Daten
Kommune
Kerpen
Größe
1,8 MB
Datum
28.02.2018
Erstellt
23.02.18, 11:18
Aktualisiert
23.02.18, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
F
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Bericht des ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH
Bearbeiter:
Dr. Dietrich Engels und Judith Franken
Köln, den 29. Januar 2018
ISG - INSTITUT FÜR SOZIALFORSCHUNG
UND GESELLSCHAFTSPOLITIK GMBH
Weinsbergstraße 190, 50825 Köln
www.isg-institut.de
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Inhaltsverzeichnis
1.
Einleitung ............................................................................................................. 4
1.1. Der Planungsauftrag vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ..... 4
1.2. Rechtliche Grundlage .................................................................................... 5
1.3. Ausgangslage im Rhein-Erft-Kreis ................................................................. 7
2.
Konzeption des ISG zur kommunalen Pflegeplanung..................................... 10
2.1. Grundsätze der kommunalen Pflegeplanung ............................................... 10
2.2. Das Angebotsspektrum für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf .... 12
2.3. Arbeitsschritte der kommunalen Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis ............ 13
3.
Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis .. 15
3.1. Bevölkerungsstruktur ................................................................................... 15
3.2. Demografischer Wandel und zukünftige Entwicklung der Bevölkerung ........ 19
4.
Pflegebedürftigkeit, Demenzerkrankungen und niedrigschwelliger
Hilfebedarf im Alter ............................................................................................ 23
4.1 Anzahl und Struktur der Pflegebedürftigen im Rhein-Erft-Kreis ................... 23
4.2 Ältere Menschen mit Demenzerkrankungen ................................................ 29
4.3 Niedrigschwelliger Hilfebedarf im Rhein-Erft-Kreis ...................................... 33
4.4 Entwicklung von Pflegebedarf, Demenz und niedrigschwelligem
Hilfebedarf in der Gesamtschau .................................................................. 36
4.5 Leistungen der Hilfe zur Pflege.................................................................... 38
5.
Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen im Rhein-Erft-Kreis...... 42
5.1. Pflegerische Angebote ................................................................................ 42
5.2. Pflegeergänzende und präventive Angebote ............................................... 59
5.3. Wohnen im Alter .......................................................................................... 69
5.4. Angebote für ältere Menschen im Rhein-Erft-Kreis im Überblick ................. 76
6.
Bedarfsanalyse der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote
im Rhein-Erft-Kreis ............................................................................................ 77
6.1. Versorgungsdichte im überregionalen Vergleich.......................................... 77
6.2. Bedarf an vollstationären und teilstationären Angeboten ............................. 80
7.
Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Städten ......................... 88
7.1. Versorgungslage in der Stadt Bedburg ........................................................ 88
7.2. Versorgungslage in der Stadt Bergheim ...................................................... 90
2
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
7.3. Versorgungslage in der Stadt Brühl ............................................................. 91
7.4. Versorgungslage in der Stadt Elsdorf .......................................................... 93
7.5. Versorgungslage in Erftstadt ....................................................................... 94
7.6. Versorgungslage in der Stadt Frechen ........................................................ 96
7.7. Versorgungslage in der Stadt Hürth............................................................. 97
7.8. Versorgungslage in der Stadt Kerpen .......................................................... 99
7.9. Versorgungslage in der Stadt Pulheim ...................................................... 100
7.10. Versorgungslage in der Stadt Wesseling ................................................... 102
8.
Zusammenfassung und Empfehlungen ......................................................... 104
8.1. Zusammenfassung zentraler Ergebnisse................................................... 104
8.2. Handlungsempfehlungen ........................................................................... 107
9.
Literaturverzeichnis ......................................................................................... 111
3
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
1.
Einleitung
Der Rhein-Erft-Kreis führt eine kommunale Pflegeplanung gemäß § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) durch. Mit der Erarbeitung der Grundlagen und
der Erstellung des Berichtes zur kommunalen Pflegeplanung wurde das ISG Institut für
Sozialforschung und Gesellschaftspolitik beauftragt. Der vorliegende Bericht enthält die
Grundlagen und Ergebnisse der kommunalen Pflegeplanung für den Rhein-Erft-Kreis
am Jahresende 2017. Einleitend werden zunächst der Planungsauftrag, die rechtlichen
Grundlagen und die Rahmenbedingungen im Rhein-Erft-Kreis dargestellt.
1.1.
Der Planungsauftrag vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
Durch den demografischen Wandel steigen die Anzahl älterer Menschen und deren Anteil an der Bevölkerung. Mit zunehmendem Alter gehen Beeinträchtigungen der Gesundheit sowie ein erhöhtes Risiko der Hilfe- und Pflegebedürftigkeit einher, mit dem sich die
älteren Menschen und ihre Angehörigen arrangieren müssen. Diese Entwicklung wirft
die Frage auf, wie viele Menschen in Zukunft Pflegeleistungen benötigen und wer diese
Pflegeleistungen erbringen kann. Gemäß dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist zu
prüfen, wie durch Verbesserung und Ausbau der ambulanten und teilstationären Versorgung ein Umzug in eine stationäre Einrichtung vermieden werden kann. Auch leistungsfähige Angebote des Servicewohnens, ambulante Pflegewohngruppen und ein Case
Management (z.B. auch im Rahmen der Krankenhausüberleitung) sind Möglichkeiten,
die zu einer Vermeidung stationärer Pflege beitragen können.1
Soll dies gelingen, ist es von entscheidender Bedeutung,
•
dass professionelle ambulante Dienstleistungen und teilstationäre Angebote in
dem benötigten Umfang zur Verfügung stehen,
•
dass Wohnungen sowie die Wohnumgebung für Bewohner2 mit Hilfe- und Pflegebedarf geeignet sind und
•
dass Unterstützung von Familie, Freunden und Nachbarn oder von ehrenamtlichen Helfern als Hilfsressource genutzt werden kann.
Auf diese Fragestellungen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, hat das
Land Nordrhein-Westfalen mit einer Neufassung des Auftrags zur kommunalen Pflegeplanung reagiert. Nach dem seit Oktober 2014 geltenden Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen sollen die Kreise und kreisfreien Städte eine den örtlichen Bedarfen
1
Vgl. Engels, D. (2008): Demografischer Wandel, Strukturwandel des Alters und Entwicklung des Unterstützungsbedarfs alter Menschen, in: K. Aner/ U. Karl (Hg.), Lebensalter und
Soziale Arbeit Bd. 6: Ältere und alte Menschen, Baltmannsweiler, S. 54 – 76.
2
Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird im Folgenden nicht ausdrücklich die weibliche
und männliche Form genannt. Frauen und Männer sind, wenn nicht anders angemerkt,
immer gleichberechtigt eingeschlossen.
4
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherstellen (§ 4 Abs. 1 APG NRW).
Durch eine zukunftsorientierte kommunale Pflegeplanung soll eine handlungsorientierte
Angebotsanalyse mit den Komponenten einer Bestandsaufnahme, einer qualitativen und
quantitativen Bewertung der Versorgungsstruktur sowie daraus abgeleiteten Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Angeboten durchgeführt werden (§ 7 APG NRW).
1.2.
Rechtliche Grundlage
Details zu den verschiedenen pflegerischen Angeboten werden, was den Leistungsbereich der Pflegeversicherung betrifft, auf Bundesebene durch das SGB XI – Soziale Pflegeversicherung geregelt, und im siebten Kapitel SGB XII – Sozialhilfe, soweit es sich um
Hilfe zur Pflege seitens der Kommunen handelt. Durch mehrere Gesetzesnovellierungen
wurden die Rahmenbedingungen für einzelne Versorgungselemente in den letzten Jahren verändert:
•
Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das im August 2008 in Kraft trat, führte
unter anderem einen Anspruch auf begleitende Pflegeberatung ein. Bei Nutzung
der Tagespflege wurde das Pflegegeld nur noch anteilig angerechnet.
•
Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz, das im Januar 2013 in Kraft trat, wurden
unter anderem die Rahmenbedingungen zur Einrichtung ambulant betreuter
Wohngruppen verbessert. Für Personen in Privathaushalten mit „erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz“ wurden neue Leistungen eingeführt (§ 123 SGB
XI). Die nur anteilige Anrechnung des Pflegegeldes wurde auch auf die Kurzzeitpflege ausgedehnt.
•
Seit Januar 2015 sind im Rahmen des „Pflegestärkungsgesetzes 1“ weitere Veränderungen in Kraft getreten, mit denen die Leistungen insgesamt erhöht und
die Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege sowie von ambulant betreuten Wohngruppen verbessert
werden.
•
Zum Januar 2016 trat das „Pflegestärkungsgesetz 2“ in Kraft, das mit der Umstellung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs die größte Reform seit Einführung der
Pflegeversicherung mit sich bringt. Seit Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit
nach 5 Pflegegraden statt 3 Pflegestufen eingestuft. Im Zuge dieser Umstellung
werden bei der Bemessung der Pflegebedürftigkeit mentale Beeinträchtigungen
stärker als zuvor berücksichtigt. Außerdem wurden die Leistungen der Pflegeversicherung angehoben.
Auf Landesebene wurde die gesetzliche Grundlage für die kommunale Pflegeplanung
durch das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW), das am
16.10.2014 in Kraft trat, zum Teil nachhaltig verändert. Einerseits werden bewährte Elemente wie der Sicherstellungsauftrag einer den örtlichen Gegebenheiten entsprechenden pflegerischen Angebotsstruktur fortgeführt, andererseits werden aber die Steue-
5
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
rungsmöglichkeiten der Kommune erweitert und gestärkt. Der zuvor schon bestehende
Planungsauftrag wird im Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen übernommen und
weiter konkretisiert:
•
Die Kreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen
entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherzustellen (§ 4 Abs. 1 APG
NRW).
•
Den Inhalt der Planung bildet eine handlungsorientierte Angebotsanalyse auf
empirischer Grundlage: Die kommunale Pflegeplanung umfasst „1. die Bestandsaufnahme der Angebote, 2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und 3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.“ (§ 7 Abs. 1 Satz 1 APG NRW).
•
Die Planung ist nicht auf Pflege im engeren Sinne beschränkt, sondern breiter
angelegt: „Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz
und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen“ (§ 7 Abs.
1 Satz 2 APG NRW).
•
In diesen Prozess beziehen die Kreise die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein, und sie sollen auch die Planungen der angrenzenden Gebietskörperschaften berücksichtigen (§ 7 Abs. 2 APG NRW).
Zur Verbindlichkeit der Planung gibt es zwei alternative Möglichkeiten, die auch Konsequenzen für die zeitliche Taktung der Pflegeplanung haben:
•
Entweder impliziert die Planung keine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung: Dann ist eine Zusammenstellung der Ergebnisse der
örtlichen Planung und zur Umsetzung von Maßnahmen ab 2017 jedes zweite
Jahr vorgesehen (§ 7 Abs. 4 APG NRW), und die Kommunale Konferenz Alter
und Pflege gibt zu teil- und vollstationären Investitionsvorhaben eine Bedarfseinschätzung ab (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 APG NRW).
•
Oder der Kreistag beschließt, dass die Pflegeplanung „Grundlage für eine verbindliche Entscheidung über eine bedarfsabhängige Förderung zusätzlicher teiloder vollstationärer Pflegeeinrichtungen“ sein soll: Dann ist diese „verbindliche
Bedarfsplanung“ in jährlichen Abständen zu erstellen, der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege zur Beratung vorzulegen und durch Beschluss des Kreistages festzustellen (§ 7 Abs. 6 Satz 1 APG NRW).
6
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Der Rhein-Erft-Kreis hat sich für die erste Variante einer nicht verbindlichen kommunalen
Pflegeplanung entschieden, die alle zwei Jahre zu erstellen ist.
Vor diesem Hintergrund liefert der vorliegende Bericht die erforderlichen Daten und Entscheidungsgrundlagen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kreis und die Kommunen
grundsätzlich keine eigenen Versorgungsangebote entwickeln, so dass die daraus abgeleiteten Hinweise zur Gestaltung des pflegerischen und pflegeergänzenden Angebots
in erster Linie den Charakter einer Empfehlung für freie Träger haben.
1.3.
Ausgangslage im Rhein-Erft-Kreis
Geographische Lage des Rhein-Erft-Kreises
Der Rhein-Erft-Kreis liegt im südwestlichen Teil Nordrhein-Westfalens westlich der
Städte Köln, Leverkusen und Bonn (Abbildung 1).
Abbildung 1:
Quelle: Website Sozialnetz Rhein-Erft; Bearbeitet vom ISG 2017
Der Kreis umfasst zehn kreisangehörige Städte, dazu zählen Bedburg, Bergheim, Brühl,
Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling. Zum Jahresende
2015 lebten hier 466.657 Einwohner3 (Fortschreibung des Zensus 2011), davon waren
3
Aktuellere Bevölkerungszahlen für das Jahresende 2016 werden voraussichtlich im ersten
Jahresquartal 2018 von IT NRW veröffentlicht.
7
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
126.360 Einwohner im Alter ab 60 Jahren (27,1%) und 48.575 Einwohner im Alter ab 75
Jahren (10,4%). In dieser Altersgruppe liegt der Frauenanteil bei 59% und der Männeranteil liegt bei 41%. Der Anteil dieser Altersgruppe an der Bevölkerung liegt nur geringfügig über dem Landesdurchschnitt von 10,2%.
Tabelle 1:
Altersstruktur der Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis
Stand: 31.12.2015
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner darunter:
insgesamt
unter 60 J.
23.334
17.242
60.390
44.282
44.768
32.037
21.232
15.787
49.786
35.009
51.999
37.841
59.496
44.900
65.477
48.632
54.200
37.726
35.975
26.841
466.657
340.297
60 bis 64 J.
1.579
3.929
2.666
1.480
3.270
3.167
3.525
4.101
3.537
2.175
29.429
65 bis 74 J.
2.241
6.521
4.438
2.057
5.536
5.380
5.418
6.903
6.402
3.460
48.356
ab 75 J.
2.272
5.658
5.627
1.908
5.971
5.611
5.653
5.841
6.535
3.499
48.575
Bevölkerungsanteil
ab 60 J.
ab 75 J.
26,1%
9,7%
26,7%
9,4%
28,4%
12,6%
25,6%
9,0%
29,7%
12,0%
27,2%
10,8%
24,5%
9,5%
25,7%
8,9%
30,4%
12,1%
25,4%
9,7%
27,1%
10,4%
Quelle: IT NRW (2015) Bevölkerungsstand zum 31.12.2015 (Fortschreibung des Zensus 2011)
Der Rhein-Erft-Kreis gehört zu den Regionen, für die in Zukunft mit einem Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Nach der Prognose des Statistischen Landesamts wird die
Gesamtbevölkerung des Kreises von 2014 bis zum Jahr 2040 um 8% zunehmen.4 Die
Zahl der älteren Menschen ab 65 Jahren wird dieser Prognose zufolge im gleichen Zeitraum um 51% steigen, die Zahl der Hochaltrigen ab 80 Jahren wird sich sogar verdoppeln. Da in dieser Altersgruppe das Risiko der Pflegebedürftigkeit besonders hoch ist,
wird sich diese Entwicklung spürbar in Form eines stark steigenden Bedarfs an Pflegeleistungen auswirken.
Wirtschaftliche Lage der Bevölkerung
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen wirken sich auf die Quantität und Qualität der „seniorengerechten“ und „pflegefreundlichen“ Angebote eines Kreises aus. Der Rhein-ErftKreis gehört zu den wirtschaftlich stärksten Kreisen in Nordrhein-Westfalen, und mit
6,7% (Jahresdurchschnitt 2017) ist die Arbeitslosenquote5 niedriger als auf Landesebene (7,4% - Jahresdurchschnitt 2017); jedoch höher als auf Bundesebene (5,7% Jahresdurchschnitt 2017).
4
Cicholas, U.; Ströker, K. (2015): Vorausberechnung der Bevölkerung in den kreisfreien
Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens 2014 bis 2040/2060, hrsg. von it.nrw, Statistische Analysen und Studien, Band 84, Düsseldorf, S. 33.
5
Arbeitslosenquote aller zivilen Erwerbspersonen. Hierbei handelt es sich um Daten der
Bundesagentur für Arbeit.
8
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP), das die Produktion von Waren und Dienstleistungen im
Inland unter Berücksichtigung des Abzugs aller Vorleistungen misst und somit ein Wohlstandsindikator ist, betrug im Jahr 2015 im Rhein-Erft-Kreis 83.472 Euro pro Erwerbstätigem. Im selben Jahr betrug das BIP in Nordrhein-Westfalen 70.542 Euro je Erwerbstätigem. Somit lag das BIP je Erwerbstätigem im Rhein-Erft-Kreis um 18% über dem
Durchschnitt Nordrhein-Westfalens.6
Wirtschaftliche Faktoren spielen für ältere hilfe- und pflegebedürftige Menschen eine
große Rolle, da sich diese darauf auswirken, wie viele und welche Hilfe- und Pflegeangebote in Anspruch genommen werden können. Dies gilt besonders, wenn keine Hilfeleistungen aus dem Kreis der Familie, Freunde oder Bekannten zur Verfügung stehen.
Ein höheres Einkommensniveau eröffnet den Hilfe- und Pflegebedürftigen einen größeren Spielraum, passende Unterstützungsleistungen zu organisieren. Das verfügbare
Einkommen der privaten Haushalte, das für Konsum- und Sparzwecke zur Verfügung
steht, betrug im Jahr 2015 im Rhein-Erft-Kreis 21.592 Euro je Einwohner, dies entspricht
etwa dem Durchschnitt des Landes Nordrhein-Westfalen von 21.336 Euro je Einwohner.7 Personen mit niedrigem Einkommen, die beispielsweise Grundsicherung im Alter
beziehen, haben dagegen weniger Möglichkeiten, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen und sind stärker auf die sozialrechtlich finanzierten Pflege- und Hilfeangebote sowie
auf Hilfe aus dem familiären und nachbarschaftlichen Umfeld angewiesen. Ende des
Jahres 2016 bezogen 5.179 Einwohner des Rhein-Erft-Kreises Grundsicherung nach
SGB XII, davon waren 3.046 Personen 65 Jahre und älter (59%).8
6
Arbeitskreis VGR der Länder (2017): Bruttoinlandsprodukt, Bruttowertschöpfung in den
kreisfreien Städten und Landkreisen der Bundesrepublik Deutschland 1992 und 1994 bis
2015 Reihe 2, Band 1, Stuttgart.
7
IT NRW (2017): Primäreinkommen und verfügbares Einkommen der privaten Haushalte in
NRW - Einkommen, das den privaten Haushalten für Konsum- und Sparzwecke zur Verfügung steht, Düsseldorf.
8
IT NRW - Werteabruf: Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung - kreisfreie Städte u. Kreise - Stichtag (Wohnortprinzip) – Stichtag
31.12.2014.
9
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
2.
Konzeption des ISG zur kommunalen Pflegeplanung
Die kommunale Pflegeplanung wird von den Kreisen und kreisfreien Städten in Kooperation mit weiteren Akteuren durchgeführt. Dies sind erstens die kreisangehörigen
Städte, die mit ihrer Detailkenntnis und den Gestaltungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene
ihren Beitrag leisten und die eine umfassende Seniorenberatung anbieten. Zweitens sind
dies die freigemeinnützigen und privaten Anbieter pflegerischer Leistungen, deren Auskunfts- und Mitwirkungsbereitschaft erforderlich ist, um ein zuverlässiges Bild über die
verfügbaren Kapazitäten und praxisnahe Einschätzungen zur Bedarfsentwicklung gewinnen zu können. Drittens sind die Kranken- und Pflegekassen einzubinden, die an der
pflegerischen Versorgung nicht nur als Kostenträger mitwirken, sondern mit § 3 APG
auch in die Gesamtverantwortung für eine gute Versorgung eingebunden sind.
2.1.
Grundsätze der kommunalen Pflegeplanung
Bei der Erstellung des Konzepts zur kommunalen Pflegeplanung orientiert sich das ISG
an einer Reihe von Grundsätzen, die auch im APG NRW ausdrücklich aufgeführt werden:
•
Ambulant vor stationär: Eine vollstationäre Pflege ist in der Regel nicht nur eine
kostenintensive Versorgungsform, sondern reduziert oft die noch bestehende
Selbstständigkeit und wird auch von den Betroffenen und ihren Angehörigen nur
als letzte Möglichkeit gesehen. Daher sind alle erforderlichen Möglichkeiten aufund auszubauen, um durch professionelle ambulante Versorgung und informelle
Unterstützung einen Verbleib des Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung
zu ermöglichen. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass bei fortgeschrittenem Bedarf an Pflege und hauswirtschaftlicher Hilfe, einhergehend mit einer
Überlastung der familialen und informellen Unterstützungsmöglichkeiten, eine
Pflege in einer stationären Einrichtung unvermeidlich werden kann. Dies sollte
aber entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ nur dann in Anspruch
genommen werden, wenn alle Unterstützungsangebote der vorstationären
Pflege und Versorgung ausgeschöpft sind.
•
Differenziertes Versorgungssystem: Der erste Grundsatz kann nur umgesetzt
werden, wenn unterhalb der Schwelle stationärer Versorgung ein breit gefächertes und bedarfsgerecht abgestuftes Versorgungsangebot besteht, das den individuellen Pflegebedarf in angemessener Weise abdeckt und pflegende Angehörige entlastet. Die Sicherung des selbstständigen Wohnens durch Wohnberatung, ambulante Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Angehörigenarbeit, die Entwicklung von Wohnumfeld und Quartier, die Schaffung ausreichender Kapazitäten des Servicewohnens sowie gemeinschaftlicher neuer
Wohn- und Lebensformen sollten Vorrang vor der stationären Versorgung haben.
10
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
•
Geeignete Wohnbedingungen: Nicht nur das pflegerische Versorgungssystem im
engeren Sinne wird in den Blick genommen, sondern auch weitere Angebote, die
dem Ziel dienen, dass ältere Menschen in ihrer Wohnumgebung verbleiben können. Eine grundlegende Voraussetzung dafür ist, dass die Wohnung für ältere
Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf geeignet ist, dass sie sich in ihrem Wohnumfeld bewegen können und dass sie dort die erforderliche Infrastruktur vorfinden. Ambulante und teilstationäre Angebote sollten in passender Weise mit bedarfsgerechten Wohnangeboten kombiniert und aufeinander abgestimmt werden.
•
Aktivierung aller Ressourcen: Zur Entwicklung bedarfsgerechter Versorgungsarrangements sind nicht nur die professionellen Angebote zu nutzen und weiterzuentwickeln, sondern auch informelle, familiäre ebenso wie ehrenamtliche Ressourcen soweit wie möglich zu aktivieren.
•
Hoher Stellenwert von Information und Beratung: Eine fachkundige, trägerunabhängige Information und Beratung bis hin zu einem im Idealfall fallbegleitenden
Case Management sind wichtig, um vorhandene Versorgungsangebote passgenau auf individuelle Versorgungsbedarfe abstimmen und auf unzureichende Versorgungsangebote hinweisen zu können. Ziel ist eine Fachberatung im umfassenden Verständnis, die zugehend angelegt und konzeptionell fundiert ist, die
z.B. Gemeinwesensarbeit und die Entwicklung neuer Wohnkonzepte umfasst
und nicht nur auf Anfragen der Bürger reagiert.
•
Pflegeplanung als kooperativer und partizipativer Prozess: Die Pflegeplanung ist
eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, die aber nur dann erfolgreich
umgesetzt werden kann, wenn die Verantwortlichen aus den kreisangehörigen
Städten sowie die Träger von Diensten und Einrichtungen mit ihren fachlichen
und kommunalen Kompetenzen an diesem Prozess mitwirken. Diese Mitwirkung
kann durch regelmäßig tagende Gremien wie die Kommunale Konferenz Alter
und Pflege und darüber hinaus auch in Arbeitsgruppen sowie ergänzenden informellen Kontakten erfolgen.
•
Pflegeplanung als kontinuierlicher Prozess: Die einzelnen Komponenten und
Rahmenbedingungen der Pflegeplanung entwickeln sich laufend weiter: Die demografische Struktur sowie Art und Umfang des Hilfebedarfs befinden sich in
einer ständigen Entwicklung. Auch die pflegerischen Versorgungsangebote verändern sich, und schließlich werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen
fortlaufend weiterentwickelt. Daher ist die Pflegeplanung keine zeitlich begrenzte
Maßnahme, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der unter Einbeziehung aller
beteiligten Akteure kontinuierlich fortzuführen ist, um das Versorgungssystem
auch in Zukunft passgenau gestalten und verbessern zu können. Um Veränderungen in der pflegerischen Angebotsstruktur fortlaufend und frühzeitig zu
11
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
erkennen, hat das ISG ein Instrument entwickelt, das dem Kreis langfristig ein
eigenständiges, fortlaufendes Monitoring der Versorgungslandschaft des RheinErft-Kreises ermöglicht.
2.2.
Das Angebotsspektrum für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf
Die kommunale Pflegeplanung beschränkt sich nicht auf den Kernbereich der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege, sondern umfasst auch Maßnahmen und Hilfen, die
über die rein pflegerischen Versorgungsangebote hinausgehen, sowie Angebote, die auf
altersgerechtes Wohnen ausgerichtet sind. Nur durch die Einbeziehung eines breiten
Spektrums von Unterstützungsmöglichkeiten kann das Ziel, dass ältere Menschen mit
Hilfe- und Pflegebedarf möglichst lange im Privathaushalt wohnen bleiben können, erreicht werden. Dazu gehören die folgenden Komponenten:
(1) Information und Beratung: Durch eine umfassende und bedarfsgerechte Information
und Beratung werden der Hilfebedarf im Einzelfall geprüft und passende Hilfen aus
dem Angebotsspektrum ermittelt. Dazu gibt es kommunale Pflege- und Wohnberatungsstellen in gemeinsamer Trägerschaft von Pflegekassen und Kommunen. Weitere Beratungsangebote machen die freien Träger.
(2) Begegnung und Hilfen: Zu dem unterstützenden Angebotsspektrum gehören auch
Begegnungsangebote, selbstorganisierte Seniorengruppen, Besuchsdienste und
niedrigschwellige Hilfen, die in Hinblick auf spätere Hilfe- und Pflegebedürftigkeit
einen präventiven Charakter haben können.
(3) Wohnen im Alter: Im Bereich des Wohnens umfasst das Angebotsspektrum barrierefreie und barrierearme Wohnungen, die mit abgestuften Unterstützungsmöglichkeiten kombiniert werden können. Während Daten zu den Angeboten des Servicewohnens und über ambulant betreute Wohngemeinschaften über die Träger recherchiert werden können, lassen sich die Informationen über den Bestand barrierefreier
und barrierearmer Wohnungen nur über zusätzliche Erhebungen gewinnen, wobei
es schwierig ist, ein vollständiges Bild einschließlich des barrierefreien privaten
Wohneigentums zu erhalten.
(4) Gesundheitsversorgung: Ein guter Zugang zu niedergelassenen Ärzten und Apotheken ist für ältere Menschen in Privathaushalten ebenfalls wichtig. Auch die klinische Gesundheitsversorgung und die dort angesiedelten Schnittstellen zur Überleitung vom Krankenhaus in die Privatwohnung können zum Gelingen eines längeren
Verbleibs in der eigenen Wohnung beitragen.
(5) Ambulante Dienste: Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, leisten ambulante Pflegedienste pflegerische Hilfen nach § 36 SGB XI und bei Bedarf Verhinderungspflege
nach § 39 SGB XI sowie ggf. zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag für
Demenzkranke nach § 45b SGB XI. Ergänzend oder unterhalb dieser Bedarfs-
12
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
schwelle können komplementäre Dienste mit haushaltsnahen Dienstleistungen und
weitere Unterstützungsformen hilfreich sein.
(6) Teilstationäre Versorgungsangebote: Teilstationäre Angebote können zur Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements beitragen, indem sie zu bestimmten Tageszeiten (durch Tages- oder Nachtpflege) zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
beitragen.
(7) Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB
XI wird für bis zu sechs Wochen pro Jahr finanziert, wenn pflegende Angehörige
wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen die Pflege vorübergehend nicht
leisten können. Sofern eine Ersatzpflege in der häuslichen Umgebung nicht möglich
ist, kann eine Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI als zeitlich befristete stationäre
Pflege für maximal acht Wochen in Anspruch genommen werden. Auch die Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt kann in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung
erfolgen. Seit Inkrafttreten des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Januar 2015 können
beide Formen der Ersatzpflege miteinander kombiniert werden. Seit 2016 kann
Kurzzeitpflege auch von Personen ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit als Krankenkassenleistung in Anspruch genommen werden (§ 39c SGB V).
(8) Stationäre Pflege: Wenn der Pflegebedarf oder die Demenz so fortschreiten, dass
häusliche Pflegearrangements nicht länger tragfähig sind und auch ein eigenständiges betreutes Wohnen oder eine ambulante Betreuung nicht mehr ausreichen,
kommt eine stationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung oder einer stationären
Hausgemeinschaft in Betracht.
(9) Sterbebegleitung: Sowohl im ambulanten als auch im stationären Wohnen entsteht
in der letzten Phase des Lebens ein besonderer Betreuungsbedarf durch psychosoziale Begleitung und ggf. auch palliativmedizinische Schmerzbehandlung in der
Sterbephase. Stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste bilden ein wichtiges
Angebot der Begleitung in dieser Phase und werden seit 2016 durch die Krankenkassen unterstützt (§ 39a SGB V).
(10) Übergreifende Strukturen der pflegerischen Planung und Versorgung: Die Pflegeplanung in diesen spezifischen Bereichen wird flankiert durch die Arbeit in Gremien
wie die „Kommunale Konferenz Alter und Pflege“ oder spezifische Arbeitsgruppen,
die auch einer Vernetzung der einzelnen Angebote dienen.
2.3.
Arbeitsschritte der kommunalen Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Die Pflegeplanung für den Rhein-Erft-Kreis wurde in folgenden Arbeitsschritten erstellt:
(1) Die Grundlage einer Bedarfsermittlung bildet die Analyse der Zahl und soziodemografischen Struktur der Menschen, die auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, sowie
deren Entwicklung in den kommenden Jahren. Dazu wurden die verfügbaren Daten
zur demografischen Struktur und prognostizierten Bevölkerungsentwicklung aufbe-
13
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
reitet (Ergebnisse des Zensus 2011 in Fortschreibung auf das Jahr 2015). Auf dieser
Grundlage werden die Struktur und voraussichtliche Entwicklung der Bevölkerung
insgesamt und insbesondere der älteren Bevölkerung, der Bevölkerung mit Hilfeund Pflegebedarf sowie Demenzerkrankungen und die Haushaltsformen älterer
Menschen dargestellt.
(2) In einer umfassenden Bestandsanalyse wurden die im Rhein-Erft-Kreis verfügbaren
pflegerischen Angebote (ambulante, teil- und vollstationäre Angebote) sowie nichtpflegerische Angebote im Sinne des § 4 Abs. 2 APG wie Informationsangebote und
Wohnangebote recherchiert und zu Planungsgrundlagen aufbereitet.
(3) In einer Bedarfsanalyse wird das vorfindliche Wohn- und Versorgungsangebot im
Hinblick auf quantitative Kennzahlen und unter Zugrundelegung der derzeitigen Bevölkerungsstruktur sowie der prognostizierten Bedarfsentwicklung bewertet.
(4) Aus den Ergebnissen dieser Arbeitsschritte werden Handlungsempfehlungen auf
der Ebene des Kreises sowie der kreisangehörigen Städte abgeleitet. Bei der Analyse zukünftiger Bedarfslagen werden Zielwerte einer verbesserten Versorgungsdichte berücksichtigt, die das ISG auf der Grundlage seiner fachlichen Expertise und
langjährigen Erfahrung im Bereich der kommunalen Pflegeplanung vorschlägt.
14
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
3.
Bevölkerungsstruktur und Bevölkerungsentwicklung im RheinErft-Kreis
Mit steigendem Alter der Bevölkerung nimmt auch der Hilfe- und Pflegebedarf zu. Zu
den Grundlagen der kommunalen Pflegeplanung gehört daher die Analyse der demografischen Struktur, d.h. es ist zu untersuchen, wie die demografische Struktur der Bevölkerung zum jetzigen Zeitpunkt beschaffen ist, wie sie sich in der Vergangenheit verändert hat und wie sie sich in Zukunft voraussichtlich entwickeln wird. Diese Analyse
fokussiert auf die Bevölkerung ab einem Alter von 60 Jahren. Zwar steigen die Quoten
der Pflegebedürftigkeit erst im höheren Alter stark an, aber die Pflegeplanung nimmt
nicht nur die (potenziell) Pflegebedürftigen in den Blick, sondern auch diejenigen, die im
Vorfeld Hilfe und Unterstützung benötigen.
3.1.
Bevölkerungsstruktur
Alter und Geschlecht der Bevölkerung
Zum Jahresende 2015 lebten im Rhein-Erft-Kreis insgesamt 466.657 Menschen (Fortschreibung des Zensus 2011). Die bevölkerungsreichste Kommune im Kreis ist die Stadt
Kerpen mit 65.477 Einwohnern, gefolgt von Bergheim mit 60.390 Einwohnern. Am
kleinsten ist die Stadt Elsdorf mit 21.232 Einwohnern (Tabelle 2).
Tabelle 2:
Altersstruktur der Bevölkerung
Rhein-Erft-Kreis, Dezember 2015
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
Anteil in %
Insgesamt
23.334
60.390
44.768
21.232
49.786
51.999
59.496
65.477
54.200
35.975
466.657
100%
unter 50 J.
13.082
34.590
24.973
12.204
26.320
29.633
35.831
38.415
28.856
20.953
264.857
57%
50-59 J.
4.160
9.692
7.064
3.583
8.689
8.208
9.069
10.217
8.870
5.888
75.440
60-64 J.
1.579
3.929
2.666
1.480
3.270
3.167
3.525
4.101
3.537
2.175
29.429
65-69 J.
1.315
3.503
2.261
1.177
2.850
2.775
2.996
3.684
3.259
1.878
25.698
70-74 J.
926
3.018
2.177
880
2.686
2.605
2.422
3.219
3.143
1.582
22.658
16%
6%
6%
5%
75-79J.
1.084
2.743
2.506
912
2.997
2.652
2.593
2.982
3.386
1.669
23.524
ab 80J.
1.188
2.915
3.121
996
2.974
2.959
3.060
2.859
3.149
1.830
25.051
5%
5%
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsstatistik 2015 der Städte und Gemeinden, Berechnung ISG 2017
Die Pflegeplanung legt ihren Fokus auf ältere Menschen, da das Risiko für Krankheit
und Pflegebedürftigkeit mit zunehmendem Alter steigt. Dabei kann die Gruppe der älteren Menschen in lebenslagenspezifische Teilgruppen eingeteilt werden:
•
Das Alter zwischen 60 und 64 bis 66 Jahren ist durch den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand geprägt. Hier werden Vorbereitungen für die
Phase des Rentenalters getroffen, zu denen auch die Frage gehören sollte, ob
die derzeitige Wohnsituation altersgerecht ist oder verändert werden sollte.
15
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
•
Die Altersgruppe der 65- bis 69-Jährigen ist in der Regel aus dem Erwerbsleben
ausgeschieden und meist noch so rüstig, dass je nach ökonomischen Möglichkeiten Reisen und andere Freizeitbeschäftigungen im Vordergrund stehen, aber
es gibt auch freie Kapazitäten für bürgerschaftliches Engagement und Nachbarschaftshilfen.
•
Das mittlere Seniorenalter zwischen 70 und 79 Jahren bildet den Übergang von
der Phase des aktiven Alterns zu einer Altersphase, die zunehmend von gesundheitlichen und Mobilitätseinschränkungen geprägt ist.
•
In der oberen Altersgruppe ab 80 Jahren machen sich die typischen Belastungen
des höheren Alters zunehmend bemerkbar. Dazu gehören gesundheitliche Probleme und erhöhte Risiken von Pflegebedürftigkeit und Demenz ebenso wie die
sozialen Probleme von Partnerverlust, Verlust von Freunden und erhöhtem Vereinsamungsrisiken.
Ende des Jahres 2015 waren im Rhein-Erft-Kreis 340.297 Einwohner jünger als 60
Jahre. Ein Alter ab 60 Jahren hatten 126.360 Einwohner (27,1%) erreicht, davon waren
101.309 Einwohner (21,7%) in der Altersgruppe von 60 bis 79 Jahren und 25.051 Einwohner (5,4%) in der Altersgruppe ab 80 Jahren. Der Anteil der Bevölkerung ab 60 Jahren liegt im Rhein-Erft-Kreis mit 27,1% etwa im Bundesdurchschnitt (27,4%) und leicht
über dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (26,8%; Abbildung 2).
Innerhalb des Kreises ist die Spannbreite dieser Anteile groß. In der Stadt Pulheim ist
der Anteil der älteren Bevölkerung ab 60 Jahren mit 30,4% am höchsten, während dieser
Anteil in Wesseling (25,4%) und Hürth (24,5%) am niedrigsten ist. Die Anteile der Hochaltrigen ab 80 Jahren liegen zwischen 4,4% in Kerpen und 7,0% in Brühl.
