Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
27.02.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Bearbeitung: Herr Strehling
TOP
Drs.-Nr.: 67.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
29.01.2018
Bemerkungen
27.02.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Städtebauliche und verkehrliche Neuordnung der Sindorfer Straße
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 100.000 €
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : 2017 (Übertrag in 2018)
Produktsachkonto: 545410102 / 0961203
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt die Ergebnisdokumentation des
Bürgerbeteiligungsverfahrens zur städtebaulichen / verkehrlichen Neuordnung der Sindorfer
Straße zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen straßenbaulichen Planungsentwurf sowie einen
Finanzierungsantrag durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen.
Sachbearbeitung
Gez. Strehling
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt 15
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Gez. Schwister
Gez. Giesen
Gez. Schaaf
Gez. Spürck
Gez. Nimtz
Begründung:
Im Jahre 2015 hat der Aussschuss für Stadtplanung und Verkehr die Verwaltung damit beauftragt,
den Planungsprozess zur Umgestaltung der Sindorfer Straße im Stadtteil Kerpen-Mitte zu starten.
Mit Unterstützung des Stadt- und Verkehrsplanungsbüros Kaulen (SVK) aus Aachen wurden
zunächst zwei Bürgerforen im März und September 2017 durchgeführt. Die Ergebnisse aus der
Bürgerbeteiligung wurden nach städtebaulicher und verkehrlicher Bewertung schließlich in einen
Vorplanungsentwurf übertragen. Ein ausführlicher Bericht sowie die Planunterlagen sind dieser
Vorlage als Anlage beigefügt.
Ziel ist es, nach positiver Beschlusslage einen straßenbaulichen Planungsentwurf erarbeiten zu
lassen, der die Grundlage für einen Finanzierungsantrag bei der Bezirksregierung und die spätere
Ausschreibung darstellt.
Für die Erstellung eines straßenbaulichen Planungsentwurfs sowie eines Finanzierungsantrags
wurde im Haushalt 2017 bereits ein Betrag von 100.000 € angemeldet und genehmigt. Aktuell
erfolgt der Übertrag der Mittel für die Verwendung in 2018.
Die Bezirksregierung Köln hat mitgeteilt, dass eine Bezuschussung der Gesamtmaßnahme (75 %
der förderfähigen Kosten) für das Jahr 2019 in Aussicht steht, sofern bis Juni 2018 ein prüffähiger
Förderantrag vorliegt. Anderenfalls ist eine Förderung erst im Jahre 2020 möglich.
Parallel zu den o.g. Bürgerforen wurde ein Bebauungsplanverfahren mit Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gestartet. Eine
Weiterführung des Verfahrens (Offenlage) erfolgt nach dem Vorliegen des konkreten
Ausbauentwurfs.
Die Verwaltung wirbt für die Zustimmung zur Fortführung des Projektes, um den verkehrlichen und
städtebaulichen Lückenschluss zwischen den geplanten Kanal- und Straßenausbaumaßnahmen
in Mödrath (u.a. Friedensring) und dem Ausbau der Hahnenstraße (Abschnitt zwischen Kölner
Straße und Alte Landstraße) herstellen zu können.
Beschlussvorlage 67.18
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