Daten
Kommune
Kerpen
Größe
501 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
16.2 en
16.11.2017
Vermerk
Besprechungstermin am 16.11.2017 im Rathaus Kerpen
Pilotprojekt „Gestaltungen von Radverkehrsquerungen" am Beispiel der Querung
Erftradweg/L 162 (Verlängerung Kölner Straße)
Teilnehmer:
Frau Haase
Herr Zünskes
Herr Stölting
Herr Strehling
Herr Ensemeier
Rhein-Erft-Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Polizei
Kolpingstadt Kerpen
Kolpingstadt Kerpen
Straßenverkehrsbehörde (Aufsichtsbehörde)
Radverkehrsbeauftragter
Direktion Verkehr, Verkehrsunfallprävention
Straßenverkehrsbehörde
Radverkehrsbeauftragter, Verkehrsplanung
Die Kolpingstadt berichtet über die Maßnahmen und begleitenden Untersuchungen innerhalb
der letzten zwei Jahre:
16.11 — 23.11.2015
Geschwindigkeitsmessung Nr. 1
DTV circa 10.000 Fahrzeuge je 24 h
Ergebnis V85=72 km/h
Vzubssig = 50 km/h
danach geänderte Fahrbahnmarkierungen (durchgehende Fahrbahnrandmarkierung als
Schmalstrich), Versetzen von Verkehrszeichen (Geschwindigkeitsbeschränkung einzeln,
Hinweis auf Radquerung mittels VZ 138 näher an Querungsstelle), Einbau von vier blauweißen Rundsäulen an der Querungsstelle
Geschwindigkeitsmessung Nr. 2
16.09. —22.09.2016
DTV circa 10.000 Fahrzeuge je 24 h
Ergebnis V85=71 km/h
Vzulässig = 50 km/h
danach zusätzliche Bodenmarkierungen auf der L 162 (vereinfachtes VZ 138), jeweils im •
Zulauf der Querung
26.04. — 03.03.2017
Geschwindigkeitsmessung Nr. 3
DTV circa 10.000 Fahrzeuge je 24 h
Ergebnis V85=69 km/h
Vzulässig = 50 km/h
Durchführung einer Radverkehrsbefragung durch die Kolpingstadt Kerpen am 02.11.2017
circa 40 beteiligte Radfahrende
Zusammenfassendes Befragungsergebnis:
- Querungsstelle wurde überwiegend als verkehrssicher eingeschätzt
- Sichtverhältnisse auf der Südseite Richtung Westen seien verbesserbar
- durchgeführte Änderungen für den Radverkehr wurden kaum wahrgenommen
- Verbesserungen als FGO wurden vorgeschlagen (rechtlich nicht möglich)
- Bau einer planfreien Lösung wurde vorgeschlagen (Kosten- und Baurechtsproblem)
- „mehr kann man kaum machen" war überwiegender Tenor
Nach eingehender Diskussion wurde von allen Beteiligten folgende, weitere Vorgehensweise
verabredet:
1.
Durchführung einer weiteren Kontrollmessung der Geschwindigkeiten auf L 162 durch die
Kolpingstadt Kerpen
2
Kurzfristiger Grünrückschnitt auf der Querungssüdseite im Sichtfeld Richtung Kerpen durch
die Kolpingstadt Kerpen
3.
Rücknahme der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h, damit zukünftig Vzulässig = 70 km/h
4.
Vor Veränderung der Geschwindigkeitsbeschränkung soll ein Pressetermin unter Beteiligung
der Kerpener Straßenverkehrsbehörde, der Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Erft-Kreises,
der Polizei Direktion Verkehr und des betroffenen Straßenbaulastträger der L 162, dem Landesbetrieb Straßen NRW, voraussichtlich im Rathaus der Kolpingstadt Kerpen durchgeführt
werden.
Im Pressetermin soll dargelegt werden, dass die Veränderung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf 70 km/h alternativlos und durchaus sinnvoll ist. Die Geschwindigkeit
des MIV auf der L 162 ist im Wesentlichen durch die Streckencharakteristik bestimmt, die
Geschwindigkeitsmessungen lassen das erkennen. Sicherheitsrelevant, da waren sich alle
einig, sind die Sichtverhältnisse und das Erkennen der Querungsstelle, nicht aber die
zulässige Höchstgeschwindigkeit. Der Straßenbaulastträger besteht auf der Änderung der
zulässigen Geschwindigkeit. Es wird erwartet, dass sich das Geschwindigkeitsniveau mit
zulässiger Geschwindigkeit auf 70 km/h nicht ändert und sich die Gefahrenlage somit nicht
verändert. Es wird für querungswilligen Radverkehr eher einfacher, die Geschwindigkeit des
motorisierten Verkehrs abzuschätzen, da sich die mögliche Bandbreite der
Geschwindigkeiten eher verringert.
5.
Eine begleitende Beobachtung und Geschwindigkeitsmessung durch die Kolpingstadt
Kerpen wird erfolgen. Hiermit sollen die Annahmen überprüft werden.
Erst im Herbst 2018 soll dann entschieden werden, ob die Umgestaltung der Querung auf
der L 162 mit dem Erftradweg als Musterlösung für vergleichbare Querungen im gesamten
Rhein-Erft-Kreis empfohlen wird.