16
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Abbildung 2:
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsstatistik 2015 der Städte und Gemeinden, Berechnung ISG 2017
In der Gesamtbevölkerung des Rhein-Erft-Kreises sind die Anteile von Männern (49%)
und Frauen (51%) beinahe gleich groß. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch der Frauenanteil deutlich an. Während in der Altersgruppe der 40- bis 59-Jährigen der Anteil an
Frauen (50%) und Männern (50%) noch ausgeglichen ist, überwiegt der Frauenanteil in
der Altersgruppe der Personen von 70-79 Jahren bereits mit 54% und steigt in der Altersgruppe ab 80 Jahren auf 62% (Abbildung 3).
17
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Abbildung 3:
70.000
72.959
71.568
80.000
64.242
66.693
Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis 2015
nach Alter und Geschlecht
Männlich
20.000
9.539
24.966
21.216
30.000
29.049
26.078
31.479
40.000
33.356
50.000
15.512
Weiblich
60.000
10.000
0
Frauenanteil:
unter 15 J.
49%
15-39 J.
49%
40-59 J.
50%
60-69 J.
53%
70-79 J.
54%
ab 80 J.
62%
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsstatistik 2015 Rhein-Erft-Kreis, Berechnung des ISG 2017
Der höhere Frauenanteil liegt zum einen an der höheren Lebenserwartung von Frauen
und zum anderen an der Dezimierung der Männer der Kriegsgeneration. Mit zunehmendem zeitlichen Abstand ist damit zu rechnen, dass sich diese Auswirkungen weniger
bemerkbar machen werden. Auch die Lebenserwartung von Männern und Frauen wird
sich in Zukunft stärker aneinander angleichen.
Migrationshintergrund und Staatsangehörigkeit
Wenn Migranten aus anderen Staaten die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, kann dies dazu führen, dass sie die in Deutschland angebotenen Hilfe- und Pflegeleistungen nicht kennen und somit auch nicht wahrnehmen. Daher kann für diese Personengruppe ein besonderer Unterstützungsbedarf entstehen. Dies betrifft besonders
Personen, die im Alter zugewandert sind oder trotz längeren Aufenthaltes die deutsche
Sprache nicht hinreichend beherrschen. Jüngeren Zuwanderern steht dagegen in der
Regel ein längerer Zeitraum zur Integration zur Verfügung, bevor sie hilfe- oder pflegebedürftig werden, so dass ihre Chancen größer sind, die deutsche Sprache zu erlernen
und sich über das deutsche Hilfesystem informieren zu können.
Von den 466.657 Einwohnern des Rhein-Erft-Kreises (Jahresende 2015) waren 412.740
Deutsche (88,4%) und 53.917 Ausländer (11,6%). Damit liegt der Ausländeranteil im
Rhein-Erft-Kreis sehr nah bei dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen
(11,8%). Auffällig ist die unterschiedliche Altersstruktur von Deutschen und Ausländern.
Der Altersgruppe unter 50 Jahren gehören 54,5% der deutschen Einwohner, aber 74,0%
der ausländischen Einwohner an. Im Alter ab 75 Jahren sind dagegen 11,4% der
18
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
deutschen Bevölkerung, aber nur 3,1% der ausländischen Bevölkerung des Rhein-ErftKreises. Auch auf Landesebene weist die ausländische Bevölkerung eine jüngere Altersstruktur auf als die deutsche Bevölkerung (Tabelle 3).
Tabelle 3:
Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit
Rhein-Erft-Kreis 31.12.2015
StaatsAnteil Kreis
Anteil
Anzahl
Anzahl NRW
angehörigkeit
in %
NRW in %
Insgesamt
466.657
100,0 17.865.516
100,0
darunter:
Deutsche
412.740
88,4 15.750.694
88,2
Ausländer
53.917
11,6
2.114.822
11,8
Altersstruktur
Deutsche
412.740
100,0
15.750.694
100,0
unter 50 J.
50-64 J.
65-74 J.
ab 75 J.
Ausländer
unter 50 J.
50-64 J.
65-74 J.
ab 75 J.
224.953
96.070
44.828
46.889
53.917
39.904
8.799
3.528
1.686
54,5
23,3
10,9
11,4
100,0
74,0
16,3
6,5
3,1
8.677.241
3.605.535
1.597.304
1.870.614
2.114.822
1.581.921
321.765
142.472
68.664
55,1
22,9
10,1
11,9
100,0
74,8
15,2
6,7
3,2
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsstatistik 2015 Rhein-Erft-Kreis, Berechnung des ISG 2017
3.2.
Demografischer Wandel und zukünftige Entwicklung der Bevölkerung
Der demografische Wandel im Rückblick
Die Bevölkerungsentwicklung zwischen den Jahren 2000 und 2015 zeigt, wie sich der
demografische Wandel im Rhein-Erft-Kreis bisher vollzogen hat. Charakteristisch für
diese Entwicklung ist, dass der Anteil der Jüngeren in der Bevölkerung sinkt und gleichzeitig der Anteil der Älteren steigt (Abbildung 4).
19
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Abbildung 4:
Bevölkerungsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis
Jahr 2000 bis 2015
225.617
195.770
unter 40
Jahre
88.299
101.309
60-79 J.
+ 15 %
2000
2015
13.333
25.051
- 13 %
+ 13 %
128.238
144.527
40-59 J.
ab 80 J.
Veränderung
+ 88 %
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsstatistik Rhein-Erft-Kreis 2000; 2015, Berechnung des ISG 2017
Im Jahr 2000 waren 225.617 der Einwohner (50%) im Rhein-Erft-Kreis unter 40 Jahren
alt. Bis zum Jahr 2015 nahm der Anteil dieser Bevölkerungsgruppe um 13% auf 195.770
Einwohner ab. Die Altersgruppe der 40- bis 59-Jährigen wuchs im selben Zeitraum um
13% auf 144.527 Personen und die Altersgruppe der 60- bis 79-Jährigen um 15% auf
101.309 Personen. Stark veränderte sich hingegen die Zahl der Einwohner ab 80 Jahren. So stieg die Einwohneranzahl von 13.333 im Jahr 2000 auf 25.051 im Jahr 2015 an,
dies entspricht einem Zuwachs von 88%. Insgesamt stieg die Bevölkerung des RheinErft-Kreises in diesem Zeitraum um 2% an.
Prognose der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung
Der Prozess des demografischen Wandels wird sich auch in Zukunft weiter fortsetzen.
Abbildung 5 zeigt die Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes
für den Rhein-Erft-Kreis bis zum Jahr 2040.9 Auf Basis dieser Bevölkerungsvorausrechnung ist davon auszugehen, dass sich die Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis von 466.657
Einwohnern im Jahr 2015 auf 498.949 Einwohner im Jahr 2040 geringfügig verändern
wird (Anstieg um 6,9%). Zwischen den einzelnen Altersgruppen vollzieht sich diese Entwicklung jedoch unterschiedlich:
9
Für die folgenden Darstellungen sei angemerkt, dass geringfügige, rundungsbedingte
Summenabweichungen bestehen können, wenn Quoten verwendet oder Schätzungen vorgenommen werden. Darauf wird jeweils mit einer Anmerkung hingewiesen.
20
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
•
Die Gruppe der unter 40-Jährigen wird voraussichtlich von 195.770 Personen
zunächst auf über 200.000 Personen im Jahr 2025 steigen und dann auf 192.428
Personen zurückgehen; Dies entspricht einem leichten Rückgang im gesamten
Zeitraum um 1,7%.
•
Auch bei der Gruppe der 40- bis 59-Jährigen wird ein Rückgang erwartet, der bis
zum Jahr 2040 insgesamt 6,2% betragen wird.
•
Die Gruppe der Einwohner zwischen 60 und 69 Jahren wird voraussichtlich um
6,1% ansteigen, im Jahr 2040 werden 58.494 Personen in diesem Alter sein.
•
Mit einem deutlichen Anstieg um 46,5% ist bei der Gruppe der 70- bis 79-Jährigen zu rechnen, diese wird voraussichtlich von 46.182 Personen im Jahr 2015
auf 67.679 Personen im Jahr 2040 ansteigen.
•
Der stärkste Anstieg wird in der Gruppe der Hochaltrigen ab 80 Jahren erwartet.
Die Anzahl der Personen in dieser Altersgruppe wird von 25.051 im Jahr 2015
auf voraussichtlich 44.713 im Jahr 2040 ansteigen, dies entspricht einem Zuwachs um 78,5%.
Abbildung 5:
Bevölkerungsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis
bis zum Jahr 2040
Veränderung
195.770
200.232
198.465
unter 40 J.
- 2%
192.428
144.527
131.703
127.161
40-59 J.
-6%
135.636
55.127
70.878
75.601
60-69 J.
2015
58.494
46.182
2025
47.401
53.657
70-79 J.
+6%
2020
2030
+ 47 %
67.679
2035
25.051
2040
34.534
36.546
ab 80 J.
+ 78 %
44.713
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsvorausberechnung 2015 für den Rhein-Erft-Kreis
auf Basis des Zensus 2011, Berechnung des ISG 2017
21
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Wie sich der Anstieg der Bevölkerung ab 60 Jahren bis zum Jahr 2040 voraussichtlich
in den einzelnen Städten und Gemeinden des Rhein-Erft-Kreises gestaltet, ist Tabelle 4
zu entnehmen.
Tabelle 4:
Entwicklung der Bevölkerung ab 60 Jahren
Rhein-Erft-Kreis 2015 bis 2040
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
2015
2020
2025
2030
2035
2040
6.092
16.108
12.731
5.445
14.777
14.158
14.596
16.845
16.474
9.134
126.360
6.660
17.557
13.944
5.957
16.052
15.445
15.977
18.292
17.849
9.966
137.702
7.411
19.527
15.406
6.635
17.787
17.113
17.736
20.350
19.777
11.070
152.813
8.014
21.203
16.686
7.171
19.310
18.572
19.207
22.123
21.514
12.003
165.804
8.060
21.485
17.161
7.185
19.773
18.990
19.468
22.428
22.089
12.191
168.829
8.114
21.585
17.592
7.211
20.117
19.284
19.692
22.516
22.444
12.329
170.886
Veränderung
2015-2040
33%
34%
38%
32%
36%
36%
35%
34%
36%
35%
35%
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsvorausrechnung 2015 für den Rhein-Erft-Kreis auf Basis des Zensus 2011,
Berechnung des ISG 2017; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Diese demografische Entwicklung ist für die Pflegeplanung besonders relevant, da durch
den starken Anstieg der älteren Bevölkerung auch die Bevölkerungsgruppen zunehmen
werden, die von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit sowie von Demenzerkrankungen betroffen
sein werden. Die Nachfrage nach Unterstützungsangeboten wird daher in den kommenden Jahren weiter ansteigen.
Zusammenfassung
Die demografischen Veränderungen im Rhein-Erft-Kreis im Zeitraum von 2000 bis
2015 bestehen unter anderem darin, dass die Zahl der Einwohner unter 40 Jahren um
13% gesunken und die Zahl der Älteren ab 80 Jahren dagegen um 88% gestiegen ist.
Auch bei den 40- bis 59-Jährigen und den 60- bis 79-Jährigen ist ein Zuwachs zu
verzeichnen, der jedoch geringer ausfällt (13% und 15%).
Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes wird sich
dieser Trend auch zukünftig fortsetzen. Demnach wird die Anzahl der Bewohner unter
40 Jahren im Rhein-Erft-Kreis bis zum Jahr 2040 voraussichtlich um 1,7% sinken, die
Zahl der Einwohner ab 80 Jahren wird dagegen besonders stark zunehmen (+78,5%).
Ein ebenfalls starker Anstieg wird in der Gruppe der 70- bis 79-Jährigen erwartet
(+46,5%).
Vergangene und zukünftige Entwicklungen zeigen also, dass die Gruppe der jüngeren
Menschen im Kreis abnimmt, während die Zahl der Älteren stetig ansteigt.
22
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
4.
Pflegebedürftigkeit, Demenzerkrankungen und niedrigschwelliger Hilfebedarf im Alter
Das Risiko für Hilfe- und Pflegebedarf sowie Demenzerkrankungen steigt mit zunehmendem Alter an. Um adäquate Versorgungsstrukturen planen zu können, sind verlässliche
Daten über die Zahl der davon betroffenen Menschen erforderlich. Die im vorherigen
Kapitel dargestellten demografischen Daten dienen als Grundlage zur Ermittlung des
derzeitigen und zukünftigen Bedarfs an Hilfe- und Pflegeleistungen im Rhein-Erft-Kreis.
4.1
Anzahl und Struktur der Pflegebedürftigen im Rhein-Erft-Kreis
Anzahl und Struktur der Personen mit anerkanntem Pflegebedarf, die nach den Kriterien
des SGB XI einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, werden alle
zwei Jahre in der Pflegestatistik erhoben. Die folgenden Angaben basieren auf Bevölkerungsdaten und der Pflegestatistik 2015 des Statistischen Landesamts IT.NRW, dem
derzeit aktuellsten Stand der Pflegestatistik.
Tabelle 5:
Pflegebedürftige und Pflegequoten 2015
Rhein-Erft-Kreis, nach Altersgruppe und Geschlecht
Altersgruppe
Insgesamt
Männer
Frauen
unter 15 Jahren
348
190
157
15-59 Jahre
1.452
726
726
60-64 Jahre
497
246
251
65-69 Jahre
639
324
315
70-74 Jahre
1.161
485
676
75-79 Jahre
2.153
910
1.244
80-84 Jahre
2.825
1.046
1.779
ab 85 Jahren
5.971
1.500
4.471
Insgesamt
15.045
5.426
9.619
Pflegequoten in % Insgesamt
Männer
Frauen
unter 15 Jahren
0,5
0,6
0,5
15-59 Jahre
0,5
0,5
0,5
60-64 Jahre
1,7
1,8
1,6
65-69 Jahre
2,5
2,7
2,3
70-74 Jahre
5,1
4,6
5,6
75-79 Jahre
9,2
8,6
9,6
ab 80 Jahren
35,1
26,7
40,3
Insgesamt
3,2
2,4
4,0
Bundesweit
3,5
2,5
4,4
Quelle: IT NRW: Pflegestatistik Rhein-Erft-Kreis 2015, Berechnung des ISG 2017;
Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Zum Jahresende 2015 waren im Rhein-Erft-Kreis 15.045 Personen und damit 3,2% der
Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis pflegebedürftig (Tabelle 5). Davon waren 5.426 Männer
23
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
(2,4% der männlichen Bevölkerung) und 9.619 Frauen (4,0% der weiblichen Bevölkerung).
Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Der Anteil
der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung unter 60 Jahren lag im Jahr 2015 mit 1.800
Personen bei unter 1%. Dieser Anteil steigt auf über 1,7% in der Altersgruppe der 60bis 64-Jährigen (497 Personen). Unter Personen im Alter zwischen 65 und 69 Jahren
liegt der Anteil mit 639 Personen bei 2,5%, bei den 70- bis 74-Jährigen (1.161 Pflegebedürftige) bei 5,1% und in der Altersgruppe der 75- bis 79-Jährigen liegt dieser Anteil bei
9,1% (2.153 Personen). Am höchsten ist der Anteil der Pflegebedürftigen in der Gruppe
der Einwohner ab 80 Jahren mit 35,1%, dies sind 8.795 Personen.
Eine geschlechtsspezifische Unterscheidung ergibt, dass von den pflegebedürftigen
Männern 17% unter 60 Jahren, 36% zwischen 60 und 79 Jahre alt und 47% in der Altersgruppe ab 80 Jahren sind. Von den pflegebedürftigen Frauen sind 9% unter 60 Jahren und 26% zwischen 60 und 79 Jahre alt, aber mit 65% die meisten in der Altersgruppe
ab 80 Jahren. Von den 8.795 Pflegebedürftigen in der Altersgruppe ab 80 Jahren sind
29% Männer und 71% Frauen (Abbildung 6).
Abbildung 6:
Pflegebedürftige nach Altersgruppe und Geschlecht
Rhein-Erft-Kreis 2015
7.000
6.000
6.250
Insgesamt: 15.045 Pflegebedürftige
3,2 % der Bevölkerung
5.000
4.000
Männer
3.000
Frauen
2.546
2.000
1.000
916 884
246 251
324 315
60-64 Jahre
65-69 Jahre
485
676
910
1.244
0
unter 60 Jahre
70-74 Jahre
75-79 Jahre
ab 80 Jahren
Quelle: IT NRW: Pflegestatistik Rhein-Erft-Kreis 2015, Berechnung des ISG 2017;
Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Auch wenn die Zahl der Pflegebedürftigen im jüngeren und mittleren Lebensalter vergleichsweise gering scheint, darf nicht übersehen werden, dass dieser Personenkreis
24
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
spezifische Angebote benötigt.10 Bei diesen Personen handelt es sich meist um Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf, die im jüngeren Alter überwiegend bei ihren
Eltern wohnen und für die spezifische Lern- und Arbeitsgelegenheiten angeboten werden. Problematisch wird es, wenn diese Personen älter werden, aus einer Werkstatt für
behinderte Menschen ausscheiden und ihnen keine auf sie abgestimmten Angebote des
Wohnens und der Tagesstrukturierung zur Verfügung stehen, weil die Angebote für Pflegebedürftige im höheren Alter für sie nicht passend sind.11
Die Pflegestatistik unterscheidet weiterhin nach der Art der in Anspruch genommenen
Pflegeleistung. Von den15.045 Pflegebedürftigen im Jahr 2015 nahmen 3.458 Personen
(23%) stationäre Pflege und 3.408 Personen (23%) ambulante Pflege in Anspruch. 8.179
Pflegebedürftige (54%) erhielten Pflegegeld, das zur Sicherstellung der
selbst beschafften Pflegehilfe dient (Abbildung 7Abbildung 7:
).
Abbildung 7:
Pflegebedürftige nach Art der Leistung
Rhein-Erft-Kreis Jahresende 2015
3.458
23%
8.179
54%
23%
3.408
Stationäre Pflege
Ambulante Pflege
Pflegegeld
Quelle: IT NRW: Pflegestatistik Rhein-Erft-Kreis 2015, Berechnung des ISG 2017
ohne Doppelzählung von kombiniertem Leistungsbezug
Der Anteil der stationär Gepflegten von 23% im Rhein-Erft-Kreis (die sog. „Heimquote“)
ist niedriger als im Landesdurchschnitt (25,8%) und Bundesdurchschnitt (27,4%). Dies
10
Ein Angebot speziell für jüngere Erwachsene mit Pflegebedürftigkeit findet sich beispielsweise im nahegelegenen Bonn-Bad Godesberg in der Einrichtung „Haus am Stadtwald“.
http://www.haus-am-stadtwald.de/
11
Vgl. Engels, D. (2016): Situation und Unterstützungsbedarf von Menschen mit geistiger
Behinderung und Pflegebedarf im Kreis Viersen. Expertise im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der kommunalen Pflegeplanung, Viersen.
25
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
kann damit zusammenhängen, dass im Rhein-Erft-Kreis der Grundsatz „ambulant vor
stationär“ schon besser umgesetzt wird.
Bis zum Dezember 2016 war mit der Anerkennung von Pflegebedürftigkeit nach dem
SGB XI Soziale Pflegeversicherung eine Zuordnung nach drei Stufen entsprechend des
Pflegebedarfs verbunden. Die Pflegestufe I umfasste „erheblich Pflegebedürftige“, die
Pflegestufe II „Schwerpflegebedürftige“ und die Pflegestufe III „Schwerstpflegebedürftige“. Seit Januar 2017 ersetzen fünf Pflegegrade die vorherigen Pflegestufen.12 Daten
über die Pflegebedürftigen in der Zuordnung nach Pflegegraden liegen allerdings noch
nicht vor.
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit bis zum Jahr 2040
Eine langfristig angelegte Pflegeplanung befasst sich auch mit der zukünftigen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit. Diese Information dient dem Kreis sowie den Städten als
Orientierung für die langfristige Planung pflegerischer Unterstützungsangebote.
Eine Prognose der zukünftigen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit kann in der Weise
vorgenommen werden, dass die Bevölkerungsanteile mit Pflegebedarf aus der aktuellen
Pflegestatistik 2015, nach Geschlecht und Altersgruppe differenziert, auf die für die zukünftigen Jahre prognostizierte Bevölkerung übertragen werden. Bei diesem Verfahren
wird angenommen, dass die geschlechts- und altersspezifischen Pflegequoten langfristig unverändert bleiben werden („Status-quo-Variante“).
In der Fachdiskussion wird alternativ auch in Erwägung gezogen, dass die Pflegequoten
zukünftig leicht sinken könnten. Diese Annahme wird damit begründet, dass die steigende Lebenserwartung, die zu einer steigenden Zahl älterer Menschen führt, auch ein
längeres Leben in Gesundheit und einen späteren Eintritt von Pflegebedürftigkeit bedeuten könnte.13 In der Prognose aus dem Jahr 2013 des Statistischen Landesamtes NRW
zur zukünftigen Entwicklung der Pflegebedürftigkeit wird daher zusätzlich zu der Fortschreibung von konstant bleibenden Pflegequoten („konstante Variante“) eine Alternativberechnung mit sinkenden Pflegequoten durchgeführt („Trendvariante“).14 Allerdings
beruht diese „optimistische“ Variante zum einen auf Annahmen, die bisher noch nicht
verlässlich belegt werden können und zum anderen können ungewöhnliche
12
Zur Umstellung dieses dreistufigen Systems auf die neue Zuordnung nach fünf Graden der
Pflegebedürftigkeit
siehe:
http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/finanzielle-leistungen/neue-pflegegrade-seit-2017/.
13
Doblhammer, G.; Kreft, D.; Dethloff, A. (2012): Gewonnene Lebensjahre – Langfristige
Trends der Sterblichkeit nach Todesursachen in Deutschland und im internationalen Vergleich. In: Bundesgesundheitsblatt, Berlin.
14
Cicholas, U.; Ströker, K. (2013): Auswirkungen des demografischen Wandels. Modellrechnungen zur Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen. Statistische Analysen und Studien, Band 76, hrsg. von it.nrw, Düsseldorf, S. 6.
26
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Bevölkerungsentwicklungen wie der Zuzug von Geflüchteten eine zuverlässige Einschätzung erschweren.15 Seit die Pflegestatistik Vergleichswerte liefert, sind die Pflegequoten relativ stabil geblieben, und die Zahl der Pflegebedürftigen verändert sich parallel
zu den Veränderungen in der Bevölkerung. Die Prognose zur Zahl der Pflegebedürftigen
in den zukünftigen Jahren wird daher im Folgenden durch eine Fortschreibung der heutigen Pflegequoten nach Altersgruppen und Geschlecht entsprechend der demografischen Entwicklung vorgenommen (Status-quo-Variante), um dem Risiko einer Unterschätzung zu entgehen.
Die auf Basis der Bevölkerungsvorausberechnung für den Rhein-Erft-Kreis vorgenommene Modellrechnung ergibt, dass die Zahl der Pflegebedürftigen vom Jahr 2015 bis
zum Jahr 2040 von 15.045 Personen um rd. 8.100 Personen bzw. 54% auf 23.148 Personen ansteigen wird (Tabelle 6).
Tabelle 6:
Pflegebedürftige bis 2040 nach Altersgruppen
Rhein-Erft-Kreis
Jahr
2015
2020
2025
2030
2035
2040
Veränderung
unter 60 J.
1.800
1.791
1.756
1.723
1.771
1.736
-4%
60-64 J.
497
566
656
647
496
491
-1%
65-69 J.
639
695
798
930
919
732
15%
70-74 J.
1.161
1.221
1.340
1.539
1.804
1.846
59%
70-74 J.
2.153
1.831
1.952
2.160
2.506
2.889
34%
ab 80 J.
8.795
11.283
11.988
12.684
13.842
15.454
76%
Insgesamt
15.045
17.388
18.491
19.683
21.338
23.148
54%
Quelle: IT NRW: Bevölkerungsvorausrechnung 2015 und Pflegestatistik Rhein-Erft-Kreis 2015,
Berechnung des ISG 2017; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Die Zahl der Pflegebedürftigen in der Altersgruppe unter 60 Jahren wird voraussichtlich
um 4% und in der Altersgruppe von 60 und 64 Jahren um 1% sinken. In den anderen
Altersgruppen wird sie dagegen ansteigen. Besonders bei den 70- bis 74-Jährigen ist
15
Cicholas und Ströker verzichteten aus diesen Gründen im Jahr 2015 noch auf eine solche
Trendvariante, vgl. Cicholas, U.; Ströker, K. (2015): Auswirkungen des demografischen
Wandels. Modellrechnungen zur Entwicklung der Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen.
Statistische Analysen und Studien, Band 85, hrsg. von it.nrw, Düsseldorf, S 4. – In einer
neueren Prognose auf Basis der Pflegestatistik 2011 und 2013 nehmen sie eine solche
Variante mit auf, vgl. Ströker, K.; Cicholas, U. (2016): Wie viele Pflegebedürftige werden
2040/2060 in Nordrhein-Westfalen zu versorgen sein? Modellrechnung zur Entwicklung
der Pflegebedürftigkeit, Statistik kompakt 07/2016, hrsg. von it.nrw, Düsseldorf. Die hier
seitens des ISG vorgenommene Vorausberechnung basiert auf der aktuelleren Pflegestatistik 2015.
27
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
mit einem großen Zuwachs an Pflegebedürftigen zu rechnen (+59%). Der stärkste Zuwachs von pflegebedürftigen Personen (+76%) ist jedoch bei den über 80-Jährigen zu
erwarten. Darin kommt die demografische Entwicklung der Bevölkerung zum Ausdruck,
der zufolge der Anteil der Jüngeren an der Bevölkerung sinken, der Anteil der Älteren
und damit der Bedarf an pflegerischen Leistungen dagegen steigen wird (vgl. Kap. 3).
Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in den Städten des Rhein-Erft-Kreises
Im Jahr 2040 werden die meisten Pflegebedürftigen (2.937 Personen) in Pulheim leben,
gefolgt von Kerpen (2.808 Personen) und Hürth (2.786 Personen). Die geringste Anzahl
an Pflegebedürftigen wird die Stadt Elsdorf mit 939 Personen aufweisen. Zur Vergleichbarkeit der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis dienen Pflegequoten, die den Bevölkerungsanteil der Pflegebedürftigen in den Kommunen darstellen.
Tabelle 7:
Pflegebedürftige in den Städten des Rhein-Erft-Kreises bis 2040
Geschätzt auf Basis der kreisweiten Pflegequoten nach Altersgruppe und Geschlecht
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
2015
716
1.817
1.721
618
1.762
1.743
1.816
1.854
1.897
1.101
2020
828
2.093
2.013
712
2.037
2.021
2.105
2.122
2.186
1.272
2025
880
2.226
2.139
757
2.167
2.148
2.235
2.257
2.328
1.352
2030
935
2.371
2.275
805
2.310
2.286
2.375
2.405
2.484
1.438
2035
1.011
2.566
2.473
869
2.510
2.481
2.570
2.602
2.701
1.557
2040
1.095
2.773
2.698
939
2.730
2.694
2.786
2.808
2.937
1.688
15.045
17.388
18.491
19.683
21.338
23.148
Quelle: IT NRW: Bevölkerungsvorausrechnung 2015 und Pflegestatistik Rhein-Erft-Kreis 2015,
Berechnung des ISG 2017; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Von den 23.148 Pflegebedürftigen, die im Jahr 2040 im Rhein-Erft-Kreis zu erwarten
sind, werden 8.580 Männer (37%) und 14.568 Frauen (63%) sein. In den einzelnen Städten zeigt sich ein ähnliches Verhältnis. Die Pflegequote der Frauen ist mit 5,8% höher
als die der Männer mit 3,5% (Tabelle 8). Die höhere Anzahl an pflegebedürftigen Frauen
kann durch die durchschnittlich längere Lebenserwartung von Frauen erklärt werden, die
sich auch in der demografischen Entwicklung niederschlägt. Dieser Prognose zufolge
wird die Stadt Brühl mit 5,6% den höchsten Anteil von Pflegebedürftigen an ihrer Bevölkerung aufweisen und die Stadt Elsdorf mit 4,2% der Bevölkerung den niedrigsten Anteil.
28
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Tabelle 8:
Pflegebedürftige in den Städten des Rhein-Erft-Kreises im Jahr 2040
Geschätzt auf Basis der Pflegequoten nach Altersgruppen und Geschlecht
Männer
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Männer gesamt
Frauen
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Frauen gesamt
unter 60 J.
46
117
83
41
91
99
118
128
98
71
895
unter 60 J.
42
109
80
39
87
94
111
120
95
65
841
60-64 J.
13
32
22
13
28
27
30
34
30
18
246
60-64 J.
13
33
22
12
27
26
29
35
29
19
245
65-69 J.
20
52
33
17
42
39
44
54
46
29
377
65-69 J.
17
48
31
16
39
40
41
51
47
24
356
70-74 J.
32
104
69
31
91
87
84
119
109
55
781
70-74 J.
44
142
110
41
128
125
113
142
147
73
1.065
75-79 J.
57
150
131
49
161
143
131
162
188
87
1.259
75-79 J.
76
187
177
63
207
182
188
204
227
118
1.630
ab 80 J.
233
582
577
193
617
572
583
589
706
371
5.023
ab 80 J.
501
1.216
1.362
424
1.212
1.259
1.313
1.171
1.216
756
10.431
Insgesamt
402
1.037
915
344
1.030
968
990
1.085
1.176
632
8.580
Insgesamt
693
1.735
1.783
594
1.700
1.727
1.795
1.723
1.761
1.056
14.568
Quote
3,2%
3,2%
3,9%
3,1%
3,9%
3,5%
3,2%
3,1%
4,1%
3,3%
3,5%
Quote
5,6%
5,4%
7,1%
5,3%
6,2%
6,1%
5,6%
4,9%
5,9%
5,5%
5,8%
Quelle: IT NRW: Bevölkerungsvorausrechnung 2015 und Pflegestatistik Rhein-Erft-Kreis 2015,
Berechnung des ISG 2017; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
4.2
Ältere Menschen mit Demenzerkrankungen
Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, an gerontopsychiatrischen Krankheiten, insbesondere an Demenz, zu erkranken. Eine Demenzerkrankung geht mit dem
Verlust kognitiver Fähigkeiten sowie mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
einher und ist in der Regel mit Hilfe- und Pflegebedürftigkeit verbunden.16
In der Pflegestatistik 2013 und 2015 wird das Vorliegen einer demenziellen Erkrankung
unter der Bezeichnung „eingeschränkte Alltagskompetenz“ erfasst. Eine eingeschränkte
Alltagskompetenz lag nach § 45a SGB XI in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung
vor, wenn aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen Menschen in ihrer Alltagskompetenz auf Dauer erheblich eingeschränkt sind. Demnach hatten am Jahresende 2015 insgesamt 6.388 Personen im Rhein-Erft-Kreis eine eingeschränkte Alltagskompetenz, die meisten davon
(87%) zu einer anerkannten Pflegestufe und ein kleinerer Teil ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit (13%). Seit Januar 2017 sind Demenzerkrankungen eine Komponente des
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und werden daher nicht mehr gesondert statistisch
ausgewiesen.
16
Weyerer, S. (2005): Altersdemenz. In: Robert-Koch-Institut (Hrsg.), Gesundheitsberichterstattung des Bundes Heft 28, Berlin: Robert-Koch-Institut.
29
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Auf einem anderen Wege kann die Zahl der Demenzkranken im Rhein-Erft-Kreis
dadurch berechnet werden, dass die in der Forschung ermittelten Quoten von Demenzerkrankungen differenziert nach Altersgruppe und Geschlecht auf die Bevölkerung
übertragen werden. Bickel (2016) hat für die Alzheimer-Gesellschaft Daten zur Prävalenz von mittlerer und starker Demenz auf Basis einer europäischen Studie ausgewertet.17 Für die Pflegeplanung sind alle Formen der Demenz zu berücksichtigen, auch
wenn sie noch nicht ärztlich behandelt werden, weil gerade im Anfangsstadium mit spezifischen Problemkonstellationen zu rechnen ist: Gewohnte Orientierungen und Alltagsroutinen geraten zunehmend außer Kontrolle, aber die Erkrankten selbst können ebenso
wenig mit der neuen Situation umgehen wie ihr soziales Umfeld, und professionelle Hilfe
wird noch nicht in Anspruch genommen. Um auch diese Personengruppe mit in den Blick
zu nehmen, legen wir die von der Alzheimergesellschaft publizierten, weit gefassten
Quoten der Demenzerkrankungen insgesamt zugrunde. Diese Quoten reichen von
0,09% für Männer und 0,05% für Frauen unter 60 Jahren bis zu 17,73% für Männer und
25,32% für Frauen in der Altersgruppe ab 80 Jahren. Berechnet man auf dieser Grundlage die Zahl der Demenzkranken im Rhein-Erft-Kreis, so ergibt sich eine Zahl von 9.033
Personen, was einer Quote von 2% der Bevölkerung entspricht (Abbildung 8).
Abbildung 8:
Demenzkranke nach Altersgruppe und Geschlecht
Rhein-Erft-Kreis 2015
5.000
4.000
3.000
Insgesamt: 9.033 Demenzkranke
2% der Bevölkerung
3.927
Männer
Frauen
2.000
1.691
985
1.000
731
162 92
157 83
217 194
unter 60 J.
60-64 Jahre
65-69 Jahre
343 451
0
70-74 Jahre
75-79 Jahre
ab 80 Jahren
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsstatistik 2015, Alzheimer-Europe 2016,
Berechnung des ISG 2017; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Diese Gruppe der Demenzkranken kann nicht gesondert von der Zahl der Pflegebedürftigen betrachtet werden, sondern vielmehr ist hier mit Überschneidungen zu rechnen.
17
Bickel, H. (2016): Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen, Informationsblatt der Deutschen Alzheimergesellschaft, https://www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/alz/pdf/factsheets/infoblatt1_haeufigkeit_demenzerkrankungen_dalzg.pdf
30
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Viele der Personen mit einer Demenzerkrankung sind dabei ebenfalls als pflegebedürftige Personen eingestuft.
Von den 9.033 Demenzkranken im Jahr 2015 sind 3.300 Männer (37%) und 5.733
Frauen (63%). Demenz hängt sehr stark mit fortschreitendem Alter zusammen, rd. 97%
der Betroffenen sind mindestens 60 Jahre und nur 3% unter 60 Jahre alt. Am stärksten
von Demenzerkrankungen betroffen ist die Altersgruppe ab 80 Jahren, zu der 62% der
Demenzkranken gehören, davon 1.691 Männer und 3.927 Frauen.
Demenzerkrankung in den Städten des Rhein-Erft-Kreises
Eine Übertragung der Demenzquoten auf die Bevölkerung in den Kommunen ergibt für
die Stadt Pulheim mit 1.161 die höchste Anzahl an Personen mit Demenzerkrankung,
gefolgt von der Stadt Kerpen mit 1.097 demenzkranken Personen und die geringste Anzahl in der Stadt Elsdorf mit 365 Demenzkranken (Tabelle 9).
Tabelle 9:
Demenzkranke in den Städten
des Rhein-Erft-Kreises 2015
Basis: Deutsche Alzheimergesellschaft 2016
Stadt
unter 60 J. 60-69 J. 70-79 J.
ab 80 J.
Bedburg
13
34
112
267
Bergheim, Erft
33
88
306
654
Brühl, Rheinl
24
58
260
707
Elsdorf, Stadt
12
31
97
224
Erftstadt
26
72
313
664
Frechen
28
70
285
667
Hürth
34
77
274
691
Kerpen
36
92
330
639
Pulheim
28
81
357
695
Wesseling
20
48
177
410
Rhein-Erft-Kreis
254
651
2.510
5.618
Insgesamt
426
1.081
1.048
365
1.075
1.050
1.075
1.097
1.161
655
9.033
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsstatistik 2015 Städte im Rhein-Erft-Kreis, Alzheimer-Europe 2016, Berechnung des ISG 2017; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Entwicklung der Demenzerkrankungen bis 2040
Schätzt man die zukünftige Entwicklung von Demenzerkrankungen, indem man bei
gleichbleibenden Quoten die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigt, so wird die Anzahl der Demenzkranken im Rhein-Erft-Kreis bis zum Jahr 2040
voraussichtlich auf rd. 14.500 Betroffene wachsen, darunter rd. 9.900 Personen ab 80
Jahren (Tabelle 10).
31
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Tabelle 10:
Demenzkranke im Rhein-Erft-Kreis bis 2040
Basis: Deutsche Alzheimergesellschaft 2016
unter 60 J.
60-79 J.
ab 80 J.
Insgesamt
Jahr
2015
2020
2025
2030
2035
2040
Veränderung
254
253
248
243
249
246
-3%
3.161
3.017
3.305
3.688
4.064
4.359
38%
5.618
7.216
7.669
8.115
8.856
9.892
76%
Quote
9.033
10.486
11.222
12.046
13.168
14.496
60%
1,9%
2,2%
2,3%
2,5%
2,6%
2,9%
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsvorausrechnung 2015, Alzheimer-Europe 2016,
Berechnung des ISG 2017; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Diese Veränderung entspricht einer Steigung von 60%. Die Quote der Demenzkranken
wird dann voraussichtlich bei 2,9% der Gesamtbevölkerung des Rhein-Erft-Kreises liegen. Entsprechend der demografischen Entwicklung in Form einer sinkenden Anzahl
jüngerer Personen sowie einem Anstieg der Zahl älterer Personen geht der Anteil der
Demenzkranken unter 60 Jahren um 3% zurück, während sich in der Altersgruppe der
60- bis 79-Jährigen der Anteil um 38% erhöht. In der Altersgruppe der ab 80-Jährigen
ist sogar mit einem Anstieg um 76% zu rechnen.
