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Beschlussvorlage (Berufsförderung im Rahmen des ISEK; hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
132 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
26.02.18, 16:05
Aktualisiert
26.02.18, 16:05
Beschlussvorlage (Berufsförderung im Rahmen des ISEK;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Berufsförderung im Rahmen des ISEK;
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: IB / Integrationsbeauftragte Bearbeitung: Annette Seiche TOP Drs.-Nr.: 722.17 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 16.02.2018 Bemerkungen 27.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Berufsförderung im Rahmen des ISEK; hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Integrationsbeauftragte gez. Seiche Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt 23 gez. Canzler gez. Schürheck Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Es ist beantragt, den Punkt „Berufsförderung im Rahmen des ISEK“ im Fachgremium zu erörtern. Gemäß Drucksache 722.17 „soll dargestellt werden, ob und ggf. wie im Rahmen beispielsweise der Erstellung der Begegnungsstätte im Rahmen des ISEK evtl. in Zusammenarbeit mit Arbeitsamt/Jobcenter oder lokalen Einrichtungen, wie dem Ausbildungscenter der Bauindustrie eine Förderung von Jugendlichen erfolgen kann.“ Das im Zusammenwirken der öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure (Träger von Beratungseinrichtungen, Seniorenbetreuung, Kindertagessstätten, Jobcenter, Arbeitsagentur, Vereine, Verwaltung u.a.m.) in Kooperation mit der Anwohnerschaft skizzierte strategische Leitbild für das ISEK Europaviertel Kerpen-Nord lautet: „Europaviertel Kerpen-Nord – Wohnen und Zusammenleben aller Kulturen und Altersgruppen“. Ausgehend vom Leitbild und den in der Analyse abgeleiteten sektoralen Bedarfen für das Wohngebiet wurden die Handlungsfelder 1 – 5 und die dazugehörigen Entwicklungsziele [1.1 – 5.2] abgeleitet, die auf den Seiten 54 und 55 des ISEK dargestellt und nachfolgend aufgeführt sind: Handlungsfeld 1 Lebenschancen und stabile Sozialstrukturen Entwicklungsziel 1.1: Aufwertung von Image und Wert des Wohnstandorts und Förderung der individuellen Lebenschancen  Die Stärkung der Angebote der Vereine und Initiativen  Die Schaffung von Orten der Begegnung  Stärkung des sozialen Zusammenhaltes und der Integration im Quartier Entwicklungsziel 1.2: Entwicklung eines attraktiven Stadtquartiers und sicheren Wohnumfelds für alle Bewohner  siehe Entwicklungsziel 2.1 Handlungsfeld 2 Stadtgestalt, Freiräume und Mobilität Entwicklungsziel 2.1: Herstellung und Sicherung attraktiver Freiräume sowie die Aufwertung und sichere Gestaltung des öffentlichen Raums  die Gestaltung eines zielgruppengerechten, gesunden, attraktiven und lebenswerten Wohnumfelds für alle Bewohner- und Altersgruppen,  die funktionale und stadtgestalterische Aufwertung des öffentlichen Raumes,  die Erschließung von Freiräumen und die Schaffung eines zusammenhängenden, vernetzten Systems von öffentlichen Frei- und Grünräumen  die Schaffung von vielseitig nutzbaren und aneignungsfähigen Treffpunkten und Orten der Identifikation,  die Schaffung von Barrierearmut im öffentlichen Raum,  die Auflösung von Zäsuren und Angsträumen Entwicklungsziel 2.2: Attraktivierung des Umweltverbunds – Verbesserung und Qualifizierung der räumlichen Verknüpfung Siedlungsraum / Freiraum  die Verbesserung und Qualifizierung der räumlichen Verknüpfung zwischen den Siedlungsbereichen durch den weiteren Ausbau von sicheren Fuß- und Radwegeverbindungen durch den Ausbau des Radwegenetzes und die Verbesserung der Erreichbarkeit des ÖPNV Beschlussvorlage 722.17 1. Ergänzung Seite 2 Handlungsfeld 3 Quartier Maastrichter Straße Entwicklungsziel 3.1: Verbesserung des Images des Nahversorgungszentrums  Attraktivierung des städtebaulichen Erscheinungsbilds  Unterstützung der Vernetzung der Akteure im Quartier  Unterstützung der Begegnung der Nachbarschaften Entwicklungsziel 3.2: Entwicklung eines Quartierszentrums als Ort der Begegnung, des Austausch und der Nahversorgung  Sicherung und Attraktivierung des Quartierszentrums auch für neue Kundengruppen, insbes. die umliegende Wohnbevölkerung  Ausbau der nächstliegenden Versorgung für den Wohnstandort zur Selbstversorgung auch älterer Bewohnergruppen Handlungsfeld 4 Wohnen & Bauen Entwicklungsziel 4.1: Schaffung