Daten
Kommune
Kerpen
Größe
6,4 MB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
INTEGRIERTES KLIMASCHUTZKONZEPT
Kolpingstadt Kerpen
- Abschlussbericht –
Entwurfsfassung
Auftraggeber:
Kolpingstadt Kerpen
Jahnplatz 1 | 50171 Kerpen | www.stadt-kerpen.de
Projektleiter: Technischer Beigeordneter Joachim Schwister,
Kommunaler Klima- und Flächenmanager Dipl. Ing. Wolfgang Höhne
Auftragnehmer:
Energielenker Beratungs GmbH
AirportCenter II, Eingang West | Hüttruper Heide 90 | 48268 Greven
Tel.: 02571/5886610 | info@infas-enermetric.de | www.infas-enermetric.de
Bearbeitung: Daniela Windsheimer [M.Sc.], Dipl. Ing. Reiner Tippkötter, David Sommer
[M.Eng], Jenny Kamp [M.Sc], Timo Kappius [B. Eng.], Carolin Dietrich [Dipl.-Geogr./M.Sc.
Raumplanung], Annabell Methler [M.Sc.], Maren Bogon [B.Sc.]
Förderprojekt
Die Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Kolpingstadt Kerpen ist im
Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB), vertreten durch den Projektträger Jülich, gefördert worden.
Vorhaben: Integriertes Klimaschutzkonzept der Kolpingstadt Kerpen
Laufzeit: 01.08. 2016 bis 31.12.2017, Förderkennzeichen: 03K04149
Hinweise:
Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich in dem vorliegenden Konzept bei den
verwendeten Fotos um eigene Aufnahmen und bei den verwendeten Abbildungen und
Grafiken um eigene Darstellungen.
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
I
V
Tabellenverzeichnis
VII
Abbildungsverzeichnis
VIII
1 Zusammenfassung
12
2 Einführung, Aufgabenstellung, Zielsetzung und Vorgehen
14
Hintergrund und Motivation
14
Aufgabenstellung und Zielsetzung
16
Vorgehen / Partizipationsprozess
16
Relevante Akteure
Auftaktveranstaltung
Workshops
Expertengespräche und Interviews mit Akteuren vor Ort
Klimaschutzlogo
3 Rahmenbedingungen in der Kolpingstadt Kerpen
Kommunale Daten
Gebäudestruktur
Einwohner
Erwerbstätige
Verkehrssituation
18
18
19
20
20
22
22
23
25
25
26
Bereits realisierte Projekte in den Bereichen Klimaschutz und erneuerbare
Energien
27
4 Betroffenheit der Stadt Kerpen durch den Klimawandel
Mögliche Klimaanpassungsmaßnahmen für Kerpen
30
31
5 Energie- und CO2-Bilanz
35
Bilanzierungsmethodik
35
Endenergieverbrauch und CO2e-Emissionen
38
Regenerative Energien
48
Fazit
49
6 Potenziale zu erneuerbaren Energien und Energieeinsparung
Erneuerbare Energien
Sonnenenergie
Windenergie
energielenker Beratungs GmbH
50
50
50
52
I
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Biomasse
Geothermie/Erdwärme
7 Suffizienz – Was können wir selber zum Klimaschutz beitragen?
Suffizienzbegriff
8 Heutige und zukünftige Energiebedarfe privater Haushalte
Strombedarf privater Haushalte
53
54
57
57
64
64
Ist-Stand Strombedarf
Zukünftiger Strombedarf
64
66
Wärmebedarf privater Haushalte
68
Ist-Stand Heizwärmebedarf
Zukünftiger Heizwärmebedarf
Ist-Situation Warmwasserbedarf
Zukünftiger Warmwasserbedarf
9 Heutiger und zukünftiger Energiebedarf von Industrie und GHD
Prozesswärmeversorgung
Ist-Stand und Entwicklung der Prozesswärmeversorgung
Alternative Versorgungsoptionen
10 Mobilitätsbedarf und –versorgung
68
70
72
73
75
80
80
80
81
Ist-Situation Verkehrsangebot und Mobilitätsverhalten
81
Berechnungsgrundlagen
81
Potenzialberechnungen Sektor Verkehr für die Kolpingstadt Kerpen
82
11 Strategien und Szenarien der zukünftigen Energieversorgung
86
Möglichkeiten zukünftiger Raumwärmeversorgung
86
Versorgungskonzept CO2-arme Raumwärme und Warmwasser (Wärmewende) 86
Verwendungskonzept zukünftig verfügbarer Brenn- und Kraftstoffe
Nutzungskonzept Biomassepotenzial
Strombedarf für synthetische Brennstoffe und Wärmebereitstellung
Importbedarf und Exportverfügbarkeit von Strom und Brennstoffen
Fazit
12 Endenergie- und THG-Szenarien
Endenergieszenarien
Trendszenario
Ambitioniertes Szenario
Zielszenario
90
96
97
98
101
102
102
102
103
104
Entwicklung der zukünftigen THG-Emissionen
105
Trendszenario THG-Emissionen
Ambitioniertes Szenario THG-Emissionen
106
107
energielenker Beratungs GmbH
II
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Zielszenario THG-Emissionen
Fazit
13 Klimaziele der Kolpingstadt Kerpen
108
108
109
Bezug zum internationalen Zwei-Grad-Ziel sowie den Zielsetzungen von Bund, Land
NRW und Klima-Bündnis
109
Quantitative Ziele
110
Qualitative Ziele
110
Energiestadt Kerpen 2030
111
Energie in 2030
Wohnen in 2030
Arbeiten in 2030
Mobilität in 2030
112
113
114
114
14 Maßnahmenkatalog
116
Handlungsfeld 1: Nutzung erneuerbarer Energien
119
Handlungsfeld 2: Klimagerechte Stadtentwicklung
129
Handlungsfeld 3: Private Haushalte
133
Handlungsfeld 4: Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
136
Handlungsfeld 5: Klimafreundliche Mobilität
143
15 Verstetigungsstrategie
152
Netzwerk Klimaschutzakteure
152
Klimaschutzmanagement
154
Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
155
Regionale Wertschöpfung
160
Volkswirtschaftliche Effekte
Effekte aus Klimaschutzkonzepten
Regionale Wertschöpfungseffekte
Regionale Wertschöpfung aus Erneuerbaren Energien
160
160
161
161
Controlling
164
Klimaschutzfahrplan
169
Anhang: Klimaschutz- und Energiepolitische Rahmenbedingungen
175
Internationale und nationale energie- und klimapolitische Zielsetzungen
175
Das Globale 2 Grad-Ziel und 2-Tonnen-Ziel
Klimapolitische Ziele der EU
Ziele der Bundesregierung
Das Klimaschutzgesetz in NRW
Rechtliche Grundlagen bei Klimaschutz und Klimaanpassung
Rechtliche Grundlagen
energielenker Beratungs GmbH
175
176
176
178
180
180
III
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in Städten und
Gemeinden
184
Literatur- und Quellenverzeichnis
energielenker Beratungs GmbH
186
IV
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abkürzungsverzeichnis
%
Prozent
%/a
Prozent pro Jahr
€
Euro
€/a
Euro pro Jahr
a
Jahr
Abb.
Abbildung
ABN
ALTBAUNEU
AG
Aktiengesellschaft
BHKW
Blockheizkraftwerk
BHKWs
Blockheizkraftwerke
BJ
Bilanzjahr
BMUB
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bauen und Reaktorsicherheit
BMVBS
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BMWi
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
CO2
Kohlenstoffdioxid
CO2e
CO2 Äquivalente; Geben das Treibhauspotenzial von Substanzen im Bezug
zu CO2 an.
