Daten
Kommune
Kerpen
Größe
111 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 16:05
Aktualisiert
26.02.18, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: J. Mackeprang
TOP
Drs.-Nr.: 128.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
27.02.2018
Stadtrat
13.03.2018
X
21.02.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Projektliste Abteilung 16.1 - hier: Zeitplanung 2018
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite:
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Mackeprang
gez.Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck.
gez. Nimtz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr/der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt/beschließt:
Das die seitens der Verwaltung für die Ausschusssitzung am 10. April vorgesehenen
Beschlüsse (siehe Anlage 3) vorbereitet und auf die Tagesordnung am 10.04.2018 gesetzt
werden.
Die Fraktionen nennen zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am
10.04.2018 der Verwaltung die Pläne, die ab Juni priorisiert weiterbearbeitet werden sollen.
Das die Verwaltung auf der Grundlage der Priorisierung zur Ausschusssitzung am
19.06.2018 eine aktualisierte Zeitplanung erarbeitet.
Beschlussvorlage 128.18
Seite 2
Begründung:
Die Verwaltung hat in den vergangenen Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und
Verkehr eine Übersicht der derzeit in der Abteilung 16.1 bearbeiteten bzw. projektierten Planungen
anhand einer Projektliste dargestellt.
Die Liste enthielt eine Priorisierung der Maßnahmen von 0 = keine, bis zu 3 = höchste Priorität.
Die höchste Priorität umfasste Projekte, die:
-
-
bereits begonnen wurden (eingeleitete Bauleitplanverfahren) – z.B. Vinger Weg, RAA
Manheim
aus städtebaulicher Sicht zwingend erforderlich sind – z.B. zur Vermeidung von
städtebaulichen Fehlentwicklungen (Änderung BP „Nördlich Heppendorfer Str.“) oder zur
Schaffung von KITA – Standorten (z.B. Mastenweg)
die eine städtebauliche Entwicklung auf städtischen Flächen einleiten (Bebauungspläne
Am Winterberg, Lechenicher Weg)
Die Verwaltung hatte im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 05.12.2018 mitgeteilt, dass
sie in der ersten Ausschusssitzung 2018 einen Zeitplan für die Sitzungen 2018 vorstellen wird.
Der in der Anlage 3 beigefügte Zeitplan sind unter Berücksichtigung der Priorisierung und des
Personalstandes in 16.1 – avisierte Projektabläufe (Beschlüsse) für die in 2018 angesetzten
Sitzungstermine des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr dargestellt.
Der Zeitplan 2018 wurde unter Berücksichtigung der nachfolgend erläuterten Parameter
zusammengestellt.
1. Personelle Situation 16.1
Derzeit wird der Bereich Stadtplanung (Bauleitplanung) von vier Ingenieurinnen und Ingenieuren
betreut, hiervon verfügen zwei über eine mehr als 20jährige Erfahrung in diesem Bereich, die
beiden übrigen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind seit 15 Monaten bzw. einem Monat bei der
Kolpingstadt beschäftigt.
Ende April 2018 wird ein erfahrener Mitarbeiter in den Ruhestand gehen – eine unmittelbare
Stellennachbesetzung ist vorgesehen, allerdings ist aufgrund der derzeitigen Sättigung des
Arbeitsmarktes kein erfahrenes Personal verfügbar, so dass eine Nachbesetzung mit einem /einer
Berufsanfänger/Berufsanfängerin wahrscheinlich ist.
Da die Einarbeitungszeit in das sehr komplexe Thema Bauleitplanung erfahrungsgemäß
mindestens zwei Jahre in Anspruch nimmt und ab April 2018 nur noch eine erfahrene Mitarbeiterin
im Bereich „Bauleitplanung“ tätig ist, muss diese Tatsache bei der Anzahl der Projektbearbeitung
berücksichtigt werden. Die neuen Kolleginnen und Kollegen haben hier einen gewissen
„Betreuungsbedarf“ und dies erfordert eine Begleitung durch die erfahrene Kollegin bzw. des
Abteilungsleiters.
Aufgrund der o.g. Personalsituation können nach Auffassung des Fachamtes je Sitzung max. 6 –
8 Beschlussvorlagen zu Bauleitplänen durch 16.1 erarbeitet werden.
2. Vorgehen bei Planungen Dritter
Die Verwaltung hat für Planungen Dritter (z.B. vorhabenbezogene Bebauungspläne) ein
Bearbeitungsverfahren erarbeitet, im Rahmen dessen der Vorhabenträger eine verbindliche,
politisch beschlossene Rückmeldung darüber erhält, ob und wann sein Vorhaben eingeleitet wird
und ggf. welche Überarbeitungen erforderlich sind, sowie welche vertraglichen Vereinbarungen
zwischen ihm und der Kolpingstadt abzuschließen sind. Durch Festlegung des Startpunkt des
Beschlussvorlage 128.18 Seite 4
Verfahrens besteht eine Steuerungsmöglichkeit, die es ermöglicht - bezogen auf die Anzahl der in
Bearbeitung befindlichen Projekte und den Personalstand - reagieren und einen kontinuierlichen
Planungsprozess durchführen zu können.
