Daten
Kommune
Kerpen
Größe
2,6 MB
Datum
27.02.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Städtebauliche / Verkehrliche Neuordnung
der Sindorfer Straße
- Bericht -
Kontakt
Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen (SVK)
Bearbeiter: Dipl.-Ing. Wolfgang Kever
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Aachen, 18. Dezember 2017
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
Städtebauliche / verkehrliche Neuordnung der Sindorfer Straße ___________________1
1.1
Anlass und Aufgabenstellung _____________________________________________1
1.2
Abstimmungs- und Beteiligungsprozess ____________________________________5
1.3
Bestandsanalyse ______________________________________________________7
1.4
Anforderungsprofil ____________________________________________________10
1.5
Vorplanung __________________________________________________________11
Anlagen_________________________________________________________________17
1. Städtebauliche / verkehrliche Neuordnung der Sindorfer
Straße
1.1 Anlass und Aufgabenstellung
Der Stadtteil Kerpen hat rund 14.400 Einwohner und ist im Stadtentwicklungsplan als gut ausgestattetes Nahbereichszentrum eingestuft, dessen Bedeutung und Einzugsbereich weit über den Stadtteil
hinausgeht. Die Sindorfer Straße bildet in Zusammenhang mit der Hahnenstraße die zentrale NordSüd-Erschließung der Stadt Kerpen. Die Ost-West-Erschließung wird durch die Kölner Straße (B
264) gebildet, die mit der Hahnenstraße in Höhe der St. Martinus-Kirche den zentralen innerstädtischen Knotenpunkt bildet. Zwischenzeitlich wurde auch die B 264 als Ortsumgehung zur Entlastung
des Ortszentrums realisiert.
Abb.: Lageplan – Stadtzentrum Kerpen mit Nord-Süd-Erschließung Sindorfer Straße – Hahnenstraße
Seitens der Stadt Kerpen erfolgte in den Jahren von 2003 bis 2012 die Realisierung der städtebaulichen / verkehrlichen Neuordnung der Hahnenstraße auf dem Abschnitt zwischen der Kölner Straße
und der Alten Landstraße. In diesem Zusammenhang wurde das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro
Kaulen (SVK) Ende 2003 beauftragt ein Planungskonzept für dieses Teilstück der Hahnenstraße zu
erstellen. In den Folgejahren wurden
die Planungen in allen Leistungsphasen der HOAI erarbeitet,
Vorplanung (SVK),
Entwurfsplanung (SVK),
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Ausführungsplanung (Stadt Kerpen),
die politischen Beschlüsse eingeholt sowie
die Förderanträge (SVK) zur Beantragung von Fördermitteln bei der Bezirksregierung Köln zur
Realisierung der Maßnahme erstellt und eingereicht.
Zwischenzeitlich wurde die Maßnahme zur städtebauliche / verkehrlichen Neuordnung der Hahnenstraße auf dem Teilabschnitt zwischen Kölner Straße und Alten Landstraße baulich realisiert und
erfährt eine äußerst positive Resonanz seitens der Bürgerschaft.
Abb.: Entwurfsplanung – Städtebauliche / Verkehrliche Neuordnung der Hahnenstraße (SVK)
Folgendes Grundgestaltungsprinzip wurde hierbei umgesetzt:
Das Gestaltungsgrundprinzip sieht die Integration einer überfahrbaren Mittelinsel mit einer Breite
von 2,00 m auf den Abschnitten zwischen der Alten Landstraße und der Marienstraße sowie zwischen der Hausnummer 33 und der Kölner Straße vor, die neben dem gestalterischen Aspekt in
erster Linie als lineare Querungshilfe für den Fußgängerverkehr dient.
Der Abschnitt in Höhe der Fußgängerzone zwischen der Marienstraße und Hausnummer 33 nimmt
eine besondere Bedeutung bei der städtebaulichen / verkehrlichen Neuordnung der Hahnenstraße
ein. Dieser Abschnitt stellt aufgrund seiner zentralen Funktion den Stadtmittelpunkt der Stadt Kerpen
dar. Zur Hervorhebung der städtebaulichen Einmaligkeit wurde diesem Abschnitt im Rahmen des
Planungskonzeptes eine besondere gestalterische Betonung verliehen. Es bedurfte einer gestalterisch / funktionalen Verknüpfung der Hahnenstraße mit der angrenzenden Fußgängerzone zu einem
harmonischen Platz. Das Gestaltungskonzept sieht für diesen Teilabschnitt zur Erweiterung der Seitenräume eine Reduktion des Fahrbahnquerschnitts des fließenden Verkehrs auf eine Breite von
7,00 m vor.