DWD
Deutscher Wetterdienst
E
Elektro
EB
Endbilanz
EE
Erneuerbare Energien
EnEV
Energieeinsparverordnung
EU
Europäische Union
Ew
Einwohner
Ewa
Einwohner und Jahr
g/kWh
Gramm pro Kilowattstunde
ggf.
gegebenenfalls
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HF
Handlungsfeld(er)
HWK
Handwerkskammer
IHK
Industrie- und Handelskammer
IPCC
Intergovernmental Panel on Climate Change
energielenker Beratungs GmbH
V
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Kfz
Kraftfahrzeug
KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau
kWel
Kilowatt elektrisch
kWh
Kilowattstunde
kWh/[m2/a]
Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr
LANUV NRW Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
LCA
Life Cycle Analysis
MIV
Motorisierter Individualverkehr
MW
Megawatt
MWel
Megawatt elektrisch
MWth
Megawatt thermisch
MWh
Megawattstunde
MWh/Ewa
Megawattstunden pro Einwohner und Jahr
MWh/a
Megawattstunden pro Jahr
MWhel
Megawattstunde elektrisch
MWhel/a
Megawattstunden elektrisch pro Jahr
MWhth
Megawattstunde thermisch
MWhth/a
Megawattstunden thermisch pro Jahr
n.b.
nicht bekannt
NRW
Nordrhein-Westfalen
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
PIK
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V.
t
Tonne
t/Ewa
Tonnen pro Einwohner und Jahr
t/a
Tonnen pro Jahr
Tab.
Tabelle
tCO2/Ewa
Tonnen Kohlenstoffdioxid pro Einwohner und Jahr
tCO2/a
Tonnen Kohlenstoffdioxid pro Jahr
Eine Tonne CO2 entspricht etwa einer gefahrenen Strecke von 8.400 km mit
einem Kleinwagen oder 1.800 kWh Stromverbrauch (Jahresstromverbrauch
eines ein-Personen-Haushaltes). Eine Flugreise von Deutschland nach
Mallorca verursacht ca. 700 kg CO2-Emissionen pro Person. 1 km² Wald
bindet ca. 1.000 Tonnen CO2 pro Jahr.
energielenker Beratungs GmbH
VI
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Vergleich der Altersstruktur der Wohngebäude in Prozent (verändert
nach: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2011) ............................................24
Tabelle 2: Auswahl bereits umgesetzter Klimaschutzprojekte in der Kolpingstadt
Kerpen ..............................................................................................................................28
Tabelle 3: CO2e-Emissionsfaktor inkl. Vorkette (LCA) BISKO (g/kWh) ..............................37
Tabelle 4: THG-Emissionen pro Einwohner ......................................................................45
Tabelle 5: Zusammenfassung der Geräte zu Gerätegruppen (Quelle: eigene
Darstellung 2017). ............................................................................................................65
Tabelle 6: Zusammenfassung Strombedarf privater Haushalte (Quelle: eigene
Berechnungen und Darstellung 2017)...............................................................................67
Tabelle 7: Zusammenfassung Wärmebedarf privater Haushalte für die
Sanierungsvariante „konventionell“ (Quelle: eigene Berechnungen und Darstellung
2017). ...............................................................................................................................72
Tabelle 8: Zusammenfassung Wärmebedarf privater Haushalte für die
Sanierungsvariante „zukunftsweisend“ (Quelle: eigene Berechnungen und Darstellung
2017). ...............................................................................................................................72
Tabelle 9: Zusammenfassung Warmwasserbedarf private Haushalte für die
Sanierungsvariante "konventionell" (Quelle: eigene Berechnungen und Darstellung
2017). ...............................................................................................................................74
Tabelle 10: Zusammenfassung Warmwasserbedarf private Haushalte für die
Sanierungsvariante "zukunftsweisend" (Quelle: eigene Berechnung und Darstellung
2017). ...............................................................................................................................74
Tabelle 11: Grundlagen zur Berechnung der Szenarien für die Wirtschaft ........................76
Tabelle 12: Wertschöpfungseffekte erneuerbarer Energien in der Kolpingstadt Kerpen
im Jahr 2015 ...................................................................................................................164
Tabelle 13: Kriterien zur Messbarkeit der einzelnen Maßnahmen ...................................167
Tabelle 14: Klimaschutzfahrplan .....................................................................................170
Tabelle 15:
Zusammenfassung der Strategien der deutschen Klimaschutzpolitik ........178
Tabelle 16:
Zusammenfassung Verankerung Klimaschutz im BauGB .........................184
energielenker Beratungs GmbH
VII
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Entwicklung der Entwicklung der CO2-Konzentration in der
Atmosphäre – Quelle: NOAA 2017 ...................................................................................14
Abbildung 2: Projektzeitenplan für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes
Kolpingstadt Kerpen .........................................................................................................17
Abbildung 3: Impressionen von der Auftaktveranstaltung..................................................18
Abbildung 4: Ergebnisse Schülerworkshop .......................................................................20
Abbildung 5: Klimaschutzlogo der Kolpingstadt Kerpen ....................................................21
Abbildung 6: Lage der Kolpingstadt Kerpen (Quelle: Openstreetmap Deutschland) ..........22
Abbildung 7: Fläche nach Nutzungsarten in der Kolpingstadt Kerpen am 31.12.2015
in Prozent (Quelle: IT.NRW: Kommunalprofil Kerpen, Stadt) ............................................23
Abbildung 8: Wohngebäude in Kerpen nach Mikrozensusklassen (Quelle:
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2011) .....................................................24
Abbildung 9: Einwohnerzahlen der Kolpingstadt Kerpen 2009-2015 (Quelle: IT.NRW:
Kommunalprofil Kerpen, Stadt) .........................................................................................25
Abbildung 10:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Kerpen in
2015 in Prozent - Quelle: IT.NRW (Stand 2017) ...............................................................26
Abbildung 11: Endenergieverbrauch der Kolpingstadt Kerpen in MWh/a ..........................39
Abbildung 12: Anteil der Sektoren am Endenergieverbrauch ohne autobahnanteiligem
Energieverbrauch in 2015 .................................................................................................40
Abbildung 13: Anteil der Sektoren am Endenergieverbrauch mit autobahnanteiligem
Energieverbrauch in 2015 .................................................................................................40
Abbildung 14: Aufteilung Endenergieverbrauch Kerpen nach Energieformen (ohne
Autobahnanteil) ................................................................................................................42
Abbildung 15: Endenergieverbrauch Gebäude / Infrastruktur nach Energieträgern ...........43
Abbildung 16: THG-Emissionen Kolpingstadt Kerpen nach Sektoren ...............................43
Abbildung 17: Anteil der Sektoren an den THG-Emissionen mit autobahnanteiligen
Emissionen in 2015 ..........................................................................................................44
Abbildung 18: Anteil der Sektoren an den THG-Emissionen ohne autobahnanteilige