Auch in den einzelnen Kommunen wird die Anzahl der Demenzkranken stetig ansteigen.
Der größte Zuwachs an Demenzkranken bis zum Jahre 2040 ist in Erftstadt mit einem
Anstieg von 722 Personen zu erwarten (Tabelle 11). Der nächstgrößte Zuwachs von
Demenzkranken wird in Pulheim (Zuwachs um 691 Demenzkranke) und Brühl (Zuwachs
um 651 Demenzkranke) erwartet.
Tabelle 11:
Demenzkranke in den Städten des Rhein-Erft-Kreises bis 2040
Basis: Deutsche Alzheimergesellschaft 2016
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
2015
426
1.081
1.048
365
1.075
1.050
1.075
1.097
1.161
655
9.033
2020
495
1.252
1.230
423
1.245
1.222
1.255
1.263
1.340
761
10.486
2025
530
1.341
1.314
453
1.333
1.307
1.342
1.353
1.435
815
11.222
2030
568
1.440
1.407
486
1.431
1.402
1.438
1.455
1.543
874
12.046
2035
619
1.573
1.540
530
1.567
1.534
1.569
1.590
1.691
955
13.168
2040
677
1.724
1.700
583
1.797
1.677
1.714
1.729
1.852
1.043
14.496
2015-40
251
643
651
218
722
628
639
632
691
388
5.463
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsvorausrechnung 2015, Alzheimer-Europe 2016, Berechnung des ISG 2017;
Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
32
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
4.3
Niedrigschwelliger Hilfebedarf im Rhein-Erft-Kreis
Die kommunale Pflegeplanung berücksichtigt nicht nur die Anzahl von Pflegebedürftigen
und Demenzkranken, sondern auch Personen, die einen niedrigschwelligen, hauptsächlich hauswirtschaftlichen Hilfebedarf haben, aber nicht das Kriterium der „Pflegebedürftigkeit“ im Sinne des SGB XI erfüllen. Ein solcher niedrigschwelliger Hilfebedarf betrifft
jene älteren Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, eigenständig einkaufen zu gehen, den Haushalt zu erledigen oder Arztbesuche zu machen. Von besonderer Bedeutung für Menschen mit niedrigschwelligem Hilfebedarf ist die Beschaffenheit und Lage
ihrer Wohnung. Im Erdgeschoss gelegene oder komplett barrierefreie Wohnungen und
Häuser erleichtern den Alltag für Betroffene erheblich. Doch auch die Infrastruktur der
Gemeinden bzw. der Wohngebiete ist entscheidend dafür, ob Betroffene den Alltag
selbstständig bewältigen können. Für die Älteren ist es hilfreich, wenn sie alltagsrelevante Einrichtungen wie Einkaufsmöglichkeiten, Frisöre, Ärzte und Apotheken schnell
und gut erreichen können. In Gebieten mit gut erreichbaren Angeboten ist ein eigenständiges Leben besser möglich als in Wohngebieten, in denen solche Einrichtungen nicht
vorhanden sind.
Über niedrigschwelligen Hilfebedarf werden keine Statistiken geführt, daher kann der
Umfang dieses Bedarfs nur auf der Grundlage wissenschaftlicher Untersuchungen berechnet werden. Zuletzt wurde der niedrigschwellige Hilfebedarf in Privathaushalten in
einer Infratest-Studie im Jahr 2002 empirisch ermittelt und in altersspezifischen Quoten
auf die Bevölkerung in Privathaushalten bezogen.18 Aus der Studie geht hervor, dass
insgesamt 3,5% der in Privathaushalten lebenden Bevölkerung einen niedrigschwelligen
bzw. hauswirtschaftlichen Hilfebedarf haben, wobei die Quoten von 1,0% der unter 50Jährigen über 5% der jungen Senioren und 13% der Senioren mittleren Alters bis auf
22% der älteren Senioren steigen.
Um die Anzahl der Hilfebedürftigen berechnen zu können, werden die Quoten dieser
Studie auf den Rhein-Erft-Kreis übertragen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass es
sich nur um eine Schätzung auf Basis von bundesweit ermittelten Daten handelt und die
unterschiedlichen Barrieren innerhalb der Wohnung und in der Wohnumgebung noch
nicht mit eingeflossen sind.
Für die Bevölkerungszahlen vom Jahresende 2015 ergibt diese Schätzung eine Anzahl
von insgesamt 19.922 Hilfebedürftigen im Rhein-Erft-Kreis (Tabelle 12). Damit waren
4,3% der Bevölkerung in diesem Sinne hilfebedürftig. Rd. 4.157 der Hilfebedürftigen
(21%) waren unter 60 Jahren alt und 6.700 Hilfebedürftige (34%) im Alter ab 80 Jahren.
Von den Einwohnern mit Hilfebedarf waren 8.736 Männer (3,8% der männlichen Bevölkerung) und 11.186 Frauen (4,8% der weiblichen Bevölkerung). Unter den älteren
18
Schneekloth, U.; Wahl, H.-W. (2006, Hg.): Selbstständigkeit und Hilfebedarf bei älteren
Menschen in Privathaushalten, Stuttgart, S. 70.
33
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Einwohnern mit niedrigschwelligem Hilfebedarf ab einem Alter von 80 Jahren ist der
Frauenanteil mit 63% deutlich höher als der Anteil der Männer mit 37%.
Tabelle 12:
Hilfebedürftige nach Alter und Geschlecht
Rhein-Erft-Kreis 2015
Altersgruppe Insgesamt
Struktur
Männer
unter 60 J.
4.157
21%
2.092
60-64 J.
1.118
6%
531
65-69 J.
1.696
9%
799
70-74 J.
2.651
13%
1.241
75-79 J.
3.599
18%
1.623
ab 80 J.
6.700
34%
2.451
Insgesamt
19.922
100%
8.736
Quote
4,3%
3,8%
Frauen
2.066
587
897
1.410
1.976
4.249
11.186
4,7%
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsstatistik Rhein-Erft-Kreis 2015, Infratest 2002, Berechnung des ISG 2017;
Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Niedrigschwelliger Hilfebedarf in den Städten des Rhein-Erft-Kreis
Im Jahr 2015 lebten in der Stadt Kerpen mit 2.591 Betroffenen die meisten Personen mit
Hilfebedarf, wobei 765 dieser Personen mindestens 80 Jahre alt waren. Die Stadt Pulheim wies mit 2.538 Personen die zweitgrößte Zahl an Betroffenen auf (Tabelle 13).
Tabelle 13:
Hilfebedürftige in den Städten
des Rhein-Erft-Kreises 2015
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
Basis: Infratest 2002, Bevölkerung 2015
unter 60 J. 60-69 J. 70-79 J.
ab 80 J.
211
147
274
318
541
381
773
780
391
251
638
835
193
134
242
266
428
312
773
795
462
303
711
791
549
332
680
818
594
399
833
765
461
350
886
842
328
207
440
489
4.157
2.814
6.250
6.700
Insgesamt
949
2.474
2.115
836
2.308
2.268
2.379
2.591
2.538
1.464
19.922
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsstatistik Rhein-Erft-Kreis 2015, Infratest 2002,
Berechnung des ISG 2017; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
34
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Entwicklung von niedrigschwelligem Hilfebedarf bis zum Jahr 2040
Bis zum Jahr 2040 wird die Zahl der Hilfebedürftigen voraussichtlich auf 28.070 Betroffene anwachsen (+41%) und dann eine Quote von 5,6% der Gesamtbevölkerung
ausmachen (Tabelle 14). Bis 2020 wird der Bevölkerungsanteil der Hilfebedürftigen auf
4,6% und bis zum Jahr 2030 auf 5,0% steigen. In den verschiedenen Altersgruppen wird
sich die Entwicklung der Zahlen der Hilfebedürftigen unterschiedlich gestalten. In der
Gruppe der unter 60-Jährigen wird bis zum Jahr 2040 die Zahl der Hilfebedürftigen demografiebedingt voraussichtlich um 4% sinken, während in der Altersgruppe von 60 bis
79 Jahren ein Zuwachs von 34% und in der Altersgruppe ab 80 Jahren ein Zuwachs von
78% zu erwarten ist.
Tabelle 14:
Hilfebedürftige von 2015 bis 2040 nach Altersgruppen
Jahr
unter 60 J.
2015
4.157
2020
4.137
2025
4.055
2030
3.978
2035
4.090
2040
4.008
Veränderung
-4%
Rhein-Erft-Kreis
60-79 J.
ab 80 J.
9.065
6.700
8.965
8.671
9.904
9.237
11.045
9.775
12.265
11.309
12.103
11.959
34%
78%
Insgesamt
19.922
21.773
23.196
24.798
27.663
28.070
41%
Quote
4,3%
4,6%
4,8%
5,0%
5,5%
5,6%
32%
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsvorausrechnung 2015, Infratest 2002, Berechnung des ISG 2017;
Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
In der langfristen Entwicklung ist damit zu rechnen, dass im Zeitraum von 2015 bis 2040
der größte Zuwachs im Bereich der niedrigschwelligen Hilfebedürftigkeit in der Stadt Pulheim zu erwarten ist, hier wird die Anzahl der Betroffenen voraussichtlich um 1.082 Personen steigen. Damit werden im Jahr 2040 rd. 28.070 Hilfebedürftige im Rhein-Erft-Kreis
leben (Tabelle 15).
35
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Tabelle 15:
Hilfebedürftige in den Städten
des Rhein-Erft-Kreises bis 2040
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
Geschätzt auf Basis von Infratest 2002 nach Altersgruppen
2015
2020
2025
2030
2035
949
1.038
1.105
1.178
1.308
2.474
2.697
2.875
3.075
3.414
2.115
2.338
2.489
2.658
2.993
836
912
971
1.035
1.145
2.308
2.522
2.690
2.882
3.230
2.268
2.485
2.646
2.828
3.164
2.379
2.607
2.771
2.953
3.286
2.591
2.807
2.991
3.200
3.549
2.538
2.767
2.954
3.170
3.551
1.464
1.600
1.704
1.818
2.023
19.922
21.773
23.196
24.798
27.663
2040
1.323
3.452
3.051
1.156
3.289
3.214
3.327
3.586
3.620
2.052
28.070
2015-40
374
978
936
321
981
946
949
995
1.082
587
8.148
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsvorausrechnung 2015, Infratest 2002, Berechnung des ISG 2017;
Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
4.4
Entwicklung von Pflegebedarf, Demenz und niedrigschwelligem Hilfebedarf in der Gesamtschau
Das Risiko von Pflegebedarf, Demenzerkrankungen und niedrigschwelligem Hilfebedarf
gewinnt mit zunehmendem Alter an Bedeutung. Allerdings ist der Zusammenhang der
verschiedenen Risiken mit dem Alter unterschiedlich stark ausgeprägt.
•
Von den Personen mit niedrigschwelligem Hilfebedarf waren im Jahr 2015 rd.
21% unter 60 Jahre alt und 79% über 60 Jahre alt.
•
Von den Personen mit Pflegebedarf waren im selben Jahr 12% jünger und 88%
älter als 60 Jahre.
•
Von den Demenzkranken waren im Jahr 2015 nur 3% unter 60 Jahren und 97%
im Alter ab 60 Jahren.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Altersstruktur und der unterschiedlichen Entwicklung
einzelner Altersgruppen ergeben sich unterschiedliche Steigungsraten im Zeitverlauf. So
wird die Zahl der Hilfebedürftigen bis zum Jahr 2040 um 41% auf 28.070 Personen steigen (Abbildung 9). Stärker wird voraussichtlich die Zahl der Demenzkranken steigen
(+60%) und im Jahr 2040 insgesamt 14.663 Personen umfassen. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird um 54% auf 23.148 Personen steigen.
36
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Abbildung 9:
Entwicklung von Pflegebedarf, Hilfebedarf und Demenz
im Rhein-Erft-Kreis 2015 bis 2040
30.000
27.663
24.798
23.196
25.000
19.922
20.000
21.773
19.683
17.388
23.148
+ 54%
18.491
15.000
10.486
+ 41%
21.338
15.045
10.000
28.070
12.046
11.222
13.168
14.496
+ 60%
9.033
Hilfebedürftige
5.000
Pflegebedürftige
Demenzkranke
0
2015
2020
2025
2030
2035
2040
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsvorausrechnung 2015, Pflegestatistik 2015,
Alzheimer-Europe 2016, Infratest 2002, Berechnung des ISG 2017
Die Gesamtheit der Personen mit Unterstützungsbedarf besteht aus der Anzahl der Personen mit anerkanntem Pflegebedarf nach SGB XI und der Anzahl der Hilfebedürftigen
ohne anerkannte Pflegestufe. Eine Demenzerkrankung kann dagegen mit Pflegebedürftigkeit oder mit niedrigschwelligem bzw. hauswirtschaftlichem Hilfebedarf einhergehen,
so dass die Personengruppe mit Demenz nicht hinzuzurechnen ist, sondern mit hoher
Wahrscheinlichkeit eine Teilgruppe der beiden anderen Gruppen ist. Summiert man für
das Jahr 2015 die Betroffenen von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit, ergeben sich zu diesem Zeitpunkt 34.967 Personen mit Unterstützungsbedarf (7,5% der Gesamtbevölkerung im Rhein-Erft-Kreis; Abbildung 10). Im Jahr 2020 steigt die Zahl der Unterstützungsbedürftigen auf 39.161, was einer Quote von 8,2% der Gesamtbevölkerung im RheinErft-Kreis entspricht. Bis zum Jahr 2025 ist eine Zunahme auf 41.686 Personen und eine
Quote von 8,6% zu erwarten, und im Jahr 2030 wird sich die Anzahl der Einwohner mit
Unterstützungsbedarf im Rhein-Erft-Kreis auf 44.481 erhöht haben, dies entspricht 9,1%
der Bevölkerung. Für das Jahr 2040 ist mit einer Anzahl von 51.218 unterstützungsbedürftiger Personen zu rechnen (Quote: 10,3%).
37
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Abbildung 10:
Hilfe- und Pflegebedarf im Rhein-Erft-Kreis
Geschätzte Entwicklung 2015 - 2040
60.000
Quote
7,5 %
8,2 %
8,6 %
9,1 %
9,7%
49.002
50.000
39.161
40.000
41.686
19.922
21.773
23.196
51.218
44.481
34.967
30.000
10,3%
24.798
27.663
28.070
20.000
10.000
15.045
17.388
2015
2020
18.491
19.683
21.338
23.148
2035
2040
0
2025
Pflegebedürftige
2030
Hilfebedürftige
Quelle: IT.NRW: Bevölkerungsvorausrechnung 2015, Pflegestatistik 2015, Alzheimer-Europe 2016, Infratest 2002, Berechnung des ISG 2017; Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
4.5
Leistungen der Hilfe zur Pflege
Die Sozialhilfe unterstützt pflegebedürftige Personen, indem sie die mit der Pflege verbundenen Kosten – soweit sie nicht von der Pflegeversicherung getragen werden – ganz
oder teilweise übernimmt. Einen Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach Kapitel 6 SGB XII
haben Pflegebedürftige, denen (und deren Ehegatten oder Lebenspartnern) nicht zuzumuten ist, dass sie die für die Hilfe zur Pflege benötigten Mittel aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen aufbringen (§ 61 SGB XII).
Im Rhein-Erft-Kreis bezogen am Jahresende 2015 insgesamt 1.642 Pflegebedürftige
Leistungen der Hilfe zur Pflege, dies waren 0,35% der Bevölkerung. Zum Jahresende
2016 lag die Zahl der Bezieher der Hilfe zur Pflege bei 1.541 Personen (Abbildung 11).
Zum Jahresende 2016 bezogen davon 1.150 Personen die Hilfe zur Pflege in stationärer
Form (75%) und 391 Personen die Hilfe zur Pflege in ambulanter Form (25%). Die Entwicklung im Jahr 2017 ist noch mit Unsicherheit behaftet, da die o.g. Veränderungen der
Pflegeversicherung (Umstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, neue Einstufung nach Pflegegraden, Erhöhung der Leistungen) zu Leistungsverbesserungen für versicherte Pflegebedürftige geführt hat, die sich entlastend auf die (meist ergänzend leistende) Hilfe zur Pflege ausgewirkt haben.
38
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Abbildung 11:
Bezieher der Hilfe zur Pflege
1.400
1.266
1.239
1.150
1.200
1.000
800
600
403
373
400
391
200
0
2014
2015
2016
Jahr
ambulante Pflege
stationäre Pflege
Quelle: Amt für Familien, Generationen und Soziales Rhein-Erft-Kreis; Darstellung ISG 2017
Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege sind bis zum Jahr 2016 im stationären Bereich auf
15,84 Mio. Euro und die Ausgaben für das Pflegewohngeld auf rd. 11,72 Mio. Euro gestiegen (Abbildung 12).Im ambulanten Bereich zeigt sich ein Ausgabenanstieg von 2,79
Mio. Euro im Jahr 2014 auf 2,88 Mio. Euro im Jahr 2016.
Abbildung 12:
Ausgaben der Hilfe zur Pflege
18 €
Millionen
16 €
15,84
14,57
14,73
11,76
11,47
11,72
2,79
2,86
2,88
2014
2015
2016
14 €
12 €
10 €
8€
6€
4€
2€
0€
Jahr
Ausgaben ambulant
Ausgaben stationär
Ausgaben PWG
Quelle: Amt für Familien, Generationen und Soziales Rhein-Erft-Kreis; Darstellung ISG 2017
Die Ausgaben pro Leistungsbezieher sind im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege
von 11.509 Euro im Jahr 2014 um 20% auf 13.776 Euro im Jahr 2016 gestiegen (Abbildung 13). Im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege sind die Ausgaben von 7.486 Euro
39
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
im Jahr 2014 auf 7.099 Euro im Jahr 2015 gesunken. Im Jahr 2016 sind die Ausgaben
pro Leistungsbezieher dann wieder auf 7.369 Euro angestiegen.
Abbildung 13:
Ausgaben der Hilfe zur Pflege pro Leistungsbezieher
16.000 €
14.000 €
12.000 €
13.776
11.509
11.889
7.486
7.099
7.369
2014
2015
2016
10.000 €
8.000 €
6.000 €
4.000 €
2.000 €
0€
Jahr
ambulant
stationär
Quelle: Amt für Familien, Generationen und Soziales Rhein-Erft-Kreis; Berechnung ISG 2017
Eine Prognose der längerfristigen Entwicklung der Hilfe zur Pflege ist auf dieser Grundlage mit hoher Unsicherheit behaftet; einerseits ist davon auszugehen, dass angesichts
der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen längerfristig auch wieder mit einem Anstieg
der Zahl der Leistungsbezieher der Hilfe zur Pflege zu rechnen sein wird, und entsprechend ist auch mit einem Anstieg der Ausgaben zu rechnen. Angesichts der prognostizierten Entwicklung der Rentenhöhe wird auch damit zu rechnen sein, dass der Anteil
der Pflegebedürftigen, die auf ergänzende Hilfe zur Pflege angewiesen sind, längerfristig
steigen wird. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist aber nicht verlässlich einzuschätzen, wie die
Reform der Pflegeversicherung sich längerfristig auf die Hilfe zur Pflege auswirken wird.
Die 1.642 Personen, die im Jahr 2015 im Rhein-Erft-Kreis Hilfe zur Pflege bezogen haben, machten einen Anteil von rd. 11% von den insgesamt 15.045 pflegebedürftigen
Personen im Kreis aus. Während zuverlässige Aussagen in Bezug auf die Entwicklung
der Zahl der Bezieher von Hilfe zur Pflege nicht möglich sind, lässt sich anhand der
prognostizierten Entwicklung der pflegebedürftigen Personen im Rhein-Erft-Kreis (siehe
Abschnitt 4.1) jedoch die Zahl der Bezieher im Falle eines gleichbleibenden Anteils berechnen. Bei einem gleichbleibenden Anteil der Bezieher von Hilfe zur Pflege an den
pflegebedürftigen Personen von rd. 11%, würde die Zahl der Bezieher im Jahr 2020 bei
1.898 Personen, im Jahr 2030 bei 2.148 Personen und im Jahr 2040 bei 2.526 Personen
liegen (+54%). Der Anteil der durchschnittlich 1.450 Bezieher des Pflegewohngeldes an
dem Pflegebedürftigen insgesamt lag im Jahr 2015 bei rd. 10%, wobei auch hier eine
verlässliche Trendprognose nicht möglich ist. Wird zukünftig ebenfalls ein gleichblei-
40
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
bender Anteil der Pflegewohngeldbezieher angenommen, so würde die Zahl der Pflegewohngeldbezieher auf Grund der demografischen Entwicklung im Jahr 2020 bei 1.676
Personen und im Jahr 2030 bei 1.897 Personen liegen. Für das Jahr 2040 wird im RheinErft-Kreis eine Anzahl von 23.148 pflegebedürftigen Personen prognostiziert, weshalb
bei einem konstanten Anteilswert von 10% dann 2.231 Personen Wohngeld beziehen
würden.
Zusammenfassung
Zum Jahresende 2015 lebten im Rhein-Erft-Kreis 15.045 Pflegebedürftige und zusätzlich 19.922 Personen mit niedrigschwelligem Hilfebedarf, die nicht pflegebedürftig im
Sinne des SGB XI sind. Weiterhin ist mit einer Zahl von schätzungsweise 9.141 Demenzkranken zu rechnen, dabei handelt es sich um eine Teilgruppe der Hilfe- und
Pflegebedürftigen. Die prognostizierte Entwicklung lässt bis zum Jahr 2040 einen weiteren Anstieg dieser Personengruppen erwarten, und zwar der Hilfebedürftigen um
54%, der Pflegebedürftigen um 41% und der Demenzkranken um 60%. Dies erfordert
ein gut ausgebautes Netz an Pflege- und Unterstützungsleistungen, ausgerichtet auf
die spezifischen Bedarfslagen der Betroffenen. Auch der Unterstützungsbedarf in
Form der Hilfe zur Pflege wird vermutlich zunehmen, was allerdings nicht genau zu
prognostizieren ist, da dieser von mehreren Faktoren abhängt.
41
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
5.
Angebote für hilfe- und pflegebedürftige Menschen im RheinErft-Kreis
Der in Kapitel 4 dargestellte Bedarf an Unterstützung erfordert ein darauf abgestimmtes,
leistungsfähiges Angebot an Pflege- und Hilfeleistungen. Im Rhein-Erft-Kreis besteht ein
breites Angebotsspektrum von Diensten und Einrichtungen, die Unterstützungsleistung
für Hilfe- und Pflegebedürftige sowie für Demenzkranke erbringen. Nach dem Grundsatz
„ambulant vor stationär“ umfasst das Angebotssystem im Rhein-Erft-Kreis verschiedene
Formen von Pflege und Unterstützung, die von Kurzzeitpflege über ambulante oder Tagespflege bis zu betreuten Wohnformen reichen. Vollstationäre Pflege ist erforderlich,
wenn die Pflegebedürftigen z.B. aufgrund einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung
einfache Aufgaben des Alltags nicht mehr selbstständig bewältigen können und Angehörige dem Bedarf an Hilfe und Pflege nicht nachkommen können. Bevor aber ein Umzug in eine stationäre Einrichtung erfolgt, sollen zunächst alle anderen Möglichkeiten der
Unterstützung geprüft und ausgeschöpft werden.
In diesem Kapitel werden die Versorgungslage und Angebotsdichte im Rhein-Erft-Kreis
und den kreisangehörigen Städten dargestellt. Die kommunale Pflegeplanung beschränkt sich dabei nicht auf den Kernbereich der ambulanten, teil- und vollstationären
Pflege, sondern nimmt auch Maßnahmen und Hilfen in den Blick, die über die rein pflegerischen Versorgungsangebote hinausgehen. Nur unter Berücksichtigung und Einbeziehung eines breiten Spektrums von Unterstützungsmöglichkeiten kann das Ziel, dass
ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf möglichst lange im Privathaushalt wohnen
bleiben können, erreicht werden. Zukünftig geplante Kapazitätsveränderungen in den
verschiedenen pflegerischen Bereichen werden ebenfalls berücksichtigt, wenn bereits
ein Antrag auf Abstimmung eingereicht wurde und das Vorhaben somit als verbindlich
angesehen werden kann.
5.1.
Pflegerische Angebote
Der Kern des Versorgungssystems umfasst die im engeren Sinne pflegerischen Angebote im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich. Dazu gehören ambulante
Dienste, Tagespflege und Kurzzeitpflege sowie die vollstationäre Pflege. Das Angebot
von Hilfe- und Pflegeleistungen in diesen Bereichen wurde recherchiert und systematisch erfasst. Auf diese Weise wird eine Zuordnung dieser Unterstützungsformen nach
der Art des Angebots, nach den verfügbaren Kapazitäten sowie nach den Städten des
Rhein-Erft-Kreises ermöglicht.
Zur Vergleichbarkeit der Versorgungsdichte einzelner Angebotsformen der kreisangehörigen Städte untereinander sowie der Versorgungsdichte im Rhein-Erft-Kreis mit dem
Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen werden Kennzahlen gebildet. Diese beziehen
sich auf die vorhandene Versorgungskapazität (bei Einrichtungen: Platzkapazität, bei
Diensten: Personalkapazität) in Relation zur Bevölkerung ab einem Lebensalter von 80
42
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Jahren. Diese Altersgruppe wurde als Bezugsgruppe gewählt, weil Hilfe- und Pflegebedarf überwiegend in dieser Altersgruppe auftreten (vgl. Kapitel 4).
Zusätzlich hat das ISG Befragungen von Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen des Betreuten Wohnens, ambulanten Pflegediensten und Anbietern von Tagespflege durchgeführt,
um ergänzende Informationen zu erhalten und ein differenziertes Bild der aktuellen Pflegesituation im Rhein-Erft-Kreis zeichnen zu können.
Ambulante Dienste
Wenn Pflegebedürftigkeit vorliegt, leisten ambulante Pflegedienste pflegerische und
hauswirtschaftliche Hilfen im Privathaushalt nach § 36 SGB XI oder häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V. Wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend die Pflege nicht
erbringen kann, leisten sie auch Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Außerdem bieten einige ambulante Dienste niedrigschwellige Hilfen wie Unterstützung bei der Haushaltsführung und Unterstützung im Alltag für Demenzkranke nach § 45a SGB XI an. Die
Kosten für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes trägt die Pflegeversicherung, wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Im Jahr 2017 sind im Rhein-Erft-Kreis 70 ambulante Pflegedienste ansässig, davon die
meisten in den Städten Frechen und Kerpen (Tabelle 16). In jeder Stadt des Rhein-ErftKreises sind mindestens zwei ambulante Pflegedienste ansässig.
Tabelle 16:
Versorgung durch ambulante Dienste
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis 2017
Anzahl
Personal*
2
55
8
188
7
174
3
38
8
169
11
227
5
125
10
209
7
166
9
186
70
1.536
je 100 ab 80 J.
4,6
6,5
5,6
3,8
5,7
7,7
4,1
7,3
5,3
10,2
6,1
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2017
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Laut Pflegestatistik 2015 sind in den ambulanten Pflegediensten insgesamt 1.536 Mitarbeiter tätig. Bezogen auf die Einwohner mit einem Lebensalter von mindestens 80 Jahren ergibt sich für den Rhein-Erft-Kreis eine Kennzahl von 6,1 Mitarbeitern je 100 Ältere.
Die in der Tabelle ausgewiesene Versorgungsdichte pro Stadt ist allerdings für ambu-
43
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
lante Dienste wenig aussagekräftig, da diese in der Regel über die Stadtgrenze hinaus
tätig sind. Durch die ISG-Befragung ambulanter Pflegedienste konnten für 13 ambulante
Dienste des Rhein-Erft-Kreises die Mitarbeiterzahlen ermittelt werden. Um die Versorgungsdichte innerhalb der einzelnen Städte schätzen zu können, wurde bei allen anderen Pflegediensten ein korrigierter Mittelwert verwendet, der auf der in der Pflegestatistik
2015 genannten Gesamtzahl von 1.536 Mitarbeitern basiert.
Ergebnisse der ISG-Befragung von ambulanten Pflegediensten
Im Oktober 2017 hat das ISG die ambulanten Pflegedienste im Rhein-Erft-Kreis mit
einem Kurzfragebogen angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten sich 13 Pflegedienste, dies sind rd. 19% aller ambulanten Pflegedienste im Rhein-Erft-Kreis. Die
Befragung kommt zu dem Ergebnis:
Versorgungsgebiete: Die ambulanten Dienste, die sich an der ISG-Befragung beteiligten, sind aus den Städten Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Hürth,
Kerpen und Pulheim. Zu den Versorgungsgebieten der befragten Pflegedienste
zählen alle Städte des Rhein-Erft-Kreises. Zu den am häufigsten genannten Versorgungsgebieten zählen Bergheim, Elsdorf und Pulheim. Diese Städte werden
von vier der befragten ambulanten Pflegedienste als Versorgungsgebiete genannt.
Klienten: Die ambulanten Dienste versorgen monatlich 119 Klienten im Durchschnitt,
wobei die Anzahl von Anbieter zu Anbieter stark variiert und von elf bis 268 Klienten reicht.
Klienten nach Pflegegrad
4% 5%
10%
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
38%
24%
Quelle: ISG Befragung ambulanter Pflegedienste 2017
44
Pflegegrad 5
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Zum Pflegegrad gaben zwölf der 13 befragten Einrichtungen Auskunft, demnach
haben 5% der Klienten den Pflegegrad 1, 38% den Pflegegrad 2, 24% den Pflegegrad 3, 10% den vierten Pflegegrad und 4% der Klienten sind dem fünften und
damit höchsten Pflegegrad zugeordnet. Der Anteil der Klienten mit Migrationshintergrund ist sehr gering und liegt nach Angaben der Anbieter bei etwa 3%.
Personal, Auszubildende und Ehrenamtliche: Die Dienste beschäftigen durchschnittlich 28 Mitarbeiter in 14 Vollzeitstellen, davon sind im Durchschnitt zehn Vollzeitstellen für den Bereich Pflege zuständig. Die Anzahl der Mitarbeiter variiert von
Anbieter zu Anbieter stark und reicht von drei bis zu 50 Angestellten. Zehn der
13 Pflegedienste (77%) geben an, dass mehr Mitarbeiter benötigt werden. Lediglich zwei Anbieter berichten, dass ihr Personalbedarf gedeckt sei. Acht der 13
Anbieter (62%) berichten von Schwierigkeiten bei der Suche nach geeignetem
Personal, auf einen weiteren Dienst trifft dies zumindest teilweise zu. Einen der
am häufigsten genannten Gründe stellt hier der generelle Fachkräftemangel im
Bereich der Pflege dar. Weiterhin werden Merkmale des Pflegeberufs, wie Arbeitszeiten mit Wochenend- und Feiertagsdiensten sowie die körperliche Beanspruchung durch die pflegerische Arbeit als Gründe für den Personalmangel genannt. Fünf der 13 Anbieter (38%) bilden derzeit Fachkräfte aus, dabei werden
zwischen einem bis vier Auszubildende beschäftigt. Ehrenamtliche werden von
den ambulanten Pflegediensten überwiegend nicht eingesetzt. Nur zwei Anbieter
berichten von Unterstützung durch eine ehrenamtlich engagierte Person im Bereich der ehrenamtlichen Sterbebegleitung und bei der Begleitung zu Arztbesuchen.
Angebote und besondere Bedarfslagen: Das Angebot der ambulanten Pflegedienste
umfasst neben der Krankenpflege häufig noch verschiedene andere Aufgabenbereiche. Neun der 13 Dienste (69%) nennen haushaltsnahe Dienstleistungen
wie die Begleitung zu Ärzten oder Hilfe beim Einkauf. Palliativpflege wird von drei
Anbietern angeboten (23%), während gerontopsychiatrische Fachpflege und
Nachtpflege von keinem der ambulanten Dienste erbracht werden. Zehn der 13
Anbieter (77%) geben an, Anfragen von Klienten auf Grund von speziellen Bedarfslagen nicht nachkommen zu können. Hierzu zählen Klienten mit Bedarf an
Palliativpflege, Nachtpflege und 24-Stunden-Pflege sowie Klienten, die auf eine
spezielle intensivpflegerische Betreuung angewiesen sind.
Kooperation: Fast alle befragten ambulanten Dienste kooperieren regelmäßig mit Ärzten, Apotheken und Sanitätshäusern. Etwa zwei Drittel der Anbieter geben zudem regelmäßige oder gelegentliche Kooperationsbeziehungen mit Krankenhäusern, Palliativmedizinern und Altenpflegeschulen an. Ebenfalls etwa zwei Drittel
der befragten Anbieter berichten davon, regelmäßig oder zumindest ab und zu
mit Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen sowie Hospizdiensten zusammenzuarbeiten. Anders sieht dies bei den Kooperationsbeziehungen mit kommuna-
45
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
len Beratungsstellen aus, hier bestehen bei der Mehrheit der Dienste nur seltene
bis gar keine Kooperationen.
Versorgungslage: Die befragten Anbieter ambulanter Pflegedienste wurden weiterhin
um ihre Einschätzung der pflegerischen Versorgungsqualität im Rhein-Erft-Kreis
gebeten. Die Versorgungslage mit ambulanten Pflegediensten wird von vier der
13 Anbieter (31%) als genau richtig beschrieben, während hingegen sieben Anbieter (54%) die Versorgungssituation hinsichtlich ambulanter Pflegeleistungen
als unzureichend bezeichnen. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Dienste fällt
die Einschätzung ähnlich aus, wobei acht der befragten Pflegedienste die Versorgungslage als unzureichend bewerten (62%). Vergleichsweise positiv fällt dagegen die Einschätzung des Angebots an vollstationärer Pflege sowie des Angebots an Servicewohnen aus. Mehr als die Hälfte der befragten Pflegedienstanbieter schätzt die Versorgungslage in diesen Bereichen als genau richtig ein, nur
ein Anbieter findet das Angebot des Servicewohnens zu groß. In Bezug auf die
hausärztliche Versorgung sowie Tagespflege sieht fast die Hälfte der Pflegedienstanbieter die Versorgungssituation als verbesserungswürdig an. Im Hinblick
auf das Angebot an Kurzzeit- und Nachtpflege weist die Einschätzung der Mehrzahl der Anbieter auf eine unzureichende Versorgungslage hin. Zehn der 13 befragten Anbieter (77%) berichten von einem unzureichenden Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen, lediglich zwei Anbieter schätzen dieses als passgenau ein
(15%). Das Angebot an Nachtpflegeplätzen wird von acht der 13 Anbieter (62%)
als unzureichend bewertet, die restlichen befragten Anbieter haben sich dagegen
bei dieser Frage enthalten. Im Bereich der Begegnungs-, Informations- und Beratungsangebote sowie der Hospiz- und Palliativversorgung wird die Versorgungssituation unterschiedlich bewertet. Sechs der befragten Pflegedienste
(46%) sehen ungedeckten Bedarf im Bereich der Begegnungsangebote, drei erachten das Angebot dagegen als ausreichend. Das Angebot an Beratung und
Information sowie Hospiz- und Palliativversorgung wird von jeweils vier Pflegediensten (31%) als unzureichend, von anderen Pflegediensten dagegen als passend und von einem Anbieter im Rhein-Erft-Kreis sogar als zu groß bewertet.
Tagespflege
Als Ergänzung zur häuslichen Pflege bieten Tagespflegeeinrichtungen für mehrere Stunden pro Tag Betreuung, Pflege und Tagesstruktur für hilfe- und pflegebedürftige Menschen an. Besonders für Demenzkranke mit Orientierungsschwierigkeiten und deren Angehörige ist dieses Angebot hilfreich. Die Angehörigen werden so tagsüber entlastet,
während die von Demenz Betroffenen die Betreuung und Pflege erhalten, die sie benötigen. Tagespflegeeinrichtungen sind in der Regel montags bis freitags von morgens bis
46
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
zum Spätnachmittag geöffnet.19 Tagespflegeeinrichtungen sollten wohnortnah erreichbar sein, da die Besucher dieser Einrichtungen morgens von zu Hause in die Einrichtung
und abends wieder zurück nach Hause gebracht werden. Zur Beförderung der Pflegebedürftigen können eigene Fahrdienste der Einrichtungen oder externe Fahrdienste genutzt werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten der Tagespflege in gleicher
Höhe wie ambulante Sachleistungen.
Zurzeit stehen im Rhein-Erft-Kreis 15 Tagespflegeeinrichtungen mit 205 Plätzen zur Verfügung. Im Kreisdurchschnitt ergibt dies eine Versorgungsdichte von 0,8 Plätzen je 100
Einwohner ab 80 Jahren (Tabelle 17).
Tabelle 17:
Angebote der Tagespflege
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis 2017
Einrichtung
Plätze
je 100 ab 80 J. inkl. Planung je 100 ab 80 J.