Im Hinblick auf eine durchgängige Neugestaltung der Nord-Süd-Erschließungsachse des Stadtkerns
beabsichtigt die Stadt Kerpen im nächsten Schritt eine städtebauliche und verkehrliche Neuordnung
der Sindorfer Straße auf dem Abschnitt zwischen der Alten Landstraße und dem Nordring. Vor diesem Hintergrund wurde in Analogie zur Umgestaltung der Hahnenstraße das SVK beauftragt, in
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enger Zusammenarbeit mit Vertretern der Stadtverwaltung ein Planungskonzept für dieses Teilstück
der Sindorfer Straße in der Planungstiefe einer Vorplanung zu erstellen.
Die Stadt Kerpen hat für diesen Teilabschnitt der Sindorfer Straße zur Beantragung von Fördermitteln im Mai 2013 einen Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Zudem wurde das
Bebauungsplanverfahren für den betrachteten Teilabschnitt der Sindorfer Straße durchgeführt.
Aufgrund der Vielzahl von unterschiedlichen Nutzungsansprüchen bedarf es daher eines Abwägungsprozesses, indem bei konkurrierenden Nutzungen zwangsläufig eine Prioritätensetzung erfolgt. Daher muss der Planungsprozess sehr transparent gestaltet sein, um den Politikern und der
Bürgerschaft dieses Abwägungsprozess zu ermöglichen und damit eine konsensfähige Planung zu
schaffen. Vor diesem Hintergrund wird jeder einzelne Arbeitsschritt und Abwägungsprozesse bereits
in diesem Planungsstadium leicht verständlich mittels Graphiken und Text dokumentiert.
In diesem Zusammenhang wurde das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen im Jahr 2014 mit
den ersten Arbeitsschritten zur Erstellung der städtebaulichen / verkehrlichen Neuordnung der Sindorfer Straße beauftragt. Auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsanalyse erfolgte zur Definition des Grundgestaltungsprinzips der Sindorfer Straße für die Teilabschnitte zwischen Alte Landstraße und Nordring sowie Nordring und der Straße Am Falder die Ausarbeitung eines Ziel- und
Nutzungskonzeptes. Hierbei wurden alternative Gestaltungsformen für die Sindorfer Straße in Form
von Querschnittzeichnungen für den Bestand und die alternativen Planungen grafisch visualisiert. In
Verbindung mit den Querschnittzeichnungen erfolgt für das jeweilige Gestaltungsgrundprinzip die
Darstellung und Diskussion der städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen auf dem gesamten
Untersuchungsabschnitt auf den Streckenabschnitten, in den Knotenpunkten sowie für stadtgestalterische Bereiche. Die Ergebnisse der Bestandsanalyse und des Ziel- und Nutzungskonzeptes wurden mit dem Auftraggeber in einem Termin abgestimmt.
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Abb.: Ziel- und Nutzungskonzept – Städtebauliche / verkehrliche Neuordnung der Sindorfer Straße
Auf dieser Grundlage wurden anschließend die nächsten Arbeitsschritte zur städtebaulichen / verkehrlichen Neuordnung der Sindorfer Straße durchgeführt werden. Diesbezüglich erfolgte zunächst
die Ausrichtung einer Bürgerinformationsveranstaltung, bei dem der bisherige Planungsprozess
transparent dargestellt und erläutert wurde. Ziel des 1. Bürgerforums war die Abstimmung des
Grundgestaltungsprinzips für die Sindorfer Straße für den Teilabschnitt zwischen Alte Landstraße
und Nordring im Hinblick auf die Ausarbeitung der Vorplanungsvariante. Auf Basis der Ergebnisse
des 1. Bürgerforums erfolgte seitens des Auftragnehmers in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung Kerpen die Ausarbeitung der favorisierten Vorplanungsvariante. Das Planungskonzept wurde
anschließend in einer weiteren Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt und diskutiert, so dass
abschließend eine harmonische und mit allen Beteiligten abgestimmte Planung zur Neuordnung des
betrachteten Teilstücks der Sindorfer Straße vorliegt.
