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Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst", Stadtteil Kerpen-Manheim hier: Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
191 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
22.02.18, 18:18
Aktualisiert
22.02.18, 18:18
Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst", Stadtteil Kerpen-Manheim
hier: Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst", Stadtteil Kerpen-Manheim
hier: Feststellungsbeschluss) Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst", Stadtteil Kerpen-Manheim
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hier: Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: 16.1 fu TOP Drs.-Nr.: 64.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 27.02.2018 Stadtrat 13.03.2018 X 29.01.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst", Stadtteil KerpenManheim hier: Feststellungsbeschluss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: siehe nächste Seite Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: A die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB und § 4 (2) BauGB sowie die während der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez.; Fuhs gez.: Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez.: Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez.: Spürck gez.: Nimtz der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (Anlage 4). Während der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB gingen seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. die während des durchgeführten Beteiligungsverfahrens gem. § 4a (3) BauGB i.V. mit § 3 (2) BauGB von der Öffentlichkeit eingegangenen zwei Stellungnahmen entsprechend den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (Anlage 5). B die Feststellung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Manhein. Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca.5 km westlich der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird begrenzt durch - die Deponie Haus Forst im Norden, landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen, das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd/südwestlich. Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als Sonderbaufläche dargestellt ist sowie Flächen, die derzeit noch in der verbindlichen 1. Änderung des FNP als „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen“ dargestellt sind. Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 10 ha. Er umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 28, 30, 43, 57, 61, 62 und 78 der Flur 9, Gemarkung Manheim der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren um fasst das Plangebiet die Flurstücke 4, 62 und 67 der Flur 34, Gemarkung Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen. Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen an Schlacken und deren Aufbereitung zu sehen. Die Rostascheaufbereitung verfolgt das Ziel, einen möglichst hohen Anteil der in den Aschen enthaltenen Wertstoffe einer Wiederverwertung zuzuführen und somit die Menge der Abfälle zur Deponierung zu reduzieren. Durch die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die temporäre Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „RAA-Anlage“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB und die damit verbundene Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Rostascheaufbereitungsanlage, als zeitlich bedingte/befristete Nutzung bis zum 31.12.2043 planungsrechtlich gesichert werden. Durch die Befristung der Nutzung soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Nutzung der Sonderbauflächen (SO 1.1, SO 1.2 und SO 2) und dem erforderlichen Rückbau aller im Geltungsbereich der 76. Änderung befindlichen Aufbauten und befestigten Flächen, die Umsetzung der Rekultivierung der Deponiefläche gesichert wird, d.h. das nach Ablauf der Befristung gem. § 9 (2) Nr. 2 BauGB die Folgenutzung gem. § 5 (2) Nr. 5 BauGB Beschlussvorlage 64.18 Seite 2 „Grünfläche“ ist. Die Folgennutzung als „Grünfläche“ ist auch im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur „Wiederaufnahme der Deponie“ (Bezirksregierung Köln, Az.: 52.03.09-0010/16/3.8-PF-Be) zu sehen, die als Zielsetzung die Rekultivierung der gesamten Deponiefläche, einschließlich der zum heutigen Zeitpunkt im FNP geplanten und dargestellten befristeten Sonderbaufläche hat. Erreicht also der Verfüllabschnitt der Rekultivierung der im Norden anschließenden Deponie die Sonderbaufläche, wird die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (31.12.2043) nichtig. Nach Ablauf der Befristung treten die bisherigen Ziele der Raumordnung, hier: die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ für die Gesamtstadt der Kolpingstadt Kerpen, für diesen Bereich wieder in den Vordergrund. Beschlussvorlage 64.18 Seite 3 Beschreibung: 1. Planungsanlass Die Firma Remex beabsichtigt eine erweiterte Abfallbehandlungsanlage (künftig zusätzlich Rostascheaufbereitungsanlage (RAA) inklusive Roh- und Fertigschlackelager) zu errichten. Die bisher bestehende Abfallbehandlungsanlage WSAA (Wertstoffsortier- und Aufbereitungsanlage) wird ebenfalls weiter betrieben. 