attraktiver, gesunder und energieeffizienter Wohnungsbestände  Unterstützung der privaten Gebäudemodernisierung und -instandsetzung  Aufbau von Kooperationen zwischen Einzeleigentümern und Beratung  der energetischen Quartierserneuerung unter Nutzung der technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale zur Reduzierung der CO2-Emissionen und der Energiekosten Entwicklungsziel 4.2: Entwicklung als demografiefester Wohnstandort  Aktivierung von Brachflächen  Vielfalt von Wohnformen und Wohnstandards zur Sicherung der Wohnversorgung für verschiedene Zielgruppen (einkommensschwache Bevölkerung, altengerechtes und barrierearmes Wohnen, junge Familien, etc.), Sicherung der sozialen Mischung  Schaffung von Netzwerken der Bewohnerschaft Handlungsfeld 5 Steuerung und Kommunikation Entwicklungsziel 5.1: Aktivierung und Beratung der Akteure  Öffentlichkeitsarbeit  Netzwerkarbeit  Beratung der Akteure  Zielgruppenspezifische Beteiligung  Verbesserung des Images Entwicklungsziel 5.2: Förderung des bürgerschaftlichen Engagements  Kooperative Aufwertung des Gebiets durch Eigentümer, Bewohner und Kolpingstadt  Bereitstellung eines Budgets für Projekte von Stadtteilinitiativen, Bürgern, Vereinen Die Handlungsfelder und Entwicklungsziele beinhalten keine Berufsförderung im Quartier. Auf der Grundlage des ISEK „Europaviertel Kerpen-Nord“ ist daher der genannte Punkt nicht zu erörtern. Beschlussvorlage 722.17 1. Ergänzung Seite 3 Der Aspekt „Potenzielle Maßnahmen der Berufsförderung“ kann hinsichtlich der Erstellung eines zu planenden Begegnungszentrums nicht zum Tragen kommen, da dies nicht Gegenstand bzw. Zweck des zugrunde liegenden Förderprogramms ist. Auch im Quartier Europaviertel Kerpen-Nord wohnen junge Leute, die ihren Schulabschluss nicht geschafft oder eine Ausbildung abgebrochen haben. Für sie ist im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Lebenschancen eine berufliche Eingliederungsunterstützung wünschenswert. Sie findet da, wo Familien mit jungen Erwachsenen bzw. allein lebende junge Erwachsene Hilfen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, regelmäßig statt. Zwei qualifizierte Kräfte des Jobcenters Kerpen stehen für die Aufgabe der Eingliederung insbesondere junger Leute zur Verfügung, sie haben ihr Tätigkeitsfeld Ende 2017 der Verwaltung vorgestellt. Sie sind mit den lokalen Akteuren wie z. B. dem Ausbildungszentrum der Bauindustrie Kerpen vernetzt. Dort, wo junge Leute vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres bereits Hilfe zur Erziehung vom Jugendamt der Kolpingstadt erhalten haben, ist eine Weitergewährung von Jugendhilfemitteln über das 18. Lebensjahr hinaus möglich. Sie ist nicht abhängig vom Bezug von SGB II-Leistungen. Sofern Familien wegen erzieherischen Unterstützungsbedarfs vom Jugendamt beraten werden, werden auch ältere volljährige Kinder dieser Familien hinsichtlich beruflicher Eingliederungsoptionen beraten und erhalten die Kontaktinformationen des Jobcenters Kerpen. Eingliederung in Ausbildung oder Beruf zählt nicht zu den pflichtigen Aufgaben des Jugendamtes und hierfür stünden zudem keine personellen Ressourcen zur Verfügung. Was das ISEK Europaviertel Kerpen-Nord anbelangt, könnten im weiteren Verlauf der Realisierung des Entwicklungsziels Vernetzung der Akteure im Quartier die vor Ort tätigen Akteure der beruflichen Eingliederung, hier das Jobcenter, möglicherweise in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum / Berufsförderungswerk der Bauindustrie, entsprechend der Schnittmenge ihres Auftrags / ihrer Ziele ein Projekt mit einem geeigneten Träger der Jugendhilfe (z.B. ASH Sprungbrett) vereinbaren. Grundlage ist das Case-Management, da die nicht berufstätigen Anwohnerinnen und Anwohner entsprechend ihrer individuellen Situation gefördert werden. Hierbei sind die Fallmanager des Jobcenters unverzichtbar, da es sich bei der Eingliederung in der Regel um Fälle der Inanspruchnahme von Hilfen gemäß §§ 16 – 16 h des SGB II handelt. Zur Verwirklichung in Kombination mit dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ können entsprechende Förderpläne zum Tragen kommen, sofern der / die Fördergeber (ESF, Fachministerien), das Vorliegen der Voraussetzungen hierfür bejahen. Dies wäre nach der Realisierung von Kooperationen der genannten Akteure im Begegnungszentrum entsprechend zu prüfen. Beschlussvorlage 722.17 1. Ergänzung Seite 4