0
0
0,0
0
0,0
2
28
1,0
28
1,0
3
44
1,4
44
1,4
1
12
1,2
12
1,2
0
0
0,0
14
0,5
2
26
0,9
36
1,2
1
12
0,4
12
0,4
1
11
0,4
28
1,0
2
28
0,9
28
0,9
3
44
2,4
44
2,4
15
205
0,8
246
1,0
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis und
Berechnung des ISG 2017
Über die größte Anzahl von jeweils drei Einrichtungen verfügen die Städte Brühl und
Wesseling, in diesen Städten stehen jeweils 44 Plätze zur Verfügung. Setzt man die
Anzahl der Tagespflegeplätze in Bezug zu der älteren Bevölkerung ab 80 Jahren, so
liegt die Versorgungsdichte in Brühl bei 1,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. In der
Stadt Wesseling liegt sie dagegen auf Grund einer niedrigeren Zahl von Einwohnern ab
80 Jahren bei 2,4 Plätzen je 100 Ältere. Mit jeweils zwei Tagespflegeeinrichtungen liegen
die Städte Bergheim, Frechen und Pulheim mit einer Versorgungsdichte von 0,9 bzw.
1,0 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren leicht über dem Kreisdurchschnitt. In
der Stadt Elsdorf wird mit einer Tagespflegeeinrichtung ebenfalls eine überdurchschnittliche Versorgungsdichte von 1,2 Plätzen je 100 Ältere erreicht. In den Städten Hürth und
Kerpen befindet sich ebenfalls jeweils eine Tagespflegeeinrichtung, wobei aber mit 0,4
Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren im Vergleich eine deutlich niedrigere Versorgungs-
19
Zur Umsetzung dieser Angebotsform vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe (2010): Tagespflege. Planungs- und Arbeitshilfe für die Praxis, KDA Köln.
47
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
dichte erreicht wird. In den Städten Bedburg und Erftstadt gibt es dagegen gar kein Angebot an Tagespflege, hier müssen die Bewohner derzeit auf Angebote in umliegenden
Städten ausweichen. Sinnvoll wäre es, zukünftige Tagespflegeeinrichtungen dort zu planen, wo sie noch nicht vorhanden sind bzw. wo dieses Angebot noch unzureichend ist,
um auch in diesen Orten eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten.
Derzeit sind eine Erweiterung des Angebots bei bereits bestehenden Einrichtungen sowie der Bau neuer Tagespflegeeinrichtungen vorgesehen, insgesamt befinden sich weitere 41 Tagespflegeplätze in konkreter Planung. Bezieht man diese geplanten Kapazitäten in den Vergleich mit ein, so verbessert sich die Versorgung in den drei Städten
Erftstadt, Frechen und Kerpen, wobei in Erftstadt damit das erste Angebot an Tagespflege geschaffen wird.
Ergebnisse der ISG-Befragung der Anbieter von Tagespflege
Die Anbieter von Tagespflege im Rhein-Erft-Kreis wurden im Oktober 2017 mit einem
Kurzfragebogen angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten sich sechs der insgesamt 15 Tagespflegeeinrichtungen im Rhein-Erft-Kreis, dies entspricht 40% aller Tagespflegeeinrichtungen.
Versorgungsgebiete: Von den Tagespflegeeinrichtungen wird bei der Frage nach dem
jeweiligen Versorgungsgebiet jede Stadt des Rhein-Erft-Kreis von mindestens einer
Einrichtung genannt. Über die Kreisgrenze hinaus werden die Kölner Stadtteile Weiden, Lövenich, Junkersdorf und Marsdorf als Teil des Versorgungsgebietes genannt.
Angebot und Auslastung: Durchschnittlich verfügt eine Tagespflegeeinrichtung über
zwölf Plätze. Die Spannbreite der an der Befragung beteiligten Einrichtungen reicht
von zehn bis zu 15 Plätzen. Konzeptionell wird eine allgemeine Tagespflege angeboten, weitere Schwerpunktsetzungen wie z.B. gerontopsychiatrische Pflege werden von den befragten Einrichtungen hingegen nicht angegeben. Die Auslastung
der angebotenen Tagespflegeplätze ist von 2015 auf 2016 im Durchschnitt um 23%
gestiegen und betrug im Jahr 2015 jahresdurchschnittlich 69%, im Jahr 2016 84%.
Dabei sind je nach Einrichtung starke Schwankungen zwischen 42% und 98% zu
verzeichnen. Was die saisonalen Schwankungen betrifft, zeichnet sich anhand der
Befragungsergebnisse kein einheitliches Bild ab - hier werden in Bezug auf eine
hohe Auslastung die Monate Januar, Februar, Mai, Juni und Dezember genannt und
in Bezug auf eine niedrige Auslastung Februar, März, Juli, September und Dezember. Eine der befragten Einrichtungen bietet Tagespflege auch am Wochenende an,
eine weitere Einrichtung will dies aufgrund des vorhandenen Bedarfs an solchen
Angeboten zukünftig anbieten. Zwei der befragten Einrichtungen sehen darüber hinaus auch einen Bedarf an Nachtpflege. In Bezug auf das Angebot an Tagespflegeplätzen wurde die Anzahl der Plätze in den letzten beiden Jahren lediglich in einer
48
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Einrichtung um zwei Plätze erhöht, in den anderen Einrichtungen ist die Kapazität
dagegen gleich geblieben. In einer weiteren Einrichtung ist jedoch eine Erhöhung
der Kapazität um zwölf Plätze geplant. Die übrigen fünf Einrichtungen planen derzeit
keine Erhöhung ihrer Platzkapazitäten.
Klienten: Eine Einrichtung der Tagespflege hat durchschnittlich 30 Tagespflegegäste,
64% der Tagespflegegäste sind Frauen. Die durchschnittliche Zahl der Gäste ist
höher als die durchschnittlichen Platzzahlen der Einrichtungen, da manche Gäste
die Einrichtung nur an einigen Wochentagen in Anspruch nehmen und deshalb ein
Platz von mehreren Personen genutzt werden kann. Der Anteil von Klienten mit
Migrationshintergrund ist bei den befragten Anbietern mit 5% eher gering. Die Tagespflege wird insbesondere von Pflegebedürftigen mit den mittleren Pflegegraden
in Anspruch genommen.
Klienten nach Pflegegrad
1%
Pflegegrad 1
8%
23%
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
23%
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
kein
Pflegegrad
46%
Quelle: ISG Befragung von Tagespflegeeinrichtungen 2017
Dem zweiten Pflegegrad sind durchschnittlich 23% aller Gäste zugeordnet, den
größten Teil machen Personen mit dem dritten Pflegegrad aus (46% aller Gäste),
und ebenfalls 23% aller Gäste sind dem vierten Pflegegrad zugeordnet. Dem Pflegegrad 5 sind 8% der Tagespflegegäste zugeordnet und lediglich 1% der Gäste hat
keinen Pflegegrad. Die meisten Gäste nutzen die Einrichtung nur tageweise: 31%
der Gäste kommen an drei Tagen pro Woche, 10% an vier Tagen und 10% an fünf
Tagen pro Woche. Die Kosten für die Tagespflege werden in der Regel von der
Pflegekasse und zu einem geringeren Anteil von Selbst- bzw. Zuzahlern getragen.
Die Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege nach SGB XII) wird von keiner Einrichtung als Kostenträger genannt.
49
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Kooperation: Die Intensität der Kooperationsbeziehungen mit anderen Anbietern aus
dem Bereich pflegerischer und pflegeergänzender Angebote variiert sehr stark. Vier
der sechs befragten Tagespflegeeinrichtungen (67%) arbeiten regelmäßig mit ambulanten Diensten zusammen, die anderen Einrichtungen berichten von einer gelegentlichen Zusammenarbeit. In Bezug auf die Zusammenarbeit mit Apotheken und
Altenpflegeschulen berichten die Einrichtungen jedoch von einer regelmäßigen Kooperation. Mit Anbietern von Kurzzeitpflege sowie Krankenhäusern bzw. deren Sozialdienst kooperiert mehr als die Hälfte der befragten Tagespflegeeinrichtungen.
Versorgungslage: Die Einschätzung der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote im Rhein-Erft-Kreis fällt sehr heterogen aus. Mehrheitlich positiv wird die vollstationäre Versorgung bewertet, vier der sechs befragten Tagespflegeeinrichtungen
(67%) schätzen dieses Angebot als genau richtig ein. In Bezug auf die Versorgungslage im Bereich der Tagespflege sowie des Servicewohnens lässt sich keine klare
Tendenz erkennen, hier schätzen drei Einrichtungen die Versorgungslage als unzureichend ein, zwei dagegen als genau richtig. Die Versorgung mit ambulanten Pflegediensten im Rhein-Erft-Kreis schätzen fünf der sechs Einrichtungen (83%) als unzureichend ein. Im Bereich der Kurzzeitpflege berichten sogar alle Einrichtungen
einstimmig von einer unzureichenden Versorgungslage. Bei der Frage nach hauswirtschaftlichen Dienstleistungen hat die Hälfte der befragten Einrichtungen keine
Einschätzung abgegeben, die andere Hälfte schätzt die Versorgungssituation dagegen als unzureichend ein.
Personal: Die Anbieter der Tagespflege beschäftigen im Durchschnitt sechs Mitarbeiter
in 2,7 Vollzeitstellen, davon sind durchschnittlich 2,5 Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) in der Pflege tätig. Ein Anbieter gibt Probleme bei der Suche nach passenden Mitarbeitern an, auf drei weitere Einrichtungen trifft dies teilweise zu. Als Gründe
hierfür werden sowohl die Herausforderungen im Umgang mit demenzkranken Personen als auch eine zu niedrige Vergütung genannt.
Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Pflege, die häufig in Notfallsituationen in Anspruch genommen wird, beispielsweise wenn ein pflegender Angehöriger
aufgrund von Krankheit oder Urlaub seiner Pflegetätigkeit vorübergehend nicht nachkommen kann. Auch zur Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt erfüllt die Kurzzeitpflege eine wichtige Funktion. Eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme der
pflegerischen Leistungen durch die Pflegeversicherung richtet sich nach Dauer und Kosten des Aufenthalts in der Kurzzeitpflege. Meist sind Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeeinrichtungen „eingestreut“, d.h. sie werden nur zeitweise für die Kurzzeitpflege und je nach
Bedarf auch für stationäre Pflege genutzt. Diese Art von Kurzzeitpflege stellt für Betroffene und Angehörige ein unsicheres Angebot dar und erschwert vorausblickende
50
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Planungen. Bei eingestreuten Pflegeheimplätzen wird zudem oft nur der „normale“
Heimalltag miterlebt, ohne auf die Rückkehr in eine Privatwohnung vorbereitet zu werden.
Die Kurzzeitpflege erfüllt somit vor allem drei Funktionen: (1) Versorgung bei Urlaub oder
Verhinderung der Pflegeperson, (2) Krankenhausnachsorge, (3) Probewohnen bzw.
Übergang in die Dauerpflege. Je nach Aufenthaltsgrund sind die Formen der Kurzzeitpflege unterschiedlich gut geeignet: Solitäre Einrichtungen sind besonders dann sinnvoll,
wenn eine Rückkehr in den Privathaushalt geplant ist, wie im Fall einer Krankenhausnachsorge oder eines Urlaub bzw. einer Verhinderung der Pflegeperson. Die Kurzzeitpflege kann dann auch einen „Urlaubscharakter“ haben oder der Aufenthalt wird für rehabilitative Maßnahmen genutzt, um auf die Rückkehr in den Privathaushalt vorzubereiten. Eingestreute Kurzzeitpflegeplätze sind dagegen sinnvoll, wenn zunächst eine kurzfristige Unterbringung gesucht wird und mittelfristig ein Heimeinzug angestrebt wird. Im
Idealfall können die Gäste dann im Anschluss an die Kurzzeitpflege innerhalb der Einrichtung in die Dauerpflege übergehen. Für Menschen mit Demenz können eingestreute
Plätze geeigneter sein, da u.a. die räumlichen Gegebenheiten stärker auf die Versorgung demenzkranker Personen ausgelegt sind (bspw. bei Weglauftendenz). Somit erfüllen beide Formen der Kurzzeitpflege je nach Bedarfslage wichtige Funktionen. Die
meisten Kurzzeitpflegeplätze sind in der Regel jedoch in Pflegeeinrichtungen „eingestreut“, d.h. sie werden nur zeitweise für die Kurzzeitpflege und je nach Bedarf auch für
stationäre Pflege genutzt; mit diesen Plätzen kann die Pflegeberatung allerdings
schlecht planen. Daher ist aus fachlicher Sicht der verstärkte Ausbau eigenständiger
(solitärer) Angebote der Kurzzeitpflege zu empfehlen, die auf eine Rückkehr in den Privathaushalt vorbereiten, die ständig für diesen Zweck vorgehalten werden, damit verlässlich einzuplanen sind und räumlich außerhalb des Dauerpflegebereichs angesiedelt
sind.
Im Rhein-Erft-Kreis bieten derzeit 46 Einrichtungen mit insgesamt 307 Plätzen Kurzzeitpflege an (Tabelle 18). In der Stadt Bergheim befinden sich sechs und damit am meisten
Einrichtungen mit insgesamt 27 Kurzzeitpflegeplätzen. Die höchste Kapazität an Kurzzeitpflegeplätzen ist in der Stadt Hürth vorhanden, hier stehen in vier Einrichtungen insgesamt 57 Kurzzeitpflegeplätzen zur Verfügung.
51
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Tabelle 18:
Angebote der Kurzzeitpflege
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis 2017
Einrichtung
Plätze
je 100 ab 80 J.
5
34
2,9
6
27
0,9
4
24
0,8
5
27
2,7
4
35
1,2
5
27
0,9
4
57
1,9
4
16
0,6
5
30
1,0
4
30
1,6
46
307
1,2
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis und
Berechnung des ISG 2017
In jeder Stadt im Rhein-Erft-Kreis befinden sich mindestens vier Einrichtungen mit einem
Angebot an Kurzzeitpflege. Setzt man die Kapazitäten jedoch in Relation zur älteren
Bevölkerung, so ergibt sich eine sehr unterschiedliche Versorgungsdichte. Insgesamt
liegt die Versorgungsdichte der Kurzzeitpflege im Rhein-Erft-Kreis bei 1,2 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Die Städte Bedburg und Elsdorf weisen mit 2,9
bzw. 2,7 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren die höchste Versorgungsdichte auf und liegen damit deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Die Städte Hürth und
Wesseling liegen mit 1,6 bzw. 1,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren ebenfalls über dem
Durchschnitt des Kreises, während die Versorgungsdichte in Erftstadt wie im Kreisdurchschnitt bei 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt. Die anderen Städte Bergheim,
Brühl, Frechen, Kerpen und Pulheim liegen mit einer Versorgungsdichte von 0,8 bis 1,0
Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren dagegen unter dem Gesamtdurchschnitt des Rhein-Erft-Kreises. Konkrete Planungen zu weiteren Kurzzeitpflegeplätzen
oder Einrichtungen der Kurzzeitpflege sind zurzeit nicht bekannt.
Die Befragung der stationären Einrichtungen im Rhein-Erft-Kreis (siehe hierzu auch den
Abschnitt Ergebnisse der ISG-Befragung von stationären Pflegeeinrichtungen) ergibt,
dass die meisten Einrichtungen, die Kurzzeitpflege anbieten, dies in Form von sogenannten „eingestreuten“ Plätzen tun. Sieben Einrichtungen im Rhein-Erft-Kreis bieten
permanent zur Verfügung stehende Kurzzeitpflege mit insgesamt 27 Plätzen an, dies
entspricht 8,8% aller Kurzzeitpflegeplätze. Der hier verwendeten Definition von eigenständiger Kurzzeitpflege entsprechen davon jedoch nur 17 Plätze (6%), da nur hier eine
auf Kurzzeitpflege ausgerichtete Betreuung gegeben ist, die auch räumlich vom Bereich
der Dauerpflege getrennt ist.
52
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Vollstationäre Pflege
Wenn Pflegebedürftige auch bei Ausschöpfung aller Unterstützungsmöglichkeiten nicht
mehr bedarfsgerecht in ihrer Privatwohnung versorgt werden können, ist eine Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung bzw. in einer stationären Hausgemeinschaft oft unausweichlich. Da es sich um eine relativ teure Pflegeform handelt und die
Pflegebedürftigen selbst in der Regel so lange wie möglich in ihrer vertrauten Wohnung
bleiben möchten, sollte die stationäre Pflege erst als letzte Möglichkeit in Anspruch genommen werden. Die konzeptionelle Gestaltung der Pflege und Betreuung in stationären
Einrichtungen wurde in den vergangenen Jahren in Richtung innovativer Wohn-, Pflegeund Betreuungskonzepte weiterentwickelt.20 Dazu gehört beispielsweise die Umstellung
von „Funktionspflege“ mit ihren Handlungsroutinen auf eine „Bezugspersonenpflege“,
die nach fachlicher Einschätzung zu einer erheblichen Qualitätssteigerung insbesondere
in der Begleitung von Menschen mit Demenz führt.21 Ein weiterer Diskussionspunkt
stellte die Frage nach der Vergleichbarkeit von stationären Pflegeeinrichtungen dar. Die
Ergebnisqualität dieser Pflegeform sollte nach transparenten Kriterien beurteilbar sein
und auch die Einschätzung der Bewohner einbeziehen.22 Die Qualität der Pflege kann
auch durch Weiterbildung, Unterstützung und Stärkung des Pflegepersonals verbessert
werden, dessen Belastung durch das durchschnittlich höhere Alter der Heimbewohner
und den steigenden Anteil von Menschen mit Demenz in stationärer Betreuung erhöht
wird.23
Das Angebot an vollstationärer Pflege umfasst kreisweit 45 Einrichtungen mit 3.778 Pflegeplätzen (Tabelle 19, ohne Kurzzeitpflege). Die Einrichtungen sind recht gleichmäßig
über die Städte im Rhein-Erft-Kreis hinweg verteilt. Die Versorgungsdichte hinsichtlich
stationärer Pflegeplätze liegt im Rhein-Erft-Kreis bei 15,1 Pflegeplätzen je 100 Ältere ab
80 Jahren. In Bergheim befindet sich mit sechs Einrichtungen und insgesamt 508 Pflegeplätzen das größte Angebot an stationärer Versorgung, die Versorgungsdichte liegt
hier mit 17,4 über dem Kreisdurchschnitt. Deutlich über dem Kreisdurchschnitt liegen mit
20
Besselmann, K.; Sowinski, C.; Rückert, W. (2000): Qualitätshandbuch „Wohnen im Heim“,
Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln. - Kuratorium Deutsche Altershilfe (2012): Kleine
„Heime“: Vorteile, Modellrechnung, Fachkraftquote, in: KDA Köln, ProAlter 5/2012.
21
Bundesministerium für Gesundheit (2003): Bezugs(personen)pflege - Personenzentrierte
Pflege auch in traditionellen Pflegeeinrichtungen, Berlin.
22
Wingenfeld, K.; Engels, D. et al. (2011): Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur
Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe, hrsg. vom Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Berlin.
23
Vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe (2013): PflegeWert - Wertschätzung erkennen, fördern, erleben. Handlungsanregungen für Pflegeeinrichtungen, Köln. - Mehlan, S.; Engels,
D. (2013): CareWell – Starke Mitarbeiter für eine gute Pflege. Abschlussbericht des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, hrsg. vom Caritasverband für die Stadt
Köln e.V., Köln.
53
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
jeweils fünf Einrichtungen die Städte Bedburg (32,9 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren)
und Elsdorf (29,5 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Die Städte Frechen und Wesseling
liegen mit 14,1 bzw. 14,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren dem Kreisdurchschnitt am
nächsten. Die Städte Brühl, Erftstadt, Kerpen und Pulheim liegen mit Versorgungskennziffern von 10,7 bis 11,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem kreisweiten Durchschnitt an vollstationären Pflegeplätzen.
Tabelle 19:
Angebote der vollstationären Pflege
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis 2017
Einrichtung
Plätze
je 100 ab 80 J. inkl. Planung
5
391
32,9
364
6
508
17,4
486
4
357
11,4
350
5
294
29,5
294
4
336
11,3
370
5
427
14,4
427
4
512
16,7
424
4
356
12,5
388
5
336
10,7
399
3
261
14,3
253
45
3.778
15,1
3.755
je 100 ab 80 J.
30,6
16,7
11,2
29,5
12,4
14,4
13,9
13,6
12,7
13,8
15,0
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis und
Berechnung des ISG 2017
Das Angebot der stationären Pflege wird sich in den kommenden Jahren in den Städten
des Rhein-Erft-Kreis in zwei Richtungen entwickeln: In den Städten Erftstadt, Kerpen
und Pulheim ist ein Ausbau von Kapazitäten geplant. Dies umfasst sowohl den Neubau
von stationären Pflegeeinrichtungen als auch die Erweiterung bisher bestehender Kapazitäten. Gleichzeitig ist damit zu rechnen, dass bis zum Jahr 2018 auch einige Plätze
abgebaut werden, indem Zweibettzimmer in Einzelzimmer umgewandelt werden, um die
gesetzlich vorgeschriebene Quote von mindestens 80% Einzelzimmern zu erreichen. In
den Städten Bedburg, Bergheim, Brühl, Hürth und Wesseling wird daher ein Platzabbau
erfolgen. Sofern bereits konkrete Planungen vorliegen bzw. der Umbau oder Neubau
bereits begonnen hat, wurden diese Planungen in der Bestandsaufnahme berücksichtigt. In den beiden rechten Spalten der Tabelle 19 werden die zukünftigen (konkreten)
Planungen, Platzkapazitäten und die Berechnung der Versorgungsdichte einbezogen.
Insgesamt ergibt sich für den Rhein-Erft-Kreis damit ein zukünftiger Abbau von 23 Plätzen. Unter Berücksichtigung der konkreten Um- und Neubauplanungen wird die Versorgungsdichte des Rhein-Erft-Kreises daher von 15,1 Plätzen je 100 Einwohner ab 80 Jahren auf 15,0 Plätze sinken.
Bei der Berechnung der Versorgungsdichte werden die pflegerischen Kapazitäten auf
die ältere Bevölkerung im jeweiligen Ort bezogen. Ein Teil der stationären Pflegeplätze
wird aber durch Pflegebedürftige belegt, die von außerhalb des Rhein-Erft-Kreises kommen. In der Befragung stationärer Einrichtungen wurde ermittelt, dass etwa 21% der
54
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
stationären Pflegeplätze durch auswärtige Pflegebedürftige genutzt werden (siehe folgenden Abschnitt), dies entspricht hochgerechnet 793 stationären Plätzen. Umgekehrt
wohnen aber auch einige Pflegebedürftige aus dem Rhein-Erft-Kreis in Pflegeeinrichtungen außerhalb des Kreises. Deren genaue Zahl ist nicht bekannt, kann aber anhand der
Bezieher der Hilfe zur Pflege nach dem siebten Kapitel SGB XII geschätzt werden: Von
1.219 Beziehern von stationären Leistungen der Hilfe zur Pflege (2017) waren 467 außerhalb des Kreises untergebracht, dies entspricht 38%. Nimmt man an, dass der Anteil
der in Einrichtungen außerhalb des Kreises untergebrachten Pflegebedürftigen unter
den Selbstzahlern ähnlich hoch ist, so sind von den rd. 3.500 Einwohnern des RheinErft-Kreises mit stationärem Pflegebedarf schätzungsweise 1.300 Pflegebedürftige in
Einrichtungen außerhalb des Kreises untergebracht. Der Tendenz nach werden somit
mehr stationär Pflegebedürftige aus dem Rhein-Erft-Kreis in Einrichtungen außerhalb
des Kreises untergebracht, als umgekehrt Pflegebedürftige von außerhalb des Kreises
in hiesigen Einrichtungen wohnen.
Ergebnisse der ISG-Befragung von stationären Pflegeeinrichtungen
Auch die Anbieter stationärer Pflege wurden im Oktober 2017 mit einem Fragebogen
angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten sich 23 der stationären Pflegeeinrichtungen im Rhein-Erft-Kreis, dies entspricht einer Beteiligung von 51%.
Kapazität: Im Durchschnitt bieten die befragten Einrichtungen 77 Plätze an, wobei auf
die kleinste Einrichtung sieben und auf die größte Einrichtung 181 Plätze entfallen. Die von den Einrichtungen berichtete Auslastung lag im Jahr 2016 zwischen
78% und 100%, im Durchschnitt bei ca. 95%. Auf die Frage nach der Entwicklung
der Auslastung in den vergangenen fünf Jahren berichten elf der 23 befragten
Einrichtungen (48%) von einem deutlichen oder zumindest leichten Anstieg.
Neun Einrichtungen (39%) berichten von einer konstanten Auslastung in den vergangenen fünf Jahren und drei Einrichtungen von einem Rückgang (3%). In allen
befragten Einrichtungen gibt es derzeit zudem Vormerkungen von Interessenten.
Der Umfang dieser Wartelisten unterscheidet sich von Einrichtung zu Einrichtung
stark, er reicht von zwei bis hin zu 155 Vormerkungen, im Durchschnitt ergeben
sich dabei 17 Vormerkungen pro Einrichtung. Die Einschätzung der erwarteten
Nachfrage nach stationären Pflegeplätzen in den kommenden fünf Jahren fällt
unterschiedlich aus. Zwei Drittel der befragten Einrichtungen gehen von einem
deutlichen oder zumindest leichten Anstieg der Nachfrage aus. Mit einer gleichbleibenden Nachfrage rechnen lediglich vier der 23 befragten Einrichtungen
(17%) und weitere vier Einrichtungen gehen von einer leicht oder sogar deutlich
sinkenden Nachfrageentwicklung aus.
Bewohner: Durchschnittlich leben 74 Bewohner in einer Einrichtung, und der Frauenanteil liegt insgesamt bei 73%. Den Pflegegrad 1 haben nur 0,2% der Bewohner
der stationären Einrichtungen, den Pflegegrad 2 haben 21%, dem Pflegegrad 3
55
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
sind 30% der Bewohner und dem Pflegegrad 4 31% der Bewohner zugeordnet.
Personen mit dem fünften und damit höchsten Pflegegrad machen 15% der Bewohner der befragten Pflegeeinrichtungen aus. Durchschnittlich 21% der Bewohner der befragten Pflegeheime stammen nicht aus dem Rhein-Erft-Kreis.
Klienten nach Pflegegrad
15%
21%
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
31%
30%
Pflegegrad 5
Quelle: ISG Befragung stationärer Pflegeeinrichtungen 2017
Konzeptionelle Schwerpunktsetzung und besondere Bedarfslagen: Mit einer Ausnahme berichten alle befragten Einrichtungen, nach dem Konzept der Bezugspflege zu arbeiten (96%). Weiterhin geben elf Einrichtungen (48%) an, demenzkranke Personen integriert zu betreuen, lediglich zwei Einrichtungen (2%) betreuen Demenzkranke in segregierter Form. Ebenfalls zwei Einrichtungen arbeiten nach dem Konzept der Funktionspflege, und fünf Einrichtungen (22%) berichten von der Anwendung des Hausgemeinschaftsmodells. Weiterhin wurden die
Einrichtungen nach konkreten Schwerpunktsetzungen gefragt. 19 der 23 befragten Einrichtungen (83%) geben jedoch an, keine besondere Schwerpunktsetzungen bzw. eine besondere Zielgruppe zu haben. Lediglich vier Einrichtungen
(17%) berichten von einer konzeptionellen Schwerpunktsetzung auf demenzkranke Personen. 13 der 23 befragten Einrichtungen (57%) sagen aus, bestimmte Pflegebedürftige wegen ihrer besonderen Bedarfslagen nicht aufnehmen zu können. Gehäuft wurden hierzu Intensivpflegebedürftige sowie Menschen mit starker Demenz und damit zusammenhängendem herausforderndem
Verhalten gezählt.
Angebot an Kurzzeitpflege: 22 der 23 befragten Einrichtungen (ca. 96%) bieten auch
Kurzzeitpflege an. Die meisten Einrichtungen bieten ausschließlich sogenannte
„eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze an, die bei Bedarf in feste Heimplätze umgewandelt werden können und somit nicht permanent zur Verfügung stehen. Nur
56
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
sechs der befragten Einrichtungen bieten insgesamt zehn permanent zur Verfügung stehende Kurzzeitpflegeplätze an. Die Zahl der eingestreuten Plätze in den
erfassten Einrichtungen beläuft sich auf durchschnittlich fünf Plätze pro Einrichtung.
Personal, Auszubildende und Ehrenamtliche: In den Einrichtungen arbeiten durchschnittlich rd. 77 Mitarbeiter. Da viele von ihnen in Teilzeit arbeiten, entspricht
dies durchschnittlich ca. 44 Vollzeitstellen. Der Großteil der Mitarbeiter ist in der
Pflege tätig (durchschnittlich rd. 35 Vollzeitstellen pro Einrichtung). Alle befragten
Einrichtungen berichten davon, dass mindestens teilweise Schwierigkeiten bestehen, passende Mitarbeiter zu finden. Einen weiteren deutlichen Mehrbedarf
an Mitarbeitern erwarten sechs Einrichtungen (26%) ab 2018, eine Einrichtung
ab 2019 und drei weitere Einrichtungen (13%) ab 2020. Als häufigste Begründung für die Schwierigkeit, geeignetes Personal zu finden, wird in erster Linie der
Fachkräftemangel angeführt, wobei ebenfalls die herausfordernden Arbeitsbedingungen in Form von körperlichen als auch psychischen Belastungen als weitere Gründe genannt werden. Alle 23 befragten Einrichtungen bilden zurzeit
Fachkräfte aus, wobei die Anzahl der Auszubildenden pro Einrichtung von einem
Auszubildenden bis hin zu zwölf Auszubildenden reicht - im Durchschnitt liegt die
Anzahl bei fünf Auszubildenden. 22 der 23 befragten Einrichtungen (96%) beziehen Ehrenamtliche mit ein, wobei die Anzahl der ehrenamtlich Tätigen von Einrichtung zu Einrichtung stark variiert und von einem bis hin zu 79 Ehrenamtlichen
reicht. Im Durchschnitt sind in einer Einrichtung 16 Ehrenamtliche tätig. Zu den
Einsatzgebieten der ehrenamtlich Tätigen zählen in 20 der 23 befragten Einrichtungen die soziale Begleitung und Betreuung. In zwölf Einrichtungen sind Ehrenamtliche in der Sterbebegleitung aktiv. Von sieben Einrichtungen (30%) wird der
Einsatz von Ehrenamtlichen in einer wiederkehrenden ehrenamtlichen Bewohnervertretung angegeben.
Kooperationen: Der Großteil der befragten Einrichtungen pflegt Kooperationen zu weiteren Einrichtungen aus dem Bereich der Altenhilfe bzw. der Gesundheitsversorgung. Die Intensität der Kooperation unterscheidet sich jedoch stark und reicht
von einer regelmäßigen, wöchentlichen Zusammenarbeit bis hin zu eher seltenen Kontakten. Fast alle befragten Einrichtungen (21 Einrichtungen, 91%) kooperieren wöchentlich mit Ärzten und Apotheken. Von einer regelmäßigen Zusammenarbeit mit Altenpflegeschulen sowie dem Sozialamt berichten 22 der 23
befragten Einrichtungen (96%). Eine regelmäßige Kooperation mit Krankenhäusern bzw. dem Sozialdienst führen 19 der 23 stationären Pflegeeinrichtungen
(83%). Etwa die Hälfte der Einrichtungen kooperiert regelmäßig mit Hospizen und
Hospizdiensten und weitere zehn Einrichtungen (43%) berichten von regelmäßigen Kooperationen mit geriatrischen Einrichtungen. Mit einer etwas geringeren
Häufigkeit wird von Kooperationen mit gerontopsychiatrischen Einrichtungen
57
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
berichtet, hier geben zehn Einrichtungen eine monatliche Kooperation an, die
verbleibenden Einrichtungen berichten hingegen von einer seltenen bis keiner
Kooperation. Bei der Frage nach einem möglichen Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Kooperation mit den verschiedenen Akteuren werden von sieben Einrichtungen (30%) Verbesserungen in der Kooperation mit Krankenhäusern als
notwendig erachtet. Vier Einrichtungen (17%) sehen Verbesserungsbedarf in der
Kooperation mit Sozialämtern und drei Einrichtungen (13%) beschreiben die Kooperation mit Ärzten als verbesserungswürdig.
Versorgungslage: Mehrheitlich positiv fällt die Einschätzung der Versorgungslage in
den Bereichen der Information und Beratung aus, zehn der 18 Einrichtungen
(56%), die hierzu eine Einschätzung abgegeben haben, beschreiben diese als
genau richtig. Im Bereich der vollstationären Pflege geben zwölf von 21 (57%)
Einrichtungen an, dass die Versorgungslage als „genau richtig“ bezeichnet werden kann. Größtenteils als unzureichend beschreiben die befragten Einrichtungen die Versorgungslage in Bezug auf ambulante Pflegedienste und hauswirtschaftliche Dienste. Bei der Tages- sowie der Kurzzeitpflege schätzt die deutliche
Mehrheit der Einrichtungen, die hierzu eine Beurteilung gegeben haben, die Versorgungslage als unzureichend ein. Lediglich drei Einrichtungen beurteilen das
Angebot an Tagespflege bzw. vier Einrichtungen das Angebot an Kurzzeitpflege
als passend. Das Servicewohnen wird von den Einrichtungen unterschiedlich bewertet, zwölf Einrichtungen haben hier eine Einschätzung geäußert, wobei fünf
(21%) das Angebot als genau richtig und sieben (58%) dieses als unzureichend
bewerten. Bei der Frage nach weiteren Bereichen mit Verbesserungsbedarf
wurde am häufigsten ein Ausbau von Angeboten im vorstationären Bereich wie
Tages-, Kurzzeit- und Nachtpflege genannt.
Zusammenfassung
Das pflegerische Angebotssystem im Rhein-Erft-Kreis umfasst verschiedene Komponenten, die unterschiedlich entwickelt sind.
Der Personalbestand von 1.536 Mitarbeitern in 70 ambulanten Pflegediensten (6,1 Mitarbeiter je 100 Ältere ab 80 Jahren) liegt unter dem Landesdurchschnitt Nordrhein-Westfalens (7,3) und dem Bundesdurchschnitt (7,5 Mitarbeiter je 100 Ältere ab 80 Jahren).
In 15 Tagespflege-Einrichtungen stehen im Rhein-Erft-Kreis insgesamt 205 Plätze zur
Verfügung, dies entspricht 0,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Diese Quote ist niedriger als im Landes- und Bundesdurchschnitt mit 1,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren
in Nordrhein-Westfalen und 1,1 Plätzen je 100 ab 80 Jahren deutschlandweit. In zwei
Kommunen besteht ein solches Angebot noch nicht, dabei sollte es aber wohnortnah
vorhanden sein. Durch weitere Planungen wird diese Versorgungslage jedoch zum Teil
verbessert.
58
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Von 46 Einrichtungen wird Kurzzeitpflege auf 307 Plätzen angeboten. Rechnet man alle
Plätze zusammen, liegt die Versorgungsdichte bei 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren
und damit deutlich über dem Landes- (0,5 Plätze je 100 Ältere) und leicht über dem und
Bundesdurchschnitt von 1,0 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Eigenständige und damit verlässliche Plätze sind davon jedoch nur 17 bzw. 6% der Gesamtzahl an Kurzzeitpflegeplätzen.
Im Bereich der vollstationären Pflege (ohne Kurzzeitpflege) stehen in 45 Einrichtungen
3.778 Plätzen zur Verfügung. Die Versorgungsdichte liegt mit 15,1 Plätzen je 100 Ältere
ab 80 Jahren unter dem Landes- (17,0 Plätze je 100 Ältere) und dem Bundesdurchschnitt (18,3 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Die Zahl der Personen mit stationärem
Pflegebedarf, die von außerhalb des Kreises kommen und Pflegeplätze im Rhein-ErftKreis nutzen, ist niedriger als die Zahl der Personen mit stationärem Pflegebedarf aus
dem Rhein-Erft-Kreis, die in Pflegeeinrichtungen außerhalb des Kreises wohnen.
Aus den Befragungen der verschiedenen Anbieter pflegerischer Leistungen geht hervor,
dass der bundesweit bestehende Fachkräftemangel auch im Rhein-Erft-Kreis Herausforderungen für den Bereich der Pflege mit sich bringt. Die Mehrzahl der befragten
Dienstleister berichten von Schwierigkeiten, ausreichend qualifiziertes Fachpersonal zu
finden. Nach Einschätzung der Einrichtungen steht diese Schwierigkeit unter anderem
in Zusammenhang mit den hohen psychischen und physischen Belastungen, den unregelmäßigen Arbeitszeiten sowie einer zu geringen Vergütung von pflegerischen Tätigkeiten.
5.2.
Pflegeergänzende und präventive Angebote
Die kommunale Pflegeplanung erfasst nicht nur den Kernbereich der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege, sondern nimmt auch Maßnahmen und Leistungen in den Blick, die über die pflegerische Versorgung hinausgehen. Dabei handelt es
sich um Unterstützungsleistungen, die als Vorstufe zur Pflege oder als deren Ergänzung
in Anspruch genommen werden können, um Älteren mit Hilfe- oder Pflegebedarf zu ermöglichen, so lange wie es geht in ihrer Privatwohnung zu leben.
Information und Beratung, Begegnung und Hilfen bei Demenz
Pflegebedürftige und Angehörige benötigen die Möglichkeit, sich umfassend über Versorgungsangebote, die dem Bedarf des Pflegebedürftigen entsprechen, vor Ort fachkundig informieren zu können. Besonders bei akut auftretendem Versorgungsbedarf ist eine
schnelle Sicherung der häuslichen Pflege durch Beratung und Vermittlung ambulanter
professioneller sowie ehrenamtlicher Hilfen von großer Bedeutung. Informations- und
Beratungsstellen in kommunaler Trägerschaft liefern dabei einen Überblick über das
breite Spektrum an Versorgungsangeboten.