Emissionen in 2015 ..........................................................................................................44
Abbildung 19: CO2-Emissionen pro Kopf in Deutschland und NRW ..................................46
Abbildung 20: THG-Emissionen Gebäude / Infrastruktur nach Energieträgern ..................47
Abbildung 21: EEG-Einspeisung auf dem Stadtgebiet Kerpen ..........................................48
Abbildung 22: Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromsektor ................50
Abbildung 23: Auszug aus dem Solarkataster für die Kolpingstadt Kerpen .......................51
energielenker Beratungs GmbH
VIII
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 24: Anteil bereits installierter PV-Anlagen gemessen an den verfügbaren
Potenzialen im Rhein-Erft-Kreis (Quelle: http://solardachkataster-rek.de/) ........................51
Abbildung 25: Geothermische Ergiebigkeit oberflächennaher Erdwärmekollektoren –
Quelle: Geologischer Dienst NRW ....................................................................................54
Abbildung 26: geothermische Ergiebigkeit von Erdwärmesonden (100 m Tiefe) –
Quelle: Geologischer Dienst NRW ....................................................................................55
Abbildung 27: hydrogeologisch kritische Bereiche und Schutzgebiete im Stadtgebiet
Kerpen – Quelle: Geologischer Dienst NRW .....................................................................56
Abbildung 28: Energiesuffizienzspektrum für den Bereich Raumwärme sowie
Informations- und Kommunikationstechnik (Quelle: Brischke et al. 2016: 63 & 62). ..........60
Abbildung 29: Beispiel eines Zwei-Personenhaushaltes: Annahmen zu Effizienz,
Geräteausstattung und Gerätegebrauch unter Suffizienzaspekten für die wichtigsten
Stromanwendungen im Haushalt (Quelle: Brischke 2014b: 14). .......................................62
Abbildung 30: Zwei-Personen-Haushalt: Jahresstromverbrauch nach Gerätegruppen
für verschiedene Einsparstrategien (Quelle: Brischke 2014b: 15). ....................................63
Abbildung 31: Spezifischer Haushaltsstrombedarf in kWh pro Jahr und Haushalt in
Kerpen (Quelle: eigene Berechnungen und Darstellung 2017). ........................................66
Abbildung 32: Gesamtstrombedarf Kolpingstadt Kerpen ...................................................67
Abbildung 33: Verteilung des flächenbezogenen Endenergieverbrauchs heute und des
Einsparpotenzials in 2050 (Quelle: BMWi 2014). ..............................................................68
Abbildung 34: Baualtersklassen der Wohngebäude in der Kolpingstadt Kerpen im
Vergleich zu NRW und Deutschland (Quelle: eig. Darstellung auf Grundlage der
Zensus-Daten 2011). ........................................................................................................69
Abbildung 35: Heizenergiedarf nach Baualtersklasse in % (Quelle: eig. Darstellung auf
Grundlage der Zensus-Daten 2011)..................................................................................69
Abbildung 36: Einsparpotenziale der Wohngebäude „konventionell“ saniert bis 2050
(Quelle: eig. Darstellung und Berechnung 2017)...............................................................70
Abbildung 37: Entwicklung des Heizwärmebedarfes der Wohngebäude „konventionell“
saniert bis 2050 (Quelle: eig. Darstellung und Berechnung 2017).....................................71
Abbildung 38: Einsparpotenziale der Wohngebäude „zukunftsweisend“ saniert bis
2050 (Quelle: eig. Darstellung und Berechnung 2017). .....................................................71
Abbildung 39: Entwicklung des Heizwärmebedarfes der Wohngebäude
„zukunftsweisend“ saniert bis 2050 (Quelle: eig. Darstellung und Berechnung 2017). ......72
Abbildung 40: Aufteilung des Warmwasserbedarfs nach Baualtersklasse (BAK)
(Quelle: eigene Berechnungen und Darstellung 2017). .....................................................73
Abbildung
41:
Energieeinsparpotenziale
in
der
Wirtschaft
nach
Querschnittstechnologien (dena, 2014) ............................................................................75
Abbildung 42: Entwicklung der Energiebedarfe von Industrie und Gewerbe in der
Kolpingstadt Kerpen .........................................................................................................78
energielenker Beratungs GmbH
IX
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 43: Strom- und Brennstoffbedarf nach Anwendungsbereichen 2015 und
2050 .................................................................................................................................79
Abbildung 44: Entwicklung der Fahrzeugbestände in der Kolpingstadt Kerpen im
Vergleich 2008 zu 2015 (Quelle: Eigene Darstellung auf Datengrundlagen des
Kraftfahrzeugbundesamtes 2007, 2015). ..........................................................................81
Abbildung 45: Entwicklung der Fahrleistungen in der Kolpingstadt Kerpen bis 2050 in
Millionen Fahrzeugkilometern nach dem Trendszenario (Quelle: Eigene Berechnungen
und Darstellung 2017). .....................................................................................................83
Abbildung 46: Entwicklung der Fahrleistungen in der Kolpingstadt Kerpen bis 2050 in
Millionen Fahrzeugkilometern nach dem ambitionierten Szenario (Quelle: Eigene
Berechnungen und Darstellung 2017)...............................................................................83
Abbildung 47: Entwicklung der Fahrleistungen in der Kolpingstadt Kerpen bis 2050 in
Millionen Fahrzeugkilometern nach Verbrennern und E-Fahrzeugen (Quelle: Eigene
Berechnungen und Darstellung 2017)...............................................................................84
Abbildung 48: Entwicklung des Endenergiebedarfes für den Sektor Verkehr bis 2050 –
Trend- und ambitioniertes Szenario (Quelle: Eigene Berechnungen und Darstellung
2017). ...............................................................................................................................85
Abbildung 49: Entwicklung des Einsparpotenzials für den Sektor Verkehr bis 2050 –
Trend- und ambitioniertes Szenario (Quelle: Eigene Berechnungen und Darstellung
2017). ...............................................................................................................................85
Abbildung 50: Nahwärmeanschluss im Wohngebäude .....................................................87
Abbildung 51: Prinzip einer Wärmepumpe (Quelle: Hausladen 2011). ..............................88
Abbildung 52: Entscheidungsschema Raumwärmeversorgung von Gebäuden (Quelle:
Eigene Darstellung 2017). ................................................................................................90
Abbildung 53: Zukünftiger Brennstoffbedarf mit Wärmemix im Trendszenario (Quelle:
Eigene Berechnungen 2017 auf Grundlage witterungskorrigierter Bilanzdaten). ...............92
Abbildung 54: Zukünftiger Brennstoffbedarf nach ambitioniertem Szenario (Quelle:
Eigene Berechnungen 2017 auf Grundlage witterungskorrigierter Bilanzdaten). ...............93
Abbildung 55: Zukünftiger Brennstoffbedarf nach Zielszenario (Quelle: Eigene
Berechnungen 2017 auf Grundlage witterungskorrigierter Bilanzdaten). ...........................94
Abbildung 56: Zukünftiger Kraftstoffbedarf nach Trendszenario (Quelle: Eigene
Berechnungen 2017 auf Grundlage witterungskorrigierter Bilanzdaten). ...........................95
Abbildung 57: Zukünftiger Kraftstoffbedarf nach ambitioniertem Szenario (Quelle:
Eigene Berechnungen 2017 auf Grundlage witterungskorrigierter Bilanzdaten). ...............96
