Daten
Kommune
Kerpen
Größe
149 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 25.18
Datum: 17.01.2018
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
27.02.2018
Stadtrat
13.03.2018
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes - Stadtteil Kerpen Buir - Pflegeeinrichtung
Caritas
Qualifizierung von Investorenprojekten – Stadtteil Buir – Pflegeeinrichtung Caritas
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
Den Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung zu beauftragen auf der Grundlage der Empfehlungen aus der
Qualifizierung des Konzeptes den Aufstellungsbeschluss für die Sitzung des Ausschusses
für Stadtplanung und Verkehr am 10.04.2018/Stadtrat am 24.04.2018 vorzubereiten
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Gez. Dieken
Gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Gez. Spürck
Gez. Nimtz
-
Entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Projektentwickler (Städtebaulicher
Vertrag etc.) zur Beschlussfassung in den o.g. Sitzungen vorzubereiten.
Beschlussvorlage 25.18
Seite 2
Begründung:
Der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. beabsichtigt zwischen Bahnstraße und
Krankenhausstraße in Kerpen-Buir eine Pflegeeinrichtung zu entwickeln. Die Caritas ist
Grundstückseigentümerin der Flurstücke 1859 und 76/1, welche derzeit durch eine
Senioreneinrichtung bebaut sind.
Der Caritasverband hat bereits im Vorfeld unter Beteiligung mehrerer Architekturbüros geprüft,
inwieweit ein Umbau und eine Nachnutzung des Bestandsgebäudes möglich sind. Es hat sich
jedoch gezeigt, dass das bestehende Gebäude aufgrund der Gebäudestruktur
(Schottenbauweise) für einen Umbau ungeeignet ist. Es ist daher ein Neubau auf den
Grundstücksflächen des Caritasverbandes beabsichtigt.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, die Neuschaffung einer Pflegeeinrichtung zu
ermöglichen, um den hohen Bedarf nach sozialen Infrastruktureinrichtungen zur Pflege und
Betreuung im Stadtteil Buir abdecken zu können.
Mit Schreiben vom 21.12.2017 stellt der Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. einen Antrag
auf Aufstellung eines Bebauungsplanes, der den Neubau einer Pflegeeinrichtung sichert.
Beschlussvorlage 25.18
Seite 3