59
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Im Rhein-Erft-Kreis gibt es insgesamt 16 Beratungsstellen, wobei in jeder Stadt mindestens ein Beratungsangebot besteht (Tabelle 20). Hierunter fallen sowohl die Seniorenund Pflegeberatungen der Kommunen als auch Beratungsangebote von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, gemeinnützigen Organisationen und Anbietern, die hauptsächlich auf
Beratungsleistungen im Bereich Alter und Pflege spezialisiert sind. Damit ist der RheinErft-Kreis in der Fläche gut aufgestellt.
Tabelle 20:
Beratung, Begegnung, Selbstorganisation, Hilfe bei Demenz
Rhein-Erft-Kreis 2017
Stadt
Beratung Begegnung Selbstorganisation Hilfe bei Demenz
Bedburg
1
1
0
3
Bergheim, Erft
2
3
3
15
Brühl, Rheinl
2
5
2
5
Elsdorf, Stadt
1
0
2
11
Erftstadt
2
1
1
5
Frechen
2
15
1
7
Hürth
3
20
6
9
Kerpen
1
25
3
14
Pulheim
1
23
2
11
Wesseling
1
11
1
5
Rhein-Erft-Kreis
16
104
21
85
Quelle: Angebotsverzeichnis des ISG 2017
Beratungsleistungen der Senioren- und Pflegeberatungsstellen
Über die Beratungsleistungen der kommunalen Senioren- und Pflegeberatungsstellen
wird eine Statistik geführt, derzufolge im Rhein-Erft-Kreis im ersten Halbjahr 2016 insgesamt 2.619 Beratungen erbracht wurden. Im ersten Halbjahr 2017 wurden dagegen
3.638 Beratungsgespräche geführt, was einen Anstieg von über 1.000 Beratungen
(39%) gegenüber dem ersten Halbjahr 2016 ausmacht. Insgesamt wurden im Zeitraum von Januar 2016 bis Ende Juli 2017 9.673 Beratungsgespräche im Rhein-ErftKreis durchgeführt.
In den häufigsten Fällen handelt es sich bei den Personen, die Pflegeberatungsleistungen aufsuchen, um Angehörige von Menschen mit Pflegebedarf (36%) oder um
Betroffene selbst (37%). Im Zeitraum vom Jahresbeginn 2016 bis zur Jahresmitte
2017 hatten 95% der geführten Beratungsgespräche unter anderem organisatorische
Fragestellungen wie Krankenhausentlassungen, Patientenverfügungen oder auch finanzielle Fragestellungen zum Inhalt (Abbildung 14).
60
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Abbildung 14:
Inhalte der Pflegeberatungen
Januar 2016 bis Juli 2017
Rhein-Erft-Kreis
Hilfen, Organisation und Finanzierung
95%
Psychosoziale Beratung (Depression, Sucht etc.)
48%
Niedrigschwellige Angebote (Hauswirtschaftliche Hilfen,
Mahlzeitendienste etc.)
40%
Ambulante Pflegeleistungen (Nachtpflege, Tagespflege
etc.)
36%
Stationäre Pflege (Kurzzeit- und Dauerpflege)
23%
Begegnung und Selbsthilfe
21%
Wohnen (Servicewohnen, barrierefreier Wohnraum etc.)
15%
Hospitz
2%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
Quelle: Rhein-Erft-Kreis 2017
Fast die Hälfte der Gespräche beinhaltete weiterhin Themen psychosozialer Beratung
und Fragestellungen zu Depressionen oder Suchterkrankungen. Niedrigschwellige
Hilfen wie Mahlzeitendienste oder hauswirtschaftliche Hilfen waren bei 40% der Beratungsgespräche ein Thema. Beratung in Bezug auf ambulante Pflegeleistungen wurde
in 36% der Gespräche nachgefragt, und stationäre Pflege hatten 23% der Beratungsgespräche zum Gegenstand. Begegnungs- und Selbsthilfeangebote waren Inhalt von
21% der geführten Gespräche. Das Thema Wohnen, beispielsweise in Bezug auf Barrierefreiheit oder Servicewohnen, war in 15% der Beratungsgespräche ein Bestandteil. Nur in seltenen Fällen spielt der Bereich Hospiz eine Rolle, lediglich bei 2% der
Beratungsgespräche wurde dies thematisiert.
Weiterhin wurden im Rhein-Erft-Kreis Begegnungsangebote erfasst, die explizit ältere
Menschen als Zielgruppe angeben. Angebote dieser Art dienen der älteren Bevölkerung
als Treffpunkt und Begegnungsstätte. Für den Rhein-Erft-Kreis wurden 104 solcher Angebote erfasst. Dazu zählen Seniorentreffs, Seniorencafés, Seniorensportgruppen sowie begleitende Angebote für Senioren beispielsweise in Form von Spaziergängen. Das
Wahrnehmen von Begegnungsangeboten kann Ältere vor Vereinsamung schützen; gerade für alleinlebende ältere Menschen können diese Angebote eine präventive Funktion
haben, indem sie die Fortführung von Aktivitäten und die Entstehung von tragfähigen
sozialen Netzen fördern, die Passivität und Vereinsamung im Alter verhindern helfen und
bei Bedarf Kontakt zu einer Beratungsstelle vermitteln können. Auf diese Weise werden
61
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Senioren dazu motiviert, regelmäßig das Haus zu verlassen und in Kontakt mit anderen
zu treten, so dass Rückzugstendenzen und einem Mangel an Bewegung aktiv entgegengewirkt wird.
In den Städten Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling gibt es
jeweils einen Senioren(bei)rat. Diese Organisationsform von Älteren bietet die Möglichkeit, für die Interessen der älteren Bevölkerung einzutreten. Die Städte Bedburg, Bergheim und Frechen verfügen nicht über eine solche Form der Interessenvertretung für
Senioren. Andere Formen der Selbstorganisation gibt es dafür auch in den anderen
Städten, mit Ausnahme der Stadt Bedburg.
Hilfen bei Demenz dienen sowohl der Betreuung Betroffener als auch der Entlastung
Angehöriger. In einigen Fällen handelt es sich um Selbsthilfegruppen von Angehörigen
demenzkranker Personen. Im Rhein-Erft-Kreis gibt es derzeit insgesamt 84 Angebote
dieser Art, größtenteils handelt es sich um Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Betroffene sowie Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen für Angehörige. In allen Städten des Rhein-Erft-Kreises finden sich derartige Unterstützungsangebote, die
meisten gibt es in den Städten Bergheim und Kerpen. Damit ist die entsprechende Versorgung mit Angeboten im Rhein-Erft-Kreis als auskömmlich und gut zu bezeichnen.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Nach § 17 APG NRW sollen die Kreise für ein bedarfsgerechtes Angebot an Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige sorgen. Hierbei sind mindestens solche Angebote vorzuhalten, ohne deren Inanspruchnahme den pflegenden Angehörigen die
Fortsetzung ihrer pflegenden Tätigkeiten nicht möglich wäre.
Mobile gerontopsychiatrische Beratung „Für Sie ins Quartier“
Im Rhein-Erft-Kreis wird im Rahmen des Projekts „Für Sie ins Quartier“ mobile gerontopsychiatrische Beratung in den meisten Städten des Rhein-Erft-Kreises angeboten.24
Angehörige oder Nahestehende von Menschen mit einer Demenzerkrankung können
hier mit qualifizierten Beratern ihre Anliegen besprechen. Die mobile Beratung war bisher schon in den Städten Bergheim, Kerpen, Brühl, Frechen, Elsdorf, Pulheim und Wesseling verfügbar. In Hürth und Bedburg wird diese Beratungsleistung seit dem
01.01.2018 ebenfalls angeboten.
Präventive Hausbesuche – Pilitprojekt in Wesseling
Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde ein Träger in der Stadt Wesseling durch den
Rhein-Erft-Kreis mit der Durchführung präventiver Hausbesuche beauftragt. Hierbei wird
allen Menschen ab 75 Jahren in der Stadt Wesseling mittels eines persönlichen Schrei-
24
Für weitere Informationen zu dem Projekt siehe: http://fuer-sie-ins-quartier.de/.
62
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
bens ein Hausbesuch durch eine Betreuungskraft angeboten. Sowohl über die beiliegende Antwortkarte als auch telefonisch oder per Email kann daraufhin ein zeitnaher
Besuchstermin vereinbart werden. Der Hausbesuch dient der Klärung der Bedarfslage
und der Beratung in Bezug auf Ansprechpartner und Angebote vor Ort. Hierbei sollen
Unterstützungsbedarfe frühzeitig erkannt und Maßnahmen eingeleitet werden, um den
Wunsch, möglichst lange im Privathaushalt wohnen zu können, zu ermöglichen.
Niedrigschwellige haushaltsnahe Dienstleistungen
Mit zunehmendem Alter kann auch die eigenständige Bewältigung alltäglicher Aufgaben
schwieriger werden, dazu gehören beispielsweise Einkaufen, Kochen oder andere Tätigkeiten im Haushalt. Viele ältere Menschen sind in ihrer alltäglichen Lebensführung so
eingeschränkt, dass sie bei diesen Tätigkeiten Hilfe benötigen, auch wenn sie (noch)
nicht pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind und keine professionelle Pflege benötigen. Zur Unterstützung im Alltag bieten niedrigschwellige ambulante Dienste haushaltsnahe Dienstleistungen an. Ältere Menschen können so nach Bedarf (und im Rahmen
ihrer finanziellen Möglichkeiten) Hilfe im Alltag erhalten und weiterhin so selbstständig
wie möglich leben. Doch nicht nur die Älteren selbst werden dadurch in Ihrem Alltag
entlastet, auch deren Angehörige, denn häufig sind es Verwandte und Freunde, die
diese unterstützenden Aufgaben erfüllen.
Im Rhein-Erft-Kreis wurden insgesamt 25 Dienstleister ermittelt, die Hilfen im Haushalt
anbieten (Tabelle 21).
Tabelle 21:
Niedrigschwellige haushaltsnahe Dienstleistungen
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis 2017
Hilfe im Haushalt Mahlzeiten HausnotrufFahrdienste
1
2
3
1
4
3
4
2
5
0
1
2
0
0
0
1
3
3
4
2
2
0
1
1
2
3
5
6
4
3
4
2
2
2
2
1
2
2
2
5
25
18
26
23
Quelle: Angebotsverzeichnis des ISG 2017
Zu deren Angebot zählen u.a. das Erledigen von Einkäufen, Hilfe beim Kochen, die Reinigung der Wohnung, aber auch die Versorgung von Haustieren. Darüber hinaus bieten
63
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
auch Privatpersonen Hilfe im Haushalt an, die aber nicht in das Angebotsverzeichnis
übernommen wurden. Weiterhin bieten auch einige der in Abschnitt 5.1 dargestellten
ambulanten Pflegedienste solche niedrigschwelligen Hilfen an.
Das Angebot an mobilen Mahlzeitendiensten beläuft sich im Rhein-Erft-Kreis auf 18 Anbieter, wobei die Kommunen Brühl, Elsdorf und Frechen über kein eigenständiges Angebot verfügen. Mahlzeitendienste liefern jedoch meist kommunenübergreifend, so dass
auch Personen in den Städten ohne eigenes Angebot mitversorgt werden können. Kunden dieser Dienstleistungen können sich vorab in einer Art Speisekarte aussuchen, welche Gerichte sie in den nächsten Tagen erhalten möchten. Spezielle Ernährungsformen
und Diäten werden von den Anbietern berücksichtigt. Wie häufig pro Woche der Menüservice in Anspruch genommen wird, gestaltet sich dabei flexibel und individuell.
Neben gesundheitlichen Einschränkungen können auch kleinere Unfälle wie ein Sturz in
der Privatwohnung für Ältere problematisch sein, vor allem, wenn diese alleine leben.
Manchmal ist es nach einem Sturz nicht einmal möglich, eigenständig aufzustehen und
per Telefon Hilfe zu rufen. Die Angst vor einer solchen Situation und der damit einhergehenden Hilflosigkeit kann den Verbleib für Ältere in ihrer privaten Wohnung erschweren. Deshalb gibt es das Angebot des Hausnotrufs. Durch einen Funksender, den die
Senioren am Körper tragen, können diese bei einem Sturz oder bei akutem Unwohlsein
einen Notrufknopf drücken, ohne dass das Telefon benutzt werden muss. Nach dem
Erhalt des Notrufs schickt der Anbieter Hilfe zur Wohnung seiner Kunden. Im Rhein-ErftKreis sind insgesamt 26 Anbieter von Hausnotrufsystemen ansässig. Außer der Stadt
Elsdorf ist dabei in jeder Kommune mindestens ein Hausnotrufanbieter ansässig. Da
Anbieter des Hausnotrufs auch kommunenübergreifend arbeiten, ist es nicht notwendig,
dass diese in jeder einzelnen Stadt oder Gemeinde in gleicher Dichte angesiedelt sind.
Eine weitere niedrigschwellige Dienstleistung ist der Fahrdienst für Senioren. Auch wenn
Ältere noch keine größeren körperlichen Einschränkungen haben, können das Zurücklegen größerer Strecken zu Fuß oder längere Bahn- und Busfahrten für sie zu anstrengend sein. Dies gilt besonders, wenn die Älteren in einer Umgebung leben, in der Einrichtungen, die für sie wichtig sind, fußläufig nicht gut zu erreichen sind. Der Rhein-ErftKreis verfügt über 23 solcher Fahrdienste, die kreisweit Fahrten übernehmen, wobei in
jeder Stadt mindestens ein solcher Fahrdienst ansässig ist.
Gesundheitsversorgung
Für ältere Personen, die in ihren Privatwohnungen leben, ist ebenfalls eine gute Erreichbarkeit von Ärzten und Apotheken sowie verschiedenen (Fach-)Kliniken wichtig. Eine
gute Gesundheitsversorgung und die Möglichkeit, die verschiedenen Einrichtungen
selbstständig erreichen zu können, tragen zum längeren Verbleib in einer Privatwohnung
bei.
64
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Für viele ältere Menschen fungiert der Hausarzt als zentrale Vertrauensperson in Gesundheitsfragen. Meist begleitet ein Hausarzt seine Patienten über Jahre hinweg und
verfügt damit über ein umfassendes Bild des Gesundheitszustands und der Leistungsfähigkeit seiner Patienten. Im Kreis Rhein-Erft-Kreis wurden insgesamt 245 Hausärzte
registriert (niedergelassene Allgemeinmediziner; Tabelle 22).
Die weitere Gesundheitsversorgung durch Fachärzte wurde hier nicht erfasst. Bezogen
auf die ältere Bevölkerung ab 80 Jahren ergibt sich für den Rhein-Erft-Kreis eine Versorgungsdichte von einem Hausarzt je 100 Ältere. Die Stadt Elsdorf verfügt mit einer Kennziffer von 2,0 Hausärzten je 100 Einwohner ab 80 Jahren über die höchste hausärztliche
Versorgungsdichte, während die Stadt Frechen mit 0,5 Hausärzten je 100 Einwohner ab
80 Jahren die niedrigste Versorgungsdichte aufweist. Es gibt Hinweise darauf, dass gerade im ländlichen Raum eine Fortführung der Praxen durch Nachwuchskräfte oft nicht
gesichert ist, so dass sich diese Versorgungslage in Zukunft verschlechtern könnte. Dieses wurde bereits mehrfach in den zuständigen Gremien diskutiert; es wurden daraufhin
drei hausärztliche Weiterbildungsverbünde ins Leben gerufen. Ebenso wurde kürzlich
eine entsprechende Initiative im Ausschuss für Gesundheit des Bundesrates angeregt
und eine gleichlautende Information an das Büro des zuständigen Landesministers gerichtet. Die Entwicklung auf Landes- und Bundesebene muss beobachtet und nach Möglichkeit positiv begleitet werden.
Tabelle 22:
Gesundheitsversorgung: Niedergelassene Ärzte und Apotheken
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis 2017
Ärzte
je 100 ab 80 J.
10
0,8
30
1,0
18
0,6
20
2,0
38
1,3
16
0,5
40
1,3
28
1,0
26
0,8
19
1,0
245
1,0
Apotheken
7
14
12
4
14
14
12
15
11
8
111
je 100 ab 80 J.
0,6
0,5
0,4
0,4
0,5
0,5
0,4
0,5
0,3
0,4
0,4
Quelle: Landesgesundheitsportal NRW; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2017
Die Versorgung mit Medikamenten wird kreisweit von 111 Apotheken geleistet, dies entspricht 0,4 Apotheken je 100 Ältere ab 80 Jahren. Die Versorgung durch Apotheken
scheint im Rhein-Erft-Kreis sehr ausgeglichen zu sein, da die einzelnen Kennziffern der
verschiedenen Städte eng am Kreisdurchschnitt liegen.
65
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Die Bedeutung der klinischen Versorgung für ältere Menschen lässt sich daran ersehen,
dass der Anteil der Älteren ab 65 Jahren unter den Krankenhaus-Patienten mehr als
doppelt so hoch ist wie in der Bevölkerung insgesamt.25 Wenn ein plötzlicher Krankenhausaufenthalt nötig wird, z.B. aufgrund eines Schlaganfalls oder eines Sturzes, stellt
sich für Betroffene und Angehörige die Frage, wie es nach dem Krankenhausaufenthalt
weiter gehen kann, ob eine Rückkehr in einen Privathaushalt mit eigenständiger Lebensführung möglich ist und wie ggf. ein höheres Maß an Hilfe- und Pflegebedarf bewältigt
werden kann. Als Übergang zwischen Krankenhaus und Rückkehr in den Privathaushalt
kann ein Aufenthalt in der Kurzzeitpflege dienen, bei dem eine nach der Akutbehandlung
noch unzureichende Leistungsfähigkeit wiederhergestellt und die Fähigkeit zur eigenständigen Haushaltsführung gestärkt werden kann. Es kann sich aber auch ein Umzug
in eine andere Wohnform als notwendig erweisen, besonders wenn Angehörige auch
unter Einbeziehung von sozialen Diensten die Versorgung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen nicht (mehr) leisten können. Wenn eine Rückkehr in die eigene Wohnung
nicht mehr möglich ist, kann ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung erforderlich
werden. An solchen Entscheidungen ist der Krankenhaussozialdienst bzw. das Entlassungsmanagement maßgeblich beteiligt und hat damit einen hohen Stellenwert in der
Beratung und Vermittlung von Pflegearrangements.26
Im Rhein-Erft-Kreis gibt es sieben Kliniken mit insgesamt 1.356 Betten (Tabelle 23). In
den Städten Bedburg, Bergheim, Brühl, Erftstadt, Frechen, Hürth und Wesseling befindet sich jeweils ein Krankenhaus. In den Städten Elsdorf, Kerpen und Pulheim müssen
die Bewohner dagegen Krankenhäuser in angrenzenden Kommunen aufsuchen. Die
kreisweite Versorgungsdichte liegt bei 5,4 Krankenhausbetten je 100 Ältere ab 80 Jahren. Von den östlichen Kreisregionen aus werden wahrscheinlich auch klinische Versorgungsangebote der angrenzenden Großstädte genutzt.
Das Marienhospital in Brühl verfügt über eine Geriatrische Abteilung, in der die Versorgung neben der medizinischen Behandlung auch begleitende rehabilitative Maßnahmen
umfasst. Das Katharinen-Hospital der Stadt Frechen ist mit einer Abteilung für Geriatrie
und Palliativmedizin ausgestattet, die über insgesamt 87 Betten verfügt (82 geriatrische
und fünf palliativmedizinische Betten).
25
Statistisches Bundesamt (2017): Statistisches Jahrbuch, Wiesbaden, S. 126.
26
Siehe dazu auch: ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (2015): Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ unter besonderer Berücksichtigung des
pflegerischen Entlassungsmanagements aus der Klinik. Gutachten im Auftrag der Landeshauptstadt Schwerin, ISG Köln.
66
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Tabelle 23:
Gesundheitsversorgung: Kliniken
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
Klinik/ Reha
1
1
1
0
1
1
1
0
0
1
7
Rhein-Erft-Kreis 2017
Betten
je 100 ab 80 J.
80
6,7
205
7,0
208
6,7
0
0,0
124
4,2
431
14,6
140
4,6
0
0,0
0
0,0
168
9,2
1.356
5,4
Psych.Klinik
1
1
0
0
0
0
4
0
0
1
7
Plätze
20
88
0
0
0
0
354
0
0
48
510
je 100 ab 80 J.
1,7
3,0
0,0
0,0
0,0
0,0
11,6
0,0
0,0
2,6
2,0
Quelle: Landesgesundheitsprotal NRW; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2017
Das Angebot an psychiatrischen Kliniken besteht aus insgesamt sieben stationären Kliniken sowie Tageskliniken mit insgesamt 510 Plätzen, die sich größtenteils in privater
Trägerschaft befinden. Daraus resultiert für den gesamten Kreis eine durchschnittliche
Kennzahl von 2,0 Plätzen in psychiatrischen Kliniken je 100 Ältere ab 80 Jahren. Kinderund Jugendkliniken wurden im Rahmen der Pflegeplanung nicht erfasst.
Sterbebegleitung
Die letzte Unterstützungsform im Lebensverlauf bietet die palliativmedizinische und psychosoziale Begleitung im Prozess des Sterbens. Dazu können mehrere Komponenten
beitragen: Die erforderlichen pflegerischen Leistungen durch ambulante Dienste, für die
spezifische palliativpflegerische Qualifikationen erworben werden können, werden durch
die ärztlich erbrachte Palliativmedizin ergänzt. Diese dient der Verbesserung der Lebensqualität bei unheilbaren Erkrankungen im Endstadium und ist nicht auf Heilung ausgerichtet, sondern auf Prävention und Linderung von Schmerzen, um den Sterbenden
ihre letzte Lebenszeit so angenehm und schmerzfrei wie möglich zu gestalten.27 Als weitere Komponenten erfordert die Sterbebegleitung eine emotionale und seelsorgerische
Begleitung sowohl der Sterbenden als auch ihrer Angehörigen. Dazu leisten ambulante
Hospizdienste und stationäre Hospize Gespräche und psychologische Betreuung durch
Fachpersonal ebenso wie psychosoziale Begleitung durch ehrenamtliche Mitarbeiter.
Welche Form an Sterbebegleitung im jeweiligen Einzelfall angemessen ist, muss individuell entschieden werden und hängt maßgeblich von der Art und dem Fortschreiten der
Erkrankung ab.
27
Nauck, F.; Sitte, T. (2012): Ambulante Palliativversorgung – ein Ratgeber, Deutscher Palliativ Verlag, Fulda.
67
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Eine Palliativversorgung durch einen Arzt reicht in den ersten Stadien einer Krankheit
meist aus, während in fortgeschrittenen Stadien ambulante Hospizdienste und eine stationäre Versorgung in Hospizen eine wichtige Unterstützung leisten.
Im Rhein-Erft-Kreis bieten sechs Ärzte palliativmedizinische Versorgung an (Tabelle 24).
Dieses Angebot beschränkt sich allerdings nur auf die Kommunen Brühl, Erftstadt und
Hürth und damit lediglich auf den Süden des Rhein-Erft-Kreises.
Tabelle 24:
Sterbebegleitung
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis 2017
Palliativpflege
Hospizbegleitung
Ärzte
Pflegedienst ambulant
stationär
0
1
0
0
0
0
2
0
2
1
1
0
0
0
0
0
3
0
3
1
0
0
1
1
1
0
1
0
0
0
1
0
0
0
1
0
0
1
1
0
6
3
11
2
Quelle: Wegweiser für Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland; Angebotsverzeichnis;
Berechnung des ISG 2017; ISG Befragung ambulanter Pflegedienste 2017
Die ambulante Palliativpflege hat das Ziel, Sterbenden so lange wie möglich ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben in der gewohnten Umgebung der eigenen vier Wände
zu ermöglichen. Von den 70 ambulanten Pflegediensten im Rhein-Erft-Kreis bieten allerdings nur fünf Dienste auch Palliativpflege an.
Ambulante Hospizdienste widmen sich besonders der psychosozialen Betreuung unheilbar kranker bzw. sterbender Menschen sowie der Begleitung ihrer Angehörigen. Im
Rhein-Erft-Kreis sind elf ambulante Hospizdienste ansässig, davon haben drei Ihren Sitz
in Erftstadt. Lediglich in Bedburg und Elsdorf ist kein Hospizdienst ansässig, wobei einer
der Hospizdienste in Bergheim ebenfalls für Bedburg zuständig ist. Ähnlich wie die ambulanten Pflegedienste arbeiten auch die Hospizdienste in der Regel kommunenübergreifend.
Die stationäre Versorgung von Sterbenden wird im Rhein-Erft-Kreis von zwei Hospizen
in Erftstadt und Frechen mit insgesamt 16 Plätzen übernommen. Neben den ambulanten
Hospizdiensten bilden stationäre Hospize außerhalb des Kreises eine Alternative. Sind
68
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
diese aber ggf. nicht wohnortnah vorhanden, kann das der Familie und den Freunden
erschweren, ihre Angehörigen zu besuchen und ihnen beizustehen.
Zusammenfassung
Im Rhein-Erft-Kreis ist das Versorgungsnetz an präventiven und pflegeergänzenden
Leistungen in seinen verschiedenen Komponenten unterschiedlich ausgebaut. Die Angebotsstruktur in den Bereichen Information und Beratung sowie Begegnung und Hilfen
bei Demenz ist dabei über alle Städte des Kreises verteilt. Während das Angebot zwar
unterschiedlich stark ausgebaut ist, findet sich jedoch in jeder Stadt mindestens ein Angebot. In der Stadt Bergheim besteht das breiteste Angebot an Hilfe bei Demenz, in der
Stadt Bedburg ist dieser Bereich mit drei Angeboten weniger stark ausgebaut – auch
hier sei jedoch angemerkt, dass die beiden Städte aneinander angrenzen. Angebote der
Begegnung und Geselligkeit für ältere Menschen wurden recherchiert, sind aber angesichts der Vielfalt in diesem Bereich unter Umständen unvollständig erfasst. In der Stadt
Elsdorf wurde kein solches Angebot gefunden. In der Stadt Kerpen wurden dagegen 25
solcher Angebote ermittelt.
Das Angebot an niedrigschwelligen haushaltsnahen Dienstleistungen besteht im RheinErft-Kreis aus 25 professionellen Anbietern von Hilfen im Haushalt, 17 Menüdiensten,
25 Anbietern von Hausnotrufen und 23 Fahrdiensten für Senioren.
Im Bereich der Gesundheitsversorgung liegt die Versorgungsdichte bei 1,0 Hausärzten
und 0,4 Apotheken je 100 Ältere ab 80 Jahren. Weiterhin sorgen sieben Kliniken mit
1.356 Betten und sieben psychiatrische Kliniken bzw. Tageskliniken mit insgesamt 510
Plätzen für die stationären oder teilstationäre gesundheitliche Versorgung der Einwohner
im Rhein-Erft-Kreis. Speziell für ältere Menschen gibt es geriatrische Abteilungen in den
Kliniken in Frechen und in Brühl, zunehmend zeichnet sich ein Bedarf im Bereich der
geriatrischen Frührehabilitation ab. Langfristig fehlen Plätze für die spezielle geriatrische
Rehabilitation im Rhein-Erft-Kreis. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird hier
der Bedarf grundsätzlich steigen.
Angebote zur Sterbebegleitung sind in allen Städten des Kreises vorhanden, wobei die
ambulanten Dienste, die solche Leistungen anbieten, meist kreisweit tätig sind. Eine medizinische Palliativversorgung wird von sechs niedergelassenen Ärzten angeboten. Zwei
Einrichtungen mit jeweils acht Betten bieten eine stationäre Hospizversorgung in den
Städten Erftstadt und Frechen.
5.3.
Wohnen im Alter
Ob und wie lange ein Verbleib in der eigenen Wohnung möglich ist, hängt auch davon
ab, ob die Wohnung für ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf geeignet ist. Dies
hängt von den baulichen Gegebenheiten ab wie Barrierefreiheit innerhalb der Wohnung
69
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
und barrierefreier Zugänglichkeit der Wohnung, aber auch von der Einbindung in ein
barrierefreies Wohnumfeld sowie in ein soziales Umfeld, zu dem auch hilfsbereite Nachbarn gehören können. Eine barrierearme Wohnumgebung mit flachen Bordsteinkanten
und einem gut begehbaren Straßenbelag erleichtern älteren Menschen die Selbstständigkeit im Alltag. Ein weiterer Faktor ist die Erreichbarkeit von Einrichtungen, die Senioren wichtig sind, wie Einkaufsgelegenheiten, aber auch Kirche, Café oder Friseur.
Neben dem klassischen Kern der pflegerischen Versorgung sind daher weiterhin Wohnangebote für Senioren mit einzubeziehen:
•
Barrierearme und barrierefreie Wohnungen
•
Betreutes Wohnen bzw. Servicewohnen
•
Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Ältere
Barrierefreie und barrierearme Wohnungen
Menschen mit Mobilitätsbeschränkungen benötigen Wohnungen, die möglichst barrierefrei, also ohne zugangsbeschränkende Barrieren sind. Auch die Wohnumgebung sollte
möglichst barrierefrei sein.
Für ältere Menschen mit Mobilitätsbeschränkungen kann es zunächst schon hilfreich
sein, wenn sie in einer barrierearmen, stufenlosen Wohnung wohnen und auch innerhalb
der Wohnung keine Stufen zu finden sind. Liegt die barrierearme Wohnung nicht im Erdgeschoss eines Hauses, kann ein Aufzug den Zugang zur Wohnung erleichtern.
Barrierefreie Wohnungen erfüllen diese Anforderung ebenfalls, sind aber darüber hinaus
auch rollstuhlgerecht und erfüllen weiterhin die sensorischen Anforderungen, die in der
offiziellen Definition einer barrierefreien Wohnung enthalten sind.28
Inwieweit die Wohnungen und Häuser älterer Menschen im Rhein-Erft-Kreis barrierefrei
oder barrierearm sind, konnte allerdings im Rahmen der vorliegenden Berichterstellung
nicht eindeutig ermittelt werden. Hierzu wäre eine eigenständige Recherche erforderlich.
Servicewohnen
Im Servicewohnen bzw. Betreuten Wohnen wird älteren Menschen ermöglicht, die Eigenständigkeit ihres eigenen Haushalts aufrecht zu erhalten und zugleich die Hilfeangebote, die Kommunikationsmöglichkeiten und das Sicherheitsgefühl einer unterstützenden Wohnform in Anspruch nehmen zu können. Dabei können die angebotenen Serviceund Betreuungsleistungen sowohl nach Umfang und Qualität als auch preislich stark
28
Die Anforderungen für barrierefreies Bauen von Wohnungen sind der DIN 18040-2 zu entnehmen, in der die früheren Normen DIN 18025-1 und DIN 18025-2 zusammengefasst
wurden. Spezielle Anforderungen an Wohnungen für Rollstuhlfahrer werden hervorgehoben; neu wurden sensorische Anforderungen (visuell, akustisch, taktil) aufgenommen.
70
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
variieren.29 Manche Angebote des Servicewohnens umfassen auch pflegerische Leistungen, so dass bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit ein Heimumzug vermieden werden
kann. Diese Wohnform ist aber nicht mehr geeignet für Personen, die wegen fortgeschrittener Demenz zu einer zumindest in Grundzügen eigenständigen Haushaltsführung nicht mehr in der Lage sind. Um falschen Erwartungen vorzubeugen, ist es wichtig,
dass das Leistungsangebot und die Preise transparent gemacht werden. Vertraglich
sollte dann genau vereinbart werden, welche Leistung im Bereich Wohnen (Mietvertrag)
und Grundservice (obligatorischer Zusatzvertrag) garantiert werden und für welche Zusatzleistungen ein besonderer Vertrag abzuschließen ist. Das Angebot an Serviceleistungen gestaltet sich je nach Anbieter individuell, umfasst jedoch meist Leistungen wie
Hausmeisterservice und Hausnotruf als Basisleistung sowie hausinternen Fahrdienst,
Mahlzeitenservice und weitere Leistungen, die für Ältere hilfreich sind und die in der Regel zu einer Basisdienstleistung hinzu gebucht werden können.
Das Angebot des Servicewohnens im Rhein-Erft-Kreis umfasst 29 Häuser bzw. Anlagen
mit 1.628 Wohnungen (Tabelle 25).
Tabelle 25:
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis und
Berechnung des ISG 2017
Davon befinden sich sechs Häuser(-anlagen) mit 795 Wohneinheiten in der Stadt Brühl.
Hier stehen 25,5 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren zur Verfügung, was
deutlich über dem Kreisdurchschnitt liegt. So stehen den Bewohnern des Rhein-Erft-
29
Die DIN 77800 enthält Anforderungen an die Transparenz des Leistungsangebotes, die zu
erbringenden Dienstleistungen (Grundleistungen/ allgemeine Betreuungsleistungen und
Wahlleistungen/ weitergehende Leistungen), das Wohnangebot, die Vertragsgestaltung
und qualitätssichernde Maßnahmen (vgl. www.din.de).
71
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Kreises im Verhältnis zur älteren Bevölkerung durchschnittlich 6,5 Wohnungen je 100
Ältere ab 80 Jahren zur Verfügung. In allen Städten des Rhein-Erft-Kreis gibt es solch
ein Angebot an Servicewohnen, lediglich ältere Menschen aus Bedburg müssen entweder eine andere Wohnform wählen oder das Angebot des Servicewohnens in einer anderen Stadt wahrnehmen.
Bei dieser Wohnform ist es wichtig, preisgünstige, bedarfsgerechte Angebote zur Verfügung zu stellen, die auch für Ältere mit niedrigem Einkommen erschwinglich sind. Konkrete Planungen in Bezug auf eine Erweiterung oder Reduktion des Angebots an Servicewohnen sind im Rhein-Erft-Kreis derzeit nicht bekannt.
Ergebnisse der ISG-Befragung von Anbietern des Servicewohnens
Das ISG hat im Oktober 2017 die Anbieter des Servicewohnens mit einem Fragebogen
angeschrieben. An dieser Befragung beteiligten sich sieben der insgesamt 28 Anbieter
im Rhein-Erft-Kreis (25%). Die folgenden Ergebnisse sind daher nicht verallgemeinerbar, da sie nur einen kleinen Ausschnitt der Anbieter vor Ort repräsentieren.
Versorgungsgebiet: Aus allen Städten des Rhein-Erft-Kreises gibt es Bewohner des
Servicewohnens. Darüber leben auch Menschen aus Köln, Leverkusen, Bonn,
Siegen und sogar aus anderen Bundesländern in Einrichtungen des Servicewohnens im Rhein-Erft-Kreis.
Angebote und Preise: Insgesamt vier der befragten Einrichtungen bieten Servicewohnen in Anbindung an eine Pflegeeinrichtung an. Drei weitere Einrichtungen bieten
Servicewohnen mit einem angegliederten Pflegedienst an. Bei einer Einrichtung
handelt es sich um eine eigenständige Wohnanlage ohne Heimanbindung mit
Serviceleistungen und Hausnotruf. Die Wohnungsgröße reicht von 30 bis 111
qm, der durchschnittliche Mietpreis (warm) liegt bei 19 Euro pro qm. Die Kosten
für die Grundleistungen betragen im Durchschnitt ca. 73,72 Euro pro Monat in
einer Ein-Personen-Wohnung und 132,54 Euro pro Monat in Zwei-PersonenWohnungen. Die Anbieter unterscheiden sich hierbei jedoch stark, die Spannbreite der Kosten für Grundleistungen reicht von 55 Euro in einer Ein-PersonenWohnung bis zu 205 Euro in einer Zwei-Personen-Wohnung. Die Größe der angebotenen Ein-Personen-Wohnungen reicht von 30 bis 58 qm und von 43 bis
111 qm in Zwei-Personen-Wohnungen. Die Serviceangebote der Einrichtungen
unterscheiden sich danach, ob sie in den Grundleistungen enthalten sind, als
Wahlleistung angeboten oder unter Einbeziehung von Dritten vermittelt werden.
Bei sämtlichen Anbietern sind in den Grundleistungen Notrufanlage und Hausmeisterdienst in der Anlage sowie Angebote zur Gestaltung der Hausgemeinschaft wie Veranstaltungen oder Kulturangebote enthalten. Bei sechs der sieben
befragten Einrichtungen ist ebenfalls eine persönliche Beratung bei Bedarf Teil
der Grundleistungen. Jeweils fünf der sieben Anbieter des Servicewohnens
72
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
rechnen zu den Grundleistungen weiterhin einen Mahlzeitendienst sowie eine
regelmäßige persönliche Beratung durch eine Betreuungskraft dazu. Während
diese Dienste in anderen Einrichtungen durch Drittanbieter oder als Wahlleistung
hinzu gebucht werden können, besteht in einer der befragten Einrichtungen des
Servicewohnens ein solches Angebot nicht. Haustechnischer Service für kleine
handwerkliche Dienste sowie ein Fahrdienst sind bei knapp der Hälfte der befragten Einrichtungen in den Grundleistungen enthalten. Für eine hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung sind bei allen befragten Anbietern Angebote
vorgesehen, diese sind entweder in den Grundleistungen enthalten oder können
als Wahlleistungen bei der jeweiligen Einrichtung oder Drittanbietern gebucht
werden. Eine Versorgung im Krankheitsfall sowie die Erledigung von Einkäufen
und Besorgungen sind bei allen Servicewohnanlagen außer einer verfügbar, entweder im Rahmen der Grundleistungen, als Wahlangebot oder durch die Hinzunahme eines Drittanbieters.
