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Beschlussvorlage (Anlage B - Beispielhafte Kostenkalkulation Schule)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
238 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
22.02.18, 18:18
Aktualisiert
22.02.18, 18:18
Beschlussvorlage (Anlage B - Beispielhafte Kostenkalkulation Schule)

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Inhalt der Datei

Schulen h/ Kolpingstadt n e ew Infrastrukturkostenberechnung für das Wohngebiet BP KE Nr. XXX "Beispielprojekt" Anzahl der geplanten Wohneinheiten 50 WE Stand: 13.02.2018 Wohneinheiten Haushaltsgröße * Einwohner davon 6-9 Jährige* davon 10-18 Jährige* Kinder mit Anspruch 50 WE 3,3 Pers./ HH 165 Einwohner 11,1 Schüler 21,0 Schüler 32,0 Schüler 6,7% 12,7% gesamt * gemittelterWert aus den Baugebieten Vogelrutherfeld, Brüsseler Straße, Wahlenpfad (Grundgesamtheit >4.000 EW) (Rundungsfehler möglich) Auf Grundlage einer BKI Betrachtung von 12 bundesweit errichtete Grundschulen ergeben sich folgende Kosten: Gebäudekosten/ Schüler abzgl. Schulpauschale Neubau Schulkosten/ Schüler Betriebsdauer Schule Beanspruchung durch Erstbewohner* 22.589,90€ / Schüler incl. Baunebenkosten 0,00€ /Schüler 22.590€ / Schüler ohne Grundstück 40 Jahre** 1/4 der Betriebsdauer ** ohne grundlegende Instandhaltung Wert des Grundstückes/ m2 Grundstücksflächenanspruch Grundstückskosten je Platz 37,7 m2 je Schüler 175€ 6.598€ Gesamtkosten eines SCHUL Platzes 29.187 € Hinweis: Der Träger hat die Schulkosten nur zu 1/4 zu tragen, da die durch ihn hervorgerufenen EW Zuwächse (Erstbesiedelung) die Schule nur für etwa 10 -15 Jahre beanspruchen. Daraus ergibt sich ein einmaliger Infrastruktur-Kostenanteil von: Infrastrukturkostenanteil: 233.572€ (Anzahl der Kinder x Kosten je Platz)/4