2. Ziel und Zweck der Planung Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung zu sehen. Die Rostascheaufbereitung verfolgt das Ziel, einen möglichst hohen Anteil der in den Aschen enthaltenen Wertstoffe einer Wiederverwertung zuzuführen und somit die Menge der Abfälle zur Deponierung zu reduzieren. Durch die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die temporäre Ausweisung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „RAA-Anlage“ gem. § 5 Abs. 2 Nr.4 BauGB und die damit verbundene Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Rostascheaufbereitungsanlage, als zeitlich bedingte/befristete Nutzung bis zum 31.12.2043 planungsrechtlich gesichert werden. Durch die Befristung der Nutzung soll sichergestellt werden, dass nach Ablauf der Nutzung der Sonderbauflächen (SO 1.1, SO 1.2 und SO 2) und dem erforderlichen Rückbau aller im Geltungsbereich der 76. Änderung befindlichen Aufbauten und befestigten Flächen, die Umsetzung der Rekultivierung der Deponiefläche gesichert wird. Erreicht der Verfüllfortschritt der Rekultivierung der im Norden anschließenden Deponie die Sonderbaufläche, wird die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (31.12.2043) nichtig. Die Folgennutzung ist auch im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur „Wiederaufnahme der Deponie“ (Bezirksregierung Köln, Az.: 52.03.09-0010/16/3.8-PF-Be) zu sehen, die als Zielsetzung die Rekultivierung der gesamten Deponiefläche, einschließlich der zum heutigen Zeitpunkt im FNP geplanten und dargestellten befristeten Sonderbaufläche hat. Nach Ablauf der Befristung treten die bisherigen Ziele der Raumordnung, hier: die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes „Grünvernetzung“ für die Gesamtstadt der Kolpingstadt Kerpen, für diesen Bereich wieder in den Vordergrund. 3. Aufhebung des Beschlusses vom 04.07.2017 Nach Vorlage der 76. Änd. d. FNP mit den erforderlichen Nachweisen an die Bezirksregierung mit der Bitte um Genehmigung gem. § 6 (1) BauGB (Schreiben der Kolpingstadt Kerpen vom 09.10.2017) bat die Bezirksregierung die Verwaltung fernmündlich am 09.11.2017 um einen Gesprächstermin, der am 13.11.2017 unter Teilnehme des Städtebaudezernats und der Bezirksplanungsbehörde stattfand. Seitens der Bezirksregierung wurde dargelegt, dass eine befristete Darstellung im FNP an die Deponienutzung verknüpft sein sollte und diese in die zeichnerische Darstellung übernommen werden sollte. Da die Befristung zum Planfeststellungsverfahren der Wiederaufnahme des Deponiebetriebes Haus Forst durch entsprechende Verfahren eventuell geändert oder ergänzt werden könnte, sollte das Ziel der FNP-Änderung eine endgültige Rekultivierung des Deponiegeländes nach Ablauf der Frist am 31.12.2043 und der damit verbundene Rückbau aller Anlagen sein. Dieses Ziel planungsrechtlich zu sichern, sei nur durch die Aufnahme einer festgesetzten Befristung in der Darstellung des FNP möglich. Beschlussvorlage 64.18 Seite 4 Es wurde weiterhin ausgeführt, dass die Aufnahme im Rahmen eines Verfahrens erfolgen muss, hier: - den Wirksamkeitsbeschluss (Feststellungsbeschluss) durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen aufzuheben, eine erneute (verkürzte) öffentliche Auslegung mit einer eingeschränkten Beteiligung der Betroffenen durchzuführen, die Befristung in der Darstellung zum FNP aufzunehmen und den jetzigen Antrag auf Genehmigung bei der Bezirksregierung zurückzuziehen. Des Weiteren sei die Befristung ebenfalls im parallel aufgestellten Bebauungsplan aufzunehmen, aber auch noch Änderungen in der Planzeichnung vorzunehmen, wie zum Beispiel: - Darstellung der 23. Änderung des FNP (Abgrabungskonzentrationszone östlich), Darstellung der 39. Änderung des FNP Grünvernetzung), Abgrenzung/Randsignatur LSG, LB, Unterscheidungen zwischen Darstellungen, nachrichtlichen Übernahmen, Vermerken und Kennzeichnungen in der Legende. Entsprechend des Gesprächsergebnisses wurden die Begründung Teil A mit Umweltbericht Teil B- und sowie Darstellungen in der Planzeichnung und die Legende überarbeitet. In der Planzeichnung wurde die Darstellung der 39. Änderung (Grünvernetzung) und der 23. Änderung (Abgrabungskonzentrationszone östlich der Deponie) übernommen. Weiterhin wurden redaktionelle geforderte Änderungen, wie z. B. Streichung verschiedener Rechtsgrundlagen, nachrichtliche Darstellungen etc. vorgenommen. 