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1.2 Abstimmungs- und Beteiligungsprozess
Die (Zwischen-)Ergebnisse des Planungsprozesses zur städtebaulichen / verkehrlichen Neuordnung der Sindorfer Straße sollten frühzeitig einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Daher wurde durch eine regelmäßige Pressearbeit über die Arbeitsfortschritte informiert und auf
Veranstaltungen aufmerksam gemacht.
Neben einer kontinuierlichen Abstimmung mit dem Auftraggeber wurden folgende beiden Termine
zur Beteiligung der BürgerInnen durchgeführt:
1. Bürgerforum am 07. März 2017
2. Bürgerforum am 06. September 2017
1. Bürgerforum
Das 1. Bürgerforum fand im Ratssaal des Rathauses Kerpen am 07. März 2017 von 18:00 Uhr bis
20:30 Uhr mit rd. 50 Teilnehmern statt. Im Zuge dieser ersten Veranstaltung wurden BürgerInnen
mittels eines umfangreichen Fachvortrages die Ergebnisse der Bestandsanalyse sowie das Anforderungsprofil zur städtebaulichen / verkehrlichen Neuordnung der Sindorfer Straße vorgestellt. Erste
Gestaltungsvarianten in Form von Querschnittzeichnungen waren ebenfalls Gegenstand des Vortrags.
Im Anschluss hatten die BürgerInnen bei der Diskussionsrunde sowie im Werkstattverfahren die
Möglichkeit Wünsche und Anregungen hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung der Sindorfer Straße
einzubringen.
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Abb.: Impressionen des Bürgerforums
2. Bürgerforum
Eine umfassende Vorstellung der Ergebnisse der Vorplanung erfolgte im Rahmen des 2. Bürgerforums. Dieses fand wiederum im Ratssaal des Rathauses Kerpen am 06. September 2017 von 18:00
Uhr bis 19:30 Uhr mit rd. 25 Teilnehmern statt.
In der Veranstaltung konnten sich die BürgerInnen in einem ausführlichen Fachvortrag sowie durch
die ausgehängten großformatigen Pläne über den Planungsprozess und die ausgearbeitete Variante
der Vorplanung informieren. Zudem hatten die BürgerInnen die Möglichkeit Wünsche und Anregungen im Zuge der sich anschließenden umfassenden Diskussion einzubringen. Die zahlreichen Anregungen der BürgerInnen wurden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt und geprüft.
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1.3 Bestandsanalyse
Im Rahmen des Planungsprozesses wurde in einem ersten Arbeitsschritt eine nach den verschiedenen Verkehrsarten und städtebaulichen Gesichtspunkten unterteilte Bestandsanalyse der Sindorfer Straße auf dem Abschnitt zwischen der Alten Landstraße und dem Nordring durchgeführt.
Städtebau / Straßenraumgestaltung
Im gesamten Bereich der Sindorfer Straße wirkt die Straßenraumgestaltung monoton. Verkehrliche
Flächen mit überdimensionierten Fahrbahnbreiten dominieren den Verkehrsraum. Es gibt viele monoton versiegelte Flächen, besonders im Bereich des Knotenpunktes Sindorfer Straße / Nordring /
Friedensring. Zudem werden wertvolle Brachflächen wie beispielsweise im Bereich des Nordringes
/ Friedensringes städtebaulich bisher nicht genutzt. Im Straßenbild dominiert besonders das große
Kinocenter mit angrenzendem Kundenparkplatz. Dieser weist jedoch derzeitig eine geringe Aufenthaltsqualität für die BürgerInnen der Stadt Kerpen auf.