Abbildung 58: Entwicklung des Strombedarfes für Power-to-X-Anwendungen in
Kerpen (Quelle: Eigene Berechnungen 2017 auf Grundlage witterungskorrigierter
Bilanzdaten)......................................................................................................................97
Abbildung 59: Entwicklung des Strombedarfes im Trendszenario inklusive E-Mobilität
und Umweltwärme (Quelle: Eigene Abbildung) .................................................................98
energielenker Beratungs GmbH
X
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 60: Entwicklung des Strombedarfes im ambitionierten Szenario inklusive EMobilität und Umweltwärme (Quelle: Eigene Abbildung) ...................................................99
Abbildung 61: Entwicklung des Strombedarfes im Zielszenario inklusive E-Mobilität
und Umweltwärme (Quelle: Eigene Abbildung) .................................................................99
Abbildung 62: Entwicklung des Anteils Erneuerbarer Energien am Strombedarf im
Trendszenario (Quelle: Eigene Abbildung)......................................................................100
Abbildung 63: Entwicklung des Anteils Erneuerbarer Energien am Strombedarf im
ambitionierten Szenario (Quelle: Eigene Abbildung) .......................................................100
Abbildung 64: Entwicklung des Endenergiebedarfes nach Verwendung im
Trendszenario (Quelle: Eigene Berechnungen und Darstellung 2017). ...........................103
Abbildung 65: Entwicklung des Endenergiebedarfes nach Verwendung im
ambitionierten Szenario (Quelle: Eigene Berechnungen und Darstellung 2017). ............104
Abbildung 66: Entwicklung des Endenergiebedarfes nach Verwendung im Zielszenario
(Quelle: Eigene Berechnungen und Darstellung 2017). ..................................................105
Abbildung 67: Entwicklung der THG-Emissionen bis 2050 – Trendszenario (Quelle:
Eigene Berechnung und Darstellung). ............................................................................106
Abbildung 68: Entwicklung der THG-Emissionen bis 2050 – ambitioniertes Szenario
(Quelle: Eigene Berechnung und Darstellung). ...............................................................107
Abbildung 69: Entwicklung der THG-Emissionen bis 2050 – Zielszenario (Quelle:
Eigene Berechnung und Darstellung). ............................................................................108
Abbildung 70: Definition Laufzeit im Klimaschutzkonzept (Quelle: eigene Darstellung
2017) ..............................................................................................................................118
Abbildung 71: Akteursnetzwerk (DIFU 2011) ..................................................................152
Abbildung 72: Struktur der Netzwerkarbeit ......................................................................153
Abbildung 73: Rolle des Klimaschutzmanagements bei der Umsetzung des
Klimaschutzkonzeptes ....................................................................................................154
Abbildung 74: Einbindungsintensität in der Öffentlichkeitsarbeit (DIFU 2011) .................156
Abbildung 75: Definition kommunale Wertschöpfung (Quelle: IÖW 2010). ......................162
Abbildung 76: Wertschöpfungseffekte erneuerbarer Energien (Quelle: IÖW 2010) .........163
energielenker Beratungs GmbH
XI
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
1 Zusammenfassung
Das vorliegende Integrierte Klimaschutzkonzept für die Kolpingstadt Kerpen stellt die
strategische Grundlage für die Energie- und Klimapolitik der Kolpingstadt in den nächsten
Jahren dar.
Das Konzept ist das Resultat aus den Ergebnissen der einzelnen Module, die im Rahmen
der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes von Dezember 2016 bis Dezember
2017 in der Stadt durchgeführt wurden. Die Erstellung der Energie- und CO2e-Bilanz als
Grundlage für weitere Analysen im Bereich Klimaschutz gibt zusammen mit den erhobenen
Bestandsprojekten den aktuellen Status Quo der Kolpingstadt wieder. Es zeigt sich, dass die
Kolpingstadt Kerpen bereits vielfältig aktiv ist. Klimaschutz wird seit vielen Jahren seitens der
Stadtverwaltung, aber auch seitens zahlreicher Akteure auf dem Stadtgebiet, aktiv betrieben.
Mit dem vorliegenden Klimaschutzkonzept sollen die einzelnen Aktivitäten nun weiter
gebündelt und forciert werden.
Der Endenergieverbrauch der Kolpingstadt Kerpen beträgt 1.224.951 MWh im Jahr 2015
(ohne Autobahnanteil). Die Verteilung des Endenergieverbrauchs weist Unterschiede zum
bundesweiten Durchschnitt auf. Während der Sektor Wirtschaft im bundesweiten
Durchschnitt für circa 43% des Endenergieverbrauchs verantwortlich ist, nimmt dieser in
Kerpen einen Anteil von 35% ein. Dies begründet sich dadurch, dass kaum
energieintensiven Betriebe auf dem Stadtgebiet vorhanden sind. Weiterhin liegt der Anteil
des Sektors Verkehr mit 25% knapp unterhalb des Bundesdurchschnitts von circa 29%. Dies
resultiert daraus, dass in der Betrachtung des Gesamtendenergieverbrauchs der Energieund CO2-Bilanz der Autobahnanteil nicht berücksichtigt wird, da die Kolpingstadt Kerpen nur
eine sehr geringe bis gar keine Einflussnahme auf den Betrieb bestehender
Bundesautobahnen auf dem Stadtgebiet hat. Dies soll ein realistischeres Bild der anteiligen
Verbräuche der einzelnen Sektoren ermöglichen. Würden die Autobahnen mit in die
Betrachtung
einfließen,
erhöht
sich
der
Anteil
des
Verkehrssektors
am
Gesamtendenergieverbrauch auf 50%. Dies spiegelt das hohe Verkehrsaufkommen und die
damit einhergehenden Problematiken, wie Umwelt- und Feinstaubbelastungen, etc. durch
das innerstädtisch verlaufende Autobahnkreuz wider.
Bei den Brennstoffen kommt vorrangig Erdgas (39%) zum Einsatz, was für ein bereits gut
ausgebautes Erdgasnetz spricht. Allerdings scheint in einigen Bereichen durchaus noch
Ausbaupotenzial vorhanden zu sein, da Heizöl einen relativ hohen Anteil am EnergieträgerMix der Gebäude und Infrastruktur (23%) einnimmt. Die aus dem Endenergieverbrauch der
Kolpingstadt Kerpen resultierenden Emissionen summieren sich im Bilanzjahr 2015 auf
443.803 t CO2-Äquivalente (ohne Autobahnanteile). Die Anteile der Sektoren
korrespondieren in etwa mit ihren Anteilen am Endenergieverbrauch. Werden die THGEmissionen auf die Einwohner bezogen, ergibt sich ein Wert von 7 t/a (ohne Autobahnanteil).
Damit liegt Kerpen unter dem Bundesdurchschnitt von knapp 10 t/a sowie dem NRW-Schnitt
von knapp 15 t/a.
Die regenerative Stromproduktion auf dem Stadtgebiet nimmt verglichen mit dem
Stromverbrauch der Kolpingstadt Kerpen einen Anteil von 8% im Jahr 2015 ein. Die
Sonnenenergie steuert hierzu den größten Anteil bei. Die regenerative Wärmeerzeugung
mittels Holz, Solarthermie und Umweltwärme (Wärmepumpen) erreicht einen Anteil von rund
1,4% am Brennstoffverbrauch der Kolpingstadt Kerpen im Jahr 2015. Damit liegt der Anteil
erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung deutlich unter dem Bundesschnitt von ca.
energielenker Beratungs GmbH
12
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
32% (2016). Der Anteil am Brennstoffverbrauch liegt ebenfalls deutlich unter dem
bundesdeutschen Durchschnitt von 13% (2016).
Der Großteil der Gebäude in Kerpen wurde in den Jahren von 1949 bis 1978 errichtet, was
einen im Vergleich zum Bundesschnitt überdurchschnittlich hohen Anteil von 65% ausmacht.
Dies führt zu hohen Potenzialen in der Gebäudesanierung. Mit Hilfe von auf dem Stadtgebiet
vorhandenen Akteuren will die Stadt Investoren und Eigenheimbesitzer daher zur
energetischen Sanierung ihrer Liegenschaften animieren.
