Daten
Kommune
Kerpen
Größe
321 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
01.12.2015
TOP 8.2
1
497.15
Baulandentwicklung in den
Stadtteilen Buir und Türnich
2
529.16
Stadtplanerische Fortentwicklung im Zuge des
zunehmenden Bedarfs an
Wohnflächen
508.16
80. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Vinger Weg“; Stadtteil Kerpen
Hier: Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
25.10.2016
TOP 6.2
314.17
Entwicklung
alte Schule (Eichemstraße) im
Stadtteil Buir
20.06.2017
TOP 5.4
3
4
25.10.2016
TOP 7.1
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im
Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan vorzulegen.
Hierzu auch DrsNr. 313.17
Auftrag an die Verwaltung zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes „Blatzheimer Weg“ unter
Einbeziehung des Gewerbegebietes „Am
Schicksacker“
Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine
weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der
Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Aufstellungsbeschluss
1. Die Aufstellung der 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil
Kerpen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen
Einstimmiger Auftrag an die Verwaltung gemäß des
Antrages der CDU Buir die Entwicklung des
Grundstückes der alten Schule unter
Berücksichtigung folgender Bedingungen:
- Es soll ein Investor gefunden werden, der ein
reines seniorengerechtes Wohnen (ohne die
Integration von Pflegeplätzen) in Kombination mit
einem 4-gruppigen Kindergarten realisiert.
- Lässt sich kein Investor für beide Projekte in
Kombination finden, soll das Grundstück geteilt
werden und ein Teil für den Bau des 4-gruppigen
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Der Aufstellungsbeschluss ist
in Bearbeitung.
16, 18
In Bearbeitung.
16.1
Die Offenlage wurde
durchgeführt.
Der Feststellungsbeschluss
(Wirksamkeit) ist in
Vorbereitung.
16.1
In Bearbeitung.
lfd.
Nr.
5
Drucksachen Nr. /
Betreff
23.17
Bebauungsplan MA 360
"RAA-Anlage Haus Forst" im
Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur
öffentlichen Auslegung gem. §
3 (2) BauGB
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
07.02.2017
TOP 5.8
B
6
7
117.17
Landschaftsschutz um die
Villa Trips im Stadtteil Horrem,
Erlass einer Veränderungssperre und die Aufstellung von
Bebauungsplänen
427.17
Bebauungsplan BL 270/3.
Änderung "Am Lechenicher
Weg", Stadtteil Blatzheim
A Aufstellungsbeschluss gem.
§ 2 (1) BauGB
B Aufhebung des
04.04.2017
TOP 8.4
05.09.2017
TOP
8.3
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Kindergartens verwendet werden. Auf der
verbleibenden Restfläche soll weiter
seniorengerechtes Wohnen realisiert werden.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Beratung über die eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von
Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
Die öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus
Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim.
Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360
„RAA-Anlage Haus Forst“ und seine
Begründung ist auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher
Belange und die Behörden sind zu beteiligen.
Auftrag an die Verwaltung für den Bereich der Burg
Hemmersbach eine städtebauliche Rahmenplanung
zu erstellen, die die Grundlage für die Erarbeitung
eines Bebauungsplanes darstellt.
1. Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der
Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 NeinStimmen (B‘90/Die Grünen) und keiner Enthaltung
folgendes zu beschließen:
Der Beschlusstext entspricht dem der
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Der Satzungsbeschluss ist in
Vorbereitung.
16.1
In Bearbeitung.
16.1
Der Rat der Kolpingstadt
Kerpen beschließt
mehrheitlich mit 39 JaStimmen (18 CDU, 14 SPD,
2 FDP, 2 BBK/Pir., 2 Linke,
BM Spürck) bei 6 NeinStimmen (5 Grüne, StVO
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Bebauungsplanes BL 270 "Am
Lechenicher Weg", Stadtteil
Blatzheim
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Verwaltungsvorlage unter folgender Ergänzung:
Die redaktionellen Fehler der Vorlage sollen bis zur
Sitzung des Stadtrates behoben werden.
A Aufstellung des Bebauungsplanes BL 270/3.
Änderung „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil
Blatzheim
1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270
„Am Lechenicher Weg“ gem. § 2 (1) BauGB
aufzustellen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3
(1) BauGB durchzuführen, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem.
§ 4 (1) BauGB zu beteiligen.
B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270
„Am Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim
1. Den Bebauungsplan BL 270 „Am Lechenicher
Weg“ für den Geltungsbereich der 3. Änderung
des Bebauungsplanes BL 270 aufzuheben.
2. Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der
Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 NeinStimmen (B‘90/Die Grünen) und keiner Enthaltung
folgendes zu beschließen:
Zusatz zum Beschlusstext:
Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, die Lage des
Bolzplatzes im Bebauungsplan auf der ursprünglich
im Flächennutzungsplan aufgezeigten Fläche zu
entwickeln.
3. Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der
Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 8 Nein-
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
Scharping):
A Aufstellung des
Bebauungsplanes BL
270/3. Änderung „Am
Lechenicher Weg“,
Stadtteil Blatzheim
1. Die 3. Änderung des
Bebauungsplanes BL 270
„Am Lechenicher Weg“ gem.
§ 2 (1)
BauGB aufzustellen.
2. Der Aufstellungsbeschluss
ist gem. § 2 (1) BauGB
ortsüblich bekannt zu
machen.
3. Die Unterrichtung der
Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die
Behörden
und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind
gem. § 4 (1) BauGB zu
beteiligen.
4. Prüfung, ob die
Möglichkeit besteht, die Lage
des Bolzplatzes im
Bebauungsplan auf der
ursprünglich im
Flächennutzungsplan
aufgezeigten Fläche zu
entwickeln.
Beschluss der Sitzung des
Stadtrates vom 26.09.2017
B Aufhebung des
Bebauungsplanes BL 270
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung / Amt
„Am Lechenicher Weg“,
Stadtteil Blatzheim
1. Den Bebauungsplan BL
270 „Am Lechenicher Weg“
für den Geltungsbereich der
3.Änderung des
Bebauungsplanes BL 270
aufzuheben. Anschließend
stellt Bürgermeister Spürck
die o.g. Beschlussempfehlung des
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom
05.09.2017, Punkt 3. zur
geheimen Abstimmung.
Abgegebene Stimmen: 45
Ungültige Stimmen: keine
Beschluss der Sitzung des
Stadtrates vom 26.09.2017
Gültige Stimmen: 45
Davon: Mit Ja gestimmt: 21
Mit Nein gestimmt: 24
Bürgermeister Spürck stellt
fest, dass damit die
Beschlussempfehlung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr,
Punkt 3. abgelehnt ist.
Stimmen (5 SPD, 2 B‘90/Die Grünen, 1
Linksfraktion) und keiner Enthaltung folgendes zu
beschließen:
Zusatz zum Beschlusstext:
Auf Antrag der CDU-Fraktion soll im Rahmen des
Verfahrens geprüft werden, ob unter den heutigen
Begebenheiten die Voraussetzungen einer späteren
Entwicklung des Bolzplatzes in einen Sportplatz
gegeben sind.
8
439.17
73. Änderung des
Flächennutzungsplans "Am
Winterberg", Stadtteil Horrem
05.09.2017
TOP 8.4
Einstimmige Empfehlung an den Rat der
Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen:
- die Aufstellung der 73. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“,
Bearbeitungsstand
16.1
Die öffentliche Auslegung ist
in Vorbereitung.
Aufgrund geänderter
Planungsziele ist ein erneuter
Aufstellungsbeschluss sowie
der Beschluss zur
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
hier: Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Stadtteil Horrem
der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Einstimmige Empfehlung an den Rat der
Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen:
- die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2)
auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3
(1) BauGB liegen nicht vor.
- die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4
(2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen.
Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB
liegen nicht vor.
die Wirksamkeit der 77. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte
Mastenweg“
Auftrag an die Verwaltung, nach Abschluss der
Gespräche mit den Grundstückeigentümern, die
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
vorzubereiten. Die Erarbeitung des
Bebauungsplanes soll in der höchsten Priorität 3
erfolgen.
Den Aufstellungsbeschluss für die erforderliche
Änderung des Flächennutzungsplanes für die
nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung
und Verkehr am 05.12.2017 vorzubereiten.
Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu
beschließen:
Federführung / Amt
öffentlichen Auslegung zu
fassen.
-
9
481.17
77. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Kindertagesstätte
Mastenweg“ Stadtteil Sindorf
hier: Wirksamkeitsbeschluss
10.10.2017
TOP 6.1
10
498.17
Bebauungsplan
Friedhofsweg / Im Gücher
hier: Anfrage Ortsvorsteher
10.10.2017
TOP 9.1
11
687.17
Qualifizierung von
05.12.2017
TOP 8.2
Bearbeitungsstand
16.1
Liegt der Bezirksregierung
zur Genehmigung vor.
16.1
Gespräche mit den
Eigentümern werden
kurzfristig geführt.
Der Aufstellungsbeschluss ist
in Vorbereitung.
16.1
Derzeit werden Gespräche
mit dem Vorhabenträger
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
Investorenprojekten – Stadtteil
Türnich, Maximilianstraße,
ehemaliges BOWA Gelände
12
13
679.17
Antrag auf Aufstellung eines
Bebauungsplans – Stadtteil
Horrem, Hauptstraße – Vista
680.17
Antrag auf Aufstellung eines
Bebauungsplanes – Stadtteil
Horrem, Neu-Bottenbroich,
Bauvorhaben der Erftland
05.12.2017
TOP 8.3.1
05.12.2017
TOP 8.3.2
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
-Die Verwaltung zu beauftragen - auf Grundlage
der Empfehlungen (mit den oben beschlossenen
Ergänzungen) aus der Qualifizierung des
Konzeptes - mit dem Vorhabenträger
Gespräche/Verhandlungen aufzunehmen.
