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Beschlussvorlage (Vermerk Gebührenkalkulation_2018)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
155 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 13:45
Aktualisiert
26.02.18, 13:45
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Inhalt der Datei

Amt 21 – Sicherheit und Ordnung Jahnplatz 1 50171 Kerpen Sachbearbeiter: Herr Labisch, Tel. 02237 / 58-459 ____ 14.02.2018 Gebührenkalkulation im Obdachlosenwesen Benutzungsgebühren: Erftstraße 188, 50170 Kerpen Eine Obdachlosenunterkunft dient der Unterbringung von obdachlosen Personen, die nicht in der Lage sind, sich aus eigener Kraft helfen zu können und ist grundsätzlich nur von kurzer Dauer. (Überbrückungscharakter eine Notunterkunft) Das Objekt Erftstraße 188, 50170 Kerpen, soll zur Unterbringung von Obdachlosen genutzt werden. Für die Nutzung sollen Benutzungsgebühren erhoben werden. Eine Gebührenkalkulation ist jedoch nicht vorhanden. Die erhobenen Benutzungsgebühren sollen grundsätzlich die Kosten für die Bereitstellung der Unterkünfte decken und sich auch gleichzeitig an den üblichen Kosten / m² lt. Mietspiegel anlehnen. Für die Unterkunft: Erftstraße 188, 50170 Kerpen soll eine äquivalente Benutzungsgebühr ermittelt werden, die berücksichtigt, dass durchschnittlich 80 Personen in der Unterkunft untergebracht sind. In den einzelnen Zimmern der Unterkunft werden zunächst Bedarfsgemeinschaften (z.B. Familien) untergebracht, teilweise erhalten größere Familien (ab 5 Personen) eine eigene Wohneinheit. Somit ist (zumindest in dem zugewiesenem Zimmer bzw. der Wohneinheit) die Privatsphäre gewahrt. Die Gebühr pro m² soll daher in Anlehnung an die Kalkulation der Stiftsstraße 52 aus 2016 ebenfalls 9,00 €/m² Wohnfläche und 2,00 €/m² Gemeinschaftsfläche betragen. Laut Ermittlung anhand der entstandenen Kosten in 2016 (s. beigefügte Tabelle) ergeben sich wie in beigefügter Tabelle ersichtlich folgende kostendeckende Gebühren: Erftstraße 188 9,96 € / m² Kostendeckend bedeutet, dass bei der Erhebung der vorgenannten Gebühr alle Kosten wie Strom, Wasser, Reparaturen, etc. abgedeckt wären. Da diese jedoch den üblichen Preis pro m² übersteigen, muss hinsichtlich der Art und Ausstattung der Unterkünfte sowie der Tatsache, dass der zur Verfügung gestellte Wohnraum eventuell mit anderen Bewohner/innen geteilt werden muss, ein anderer Maßstab angelegt werden. Kalkulation der Benutzungsgebühren -1- 14.02.2018 Für die Unterkunft Erftstraße 188 soll eine Pauschale pro Person ermittelt werden. Bei einer Gesamtfläche von 819,84 m² liegt der kostendeckende Beitrag bei 9,96 € / m². Im Schnitt stehen bei v.g. Auslastung jeder/m Bewohner/in 10,25 m² Wohnraum (im Schnitt 6,70 m² Wohnfläche und 3,55 m² Gemeinschaftsfläche) zur Verfügung. Dies entspricht, bei Anwendung des ermittelten kostendeckendes Satzes, einem kostendeckendem Beitrag von 102,08 € pro Person. Bei der Berechnung der Gebühr sollte daher ein Betrag zugrunde gelegt werden, der von den untergebrachten Personen aufgebracht werden kann bzw. sich im Rahmen der Angemessenheitsgrenze des Jobcenters bewegt. Der vom Jobcenter festgelegte Satz für einen „warmen“ Quadratmeter bei 8,56 € bis 9,49 €. Darin sind die Stromkosten nicht enthalten. In Anlehnung daran sieht der aktuelle Mietspiegel (Okt 2016) eine Miete von 6,30 € bis 7,40 € vor. Der zuvor ermittelte (kostendeckende) Betrag für die Notunterkunft berücksichtigt bereits alle Betriebskosten (inklusive Strom). Damit die Kosten in der Praxis auch beglichen bzw. getragen werden können, sollten sich die Beträge bzw. Gebühren an den Sätzen des Jobcenters orientieren. Erfahrungsgemäß befinden sich die meisten Bewohnerinnen und Bewohner der Notunterkünfte im Leistungsbezug des SGB II (Hartz 4) oder SBG XII (Grundsicherung) und sind somit nicht unmittelbar durch die Benutzungsgebühren betroffen. Um das Ausgleichsverhältnis zwischen Höhe der Gebühr und Wert der erbrachten Gegenleistung zu berücksichtigen (Äquivalenztheorie), wird eine Gebühr von 9,00 € / m² Wohnfläche und 2,00 € / m² Gemeinschaftsfläche veranschlagt. Diese Gebühr beinhaltet bereits alle Nebenkosten. Zusätzlich liegt diese im Bereich der Angemessenheitsgrenzen des Jobcenters. Demnach ergeben sich folgende Benutzungsgebühren: Erftstraße 188 (Pauschale pro Person) Wohnfläche Gemeinschaftsfläche Benutzungsgebühr zur Verfügung stehende Fläche in m² 6,70 3,55 Gebühr / m² in € Anteilige Gebühr in € 9,00 2,00 60,30 7,10 67,40 Die je Bewohner/in erhobene monatliche Benutzungsgebühr für das Objekt Erftstraße 188 beträgt 67,40 €. Fazit: Die ermittelten Benutzungsgebühren bewegen sich im Rahmen der Angemessenheitsgrenzen des Jobcenters und können somit von dort getragen werden. Ferner belasten die Benutzungsgebühren die Bewohner/innen nicht unmittelbar. gez. Labisch Kalkulation der Benutzungsgebühren -2- 14.02.2018