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Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Kolpingstadt Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 13:45
Aktualisiert
26.02.18, 13:45
Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Kolpingstadt Kerpen) Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Kolpingstadt Kerpen)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines Ordnungswesen Bearbeitung: Roy Labisch TOP Drs.-Nr.: 89.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 06.03.2018 Stadtrat 13.03.2018 X 14.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Kolpingstadt Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung der beigefügten Änderungssatzung. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely i.V. gez. Labisch gez. Berière gez. Spürckr Begründung: Die Änderung der Gebührensatzung ist erforderlich zur Erhebung von Benutzungsgebühren. Begründung zur Änderung des § 2 der Satzung: Aufnahme der Erftstraße 188, 50170 Kerpen als Obdachlosenunterkunft und Erläuterung der Art der Berechnung. Begründung zur Änderung des § 3 der Satzung: Festsetzung der Gebührenhöhe in Abs. 3 der Vorschrift. Verschiebung der Nummerierung der folgenden Absätze des Paragraphen. Begründung zur Änderung des § 6 der Satzung Inkrafttreten Beschlussvorlage 89.18 Seite 2