Daten
Kommune
Kerpen
Größe
89 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
23.02.18, 11:18
Aktualisiert
23.02.18, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.1 Senioren|Menschen mit Behinderungen|Soziale Hilfen
Bearbeitung: Hans Arnold Maus
TOP
Drs.-Nr.: 111.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Sozialausschuss
X
15.02.2018
Bemerkungen
28.02.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kommunale Pflegeplanung im Rhein-Erft-Kreis
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Maus
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornelyz
Begründung:
Als Anlage wird der Bericht zur kommunalen Pflegplanung des Rhein-Erft-Kreises vom 29.01.2018
zur Kenntnis gegeben. In Anbetracht des Umfanges des Berichts und anstehenden Abstimmungsgesprächen auf Ebene der Sozialdezernenten und weiteren Gesprächen zwischen Kreisund Stadtverwaltung wird dieser zunächst zur Kenntnis gegeben.
In der nächsten Sitzung des Sozialausschusses wird dann eine genauere Information über die
Auswirkungen des Berichts auf den Bereich der Kolpingstadt Kerpen erfolgen, da eine ganzheitliche Berichtsbetrachtung notwendig ist.
Beschlussvorlage 111.18
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