Daten
Kommune
Kerpen
Größe
132 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
26.02.18, 16:05
Aktualisiert
26.02.18, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: IB / Integrationsbeauftragte
Bearbeitung: Annette Seiche
TOP
Drs.-Nr.: 722.17 1. Ergänzung
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
16.02.2018
Bemerkungen
27.02.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Berufsförderung im Rahmen des ISEK;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Integrationsbeauftragte
gez.
Seiche
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt 23
gez.
Canzler
gez.
Schürheck
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Cornely
Begründung:
Es ist beantragt, den Punkt „Berufsförderung im Rahmen des ISEK“ im Fachgremium zu erörtern.
Gemäß Drucksache 722.17 „soll dargestellt werden, ob und ggf. wie im Rahmen beispielsweise
der Erstellung der Begegnungsstätte im Rahmen des ISEK evtl. in Zusammenarbeit mit Arbeitsamt/Jobcenter oder lokalen Einrichtungen, wie dem Ausbildungscenter der Bauindustrie eine Förderung von Jugendlichen erfolgen kann.“
Das im Zusammenwirken der öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure (Träger von Beratungseinrichtungen, Seniorenbetreuung, Kindertagessstätten, Jobcenter, Arbeitsagentur, Vereine,
Verwaltung u.a.m.) in Kooperation mit der Anwohnerschaft skizzierte strategische Leitbild für das
ISEK Europaviertel Kerpen-Nord lautet: „Europaviertel Kerpen-Nord – Wohnen und Zusammenleben aller Kulturen und Altersgruppen“.
Ausgehend vom Leitbild und den in der Analyse abgeleiteten sektoralen Bedarfen für das Wohngebiet wurden die Handlungsfelder 1 – 5 und die dazugehörigen Entwicklungsziele [1.1 – 5.2] abgeleitet, die auf den Seiten 54 und 55 des ISEK dargestellt und nachfolgend aufgeführt sind:
Handlungsfeld 1
Lebenschancen und stabile Sozialstrukturen
Entwicklungsziel 1.1: Aufwertung von Image und Wert des Wohnstandorts und Förderung der
individuellen Lebenschancen
Die Stärkung der Angebote der Vereine und Initiativen
Die Schaffung von Orten der Begegnung
Stärkung des sozialen Zusammenhaltes und der Integration im Quartier
Entwicklungsziel 1.2: Entwicklung eines attraktiven Stadtquartiers und sicheren Wohnumfelds für
alle Bewohner
siehe Entwicklungsziel 2.1
Handlungsfeld 2
Stadtgestalt, Freiräume und Mobilität
Entwicklungsziel 2.1: Herstellung und Sicherung attraktiver Freiräume sowie die Aufwertung und
sichere Gestaltung des öffentlichen Raums
die Gestaltung eines zielgruppengerechten, gesunden, attraktiven und lebenswerten Wohnumfelds für alle Bewohner- und Altersgruppen,
die funktionale und stadtgestalterische Aufwertung des öffentlichen Raumes,
die Erschließung von Freiräumen und die Schaffung eines zusammenhängenden, vernetzten Systems von öffentlichen Frei- und Grünräumen
die Schaffung von vielseitig nutzbaren und aneignungsfähigen Treffpunkten und Orten der
Identifikation,
die Schaffung von Barrierearmut im öffentlichen Raum,
die Auflösung von Zäsuren und Angsträumen
Entwicklungsziel 2.2: Attraktivierung des Umweltverbunds – Verbesserung und Qualifizierung der
räumlichen Verknüpfung Siedlungsraum / Freiraum
die Verbesserung und Qualifizierung der räumlichen Verknüpfung zwischen den Siedlungsbereichen durch den weiteren Ausbau von sicheren Fuß- und Radwegeverbindungen
durch den Ausbau des Radwegenetzes und die Verbesserung der Erreichbarkeit des
ÖPNV
Beschlussvorlage 722.17 1. Ergänzung
Seite 2
Handlungsfeld 3
Quartier Maastrichter Straße
Entwicklungsziel 3.1: Verbesserung des Images des Nahversorgungszentrums
Attraktivierung des städtebaulichen Erscheinungsbilds
Unterstützung der Vernetzung der Akteure im Quartier
Unterstützung der Begegnung der Nachbarschaften
Entwicklungsziel 3.2: Entwicklung eines Quartierszentrums als Ort der Begegnung, des Austausch
und der Nahversorgung
Sicherung und Attraktivierung des Quartierszentrums auch für neue Kundengruppen, insbes. die umliegende Wohnbevölkerung
Ausbau der nächstliegenden Versorgung für den Wohnstandort zur Selbstversorgung auch
älterer Bewohnergruppen
Handlungsfeld 4
Wohnen & Bauen
Entwicklungsziel 4.1: Schaffung attraktiver, gesunder und energieeffizienter Wohnungsbestände
Unterstützung der privaten Gebäudemodernisierung und -instandsetzung
Aufbau von Kooperationen zwischen Einzeleigentümern und Beratung
der energetischen Quartierserneuerung unter Nutzung der technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale zur Reduzierung der CO2-Emissionen und der Energiekosten
Entwicklungsziel 4.2: Entwicklung als demografiefester Wohnstandort
Aktivierung von Brachflächen
Vielfalt von Wohnformen und Wohnstandards zur Sicherung der Wohnversorgung für verschiedene Zielgruppen (einkommensschwache Bevölkerung, altengerechtes und barrierearmes Wohnen, junge Familien, etc.), Sicherung der sozialen Mischung
Schaffung von Netzwerken der Bewohnerschaft
Handlungsfeld 5
Steuerung und Kommunikation
Entwicklungsziel 5.1: Aktivierung und Beratung der Akteure
Öffentlichkeitsarbeit
Netzwerkarbeit
Beratung der Akteure
Zielgruppenspezifische Beteiligung
Verbesserung des Images
Entwicklungsziel 5.2: Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
Kooperative Aufwertung des Gebiets durch Eigentümer, Bewohner und Kolpingstadt
Bereitstellung eines Budgets für Projekte von Stadtteilinitiativen, Bürgern, Vereinen
Die Handlungsfelder und Entwicklungsziele beinhalten keine Berufsförderung im Quartier.