Bewohner: Die befragten Einrichtungen haben im Durchschnitt 45 Bewohner. Etwa
78% der Bewohner im Servicewohnen sind Frauen. Nach Angaben der befragten
Anbieter hat keiner der Bewohner einen Migrationshintergrund. Knapp über die
Hälfte der Bewohner hat keinen Pflegegrad (51%), 7% sind dem Pflegegrad 1
zugeordnet und 30% dem Pflegegrad 2. Die Anteile der Bewohner mit Pflegegrad
3 (9%), Pflegegrad 4 (3%) und Pflegegrad 5 (1%) sind dagegen gering.
Klienten nach Pflegegrad
7%
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
30%
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
51%
Pflegegrad 5
kein
Plfegegrad
9%
1% 3%
Quelle: ISG Befragung von Anbietern des Servicewohnens 2017
Die Möglichkeit, auch bei Pflegebedürftigkeit in der Wohneinheit wohnen bleiben
zu können, ist bei vier der sieben befragten Anbieter auf unbestimmte Zeit gege-
73
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
ben. Bei einem Anbieter kann der Bewohner noch bis zu zwei Wochen in der
Wohnung wohnen bleiben. Bei zwei weiteren Anbietern ist es im Falle von Pflegebedürftigkeit dagegen nicht möglich, weiterhin in der Einrichtung zu wohnen.
Gründe für einen Einzug: Die häufigsten Gründe für einen Umzug in das Servicewohnen sind der Wunsch nach Versorgungssicherheit, die Vermeidung von Einsamkeit, die rechtliche Vorsorge sowie der Bedarf an Hilfeleistungen im Haushalt.
Weiterhin berichten einige Einrichtungen davon, dass in manchen Fällen unvorteilhafte Umstände in der vorherigen Wohnung, in Bezug auf Größe, Kosten sowie Barrierefreiheit den Anlass für einen Einzug ins Servicewohnen gegeben haben. Nur in wenigen Fällen liegen die Gründe für den Einzug darin, dass die Versorgung des Partners bzw. der Partnerin nicht mehr möglich war. Eine Einrichtung berichtet als einen weiteren Einzugsgrund zudem die Nähe zum Wohnort
der Kinder.
Kooperationen: In Bezug auf die Kooperationsbeziehungen der befragten Anbieter des
Servicewohnens zeigt sich kein einheitliches Bild, auch nicht, wenn man die Einrichtungen nach den verschiedenen Formen des Servicewohnens aufteilt. Jeweils fünf der sieben befragten Anbieter kooperieren jedoch regelmäßig mit Ärzten und Apotheken. Mehr als die Hälfte der befragten Einrichtungen kooperiert
regelmäßig mit Krankenhäusern bzw. dem Sozialdienst sowie Altenpflegeschulen, die anderen Einrichtungen dagegen nur manchmal oder gar nicht. Lediglich
manchmal bis überhaupt nicht kooperieren die meisten der befragten Anbieter
mit kommunalen Beratungsstellen, ambulanten Pflegediensten sowie Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege. Mit stationären Pflegeeinrichtungen kooperieren drei der befragten Anbieter regelmäßig, die anderen dagegen nur manchmal oder gar nicht.
Veränderungen: Nach Einschätzung von sechs der sieben Anbieter wird die Nachfrage
nach Servicewohnen im Rhein-Erft-Kreis in den nächsten Jahren eher oder stark
zunehmen. Eine Einrichtung nimmt dagegen an, dass die Nachfrage eher abnehmen wird.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften wohnen etwa acht bis zwölf hilfe- und pflegebedürftige Bewohner in einem gemeinsamen Haushalt zusammen und werden von
Betreuungskräften unterstützt.30 Wie in einer Privatwohnung haben die Bewohner ihren
30
Vgl. Bertelsmann Stiftung; Kuratorium Deutsche Altershilfe (Hrsg.) (2004): Leben und Wohnen im Alter, Band 5, Betreute Wohngruppen – Fallbeispiele und Adressenliste, Köln; dies.
(2005): Leben und Wohnen im Alter, Band 6, Betreute Wohngruppen - Arbeitshilfe für Initiatoren, Köln.
74
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
eigenen Schlaf- und Wohnbereich, der nach persönlichen Vorstellungen gestaltet werden kann. Räume wie Wohnzimmer, Speiseraum, Küche und Bad werden gemeinsam
genutzt. Jede Wohngemeinschaft wird von einer Präsenzkraft betreut, die tagsüber und
bei Bedarf auch in der Nacht durch weitere Mitarbeiter ergänzt wird. Dieses Betreuungspersonal unterstützt die Bewohner bei der Organisation des Haushaltes und des Gruppenlebens. Die zusätzliche Versorgung bei darüber hinausgehendem individuellem
Hilfe- und Pflegebedarf übernehmen externe Pflegedienste. Diese Wohnform kann für
ältere Menschen geeignet sein, die einen Haushalt nicht mehr eigenständig führen können und ansonsten in eine stationäre Pflegeeinrichtung umziehen müssten.
Im Rhein-Erft-Kreis gibt es neun ambulant betreute Wohngemeinschaften mit insgesamt
71 Plätzen. Mit vier Wohngemeinschaften bzw. 1,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren
verfügt die Stadt Kerpen über das größte Angebot an ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
Tabelle 26:
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Stadt
Bedburg
Bergheim, Erft
Brühl, Rheinl
Elsdorf, Stadt
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis 2017
Gruppen
Plätze je 100 ab 80 J.
0
0
0,0
0
0
0,0
1
8
0,3
0
0
0,0
0
0
0,0
1
4
0,1
2
15
0,5
4
32
1,1
0
0
0,0
1
12
0,7
9
71
0,3
Planung
0
0
8
0
12
4
15
40
0
12
91
je 100 ab 80 J.
0,0
0,0
0,3
0,0
0,4
0,1
0,5
1,4
0,0
0,7
0,4
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis und
Berechnung des ISG 2017
Kreisweit stehen der älteren Bevölkerung 0,3 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren
zur Verfügung. Über dem Kreisdurchschnitt liegen neben Kerpen auch die Städte Hürth
und Wesseling mit 0,5 bzw. 0,7 Plätzen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften je
100 Ältere ab 80 Jahren. In den Städten Bedburg, Bergheim, Elsdorf, Erftstadt und Pulheim besteht ein solches Angebot dagegen nicht und befindet sich auch nicht in Planung.
In Erftstadt und Kerpen ist ein Ausbau dieses Angebots um insgesamt 20 Plätze geplant.
75
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Zusammenfassung
Barrieren in der Wohnung und Wohnumgebung können hemmende Faktoren bei der
Möglichkeit zur selbstständigen Lebensführung in einer Privatwohnung darstellen. Inwieweit Wohnungen älterer Einwohner im Rhein-Erft-Kreis barrierearm bzw. barrierefrei sind, ist allerdings nur mit hohem Aufwand ermittelbar.
Im Rhein-Erft-Kreis stehen insgesamt 1.628 Wohnungen mit Service in 29 Häusern
zur Verfügung, dies entspricht 6,5 Wohnungen je 100 Einwohner ab 80 Jahren. Darüber hinaus gibt es für Ältere neun ambulant betreute Wohngemeinschaften mit 71
Plätzen (0,3 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren), die sich auch für demenziell
erkrankte Ältere eignen, die ihren Haushalt nicht mehr eigenständig führen können.
5.4.
Angebote für ältere Menschen im Rhein-Erft-Kreis im Überblick
Die Bestandsaufnahme hat ein vielfältiges Spektrum an Versorgungsangeboten in pflegerischen und pflegeergänzenden Bereichen sowie im Bereich des Wohnens im Alter
ergeben. Die folgende Abbildung zeigt das „bunte Spektrum“ dieser Angebote im Überblick:
Abbildung 15:
Pflegeplanung Rhein-Erft-Kreis
Wohnen
Barrierefreie /
barrierearme
Wohnungen
Flankierende Hilfe
104 Begegnungsangebote
Ehrenamtliche
Hilfen
29 Häuser und Wohnanlagen mit 1.628
Service-Wohnungen
9 Wohngemeinschaften
mit Betreuung
mit 71 Plätzen
Hilfe- und pflegebedürftige
Menschen und ihre
Angehörigen
Ambulante Dienste
70 Pflegedienste
mit 1.536 Mitarbeitern
Teilstationäre
Pflege
15 TagespflegeEinrichtungen
mit 205 Plätzen
Information & Beratung
16 Beratungsangebote
Medizinische
Versorgung
7 Akut- und RehaKliniken, 1.356 Betten
+ 7 psychiatrische
Kliniken, 510 Plätzen
245 niedergel. Ärzte,
111 Apotheken
Sterbebegleitung
Stationäre Pflege
307 Kurzzeitpflegeplätze in
46 Einrichtungen
45 Pflegeeinrichtungen
mit 3.778 Plätzen
Quelle: Darstellung des ISG 2018
76
6 Palliativärzte,
3 Palliativpflegedienste
2 stationäre Hospize,
11 ambulante
Hospizgruppen
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
6.
Bedarfsanalyse der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote im Rhein-Erft-Kreis
In diesem Kapitel folgt eine Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit des im Kapitel 5 dargestellten Angebots. Ziel ist es darzustellen, in welchen Bereichen die Versorgung im
Rhein-Erft-Kreis bereits gut ist und in welchen Bereichen die Versorgungslage verbesserungswürdig und somit eine Erweiterung des Angebots zu empfehlen ist. Diese Bewertungen haben einen vorläufigen Charakter und sind im weiteren Prozess der Pflegeplanung immer wieder kritisch zu überprüfen.
6.1.
Versorgungsdichte im überregionalen Vergleich
Vergleich der Versorgungsdichte in ausgewählten Versorgungsbereichen
Um die Versorgungsdichte im Rhein-Erft-Kreis besser bewerten zu können, erfolgt zunächst ein Vergleich der Kennzahlen des Kreises mit denen des Landes NordrheinWestfalen und denen des Bundes, soweit entsprechende Daten (etwa im Rahmen der
Pflegestatistik oder der Gesundheitsberichterstattung) vorliegen.
Tabelle 27:
Übersicht zur Angebotsstruktur im Vergleich
Rhein-Erft-Kreis 2017
Bereich
Gesundheit
Ärzte
Apotheken
7 Kliniken
Wohnen im Alter
Servicewohnen
9 Ambulant betreute WGs
Ambulante Dienste
70 Pflegedienste
Tages- und Kurzzeitpflege
15 Tagespflegeeinrichtungen
46 Kurzzeitpflegeangebote
Stationäre Pflege
45 Pflegeeinrichtungen
Anzahl, Plätze,
Personal
Kennziffer
je 100 Ältere
Landesvergleich
Bundesvergleich
245
111
1.356
1,0
0,4
5,4
0,6
0,7
0,4
0,4
11,6
10,6
Kreis Düren Kreis Herford
4,8
2,8
0,6
1,2
1.628
71
6,5
0,3
1.536
6,1
7,3
7,5
205
307
0,8
1,2
1,4
0,5
1,1
1,0
3.778
15,1
17,0
18,3
Quelle: Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2015; Gesundheitsberichterstattung 2015;
Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2017
Der Vergleich der Versorgungsangebote des Rhein-Erft-Kreises mit denen auf Landesund Bundesebene kommt zu folgendem Ergebnis (Tabelle 27):
77
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
•
Die hausärztliche Versorgung im Rhein-Erft-Kreis mit 1,0 Hausärzten je 100 Ältere ab 80 Jahren ist höher als die Versorgungsdichte des Bundes mit 0,7 Hausärzten und liegt auch über dem Landesdurchschnitt von 0,6 Hausärzten je 100
Ältere ab 80 Jahren.
•
Mit 111 Apotheken bzw. 0,4 Apotheken je 100 Einwohner ab 80 Jahren weist der
Rhein-Erft-Kreis die gleiche Versorgungsdichte wie auf Bundes- und Landesebene auf.
•
Die Dichte im Bereich der medizinischen Versorgung in Kliniken beträgt im
Rhein-Erft-Kreis 5,4 Klinikbetten je 100 Ältere ab 80 Jahren. Dies liegt sowohl
deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 10,6 Betten als auch dem Landesdurchschnitt von 11,6 Betten je 100 Ältere ab 80 Jahren.
•
Aus den 1.628 Wohnungen mit Service ergibt sich für den Rhein-Erft-Kreis eine
Versorgungsdichte von 6,5 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Da in diesem
Bereich keine Vergleichszahlen auf Landes- oder Bundesebene vorliegen, dienen die Kreise Düren und Herford als Orientierungspunkte für die Bewertung des
Angebots im Rhein-Erft-Kreis. Das Angebot des Servicewohnens im Rhein-ErftKreis ist dabei besser ausgebaut als das des Kreises Herford mit 2,9 Wohnungen
je 100 Ältere ab 80 Jahren und das des Kreises Düren mit 4,8 Wohnungen je 100
Ältere.
•
Das Angebot an ambulant betreuten Wohngemeinschaften ist mit 0,3 Plätzen je
100 Ältere ab 80 Jahren noch nicht ausreichend gut entwickelt. Im Vergleich dazu
verfügen der Kreis Düren mit 0,6 und der Kreis Herford mit 1,2 Plätzen je 100
Ältere ab 80 Jahren über eine bessere Versorgung.
•
Der Bereich der ambulanten pflegerischen Versorgung scheint verbesserungsbedürftig, da im Rhein-Erft-Kreis in der Relation zu der älteren Bevölkerung ab
80 Jahren 6,1 Mitarbeiter je 100 Ältere in diesen Diensten beschäftigt sind. Die
Versorgungsdichten des Landes (7,3 Pflegekräfte je 100 Ältere ab 80 Jahren)
und des Bundes (7,5 Pflegekräfte je 100 Ältere ab 80 Jahren) sind in dieser Hinsicht deutlich höher. Angesichts der beschriebenen Probleme bei der Gewinnung
geeigneter Mitarbeiter kann hier kurzfristig nicht mit Verbesserungen gerechnet
werden.
•
Die Versorgung mit 0,8 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt unter
dem Landes- und Bundesdurschnitt von 1,4 und 1,1 Tagespflegeplätzen je 100
Einwohner ab 80 Jahren. Dieser Bereich der pflegerischen Versorgung scheint
also ausbaufähig zu sein, besonders weil dieses Angebot wohnortnah ausgestaltet sein sollte und derzeit in zwei Kommunen nicht besteht. In einer dieser Städte
ist jedoch die Erschaffung eines solchen Angebots bereits konkret geplant.
78
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
•
Mit 307 Plätzen der Kurzzeitpflege ergibt sich für den Rhein-Erft-Kreis ein Angebot von 1,2 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Der Kreis liegt damit über dem Landes- und Bundesdurchschnitt von 0,5 und 1,0 Plätzen je 100
Ältere ab 80 Jahren. Allerdings handelt es sich dabei überwiegend um eingestreute Kurzzeitpflegeplätze, während es mit 17 bzw. 0,1 Plätzen je 100 Ältere
nur ein geringes Angebot an eigenständiger Kurzzeitpflege gibt. Auf Bundesebene liegt die Versorgungsdichte der eigenständigen Kurzzeitpflege mit 0,2
Plätzen je 100 Ältere über der des Rhein-Erft-Kreises, auf Landesebene liegen
keine Zahlen zur eigenständigen Kurzzeitpflege vor.
•
Stationäre Pflege wird von 45 Einrichtungen erbracht, die insgesamt 3.778 Pflegeplätze zur Verfügung stellen. Dies ergibt eine Versorgungsdichte von 15,1 vollstationären Pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, was sowohl unter der Versorgungsdichte des Landes (17,0 Pflegeplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren) als
auch der des Bundes (18,3 Pflegeplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren) liegt.
Pflegeplanung in den angrenzenden Gebietskörperschaften
Nach § 7 Abs. 2 APG NRW soll die kommunale Pflegeplanung auch die Planungen der
angrenzenden Gebietskörperschaften berücksichtigen. Damit die Daten zur stationären
Versorgungsdichte vergleichbar sind, basiert die Darstellung in Tabelle 28 auf den aktuellsten Bevölkerungszahlen des Zensus zum Jahresende 2015 sowie denen der Pflegestatistik 2015.31 Ergänzt wird dies durch eine Recherche des ISG im Oktober 2017 in
Bezug auf den Stand der Pflegeplanung in den angrenzenden Gebietskörperschaften.
Alle an den Rhein-Erft-Kreis angrenzenden Gebietskörperschaften verfügen demnach
über eine Pflegeplanung (Tabelle 28). Drei der angrenzenden Gebietskörperschaften,
der Kreis Düren, der Rhein-Kreis Neuss und der Kreis Heinsberg, haben ihre Pflegeplanung für verbindlich erklärt, wobei dies im Kreis Düren nur für den Bereich der vollstationären Pflege gilt.
31
Die aktuelle Versorgungsdichte im stationären Bereich im Rhein-Erft-Kreis sowie den angrenzenden Gebietskörperschaften weicht daher von dieser Darstellung ab.
79
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Tabelle 28:
Rhein-Erft-Kreis - angrenzende Gebietskörperschaften
Gebietskörperschaften
Kreis Düren
Kreis Euskirchen
Rhein-Sieg-Kreis
Stadt Köln
Rhein-Kreis-Neuss
Kreis Heinsberg
Rhein-Erft-Kreis
Pflegeplanung
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
stationäre
Pflegeplätze
2.956
2.466
5.651
8.162
3.602
2.660
3.783
Verbindlichkeit der
Pflegeplanung
Ja (vollstationär)
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Nein
je 100
ab 80 J.
20,3
23,2
18,0
16,6
14,1
19,3
15,1
Bev. ab 80 J.
14.551
10.635
31.419
49.061
25.609
13.782
25.051
Quelle: Recherche des ISG 2017; Pflegestatistik NRW 2015; Bevölkerungsstatistik 2015 der Städte und
Gemeinden, Berechnung des ISG 2017
Ein Vergleich der vollstationären Versorgung zeigt, dass außer im Rhein-Kreis Neuss in
allen angrenzenden Gebietskörperschaften im Jahr 2015 eine höhere Versorgungsdichte erreicht wird als im Rhein-Erft-Kreis (15,1 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Mit
23,2 Pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt die Versorgungsdichte im Kreis Euskirchen am höchsten. Im Rhein-Kreis Neuss ist die Versorgungsdichte mit 14,1 stationären Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren niedriger als im Rhein-Erft-Kreis.
6.2.
Bedarf an vollstationären und teilstationären Angeboten
Der überregionale Vergleich zeigt, dass die Hilfe- und Pflegeangebote im Rhein-ErftKreis in mehreren Bereichen unter dem Bundes- und Landesdurchschnitt liegen. Im Bereich des Servicewohnens liegt der Rhein-Erft-Kreis jedoch deutlich über der Versorgungsdichte der zum Vergleich herangezogenen Kreise. Im Bereich der Kurzzeitpflege
liegt die Versorgungsdichte im Kreis über dem Bundes- und Landesdurchschnitt, hierbei
ist jedoch hervorzuheben, dass es sich hauptsächlich um eingestreute Kurzzeitpflegeplätze handelt. Fast im gesamten vorstationären Bereich scheint ein Verbesserungsbedarf zu bestehen. Dies gilt besonders für die Kapazitäten ambulanter Pflegedienste, das
Angebot an Tagespflege sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften.
Bei der Bewertung der stationären Versorgungsdichte ist zu berücksichtigen, dass die
ISG-Befragung im Oktober 2017 eine durchschnittliche Auslastung stationärer Einrichtungen von ca. 95% ergeben hat, was zwar hoch ist, aber noch keine Überlastung anzeigt. Allerdings gibt es in den Einrichtungen Wartelisten mit durchschnittlich 17 Vormerkungen.
Langfristig ist das Versorgungsangebot an die zunehmende Zahl der Älteren bzw. der
Hilfe- und Pflegebedürftigen anzupassen. Die Bevölkerungsvorausberechnung hat ergeben, dass die Zahl der Älteren ab 80 Jahren im Rhein-Erft-Kreis bis zum Jahr 2020 auf
32.418 Personen steigen wird, im Jahr 2030 auf 36.546 Personen und bis zum Jahr 2040
auf 44.713 Menschen. Angesichts der prognostizierten Zahl der Pflegebedürftigen kann
80
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
berechnet werden, (a) wie die Kapazitäten der vorhandenen Versorgungsstrukturen in
allen stationären, teilstationären und ambulanten Angebotsbereichen weiterentwickelt
werden müssen, um angesichts der demografischen Entwicklung in den kommenden
Jahren eine vergleichbare Versorgungsdichte wie zurzeit zu gewährleisten. Dies würde
den Status quo der heutigen Versorgungsdichte auch in Zukunft erhalten. Weiterhin kann
ermittelt werden, (b) wie die Kapazitäten der vorhandenen Versorgungsstrukturen weiterentwickelt werden müssten, um bestimmte Zielwerte zu erreichen, die das ISG empfiehlt, um eine verbesserte Versorgungsdichte zu gewährleisten. Für solche Zielwerte
liegen keine objektiven Standards vor, sie können aber auf Basis der Analyse der spezifischen Strukturen der pflegerischen Versorgungslandschaft im Rhein-Erft-Kreis und
im Vergleich zu anderen Gebietskörperschaften abgestimmt werden. Bei der Fortführung der Pflegeplanung müssen diese Zielwerte jedoch unter Berücksichtigung einer
sich verändernden Bevölkerungs- und Versorgungsstruktur kontinuierlich überprüft und
unter Umständen angepasst werden. Im Rahmen des vorliegenden ersten Pflegeplans
des Rhein-Erft-Kreises beruhen diese Zielwerte auf einem Vorschlag des ISG.
a) Aufrechterhaltung der derzeitigen Versorgungsdichte bis zum Jahr 2040
Möchte man den derzeitigen Versorgungsstand auch zukünftig aufrechterhalten (Variante a), ist in sämtlichen hier dargestellten Versorgungsbereichen ein Ausbau der derzeit
bestehenden Kapazitäten im Rhein-Erft-Kreis erforderlich, der je nach Angebotsform jedoch verschieden stark ausfällt (Tabelle 29).
Tabelle 29:
Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen
bei Aufrechterhaltung der derzeitigen Versorgungsdichte
Jahr
2017
je 100 ab 80 J.
2020
2025
2030
2035
2040
2020
2025
2030
2035
2040
Service-W
amb. bt. WG
Amb. Mitarb.*
TAPF
Versorgungsstand 2017
1.628
71
1.536
205
Rechnerischer Bedarf bei gleicher Versorgungsdichte
6,5
0,3
6,1
0,8
1.909
83
1.801
240
2.034
89
1.918
256
2.152
94
2.030
271
2.349
102
2.216
296
2.633
115
2.484
332
Differenz gegenüber Versorgung 2017
281
12
265
35
406
18
383
51
524
23
494
66
721
31
680
91
1.005
44
948
127
KUPF
STPF
307
3.778
1,2
360
383
406
443
497
15,1
4.430
4.719
4.994
5.451
6.111
53
76
99
136
190
652
941
1.216
1.673
2.333
Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2017
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
•
Das Angebot des Servicewohnens müsste im Jahr 2020 insgesamt 1.946 und im
Jahr 2030 eine Zahl von 2.073 Wohneinheiten umfassen. Bis 2040 sollten insgesamt 2.684 Wohneinheiten vorliegen, damit der derzeitige Versorgungsstand
81
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
aufrechterhalten wird, dies sind 1.025 Wohneinheiten mehr als derzeit vorhanden.
•
Um den Bestand der ambulant betreuten Wohngemeinschaften gemäß einer
Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte zu erweitern, werden bis zum
Jahr 2030 insgesamt 94 Wohneinheiten dieser Wohnform benötigt, dies sind 23
Einheiten mehr als derzeit vorhanden. Bis zum Jahr 2040 werden sogar noch
weitere 21 Plätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften benötigt, soll die
Versorgungsdichte von 0,3 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren beibehalten werden. Weitere 20 Wohneinheiten sind zurzeit geplant.
•
Um eine Versorgungsdichte von 6,1 Mitarbeitern der ambulanten Pflegedienste
je 100 Ältere ab 80 Jahren aufrecht zu erhalten, muss die derzeitige Zahl von
1.536 Mitarbeitern bis zum Jahr 2020 um 265, bis zum Jahr 2030 um 494 und
bis zum Jahr 2040 um insgesamt 948 auf dann 2.484 Mitarbeiter erhöht werden.
•
Die Zahl der Tagespflegeplätze sollte bis zum Jahr 2020 auf 240 Plätze steigen,
um die derzeitige Versorgungsdichte aufrechterhalten zu können. Bis zum Jahr
2030 müssten noch einmal 31 Plätze zusätzlich hinzukommen. Bis 2040 sollte
das Angebot an Tagespflege insgesamt 332 Plätze umfassen, um die derzeitige
Versorgungsdichte beibehalten zu können, dies wären 127 Plätze mehr als im
Jahr 2017. Derzeit befinden sich 41 weitere Plätze in konkreter Planung.
•
Der Bestand an Kurzzeitpflegeplätzen müsste von derzeit 307 auf 360 Plätze im
Jahr 2020, auf 406 Plätze im Jahr 2030 und auf 497 Plätze im Jahr 2040 erhöht
werden, um die Versorgungsdichte von 1,2 Plätzen je 100 Einwohner ab 80 Jahren beizubehalten. Derzeit befinden sich im Rhein-Erft-Kreis drei Bauvorhaben
für stationäre Einrichtungen in konkreter Planung. Hierbei können unter Umständen auch weitere Kurzzeitpflegeplätze entstehen.
•
Mit einer Versorgungsdichte von 15,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren müsste
die Zahl der Plätze in den stationären Pflegeeinrichtungen auf 4.430 im Jahr
2020, 4.994 im Jahr 2030 und 6.111 im Jahr 2040 erhöht werden. Das sind 2.333
Plätze mehr als derzeit vorhanden, wobei zurzeit insgesamt ein Abbau um 23
Plätze im Rhein-Erft-Kreis geplant ist.
b) Zukünftiger Bedarf bei Verbesserung der derzeitigen Versorgungsdichte
In einer alternativen Berechnung ist nicht nur die Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen, sondern darüber hinaus können die vom ISG vorgeschlagenen Zielwerte für
eine angestrebte Versorgungsdichte berechnet werden. Für diese Zielwerte einer „guten
Versorgungsdichte“ gibt es keine verbindlichen Standards, sondern sie sind auf der
Grundlage der Fachdiskussion, des überregionalen Vergleichs (Daten auf Bundes- und
Landeseben sowie aus anderen Kommunen) sowie unter Berücksichtigung der Situation
82
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
vor Ort festzulegen. Die vom ISG für den Rhein-Erft-Kreis vorgeschlagenen Zielwerte
sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:
Tabelle 30:
Zielwerte einer guten Versorgungsdichte - Vorschlag des ISG
IST
SOLL
Bereich …. je 100 Ältere ab 80 J.
6,5
7,0
Wohnungen mit Service
0,3
0,6
6,1
7,3
Plätze in
ambulant betreuten Wohngruppen
ambulante Pflegekräfte
0,8
1,2
Tagespflegeplätze
1,2
1,5
Kurzzeitpflegeplätze
15,1
15,1
stationäre Pflegeplätze
Begründung: Versorgungsdichte …
im überregionalen Vergleich gut,
aber nicht in allen Städten
im überregionalen Vergleich niedrig
unter Bundes- und Landesdurchschnitt
unter Bundes- und Landesdurchschnitt,
wohnortnahe Versorgung angestrebt
über Bundes- und Landesdurchschnitt, aber
hoher Bedarf, nur eine solitäre Einrichtung
unter Bundes- und Landesdurchschnitt
(gleichmäßig verteilt; sollte durch Ausbau des
vorstationären Bereichs entlastet werden )
Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2017
Während die Versorgungslage mit 6,5 Wohnungen mit Service im Rhein-Erft-Kreis im
Vergleich zu anderen Kreisen zwar bereits gut ausgestaltet ist, handelt es sich um eine
Angebotsform im vorstationären Bereich, die zunehmend gefördert werden sollte. Weiterhin sind nicht in allen Städten des Rhein-Erft-Kreis Wohnungen mit Service verfügbar,
wobei ein Ausbau dieses Angebots nur in den Städten stattfinden sollte, in denen kein
oder ein geringes Angebot besteht. Um diesen Ungleichheiten zu begegnen, empfiehlt
das ISG einen kreisweiten Zielwert von 7,0 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80
Jahren.
Im Bereich der ambulant betreuten Wohngemeinschaften handelt es sich um einen vorläufigen Zielwert, da derzeit noch unzureichende Erfahrungen für diesen Bereich vorliegen. Allerdings sollte diese Wohn- und Betreuungsform aus fachlicher Sicht weiter ausgebaut werden. Die Versorgungsdichte in anderen Kreisen Nordrhein-Westfalens kann
hier als Anhaltspunkt für einen Zielwert genommen werden, wobei 0,6 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren zunächst als eine geeignete Kennzahl erscheint.
Der Wert von 6,1 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren in ambulanten Pflegediensten
liegt unter dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen und unter dem Bundesdurchschnitt. Auch im Austausch mit verschiedenen Akteuren vor Ort wurde auf eine
unzureichende Versorgungssituation hingewiesen. Um dem zu begegnen, empfiehlt das
ISG einen Zielwert von 7,3 Mitarbeitern in ambulanten Pflegediensten je 100 Ältere ab
80 Jahren.
Die Versorgungsdichte mit Tagespflegeplätzen liegt mit 0,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80
Jahren über dem Landes- sowie dem Bundesdurchschnitt. Die Tagespflege stellt ebenfalls ein sehr relevantes Angebot im vorstationären Bereich dar, wodurch pflegende Angehörige entlastet werden können und auch ein Umzug in eine stationäre Pflegeein-
83
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
richtung vermieden werden kann. Dieses Angebot sollte aber weiterhin auch wohnortnah
zur Verfügung stehen, um die An- und Abfahrzeiten der Besucher gering zu halten. In
zwei Städten des Rhein-Erft-Kreises fehlt derzeit ein solches Angebot. Aus Sicht des
ISG sollte daher eine Versorgungsdichte von 1,2 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab
80 Jahren angestrebt werden, wobei besonders Wert darauf gelegt werden sollte, dass
in allen Städten ein solches Angebot vorhanden ist.
Im Bereich der Kurzzeitpflege äußerten Akteure vor Ort ein Defizit, wobei besonders ein
Zusatzbedarf an eigenständigen Plätzen besteht, die verbindlich eingeplant werden können. Während das Angebot mit 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zwar bereits leicht
über dem Bundes- sowie dem Landesdurchschnitt liegt, wird auch hier ein weiterer Ausbau empfohlen. Da es sich bei der Kurzzeitpflege um ein Angebot handelt, das in verschiedenen Bedarfslagen einen wichtigen Stellenwert besitzt, empfiehlt das ISG den
Zielwert von 1,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren.
Der Rhein-Erft-Kreis ist im Bereich der stationären Pflege zufriedenstellend ausgestattet,
obwohl die Versorgungsdichte unter dem Landes- und dem Bundesdurchschnitt liegt.
Die Auslastung der befragten Einrichtungen liegt bei durchschnittlich 95%, was nicht auf
eine unzureichende Kapazität hindeutet. In Zukunft sollte aus fachlicher Sicht die stationäre Versorgung durch den weiteren Ausbau vorstationärer Pflege- und Wohnangebote
entlastet werden. Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte empfiehlt das ISG den
Wert einer guten Versorgung entsprechend dem derzeitigen Versorgungswert von 15,1
Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren anzusetzen.
Eine Bedarfsprognose, die sowohl die demografische Entwicklung als auch diese Zielwerte berücksichtigt (Variante b), führt zu folgendem Ergebnis:
•
Der Bestand an Wohnungen mit Service muss bis zum Jahr 2040 insgesamt
2.836 Wohnungen umfassen, um die vom ISG empfohlene Versorgung von 7,0
Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen. Dies sind 1.208
Wohnungen mehr als derzeit vorhanden.
•
Die Zahl der Plätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften müsste von derzeit 71 auf 243 Plätze im Jahr 2040 erhöht werden, um den vom ISG vorgeschlagenen Versorgungsgrad von 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen,
dies wären 172 Plätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften mehr als
heute. Derzeit befinden sich 20 Plätze in konkreter Planung.
•
Eine verbesserte Versorgung im Bereich der ambulanten Pflege sollte nach Ansicht des ISG nicht unter dem Landesdurchschnitt in ambulanten Pflegediensten
von 7,3 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren liegen. Bis zum Jahr 2030 muss
dann die Zahl der Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten auf 2.417 Mitarbeiter
und im Jahr 2040 auf 2.958 Mitarbeiter steigen, um den vom ISG empfohlenen
84
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Zielwert zu erreichen, dies sind 1.422 Mitarbeiter mehr als derzeit im Rhein-ErftKreis tätig sind.32
Tabelle 31:
Zukünftiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen
Variante (b): Orientierung an den empfohlenen Zielwerten der Versorgungsdichte
Jahr
SW
amb. bt. WG
Amb. Mitarb.*
TAPF
KUPF
Versorgungsstand 2017
2017
1.628
71
1.536
205
307
Rechnerischer Bedarf bei empfohlener Versorgungsdichte
je 100 ab 80 J.
7,0
0,6
7,3
1,2
1,5
2020
2.056
176
2.144
352
441
2025
2.190
188
2.284
376
469
2030
2035
2040
2020
2025
2030
2035
2040
2.318
199
2.417
2.530
217
2.639
2.836
243
2.958
Differenz gegenüber Versorgung 2017
428
105
608
562
117
748
690
128
882
902
146
1.103
1.208
172
1.422
STPF
3.778
15,1
4.430
4.719
397
434
486
497
542
608
4.994
5.451
6.111
147
171
192
229
281
134
162
190
235
301
652
941
1.216
1.673
2.333
Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2017
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
32
•
Für eine verbesserte Versorgung von 1,2 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80
Jahren werden im Rhein-Erft-Kreis im Jahr 2030 insgesamt 397 Tagespflegeplätze benötigt. Bis zum Jahr 2040 steigt diese Zahl auf 486 Plätze, dies sind 301
Plätze mehr als derzeit vorhanden. Konkret geplant sind derzeit 41 weitere Tagespflegeplätze.
•
Das Angebot an Kurzzeitpflege sollte bis zum Jahr 2040 um 301 Plätze erweitert
werden, wenn die empfohlene Versorgung von 608 Kurzzeitpflegeplätzen bzw.
von 1,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren angestrebt wird. Dabei
sollten vor allem eigenständige Kurzzeitpflegeplätze geschaffen werden.
•
Im Bereich der stationären Pflege wird empfohlen, die bestehende Versorgungsdichte von 15,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren beizubehalten. Bis zum Jahr
2040 würde der Erhalt der derzeitigen Versorgungsdichte dennoch einen Zusatzbedarf von 2.333 Plätzen ergeben. Mit den derzeitigen konkreten Bauvorhaben
im Bereich der stationären Versorgung geht jedoch ein Abbau um insgesamt 23
Plätze einher.
Dies stellt angesichts des erwarteten Fachkräftemangels in der Pflege eine große Herausforderung dar; vgl. neben den o.g. Befragungsergebnissen im Rhein-Erft-Kreis auch: Ehrentraut, O.; Hackmann, T.; Krämer, L.; Schmutz, S. (2015): Zukunft der Pflegepolitik –
Perspektiven, Handlungsoptionen und Politikempfehlungen, hrsg. von der Friedrich-EbertStiftung, Bonn, S. 12.
85
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
c) Kurzfristiger Entwicklungsbedarf in einem Drei-Jahres-Zeitraum
In den vorhergehenden Berechnungen wird der mittel- bis langfristige Entwicklungsbedarf ermittelt, während in der folgenden Tabelle der kurzfristige Entwicklungsbedarf gemäß der gesetzlich vorgegebenen Drei-Jahres-Frist ausgewiesen wird. Auch für diesen
Zeitraum werden die beiden Varianten (a) einer Fortschreibung der bestehenden Versorgungsdichte nur anhand der Entwicklung der älteren Bevölkerung und (b) einer Fortschreibung, die über die demografische Entwicklung hinaus die vom ISG vorgeschlagenen Zielwerte berücksichtigt, berechnet. Diese Bedarfsprognose für das Jahr 2020
kommt zu folgendem Ergebnis (Tabelle 34):
•
Die Zahl der Wohnungen mit Service müsste bis zum Jahr 2020 auf 1.909 Wohnungen erhöht werden (+281 Wohnungen), um angesichts der demografischen
Entwicklung die derzeitige Versorgungsdichte aufrecht zu erhalten. Wenn darüber hinaus eine Versorgung von 7,0 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren
angestrebt wird, muss die Zahl der Wohnungen auf 2.056 erhöht werden, dies
sind 428 Wohnungen mehr als derzeit. Eine Erweiterung des Angebots in diesem
Bereich ist derzeit nicht geplant.
Tabelle 32:
Kurzfristiger Entwicklungsbedarf in ausgewählten Bereichen
Jahr
SW
amb. bt. WG Amb. Mitarb.*
TAPF
KUPF
Versorgungsstand 2017
2017
1.628
71
1.536
205
307
(a) Rechnerischer Bedarf in 3 Jahren bei gleicher Versorgungsdichte
je 100 ab 80 J.
