Daten
Kommune
Kerpen
Größe
46 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 13:45
Aktualisiert
26.02.18, 13:45
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Kolpingstadt Kerpen vom _________
§ 2 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für alle als Obdachlosenunterkünfte gewidmeten Objekte. Derzeitige
Obdachlosenunterkünfte sind: Erftstraße 188 (südliche vier Wohnblöcke) in Horrem/Sindorf,
Erftstraße 190 in Horrem/Sindorf, Friedensring 33 in Mödrath, Stiftsstraße 52 in Kerpen, und
Zum Wolfsberg 8 in Horrem.
§ 10 Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Vorstehende Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
2. diese ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt
gemacht worden,
3. der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
4. der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Kolpingstadt Kerpen gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Die Verletzung solcher Verfahrens- oder Formvorschriften kann bei dem Bürgermeister der
Kolpingstadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, geltend gemacht werden.
Kerpen, den ____________
Kolpingstadt Kerpen
als örtliche Ordnungsbehörde
Dieter Spürck
Bürgermeister