Nachfolgend ist das bereits seit der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am
10.10.2017 praktizierte Vorgehen beschrieben:
Beschlussvorlage 128.18
Seite 3
2.1. Beratung/Beschlussfassung - Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes
Der Vorhabenträger stellt einen Antrag auf Aufstellung/Einleitung eines Bebauungsplanes – hierzu
erarbeitet die Verwaltung eine Vorlage, die den Antrag enthält mit einer Vorhabenbeschreibung,
sowie einen Beschlussvorschlag der Verwaltung zum weiteren Vorgehen (Qualifizierung der
Planung).
2.2. Beratung/Beschlussfassung - Qualifizierung des Vorhabens, Empfehlung zur
Aufstellung/Einleitung des Planverfahrens
Die Verwaltung bewertet das beantragte Vorhaben z.B. aus verkehrlicher und städtebaulicher
Sicht, sowie prüft es auf vertraglich zu regelnde Inhalte, erarbeitet Empfehlungen z.B. zu
Planänderungen und bei einer entsprechenden Bearbeitungsempfehlung der Verwaltung einen
Termin für den zu fassenden Aufstellungsbeschluss/Einleitungsbeschluss. Hierbei sollte der
Zeitplan 2018 (Anlage 3) zunächst als „Setzliste“ angesehen werden. D.h. neue Projekte können
erst ab 2019 eingeleitet werden.
Hinweis:
Sollte ein neu beantragter Plan noch in die Beratung 2018 aufgenommen werden, folgen daraus
Verschiebungen bereits „gesetzter“ Pläne auf spätere Sitzungstermine.
2.3 Verfahrensablauf
In der Anlage 1 ist anhand eines Ablaufschemas der Verlauf eines Bebauungsplanes inkl. der
Darstellung der erforderlichen Abstimmungen mit Dritten dargestellt. In der Anlage 2 ist ein
idealisierter Verfahrensablauf dargestellt – bezogen auf Bauleitplanung zugunsten Dritter und auf
Bauleitplanverfahren für kommunale Planungen.
3. Zeitplanung 2018
Die Verwaltung hat in der Tabelle „Zeitplan 2018“ (Anlage 3) mögliche Beratungsfolgen der derzeit
bereits im Verfahren befindlichen Bebauungspläne, bereits im Ausschuss vorgestellte Planungen
Dritter bzw. der Bebauungspläne, die eine Entwicklung städtischer Flächen vorsehen,
aufgenommen.
Für die Sitzung am 27.02.2018 sowie 10.04.2018 sind 7 bzw. 8 Beschlüsse vorgesehen, diese
können – bezogen auf die Personalressourcen – seitens 16.1 zeitgerecht erarbeitet werden
(s.Punkt 1). Zu den Plänen sind zwei städtebauliche Verträge (Planungsvereinbarungen –
Erftland/Caritas) durch 18.1 zu erstellen.
Gemäß der standardisierten Beschlussfolge (s. Anlagen 2) würden in der Sitzung am 19.06.2018
10 Beschlussvorlagen und am 11.09.2018 11 Beschlussvorlagen anstehen, diese können nicht
gleichzeitig durch 16.1 erarbeitet werden.
Zu berücksichtigen ist auch, dass zu den für die Junisitzung aufgeführten Plänen durch die
Abteilung 18.1 insgesamt 6 städtebauliche Verträge
(Planungsvereinbarungen/Erschließungsvertrag/Verpflichtungsvertrag) zu erarbeiten wären – dies
ist aus personellen Gründen ebenfalls nicht möglich.
4. Priorisierung durch Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
Gem. der verfügbaren Personalressourcen können je Sitzung max. 6 – 8 Beschlussvorlagen für
Bebauungspläne erstellt werden (s. Punkt 1.). Daher müssen ab der 3. Ausschusssitzung, die am
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19.06.2018 stattfindet, Verschiebungen vorgenommen werden. Nach Auffassung der Verwaltung
könnten folgende Planverfahren gemäß der dargestellten Zeitplanung (Anlage 3) priorisiert
fortgeführt werden:
BP KE 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen
BP HO 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem
83. FNP – Änderung „Bauschuttrecyclinganlage Haus Forst“, Manheim
BP SI 368 „Gewerbegebiet Hüttenstraße“, Stadtteil Sindorf
Beschlussvorlage 128.18
Seite 4
Die übrigen Planverfahren sind nach Auffassung der Verwaltung zeitlich disponibel. Die
Verwaltung bittet die Fraktionen bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und
Verkehr am 10.04.2018 eine Rückmeldung zu der gewünschten zeitlichen Priorisierung zu
benennen. Die Verwaltung würde auf dieser Grundlage den Zeitplan für die Sitzungen ab
19.06.2018 entsprechend überarbeiten, mit einer Darstellung der Auswirkungen auf einen
möglichen Beratungsverlauf in 2019.
Anlagen:
1 – Ablaufschema Bebauungsplan
2 – Idealisierter Verfahrensverlauf
3 – Zeitplan 2018
Beschlussvorlage 128.18
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