Daten
Kommune
Kerpen
Größe
14 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
06.03.18, 12:44
Aktualisiert
06.03.18, 12:44
Stichworte
Inhalt der Datei
- 16 -
Niederschrift
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
am: 27.02.2018
Öffentlicher Teil
Drucksachen-Nr.:
103.18
TOP 4.6
Beteiligung der planungsbegünstigten Person an den Kosten der sozialen
Infrastruktur
Herr Ripp bittet um Erläuterung, ob hier eine feste Summe oder eine Berechnung der Abgaben
beschlossen werden soll.
Herr Schwister und Herr Habicht erläutern die Methodik der Berechnung anhand verschiedener
Variablen.
Herr Pohlmann regt die Schaffung einer Richtlinie o.ä. an, um eine höhere Rechtssicherheit zu
erzielen.
Herr Meyer fragt an, ob auch die Haushaltsgrößen mit steigender Geburtenrate laufend angepasst
werden. Die Verwaltung sagt dies zu.
Herr Ripp bittet bis zur Sitzung des Stadtrates um Konkretisierung der Abschreibungszeiten der
Kitas und Schulen. Des Weiteren bittet er um genauer Erläuterung der Berechnungsgrundlage
(Kosten der Kitas in Sindorf).
Herr Habicht erläutert in diesem Zusammenhang, dass sich aus dem Baugebesetzbuch die
Verpflichtung ergibt, dem jeweiligen Investor konkret für sein jeweiliges Planvorhaben eine
nachvollziehbare und belegbare Kostenkalkulation für die soziale Infrastruktur vorzulegen
(Grundsatz der unmittelbaren Kausalität). Die dort ermittelten Kostenanteile werden dann
entsprechend vertraglich gesichert, so dass durchgängig eine entsprechende Rechtssicherheit für
alle Projektbeteiligten gewährleistet ist.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr verweist die Entscheidung, ab sofort auf der
Grundlage der in der Vorlage dargestellten Berechnungsmethodik die planungsbegünstigte Person
an den durch die Bauleitplanung bzw. Projektplanung entstehenden Kosten der sozialen
Infrastruktur zu beteiligen und die Kostenkenngrößen dynamisch fortzuschreiben, wenn
entsprechende nachprüfbare und belastbare Ergebnisse hierzu vorliegen an den Rat der
Kolpingstadt Kerpen.
________ über _______ zur Kenntnis/weiteren Veranlassung/Beschlussausführung