Daten
Kommune
Kerpen
Größe
62 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 13:45
Aktualisiert
26.02.18, 13:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Gegenüberstellung: Änderung der Gebührensatzung Obdach
Änderung der Satzung
Derzeitige Fassung der Gebührensatzung
für die Benutzung der
Obdachlosenunterkünfte der Stadt Kerpen
§ 2 Grundlage der Gebührenberechnung
§ 2 Grundlage der Gebührenberechnung
(1) Die Wohnfläche der
Obdachlosenunterkünfte Zum Wolfsberg
8, 50169 Kerpen, Erftstraße 188, 50170
Kerpen, Friedensring 33, 50171 Kerpen
und Stiftsstraße 52, 50171 Kerpen
bestehen aus der belegungsfähigen
Fläche (alleiniges Nutzungsrecht) und
der Gemeinschaftsfläche
(gemeinschaftliche Nutzung).
(1) Die Wohnfläche der
Obdachlosenunterkünfte Zum Wolfsberg
8, 50169 Kerpen, Friedensring 33, 50171
Kerpen und Stiftsstraße 52, 50171
Kerpen bestehen aus der
belegungsfähigen Fläche (alleiniges
Nutzungsrecht) und der
Gemeinschaftsfläche (gemeinschaftliche
Nutzung).
Einfügen der Unterkunft „Erftstraße 188,
50170 Kerpen“
§ 3 Gebührenhöhe
§ 3 Gebührenhöhe
Einfügen der Gebührenhöhe in Absatz 3
des Paragraphen mit folgendem Text:
(3) Die Gebühren für die städtische
Notunterkunft Erftstraße 188 werden wie
folgt festgesetzt: Die Grundgebühr
beträgt monatlich pro Bewohner/in 67,40
€ und berechnet sich aus der
durchschnittlich zur Verfügung
stehenden Wohn- und
gemeinschaftlichen Fläche.
Neunummerierung der Absätze von derzeit
Nr. 3-7 in Absatz 4-8
§ 6 Inkrafttreten
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am ___________ in
Kraft.
Am gleichen Tage verliert die Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung
der Obdachlosenunterkünfte der
Kolpingstadt Kerpen vom 10.04.2003
unter Berücksichtigung der Änderung
vom 22.10.2003 ihre Gültigkeit.
Diese Satzung tritt am 01.06.2016 in Kraft.
Am gleichen Tage verliert die Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der
Kolpingstadt Kerpen vom 10.04.2003 unter
Berücksichtigung der Änderung vom
22.10.2003 ihre Gültigkeit.