Aus diesen Grundlagen sowie den erhobenen Potenzialen für Energieeinsparung und
Ausbau der erneuerbaren Energien konnten Szenarien für Energie- und CO2-Einsparungen
bis zum Jahr 2050 abgeleitet werden. Die wichtigsten Potenziale zur Verringerung des
Endenergieverbrauches liegen in den Bereichen Mobilität, Wirtschaft und Sanierung von
Gebäuden.
Anhand der Szenarien wurden qualitative und quantitative Ziele für die Klimaschutzpolitik der
Kolpingstadt Kerpen in den nächsten Jahren hergeleitet. Als Ziele werden die Reduktion des
Endenergiebedarfes um 20% bis 2030 und 40% bis 2050 sowie die Reduktion der THGEmissionen um 30% bis 2030 und 80% bis 2050 genannt. Damit erreicht die Kolpingstadt
Kerpen das globale 2 t-pro-Einwohner-Ziel zur Minimierung der Auswirkungen des
Klimawandels.
Über Workshops sowie interne Abstimmungen mit der Verwaltung und der für die
Projektlaufzeit eigens initiierten Lenkungsgruppe wurden Maßnahmenideen entwickelt und
unter Berücksichtigung der Potenziale weiter konkretisiert. Die entwickelten Maßnahmen
sind in den Maßnahmenkatalog eingeflossen. Insgesamt wurden 23 Maßnahmen entwickelt,
die sich auf die Handlungsfelder Vorbildfunktion Stadtverwaltung, Klimaschutz in der
Wirtschaft,
klimafreundliche
Mobilität,
klimagerechte
Stadtentwicklung
und
Öffentlichkeitsarbeit verteilen.
Bei Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Konzeptes ist eine Reihe
volkswirtschaftlicher Effekte zu erwarten, darunter Verlagerungseffekte in der Wertschöpfung
oder auch Arbeitsmarkteffekte in den Sektoren Handwerk, Dienstleistung, Gewerbe und
Industrie, beispielsweise durch Investitionen in Sanierungsprojekte und erneuerbare
Energien.
Für den Umsetzungsprozess ist ein Akteursnetzwerk wichtig. Gleichzeitig muss die
Umsetzung überwacht und gesteuert werden, damit das Konzept erfolgreich umgesetzt
werden kann. Vor dem Hintergrund der Umsetzbarkeit ist die Installation eines
Klimaschutzmanagements empfohlen. Der abgeschätzte Arbeitsaufwand zur Initiierung,
Moderation und Umsetzungsunterstützung durch ein Klimaschutzmanagement umfasst 660
Tage, was einer vollen Stelle über drei Jahre entspricht.
Ein Klimaschutzfahrplan zeigt zudem die zeitliche Abfolge der Umsetzung von Maßnahmen
bis einschließlich 2023 auf.
energielenker Beratungs GmbH
13
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
2 Einführung, Aufgabenstellung, Zielsetzung und Vorgehen
Hintergrund und Motivation
Die Warnungen vor den Folgen des Klimawandels sind allgegenwärtig. Temperaturanstieg,
schmelzende Gletscher und Pole, ein steigender Meeresspiegel, Wüstenbildung und
Bevölkerungswanderungen - viele der vom Ausmaß der Erwärmung abhängigen Szenarien
sind zum jetzigen Zeitpunkt kaum prognostizierbar. Hauptverursacher der globalen
Erderwärmung sind nach Einschätzungen vieler Experten die Emissionen von
Treibhausgasen (THG) wie Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffmonoxid
(Lachgas: N2O) und Fluorkohlenwasserstoffen.
Diese Einschätzungen werden auch durch den IPCC-Report aus dem Jahr 2014 gestützt.
Die Aussagen des Berichtes deuten auf einen sehr hohen anthropogenen Anteil an der
Erhöhung des Gehaltes von Treibhausgasen in der Atmosphäre hin. Die US-amerikanische
Ozean- und Atmosphärenbehörde (NOAA) gibt für den Zeitraum Februar 2015 (400,26 ppm)
bis Februar 2016 (404,02 ppm) den schnellsten Anstieg der Treibhausgaskonzentration in
der Atmosphäre seit Beginn der Messungen an. Im Januar 2017 waren es bereits 406,13
ppm (vgl. NOAA 2017). In vorindustriellen Zeiten lag der Wert bei etwa 280 ppm, zu Beginn
der Messungen in den 1950er Jahren bei etwa 320 ppm. Die Entwicklung in den letzten
Jahren wird in folgender Abbildung dargestellt.
Abbildung 1:
2017
Entwicklung der Entwicklung der CO2-Konzentration in der Atmosphäre – Quelle: NOAA
Auch ein bereits stattfindender Klimawandel, einhergehend mit Erhöhungen der
durchschnittlichen Temperaturen an Land und in den Meeren, wird bestätigt und ebenfalls zu
großen Teilen menschlichem Handeln zugeschrieben. Das Ansteigen des Meeresspiegels,
das Schmelzen der Gletscher und Eisdecken an den Polen sowie der Permafrostböden in
Russland werden durch den Bericht verifiziert. Im Vergleich zur vorigen Dekade scheint sich
dies im Zeitraum zwischen 2002 und 2011 sogar deutlich beschleunigt zu haben. Der
menschliche Einfluss auf diese Prozesse wird im IPCC-Bericht als sicher angesehen. Auch
in Deutschland scheint der Klimawandel spürbar zu werden, wie die steigende Anzahl
energielenker Beratungs GmbH
14
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
extremer Wetterereignisse (z.B. 2007 „Kyrill“, 2014 „Pfingststurm Ela“) oder auch die
Ausbreitung von wärmeliebenden Tierarten (z.B. tropische Mückenarten am Rhein)
verdeutlichen.
Um die Auswirkungen des Klimawandels zu begrenzen, hat die Bundesregierung das Ziel
gesetzt, den bundesweiten Ausstoß von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen bis 2020
um 40% und bis 2050 um 80% bis 95% zu senken. Aus dieser Motivation heraus wird seit
2008 im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (BMU) die Erstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepten
gefördert. Dies vor dem Hintergrund, dass die ehrgeizigen Ziele der Bundesregierung nur
gemeinschaftlich mit einer Vielzahl lokaler Akteure erreicht werden können. Zwischenzeitlich
hat sich auch das Land NRW mit dem Klimaschutzgesetz eigene Ziele zur THG-Reduktion
gesetzt.1
Mit dem Ziel, ihre bisherige Energie- und Klimaschutzarbeit fokussiert voranzutreiben, hat
sich die Kolpingstadt Kerpen dazu entschieden, die Chancen eines Klimaschutzkonzeptes zu
nutzen. Der Antrag auf Förderung zur Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzepts
(IKK) wurde positiv beschieden.
Mit dem vorliegenden Integrierten Klimaschutzkonzept wird eine Grundlage für eine lokale
Klimaschutzarbeit von hoher Qualität geschaffen, um eine nachhaltige Zukunft zu gestalten.
Wesentlicher Grundgedanke ist es, kommunales Handeln mit den Aktivitäten und Interessen
aller weiteren Akteure im Stadtgebiet zu verbinden. Mit der Unterstützung von Akteuren in
der Stadt soll zielgerichtet auf die eigenen Klimaschutzziele hingearbeitet werden.
Innerhalb der Verwaltung sowie im Stadtgebiet gibt es verschiedenste Akteure, die bereits
unterschiedliche Energie- und Klimaschutzprojekte durchgeführt haben bzw. durchführen
werden und die in die kommunale Klimaarbeit einbezogen werden sollen. Die Verbindung
der verschiedenen Aktivitäten und Akteure im Stadtgebiet ist daher eines der wichtigsten
Anliegen der Stadt. Gemeinschaftliches Handeln soll an erster Stelle stehen.