Abb.: links: Sindorfer Straße Höhe Jahnplatz, Blickrichtung Nord;
rechts: Kundenparkplatz Euromax Cinema
Fließender Kfz-Verkehr
Der betrachtete Abschnitt der Sindorfer Straße von der Alten Landstraße bis zum Nordring weist
einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von 13.000 Kfz/24h auf. Dabei beträgt der LKW-Anteil
circa 3 – 4 %. Im Zuge der Umgestaltung des Abschnittes Hahnenstraße wurde die Kreuzung Hahnenstraße / Alte Landstraße / Sindorfer Straße zu einem Kreisverkehr umgestaltet. Die Einmündung
auf Höhe des Jahnplatzes auf die Sindorfer Straße ist wartepflichtig. Die Einmündung Friedhofstraße
ist als Einbahnstraße ausgewiesen und lediglich in Richtung Sindorfer Straße befahrbar. Die Kreuzung Sindorfer Straße / Nordring / Friedensring ist heute als lichtsignalgeregelter Knotenpunkt gestaltet. Auf dem kompletten Abschnitt der Sindorfer Straße, dem Nordring, dem Friedensring sowie
der Alten Landstraße beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Die Einmündung am
Jahnplatz sowie die Friedhofstraße sind als Tempo 30-Zone ausgewiesen.
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Ruhender Kfz-Verkehr
Auf dem Abschnitt der Sindorfer Straße zwischen der Alten Landstraße und dem Nordring sind keine
Parkplätze im öffentlichen Straßenraum vorhanden. Vor dem Kinocenter befindet sich ein Kundenparkplatz mit ca. 75 Stellplätzen. Hinzu kommen Senkrechtparkplätze vor dem Haus Nummer 25
der Sindorfer Straße als Kundenparkplätze für den dort ansässigen Imbissgrill.
Abb.: links: Kundenparkplatz Euromax Cinema,
rechts: Kundenparkplatz Imbissgrill
ÖPNV
Die Achse Sindorfer Straße ist Bestandteil des öffentlichen Busliniennetzes und wird von vier Linien
sowie dem AST auf dem gesamten betrachteten Abschnitt befahren. Es befinden sich zwei Haltestellen für den ÖPNV auf dem betrachteten Abschnitt. Die Bushaltestelle „Neues Rathaus“ ist auf
der Sindorfer Straße in beiden Richtungen am Fahrbahnrand angeordnet. Beide Bushaltestellen
befinden sich nördlich des Kreisverkehres. Die Bushaltestelle „Abzweig Mödrath“ ist in beiden Richtungen als Bushaltestellenbucht ausgebildet und südlich vom Knotenpunkt Sindorfer Straße / Nordring / Friedensring angeordnet. Die Warteflächen für die Fahrgäste des ÖPNV sind in beiden Richtungen unzureichend dimensioniert und zudem fehlt ein entsprechender Wetterschutz.
Fahrradverkehr
Der Fahrradverkehr stadteinwärts wird im betrachteten Abschnitt auf der gesamten Länge der Sindorfer Straße über einen Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt. Stadtauswärts ist auf dem Abschnitt von der Alten Landstraße bis zur Friedhofstraße ebenfalls ein Schutzstreifen für den Fahrradverkehr vorhanden. Auf dem Abschnitt von der Friedhofstraße bis zum Nordring wird der Fahrradverkehr über einen gemeinsamen Fuß- und Radweg geführt. Im Knotenpunkt Sindorfer Straße /
Nordring / Friedensring besteht stadtauswärts keine Sicherung für den Radverkehr. Die Einbahnstraße Friedhofstraße ist in beide Richtungen für den Radverkehr geöffnet.
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Abb.: links: Sindorfer Straße, Blickrichtung Nord auf Knotenpunkt Nordring / Friedensring;
rechts: Sindorfer Straße – Einmündung Friedhofstraße, Blickrichtung Nord
Fußgängerverkehr
Im gesamten betrachteten Abschnitt der Sindorfer Straße stehen dem Fußgängerverkehr nur wenige
sichere Querungsmöglichkeiten zur Verfügung. Lediglich im Bereich des Kreisverkehres Hahnenstraße / Alte Landstraße / Sindorfer Straße und des signalisierten Knotenpunktes Sindorfer Straße /
Nordring / Friedensring sind Querungsmöglichkeiten vorhanden. Zudem stehen dem Fußgängerverkehr zwischen Jahnplatz und Friedensring punktuell an Einmündungen und Haltestellen nur schmale
Gehwege zur Verfügung. Hinzu besteht stadtauswärts nördlich der Friedhofstraße Konfliktpotenzial
zwischen Fußgänger- und Fahrradverkehr aufgrund der gemeinsamen Führung auf einer Fläche.
