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Beschlussvorlage (Wohnberechtigungsschein; hier: Anfrage der Fraktion UWG / DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
26.02.18, 16:05
Aktualisiert
26.02.18, 16:05
Beschlussvorlage (Wohnberechtigungsschein;
hier: Anfrage der Fraktion UWG / DIE LINKE) Beschlussvorlage (Wohnberechtigungsschein;
hier: Anfrage der Fraktion UWG / DIE LINKE)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.2 / Wohnungsmanagement Bearbeitung: Jessica Hansen TOP Drs.-Nr.: 76.18 1. Ergänzung Datum : Beratungsfolge Termin Sozialausschuss X 22.02.2018 Bemerkungen 28.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Wohnberechtigungsschein; hier: Anfrage der Fraktion UWG / DIE LINKE X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung gez. Hansen Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Vaaßen gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Zur Anfrage der Fraktion UWG/DIE LINKE zum Thema Wohnberechtigungsschein nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Zu 1) Eine Aussage wie viele Haushalte in Kerpen aktuell einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben kann so nicht erfolgen, da der WBS immer nur für ein Jahr gültig ist und nach Einzug in einer Wohnung nicht mehr nutzbar ist. In 2018 (Stand 22.02.18) wurden von der Kolpingstadt Kerpen für 36 Haushalte ein WBS ausgestellt. In 2017 wurde für 323 Haushalte ein WBS ausgestellt. In 2016 wurde für 346 Haushalte ein WBS ausgestellt. In 2015 wurde für 360 Haushalte ein WBS ausgestellt. In 2014 wurde für 357 Haushalte ein WBS ausgestellt. Es erfolgten folgende Wiederbelegungen von öffentlich geförderten Wohnungen: 2017 73 2016 103 2015 127 2014 129 Wie viele Berechtige keine Wohnung gefunden haben wird statistisch nicht erfasst. Zu 2) Im Jahr 2014 gab es 14 Zugänge (Förderzusagen) für selbst genutztes Wohneigentum. Im Jahr 2015 gab es 3 Zugänge (Förderzusagen) für selbst genutztes Wohneigentum. Im Jahr 2016 gab es 7 Zugänge (Förderzusagen) für selbst genutztes Wohneigentum. Im Jahr 2017 gab es 1 Zugang (Förderzusagen) für selbst genutztes Wohneigentum. Zu 3 und 4) Die Zuständigkeit für die Förderung selbst genutzten Wohneigentums liegt bei der Bewilligungsbehörde, hier dem Rhein-Erft-Kreis. Jedes Jahr werden vom zuständigen Ministerium überarbeitete Wohnraumförderbestimmungen erlassen. Mit Runderlass vom 29.01.2018 wurden ein mehrjähriges Wohnraumförderungsprogramm 2018 bis 2022 und überarbeitete Wohnraumförderbestimmungen veröffentlicht. Für 2018 wurde die Eigentumsförderung mit dem Ziel neu konzeptioniert, Schwellenhaushalten bedarfsgerecht einen Eigentumserwerb zu erleichtern. Da die Wohnraumnutzungsbestimmungen und das Wohnraumförderungsprogramm 2018 bis 2022 sehr umfangreich sind, wurde aus Kostengesichtspunkten auf Ausdrucke verzichtet. Sie können auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, kommunales Bau und Gleichstellung NRW unter dem Link https://www.mhkbg.nrw/wohnen/wohnraumfoerderung/eigentumsfoerderung/index.php eingesehen werden. Zu 5 und 6) Die hier aufgeworfenen Fragen sind bewilligungstechnische Fragen, die gegebenenfalls der Bewilligungsbehörde gestellt werden könnten. Wie aber bereits zur Frage 3 und 4 dargelegt, hat es in den Wohnraumförderungsbestimmungen 2018 wesentliche Neuerungen bei der Eigentumsförderung gegeben, so dass die Auswirkungen erstmal abgewartet werden müssen. Beschlussvorlage 76.18 1. Ergänzung Seite 2