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Beschlussvorlage (Städtebauliche und verkehrliche Neuordnung der Sindorfer Straße)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Beschlussvorlage (Städtebauliche und verkehrliche Neuordnung der Sindorfer Straße) Beschlussvorlage (Städtebauliche und verkehrliche Neuordnung der Sindorfer Straße)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Bearbeitung: Herr Strehling TOP Drs.-Nr.: 67.18 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 29.01.2018 Bemerkungen 27.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Städtebauliche und verkehrliche Neuordnung der Sindorfer Straße Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 100.000 € X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2017 (Übertrag in 2018) Produktsachkonto: 545410102 / 0961203 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ergebnisdokumentation des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur städtebaulichen / verkehrlichen Neuordnung der Sindorfer Straße zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, einen straßenbaulichen Planungsentwurf sowie einen Finanzierungsantrag durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen. Sachbearbeitung Gez. Strehling Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt 15 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Gez. Schwister Gez. Giesen Gez. Schaaf Gez. Spürck Gez. Nimtz Begründung: Im Jahre 2015 hat der Aussschuss für Stadtplanung und Verkehr die Verwaltung damit beauftragt, den Planungsprozess zur Umgestaltung der Sindorfer Straße im Stadtteil Kerpen-Mitte zu starten. Mit Unterstützung des Stadt- und Verkehrsplanungsbüros Kaulen (SVK) aus Aachen wurden zunächst zwei Bürgerforen im März und September 2017 durchgeführt. Die Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung wurden nach städtebaulicher und verkehrlicher Bewertung schließlich in einen Vorplanungsentwurf übertragen. Ein ausführlicher Bericht sowie die Planunterlagen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Ziel ist es, nach positiver Beschlusslage einen straßenbaulichen Planungsentwurf erarbeiten zu lassen, der die Grundlage für einen Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung und die spätere Ausschreibung darstellt. Für die Erstellung eines straßenbaulichen Planungsentwurfs sowie eines Finanzierungsantrags wurde im Haushalt 2017 bereits ein Betrag von 100.000 € angemeldet und genehmigt. Aktuell erfolgt der Übertrag der Mittel für die Verwendung in 2018. Die Bezirksregierung Köln hat mitgeteilt, dass eine Bezuschussung der Gesamtmaßnahme (75 % der förderfähigen Kosten) für das Jahr 2019 in Aussicht steht, sofern bis Juni 2018 ein prüffähiger Förderantrag vorliegt. Anderenfalls ist eine Förderung erst im Jahre 2020 möglich. Parallel zu den o.g. Bürgerforen wurde ein Bebauungsplanverfahren mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gestartet. Eine Weiterführung des Verfahrens (Offenlage) erfolgt nach dem Vorliegen des konkreten Ausbauentwurfs. Die Verwaltung wirbt für die Zustimmung zur Fortführung des Projektes, um den verkehrlichen und städtebaulichen Lückenschluss zwischen den geplanten Kanal- und Straßenausbaumaßnahmen in Mödrath (u.a. Friedensring) und dem Ausbau der Hahnenstraße (Abschnitt zwischen Kölner Straße und Alte Landstraße) herstellen zu können. Beschlussvorlage 67.18 Seite 2