-Die Ergebnisse der Gespräche/Verhandlungen in
einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr/dem Rat der
Kolpingstadt Kerpen vorzustellen.
Einstimmiger Beschluss den Tagesordnungspunkt
in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr erneut zu beraten.
Einstimmige Empfehlung an den Rat der
Kolpingstadt Kerpen mit der Ergänzung zur
Berücksichtigung des sozialen Wohnungsbaus –
wie folgt:
Den Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur
Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung zu beauftragen, eine
Qualifizierung (fachliche Bewertung) des Projektes
durchzuführen.
Die Verwaltung zu beauftragen, die Qualifizierung
in einer der nächsten Sitzungen dem Ausschuss
für Stadtplanung und Verkehr zur Vorberatung und
dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Die Möglichkeit zur Realisierung von sozialem
Wohnungsbau soll bei dem geplanten
Bauvorhaben berücksichtigt werden.
Zusätzlich wird einstimmig beschlossen, die Erftland
zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses
für Stadtplanung und Verkehr einzuladen.
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
geführt.
Die Verwaltung wird darüber
in der Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 27.02.2018 berichten.
16.1
16.1
Eine erneute Beratung
erfolgt im Ausschuss für
Stadtplanung und Verkehr
am 27.02.2018.
Die Verwaltung erstellt eine
Vorlage, die eine
Qualifizierung enthält.
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
14
637.17
Bebauungsplan SI 254/1.
Änderung „Nördlich
Heppendorfer Straße“,
Stadtteil Sindorf
Aufstellungsbeschluss gem. §
2 (1) BauGB i.V.m. § 13
BauGB
15
16
638.17
Erlass einer
Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des
Bebauungsplanes SI 254/1.
Änderung „Nördlich
Heppendorfer Straße“,
Stadtteil Sindorf
644.17
76. Änderung des
Flächennutzungsplanes "RAAAnlage Haus Forst", Stadtteil
Kerpen-Manheim
hier: Aufhebung des
Wirksamkeitsbeschlusses und
Beschluss der erneuten
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
05.12.2017
TOP 8.4
05.12.2017
TOP 8.5
05.12.2017
TOP 8.6
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung / Amt
Mehrheitliche Empfehlung an des Rat folgendes zu
beschließen:
16.1
Die vorgezogene verkürzte
Bürger- und
Trägerbeteiligung wird vom
29.01.-09.02.2018
durchgeführt.
16.1
Die Veränderungssperre
wurde veröffentlicht.
16.1
Die erneute öffentliche
Auslegung ist in
Vorbereitung.
1. die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes SI 254 „Nördlich Heppendorfer
Straße“ gem. § 2 (1) BauGB zu beschließen.
2. das Änderungsverfahren als vereinfachtes
Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen.
3. den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
ortüblich bekannt zu machen
4. die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB
durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 (1) BauGB zu beteiligen.
5. Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt, die
freien Grundstücke im nördlichen Bereich des sog.
Seniorendorfes nach denselben Vergabekriterien für
die individuellen Bauvorhaben für
Mehrgenerationen-Wohnen 55+ Wohnen wie im
südlichen Bereich zu vergeben.
Mehrheitliche Empfehlung an des Rat folgendes zu
beschließen:
Den Erlass einer Veränderungssperre gem. §§ 14,
16 und 17 BauGB als Satzung für den
Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1.
Änderung des Bebauungsplanes SI 254 „Nördlich
Heppendorfer Straße“ im Stadtteil Sindorf.
Einstimmige Empfehlung an des Rat folgendes zu
beschließen:
1. Die Aufhebung des durch den Rat der
Kolpingstadt Kerpen am 04.07.2017 gefassten
Wirksamkeitsbeschluss zur 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“
im Stadtteil Kerpen Manheim.
2. Die erneute öffentliche Auslegung der 76.
Bearbeitungsstand
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Sitzungs-datum
/
TOP der Sitzung
öffentlichen Auslegung
17
657.17
Verkehrskonzept Sindorf Mobilitätskonzept Kolpingstadt
Kerpen;
hier: Antrag der CDU-Fraktion
05.12.2017
TOP 9.4
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage
Haus Forst“ gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2)
BauGB. Die betroffenen Träger öffentlicher
Belange und Behörden sind zu beteiligen.
Die Ergebnisse des Mobilitätsleitprozesses in Bezug
auf die Leitprojekte in Sindorf werden in einer der
nächsten Sitzungen des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr vorgestellt.
Federführung / Amt
Bearbeitungsstand
16.2
Die Ergebnisse werden in der
Sitzung des Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 27.02.2018 vorgestellt.