Das Integrierte Klimaschutzkonzept soll der Kolpingstadt Kerpen ermöglichen, die
vorhandenen Einzelaktivitäten und Potenziale zu bündeln und in Zusammenarbeit mit
lokalen Akteuren nachhaltige Projektansätze sowie Multiplikatoren- und Synergieeffekte zu
schaffen und zu nutzen.
Potenziale in den verschiedenen Verbrauchssektoren (Haushalte, Verkehr, Wirtschaft) sollen
aufgedeckt und in einem langfristig umsetzbaren Handlungskonzept zur Reduzierung der
CO2-Emissionen genutzt werden.
Im Falle eines ungebremsten Klimawandels ist im Jahr 2100 in Deutschland z.B. durch
Reparaturen nach Stürmen oder Hochwassern und Mindereinnahmen der öffentlichen Hand
mit Mehrkosten in Höhe von 0,6 bis 2,5% des Bruttoinlandsproduktes zu rechnen. Von
diesen Entwicklungen wird die Kolpingstadt Kerpen nicht verschont bleiben. Der
Klimawandel ist also nicht ausschließlich eine ökologische Herausforderung, sondern auch in
ökonomischer Hinsicht von Belang.
Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept erhalten die Kolpingstadt Kerpen und ihre Akteure
ein Werkzeug, die Energie- und Klimaarbeit sowie die zukünftige Klimastrategie
konzeptionell, vorbildlich und nachhaltig zu gestalten. Gleichzeitig soll das
Klimaschutzkonzept Motivation für Einwohner der Stadt sein, selbst tätig zu werden und in
diesem Zuge weitere Akteure zum Mitmachen animieren. Nur über die Zusammenarbeit aller
kann es gelingen, die gesteckten Ziele zu erreichen.
1
Genauere Angaben zu gesetzlichen Grundlagen und Zielen, siehe Kapitel 3
energielenker Beratungs GmbH
15
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Aufgabenstellung und Zielsetzung
Die Kolpingstadt Kerpen hat die energielenker Beratungs GmbH mit der Erstellung des
Klimaschutzkonzeptes beauftragt. Unter Berücksichtigung der Klimaschutzvorgaben der
Europäischen Union (EU), der Bundes- und Landesregierung sowie der
Nachhaltigkeitsprinzipien sollen Zielsetzungen für das Stadtgebiet Kerpen mit Hilfe eines
integrierten Konzepts weiterentwickelt und konkretisiert werden.
Die lokalen Rahmenbedingungen spielen dabei eine sehr große Rolle (u.a. Planungen zur
Innenstadtentwicklungen, Ausbaupotenziale Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbarer
Energien). Ebenfalls kommt der Stärkung der regionalen Wertschöpfung eine große
Bedeutung zu. So kann bspw. durch eine Aktivierung der Bürgerschaft die regionale
Wirtschaft entscheidend gestärkt werden.
Die Vernetzung der lokalen Akteure soll einen zentralen Arbeitsschwerpunkt bilden. Dadurch
ergeben sich Synergieeffekte und neue Projektansätze (u.a. weitere Gemeinschaftsprojekte,
Projekte bspw. im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit), die zur Erreichung der Zielsetzungen
hinsichtlich der Emissionsreduzierung hilfreich und nachhaltig sein werden.
Die in der Vergangenheit bereits entwickelten Netzwerkstrukturen und Prozesse zur Energieund Klimaarbeit gilt es verwaltungsintern und insbesondere stadtweit für das
Klimaschutzkonzept zu nutzen und auszubauen. Ein Kommunikationskonzept, abgestimmt
auf die spezifischen Rahmenbedingungen in der Kolpingstadt Kerpen, bildet dabei einen
weiteren Baustein des Projekts.
Das Wissen um die noch nicht genutzten Potenziale im Bereich Energie und Klimaschutz
sowie die Ausarbeitung eines entsprechenden Maßnahmenplans werden die Kolpingstadt
Kerpen in die Lage versetzen, strategisch und nachhaltig ihr Arbeiten in diesem Sektor
weiter zu optimieren und umzusetzen.
Das Integrierte Klimaschutzkonzept zeigt vorrangig Maßnahmen auf, die ein hohes Maß an
Realisierungspotenzial besitzen (umsetzungsorientierter Maßnahmenplan). So beinhaltet der
Maßnahmenplan kurz- bis mittelfristige Potenziale, die einen Betrachtungszeitraum der
nächsten 5-10 Jahre beschreiben. Zusätzlich werden langfristige Zielsetzungen formuliert,
welche Leitlinien für die Klimaschutzarbeit bis zum Jahr 2050 bilden.
Vorhandene Konzepte und Maßnahmen wurden im Rahmen des Konzeptes geprüft, ggf.
konkretisiert und in die Konzepterstellung eingebunden (u.a. IRR-Projektskizzen;
Einzelhandelskonzept; Radverkehrskonzept).
Vorgehen / Partizipationsprozess
Der Arbeitsplan zur Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzepts für die Kolpingstadt
Kerpen besteht aus den im Folgenden aufgeführten Inhalten und Bausteinen (Modulen) und
basiert auf dem zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Merkblatt des BMUB zur
Erstellung von Energie- und Klimaschutzkonzepten vom 22.06.2016 sowie der
entsprechenden Förderrichtlinie.
Der Projektablauf wird in folgender Abbildung dargestellt.
energielenker Beratungs GmbH
16
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 2: Projektzeitenplan für die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes Kolpingstadt Kerpen
Um die Entwicklung eines Klimaschutzkonzepts partizipativ abzusichern, wurden
Schlüsselpersonen aus Politik, Verwaltung und Fachwelt sowie die interessierte Bürgerschaft
zu Informationsveranstaltungen und Workshops eingeladen. Durch die frühzeitige
Einbindung von Politik und Zivilgesellschaft wird die Akzeptanz des Klimaschutzkonzeptes
gesteigert. Ferner fungierten die einzelnen Vertreter in ihren jeweiligen Fraktionen bzw.
Organisationen als Multiplikatoren. Das Klimaschutzkonzept ist somit unter Mitwirkung vieler
Akteure
auf
dem
Stadtgebiet
erstellt
worden.
In
den
Workshops,
Informationsveranstaltungen sowie persönlichen Gesprächen wurden viele der in diesem
Konzept dargestellten Inhalte, primär die Maßnahmen, erarbeitet. Die dadurch gesetzten
spezifischen Rahmenbedingungen, finden ebenfalls Berücksichtigung in der weiteren
Erarbeitung des Klimaschutzkonzeptes.
Der Prozess wurde durch eine Lenkungsgruppe gesteuert. Am 16. Mai erfolgte die 1. Sitzung
der Lenkungsgruppe, die sich zusammensetzt aus Akteuren der Verwaltung, der Politik
sowie der Zivilgesellschaft. Aufgabe der Lenkungsgruppe war es, den Prozess zur Erstellung
des Konzeptes kontinuierlich zu begleiten. Die Lenkungsgruppe hat drei Mal im Laufe der
Erstellungsphase des Konzeptes getagt: Zu Beginn des Projektes zur Festlegung der
Handlungsfelder und der Vorgehensweise, nach Abschluss des Beteiligungsprozesses, um
den Ziele der Kolpingstadt Kerpen abzustimmen und zum Ende des Projektes, zur
Priorisierung der Maßnahmen und um den finalen Maßnahmenkatalog abzustimmen.