4. Erneute öffentliche Auslegung mit Änderungen Im Oktober 2017 zog die Verwaltung den Antrag auf Genehmigung der 76. Änderung des FNP zurück und empfahl dem Rat der Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung am 19.12.2017 den Wirksamkeitsbeschluss vom 04.07.2017 aufzuheben und mit der überarbeiteten 76. Änderung des FNP eine erneute verkürzte öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Betroffenen durchzuführen. Am 19.12.2017 wurden die entsprechenden Beschlüsse im Rat der Kolpingstadt Kerpen gefasst. In der Begründung Teil A mit Umweltbericht Teil B wurde in der Vorlage an den Rat der Kolpingstadt zur Beschlussfassung der Aufhebung des Wirksamkeitsbeschlusses und Beschlusses zur erneuten öffentlichen Auslegung die Befristung des SO-Gebietes bis zum 31.12.2043 aufgenommen. Des Weiteren wurde entsprechend des Gesprächsergebnisses die Darstellung der 39. Änderung (Grünvernetzung) und der 23. Änderung (Abgrabungskonzentrationszone östlich der Deponie) übernommen. Dementsprechend wurde auch die derzeitige Planfassung der 76. Änderung nochmals überarbeitet. Weiterhin wurden die redaktionell geforderten Änderungen, wie z. B. Streichung verschiedener Rechtsgrundlagen, nachrichtliche Darstellungen etc. vorgenommen. 5. Änderung nach erneuter öffentlicher Auslegung Die Bezirksregierung wurde in Abstimmung mit dem Vorhabenträger am Verfahren mit den entsprechenden Unterlagen beteiligt. Seitens der Bezirksregierung empfahl diese der Verwaltung, nicht nur die Befristung sondern auch eine eindeutige Folgenutzung zu definieren, zum Beispiel: Folgenutzung nach Ablauf der Befristung „Grünfläche“. In der Begründung Teil A und auch in der Legende zur 76. Änderung muss dies nun nach der öffentlichen Auslegung nochmals klargestellt werden und dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zur Beschlussfassung des nunmehr geplanten Feststellungsbeschluss vorgelegt werden. Die Klarstellungen wurden als Änderung, dass nach Ablauf der Befristung gem. § 9 (2) 2 BauGB die Folgenutzung gem. § 5 (2) 2 BauGB „Grünfläche“ ist sowohl in die Begründung als auch in die Beschlussvorlage 64.18 Seite 5 Planlegende aufgenommen. Die entsprechenden Änderungen sind durch Fettdruck und Kursivschrift gekennzeichnet. 6. Lage des Geltungsbereiches Der Geltungsbereich der 76. Änderung wird wie folgt grob begrenzt: - durch die Deponie Haus Forst im Norden, - durch landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen, - durch das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich. Er umfasst im Wesentlichen die Flurstücke 28, 30, 43, 57, 58, 61, 62 und 78 der Flur 9, Gemarkung Manheim der Kolpingstadt Kerpen. Des Weiteren umfasst der Wirkungsbereich die Flurstücke 4, 62 und 67 der Flur 34, Gemarkung Blatzheim der Kolpingstadt Kerpen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 10 ha. Die Lage des Geltungsbereiches ist dem Übersichtplan zu entnehmen. 7. Bisheriges Verfahren Aufstellungsbeschluss: Ausschuss für Stadtplanung u. Verkehr: Rat der Kolpingstadt Kerpen: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: Frühzeitige Beteiligung der Behörden: Offenlegungsbeschluss: Ausschuss f. Stadtplanung u. Verkehr: Rat der Kolpingstadt Kerpen: Wirksamkeitsbeschluss: Ausschuss f. Stadtplanung u. Verkehr: Rat der Kolpingstad Kerpen: Vorlage Genehmigungsunterlagen an die Bezirksregierung: Genehmigungsunterlagen zurückgezogen 21.06.2016 05.07.2016 14.07.2016 - 23.08.2016 08.07.2016 - 23.08.2016 07.02.2017 21.02.2017 07.06.2017 04.07.2017 09.10.2017 Okt.2017 Aufhebung des Wirksamkeitsbeschlusses: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr: Rat der Kolpingstadt Kerpen: Eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit: Eingeschränkte Beteiligung der Behörden und TÖB: 05.12.2017 19.12.2017 29.01.2018 - 09.02.2018 29.01.2018.- 09.02.2018 Feststellungsbeschluss: Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr (gepl.): Rat der Kolpingstadt Kerpen (gepl.): 8. 27.02.2018 13.03.2018 Anlagen Anlage 1 - Geltungsbereich der 76. Änderung des FNP Anlage 2 - Derzeitige Fassung des FNP Anlage 3 - Darstellung der 76. Änderung des FNP Anlage 4 - Stellungnahmen der Behörden u. TÖB Anlage 5 - Stellungnahmen der Öffentlichkeit Anlage 6 - Begründung Teil A mit Umweltbericht Teil B Anlage 7 - Darstellung Verfüllabschnitte Anlage 8 - Rekultivierungsplanung z. Planfeststellung „Wiederaufnahme der Deponie“ Beschlussvorlage 64.18 Seite 6