Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
26.02.18, 13:45
Aktualisiert
26.02.18, 13:45
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines
Ordnungswesen
Bearbeitung: Roy Labisch
TOP
Drs.-Nr.: 89.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Haupt- und Finanzausschuss
06.03.2018
Stadtrat
13.03.2018
X
14.02.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der
Kolpingstadt Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Beschlussfassung der beigefügten
Änderungssatzung.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
i.V.
gez. Labisch
gez. Berière
gez. Spürckr
Begründung:
Die Änderung der Gebührensatzung ist erforderlich zur Erhebung von Benutzungsgebühren.
Begründung zur Änderung des § 2 der Satzung:
Aufnahme der Erftstraße 188, 50170 Kerpen als Obdachlosenunterkunft und Erläuterung der Art
der Berechnung.
Begründung zur Änderung des § 3 der Satzung:
Festsetzung der Gebührenhöhe in Abs. 3 der Vorschrift.
Verschiebung der Nummerierung der folgenden Absätze des Paragraphen.
Begründung zur Änderung des § 6 der Satzung
Inkrafttreten
Beschlussvorlage 89.18
Seite 2