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Beschlussvorlage (Modellprojekt „Radwegquerung außerorts“ (L162 / Erftkanal) hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
215 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Beschlussvorlage (Modellprojekt „Radwegquerung außerorts“ (L162 / Erftkanal)
hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne) Beschlussvorlage (Modellprojekt „Radwegquerung außerorts“ (L162 / Erftkanal)
hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne) Beschlussvorlage (Modellprojekt „Radwegquerung außerorts“ (L162 / Erftkanal)
hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Bearbeitung: TOP Drs.-Nr.: 727.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 15.12.2017 Bemerkungen 27.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Modellprojekt „Radwegquerung außerorts“ (L162 / Erftkanal) hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und unterstützt die Fortführung des Modellprojektes. Nach Abschluss der Untersuchungen wird die Verwaltung über die abschließenden Ergebnisse und das weitere Vorgehen im Hinblick auf die grundsätzliche Ausgestaltung von Radwegquerungen an Hauptverkehrsstraßen außerorts“ im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr berichten. Sachbearbeitung gez. Strehling Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Bereits im Jahr 2015 gab es aus der Bürgerschaft und seitens der Politik Anträge, die Querungsstellen für Fußgänger und Radfahrer außerorts an Hauptverkehrsstraßen sicherer zu gestalten. In Gesprächen mit der Kreisverwaltung zeigte sich dann, dass es aufgrund vergleichbarer Eingaben in Nachbarkommunen den Wunsch nach einheitlichen Bewertungs- und Gestaltungsstandards für solche Querungsstellen gibt. Anhand der Querungsstelle L162 / Erftkanal sollte beispielhaft im Rahmen eines Modellprojektes eine mögliche Musterlösung entwickelt werden. Neben der Kolpingstadt Kerpen (Straßenverkehrsbehörde) sind der Rhein-Erft-Kreis (Straßenbaulastträger, Aufsichtsbehörde, Kreisfahrradbeauftragter), der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßenbaulastträger) sowie die Kreispolizei Direktion Verkehr die projektbeteiligten Akteure. Alle beteiligten Personen sind zudem Mitglied der Unfallkommission des Rhein-Erft-Kreises. In den letzten Monaten wurden nach und nach unterschiedliche Anpassungen im Verkehrsraum vorgenommen.      Grünrückschnitt zur Optimierung der Sichtverhältnisse Anpassung von Markierungen Neusortierung von Verkehrszeichen Aufstellung blau-weißer Rundsäulen Markierung des Verkehrszeichens VZ 138 (Radfahrer) auf der L163 vor der Querungsstelle Um die Wirkung der einzelnen Elemente überprüfen zu können, wurden verdeckte Geschwindigkeitsmessungen mit dem städtischen Seitenradarmessgerät durchgeführt. Des Weiteren wurden radfahrende Gruppen und Personen vor Ort interviewt. In dem beigefügten Gesprächsvermerk (siehe Anlage) sind die durchgeführten Maßnahmen und die Ergebnisse der Messungen und Interviews nochmal zusammengefasst. Nach Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen ist erkennbar, dass das ermittelte Geschwindigkeitsniveau sich mit den Anpassungen im Verkehrsraum nicht verändert hat. Die Behörden sind sich einig darüber, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten des motorisierten Verkehrs der örtlichen Streckencharakteristik der L162 entsprechen (außerorts, gerade Linienführung, normale Topographie, gute Sichtverhältnisse) und bei einer V85% = 70 km/h durchaus in einem zu erwartenden „Normalbereich“ liegen. Die Straßenverkehrsordnung sowie die Verwaltungsvorschriften (§41 VwV-StVO) beschreibt zur Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen: …wo Fußgänger und Radfahrer im Längs- und Querverkehr in besonderer Weise gefährdet sind; die zul. Höchstgeschwindigkeit soll auf diesen Abschnitten in der Regel 70 km/ nicht übersteigen. …außerhalb geschlossener Ortschaften ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor Lichtzeichenanlagen auf 70 km/h zu beschränken. Nach Auffassung der Arbeitsgruppe sind an der in Rede stehenden Querungsstelle die Sichtverhältnisse bzw. die Erkennbarkeit der Querungsanlage maßgebend für die Verkehrssicherheit, jedoch nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Beschlussvorlage 727.17 Seite 2 Es wird erwartet, dass sich nach Anpassung der Beschilderung (70 km/h) die V85% nicht verändert. Durch die Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird eine Harmonisierung der Verkehrsabläufe erwartet. Dies bedeutet, dass die Bandbreite der gefahrenen Geschwindigkeiten geringer wird und der Radfahrer / Fußgänger die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs besser einschätzen kann. Eine verdeckte Messung soll die fachliche Einschätzung bestätigen und als Grundlage für eine abschließende Bewertung der Querungsstelle dienen. Alle projektbeteiligten Behörden werden erst nach Auswertung der letzten Messung gemeinsam entscheiden, inwieweit die durchgeführten Anpassungen als Musterlösung für andere vergleichbare Querungsstellen für den Fuß- / Radverkehr dienen können. In den weiteren Abstimmungsgesprächen werden zudem noch mal alle verkehrsrechtlichen, städte-und straßenbaulichen Möglichkeiten ausgelotet, die Querung L162 Kölner Straße / Erftkanal weiter zu optimieren. Nach Abschluss der Untersuchungen wird die Verwaltung über die abschließenden Ergebnisse und das weitere Vorgehen im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr berichten. Beschlussvorlage 727.17 Seite 3