Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
22.02.18, 18:18
Aktualisiert
23.02.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement
Bearbeitung:
TOP
Drs.-Nr.: 83.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
27.02.2018
Stadtrat
13.03.2018
X
16.02.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bauprojekte;
hier: Antrag der Fraktion UWG/Linke
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
stv.
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.
Habicht
gez.
Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
Begründung:
Mit Schreiben vom 31.01.2018 beantragt die Fraktion UWG/Die Linke zum Thema „Bauprojekte“
bei der Erstellung von Bebauungsplänen die Umsetzung verschiedener Maßnahmen (genauer
Wortlaut des Antrags siehe Anlage).
Hierzu kann seitens der Verwaltung mitgeteilt werden, dass das von der Politik beschlossene
Handlungskonzept Sozialgerechtes Bodenmanagement Kerpenplus ab sofort in allen zukünftigen
Bauleitplänen Berücksichtigung findet und konsequent angewendet wird.
Wie in dem Handlungsprogramm verbindlich vereinbart, werden jeweils projektspezifisch
Entscheidungen der politischen Gremien eingeholt, mit welcher grundsätzlichen Zielrichtung eine
Bauleitplanung gewünscht wird (z. B. Versorgung von bestimmten Bevölkerungsgruppen mit
adäquatem Wohnraum) und welche einzelnen Maßnahmen (z. B. Quotierung des geförderten
Wohnungsbaus unter besonderer Berücksichtigung des derzeit in der Erarbeitung befindlichen
Handlungskonzeptes Wohnen 2030) mit dem jeweiligen Investor vertraglich zu vereinbaren und
umzusetzen sind.
Beschlussvorlage 83.18
Seite 2