6,5
0,3
6,1
0,8
1,2
Bedarf 2020
1.909
83
1.801
240
360
Diff. zu 2017
281
12
265
35
53
(b) Rechnerischer Bedarf in 3 Jahren bei empfohlener Versorgungsdichte
je 100 ab 80 J.
7,0
0,6
7,3
1,2
1,5
Bedarf 2020
2.056
176
2.144
352
441
Diff. zu 2017
428
105
608
147
134
konkret geplant
0
20
0
41
0
STPF
3.778
15,1
4.430
652
15,1
4.430
652
-23
Quelle: Angebotsverzeichnis und Berechnung des ISG 2017
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
•
Die ambulant betreuten Wohngemeinschaften müssten im Jahr 2020 eine Kapazität von 83 Plätzen aufweisen, um die derzeit bestehende Versorgungsdichte
weiterhin aufrechtzuerhalten. Es wird allerdings ein stärkerer Ausbau empfohlen
(+105 Wohneinheiten), um langfristig eine verbesserte Versorgung von 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu gewährleisten. Derzeitige Planungen sehen
20 zusätzliche Wohneinheiten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften vor.
•
Die Zahl der Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten müsste sich von derzeit
1.536 Mitarbeitern auf 1.801 Mitarbeiter im Jahr 2020 erhöhen, um die derzeitige
86
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Versorgungsdichte beizubehalten. Für eine verbesserte Versorgung von 7,3 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren müsste die Anzahl der Mitarbeiter im RheinErft-Kreis auf 2.144 steigen, dies sind 608 Mitarbeiter mehr als zurzeit im Kreis
tätig sind.
•
Das Tagespflegeangebot müsste sich bis zum Jahr 2020 um 53 Plätze erhöhen
und somit eine Gesamtzahl von 240 Plätzen betragen, um an die demografische
Entwicklung angepasst zu sein. Für den vorgeschlagenen Versorgungswert von
1,2 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren sind 352 Plätze erforderlich,
dies sind 147 Plätze mehr als derzeit vorhanden. Die konkrete Planung sieht derzeit 41 weitere Plätze vor.
•
Um den Versorgungsgrad von 1,2 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren beizubehalten, wären im Jahr 2020 insgesamt 360 Plätze erforderlich, dies
sind 53 Plätze mehr als derzeit zur Verfügung stehen. Die vom ISG empfohlene
Versorgungsdichte setzt eine Erweiterung um 134 Plätze voraus. Dabei sollte
das Ziel verfolgt werden, die eigenständige Kurzzeitpflege weiter auszubauen.
Konkrete Planungen zum Ausbau des Kurzzeitpflegeangebots im Rhein-ErftKreis bestehen derzeit nicht.
•
Der Bestand von 3.778 vollstationären Pflegeplätzen im Jahr 2017 müsste auf
4.430 Plätze im Jahr 2020 ansteigen um die derzeitige und vom ISG als geeignet
eingeschätzte Versorgungsdichte von 15,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren
auch zukünftig zu erhalten. Dies sind 652 Plätze mehr als derzeit vorhanden.
Anhand der derzeitigen, konkreten Planungen im Rhein-Erft-Kreis (d.h. auf der
Basis eines verbindlichen Antrags auf Abstimmung) ergibt sich zukünftig insgesamt ein Abbau um 23 Pflegeplätze.
87
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
7.
Versorgungsdichte und Entwicklungsbedarf in den Städten
Altersgerechte Wohnbedingungen, ein barrierearmes Wohnumfeld und ein geeignetes
Angebot an Hilfe- und Pflegeleistungen sind entscheidende Voraussetzungen dafür,
dass Ältere mit Unterstützungs- und Pflegebedarf möglichst lange in ihrer Wohnung bleiben können und dort eine bedarfsgerechte Unterstützung erhalten. Dies wurde in den
bisherigen Berichtsteilen für den Rhein-Erft-Kreis und für die kreisangehörigen Städte
untersucht. Im Folgenden wird die Hilfe- und Pflegesituation in jeder Stadt gesondert
dargestellt. Wenn Einrichtungen der alltäglichen Versorgung und erforderliche Dienstleistungen gut erreichbar sind, Angebote zur Unterstützung bedarfsgerecht entwickelt
sind und wenn Wohn- und Lebensbedürfnisse älterer Menschen in der Kommunalpolitik
und den Konzepten der Stadtplanung Berücksichtigung finden, dann gilt eine Kommune
als „altersgerecht“.
Kriterien für eine bedarfsgerechte Versorgung
Die dokumentierten Versorgungsstrukturen sind im Rahmen einer konkreten Planung
unter der Fragestellung zu bewerten, ob sie eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleisten. Hierzu erläutert das Alten- und Pflegegesetz: „Eine Bedarfsdeckung kann angenommen werden, wenn einer zu erwartenden Nachfrage nach den jeweiligen Pflegeund Betreuungsangeboten ein mindestens deckungsgleiches Angebot gegenübersteht
und auch Wahlmöglichkeiten in angemessenem Umfang gesichert sind“ (§ 7 Abs. 6
Satz 4 APG NRW). In der hier vorgenommenen Bedarfsanalyse auf Städteebene wurde
die derzeit ermittelte kreisdurchschnittliche Versorgung als Maßstab genommen und anhand der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben
(Bedarfsermittlung nach Variante (a), siehe oben Abschnitt 6.2). Ergänzend dazu können die Zielwerte einer guten Versorgungsdichte, die das ISG vorschlägt (siehe oben
Abschnitt 6.2.b), auch auf der Ebene der Städte zugrunde gelegt werden; diese Variante
(b) wird im Folgenden jeweils im unteren Teil der Tabelle ausgewiesen.
Die ermittelten Kapazitäten und die Fortschreibung anhand der demografischen Entwicklung bis zum Jahr 2020 werden im Folgenden auf der Ebene der Städte des RheinErft-Kreises dargestellt.
7.1.
Versorgungslage in der Stadt Bedburg
Die Stadt Bedburg befindet sich im Nord-Westen des Rhein-Erft-Kreises. Von den
23.334 Einwohnern sind 6.092 Einwohner im Alter ab 60 Jahren (26%) und 1.188 ab 80
Jahren (5%) (Stand: 31.12.2015).
Bedburg verfügt über 391 Pflegeplätze der vollstationären Pflege, dies entspricht 32,9
Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 33). Die Stadt liegt damit deutlich über der
kreisdurchschnittlichen Versorgung, weshalb hier bis zum Jahr 2020 ein Überhang von
210 Plätzen gegenüber der derzeitigen kreisweiten und auch zukünftig als geeignet
88
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
angesehenen Versorgungsdichte von 15,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren besteht.
Ein Abbau um 27 Plätze ist bereits in konkreter Planung.
Tabelle 33:
Bedburg
Bestand 2017
Aktueller Stand
Je 100 Einw. ab 80 J.
Vollstation.
Pflege
Plätze
391
Kurzzeitpflege
Plätze
Tagespflege
Plätze
34
0
Rhein-Erft-Kreis
15,1
1,2
0,8
aktuell je 100 ab 80 J.
32,9
2,9
0,0
Bedarf 2020 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Kreisdurchschnitt)
erforderliche Kapazität
210
17
11
Differenz zu aktuell
-181
-17
11
Bedarf 2020 - empfohlener Zielwert
15,1
1,5
1,2
erforderliche Kapazität
210
21
17
Differenz zu aktuell
-181
-13
17
Ambulante
ServiceAmbulant
Pflegedienste
wohnen
betreute WG
Personal* Wohnungen
Plätze
55
0
0
6,1
6,5
0,3
4,6
0,0
0,0
85
31
91
91
4
4
7,3
7,0
0,6
102
47
98
98
8
8
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2017
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Die Versorgung an Kurzzeitpflegeplätzen umfasst in Bedburg momentan 34 Plätze bzw.
2,9 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren. Bei einer Fortschreibung der kreisdurchschnittlichen Versorgungsdichte von 1,2 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren sollte
die Zahl der Kurzzeitpflegeplätze bis zum Jahr 2020 bei 17 liegen. Bei einer Orientierung
am vorgeschlagenen Zielwert von 1,5 Plätzen je 100 Ältere besteht ein Zusatzbedarf von
21 Kurzzeitpflegeplätzen, somit 13 Plätze mehr als derzeit vorhanden.
Ein Tagespflegeangebot existiert in Bedburg derzeit nicht. Bis zum Jahr 2020 fehlen elf
Tagespflegeplätze, um den Kreisdurchschnitt von 0,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren
zu erreichen. Soll sogar der empfohlene Zielwert von 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80
Jahren erreicht werden, bedarf es bis 2020 17 Tagespflegeplätze in Bedburg.
Zwei ambulante Pflegedienste mit insgesamt 55 Mitarbeitern sind in Bedburg ansässig.
Dies entspricht einer Versorgungsdichte von 4,6 Mitarbeitern je 100 Ältere. Im Jahr 2020
sollten gemäß einer Fortschreibung des Kreisdurchschnitts von 6,1 Mitarbeitern je 100
Ältere ab 80 Jahren 85 Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten in Bedburg tätig sein.
Eine, nach Auffassung des ISG, verbesserte Versorgung im Bereich der ambulanten
Pflege würde dagegen eine Anzahl von 102 Mitarbeitern im Jahr 2020 erfordern.
Über ein Angebot des Servicewohnens verfügt Bedburg derzeit noch nicht. Um im Jahr
2020 eine Versorgungsdichte von 6,5 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren
zu erreichen, was dem Kreisdurchschnitt entspricht, werden 91 Servicewohnungen benötigt. Soll sogar der empfohlene Zielwert von 7,0 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht werden, bedarf es bis 2020 98 Wohnungen mit Service in der Stadt Bedburg.
Auch ein Angebot an ambulant betreuten Wohngemeinschaften ist in Bedburg derzeit
nicht vorhanden. Für eine kreisdurchschnittliche Versorgung von 0,3 Wohneinheiten je
100 Ältere ab 80 Jahren im Jahr 2020 muss das Angebot an ambulant betreuten Wohngemeinschaften vier Wohneinheiten umfassen. Bei einer Orientierung am vorgeschla-
89
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
genen Zielwert sind bis 2020 acht Plätze in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft
notwendig.
7.2.
Versorgungslage in der Stadt Bergheim
Von den 60.390 Einwohnern der Kreisstadt Bergheim sind 16.108 im Alter ab 60 Jahren
(27%) und 2.915 im Alter ab 80 Jahren (5%) (Stand 31.12.2015).
Das Angebot an vollstationären Pflegeplätzen umfasst in der Stadt Bergheim 508 Plätze.
Dies entspricht einer über dem Kreisdurschnitt liegenden Versorgungsdichte von 17,1
Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 34). Für eine dem Kreisdurchschnitt und
dem vorgeschlagenen Zielwert entsprechende Versorgung von 15,1 Pflegeplätzen je
100 Ältere ab 80 Jahren werden bis zum Jahr 2020 weitere sieben Plätze in der vollstationären Pflege benötigt. Auf Grund verschiedener Planungen hinsichtlich der Platzkapazitäten in Bergheim ist insgesamt mit einem Abbau von 22 Plätzen zu rechnen.
Tabelle 34:
Bergheim, Erft
Vollstation.
Pflege
Plätze
508
Kurzzeitpflege
Plätze
Tagespflege
Plätze
Bestand 2017
Aktueller Stand
27
28
Je 100 Einw. ab 80 J.
Rhein-Erft-Kreis
15,1
1,2
0,8
aktuell je 100 ab 80 J.
17,4
0,9
1,0
Bedarf 2020 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Kreisdurchschnitt)
erforderliche Kapazität
515
42
28
Differenz zu aktuell
7
15
0
Bedarf 2020 - empfohlener Zielwert
15,1
1,5
1,2
erforderliche Kapazität
515
51
41
Differenz zu aktuell
7
24
13
Ambulante
ServiceAmbulant
Pflegedienste
wohnen
betreute WG
Personal* Wohnungen
Plätze
188
98
0
6,1
6,5
0,3
6,5
3,4
0,0
210
21
222
124
10
10
7,3
7,0
0,6
250
61
239
141
21
21
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2017
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Im Bereich der Kurzzeitpflege liegt die Versorgungsdichte der Stadt Bergheim mit 0,9
Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren unter dem Durchschnitt des Kreises. Im Jahr 2020
werden, zur Realisierung einer kreisdurchschnittlichen Versorgung von 1,2 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, 42 Plätze benötigt, dies entspricht 15 Plätzen mehr
als derzeit vorhanden. Besteht dagegen das Ziel in der vorgeschlagenen Versorgungsdichte von 1,5 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, werden sogar 24 zusätzliche Plätze benötigt.
Für die Betreuung in Tagespflegeeinrichtungen stehen den Bewohnern der Stadt Bergheim derzeit 28 Plätze zur Verfügung, dies entspricht einem Tagespflegeplatz je 100
Ältere ab 80 Jahren. Die Stadt Bergheim liegt damit leicht über dem Kreisdurchschnitt
von 0,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Soll die Versorgungsdichte in Bergheim im
Jahr 2020 dem Kreisdurchschnitt von 0,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren entsprechen, werden keine zusätzlichen Tagespflegeplätze benötigt. Ist dagegen die Erreichung
des empfohlenen Zielwertes von 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren vorgesehen,
bedarf es weiterer 13 Plätze.
90
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Acht ambulante Pflegedienste mit 188 Mitarbeitern ergeben in Bergheim eine Versorgungsdichte von 6,5 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren. Dies liegt leicht über der
kreisdurchschnittlichen Versorgung von 6,1 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren. Soll
in Bergheim im Jahr 2020 die aktuelle kreisdurchschnittliche Versorgungsdichte bestehen, werden insgesamt 210 Mitarbeiter ambulanter Pflegedienste benötigt, dies entspricht einem Zusatzbedarf von 21 Mitarbeitern. Soll dagegen der vorgeschlagene Zielwert erreicht werden, werden bis 2020 zusätzlich 61 Mitarbeiter von ambulanten Diensten in Bergheim benötigt.
Aus 89 Wohnungen mit Service resultiert eine Versorgungsdichte von 3,4 Wohnungen
je 100 Ältere ab 80 Jahren. In Jahr 2020 werden 222 Wohnungen benötigt, soll die kreisdurchschnittliche Versorgung von 6,5 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht
werden. Dies bedeutet einen Mehrbedarf von 124 Wohnungen mit Service in der Stadt
Bergheim. Ein Mehrbedarf um sogar 141 Wohnungen mit Service entsteht, soll bis 2020
der empfohlene Zielwert von 7,0 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht werden.
Über ambulant betreute Wohngemeinschaften verfügt die Stadt Bergheim noch nicht.
Bis zum Jahr 2020 sollten zehn Wohneinheiten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften zur Verfügung stehen, wenn eine kreisdurchschnittliche Versorgung von 0,3
Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren gewährleistet werden soll. Soll sogar der eine,
nach Auffassung des ISG, verbesserte Versorgung von 0,6 Plätzen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften erreicht werden, sollten in Bergheim 21 Wohneinheiten zur
Verfügung stehen.
7.3.
Versorgungslage in der Stadt Brühl
Mit einer Fläche von rd. 36,12 km² liegt die Stadt Brühl im südöstlichen Teil des RheinErft-Kreises zwischen den Städten Hürth, Wesseling und Erftstadt. Brühl hat 44.768 Einwohner, davon sind 12.731 im Alter ab 60 Jahren (28%) und 3.121 im Alter ab 80 Jahren
(7%) (31.12.2015).
Momentan umfasst das Angebot an vollstationärer Pflege in Brühl 357 Pflegeplätze (Tabelle 35). Daraus ergibt sich ein Wert von 11,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, der
unter dem Kreisdurchschnitt liegt. Für eine kreisdurchschnittliche und als geeignet eingeschätzte Versorgungsdichte von 15,1 Pflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen
je 100 Ältere ab 80 Jahren werden bis zum Jahr 2020 insgesamt 552 Pflegeplätze, also
zusätzliche 195 Plätze benötigt. Mit Blick auf die zukünftige Planung wird sich das Angebot an stationären Pflegeplätzen in Brühl um sieben Plätze verringern.
Die Zahl an Kurzzeitpflegeplätzen beträgt derzeit 24 Plätze, also 0,8 Plätze je 100 Ältere
ab 80 Jahren. Für eine kreisdurchschnittliche Versorgung von 1,2 Kurzzeitpflegeplätzen
je 100 Ältere ab 80 Jahren im Jahr 2020 ergibt sich ein Bedarf von 45 Kurzzeitpflegeplätzen, was einen Zusatzbedarf von 21 Plätzen ausmacht. Ein Zusatzbedarf um 31
91
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Plätze entsteht, soll bis 2020 der vorgeschlagene Zielwert von 1,5 Kurzzeitpflegeplätzen
je 100 Ältere erreicht werden.
Mit drei Tagespflegeeinrichtungen und 44 Plätzen ist das Angebot in der Stadt Brühl
zusammen mit der Stadt Wesseling, in der das gleiche Angebotsvolumen besteht, am
größten. Für Brühl ergibt sich eine Versorgungsdichte von 1,4 Tagespflegeplätzen je 100
Ältere ab 80 Jahren, womit die Stadt über dem Kreisdurchschnitt liegt. Gemessen an
dem Kreisdurchschnitt von 0,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren besteht im Jahr 2020
ein Überhang von 14 Plätzen. Soll die hier vorgeschlagene Versorgungsdichte von 1,2
Plätzen je 100 Ältere erreicht werden, ist keine Veränderung des derzeitigen Angebots
an Tagespflege in Brühl notwendig.
Tabelle 35:
Brühl, Rheinl
Vollstation.
Pflege
Plätze
357
Kurzzeitpflege
Plätze
Tagespflege
Plätze
Bestand 2017
Aktueller Stand
24
44
Je 100 Einw. ab 80 J.
Rhein-Erft-Kreis
15,1
1,2
0,8
aktuell je 100 ab 80 J.
11,4
0,8
1,4
Bedarf 2020 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Kreisdurchschnitt)
erforderliche Kapazität
552
45
30
Differenz zu aktuell
195
21
-14
Bedarf 2020 - empfohlener Zielwert
15,1
1,5
1,2
erforderliche Kapazität
552
55
44
Differenz zu aktuell
195
31
0
Ambulante
ServiceAmbulant
Pflegedienste
wohnen
betreute WG
Personal* Wohnungen
Plätze
174
795
8
6,1
6,5
0,3
5,6
25,5
0,3
224
51
238
-557
10
2
7,3
7,0
0,6
267
93
256
-539
22
14
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2017
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Von den ambulanten Pflegediensten, die im Rhein-Erft-Kreis tätig sind, sind derzeit in
Brühl sieben Dienste mit 174 Mitarbeitern ansässig. Bei einer kreisdurchschnittlichen
Versorgungsdichte von 6,1 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren sollten im Jahr 2020
in Brühl 224 Mitarbeiter, also zusätzliche 51 Personen, in ambulanten Pflegediensten
tätig sein. Eine Orientierung am empfohlenen Zielwert sieht dagegen einen Zusatzbedarf
von 93 Mitarbeitern in ambulanten Pflegediensten vor.
Derzeit gibt es in Brühl 795 Wohnungen mit Service. Bezogen auf den Anteil der Bevölkerung ab 80 Jahren ergibt sich ein Versorgungswert von 25,5 Wohnungen pro 100 Ältere, der weit über dem Kreisdurchschnitt liegt. Um im Jahr 2020 dem Kreisdurchschnitt
von 6,5 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren zu entsprechen, wären lediglich 238 Wohnungen mit Service notwendig, was einen Überhang von 557 Wohnungen ausmacht. Soll hingegen der vorgeschlagene Zielwert von 7,0 Wohnungen je 100
Ältere erreicht werden, besteht ein Überhang von 539 Wohneinheiten.
Mit einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft mit acht Plätzen gehört die Stadt Brühl
zu der Hälfte der Städte des Rhein-Erft-Kreis, die überhaupt ein Angebot in diesem Bereich aufweisen. Um diese Versorgungsdichte auch im Jahr 2020 zu gewährleisten, wären zehn Wohngemeinschaftsplätze in Brühl notwendig, und um eine als verbessert
92
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
eingeschätzte Versorgung von 0,6 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu gewährleisten,
wären sogar 22 Plätze notwendig.
7.4.
Versorgungslage in der Stadt Elsdorf
Die Stadt Elsdorf liegt im Westen des Rhein-Erft-Kreises und grenzt an den Kreis Düren
an. Von den 21.232 Einwohnern sind 5.445 im Alter ab 60 Jahren, dies entspricht 29%
und 996 im Alter ab 80 Jahren (5%) (31.12.2015).
Mit 294 Plätzen in der vollstationären Pflege weist die Stadt Elsdorf eine Versorgungsdichte von 29,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren auf und liegt damit deutlich über dem
Kreisdurchschnitt von 15,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 36). Legt man
die kreisdurchschnittliche Versorgungsdichte zugrunde, müssen im Jahr 2020 insgesamt
nur 174 Plätze in vollstationären Einrichtungen zur Verfügung stehen, also 118 Plätze
weniger als zurzeit in Elsdorf vorhanden sind.
Das Angebot an Kurzzeitpflege besteht aus 27 Plätzen. Die Versorgungsdichte in Elsdorf
liegt damit auch im Bereich der Kurzzeitpflege über der kreisdurchschnittlichen Versorgung von 1,2 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Bei einer nur demografieorientierten Fortschreibung bis zum Jahr 2020 besteht ein Überhang von 14 Plätzen.
Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert reduziert sich dieser Überhang auf
neun Kurzzeitpflegeplätze.
Tabelle 36:
Elsdorf, Stadt
Vollstation.
Pflege
Plätze
294
Kurzzeitpflege
Plätze
Tagespflege
Plätze
Bestand 2017
Aktueller Stand
27
12
Je 100 Einw. ab 80 J.
Rhein-Erft-Kreis
15,1
1,2
0,8
aktuell je 100 ab 80 J.
29,5
2,7
1,2
Bedarf 2020 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Kreisdurchschnitt)
erforderliche Kapazität
176
14
10
Differenz zu aktuell
-118
-13
-2
Bedarf 2020 - empfohlener Zielwert
15,1
1,5
1,2
erforderliche Kapazität
176
18
14
Differenz zu aktuell
-118
-9
2
Ambulante
ServiceAmbulant
Pflegedienste
wohnen
betreute WG
Personal* Wohnungen
Plätze
38
83
0
6,1
6,5
0,3
3,8
8,3
0,0
72
34
76
-7
3
3
7,3
7,0
0,6
85
48
82
-1
7
7
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2017
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
In Elsdorf gibt es eine Tagespflegeeinrichtung mit zwölf Plätzen, was 1,2 Tagespflegeplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren und damit eine höhere Versorgungsdichte als auf
Kreisebene ausmacht. Im Jahr 2020 werden nur zehn Pflegeplätze in der Tagespflege
benötigt, wenn der kreisdurchschnittliche Versorgungswert von 0,8 Plätzen je 100 Ältere
ab 80 Jahren angestrebt wird. Soll dagegen der empfohlene Zielwert von 1,2 Plätzen je
100 Ältere erreicht werden, sind zwei zusätzliche Plätze notwendig.
Im Bereich der ambulanten Pflegedienste liegt die Versorgungsdichte mit 3,8 Pflegedienstmitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren dagegen deutlich unter dem Kreisdurchschnitt. Das derzeitige Angebot besteht aus drei Pflegediensten mit schätzungsweise 38
93
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Mitarbeitern. Schreibt man die kreisdurchschnittliche Versorgung von 6,1 Mitarbeitern je
100 Ältere ab 80 Jahren auf das Jahr 2020 fort, besteht dann ein Bedarf an 72 Mitarbeitern bzw. 34 Mitarbeitern mehr als derzeit vorhanden. Zur Erreichung des vorgeschlagenen Zielwerts von 7,3 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren bedarf es dagegen 48
zusätzlicher Mitarbeiter.
In Elsdorf gibt es zwei Einrichtungen des Servicewohnens. Diese verfügen über eine
Kapazität von insgesamt 83 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Damit ergibt sich
eine deutlich über dem Kreisdurchschnitt liegende Versorgungsdichte von 8,3 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren. Um im Jahr 2020 dagegen den Kreisdurchschnitt von 6,5 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müsste das Angebot
nur 76 Wohnungen umfassen, beim vorgeschlagenen Zielwert wären es 82 Wohnungen.
Wie in mehreren Städten des Rhein-Erft-Kreises besteht auch in Elsdorf kein Angebot
an ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Der Bedarf an solchen Wohneinheiten
liegt 2020 bei drei Wohneinheiten, soll die kreisdurchschnittliche Versorgungsdichte von
0,3 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht werden. Sieben Wohneinheiten
wären dagegen notwendig, soll der empfohlene Zielwert von 0,6 Wohneinheiten erreicht
werden.
7.5.
Versorgungslage in Erftstadt
Die Stadt Erftstadt im Süden des Rhein-Erft-Kreises grenzt an die Städte Kerpen, Hürth
und Brühl und umfasst eine Fläche von 119,89 km². Sie hat 49.786 Einwohner, darunter
14.777 Einwohner ab 60 Jahren (30%) und 2.974 ab 80 Jahren (6%) (31.12.2015).
In Erftstadt umfasst die Kapazität an vollstationärer Pflege 336 Plätze, daraus ergibt sich
eine Versorgungsdichte von 11,2 vollstationären Pflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, die unter dem Kreisdurchschnitt liegt (Tabelle 37). Um im Jahr 2020 die kreisdurchschnittliche Versorgung von 15,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, wären
zusätzliche 190 Plätze erforderlich.
Tabelle 37:
Erftstadt
Vollstation.
Pflege
Plätze
336
Kurzzeitpflege
Plätze
Tagespflege
Plätze
Bestand 2017
Aktueller Stand
35
0
Je 100 Einw. ab 80 J.
Rhein-Erft-Kreis
15,1
1,2
0,8
aktuell je 100 ab 80 J.
11,3
1,2
0,0
Bedarf 2020 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Kreisdurchschnitt)
erforderliche Kapazität
526
43
29
Differenz zu aktuell
190
8
29
Bedarf 2020 - empfohlener Zielwert
15,1
1,5
1,2
erforderliche Kapazität
526
52
42
Differenz zu aktuell
190
17
42
Ambulante
ServiceAmbulant
Pflegedienste
wohnen
betreute WG
Personal* Wohnungen
Plätze
169
24
0
6,1
6,5
0,3
5,7
0,8
0,0
214
44
227
203
10
10
7,3
7,0
0,6
255
85
244
220
21
21
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2017
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
94
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Voraussichtlich noch im Jahr 2017 soll zudem eine stationäre Pflegeeinrichtung in Erftstadt bezugsfertig sein, womit ein zusätzliches Angebot von 48 Pflegeplätzen einhergeht. In einer anderen Einrichtung ist weiterhin ein Abbau um 14 Pflegeplätze in Planung.
In vier Einrichtungen in Erftstadt besteht ein Kurzzeitpflegeangebot mit 35 Plätzen. Für
eine kreisdurchschnittliche Versorgung von 1,2 Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab
80 Jahren im Jahr 2020 werden 43 Kurzzeitpflegeplätze benötigt, für eine dem vorgeschlagenen Zielwert entsprechende Versorgungsdichte von 1,5 Plätzen je 100 Ältere
sind 53 Plätze nötig.
Wie auch in der Stadt Bedburg gibt es in Erftstadt kein Tagespflegeangebot. Damit im
Jahr 2020 die kreisweise Versorgungsdichte von 0,8 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere
ab 80 Jahren erreicht wird, werden in Erftstadt 29 Tagespflegeplätze benötigt. Soll der
vom ISG empfohlene Zielwert von 1,2 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere erreicht werden,
sind im Jahr 2020 42 Plätze notwendig. In Erftstadt befindet sich weiterhin eine Tagespflegeeinrichtung in konkreter Planung, wodurch hier 14 Tagespflegeplätze geschaffen
werden.
Die ambulante Pflege wird von acht Pflegediensten mit schätzungsweise 169 Mitarbeitern übernommen. Bezogen auf die Bevölkerung ab 80 Jahren resultiert daraus eine
Versorgungsdichte von 5,7 Mitarbeitern je 100 Ältere, die leicht unter dem Kreisdurchschnitt liegt. Für eine konstante Fortschreibung auf Basis des Kreisdurchschnitts müssten im Jahr 2020 214 Mitarbeiter in der ambulanten Pflege tätig sein, für den empfohlenen Zielwert sind sogar 255 Mitarbeiter notwendig.
Eine Einrichtung stellt in Erftstadt 24 Wohnungen mit Service zur Verfügung, damit ergibt
sich eine Versorgungsdichte von 0,8 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren, die deutlich
unter dem Kreisdurchschnitt liegt. Soll im Jahr 2020 der Kreisdurchschnitt von 6,5 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht werden, sind 203 zusätzliche
Wohnungen notwendig. Zur Erreichung des vorgeschlagenen Zielwertes sind sogar 244
Wohnungen mit Service nötig. An dieser Stelle ist jedoch die ausgesprochen hohe Versorgungsdichte von 25,5 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren in der benachbarten Stadt Brühl hervorzuheben. Bewohner aus Erftstadt können hier also auch
auf ein nahegelegenes Angebot ausweichen.
In Erftstadt besteht ebenfalls kein Angebot an ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Um im Jahr 2020 eine Versorgungsdichte entsprechend des Kreisdurchschnitts von
0,3 Plätzen in Wohngemeinschaften je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, müssen
zehn Wohneinheiten, also ungefähr eine Wohngemeinschaft, geschaffen werden. Bei
einer Orientierung am empfohlenen Zielwert wären es dagegen sogar 21 Wohneinheiten. Wie auch im Bereich der Tagespflege befindet sich auch der Aufbau einer ambulant
betreuten Wohngemeinschaft in Erftstadt in Planung.
95
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
7.6.
Versorgungslage in der Stadt Frechen
Die Stadt Frechen liegt im östlichen Teil des Kreises, grenzt an Köln sowie die Städte
Pulheim, Bergheim, Kerpen, und Hürth an und hat 51.999 Einwohner, von denen 14.158
im Alter ab 60 Jahren (27%) und 2.959 im Alter ab 80 Jahren sind (31.12.2015).
Das Angebot an vollstationärer Pflege umfasst in der Stadt Frechen 427 Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen, dies entspricht 14,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 38). Damit liegt Frechen unter dem Kreisdurchschnitt von 15,1. Wird der Kreisdurchschnitt und damit auch vorgeschlagene Zielwert für 2020 fortgeschrieben, liegt der
rechnerische Bedarf bei 523 Plätzen in stationären Pflegeeinrichtungen.
Die Anzahl der Kurzzeitpflegeplätze beträgt derzeit 27, daraus ergibt sich eine Versorgungsquote von 0,9 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, welche unter dem Kreisdurchschnitt liegt. Bei einer kreisdurchschnittlichen Fortschreibung müsste die Anzahl der
Plätze in der Kurzzeitpflege um weitere 16 Plätze erweitert werden. Soll der vorgeschlagene Zielwert erreicht werden, bedarf es einer Erweiterung um 25 Plätze.
In Frechen gibt es zwei Tagespflegeeinrichtungen mit insgesamt 26 Plätzen, woraus
eine Versorgungsdichte von 0,9 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren resultiert. Diese liegt nur minimal unter dem Durchschnitt des Rhein-Erft-Kreises. Bis zum
Jahr 2020 sollten 28 weitere Plätze hinzukommen, um den Kreisdurchschnitt zu erreichen bzw. 42 weitere Plätze, um den empfohlenen Zielwert zu erreichen. Derzeit befinden sich weitere zehn Tagespflegeplätze in konkreter Planung.
Tabelle 38:
Frechen
Vollstation.
Pflege
Plätze
427
Kurzzeitpflege
Plätze
Tagespflege
Plätze
Bestand 2017
Aktueller Stand
27
26
Je 100 Einw. ab 80 J.
Rhein-Erft-Kreis
15,1
1,2
0,8
aktuell je 100 ab 80 J.
14,4
0,9
0,9
Bedarf 2020 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Kreisdurchschnitt)
erforderliche Kapazität
523
43
28
Differenz zu aktuell
96
16
2
Bedarf 2020 - empfohlener Zielwert
15,1
1,5
1,2
erforderliche Kapazität
523
52
42
Differenz zu aktuell
96
25
16
Ambulante
ServiceAmbulant
Pflegedienste
wohnen
betreute WG
Personal* Wohnungen
Plätze
227
121
4
6,1
6,5
0,3
7,7
4,1
0,1
213
-14
225
104
10
6
7,3
7,0
0,6
253
26
243
122
21
17
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2017
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
In Frechen ist die Anzahl der ambulanten Pflegedienste mit elf Diensten am höchsten.
Insgesamt sind schätzungsweise 227 Mitarbeiter in diesen Diensten tätig, was eine Versorgungsdichte von 7,7 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 ausmacht. Daraus ergibt sich
ein Versorgungswert, der über dem Kreisdurchschnitt liegt. Soll der durchschnittliche
Versorgungswert des Kreises von 6,1 Mitarbeitern in ambulanten Pflegediensten je 100
Ältere ab 80 Jahren im Jahr 2020 gegeben sein, werden daher keine zusätzlichen
96
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Mitarbeiter benötigt. Soll hingegen der vom ISG empfohlene Zielwert von 7,3 Mitarbeitern je 100 Ältere erreicht werden, werden 26 zusätzliche Mitarbeiter benötigt.
Das Angebot an Servicewohnen umfasst in Frechen 121 Wohnungen bzw. 4,1 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren. In diesem Bereich liegt Frechen unter dem Kreisdurchschnitt. Ein weiterer Ausbau dieser Wohnform um 104 Wohnungen ist bis zum Jahr 2020
erforderlich, wenn der Kreisdurchschnitt von 6,5 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren
erreicht werden soll. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert müssten in
Frechen 122 weitere Wohnungen mit Service geschaffen werden.
In Frechen ist derzeit eine ambulant betreute Wohngemeinschaft mit vier Plätzen bzw.
0,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren vorhanden. Im Jahr 2020 werden bei einer Fortschreibung, der die kreisdurchschnittliche Versorgungsquote von 0,3 Wohneinheiten je
100 Ältere ab 80 Jahren zugrunde liegt, insgesamt zehn Wohneinheiten benötigt. Zur
Erreichung des empfohlenen Zielwertes bedarf es 2020 17 Plätze in ambulant betreuten
Wohngemeinschaften.
7.7.
Versorgungslage in der Stadt Hürth
Die Stadt Hürth liegt im südöstlichen Teil des Kreises und grenzt an Köln sowie die
Städte Frechen, Kerpen, Erftstadt und Brühl an. Hier leben 59.496 Einwohner, davon
sind 14.596 Einwohner im Alter ab 60 Jahren (25%) und 3.060 80 Jahre oder älter (5%)
(31.12.2015).
Eine leicht über dem Kreisdurchschnitt liegende Versorgung weist die Stadt Hürth im
Bereich der vollstationären Pflege mit 512 Plätzen bzw. 16,7 Plätzen je 100 Ältere ab 80
Jahren auf (Tabelle 39). Legt man der Fortschreibung den Kreisdurchschnitt zugrunde,
beträgt der rechnerische Bedarf an vollstationärer Pflege für das Jahr 2020 insgesamt
541 Plätze, also 29 Plätze mehr als derzeit vorhanden. In der Stadt Hürth ist jedoch ein
Platzabbau um 88 Plätze konkret geplant.
Im Bereich der Kurzzeitpflege liegt die Stadt Hürth mit 57 Plätzen bzw. 1,9 Plätzen je
100 Ältere ab 80 Jahren ebenfalls über dem Durchschnitt des Kreises. Um im Jahr 2020
den Kreisdurchschnitt von 1,2 zu erreichen, bestünde lediglich ein Bedarf an 44 Kurzzeitpflegeplätzen, also 13 Plätze weniger als derzeit vorhanden. Zur Erreichung des vorgeschlagenen Zielwerts liegt der Bedarf 2020 bei 54 Kurzzeitpflegeplätzen.
97
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Tabelle 39:
Hürth
Vollstation.
Pflege
Plätze
512
Kurzzeitpflege
Plätze
Tagespflege
Plätze
Bestand 2017
Aktueller Stand
57
12
Je 100 Einw. ab 80 J.
Rhein-Erft-Kreis
15,1
1,2
0,8
aktuell je 100 ab 80 J.
16,7
1,9
0,4
Bedarf 2020 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Kreisdurchschnitt)
erforderliche Kapazität
541
44
29
Differenz zu aktuell
29
-13
17
Bedarf 2020 - empfohlener Zielwert
15,1
1,5
1,2
erforderliche Kapazität
541
54
43
Differenz zu aktuell
29
-3
31
Ambulante
ServiceAmbulant
Pflegedienste
wohnen
betreute WG
Personal* Wohnungen
Plätze
125
254
15
6,1
6,5
0,3
4,1
8,3
0,5
220
95
233
-21
10
-5
7,3
7,0
0,6
262
137
251
-3
22
7
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2017
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Im Bereich der Tagespflege wird in Hürth mit zwölf Plätzen eine Versorgungsdichte von
0,4 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht, was unter dem Kreisdurchschnitt von 0,8 liegt. Um im Jahr 2020 die kreisweite Versorgungsdichte von 0,8 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, besteht ein Zusatzbedarf von 17
Plätzen. Soll der vom ISG angeregte Zielwert von 1,2 Plätzen je 100 Ältere erreicht werden, liegt der Zusatzbedarf bei 31 Plätzen.
