Daten
Kommune
Kerpen
Größe
129 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Anregungen der Öffentlichkeit
ANLAGE 4 Seite 1 von 1
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Nr. Schreiben von/Datum – Kurzinhalt
B 1) Schreiben vom 10.11.2016
Vorschlag der Verwaltung
Es wird angeregt, die bestehenden Gehölzstrukturen
südöstlich des Plangebietes (Rückwärtig der Wohnbebauung „Auf dem Stein 12-18“) zu erhalten.
Nicht FNP relevant.
Bei der genannten „Grünlandbrache“ handelt es sich
um eine überwiegend im Eigentum der Kolpingstadt
Kerpen befindliche Parzelle (Im Fußtal), die innerhalb
des Geltungsbereichs der 80. Flächennutzungsplanänderung liegt.
In der ergänzten Vermessungsgrundlage zum Bebauungsplan wurde der unter die Regelungen der
Baumschutzsatzung der Kolpingstadt Kerpen
stehende Bewuchs aufgrund der Anregung
eingemessen. Hierbei handelt es sich um 2
grenzständige Buchen sowie drei weiteren Buchen
die einen Abstand zur Parzellengrenze von 2,0 m
bis ca. 5,0 m stehen. Die Kronen weisen einen
Durchmesser von ca. 5,0 m bis 6,0 m auf.
Eine Abwägung über die Anregung erfolgt im
parallelen Bebauungsplanverfahren KE Nr. 362
„Vinger Weg“
Im Bebauungsplan werden die grenzständigen
Buchen und das Strauchwerk zum Erhalt festgesetzt.
Gegebenenfalls werden die festgesetzten Baugrenzen eingekürzt.
Es wird der Hinweis gegeben, dass die genannten
Gehölzstrukturen als Bruthabitat für verschiedene
Vogelarten dienen. Zudem werden Hinweise auf u.a.
Fledermäuse, Eulen, Spechte, Eichelhäher und Igel
gegeben.
Nicht FNP relevant.
Auf Ebene des parallel in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes liegen die in Rede stehenden
Flächen außerhalb des Geltungsbereichs. Ein
Eingriff in diese Flächen erfolgt somit nicht, sodass
auch artenschutzrechtliche Maßnahmen auf Ebene
der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung
nicht erforderlich sind.
Während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB gingen von Bürgerinnen und
Bürgern keine Stellungnahmen ein.