Stadteinwärts kommt es besonders im Bereich des Euromax Cinemas zu vermehrten Konflikten
zwischen Kfz- und Fußgängerverkehr aufgrund der Einfahrt / Ausfahrt von Kfz auf den Kundenparkplatz. Südlich des Knotenpunktes Sindorfer Straße / Nordring / Friedensring sind die Warteflächen
für den Fußgängerverkehr an den Bushaltestellen unzureichend dimensioniert. Im gesamten Knotenpunktbereich ist die Lichtsignalanlage zudem nicht behindertengerecht ausgebildet und nicht mit
ausreichend langen Grünphasen für den Fußgängerverkehr ausgestattet. Die Zugänglichkeit zum
Kinocenter ist derzeitig unbefriedigend gestaltet. Insbesondere die Wegeverbindung vom Parkplatz
Jahnplatz zum Kinocenter ist aufgrund des fehlenden Gehweges sowie der umwegigen und nicht
barrierefreien Treppenführung mangelhaft.
Abb.: links: Fußgängerzugang zum Kundenparkplatz Euromax Cinema;
rechts: Sindorfer Straße Euromax Cinema, Blickrichtung Süd
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1.4 Anforderungsprofil
An die Neuordnung der Sindorfer Straße wird diesbezüglich wiederum ein sehr differenziertes Anforderungsprofil gestellt. Folgende Aspekte bedürfen einer Integration in das Planungskonzept:
Die Leistungsfähigkeit des Streckenabschnitts sowie der Knotenpunkte Sindorfer Straße /
Nordring und Sindorfer Straße / Alte Landstraße muss auch zukünftig in vollem Umfang gewährleistet sein.
Die Belange aller Verkehrsarten (fließender und ruhender Kfz-Verkehr, Lieferverkehr, öffentlicher Verkehr, Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr) bedürfen einer integrierten Betrachtung
in dem Planungskonzept.
Die Neuordnung des ruhenden Kfz-Verkehrs bildet eine wichtige Komponente im Zuge des
Planungskonzeptes. Hervorzuheben sind hier insbesondere die Bereiche des Euromax Cinemas sowie der derzeitigen Tankstelle.
Zukünftig muss Fußgängern und Radfahrern eine sichere Führung angeboten werden. Insbesondere für Fußgänger muss die Querbarkeit der Fahrbahn deutlich verbessert werden. Auf
eine behindertengerechte Gestaltung ist besonderes Wert zu legen.
Die Straßenraumgestaltung bedarf einer deutlichen Attraktivierung, so dass dieser Abschnitt
der Sindorfer Straße auch städtebaulich / gestalterisch seiner Bedeutung im Zuge der NordSüd-Erschließung des Stadtzentrums gerecht wird.
Die Straßenraumgestaltung muss in enger Zusammenarbeit mit der städtebaulichen Rahmenplanung sowie des in Bearbeitung befindlichen Bebauungsplans für diesen Bereich Kerpens
entwickelt werden, so dass ein harmonisches Gesamtkonzept für das Stadtzentrum Kerpen
erarbeitet wird. In diesem Zusammenhang bedürfen die vorhandenen bzw. geplanten Nutzungen an der Sindorfer Straße (Euromax Cinemas, Amtsgericht Kerpen etc.) einer besonderen
Berücksichtigung.
Zentraler Arbeitsinhalt ist die Sindorfer Straße zwischen der Alten Landstraße und dem Nordring. Gleichzeitig bedarf es jedoch eines Nachweises, dass sich dieses Gestaltungskonzept
harmonisch in die gesamte Achse Sindorfer Straße – Hahnenstraße einpasst, insbesondere
unter Berücksichtigung des seit kurzem umgestalteten Teilabschnitts der Hahnenstraße zwischen Kölner Straße und Alten Landstraße.
Darüber hinaus bedarf es im Hinblick auf die zukünftige städtebauliche Entwicklung Kerpens
sowie einer durchgängigen Neugestaltung der gesamten Nord-Süd-Achse im Zuge der Erstellung eines Zielkonzeptes ebenfalls einer Berücksichtigung der Sindorfer Straße auf dem Teilabschnitt zwischen Nordring und der Straße Am Falder.
