Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderungssatzung Obdach)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
46 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 13:45
Aktualisiert
26.02.18, 13:45
Beschlussvorlage (Änderungssatzung Obdach)

öffnen download melden Dateigröße: 46 kB

Inhalt der Datei

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Kolpingstadt Kerpen vom _________ § 2 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für alle als Obdachlosenunterkünfte gewidmeten Objekte. Derzeitige Obdachlosenunterkünfte sind: Erftstraße 188 (südliche vier Wohnblöcke) in Horrem/Sindorf, Erftstraße 190 in Horrem/Sindorf, Friedensring 33 in Mödrath, Stiftsstraße 52 in Kerpen, und Zum Wolfsberg 8 in Horrem. § 10 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Vorstehende Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, 1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, 2. diese ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, 3. der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder 4. der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Kolpingstadt Kerpen gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die Verletzung solcher Verfahrens- oder Formvorschriften kann bei dem Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen, geltend gemacht werden. Kerpen, den ____________ Kolpingstadt Kerpen als örtliche Ordnungsbehörde Dieter Spürck Bürgermeister