Daten
Kommune
Kerpen
Größe
175 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 8.18
Datum : 17.01.2018
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
27.02.2018
Stadtrat
13.03.2018
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan SI 363 "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2018
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite:
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Gez. Dieken
Gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Gez. Spürck
Gez. Nimtz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt beschließt:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Bürger, sowie die gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4)
auszuräumen.
die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 3) auszuräumen. Stellungnahmen
aus der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor.
den Bebauungsplan SI 363 „Kindertagesstätte Mastenweg“ als Satzung gem. § 10 BauGB.
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf und wird wie folgt
begrenzt:
im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg)
im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“
im Süden durch die rückwärtigen Grenzen der gewerblichen Bauflächen an der
Ottostraße
und im Westen durch den Wall zum Regenrückhaltebecken.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,44 ha. Der Flächenanspruch der KITA umfasst
etwa 1/3 dieser Fläche.
Ziel und Zweck der Planung
Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und
über 3 Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen
Kindertagesstätte erforderlich.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung der 8gruppigen Kindertagesstätte zu schaffen.
Beschlussvorlage 8.18
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 8.18
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2015 hat die Verwaltung einen
Maßnahmenplan für das gesamte Stadtgebiet zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für
Kinder über und unter drei Jahren zur Diskussion gestellt (Vorlage 453.15). Nach der
Kindergartenbedarfsplanung wurde für den Stadtteil Sindorf zur Behebung des
Betreuungsdefizits der Bedarf für 8 KITA – Gruppen ermittelt.
In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer
Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil
Sindorf auf dem „am zügigsten zu realisierenden“ Grundstück“ beschlossen.
Standortbewertung Sindorf, Standort Mastenweg
Das Grundstück „Mastenweg“ liegt im Süd- Westen des Ortsteils Sindorf und erfüllt derzeit
die Funktion einer innerörtlichen Grün- bzw. Abstandsfläche gegenüber dem
Gewerbegebiet Dickenbuschfeld. Hier handelt es sich um eine begrünte Freifläche mit den
Funktionen Anwohnerparkplatz (ca.700m²) und Kinderspielfläche der Kategorie A (ca.
2.000m² mit Seilbahn und Hartplatz).
Die Bedeutung des Spielplatzes (Kategorie A > 1.500m²) kann durch den Flächenanspruch
der KITA erhalten bleiben.
Trotz der abseitigen Lage hätte dieser Standort für das Einzugsgebiet südlich der Bahn,
insbesondere dem Wohngebiet "Theodor- Heuss-Straße" eine gute Versorgungsfunktion.
Das Grundstück bietet auf Grund seiner Größe ausreichend Planungsspielraum und
befindet sich im städtischen Eigentum, so dass eine zeitnahe Realisierung möglich wäre.
Planverfahren
Da für den Bau der KITA ein Planerfordernis im Sinne des § 1 (3) BauGB vorliegt, sollen
durch die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des
Bebauungsplanes SI 363 die planungsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden.
2.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: PA 25.10.2016 Rat 08.11.2016
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 05.12.2016 – einschl. 30.12.2016
Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 21.11.2016 – einschl. 23.12.2016
Offenlegungsbeschluss: PA 05.09.2017 Rat 26.09.2017
Offenlegung: 15.11.2017 – einschl. 15.12.2017
Satzungsbeschluss (geplant): PA 27.02.2018 Rat 13.03.2018
3.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Planverkleinerung
Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden
Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit
Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise
Anlage 6: Begründung mit Umweltbericht
Anlage 7: Lage der Ausgleichsfläche
Beschlussvorlage 8.18
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