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Beschlussvorlage (Gegenüberstellung neu/alt)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
62 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 13:45
Aktualisiert
26.02.18, 13:45
Beschlussvorlage (Gegenüberstellung neu/alt) Beschlussvorlage (Gegenüberstellung neu/alt)

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Inhalt der Datei

Gegenüberstellung: Änderung der Gebührensatzung Obdach Änderung der Satzung Derzeitige Fassung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Kerpen § 2 Grundlage der Gebührenberechnung § 2 Grundlage der Gebührenberechnung (1) Die Wohnfläche der Obdachlosenunterkünfte Zum Wolfsberg 8, 50169 Kerpen, Erftstraße 188, 50170 Kerpen, Friedensring 33, 50171 Kerpen und Stiftsstraße 52, 50171 Kerpen bestehen aus der belegungsfähigen Fläche (alleiniges Nutzungsrecht) und der Gemeinschaftsfläche (gemeinschaftliche Nutzung). (1) Die Wohnfläche der Obdachlosenunterkünfte Zum Wolfsberg 8, 50169 Kerpen, Friedensring 33, 50171 Kerpen und Stiftsstraße 52, 50171 Kerpen bestehen aus der belegungsfähigen Fläche (alleiniges Nutzungsrecht) und der Gemeinschaftsfläche (gemeinschaftliche Nutzung). Einfügen der Unterkunft „Erftstraße 188, 50170 Kerpen“ § 3 Gebührenhöhe § 3 Gebührenhöhe Einfügen der Gebührenhöhe in Absatz 3 des Paragraphen mit folgendem Text: (3) Die Gebühren für die städtische Notunterkunft Erftstraße 188 werden wie folgt festgesetzt: Die Grundgebühr beträgt monatlich pro Bewohner/in 67,40 € und berechnet sich aus der durchschnittlich zur Verfügung stehenden Wohn- und gemeinschaftlichen Fläche. Neunummerierung der Absätze von derzeit Nr. 3-7 in Absatz 4-8 § 6 Inkrafttreten § 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am ___________ in Kraft. Am gleichen Tage verliert die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Kolpingstadt Kerpen vom 10.04.2003 unter Berücksichtigung der Änderung vom 22.10.2003 ihre Gültigkeit. Diese Satzung tritt am 01.06.2016 in Kraft. Am gleichen Tage verliert die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Kolpingstadt Kerpen vom 10.04.2003 unter Berücksichtigung der Änderung vom 22.10.2003 ihre Gültigkeit.