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Beschlussvorlage (Gehwegsatzung für das Kerpener Stadtgebiet; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Beschlussvorlage (Gehwegsatzung für das Kerpener Stadtgebiet;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2017) Beschlussvorlage (Gehwegsatzung für das Kerpener Stadtgebiet;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2017)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Bearbeitung: TOP Drs.-Nr.: 719.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 15.12.2017 Bemerkungen 27.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Gehwegsatzung für das Kerpener Stadtgebiet; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2017 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, das Thema „Förderung des Fußverkehrs (Nahmobilität) im Rahmen des zukünftigen Mobilitätsprogramms abzubilden. Sachbearbeitung gez. Strehling Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Die Kolpingstadt Kerpen ist seit vielen Jahren bereits Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreises in NRW e.V.“ sowie aktives Mitglied im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“. Das Handeln der Verwaltung, insbesondere in der Stadt- und Verkehrsplanung, orientiert sich dabei an den jeweiligen Leitlinien und Handlungsempfehlungen der o.g. Institutionen. Inhaltlich steht dabei die Stärkung der Nahmobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem ÖPNV, eine intelligente Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsarten und damit die Schaffung einer stadtverträglichen Mobilität im Vordergrund. Die Leitlinien und Zielsetzungen sind im Detail unter den u.g. Internetseiten abrufbar: (Auszüge sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt) http://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/zukunftsnetz/zielsetzung http://www.agfs-nrw.de/agfs-und-partner/das-leitbild-der-agfs.html Grundsätzlich genießt das Thema „Fuß- und Radverkehr“ seit vielen Jahren in der Verwaltung einen sehr hohen Stellenwert. Neben der Arbeit in den o.g. Netzwerken, betreibt die Kolpingstadt Kerpen eine Kinderunfallkommission oder kümmert sich intensiv in der Arbeitsgruppe „Barrierefreiheit“ um Planung und Realisierung von barrierefreien Verkehrsräumen. Die erfolgreiche Arbeit führte u.a. zu einer deutlichen Reduzierung der Kinderunfälle im Stadtgebiet und zur Auszeichnung mit dem DEKRA Vision Zero Award (6 Jahre innerorts ohne Verkehrstote). Nach Umsetzung des Radverkehrskonzeptes wird die Verwaltung nun in Kürze mit der Erstellung eines Mobilitätsprogramms beginnen. Vorab wurde bereits Ende des Jahres 2017 im Rahmen eines Workshops unter der Leitung der Agentur P.3. ein Mobilitätsleitbild entwickelt, bei dem vor allem Leitwerte, Leitlinien und Qualitätsziele als Orientierungshilfe formuliert wurden. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 27.02.2018 werden die Ergebnisse dieses Workshops vorgestellt. Die Realisierung einer fuß- und fahrradfreundlichen Infrastruktur wird neben einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit ein wesentlicher Bestandteil des zukünftigen Mobilitätsprogramms sein. Beschlussvorlage 719.17 Seite 2