Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
27.02.18, 13:16
Aktualisiert
27.02.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.2 / Wohnungsmanagement
Bearbeitung: Jessica Hansen
TOP
Drs.-Nr.: 77.18 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Sozialausschuss
28.02.2018
Haupt- und Finanzausschuss
06.03.2018
Stadtrat
13.03.2018
X
22.02.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Ankauf von Belegungsrechten;
hier: Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Sozialausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt/ der Rat der Kolpingstadt
Kerpen beschließt aufgrund der Haushaltssituation der Kolpingstadt Kerpen kein städtisches
Förderprogramm zum Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen für nicht preisgebundenen
Wohnraum aufzulegen.
Sachbearbeitung
gez. Hansen
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
gez. Vaaßen
gez. Schwister
gez. Schaaf
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Mit Schreiben vom 24.01.18 beantragt die Fraktion UWG/Die Linke ein städtisches
Förderprogramm, analog verschiedener Städte wie Düsseldorf, Neuss oder Frankfurt, zum
Ankauf von Belegungsrechten aufzulegen und entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen.
Das Förderprogramm z.B. der Stadt Düsseldorf bezieht sich auf den nicht preisgebundenen
Mietwohnraum und stellt eine freiwillige Leistung der Kommune dar.
Beim preisgebundenen Mietwohnraum sehen die Wohnraumförderungsbestimmungen unter Nr.
2.3.3 Bindungsverlängerungen vor, die von der Bewilligungsbehörde (Rhein-Erft-Kreis) in
Zusammenarbeit mit der NRW.Bank und der Kommune, auf Antrag vor Ablauf der Zweck- und
Zinsbindung bewilligt werden.
Aufgrund der Haushaltssituation der Kolpingstadt schlägt die Verwaltung vor, vorläufig kein
städtisches Förderprogramm zum Ankauf von Belegungs- und Mietpreisbindungen für nicht
preisgebundenen Wohnraum aufzulegen, ehe nicht die derzeit in Arbeit befindliche
Wohnraumbedarfsanalyse des Büros Dr. Jansen fertiggestellt ist und zudem noch nicht
nachgewiesen ist, dass eine zukünftig kurzfristige Erstellung von gefördertem Wohnungsbau
durch eine kommunale Gesellschaft nicht der zielführende Weg ist.
Beschlussvorlage 77.18 1. Ergänzung
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