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1.5 Vorplanung
Folgendes Gestaltungskonzept liegt der Vorplanung zur städtebaulichen / verkehrlichen Neuordnung der Sindorfer Straße zu Grunde:
Modul: Abschnitt der Sindorfer Straße
Abb.: Lageplan – Abschnitt der Sindorfer Straße
Kfz-Fahrbahn
Die Fahrbahnbreite des Abschnittes Alte Landstraße bis Jahnplatz beträgt im Bestand sowie der
Vorplanung 8,00 m. Im Bereich des Kinocenters wird eine Aufweitung der Fahrbahn auf 10,00 m zu
Gunsten einer besseren Querbarkeit in Form einer integrierten Mittelinsel realisiert. Im Gegensatz
dazu wird auf dem Abschnitt Kinocenter bis Nordring eine Reduzierung der Fahrbahnbreite auf 8,00
m inklusive beidseitiger Schutzstreifen zu Gunsten der Nebenanlangen vorgenommen.
Ruhender Kfz-Verkehr
Im Zuge des neuen Grundgestaltungskonzeptes werden auf dem Abschnitt Kinocenter bis Nordring
auf der östlichen Straßenseite 10 Längsparkplätze im Seitenraum mit einer Breite von 2,00 m integriert. Dies ist aufgrund der Fahrbahnbreitenreduzierung möglich und bietet Ausgleich für die reduzierte Anzahl an Parkplätzen auf der Fläche vor dem Kinocenter.
ÖPNV
Die Bushaltestelle „Abzweig Mödrath“ wird auf die nördliche Seite des Kreisverkehrs Sindorfer
Straße / Friedensring / Nordring verlagert. Die Bushaltestelle wird in beiden Richtungen als Haltestellenkap auf der Fahrbahn angeordnet und es werden großzügige Warteflächen sowie ein Wetterschutz für die Fahrgäste eingerichtet.
Fahrradverkehr
Auf dem gesamten Abschnitt der Sindorfer Straße von der Alten Landstraße bis zum Nordring werden beidseitig Schutzstreifen mit einer Breite von 1,50 m eingerichtet. Die Kernfahrbahn wird diesbezüglich mit einer Breite von 4,50 bis 5,00 m versehen. Am Knotenpunkt Sindorfer Straße / Friedensring / Nordring wird der Fahrradverkehr gesichert im Mischverkehr in der Kreisfahrbahn des
kleinen Kreisverkehrs geführt. Zudem wird der Fahrradverkehr nördlich des Kreisverkehrs auf den
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bestehenden gemeinsamen Fuß- und Radweg übergeleitet. Die als Einbahnstraße ausgewiesene
Friedhofstraße bleibt weiterhin für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet.
Fußgängerverkehr
Zunächst werden im Zuge des Gesamtkonzeptes neben den Fußgängerüberwegen zur sicheren
Querung des kleinen Kreisverkehrs zwei bauliche Querungshilfen in Form von Mittelinseln mit einer
Breite von 2,50 m im Bereich des Kinocenters eingerichtet. Diese sollen die Wegebeziehung Jahnplatz – Friedhofstraße sowie die Möglichkeit zur Überquerung zum Eingang des Kinocenters für den
Fußverkehr stärken. Die Ein- und Ausfahrt für den Kfz-Verkehr zum Parkplatz des Kinocenters werden zusammengelegt und stattdessen die südliche Einfahrt als barrierefreier Eingangsbereich für
den Fußgängerverkehr umgestaltet. Dies ermöglicht dem Fußgängerverkehr eine komfortable und
direkte Wegebeziehung von der Friedhofstraße zum Kinocenter und die Konflikte mit dem Kfz-Verkehr vor dem Kinocenter werden reduziert. Im Abschnitt Kinocenter bis Nordring können die Gehwege und Aufstellbereiche für den Fußgängerverkehr infolge der reduzierten Fahrbahnbreiten deutlich breiter und komfortabler gestaltet werden. Zu einer höheren Sicherheit für Fußgänger trägt zudem die geänderte Führung des Radverkehrs in diesem Bereich bei. Dieser wird in Form von Schutzstreifen auf der Fahrbahn und nicht länger auf einem gemeinsamen Fuß- / Radweg geführt.
Städtebau / Straßenraumgestaltung
Im Zuge der Umgestaltung des Straßenraumes wird die Fahrbahnbreite für den Kfz-Verkehr reduziert sowie die Anlagen für den Fußgängerverkehr verbreitert. Der Baum- und Grünbestand bleibt
weitestgehend erhalten, sowie zahlreiche neue Bäume zur Begrenzung der Parkplätze gepflanzt.
