Daten
Kommune
Kerpen
Größe
55 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 13:45
Aktualisiert
26.02.18, 13:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Gegenüberstellung: Änderung der Obdachlosensatzung
Änderung der Satzung
Derzeitige Fassung der Satzung über die
Errichtung, Unterhaltung und Benutzung
von Obdachlosenunterkünften
§ 2 Geltungsbereich
§ 2 Geltungsbereich
Diese Satzung gilt für alle als
Obdachlosenunterkünfte gewidmeten
Objekte. Derzeitige
Obdachlosenunterkünfte sind: Erftstraße
188 (südliche vier Wohnblöcke) in
Horrem/Sindorf, Erftstraße 190 in
Horrem/Sindorf, Friedensring 33 in
Mödrath, Stiftsstraße 52 in Kerpen, Zum
Wolfsberg 8 in Horrem.
Diese Satzung gilt für alle als
Obdachlosenunterkünfte gewidmeten
Objekte. Derzeitige
Obdachlosenunterkünfte sind: Erftstraße
190 in Horrem/Sindorf, Friedensring 33 in
Kerpen, Stiftsstraße 52 in Kerpen, Zum
Wolfsberg 8 in Horrem.
Einfügen der Unterkunft „Erftstraße 188
(südliche vier Wohnblöcke) in
Horrem/Sindorf“
Änderung der Lage der Unterkunft
Friedensring 33 von Kerpen in „Mödrath“
§ 10 Inkrafttreten
§ 10 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am ___________ in
Kraft.
Am gleichen Tage verliert die Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung
der Obdachlosenunterkünfte der
Kolpingstadt Kerpen vom 10.04.2003
unter Berücksichtigung der Änderung
vom 22.10.2003 ihre Gültigkeit.
Diese Satzung tritt am 01.06.2016 in Kraft.
Am gleichen Tage verliert die Satzung über
die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung
von Obdachlosenunterkünften der
Kolpingstadt Kerpen vom 10.04.2003 unter
Berücksichtigung der Änderung vom
22.10.2003 ihre Gültigkeit.