Daten
Kommune
Kerpen
Größe
8,6 kB
Datum
18.04.2018
Erstellt
06.04.18, 13:17
Aktualisiert
06.04.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Frau Leung
TOP
Drs.-Nr.: 80.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
23.02.2018
Bemerkungen
07.03.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorstellung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den beiden Sindorfer
Grundschulen in 2018;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Leung
gez.
Leung
gez.
Pütgens
gez.
Comacchio
gez.
Canzler
gez.
Schaaf
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Gemäß dem Antrag der SPD-Fraktion vom 29.01.2018 sind die notwendigen
Sanierungsmaßnahmen an den beiden Sindorfer Grundschulen aufzuführen.
Mühlenfeldschule
Bezüglich der Mühlenfeldschule gibt die Schulleiterin Frau Retterath in dem Schreiben vom
21.02.2018 aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzern folgenden Unterhaltungsbedarf an:
-
Erneuerung von insgesamt 8 WCs (6 in den Mädchen-, 2 in den Jungentoiletten)
Erweiterung des Foyers (auch bei einer Reduzierung der Zügigkeit unbedingt notwendig)
Fenstersanierung
Installierung höherwertigerer Kameras im Außenbereich
Die Punkte eins und vier werden hinsichtlich des Erfordernisses noch fachlich überprüft, bei der
Fenstersanierung besteht aus Sicht des Fachamtes keine Notwendigkeit, da die Fensteranlagen
regelmäßig gewartet werden und funktionstüchtig sind. Bei dem Wunsch nach der Erweiterung
des Foyers handelt es sich nicht um eine Bauunterhaltungsmaßnahme, sondern aufgrund der
baulichen Erweiterung um eine investive Maßnahme, die grundsätzlich in Abstimmung mit dem
Schulamt zu erfolgen hat und einer politischen Beschlussfassung des Fachausschusses bedarf.
Seitens des Fachamtes ist die Dachsanierung der Flachdachflächen in absehbarer Zeit notwendig, so dass in den nächsten Haushaltsjahren hierfür eine Maßnahme gebildet wird.
Ulrichschule
Mit Mail vom 26.02.2018 gibt der Schulleiter Herr Paulke aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzern
folgenden Unterhaltungsbedarf für die Ulrichschule an:
1. Am Hauptgebäude (rotes Gebäude) fehlen Sonnenblenden.
2. Sanierungsbedürftig sind die Toiletten im Hauptgebäude und im gelben Gebäude, sowie in
der Verwaltung.
3. Dringender Bedarf besteht auf dem Schulhof. Die Wurzel der Bäume heben den Boden
von Schulhof 1 an, was zu einer Verletzungsgefahr für die Kinder einerseits führt und für
unsere rollstuhlfahrende Kollegin einen echten Hindernisparcours darstellt, der kaum zu
bewältigen ist.
4. Sanierungsbedarf im weißen Gebäude.
5. Die Eingangstüren des Hauptgebäudes (rotes Gebäude) sind sanierungsbedürftig.
Bezüglich Punkt drei wird zeitnah eine Vor-Ort-Begehung mit dem Fachamt 25.1 stattfinden, um
die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallgefahren ermitteln und ergreifen zu
können. Zu den Punkten eins, zwei und fünf werden diese noch hinsichtlich des Erfordernisses
fachlich geprüft und entsprechend als Maßnahmen angemeldet werden. Zum Punkt vier wird auf
die Erläuterungen in der Beschlussvorlage mit Drs.-Nr. 3.18, Punkt 2.1 Möglichkeiten der
Sanierung an der Ulrichschule, verwiesen.
Beschlussvorlage 80.18 1. Ergänzung
Seite 2