Der Straßenraum wird dadurch deutlich aufgelockert und es dominieren nicht länger die verkehrlichen Flächen. Dem Fußgängerverkehr und den damit verbundenen Wegebeziehungen wird eine
höhere Bedeutung zugemessen. Die umgestaltete Platzfläche vor dem Kinocenter wird mit seiner
gesteigerten Aufenthaltsqualität zudem deutlich zur Stärkung der städtebaulichen Anforderungen
beitragen.
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Modul: Knotenpunkt Sindorfer Straße / Nordring / Friedensring
Abb.: Lageplan – Knotenpunkt Sindorfer Straße / Friedensring / Nordring
Am Knotenpunkt Sindorfer Straße / Nordring / Friedensring wird statt der lichtsignalisierten Kreuzung
ein kleiner Kreisverkehr eingerichtet. Dieser weist geringere Betriebskosten auf und fügt sich harmonisch in das Gesamtgestaltungskonzept der Nord-Süd-Achse mit dem kürzlich umgestalteten
Teilabschnitt der Hahnenstraße ein. Der Kreisverkehr wird mit einem Durchmesser von 27,00 m
versehen. Die Kreisfahrbahn erhält in diesem Zusammenhang eine Breite von 7,00 m, die nicht
überfahrbare Mittelinsel einen Durchmesser von 11,00 m. In den Knotenpunktarmen des Kreisverkehrs werden jeweils Fußgängerüberwege sowie Fahrbahnteiler mit einer Breite von 2,50 m angelegt. Der Radverkehr wird jeweils in Form von Schutzstreifen an den Kreisverkehr herangeführt und
im Knotenpunktbereich gesichert auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt.
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Modul: Fläche vor Kinocenter
Abb.: Lageplan – Fläche vor Kinocenter
Die Fläche vor dem Kinocenter dominiert das Stadtbild des betrachteten Teilabschnittes der Sindorfer Straße. Auf der Fläche soll auch zukünftig ein angemessenes Angebot an Parkplätzen für die
Besucher des Kinocenters realisiert werden. Insgesamt sollen in diesem Bereich 48 Stellplätze integriert werden. Weitere Parkplätze werden im Bereich der Sindorfer Straße sowie des Jahnplatzes
angeboten.
Abb.: Querschnittgestaltung Straßenraum vor Kinocenter
Zur Gewährleistung einer besseren Aufenthaltsqualität vor dem Kinocenter wird die Fläche im zentralen Bereich zu einer Platzfläche in Form eines Begegnungsraumes mit Sitzmöglichkeiten ausgebildet. Außerdem besteht die Möglichkeit zur Außengastronomie. Die Ein- und Ausfahrt für den Kfz-
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Verkehr wird auf der nördlichen Platzseite zusammengefasst, dafür entsteht ein großer, zentraler
Eingangsbereich für Fußgänger der ebenfalls zur städtebaulichen Aufwertung des Platzes beiträgt.
Der Eingangsbereich soll barrierefrei ausgebildet werden. Weitere Zugänge zum Kinocenter befinden sich an der südlichen Seite des Platzes über zwei Treppenanlagen. Die gesamte Platzfläche
wird auf der östlichen Seite durch einen umliegenden Pflanzstreifen mit niedrigen Hecken und Bäumen gefasst.
Modul: Jahnplatz
Der Einmündungsbereich zum Jahnplatz wird im Zuge der Planung enger gestaltet. Dies bietet
neuen Raum für eine Verbreiterung des Gehweges auf beiden Seiten, um die Fußwegebeziehung
zwischen Kinocenter und Jahnplatz sowie den dort vorhandenen Parkplätzen zu stärken. Diesbezüglich wird auf der Nordseite ein 2,50 m breiter Gehweg angelegt. Zudem werden auf der Nordseite
der Straße zwei Treppen für den einfachen Zugang des Fußgängerverkehrs zum Kinocenter angelegt. Auf der Südseite der Straße werden Senkrechtparkplätze eingerichtet.
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Abbildung 12: Lageplan – Gestaltungskonzept (Vorplanung) Sindorfer Straße
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2. Anlagen
Plan „Bestandsanalyse“
Plan „Vorplanung“
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