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Beschlussvorlage (Gegenüberstellung neu/alt)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
55 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 13:45
Aktualisiert
26.02.18, 13:45
Beschlussvorlage (Gegenüberstellung neu/alt)

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Inhalt der Datei

Gegenüberstellung: Änderung der Obdachlosensatzung Änderung der Satzung Derzeitige Fassung der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften § 2 Geltungsbereich § 2 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für alle als Obdachlosenunterkünfte gewidmeten Objekte. Derzeitige Obdachlosenunterkünfte sind: Erftstraße 188 (südliche vier Wohnblöcke) in Horrem/Sindorf, Erftstraße 190 in Horrem/Sindorf, Friedensring 33 in Mödrath, Stiftsstraße 52 in Kerpen, Zum Wolfsberg 8 in Horrem. Diese Satzung gilt für alle als Obdachlosenunterkünfte gewidmeten Objekte. Derzeitige Obdachlosenunterkünfte sind: Erftstraße 190 in Horrem/Sindorf, Friedensring 33 in Kerpen, Stiftsstraße 52 in Kerpen, Zum Wolfsberg 8 in Horrem. Einfügen der Unterkunft „Erftstraße 188 (südliche vier Wohnblöcke) in Horrem/Sindorf“ Änderung der Lage der Unterkunft Friedensring 33 von Kerpen in „Mödrath“ § 10 Inkrafttreten § 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am ___________ in Kraft. Am gleichen Tage verliert die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Kolpingstadt Kerpen vom 10.04.2003 unter Berücksichtigung der Änderung vom 22.10.2003 ihre Gültigkeit. Diese Satzung tritt am 01.06.2016 in Kraft. Am gleichen Tage verliert die Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Kolpingstadt Kerpen vom 10.04.2003 unter Berücksichtigung der Änderung vom 22.10.2003 ihre Gültigkeit.