Daten
Kommune
Kerpen
Größe
71 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:05
Aktualisiert
26.02.18, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Ablaufschema eines Bebauungsplanes
1)
Behörden ,
Nachbargemeinden
Gemeinde
Öffentlichkeit
Planer
Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Behörden1)
beteiligung
„Scoping“ § 4 Abs. 1
Bestandsaufnahme
Bestandsanalyse
Ziele / Alternativen
alternativ
Bekanntmachung
§ 2 Abs. 1
Frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit
§ 3 Abs. 1
alternativ
Vorentwurf mit
Umweltbericht § 2a
Abstimmung mit Nachbargemeinden § 2 Abs. 2
Behördenbeteiligung 1),2)
§ 4 Abs. 2
Überarbeitung des
Vorentwurfs
alternativ
Entwurf mit Fortschreibung
des Umweltberichts
Billigungs- und
Auslegungsbeschluss
Bekanntmachung der
Auslegung § 3 Abs. 2
Öffentliche Auslegung
ggf. Wiederholung
Mitteilung des Ergebnisses
1)
an Behörden § 3 Abs. 2
Behandlung der
Anregungen,
Abwägungen § 1 Abs. 7
Mitteilung des Ergebnisses
An die Bürger § 3 Abs. 2
Feststellungs- bzw.
4)
Satzungsbeschluss
Genehmigung (FNPI § 6 Abs. 1 / gen. –pflichtiger BPI § 10 Abs. 2
ggf. Wiederholung
Ausfertigung des Plans
§ 26 Abs. 2 GO
Bekanntmachung
FNPI § 6 Abs. 5
BPI § 10 Abs. 3
mit zusammenfassender
Erklärung
Informationspflicht 3)
durch Behörden § 4 Abs. 3
1)
2)
3)
4)
„Monitoring“ Überwachung nach Vorgabe
des Umweltberichts § 4c
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
kann auch parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt werden (§4a Abs. 2)
gilt nur für Behörden
bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird vor Satzungsbeschluss ein Durchführungs-vertrag zwischen
Vorhabenträger und Gemeinde abgeschlossen, welcher z.B. die Durchführung, die Erschließung die Kostenübernahme
regeln kann.