Das Angebot an ambulanter Pflege umfasst fünf Pflegedienste mit schätzungsweise 125
Mitarbeitern. Daraus ergibt sich ein Versorgungswert von 4,1 Mitarbeitern je 100 Ältere
ab 80 Jahren, der unter dem durchschnittlichen Wert des Kreises liegt. Bis 2020 sollten
95 Mitarbeiter mehr hinzukommen, um den Kreisdurchschnitt von 6,1 Mitarbeitern je 100
Ältere ab 80 Jahren zu erreichen. Eine Versorgungsdichte, entsprechend dem vom ISG
empfohlenen Zielwert von 7,3 Mitarbeitern je 100 Ältere, macht sogar 137 zusätzliche
Mitarbeiter erforderlich. Die Eröffnung eines weiteren ambulanten Pflegedienstes in
Hürth ist derzeit in konkreter Planung.
254 Wohnungen bzw. eine Versorgungsdichte von 8,3 Wohnungen je 100 Ältere ab 80
Jahren bilden das Angebot des Servicewohnens in Hürth. Für eine Versorgungsdichte
entsprechend dem Kreisdurchschnitt von 6,5 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren im
Jahr 2020 bedarf es nur 233 Wohnungen. Auch bei einer Orientierung am empfohlenen
Zielwert liegt der Bedarf mit 251 Wohnungen unter dem derzeitigen Bestand an Wohnungen mit Service.
Die Zahl der Plätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften beträgt 15, womit die
Versorgungsdichte in Hürth mit 0,5 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren über dem Kreisdurchschnitt liegt. Bis zum Jahr 2020 ist der rechnerische Bedarf an Wohneinheiten in
einer solchen Wohnform bereits gedeckt bzw. es besteht sogar ein Überhang an Plätzen,
soll in Hürth die aktuelle kreisdurchschnittliche Versorgungskennziffer erreicht werden.
Orientiert man sich dagegen an dem vom ISG vorgeschlagenen Zielwert von 0,6 Plätzen
je 100 Ältere, so sind bis 2020 22 Plätze erforderlich.
98
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
7.8.
Versorgungslage in der Stadt Kerpen
Die Stadt Kerpen befindet sich im Südwesten des Kreises und hat 65.477 Einwohner,
darunter 16.845 Einwohner ab 60 Jahren (26%) und 2.859 ab 80 Jahren (4%)
(31.12.2015).
In Kerpen umfasst das Angebot an vollstationärer Pflege 356 Plätze bzw. 12,5 Plätze je
100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 40). Dieser Wert liegt unter dem Kreisdurchschnitt.
Wird dieser bis zum Jahr 2020 fortgeschrieben, werden in Kerpen insgesamt 506 Plätze,
somit zusätzliche 150 Plätze, in stationären Pflegeeinrichtungen benötigt. Zu berücksichtigen ist aber die deutliche Überkapazität in diesem Bereich in der benachbarten Stadt
Elsdorf. In diesem Jahr beginnen in Kerpen weiterhin die Bauarbeiten für eine weitere
vollstationäre Pflegeeinrichtung mit einer Platzkapazität von 72. Unter Berücksichtigung
des Platzabbaus in anderen Einrichtungen ergibt sich insgesamt eine geplante Zunahme
um 32 Pflegeplätze in der Stadt Kerpen.
Tabelle 40:
Kerpen
Vollstation.
Pflege
Plätze
356
Kurzzeitpflege
Plätze
Tagespflege
Plätze
Bestand 2017
Aktueller Stand
16
11
Je 100 Einw. ab 80 J.
Rhein-Erft-Kreis
15,1
1,2
0,8
aktuell je 100 ab 80 J.
12,5
0,6
0,4
Bedarf 2020 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Kreisdurchschnitt)
erforderliche Kapazität
506
41
27
Differenz zu aktuell
150
25
16
Bedarf 2020 - empfohlener Zielwert
15,1
1,5
1,2
erforderliche Kapazität
506
50
40
Differenz zu aktuell
150
34
29
Ambulante
ServiceAmbulant
Pflegedienste
wohnen
betreute WG
Personal* Wohnungen
Plätze
209
37
32
6,1
6,5
0,3
7,3
1,3
1,1
206
-4
218
181
10
-22
7,3
7,0
0,6
245
36
235
198
20
-12
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2017
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
16 Kurzzeitpflegeplätze werden in Kerpen angeboten. Die Versorgungsquote von 0,6
Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren liegt damit deutlich unter der kreisdurchschnittlichen
Versorgung von 1,2 Plätzen je 100 Ältere. Soll im Jahr 2020 in Kerpen die kreisweite
Versorgungsdichte erreicht werden, besteht ein Zusatzbedarf an 25 Kurzzeitpflegeplätzen. Ein Zusatzbedarf von 34 Kurzzeitpflegeplätzen ergibt sich, soll im Jahr 2020 der
vorgeschlagene Zielwert von 1,5 Plätzen je 100 Ältere erreicht werden.
Das Angebot an Tagespflege umfasst elf Plätze, womit sich für Kerpen eine Versorgungsdichte von 0,4 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren ergibt. Der Kreisdurchschnitt
liegt dagegen bei 0,8 Plätzen je 100 Ältere. Soll in Kerpen im Jahr 2020 der Kreisdurchschnitt erreicht werden, werden 16 zusätzliche Tagepflegeplätze benötigt. Soll der empfohlene Zielwert erreicht werden, steigt der Bedarf auf insgesamt 40 Plätze. Derzeit ist
eine Einrichtung mit weiteren 17 Tagespflegeplätzen in konkreter Planung.
Die zehn ambulanten Pflegedienste in Kerpen verfügen insgesamt schätzungsweise
über 209 Mitarbeiter, dies entspricht 7,3 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren. Kerpen
99
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
liegt damit über dem Kreisdurchschnitt. Bei einer kreisdurchschnittlichen Fortschreibung
für das Jahr 2020 werden keine weiteren Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten benötigt. Die Umsetzung des vorgeschlagenen Zielwerts erfordert dagegen 36 zusätzliche
Mitarbeiter.
Im Bereich des Servicewohnens liegt die Versorgungsdichte mit 37 Wohnungen bzw.
1,3 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren deutlich unter dem Kreisdurchschnitt. Bis
zum Jahr 2020 werden für eine kreisdurchschnittliche Versorgung 181 zusätzliche Wohnungen erforderlich sein. Um den vorgeschlagenen Zielwert zu erreichen, wären 198
zusätzliche Wohnungen erforderlich.
Mit 32 Wohneinheiten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften beträgt die Versorgungsquote für Kerpen 1,1 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren und liegt damit
deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Der rechnerische Bedarf im Jahr 2020 wird um 22
Wohneinheiten (gemessen an der kreisweiten Versorgungsdichte von 0,3 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren) bzw. um 12 Wohneinheiten (gemessen am vorgeschlagenen Zielwert) überschritten. Einige an die Stadt Kerpen angrenzende Städte haben
jedoch gar kein Angebot an ambulant betreuten Wohngemeinschaften und könnten unter Umständen von dem Angebot in Kerpen profitieren. Durch eine weitere Wohngemeinschaft mit acht Plätzen ist der Ausbau dieses Angebots in Kerpen bereits konkret geplant.
7.9.
Versorgungslage in der Stadt Pulheim
Die Stadt Pulheim grenzt im Nordosten des Rhein-Erft-Kreises an die Stadt Köln an. Von
den 54.200 Einwohnern sind 16.474 Einwohner im Alter ab 60 Jahren (30%) und 3.149
im Alter ab 80 Jahren (6%) (31.12.2015).
In Pulheim gibt es fünf stationäre Pflegeeinrichtungen mit einer Kapazität von insgesamt
336 Pflegeplätzen (Tabelle 41). Daraus ergibt sich eine Versorgungsdichte von 10,7
Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, welche deutlich unter dem Kreisdurschnitt liegt. Bei
einer kreisdurchschnittlichen Fortschreibung bis zum Jahr 2020 müssten der älteren Bevölkerung 557 Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen, also 221
Plätze mehr als derzeit vorhanden. In Pulheim befindet sich jedoch der Neubau einer
stationären Pflegeeinrichtung mit 80 Plätzen in konkreter Planung. Unter Berücksichtigung des ebenfalls geplanten Platzabbaus in bestehenden Einrichtungen in Pulheim
ergibt sich insgesamt ein geplanter Zuwachs von 63 Pflegeplätzen. Zu berücksichtigen
ist weiterhin die leichte Überkapazität in diesem Bereich in der benachbarten Stadt Bergheim und die starte Überkapazität der daran angrenzenden Städte Bedburg und Elsdorf.
Das Angebot an Kurzzeitpflege besteht derzeit aus 30 Plätzen. Bezogen auf die Bevölkerung ab 80 Jahren ergibt sich daraus eine Kennzahl von 1,0 Kurzzeitpflegeplätzen je
100 Ältere ab 80 Jahren. Dieser Wert liegt leicht unter dem Kreisdurchschnitt. Um im
Jahr 2020 die Versorgung an Kurzzeitpflege entsprechen der kreisdurchschnittlichen
100
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
Dichte von 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen, werden 15 zusätzliche
Kurzzeitpflegeplätze benötigt. Bei einer Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert sind
es 25 Kurzzeitpflegeplätze.
Im Bereich der Tagespflege liegt die Stadt Pulheim leicht über dem Kreisdurchschnitt. In
zwei Tagespflegeeinrichtungen stehen 28 Tagespflegeplätzen bzw. 0,9 Plätze je 100
Ältere ab 80 Jahren zur Verfügung. Soll bis 2020 die kreisweite Versorgungsdichte erhalten bleiben, sind zwei zusätzliche Plätze notwendig. Soll die vom ISG vorgeschlagene
Versorgungsdichte von 1,2 Tagespflegeplätzen je 100 Ältere erreicht werden, sind 16
weitere Tagespflegeplätze notwendig.
Tabelle 41:
Pulheim
Vollstation.
Pflege
Plätze
336
Kurzzeitpflege
Plätze
Tagespflege
Plätze
Bestand 2017
Aktueller Stand
30
28
Je 100 Einw. ab 80 J.
Rhein-Erft-Kreis
15,1
1,2
0,8
aktuell je 100 ab 80 J.
10,7
1,0
0,9
Bedarf 2020 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Kreisdurchschnitt)
erforderliche Kapazität
557
45
30
Differenz zu aktuell
221
15
2
Bedarf 2020 - empfohlener Zielwert
15,1
1,5
1,2
erforderliche Kapazität
557
55
44
Differenz zu aktuell
221
25
16
Ambulante
ServiceAmbulant
Pflegedienste
wohnen
betreute WG
Personal* Wohnungen
Plätze
166
134
0
6,1
6,5
0,3
5,3
4,3
0,0
226
61
240
106
10
10
7,3
7,0
0,6
270
104
258
124
22
22
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2017
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Bei der ambulanten Pflege liegt die Versorgungsdichte in der Stadt Pulheim mit sieben
ansässigen ambulanten Pflegediensten und schätzungsweise 166 Mitarbeitern, also 5,3
Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren, unter dem Kreisdurchschnitt. Bis zum Jahr 2020
bedarf es weiterer 61 Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten, um die kreisdurchschnittliche Versorgungsdichte von 6,1 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren zu erreichen. 104 zusätzliche Mitarbeiter werden hingegen benötigt, soll der vorgeschlagene
Zielwert von 7,3 Mitarbeitern je 100 Ältere umgesetzt werden.
Die Stadt Pulheim verfügt über vier Einrichtungen des Servicewohnens mit insgesamt
134 Wohnungen und liegt mit einem Versorgungswert von 4,3 Wohnungen je 100 Ältere
ab 80 Jahren unter dem Kreisdurchschnitt. Unter Berücksichtigung des Kreisdurchschnitts fehlen in Pulheim bis zum Jahr 2020 insgesamt 106 Wohnungen mit Service.
Eine Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert würde in Pulheim einen Zusatzbedarf
von 124 Wohnungen ausmachen.
Über ein Angebot an ambulant betreuten Wohngemeinschaften verfügt Pulheim nicht.
Für eine Fortschreibung bis ins Jahr 2020 gemäß dem Kreisdurchschnitt von 0,3
Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren wären rechnerisch zehn Wohneinheiten in
ambulant betreuten Wohngemeinschaften erforderlich, zur Erreichung der vom ISG vorgeschlagenen Versorgungsdichte sind 22 Wohneinheiten notwendig.
101
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
7.10.
Versorgungslage in der Stadt Wesseling
Im südöstlichen Teil des Rhein-Erft-Kreises liegt die Stadt Wesseling zwischen Bonn
und Köln. Von den 35.975 Einwohnern sind 9.134 Einwohner im Alter ab 60 Jahren
(25%) und 1.830 Einwohner 80 Jahre oder älter (5%) (31.12.2015).
Die Zahl der vollstationären Pflegeplätze in der Stadt Wesseling beträgt 261 Plätze, daraus resultiert eine Versorgungsdichte von 14,3 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren (Tabelle 42). Bei einer kreisdurchschnittlichen Fortschreibung bis zum Jahr 2020 werden
weitere 63 Plätze in stationären Pflegeeinrichtungen benötigt. In Wesseling ist der Abbau
von acht Pflegeplätzen in konkreter Planung.
Tabelle 42:
Wesseling
Vollstation.
Pflege
Plätze
261
Kurzzeitpflege
Plätze
Tagespflege
Plätze
Bestand 2017
Aktueller Stand
30
44
Je 100 Einw. ab 80 J.
Rhein-Erft-Kreis
15,1
1,2
0,8
aktuell je 100 ab 80 J.
14,3
1,6
2,4
Bedarf 2020 bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte (Kreisdurchschnitt)
erforderliche Kapazität
324
26
18
Differenz zu aktuell
63
-4
-26
Bedarf 2020 - empfohlener Zielwert
15,1
1,5
1,2
erforderliche Kapazität
324
32
26
Differenz zu aktuell
63
2
-18
Ambulante
ServiceAmbulant
Pflegedienste
wohnen
betreute WG
Personal* Wohnungen
Plätze
186
82
12
6,1
6,5
0,3
10,2
4,5
0,7
132
-54
139
57
6
-6
7,3
7,0
0,6
157
-29
150
68
13
1
Quelle: Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises; Angebotsverzeichnis; Berechnung des ISG 2017
*Anmerkung: Summenabweichungen können rundungsbedingt auftreten.
Zur Kurzzeitpflege stehen in Wesseling derzeit 30 Plätze zur Verfügung, d.h. 1,6 Kurzzeitpflegeplätze je 100 Ältere ab 80 Jahren. Gegenüber einer Fortschreibung des Kreisdurchschnitts ergibt sich bis zum Jahr 2020 ein Überhang von vier Kurzzeitpflegeplätzen.
Eine Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert von 1,5 Plätzen je 100 Ältere erfordert
zwei weitere Kurzzeitpflegeplätze bis zum Jahr 2020.
Das Tagespflegeangebot liegt mit 44 Tagespflegeplätzen bzw. 2,4 Plätzen je 100 Ältere
ab 80 Jahren deutlich über dem Kreisdurchschnitt. Der Bedarf an Tagespflege ist sowohl
bei Fortschreibung der derzeitigen Versorgungsdichte als auch bei der Orientierung am
vorgeschlagenen Zielwert bereits bis zum Jahr 2020 durch die derzeitige Versorgungslage gedeckt.
Neun ambulante Pflegedienste mit schätzungsweise 186 Mitarbeitern sind in Wesseling
ansässig. Bezogen auf die ältere Bevölkerung ab 80 Jahren entspricht dies 10,2 Mitarbeitern je 100 Ältere. Dieser Wert liegt deutlich über dem kreisdurchschnittlichen Versorgungsniveau von 6,1 Mitarbeitern je 100 Ältere ab 80 Jahren. Bei einer Fortschreibung
auf Basis des Kreisdurchschnitts werden im Jahr 2020 daher in der Stadt Wesseling
keine weiteren Mitarbeiter in ambulanten Pflegediensten benötigt. Dies gilt ebenfalls bei
einer Bedarfsberechnung anhand des vorgeschlagenen Zielwerts.
102
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
82 Wohnungen mit Service bzw. 4,5 Wohnungen je 100 Ältere ab 80 Jahren stehen in
Wesseling zur Verfügung. Da die Versorgungsdichte in Wesseling unter dem Kreisdurchschnitt liegt, ist bis zum Jahr 2020 ein Ausbau des Angebots an Servicewohnen
um weitere 57 Wohnungen notwendig, soll die kreisweite Versorgungsdichte auch in
Wesseling erreicht werden. Eine Orientierung am vorgeschlagenen Zielwert macht hier
einen Zusatzbedarf von 68 Wohnungen aus.
In Wesseling gibt es derzeit zwölf Plätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften
bzw. 0,7 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren. Für eine Fortschreibung anhand des Kreisdurchschnitts von 0,3 Wohneinheiten je 100 Ältere ab 80 Jahren werden im Jahr 2020
keine weiteren Wohneinheiten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften benötigt. Bei
einer Orientierung an dem vorgeschlagenen Zielwert im Jahr 2020 von 0,6 Wohneinheiten je 100 Ältere bedarf es eines zusätzlichen Platzes in ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
103
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
8.
Zusammenfassung und Empfehlungen
Der demografische Wandel geht mit einem Anstieg der Zahl älterer Menschen und damit
auch der Hilfe- und Pflegebedürftigen einher. Angesichts dieser Entwicklung kommt der
kommunalen Pflegeplanung die Aufgabe zu, die zur Verfügung stehenden pflegerischen
und pflegeergänzenden Versorgungsangebote zu prüfen. Dabei soll der Grundsatz „ambulant vor stationär“ Beachtung finden. Der Rhein-Erft-Kreis hat das ISG Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH mit der Erstellung des vorliegenden Berichts zur kommunalen Pflegeplanung gemäß § 7 APG NRW beauftragt.
8.1.
Zusammenfassung zentraler Ergebnisse
(1) Demografische Analyse
Am Jahresende 2015 lebten im Rhein-Erft-Kreis 126.360 Einwohner im Alter ab 60 Jahren (27,1% der Gesamtbevölkerung des Kreises), darunter 25.051 Einwohner (5,4%) im
Alter ab 80 Jahren. Der Anteil der Bevölkerung ab 60 Jahren im Rhein-Erft-Kreis liegt
sowohl sehr nah am Bundesdurchschnitt (27,4%) als auch am Landesdurchschnitt von
Nordrhein-Westfalen (26,8%). Von den kreisangehörigen Städten weist die Stadt Pulheim (30,4%) den höchsten Anteil und die Stadt Hürth (24,5%) den niedrigsten Anteil
der Bevölkerung ab 60 Jahren auf.
Der Ausländeranteil im Rhein-Erft-Kreis entspricht mit 11,6% fast dem Landesdurchschnitt von Nordrhein-Westfalen (11,8%). Dieser Anteil ist unter der älteren Bevölkerung
ab 60 Jahren geringer als in der Gesamtbevölkerung (Rhein-Erft-Kreis 5,9%; NordrheinWestfalen 6,1%).
Der demografische Wandel machte sich im Rhein-Erft-Kreis zwischen den Jahren 2000
und 2015 dahingehend bemerkbar, dass die Bevölkerung unter 40 Jahren um 13% abgenommen hat, während die Zahl der Älteren ab 80 Jahren um 88% gestiegen ist. Nach
der Prognose des Statistischen Landesamts wird die Zahl der Einwohner unter 40 Jahren bis zum Jahr 2040 um weitere 2% sinken und die Zahl der ab 80-Jährigen um weitere
78% steigen.
(2) Hilfe- und Pflegebedarf
Am Jahresende 2015 waren im Rhein-Erft-Kreis 15.045 Personen pflegebedürftig im
Sinne des SGB XI, hinzu kommen 19.922 Personen mit Hilfebedarf ohne anerkannte
Pflegebedürftigkeit. Eine Teilgruppe beider Personengruppen bilden Demenzkranke, deren Zahl auf 9.033 Personen geschätzt wird. Bis zum Jahr 2040 ist ein weiterer Anstieg
dieser Personengruppen zu erwarten. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird bis zu diesem
Zeitpunkt um 54%, die der Demenzkranken um 60% und die der Hilfebedürftigen ohne
anerkannten Pflegebedarf um 41% steigen.
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Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
(3) Angebote der pflegerischen Versorgung
Im Rhein-Erft-Kreis besteht ein breit gefächertes Angebot von Diensten und Einrichtungen, die eine Unterstützung von Hilfebedürftigen, Pflegebedürftigen und Demenzkranken leisten. Nach dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ umfasst das Angebotssystem
im Rhein-Erft-Kreis verschiedene Formen von Pflege und Unterstützung, die von Kurzzeitpflege über ambulante oder Tagespflege bis zu betreuten Wohnformen und vollstationärer Pflege reichen.
Die einzelnen Komponenten dieses Versorgungsangebots sind jedoch unterschiedlich
entwickelt. Der Personalbestand von 1.536 Mitarbeitern in 70 ambulanten Pflegediensten (6,1 Mitarbeiter je 100 Ältere ab 80 Jahren) liegt unter dem Landesdurchschnitt Nordrhein-Westfalens (7,3) und dem Bundesdurchschnitt (7,5 Mitarbeiter je 100 Ältere ab 80
Jahren).
In 15 Tagespflege-Einrichtungen stehen im Rhein-Erft-Kreis 205 Plätze zur Verfügung,
dies entspricht 0,8 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. Diese Quote ist niedriger als im
Landes- und Bundesdurchschnitt mit 1,4 bzw. 1,1 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren. In
zwei Städten gibt es dieses Angebot derzeit noch nicht, es sollte aber wohnortnah vorhanden sein.
Von 46 Einrichtungen wird Kurzzeitpflege mit 307 Plätzen angeboten. Rechnet man alle
Plätze zusammen, liegt die Versorgungsdichte bei 1,2 Plätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren
und damit deutlich über dem Landes- (0,5 Plätze je 100 Ältere) und leicht über dem
Bundesdurchschnitt (1,0 Plätze je 100 Ältere). 17 dieser Plätze im Rhein-Erft-Kreis sind
eigenständige Kurzzeitpflegeplätze (5,5%). Für den gesamten Kreis ergibt sich eine Versorgungsdichte von 0,1 eigenständigen Kurzzeitpflegeplätzen je 100 Ältere ab 80 Jahren, bundesweit liegt diese Kennzahl bei 0,2 eigenständigen Kurzzeitpflegeplätzen je
100 Ältere ab 80 Jahren.
Im Bereich der vollstationären Pflege (ohne Kurzzeitpflege) stehen in 45 Einrichtungen
3.778 Plätze zur Verfügung. Die Versorgungsdichte liegt mit 15,1 Plätzen je 100 Ältere
ab 80 Jahren unter dem Landesdurchschnitt (17,0 Plätze je 100 Ältere) und dem Bundesdurchschnitt (18,3 Plätze je 100 Ältere ab 80 Jahren). Die Auslastung der vom ISG
befragten stationären Einrichtungen liegt bei 95%. Das Verhältnis von Zu- und Abwanderung stationär Pflegebedürftiger ist nicht ausgeglichen, sondern es scheinen mehr
Pflegebedürftige aus dem Rhein-Erft-Kreis in Einrichtungen außerhalb des Kreises zu
wohnen, als umgekehrt Pflegebedürftige von außerhalb des Kreises in hiesigen Einrichtungen wohnen.
Sowohl die befragten Anbieter ambulanter Pflegeleistungen als auch die stationären
Pflegeeinrichtungen berichten nahezu einstimmig von Schwierigkeiten bei der Suche
nach qualifiziertem Fachpersonal. Hierbei werden besonders die herausfordernden Arbeitsbedingungen und eine zu geringe Vergütung als erschwerende Faktoren angesehen. Der bestehende und zukünftige Fachkräftemangel stellt eine bundesweite Heraus-
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Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
forderung dar, wobei die Zuständigkeiten, um dieser Herausforderung adäquat zu begegnen, nicht auf der Ebene des Kreises liegen. Die Auswirkungen des Fachkräftemangels zeichnen sich jedoch im Rahmen der kommunalen Pflegeplanung ab und müssen
dementsprechend berücksichtigt werden.
(4) Angebote der pflegeergänzenden Versorgung
Das Versorgungsnetz an pflegeergänzenden und präventiven Angeboten im Rhein-ErftKreis ist in den verschiedenen Städten unterschiedlich stark, insgesamt gesehen aber
zufriedenstellend ausgebaut. In allen Städten des Rhein-Erft-Kreises gibt es Beratungsund Informationsangebote sowie Unterstützungsangebote in Zusammenhang mit Demenz. Begegnungsangebote für ältere Menschen finden sich insgesamt 104, wobei die
Anzahl solcher Angebote zwischen den verschiedenen Städten stark variiert, in einer
Stadt gibt es ein solches Angebot nicht. Angebote der Selbstorganisation finden sich
ebenfalls mit einer Ausnahme in allen Städten.
Das Angebot an niedrigschwelligen haushaltsnahen Dienstleistungen besteht im RheinErft-Kreis aus 25 Haushaltshilfe-Diensten, 18 Menüservice-Diensten, 26 HausnotrufDiensten und 23 Fahrdiensten. Die Anbieter sind recht gleichmäßig über den Rhein-ErftKreis verteilt.
Das Netz an Gesundheitsversorgung im Rhein-Erft-Kreis ist im Bereich der ambulanten
Versorgung gut ausgebaut. Die Versorgungsdichte mit Hausärzten (1,0 je 100 Ältere ab
80 Jahren) liegt über dem Landes- und Bundesdurchschnitt (0,6 bzw. 0,7 Ärzte je 100
Ältere ab 80 Jahren), die Versorgungsdichte mit Apotheken (0,4 je 100 Ältere ab 80
Jahren) entspricht dem Landes- und Bundesdurchschnitt. Die stationäre klinische Versorgung ist hingegen weniger gut ausgebaut. Mit 1.356 Krankenhausbetten wird im
Rhein-Erft-Kreis eine Versorgungsdichte von 5,4 Betten je 100 Ältere ab 80 Jahren erreicht, dies liegt deutlich unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt (11,6 bzw. 10,6
Betten je 100 Ältere ab 80 Jahren). Für ältere Menschen gibt es spezielle geriatrische
Angebote in Brühl und Frechen, wobei sich im Bereich der geriatrischen Frührehabilitation auf Grund der demografischen Entwicklungen ein zunehmender Bedarf abzeichnet.
Bei der Versorgungssituation in Bezug auf Kliniken sei jedoch auf die Nähe zu den umliegenden Städten Köln und Bonn hingewiesen, die nicht zuletzt mit den beiden Universitätskliniken auch für die umliegenden Kommunen eine Versorgungsfunktion übernehmen.
Kreisweit sind verschiedene Angebote an Sterbebegleitung vorhanden, diese reichen
von palliativmedizinischer Betreuung durch niedergelassene Ärzte über ambulante Pflegedienste, die Palliativpflege anbieten, bis hin zu ambulanten Hospizdiensten und zwei
stationären Hospizen.
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Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
(5) Angebote des Wohnens im Alter
Die Wohnsituation älterer Menschen ist ein entscheidender Faktor für die Möglichkeit,
einen eigenen Haushalt führen zu können. Inwieweit die Wohnungen und Häuser älterer
Menschen barrierefrei oder barrierearm sind, ist aber nicht bekannt und erfordert eine
weitere Recherche.
Im Rhein-Erft-Kreis stehen 1.628 Wohnungen mit Service zur Verfügung, die unter günstigen Rahmenbedingungen zu einer eigenständigen Haushaltsführung in der Lage sind;
dies entspricht 6,5 Wohnungen mit Service je 100 Ältere ab 80 Jahren. Im Vergleich mit
anderen Kreisen ist die Versorgungsdichte damit im Rhein-Erft-Kreis recht gut.
Darüber hinaus stehen für Ältere, die dies nicht mehr eigenständig können, 71 Plätze in
ambulant betreuten Wohngemeinschaften zur Verfügung (0,3 Plätze je 100 Ältere ab 80
Jahren). Dieses Angebot erscheint mit Blick auf andere Kreise in Nordrhein-Westfalen
vergleichsweise gering entwickelt.
8.2.
Handlungsempfehlungen
Auf Basis dieser Bestandsaufnahme lassen sich Handlungsempfehlungen ableiten, die
im weiteren Prozess der Pflegeplanung zu diskutieren sind:
(1)
Die Analyse der demografischen Entwicklung ergibt, dass trotz des bereits fortgeschrittenen Stadiums des demografischen Wandels mit einer weiteren Zunahme
der älteren Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis und damit auch der Menschen mit
Hilfe- und Pflegebedarf zu rechnen ist. Allein die demografische Entwicklung
macht es daher erforderlich, die pflegerische und pflegeergänzende Versorgung
weiter auszubauen.
(2)
Dieser Ausbau sollte unter Berücksichtigung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ erfolgen, d.h. das breite Spektrum der ambulanten, teilstationären, wohnungsbezogenen und niedrigschwelligen Hilfen sollte vorrangig ausgebaut werden, um damit einen weiteren Ausbau vollstationärer Angebote möglichst vermeiden zu können.
(3)
Die Aufgabe des Kreises ist es nicht, selbst Angebote zu entwickeln, sondern den
Anbietern Anregungen zur Angebotsentwicklung zu geben, Planungsgrundlagen
zur Verfügung zu stellen und ggf. die Ausrichtung der Angebotsentwicklung zu
steuern. Die Kommunen sind aufgefordert, durch vorausschauende ImmobilienEntwicklung und entsprechendes Planungsrecht das barrierefreie Wohnen sowie
die Ansiedlung insbesondere von Tages- und Kurzzeitpflegeangeboten sowie Angeboten des Servicewohnens zu fördern.
(4)
Angebote, die wohnortnah konzipiert sind (wie z.B. Angebote des Wohnens, der
Tagespflege, Hilfen bei Demenz und Begegnungsangebote), sollten in jeder Kom-
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Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
mune vorhanden sein. Bei der weiteren Angebotsplanung sollte die derzeitige Verteilung der Kapazitäten auf die Städte berücksichtigt werden.
(5)
Das Angebot der Tagespflege liegt unter dem Landes- und Bundesdurchschnitt
und sollte weiter ausgebaut werden. Bei einem Ausbau dieses Angebots ist zu
berücksichtigen, dass es wohnortnah zur Verfügung stehen sollte und daher insbesondere in den Städten ausgebaut werden sollte, die noch nicht über ein Angebot dieser Art verfügen (Bedburg und Erftstadt) bzw. in den Städten, in denen die
Versorgungsdichte noch unter dem Kreisdurchschnitt und damit besonders gering
ist (Hürth und Kerpen).
(6)
Das Angebot der Kurzzeitpflege im Rhein-Erft-Kreis scheint zwar im Vergleich zum
Landes- und Bundesdurchschnitt gut ausgebaut, allerdings sind nur 5,5% der
Plätze auch eigenständige Kurzzeitpflegeplätze und damit verlässlich einplanbar.
Ein Ausbau der Kurzzeitpflege sollte angestrebt werden, wobei dies möglichst in
eigenständiger Form erfolgen sollte.
(7)
Das Angebot an ambulanter Pflege erscheint im Landes- und Bundesvergleich unzureichend, wobei die Versorgungskapazitäten ambulanter Pflegedienste bei der
Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ ein zentrales Kriterium darstellen. Dieses Angebot sollte stärker ausgebaut werden. Hierbei sind die bereits
jetzt festzustellenden Probleme bei der Gewinnung geeigneten Personals zu berücksichtigen.
(8)
Ob die Angebote an haushaltsnahen Dienstleistungen wie Hilfen im Haushalt,
Mahlzeiten- und Fahrdienste ausreichend sind, ist wegen fehlender Vergleichszahlen nicht zu beurteilen und sollte in Zukunft genauer geprüft werden. Es kann
jedoch festgehalten werden, dass die Angebote in diesem Bereich, mit Ausnahme
der Stadt Elsdorf, recht gleichmäßig verteilt sind und in jeder Stadt mindestens ein
Angebot zur Verfügung steht.
(9)
Das Angebot an Unterstützung in Zusammenhang mit Demenz ist im Rhein-ErftKreis gut ausgebaut. Hier finden sich sowohl Unterstützungsangebote und Selbsthilfegruppen insbesondere für Angehörige von Demenzkranken als auch – oftmals
damit verbundene – Betreuungsangebote für Betroffene. Auch diese Form der
Hilfe sollte wohnortnah, d.h. in allen Städten vorhanden sein, was im Rhein-ErftKreis gegeben ist.
(10) Das Angebot des Servicewohnens im Rhein-Erft-Kreis erweist sich auch im überregionalen Vergleich als umfassend (soweit dies ermittelt werden konnte33), sollte
jedoch als zentrales Element des vorstationären Bereichs weiterhin ausgebaut
33
Zum Bestand des Servicewohnens liegen keine Statistiken oder Listen vor, so dass diese
Daten durch Recherchen des ISG erhoben wurden. Eine Prüfung auf Vollständigkeit muss
im weiteren Verlauf der Pflegeplanung erfolgen.
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Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
werden. Hierbei ist besonders auf die starke Ungleichverteilung zwischen den
Städten im Rhein-Erft-Kreis hinzuweisen. Während in einer Stadt gar kein Angebot
an Servicewohnen besteht (Bedburg), liegt das Versorgungsangebot in anderen
Städten stark über dem Kreisdurchschnitt (Brühl). In Bezug auf das Wohnen mit
Service ist dabei generell wichtig, dass die Betreuungsangebote ein gutes Servicespektrum umfassen, transparent und individuell gestaltbar sind und zugleich
auch für ältere Menschen mit geringem Einkommen erschwinglich sind.
(11) Die Angebotsdichte der ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Rhein-ErftKreis liegt unter der von vergleichbaren Kreisen. In fünf Städten des Rhein-ErftKreises fehlt ein solches Angebot derzeit vollkommen. Ein weiterer Ausbau dieser
Wohnform ist sehr zu befürworten, zumal sie sich an eine Zielgruppe wendet, die
ohne dieses Angebot wahrscheinlich auf vollstationäre Pflege angewiesen wäre.
(12) Die gesundheitliche Versorgung im Rhein-Erft-Kreis erscheint, bis auf den Bereich
der krankenhäuslichen Versorgung, vergleichsweise gut und sollte aufrechterhalten werden. Die Versorgung mit Krankenhausbetten liegt jedoch deutlich unter
dem Landes- sowie Bundesdurchschnitt (wobei zu berücksichtigen ist, dass die
Krankenhäuser der Städte Köln und Bonn eine Versorgungsfunktion auch für das
Umland übernehmen).
(13) Der Rhein-Erft-Kreis verfügt über zwei stationäre Hospize und Angebote der ambulanten Hospizbetreuung in acht von zehn Städten. Der Bedarf an Sterbebegleitung und Palliativversorgung rückt allerdings zunehmend ins Blickfeld, so dass fortlaufend zu prüfen ist, ob die hier erreichten Versorgungsstandards auch in Zukunft
ausreichend sind.
(14) In jeder Stadt im Rhein-Erft-Kreis gibt es eine Pflegeberatungsstelle, die auch intensiv in Anspruch genommen werden. Die bestehenden Informations- und Beratungsstrukturen sollten sicherstellen, dass die vorhandenen Angebote den jeweiligen Bedarfslagen entsprechend genutzt werden.
(15) Die derzeitige Versorgungsdichte im Bereich der stationären Pflege sollte nach
Einschätzung des ISG bei einem gleichzeitigen Ausbau des vorstationären Bereichs auch zukünftig ausreichend sein. Der Rhein-Erft-Kreis weist jedoch im Vergleich zum Landes- und Bundesdurchschnitt eine niedrigere Versorgungsdichte
auf, und ein Platzabbau in diesem Bereich sollte angesichts der demografischen
Entwicklung vermieden werden. Die verschiedenen geplanten Veränderungen der
Platzkapazitäten in den Städten des Kreises werden insgesamt dazu führen, dass
zukünftig 23 Plätze weniger zur Verfügung stehen als derzeit vorhanden sind.
(16) Die Bestandsaufnahme der pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote sollte
fortlaufend aktualisiert und der Entwicklung der älteren Bevölkerung und des Pflegebedarfs gegenübergestellt werden. Dabei sollte die Pflegeplanung nicht nur darauf ausgerichtet sein, die derzeitige Versorgungsdichte auch bei sich verändern-
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Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
der Bevölkerungsstruktur konstant zu halten, sondern vielmehr sollte eine Orientierung an den vom ISG empfohlenen Zielwerten langfristig zu einer verbesserten
Versorgungslage beitragen.
(17) Die Fortführung der Pflegeplanung sollte durch eine Arbeitsgruppe begleitet werden, die von der Pflegeplanung des Kreises moderiert wird und der z.B. Ansprechpartner aus den Städten, der Pflegekassen und der kommunalen Beratungsstellen
angehören sollten.
(18) Die kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis sollte gem. § 7 Abs. 2 APG
NRW in einen fortlaufenden Austausch mit den angrenzenden Gebietskörperschaften eingebunden werden.
110
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
9.
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