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Beschlussvorlage (Erstellung einer Prioritätenliste der Sanierungsarbeiten an städtischen Gebäuden für den Haushalt 2019; hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
97 kB
Datum
06.03.2018
Erstellt
05.03.18, 17:33
Aktualisiert
05.03.18, 17:33
Beschlussvorlage (Erstellung einer Prioritätenliste der Sanierungsarbeiten an städtischen Gebäuden für den Haushalt 2019;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Erstellung einer Prioritätenliste der Sanierungsarbeiten an städtischen Gebäuden für den Haushalt 2019;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Erstellung einer Prioritätenliste der Sanierungsarbeiten an städtischen Gebäuden für den Haushalt 2019;
hier: Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.1 / Hochbau Bearbeitung: Herr Pütgens, Frau Leung TOP Drs.-Nr.: 70.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 22.02.2018 Bemerkungen 06.03.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erstellung einer Prioritätenliste der Sanierungsarbeiten an städtischen Gebäuden für den Haushalt 2019; hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der dargelegten Verfahrensweise zur Erfassung von Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen zu. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. II Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Pütgens/ Leung gez. Leung gez. Pütgens gez. Comacchio gez. i.V Spürck gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Die DrsNr. 70.18 stellt die Frage nach dem Sanierungsbedarf des gesamten Gebäudebestandes der Kolpingstadt Kerpen, in finanzieller Hinsicht zunächst grob bewertet und mit anschließender Priorisierung, als Entscheidungsgrundlage für die künftigen Haushalte. Selbstverständlich ist die möglichst umfassende Dokumentation von Gebäudemängeln ein anzustrebendes Ziel, um Verwaltungsvorschläge zur Priorisierung des Unterhaltungsbedarfes an Gebäuden plausibel und prüffähig zu untermauern. Die Verfügbarkeit eines umfassenden Gebäudekatasters für eine optimale Unterhaltungsplanung ist mit Sicherheit zukunftsorientiert und sinnvoll und findet daher sicherlich grundsätzliche Zustimmung. Finanzielle Rahmenbedingungen und personelle Leistungsfähigkeit stellen aber leider Zielkonflikte dar. Von Experten belegtes, statistisches Material, welches geknüpft an Gebäudewerte einen jährlichen Unterhaltungsbedarf in Höhe von x% der Gebäudewerte zu beziffern geeignet wäre, könnte als Grundlage der Finanzplanung herangezogen werden. Schließlich ist nicht nur das einzelne Gebäude in seiner aktuellen Funktion bei der Unterhaltungsplanung zu berücksichtigen, sondern Gesichtspunkte einer künftigen Bedarfsentwicklung sind ebenfalls von großer Bedeutung. Insoweit ist festzustellen, dass die Erstellung eines umfassenden Gebäudekatasters mit einer notwendigen, sehr arbeitsintensiven Pflege und einer stetigen Aktualisierung der Daten verbunden ist. Der Aufwand für eine umfassende Gebäudeanalyse geht aus Verwaltungssicht noch deutlich über das hinaus, was seinerzeit im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanz zur Gebäudebewertung zu leisten war. Dieser immense Aufwand erfordert nicht nur nicht vorhandene Personalressourcen, sondern erscheint auch nicht zielführend, da bereits verwaltungsseitig kontinuierlich Planungsgrundlagen für die Unterhaltung des städtischen Gebäudebestandes in stetigem Austausch mit den Nutzerinnen und Nutzern als auch mit den zuständigen Fachabteilungen geschaffen werden, die ihren Ausdruck in der Bildung von Maßnahmen für einen Zeitraum von teilweise mehreren Haushaltsjahren finden. Derzeit stehen der Hochbauabteilung eine Bauunterhalterin und zwei Bauunterhalter zur Verfügung, die in einem örtlichen Zuständigkeitsbereich die Gebäude ständig überwachen und fachlich den erforderlichen Unterhaltungsbedarf und damit auch den Budgetbedarf ermitteln. Die so erfassten Instandsetzungsbedarfe werden bereits zum jetzigen Zeitpunkt im konsumtiven Bereich in einer internen Arbeitsliste für die Folgejahre erfasst und priorisiert. Bei der Ermittlung des jährlichen finanziellen Bedarfs für die bauliche ungeplante Unterhaltung, wie diese z.B. bei unvorhergesehenen Ereignissen wie u.a. Vandalismus Schäden, Unwetterkapriolen etc. eintreten, bilden die statistischen Erfahrungswerte der vergangenen Jahre die Grundlage. Dieses Verfahren stellt eine seit vielen Jahren praktizierte und bewährte Vorgehensweise zur Gebäudeunterhaltung dar und ist damit auch eine gangbare Kompromisslösung zwischen umfassender Gebäudeanalyse und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit durch Beschränkung auf das absolut Notwendige sowie Unabweisbare im Unterhaltungsbereich. Die Maßnahmen werden in Abstimmung zwischen Fachabteilung und Kämmerei in den Haushaltsplan aufgenommen und auch in der Finanzplanung der Folgejahre berücksichtigt. Erläutert als Einzelmaßnahmen werden im Haushaltsplan dabei die Maßnahmen des Planjahres, nicht aber der folgenden Finanzplanungsjahre, um den Rahmen nicht zu sprengen. Der Eindruck einer Intransparenz ist dieser sehr pragmatischen Lösung leider immanent und die Entscheidung für eine der möglichen Verfahrensweisen eine Frage der Abwägung von Aufwand und Nutzen. Beschlussvorlage 70.18 1. Ergänzung Seite 2 Zu Veranschaulichung des verwaltungsseitig festgestellten Unterhaltungsbedarfes und um damit auch einen Beitrag zu mehr Transparenz der erforderlichen Bauunterhaltungsmaßnahmen zu leisten, ist die Arbeits- und Prioritätenliste der geplanten Bauunterhaltungsmaßnahmen für die nächsten drei Haushaltsjahre dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Es erscheint darüber hinaus auch sinnvoll, die Thematik zum Gegenstand eines Gedankenaustausches zwischen Verwaltung und Politik zu machen. Beschlussvorlage 70.18 1. Ergänzung Seite 3