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Beschlussvorlage (Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Vorhaben Gewerbegebiet Kerpen-Sindorf, Hüttenstraße)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Beschlussvorlage (Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Vorhaben Gewerbegebiet Kerpen-Sindorf, Hüttenstraße) Beschlussvorlage (Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Vorhaben Gewerbegebiet Kerpen-Sindorf, Hüttenstraße) Beschlussvorlage (Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Vorhaben Gewerbegebiet Kerpen-Sindorf, Hüttenstraße)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 88.18 Datum :02.02.2018 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 27.02.2018 Stadtrat 13.03.2018 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Vorhaben Gewerbegebiet Kerpen-Sindorf, Hüttenstraße X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: Den Antrag des Vorhabenträgers auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung zu beauftragen, eine Qualifizierung (fachliche Bewertung) des Projektes durchzuführen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Gez. Dieken Gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent Gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Gez. Spürck Gez. Nimtz - Die Verwaltung zu beauftragen, die Qualifizierung in einer der nächsten Sitzungen dem Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zur Vorberatung und dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zur Beschlussfassung vorzulegen. Beschlussvorlage 88.18 Seite 2 Begründung: Die Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH beabsichtigt an der Hüttenstraße auf einer ca. 50000 m² großen Fläche zusätzliche Gewerbeflächen zu schaffen und in einem Bebauungsplan mit den bereits vorhandenen Gewerbeflächen zusammen zu fassen. Das gesamte Plangebiet umfasst ca. 155.300 m². Das städtebauliche Konzept wurde in verschiedenen Gesprächen mit der Kolpingstadt Kerpen abgestimmt. Mit Schreiben vom 15.01.2018 stellt die Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes. Beschlussvorlage 88.18 Seite 3