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Beschlussvorlage (Bauprojekte; hier: Antrag der Fraktion UWG/Linke)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
22.02.18, 18:18
Aktualisiert
23.02.18, 13:16
Beschlussvorlage (Bauprojekte;
hier: Antrag der Fraktion UWG/Linke) Beschlussvorlage (Bauprojekte;
hier: Antrag der Fraktion UWG/Linke)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales Baumanagement Bearbeitung: TOP Drs.-Nr.: 83.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 27.02.2018 Stadtrat 13.03.2018 X 16.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bauprojekte; hier: Antrag der Fraktion UWG/Linke X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung stv. Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Habicht gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Mit Schreiben vom 31.01.2018 beantragt die Fraktion UWG/Die Linke zum Thema „Bauprojekte“ bei der Erstellung von Bebauungsplänen die Umsetzung verschiedener Maßnahmen (genauer Wortlaut des Antrags siehe Anlage). Hierzu kann seitens der Verwaltung mitgeteilt werden, dass das von der Politik beschlossene Handlungskonzept Sozialgerechtes Bodenmanagement Kerpenplus ab sofort in allen zukünftigen Bauleitplänen Berücksichtigung findet und konsequent angewendet wird. Wie in dem Handlungsprogramm verbindlich vereinbart, werden jeweils projektspezifisch Entscheidungen der politischen Gremien eingeholt, mit welcher grundsätzlichen Zielrichtung eine Bauleitplanung gewünscht wird (z. B. Versorgung von bestimmten Bevölkerungsgruppen mit adäquatem Wohnraum) und welche einzelnen Maßnahmen (z. B. Quotierung des geförderten Wohnungsbaus unter besonderer Berücksichtigung des derzeit in der Erarbeitung befindlichen Handlungskonzeptes Wohnen 2030) mit dem jeweiligen Investor vertraglich zu vereinbaren und umzusetzen sind. Beschlussvorlage 83.18 Seite 2