Daten
Kommune
Kerpen
Größe
215 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Bearbeitung:
TOP
Drs.-Nr.: 727.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
15.12.2017
Bemerkungen
27.02.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Modellprojekt „Radwegquerung außerorts“ (L162 / Erftkanal)
hier: Antrag der Fraktion B90/Grüne
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis und unterstützt die Fortführung des Modellprojektes.
Nach Abschluss der Untersuchungen wird die Verwaltung über die abschließenden Ergebnisse
und das weitere Vorgehen im Hinblick auf die grundsätzliche Ausgestaltung von
Radwegquerungen an Hauptverkehrsstraßen außerorts“ im Ausschuss für Stadtplanung und
Verkehr berichten.
Sachbearbeitung
gez. Strehling
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Bereits im Jahr 2015 gab es aus der Bürgerschaft und seitens der Politik Anträge, die
Querungsstellen für Fußgänger und Radfahrer außerorts an Hauptverkehrsstraßen sicherer zu
gestalten. In Gesprächen mit der Kreisverwaltung zeigte sich dann, dass es aufgrund
vergleichbarer Eingaben in Nachbarkommunen den Wunsch nach einheitlichen Bewertungs- und
Gestaltungsstandards für solche Querungsstellen gibt.
Anhand der Querungsstelle L162 / Erftkanal sollte beispielhaft im Rahmen eines Modellprojektes
eine mögliche Musterlösung entwickelt werden.
Neben der Kolpingstadt Kerpen (Straßenverkehrsbehörde) sind der Rhein-Erft-Kreis
(Straßenbaulastträger, Aufsichtsbehörde, Kreisfahrradbeauftragter), der Landesbetrieb
Straßenbau NRW (Straßenbaulastträger) sowie die Kreispolizei Direktion Verkehr die
projektbeteiligten Akteure. Alle beteiligten Personen sind zudem Mitglied der Unfallkommission
des Rhein-Erft-Kreises.
In den letzten Monaten wurden nach und nach unterschiedliche Anpassungen im Verkehrsraum
vorgenommen.
Grünrückschnitt zur Optimierung der Sichtverhältnisse
Anpassung von Markierungen
Neusortierung von Verkehrszeichen
Aufstellung blau-weißer Rundsäulen
Markierung des Verkehrszeichens VZ 138 (Radfahrer) auf der L163 vor der Querungsstelle
Um die Wirkung der einzelnen Elemente überprüfen zu können, wurden verdeckte
Geschwindigkeitsmessungen mit dem städtischen Seitenradarmessgerät durchgeführt.
Des Weiteren wurden radfahrende Gruppen und Personen vor Ort interviewt.
In dem beigefügten Gesprächsvermerk (siehe Anlage) sind die durchgeführten Maßnahmen und
die Ergebnisse der Messungen und Interviews nochmal zusammengefasst.
Nach Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen ist erkennbar, dass das ermittelte
Geschwindigkeitsniveau sich mit den Anpassungen im Verkehrsraum nicht verändert hat. Die
Behörden sind sich einig darüber, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten des motorisierten
Verkehrs der örtlichen Streckencharakteristik der L162 entsprechen (außerorts, gerade
Linienführung, normale Topographie, gute Sichtverhältnisse) und bei einer V85% = 70 km/h
durchaus in einem zu erwartenden „Normalbereich“ liegen.
Die Straßenverkehrsordnung sowie die Verwaltungsvorschriften (§41 VwV-StVO) beschreibt zur
Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen:
…wo Fußgänger und Radfahrer im Längs- und Querverkehr in besonderer Weise gefährdet sind;
die zul. Höchstgeschwindigkeit soll auf diesen Abschnitten in der Regel 70 km/ nicht übersteigen.
…außerhalb geschlossener Ortschaften ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor
Lichtzeichenanlagen auf 70 km/h zu beschränken.
Nach Auffassung der Arbeitsgruppe sind an der in Rede stehenden Querungsstelle die
Sichtverhältnisse bzw. die Erkennbarkeit der Querungsanlage maßgebend für die
Verkehrssicherheit, jedoch nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Beschlussvorlage 727.17
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Es wird erwartet, dass sich nach Anpassung der Beschilderung (70 km/h) die V85% nicht verändert.
Durch die Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird eine Harmonisierung der
Verkehrsabläufe erwartet. Dies bedeutet, dass die Bandbreite der gefahrenen Geschwindigkeiten
geringer wird und der Radfahrer / Fußgänger die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs
besser einschätzen kann.
Eine verdeckte Messung soll die fachliche Einschätzung bestätigen und als Grundlage für eine
abschließende Bewertung der Querungsstelle dienen.
Alle projektbeteiligten Behörden werden erst nach Auswertung der letzten Messung gemeinsam
entscheiden, inwieweit die durchgeführten Anpassungen als Musterlösung für andere
vergleichbare Querungsstellen für den Fuß- / Radverkehr dienen können.
In den weiteren Abstimmungsgesprächen werden zudem noch mal alle verkehrsrechtlichen,
städte-und straßenbaulichen Möglichkeiten ausgelotet, die Querung L162 Kölner Straße /
Erftkanal weiter zu optimieren.
Nach Abschluss der Untersuchungen wird die Verwaltung über die abschließenden Ergebnisse
und das weitere Vorgehen im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr berichten.
Beschlussvorlage 727.17
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