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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 13:45
Aktualisiert
26.02.18, 13:45
Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Änderung der Satzung für die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Kolpingstadt Kerpen)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines Ordnungswesen Bearbeitung: Herr Labisch TOP Drs.-Nr.: 287.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 06.03.2018 Stadtrat 13.03.2018 X 14.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Änderung der Satzung für die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Kolpingstadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung der beigefügten Änderungssatzung. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely i.V. gez. Labisch gez. Berière gez. Spürck Begründung: Bis zum Ende des 1. Quartals 2018 soll mit der Unterbringung von Obdachlosen in einem Gebäude der ehem. Flüchtlingsunterkunft, Erftstraße 188, 50170 Kerpen begonnen werden. Insbesondere die z.Zt. in Manheim (alt) untergebrachten Obdachlosen sollen in der Erftstraße 188 unterkommen, da die Mietverträge mit RWE zum 31.03.2018 auslaufen. Durch die Änderung der Satzung wird das Objekt als städtische Obdachlosenunterkunft aufgenommen und gewidmet. Die Widmung als Obdachlosenunterkunft ist erforderlich, um die Unterkunft als öffentliche Einrichtung nach Gemeindeordnung NRW von einer privatrechtlichen Unterbringung in Ersatzwohnraum abzugrenzen. Dadurch wird ersichtlich, dass es sich um eine Unterkunft zur Gewährung von befristetem Obdach zur Überbrückung einer Notlage handelt. Zudem gelten dann die Bestimmungen der Benutzungsordnung. Die gleichzeitige Änderung der Gebührensatzung (Drs.-Nr. 89.18) ist erforderlich zur Erhebung von Benutzungsgebühren. Begründung zur Änderung des § 2 der Satzung: Aufnahme der Erftstraße 188, 50170 Kerpen als gewidmete Obdachlosenunterkunft. Begründung zur Änderung des § 10 der Satzung Inkrafttreten Beschlussvorlage 287.17 Seite 2