Der gesamte Arbeitsplan ist als Kommunikationsplattform der Stadt in Partnerschaft mit allen
relevanten Akteuren auf dem Stadtgebiet angelegt. Wichtig ist, dass es im Rahmen der
Umsetzung des Klimaschutzkonzepts verteilte Verantwortlichkeiten für die einzelnen
Maßnahmen geben wird. Nur dadurch kann eine kurz- bis mittelfristige Maßnahmenumsetzung erreicht werden. Empfehlenswert ist darüber hinaus die Schaffung einer Instanz,
welche die Maßnahmenumsetzung begleitet und den Klimaschutzprozess verstetigt.
energielenker Beratungs GmbH
17
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Relevante Akteure
Die Ziele zur Energievermeidung, Energieeffizienzsteigerung und zum Einsatz regenerativer
Energien werden nur im Zusammenspiel der einzelnen Akteure erreichbar sein. Zu den
relevanten Akteuren auf dem Stadtgebiet zählen neben den Teilnehmern der
Lenkungsgruppe auch Bevölkerung, örtliche Industrie- und Gewerbebetriebe, örtliche
Handwerksbetriebe, örtliche Architekten und Planer, Wohnungsunternehmen, Vereine und
Institutionen, kirchliche Einrichtungen, Investoren, Banken, Forst- und Landwirtschaft,
Schulen und der Rhein-Erft-Kreis.
Auftaktveranstaltung
Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung wurden alle interessierten Akteure über den
Beteiligungsprozess im Rahmen des Klimaschutzkonzepts informiert. Die Veranstaltung
wurde über persönliche Einladungen, Email-Verteiler, Plakate, die städtische Webseite und
die lokale Presse bekannt gemacht.
Nach einer einleitenden Präsentation durch das beauftragte Büro energielenker Beratungs
GmbH zu den Zielen und Bausteinen eines Klimaschutzkonzepts folgte ein Vortrag durch
den technischen Beigeordneten der Kolpingstadt Kerpen, Herrn Joachim Schwister, zu den
bisherigen und zukünftigen Aktivitäten der Stadt Kerpen im Bereich Klimaschutz. Im
Anschluss erfolgte ein Impulsvortrag durch Herrn Prof. Dr. Dr. Franz Josef Radermacher,
Mitglied des Club of Rome und Globalisierungsexperte. In seinem Impulsvortrag warf der
Referent einen umfassenden Blick auf das Thema Klimaschutz und erläuterte insbesondere
die Möglichkeiten der Kompensation von Treibhausgasemissionen für Unternehmen und
Stadtverwaltungen. Die etwa 60 Teilnehmenden hatten im Anschluss die Möglichkeit über
die Themen zu diskutieren und an „KlimaWänden“ erste Ideen und Maßnahmenvorschläge
für das Klimaschutzkonzept anzubringen.
energielenker
Beratungs GmbH
Abbildung
3: Impressionen
von der Auftaktveranstaltung
18
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Workshops
Es wurden sechs Workshops zu unterschiedlichen Themen durchgeführt:
•
Nutzung erneuerbarer Energien
•
Klimagerechte Stadtentwicklung
•
Private Haushalte
•
Öffentlichkeitsarbeit
•
Klimafreundliche Mobilität
•
Kerpen in 2050 in Kooperation mit Bildungseinrichtungen bzw. Schulen
Die Workshops wurden unter Beteiligung der jeweils relevanten Akteure durchgeführt. Sie
dienen dabei zum einen dazu, die Entwicklung eines Klimaschutzkonzepts partizipativ
abzusichern, zum anderen die Umsetzung einzelner Maßnahmenvorschläge vorzubereiten
sowie Ideen für neue Maßnahmen zu entwickeln.
Während die ersten fünf Workshops die spezifischen Themenfelder behandelten, diente der
letzte Termin zur Einbindung der örtlichen Schulen. In dem Termin sollten die Schülerinnen
und Schüler einerseits für das Thema Klimaschutz sensibilisiert werden und andererseits
eigene Ideen für eine zukunftsfähige Kolpingstadt Kerpen im Jahr 2050 erarbeiten.
In dem Workshop – an dem Schüler der neunten Klasse der Europaschule und Schüler der
achten Klasse der GHS Kerpen-Horrem teilgenommen haben – wurden zwei wesentliche
Fragestellungen gemeinsam mit den teilnehmenden Jugendlichen erarbeitet:
1)
Stadt in 2050 - wie stellt ihr euch die Kolpingstadt Kerpen im Jahr 2050 vor?
2)
Es hat „Klik“ gemacht – wie können wir Jugendliche für den Klimaschutz
sensibilisieren und motivieren?
Im Rahmen des Workshops wurden die Schülerinnen und Schülern zunächst kurz in die
Themen Klimawandel, Klimaschutz und innovative Technologien eingewiesen und erste
Fragestellungen wurden offen diskutiert. Insbesondere die Fragestellung „Was können wir
selber tun, um das Klima zu schützen?“ stand im zentralen Fokus dieser Diskussion.
Im Anschluss an die Diskussion arbeiteten die Schüler eigenständig in Gruppenarbeit an den
zwei Fragestellungen
▪
▪
Wie leben wir heute und wie werden wir in Zukunft leben? Wie kann dies aussehen in
den Bereichen: mobil sein, wohnen, essen?
Wie kann ich meine Ideen von der Zukunft am besten darstellen (Plakat, Film, Modell
bauen…)
Die Schüler hatten in dieser produktiven Phase der Veranstaltung die Möglichkeit ihren
kreativen Ideen vollständig freien Lauf zu lassen und entsprechende Modelle, Filme, Plakate
ö.Ä. zu entwickeln. Die Ergebnisse dieser produktiven Phase waren sehr reichhaltig, alle
Arbeitsgruppen haben die verschiedensten Modelle und Plakate mit entsprechenden
Erklärungen erstellt, in denen sie ihre Vorstellung vom Leben, der Ernährung oder der
Mobilität im Jahr 2050 veranschaulichen konnten. Siehe dazu auch die nachfolgende
Abbildung mit den Bildern zu den erstellten Modellen der Jugendlichen.
energielenker Beratungs GmbH
19
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 4: Ergebnisse Schülerworkshop
Expertengespräche und Interviews mit Akteuren vor Ort
Ergänzend zu den Workshops wurden Einzelgespräche mit wichtigen Akteuren geführt, die
später in die Umsetzung eingebunden werden sollen. Darüber hinaus sind sie wichtige
Multiplikatoren.
Die Gespräche wurden darüber hinaus zur Konkretisierung von Maßnahmenideen, zur
Erhebung bereits laufender Aktivitäten und zur Generierung neuer Maßnahmenvorschläge
genutzt.
Klimaschutzlogo
Bereits zu Beginn der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes wurde die Erstellung eines
Klimaschutzlogos mit entsprechendem Claim in Auftrag gegeben. Das Klimaschutzlogo
wurde als „Klimaschutzinitiative Kerpen“ entworfen und soll unter der Kurzform „KLIK“ die
Klimaschutzaktivitäten der Kolpingstadt zusammenfassen. Mit dem dazugehörigen Claim
Informieren. Engagieren. Profitieren soll aufgezeigt werden, wo die Schwerpunkte
zukünftiger Klimaschutzarbeit der Stadt zu verorten sind. So sollen die relevanten Akteure
zunächst über ihre Möglichkeiten im Klimaschutz informiert werden. Hierzu sollen von der
Stadt oder entsprechenden Akteuren relevante Informationen bereitgestellt werden. Neben
der Bereitstellung von Informationen und dem Aufzeigen von Handlungsbedarfen sollen
Möglichkeiten dargelegt werden, wie sich die einzelnen Akteure selbst für den Klimaschutz
energielenker Beratungs GmbH
20
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
engagieren können. Schlussendlich soll das Stichwort profitieren Chancen aufzeigen, wie
der Einzelne von umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen profitieren kann.
