Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
175 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 175 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 8.18 Datum : 17.01.2018 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 27.02.2018 Stadtrat 13.03.2018 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2018 Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite: Sachbearbeitung Abteilungsleitung Gez. Dieken Gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent Gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Gez. Spürck Gez. Nimtz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt beschließt: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie die gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen. die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen aus der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. den Bebauungsplan SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“ als Satzung gem. § 10 BauGB. Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf und wird wie folgt begrenzt:     im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg) im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“ im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der Ottostraße und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,44 ha. Der Flächenanspruch der KITA umfasst etwa 1/3 dieser Fläche. Ziel und Zweck der Planung Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3 Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte erforderlich. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung der 8gruppigen Kindertagesstätte zu schaffen. Beschlussvorlage 8.18 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 8.18 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2015 hat die Verwaltung einen Maßnahmenplan für das gesamte Stadtgebiet zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren zur Diskussion gestellt (Vorlage 453.15). Nach der Kindergartenbedarfsplanung wurde für den Stadtteil Sindorf zur Behebung des Betreuungsdefizits der Bedarf für 8 KITA – Gruppen ermittelt. In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil Sindorf auf dem „am zügigsten zu realisierenden“ Grundstück“ beschlossen. Standortbewertung Sindorf, Standort Mastenweg Das Grundstück „Mastenweg“ liegt im Süd- Westen des Ortsteils Sindorf und erfüllt derzeit die Funktion einer innerörtlichen Grün- bzw. Abstandsfläche gegenüber dem Gewerbegebiet Dickenbuschfeld. Hier handelt es sich um eine begrünte Freifläche mit den Funktionen Anwohnerparkplatz (ca.700m²) und Kinderspielfläche der Kategorie A (ca. 2.000m² mit Seilbahn und Hartplatz). Die Bedeutung des Spielplatzes (Kategorie A > 1.500m²) kann durch den Flächenanspruch der KITA erhalten bleiben. Trotz der abseitigen Lage hätte dieser Standort für das Einzugsgebiet südlich der Bahn, insbesondere dem Wohngebiet "Theodor- Heuss-Straße" eine gute Versorgungsfunktion. Das Grundstück bietet auf Grund seiner Größe ausreichend Planungsspielraum und befindet sich im städtischen Eigentum, so dass eine zeitnahe Realisierung möglich wäre. Planverfahren Da für den Bau der KITA ein Planerfordernis im Sinne des § 1 (3) BauGB vorliegt, sollen durch die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes SI 363 die planungsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden. 2. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: PA 25.10.2016 Rat 08.11.2016 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 05.12.2016 – einschl. 30.12.2016 Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 21.11.2016 – einschl. 23.12.2016 Offenlegungsbeschluss: PA 05.09.2017 Rat 26.09.2017 Offenlegung: 15.11.2017 – einschl. 15.12.2017 Satzungsbeschluss (geplant): PA 27.02.2018 Rat 13.03.2018 3. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Planverkleinerung Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise Anlage 6: Begründung mit Umweltbericht Anlage 7: Lage der Ausgleichsfläche Beschlussvorlage 8.18 Seite 4