Daten
Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
05.03.18, 17:33
Aktualisiert
05.03.18, 17:33
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau
Bearbeitung: Herr Pütgens, Frau Leung
TOP
Drs.-Nr.: 70.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
22.02.2018
Bemerkungen
06.03.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erstellung einer Prioritätenliste der Sanierungsarbeiten an städtischen Gebäuden für den
Haushalt 2019;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und stimmt der dargelegten Verfahrensweise zur Erfassung von Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen zu.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Pütgens/ Leung
gez.
Leung
gez.
Pütgens
gez.
Comacchio
gez.
i.V Spürck
gez.
Schaaf
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Die DrsNr. 70.18 stellt die Frage nach dem Sanierungsbedarf des gesamten Gebäudebestandes
der Kolpingstadt Kerpen, in finanzieller Hinsicht zunächst grob bewertet und mit anschließender
Priorisierung, als Entscheidungsgrundlage für die künftigen Haushalte.
Selbstverständlich ist die möglichst umfassende Dokumentation von Gebäudemängeln ein
anzustrebendes Ziel, um Verwaltungsvorschläge zur Priorisierung des Unterhaltungsbedarfes an
Gebäuden plausibel und prüffähig zu untermauern. Die Verfügbarkeit eines umfassenden
Gebäudekatasters für eine optimale Unterhaltungsplanung ist mit Sicherheit zukunftsorientiert und
sinnvoll und findet daher sicherlich grundsätzliche Zustimmung. Finanzielle Rahmenbedingungen
und personelle Leistungsfähigkeit stellen aber leider Zielkonflikte dar.
Von Experten belegtes, statistisches Material, welches geknüpft an Gebäudewerte einen
jährlichen Unterhaltungsbedarf in Höhe von x% der Gebäudewerte zu beziffern geeignet wäre,
könnte als Grundlage der Finanzplanung herangezogen werden. Schließlich ist nicht nur das
einzelne Gebäude in seiner aktuellen Funktion bei der Unterhaltungsplanung zu berücksichtigen,
sondern Gesichtspunkte einer künftigen Bedarfsentwicklung sind ebenfalls von großer Bedeutung.
Insoweit ist festzustellen, dass die Erstellung eines umfassenden Gebäudekatasters mit einer
notwendigen, sehr arbeitsintensiven Pflege und einer stetigen Aktualisierung der Daten verbunden
ist. Der Aufwand für eine umfassende Gebäudeanalyse geht aus Verwaltungssicht noch deutlich
über das hinaus, was seinerzeit im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz zur Gebäudebewertung zu leisten war. Dieser immense Aufwand erfordert nicht nur nicht vorhandene
Personalressourcen, sondern erscheint auch nicht zielführend, da bereits verwaltungsseitig
kontinuierlich Planungsgrundlagen für die Unterhaltung des städtischen Gebäudebestandes in
stetigem Austausch mit den Nutzerinnen und Nutzern als auch mit den zuständigen Fachabteilungen geschaffen werden, die ihren Ausdruck in der Bildung von Maßnahmen für einen
Zeitraum von teilweise mehreren Haushaltsjahren finden.
Derzeit stehen der Hochbauabteilung eine Bauunterhalterin und zwei Bauunterhalter zur
Verfügung, die in einem örtlichen Zuständigkeitsbereich die Gebäude ständig überwachen und
fachlich den erforderlichen Unterhaltungsbedarf und damit auch den Budgetbedarf ermitteln.
Die so erfassten Instandsetzungsbedarfe werden bereits zum jetzigen Zeitpunkt im konsumtiven
Bereich in einer internen Arbeitsliste für die Folgejahre erfasst und priorisiert. Bei der Ermittlung
des jährlichen finanziellen Bedarfs für die bauliche ungeplante Unterhaltung, wie diese z.B. bei
unvorhergesehenen Ereignissen wie u.a. Vandalismus Schäden, Unwetterkapriolen etc. eintreten,
bilden die statistischen Erfahrungswerte der vergangenen Jahre die Grundlage. Dieses Verfahren
stellt eine seit vielen Jahren praktizierte und bewährte Vorgehensweise zur Gebäudeunterhaltung
dar und ist damit auch eine gangbare Kompromisslösung zwischen umfassender Gebäudeanalyse
und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit durch Beschränkung auf das absolut Notwendige
sowie Unabweisbare im Unterhaltungsbereich.
Die Maßnahmen werden in Abstimmung zwischen Fachabteilung und Kämmerei in den
Haushaltsplan aufgenommen und auch in der Finanzplanung der Folgejahre berücksichtigt.
Erläutert als Einzelmaßnahmen werden im Haushaltsplan dabei die Maßnahmen des Planjahres,
nicht aber der folgenden Finanzplanungsjahre, um den Rahmen nicht zu sprengen. Der Eindruck
einer Intransparenz ist dieser sehr pragmatischen Lösung leider immanent und die Entscheidung
für eine der möglichen Verfahrensweisen eine Frage der Abwägung von Aufwand und Nutzen.
Beschlussvorlage 70.18 1. Ergänzung
Seite 2
Zu Veranschaulichung des verwaltungsseitig festgestellten Unterhaltungsbedarfes und um damit
auch einen Beitrag zu mehr Transparenz der erforderlichen Bauunterhaltungsmaßnahmen zu
leisten, ist die Arbeits- und Prioritätenliste der geplanten Bauunterhaltungsmaßnahmen für die
nächsten drei Haushaltsjahre dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Es erscheint darüber hinaus auch sinnvoll, die Thematik zum Gegenstand eines Gedankenaustausches zwischen Verwaltung und Politik zu machen.
Beschlussvorlage 70.18 1. Ergänzung
Seite 3