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Beschlussvorlage (Bericht der Verwaltung PA 27.02.2018)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
321 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30

Inhalt der Datei

lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung 01.12.2015 TOP 8.2 1 497.15 Baulandentwicklung in den Stadtteilen Buir und Türnich 2 529.16 Stadtplanerische Fortentwicklung im Zuge des zunehmenden Bedarfs an Wohnflächen 508.16 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“; Stadtteil Kerpen Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 25.10.2016 TOP 6.2 314.17 Entwicklung alte Schule (Eichemstraße) im Stadtteil Buir 20.06.2017 TOP 5.4 3 4 25.10.2016 TOP 7.1 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. Hierzu auch DrsNr. 313.17 Auftrag an die Verwaltung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Blatzheimer Weg“ unter Einbeziehung des Gewerbegebietes „Am Schicksacker“ Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Aufstellungsbeschluss 1. Die Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen Einstimmiger Auftrag an die Verwaltung gemäß des Antrages der CDU Buir die Entwicklung des Grundstückes der alten Schule unter Berücksichtigung folgender Bedingungen: - Es soll ein Investor gefunden werden, der ein reines seniorengerechtes Wohnen (ohne die Integration von Pflegeplätzen) in Kombination mit einem 4-gruppigen Kindergarten realisiert. - Lässt sich kein Investor für beide Projekte in Kombination finden, soll das Grundstück geteilt werden und ein Teil für den Bau des 4-gruppigen Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Der Aufstellungsbeschluss ist in Bearbeitung. 16, 18 In Bearbeitung. 16.1 Die Offenlage wurde durchgeführt. Der Feststellungsbeschluss (Wirksamkeit) ist in Vorbereitung. 16.1 In Bearbeitung. lfd. Nr. 5 Drucksachen Nr. / Betreff 23.17 Bebauungsplan MA 360 "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Sitzungs-datum / TOP der Sitzung 07.02.2017 TOP 5.8 B 6 7 117.17 Landschaftsschutz um die Villa Trips im Stadtteil Horrem, Erlass einer Veränderungssperre und die Aufstellung von Bebauungsplänen 427.17 Bebauungsplan BL 270/3. Änderung "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim A Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB B Aufhebung des 04.04.2017 TOP 8.4 05.09.2017 TOP 8.3 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Kindergartens verwendet werden. Auf der verbleibenden Restfläche soll weiter seniorengerechtes Wohnen realisiert werden. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein). Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ und seine Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Auftrag an die Verwaltung für den Bereich der Burg Hemmersbach eine städtebauliche Rahmenplanung zu erstellen, die die Grundlage für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes darstellt. 1. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 NeinStimmen (B‘90/Die Grünen) und keiner Enthaltung folgendes zu beschließen: Der Beschlusstext entspricht dem der Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Der Satzungsbeschluss ist in Vorbereitung. 16.1 In Bearbeitung. 16.1 Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt mehrheitlich mit 39 JaStimmen (18 CDU, 14 SPD, 2 FDP, 2 BBK/Pir., 2 Linke, BM Spürck) bei 6 NeinStimmen (5 Grüne, StVO lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Bebauungsplanes BL 270 "Am Lechenicher Weg", Stadtteil Blatzheim Sitzungs-datum / TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Verwaltungsvorlage unter folgender Ergänzung: Die redaktionellen Fehler der Vorlage sollen bis zur Sitzung des Stadtrates behoben werden. A Aufstellung des Bebauungsplanes BL 270/3. Änderung „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim 1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechenicher Weg“ gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim 1. Den Bebauungsplan BL 270 „Am Lechenicher Weg“ für den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 aufzuheben. 2. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 NeinStimmen (B‘90/Die Grünen) und keiner Enthaltung folgendes zu beschließen: Zusatz zum Beschlusstext: Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, die Lage des Bolzplatzes im Bebauungsplan auf der ursprünglich im Flächennutzungsplan aufgezeigten Fläche zu entwickeln. 3. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 8 Nein- Federführung / Amt Bearbeitungsstand Scharping): A Aufstellung des Bebauungsplanes BL 270/3. Änderung „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim 1. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes BL 270 „Am Lechenicher Weg“ gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 4. Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, die Lage des Bolzplatzes im Bebauungsplan auf der ursprünglich im Flächennutzungsplan aufgezeigten Fläche zu entwickeln. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2017 B Aufhebung des Bebauungsplanes BL 270 lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt „Am Lechenicher Weg“, Stadtteil Blatzheim 1. Den Bebauungsplan BL 270 „Am Lechenicher Weg“ für den Geltungsbereich der 3.Änderung des Bebauungsplanes BL 270 aufzuheben. Anschließend stellt Bürgermeister Spürck die o.g. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vom 05.09.2017, Punkt 3. zur geheimen Abstimmung. Abgegebene Stimmen: 45 Ungültige Stimmen: keine Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 26.09.2017 Gültige Stimmen: 45 Davon: Mit Ja gestimmt: 21 Mit Nein gestimmt: 24 Bürgermeister Spürck stellt fest, dass damit die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr, Punkt 3. abgelehnt ist. Stimmen (5 SPD, 2 B‘90/Die Grünen, 1 Linksfraktion) und keiner Enthaltung folgendes zu beschließen: Zusatz zum Beschlusstext: Auf Antrag der CDU-Fraktion soll im Rahmen des Verfahrens geprüft werden, ob unter den heutigen Begebenheiten die Voraussetzungen einer späteren Entwicklung des Bolzplatzes in einen Sportplatz gegeben sind. 8 439.17 73. Änderung des Flächennutzungsplans "Am Winterberg", Stadtteil Horrem 05.09.2017 TOP 8.4 Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die Aufstellung der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes „Am Winterberg“, Bearbeitungsstand 16.1 Die öffentliche Auslegung ist in Vorbereitung. Aufgrund geänderter Planungsziele ist ein erneuter Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Stadtteil Horrem der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. - die Unterrichtung der Bürger ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. die Wirksamkeit der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Mastenweg“ Auftrag an die Verwaltung, nach Abschluss der Gespräche mit den Grundstückeigentümern, die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens vorzubereiten. Die Erarbeitung des Bebauungsplanes soll in der höchsten Priorität 3 erfolgen. Den Aufstellungsbeschluss für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes für die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 05.12.2017 vorzubereiten. Einstimmige Empfehlung an den Rat folgendes zu beschließen: Federführung / Amt öffentlichen Auslegung zu fassen. - 9 481.17 77. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kindertagesstätte Mastenweg“ Stadtteil Sindorf hier: Wirksamkeitsbeschluss 10.10.2017 TOP 6.1 10 498.17 Bebauungsplan Friedhofsweg / Im Gücher hier: Anfrage Ortsvorsteher 10.10.2017 TOP 9.1 11 687.17 Qualifizierung von 05.12.2017 TOP 8.2 Bearbeitungsstand 16.1 Liegt der Bezirksregierung zur Genehmigung vor. 16.1 Gespräche mit den Eigentümern werden kurzfristig geführt. Der Aufstellungsbeschluss ist in Vorbereitung. 16.1 Derzeit werden Gespräche mit dem Vorhabenträger lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung Investorenprojekten – Stadtteil Türnich, Maximilianstraße, ehemaliges BOWA Gelände 12 13 679.17 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans – Stadtteil Horrem, Hauptstraße – Vista 680.17 Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes – Stadtteil Horrem, Neu-Bottenbroich, Bauvorhaben der Erftland 05.12.2017 TOP 8.3.1 05.12.2017 TOP 8.3.2 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung -Die Verwaltung zu beauftragen - auf Grundlage der Empfehlungen (mit den oben beschlossenen Ergänzungen) aus der Qualifizierung des Konzeptes - mit dem Vorhabenträger Gespräche/Verhandlungen aufzunehmen. -Die Ergebnisse der Gespräche/Verhandlungen in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr/dem Rat der Kolpingstadt Kerpen vorzustellen. Einstimmiger Beschluss den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr erneut zu beraten. Einstimmige Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen mit der Ergänzung zur Berücksichtigung des sozialen Wohnungsbaus – wie folgt:  Den Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Kenntnis zu nehmen.  Die Verwaltung zu beauftragen, eine Qualifizierung (fachliche Bewertung) des Projektes durchzuführen.  Die Verwaltung zu beauftragen, die Qualifizierung in einer der nächsten Sitzungen dem Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zur Vorberatung und dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zur Beschlussfassung vorzulegen.  Die Möglichkeit zur Realisierung von sozialem Wohnungsbau soll bei dem geplanten Bauvorhaben berücksichtigt werden. Zusätzlich wird einstimmig beschlossen, die Erftland zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr einzuladen. Federführung / Amt Bearbeitungsstand geführt. Die Verwaltung wird darüber in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 27.02.2018 berichten. 16.1 16.1 Eine erneute Beratung erfolgt im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr am 27.02.2018. Die Verwaltung erstellt eine Vorlage, die eine Qualifizierung enthält. lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff 14 637.17 Bebauungsplan SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB 15 16 638.17 Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 254/1. Änderung „Nördlich Heppendorfer Straße“, Stadtteil Sindorf 644.17 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAAAnlage Haus Forst", Stadtteil Kerpen-Manheim hier: Aufhebung des Wirksamkeitsbeschlusses und Beschluss der erneuten Sitzungs-datum / TOP der Sitzung 05.12.2017 TOP 8.4 05.12.2017 TOP 8.5 05.12.2017 TOP 8.6 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Mehrheitliche Empfehlung an des Rat folgendes zu beschließen: 16.1 Die vorgezogene verkürzte Bürger- und Trägerbeteiligung wird vom 29.01.-09.02.2018 durchgeführt. 16.1 Die Veränderungssperre wurde veröffentlicht. 16.1 Die erneute öffentliche Auslegung ist in Vorbereitung. 1. die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ gem. § 2 (1) BauGB zu beschließen. 2. das Änderungsverfahren als vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. 3. den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortüblich bekannt zu machen 4. die Unterrichtung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. 5. Ergänzung: Die Verwaltung wird beauftragt, die freien Grundstücke im nördlichen Bereich des sog. Seniorendorfes nach denselben Vergabekriterien für die individuellen Bauvorhaben für Mehrgenerationen-Wohnen 55+ Wohnen wie im südlichen Bereich zu vergeben. Mehrheitliche Empfehlung an des Rat folgendes zu beschließen: Den Erlass einer Veränderungssperre gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB als Satzung für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1. Änderung des Bebauungsplanes SI 254 „Nördlich Heppendorfer Straße“ im Stadtteil Sindorf. Einstimmige Empfehlung an des Rat folgendes zu beschließen: 1. Die Aufhebung des durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen am 04.07.2017 gefassten Wirksamkeitsbeschluss zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. 2. Die erneute öffentliche Auslegung der 76. Bearbeitungsstand lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Sitzungs-datum / TOP der Sitzung öffentlichen Auslegung 17 657.17 Verkehrskonzept Sindorf Mobilitätskonzept Kolpingstadt Kerpen; hier: Antrag der CDU-Fraktion 05.12.2017 TOP 9.4 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ gem. § 4a (3) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und Behörden sind zu beteiligen. Die Ergebnisse des Mobilitätsleitprozesses in Bezug auf die Leitprojekte in Sindorf werden in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vorgestellt. Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.2 Die Ergebnisse werden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 27.02.2018 vorgestellt.