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Beschlussvorlage (Projektliste Abteilung 16.1 - hier: Zeitplanung 2018)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
111 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:05
Aktualisiert
26.02.18, 16:05
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: J. Mackeprang TOP Drs.-Nr.: 128.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 27.02.2018 Stadtrat 13.03.2018 X 21.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Projektliste Abteilung 16.1 - hier: Zeitplanung 2018 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite: Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Mackeprang gez.Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck. gez. Nimtz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr/der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt/beschließt: Das die seitens der Verwaltung für die Ausschusssitzung am 10. April vorgesehenen Beschlüsse (siehe Anlage 3) vorbereitet und auf die Tagesordnung am 10.04.2018 gesetzt werden. Die Fraktionen nennen zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.04.2018 der Verwaltung die Pläne, die ab Juni priorisiert weiterbearbeitet werden sollen. Das die Verwaltung auf der Grundlage der Priorisierung zur Ausschusssitzung am 19.06.2018 eine aktualisierte Zeitplanung erarbeitet. Beschlussvorlage 128.18 Seite 2 Begründung: Die Verwaltung hat in den vergangenen Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr eine Übersicht der derzeit in der Abteilung 16.1 bearbeiteten bzw. projektierten Planungen anhand einer Projektliste dargestellt. Die Liste enthielt eine Priorisierung der Maßnahmen von 0 = keine, bis zu 3 = höchste Priorität. Die höchste Priorität umfasste Projekte, die: - - bereits begonnen wurden (eingeleitete Bauleitplanverfahren) – z.B. Vinger Weg, RAA Manheim aus städtebaulicher Sicht zwingend erforderlich sind – z.B. zur Vermeidung von städtebaulichen Fehlentwicklungen (Änderung BP „Nördlich Heppendorfer Str.“) oder zur Schaffung von KITA – Standorten (z.B. Mastenweg) die eine städtebauliche Entwicklung auf städtischen Flächen einleiten (Bebauungspläne Am Winterberg, Lechenicher Weg) Die Verwaltung hatte im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 05.12.2018 mitgeteilt, dass sie in der ersten Ausschusssitzung 2018 einen Zeitplan für die Sitzungen 2018 vorstellen wird. Der in der Anlage 3 beigefügte Zeitplan sind unter Berücksichtigung der Priorisierung und des Personalstandes in 16.1 – avisierte Projektabläufe (Beschlüsse) für die in 2018 angesetzten Sitzungstermine des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr dargestellt. Der Zeitplan 2018 wurde unter Berücksichtigung der nachfolgend erläuterten Parameter zusammengestellt. 1. Personelle Situation 16.1 Derzeit wird der Bereich Stadtplanung (Bauleitplanung) von vier Ingenieurinnen und Ingenieuren betreut, hiervon verfügen zwei über eine mehr als 20jährige Erfahrung in diesem Bereich, die beiden übrigen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind seit 15 Monaten bzw. einem Monat bei der Kolpingstadt beschäftigt. Ende April 2018 wird ein erfahrener Mitarbeiter in den Ruhestand gehen – eine unmittelbare Stellennachbesetzung ist vorgesehen, allerdings ist aufgrund der derzeitigen Sättigung des Arbeitsmarktes kein erfahrenes Personal verfügbar, so dass eine Nachbesetzung mit einem /einer Berufsanfänger/Berufsanfängerin wahrscheinlich ist. Da die Einarbeitungszeit in das sehr komplexe Thema Bauleitplanung erfahrungsgemäß mindestens zwei Jahre in Anspruch nimmt und ab April 2018 nur noch eine erfahrene Mitarbeiterin im Bereich „Bauleitplanung“ tätig ist, muss diese Tatsache bei der Anzahl der Projektbearbeitung berücksichtigt werden. Die neuen Kolleginnen und Kollegen haben hier einen gewissen „Betreuungsbedarf“ und dies erfordert eine Begleitung durch die erfahrene Kollegin bzw. des Abteilungsleiters. Aufgrund der o.g. Personalsituation können nach Auffassung des Fachamtes je Sitzung max. 6 – 8 Beschlussvorlagen zu Bauleitplänen durch 16.1 erarbeitet werden. 