Auf der Grundlage des ISEK „Europaviertel Kerpen-Nord“ ist daher der genannte Punkt nicht zu
erörtern.
Beschlussvorlage 722.17 1. Ergänzung
Seite 3
Der Aspekt „Potenzielle Maßnahmen der Berufsförderung“ kann hinsichtlich der Erstellung eines
zu planenden Begegnungszentrums nicht zum Tragen kommen, da dies nicht Gegenstand bzw.
Zweck des zugrunde liegenden Förderprogramms ist.
Auch im Quartier Europaviertel Kerpen-Nord wohnen junge Leute, die ihren Schulabschluss nicht
geschafft oder eine Ausbildung abgebrochen haben. Für sie ist im Hinblick auf eine Verbesserung
ihrer Lebenschancen eine berufliche Eingliederungsunterstützung wünschenswert.
Sie findet da, wo Familien mit jungen Erwachsenen bzw. allein lebende junge Erwachsene Hilfen
nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, regelmäßig statt.
Zwei qualifizierte Kräfte des Jobcenters Kerpen stehen für die Aufgabe der Eingliederung insbesondere junger Leute zur Verfügung, sie haben ihr Tätigkeitsfeld Ende 2017 der Verwaltung vorgestellt. Sie sind mit den lokalen Akteuren wie z. B. dem Ausbildungszentrum der Bauindustrie
Kerpen vernetzt.
Dort, wo junge Leute vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres bereits Hilfe zur Erziehung vom Jugendamt der Kolpingstadt erhalten haben, ist eine Weitergewährung von Jugendhilfemitteln über
das 18. Lebensjahr hinaus möglich. Sie ist nicht abhängig vom Bezug von SGB II-Leistungen. Sofern Familien wegen erzieherischen Unterstützungsbedarfs vom Jugendamt beraten werden, werden auch ältere volljährige Kinder dieser Familien hinsichtlich beruflicher Eingliederungsoptionen
beraten und erhalten die Kontaktinformationen des Jobcenters Kerpen.
Eingliederung in Ausbildung oder Beruf zählt nicht zu den pflichtigen Aufgaben des Jugendamtes
und hierfür stünden zudem keine personellen Ressourcen zur Verfügung.
Was das ISEK Europaviertel Kerpen-Nord anbelangt, könnten im weiteren Verlauf der Realisierung des Entwicklungsziels Vernetzung der Akteure im Quartier die vor Ort tätigen Akteure der
beruflichen Eingliederung, hier das Jobcenter, möglicherweise in Kooperation mit dem Ausbildungszentrum / Berufsförderungswerk der Bauindustrie, entsprechend der Schnittmenge ihres
Auftrags / ihrer Ziele ein Projekt mit einem geeigneten Träger der Jugendhilfe (z.B. ASH Sprungbrett) vereinbaren. Grundlage ist das Case-Management, da die nicht berufstätigen Anwohnerinnen und Anwohner entsprechend ihrer individuellen Situation gefördert werden. Hierbei sind die
Fallmanager des Jobcenters unverzichtbar, da es sich bei der Eingliederung in der Regel um Fälle
der Inanspruchnahme von Hilfen gemäß §§ 16 – 16 h des SGB II handelt.
Zur Verwirklichung in Kombination mit dem Förderprogramm „Soziale Stadt“ können entsprechende Förderpläne zum Tragen kommen, sofern der / die Fördergeber (ESF, Fachministerien), das
Vorliegen der Voraussetzungen hierfür bejahen. Dies wäre nach der Realisierung von Kooperationen der genannten Akteure im Begegnungszentrum entsprechend zu prüfen.
Beschlussvorlage 722.17 1. Ergänzung
Seite 4