Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Bearbeitung:
TOP
Drs.-Nr.: 719.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
15.12.2017
Bemerkungen
27.02.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Gehwegsatzung für das Kerpener Stadtgebiet;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2017
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt, das Thema „Förderung des Fußverkehrs (Nahmobilität) im Rahmen des
zukünftigen Mobilitätsprogramms abzubilden.
Sachbearbeitung
gez. Strehling
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Die Kolpingstadt Kerpen ist seit vielen Jahren bereits Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft
fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreises in NRW e.V.“ sowie aktives
Mitglied im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“.
Das Handeln der Verwaltung, insbesondere in der Stadt- und Verkehrsplanung, orientiert sich
dabei an den jeweiligen Leitlinien und Handlungsempfehlungen der o.g. Institutionen. Inhaltlich
steht dabei die Stärkung der Nahmobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem ÖPNV, eine
intelligente Verknüpfung der unterschiedlichen Verkehrsarten und damit die Schaffung einer
stadtverträglichen Mobilität im Vordergrund.
Die Leitlinien und Zielsetzungen sind im Detail unter den u.g. Internetseiten abrufbar:
(Auszüge sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt)
http://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/zukunftsnetz/zielsetzung
http://www.agfs-nrw.de/agfs-und-partner/das-leitbild-der-agfs.html
Grundsätzlich genießt das Thema „Fuß- und Radverkehr“ seit vielen Jahren in der Verwaltung
einen sehr hohen Stellenwert. Neben der Arbeit in den o.g. Netzwerken, betreibt die Kolpingstadt
Kerpen eine Kinderunfallkommission oder kümmert sich intensiv in der Arbeitsgruppe
„Barrierefreiheit“ um Planung und Realisierung von barrierefreien Verkehrsräumen. Die
erfolgreiche Arbeit führte u.a. zu einer deutlichen Reduzierung der Kinderunfälle im Stadtgebiet
und zur Auszeichnung mit dem DEKRA Vision Zero Award (6 Jahre innerorts ohne Verkehrstote).
Nach Umsetzung des Radverkehrskonzeptes wird die Verwaltung nun in Kürze mit der Erstellung
eines Mobilitätsprogramms beginnen. Vorab wurde bereits Ende des Jahres 2017 im Rahmen
eines Workshops unter der Leitung der Agentur P.3. ein Mobilitätsleitbild entwickelt, bei dem vor
allem Leitwerte, Leitlinien und Qualitätsziele als Orientierungshilfe formuliert wurden.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 27.02.2018 werden die
Ergebnisse dieses Workshops vorgestellt.
Die Realisierung einer fuß- und fahrradfreundlichen Infrastruktur wird neben einer intensiven
Öffentlichkeitsarbeit ein wesentlicher Bestandteil des zukünftigen Mobilitätsprogramms sein.
Beschlussvorlage 719.17
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