2. Vorgehen bei Planungen Dritter Die Verwaltung hat für Planungen Dritter (z.B. vorhabenbezogene Bebauungspläne) ein Bearbeitungsverfahren erarbeitet, im Rahmen dessen der Vorhabenträger eine verbindliche, politisch beschlossene Rückmeldung darüber erhält, ob und wann sein Vorhaben eingeleitet wird und ggf. welche Überarbeitungen erforderlich sind, sowie welche vertraglichen Vereinbarungen zwischen ihm und der Kolpingstadt abzuschließen sind. Durch Festlegung des Startpunkt des Beschlussvorlage 128.18 Seite 4 Verfahrens besteht eine Steuerungsmöglichkeit, die es ermöglicht - bezogen auf die Anzahl der in Bearbeitung befindlichen Projekte und den Personalstand - reagieren und einen kontinuierlichen Planungsprozess durchführen zu können. Nachfolgend ist das bereits seit der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.10.2017 praktizierte Vorgehen beschrieben: Beschlussvorlage 128.18 Seite 3 2.1. Beratung/Beschlussfassung - Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes Der Vorhabenträger stellt einen Antrag auf Aufstellung/Einleitung eines Bebauungsplanes – hierzu erarbeitet die Verwaltung eine Vorlage, die den Antrag enthält mit einer Vorhabenbeschreibung, sowie einen Beschlussvorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen (Qualifizierung der Planung). 2.2. Beratung/Beschlussfassung - Qualifizierung des Vorhabens, Empfehlung zur Aufstellung/Einleitung des Planverfahrens Die Verwaltung bewertet das beantragte Vorhaben z.B. aus verkehrlicher und städtebaulicher Sicht, sowie prüft es auf vertraglich zu regelnde Inhalte, erarbeitet Empfehlungen z.B. zu Planänderungen und bei einer entsprechenden Bearbeitungsempfehlung der Verwaltung einen Termin für den zu fassenden Aufstellungsbeschluss/Einleitungsbeschluss. Hierbei sollte der Zeitplan 2018 (Anlage 3) zunächst als „Setzliste“ angesehen werden. D.h. neue Projekte können erst ab 2019 eingeleitet werden. Hinweis: Sollte ein neu beantragter Plan noch in die Beratung 2018 aufgenommen werden, folgen daraus Verschiebungen bereits „gesetzter“ Pläne auf spätere Sitzungstermine. 2.3 Verfahrensablauf In der Anlage 1 ist anhand eines Ablaufschemas der Verlauf eines Bebauungsplanes inkl. der Darstellung der erforderlichen Abstimmungen mit Dritten dargestellt. In der Anlage 2 ist ein idealisierter Verfahrensablauf dargestellt – bezogen auf Bauleitplanung zugunsten Dritter und auf Bauleitplanverfahren für kommunale Planungen. 3. Zeitplanung 2018 Die Verwaltung hat in der Tabelle „Zeitplan 2018“ (Anlage 3) mögliche Beratungsfolgen der derzeit bereits im Verfahren befindlichen Bebauungspläne, bereits im Ausschuss vorgestellte Planungen Dritter bzw. der Bebauungspläne, die eine Entwicklung städtischer Flächen vorsehen, aufgenommen. Für die Sitzung am 27.02.2018 sowie 10.04.2018 sind 7 bzw. 8 Beschlüsse vorgesehen, diese können – bezogen auf die Personalressourcen – seitens 16.1 zeitgerecht erarbeitet werden (s.Punkt 1). Zu den Plänen sind zwei städtebauliche Verträge (Planungsvereinbarungen – Erftland/Caritas) durch 18.1 zu erstellen. Gemäß der standardisierten Beschlussfolge (s. Anlagen 2) würden in der Sitzung am 19.06.2018 10 Beschlussvorlagen und am 11.09.2018 11 Beschlussvorlagen anstehen, diese können nicht gleichzeitig durch 16.1 erarbeitet werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass zu den für die Junisitzung aufgeführten Plänen durch die Abteilung 18.1 insgesamt 6 städtebauliche Verträge (Planungsvereinbarungen/Erschließungsvertrag/Verpflichtungsvertrag) zu erarbeiten wären – dies ist aus personellen Gründen ebenfalls nicht möglich. 4. Priorisierung durch Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Gem. der verfügbaren Personalressourcen können je Sitzung max. 6 – 8 Beschlussvorlagen für Bebauungspläne erstellt werden (s. Punkt 1.). Daher müssen ab der 3. Ausschusssitzung, die am Beschlussvorlage 128.18 Seite 5 19.06.2018 stattfindet, Verschiebungen vorgenommen werden. Nach Auffassung der Verwaltung könnten folgende Planverfahren gemäß der dargestellten Zeitplanung (Anlage 3) priorisiert fortgeführt werden: BP KE 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen BP HO 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem 83. FNP – Änderung „Bauschuttrecyclinganlage Haus Forst“, Manheim BP SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“, Stadtteil Sindorf Beschlussvorlage 128.18 Seite 4 Die übrigen Planverfahren sind nach Auffassung der Verwaltung zeitlich disponibel. Die Verwaltung bittet die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.04.2018 eine Rückmeldung zu der gewünschten zeitlichen Priorisierung zu benennen. Die Verwaltung würde auf dieser Grundlage den Zeitplan für die Sitzungen ab 19.06.2018 entsprechend überarbeiten, mit einer Darstellung der Auswirkungen auf einen möglichen Beratungsverlauf in 2019. Anlagen: 1 – Ablaufschema Bebauungsplan 2 – Idealisierter Verfahrensverlauf 3 – Zeitplan 2018 Beschlussvorlage 128.18 Seite 5