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Beschlussvorlage (Ankauf von Belegungsrechten; hier: Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
27.02.18, 13:16
Aktualisiert
27.02.18, 13:16
Beschlussvorlage (Ankauf von Belegungsrechten;
hier: Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE) Beschlussvorlage (Ankauf von Belegungsrechten;
hier: Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.2 / Wohnungsmanagement Bearbeitung: Jessica Hansen TOP Drs.-Nr.: 77.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Sozialausschuss 28.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss 06.03.2018 Stadtrat 13.03.2018 X 22.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Ankauf von Belegungsrechten; hier: Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt aufgrund der Haushaltssituation der Kolpingstadt Kerpen kein städtisches Förderprogramm zum Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen für nicht preisgebundenen Wohnraum aufzulegen. Sachbearbeitung gez. Hansen Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt gez. Vaaßen gez. Schwister gez. Schaaf Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Mit Schreiben vom 24.01.18 beantragt die Fraktion UWG/Die Linke ein städtisches Förderprogramm, analog verschiedener Städte wie Düsseldorf, Neuss oder Frankfurt, zum Ankauf von Belegungsrechten aufzulegen und entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Das Förderprogramm z.B. der Stadt Düsseldorf bezieht sich auf den nicht preisgebundenen Mietwohnraum und stellt eine freiwillige Leistung der Kommune dar. Beim preisgebundenen Mietwohnraum sehen die Wohnraumförderungsbestimmungen unter Nr. 2.3.3 Bindungsverlängerungen vor, die von der Bewilligungsbehörde (Rhein-Erft-Kreis) in Zusammenarbeit mit der NRW.Bank und der Kommune, auf Antrag vor Ablauf der Zweck- und Zinsbindung bewilligt werden. Aufgrund der Haushaltssituation der Kolpingstadt schlägt die Verwaltung vor, vorläufig kein städtisches Förderprogramm zum Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen für nicht preisgebundenen Wohnraum aufzulegen, ehe nicht die derzeit in Arbeit befindliche Wohnraumbedarfsanalyse des Büros Dr. Jansen fertiggestellt ist und zudem noch nicht nachgewiesen ist, dass eine zukünftig kurzfristige Erstellung von gefördertem Wohnungsbau durch eine kommunale Gesellschaft nicht der zielführende Weg ist. Beschlussvorlage 77.18 1. Ergänzung Seite 2