Abbildung 5: Klimaschutzlogo der Kolpingstadt Kerpen
Das Logo „KLIK“ wurde von Anfang an für die Öffentlichkeitarbeit zum Klimaschutzkonzept
genutzt und sorgte hier bereits für einen großen Wiedererkennungswert. Zukünftig soll das
Logo für alle weiteren Klimaschutzaktivitäten der Kolpingstadt Kerpen verwendet werden und
die Klimaschutzanstrengungen der Stadt bündeln. So soll sichergestellt werden, dass neben
der schnellen Wiedererkennung auch eine Identifikation mit dem Logo, dem Claim und der
Klimaschutzaktivitäten auf dem Stadtgebiet entsteht.
energielenker Beratungs GmbH
21
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
3 Rahmenbedingungen in der Kolpingstadt Kerpen
Kommunale Daten
Die Kolpingstadt Kerpen ist die größte Stadt des Rhein-Erft-Kreises. Mit ihren rund 67.659
Einwohnern (Stand 2016) liegt die Stadt im südlichen Nordrhein-Westfalen, südwestlich
von Köln. Auf einer Fläche von 113,92 km2 gliedert sich Kerpen in 12 Stadtteile: Sindorf,
Kerpen, Horrem, Brüggen, Buir, Blatzheim, Türnich, Balkhausen, Manheim, Mödrath, NeuBottenbroich und Manheim-neu. Mit 27%, 22% und 19% besitzen Sindorf, Kerpen und
Horrem den größten Bevölkerungsanteil. Diese jeweils durch ein Naturschutzgebiet
voneinander getrennten Stadtteile liegen um das Kerpener Kreuz und sind die am stärksten
verdichteten. Die übrigen Stadtteile sind deutlich kleiner und weniger urban geprägt.
In direkter Nähe zu den Naturschutzgebieten Kerpener Bruch, Parrig und Dickbusch, sowie
dem Lörsfelder Busch und Steinheide, liegt Kerpen im Naturpark Rheinland. Östlich des
Stadtgebiets Kerpen fließt die Erft nach Norden durch die beiden Naturschutz- und FFH –
Gebiete, Kerpener Parrig sowie Kerpener Bruch.
Kerpen ist geprägt von der im Umkreis liegenden Braunkohleindustrie des Rheinischen
Braunkohlereviers mit Tagebauen und Brikett-Fabriken. Der Tagebau Frechen im Osten ist
ausgekohlt - dort befindet sich ein Rekultivierungsgebiet mit dem vom Weltjugendtag 2005
bekannten Marienfeld. Kleinere Felder wie das der Grube Louise bei Brüggen/Türnich mit
den Brikettfabriken I und II waren schon 1952 erschöpft. Der neue Tief-Tagebau Hambach
rückt an den Ortsteil Manheim heran. Im Rahmen eines Umsiedlungsprojekts ist Manheim
(Neu) als weiterer Stadtteil gegründet worden. An die Sindorfer Glashütte 1911 bis 1978
erinnert nur noch die Hüttenstraße mit den ehemaligen Werkswohnungen. Die
Braunkohlekraftwerke auf dem Villerücken befinden sich in unmittelbarer Nähe zum
Stadtgebiet. Mit dem bevorstehenden Ende der Braunkohleförderung steht Kerpen großen
strukturellen Veränderungen und Aufgaben gegenüber.
Abbildung 6: Lage der Kolpingstadt Kerpen (Quelle: Openstreetmap Deutschland)
energielenker Beratungs GmbH
22
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche liegt in Kerpen bei 27,2%, auf die Freifläche
(außerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche) entfallen somit 72,8% des Stadtgebietes.
51,9 % von Kerpen wird landwirtschaftlich genutzt. 17,6% bzw. 1,2% stellen Wald- bzw.
Wasserflächen dar (Quelle: www.it.nrw.de /2015). Auffällig ist der im Vergleich zum RheinErft-Kreis sowie zum Stadttyp „Große Mittelstadt“ höhere Anteil der Verkehrsfläche am
Betrachtungsgebiet.
Abbildung 7:
Fläche nach Nutzungsarten in der Kolpingstadt Kerpen am 31.12.2015 in Prozent (Quelle:
IT.NRW: Kommunalprofil Kerpen, Stadt)
Gebäudestruktur
Im Vergleich zum Landes- und Bundesdurchschnitt verfügt die Kolpingstadt Kerpen ebenfalls
über einen hohen Gebäudeanteil der vor 1949 errichtet wurde. Der Großteil der Gebäude
wurde – wie in NRW bzw. dem Bundesdurchschnitt - in den Jahren von 1949 bis 1978
errichtet. Insgesamt liegt der Anteil der vor 1978 errichteten Gebäude in Kerpen bei 65%.
Damit ist der Hauptteil des Gebäudebestands vor dem Inkrafttreten der 1.
Wärmeschutzverordnung (WärmeschutzV) Ende 1977 erbaut worden. Die Kolpingstadt
Kerpen geht daher im Maßnahmenkatalog dieses Konzeptes auf das Thema Sanierung ein.
Hier sind beispielsweise Quartierskonzepte und Beratungsangebote zu nennen.
energielenker Beratungs GmbH
23
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
8.000
7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
Vor 1919 1919 1948
1949 1978
1979 1986
1987 1990
1991 1995
1996 2000
2001 2004
2005 - 2009 und
2008
später
Abbildung 8:
Wohngebäude in Kerpen nach Mikrozensusklassen (Quelle: Statistische Ämter des
Bundes und der Länder, 2011)
In den Folgejahren folgen die Entwicklungen – mit einer kleinen Abweichung zwischen 1996
- 2000 – weiter dem Bundesdurchschnitt. Seit dem Jahr 2001 stagniert bzw. reduziert sich
die Neubau-Aktivität, liegt aber insgesamt auf dem Niveau von Landes- und Bundesebene.
Tabelle 1:
Vergleich der Altersstruktur der Wohngebäude in Prozent (verändert nach: Statistische
Ämter des Bundes und der Länder, 2011)
Baujahr
Kerpen, Stadt
Vor 1919
10 %
12 %
14 %
1919 - 1948
10 %
11 %
12 %
1949 - 1978
45 %
44 %
38 %
1979 - 1986
10 %
10 %
10 %
1987 - 1990
4%
4%
4%
1991 - 1995
6%
5%
6%
1996 - 2000
7%
7%
8%
2001 - 2004
4%
4%
4%
2005 - 2008
3%
3%
3%
2009 und später
1%
1%
1%
energielenker Beratungs GmbH
NordrheinWestfalen
Deutschland
24
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Einwohner
Die Einwohnerzahl der Kolpingstadt Kerpen betrug Ende des Jahres 2015 65.477
Einwohner. Der Rückgang der Bevölkerung in 2011 kam durch eine Korrektur der
Einwohnerzahl im Zuge der Volkszählung „Zensus 2011“ zustande. Seitdem ist die
Bevölkerung wieder angestiegen.
Bedingt ist dieser Anstieg vor allem durch die große Zahl Zugezogener nach Kerpen.
Besonders hervorzuheben ist die Anzahl der ausländischen Zugezogenen, die sich seit 2011
verdoppelt hat. Ein Einflussfaktor hierfür ist der Zuzug von Menschen mit Fluchthintergrund.
Ab 2014 trägt darüber hinaus auch die positive Geburtenrate zum Bevölkerungswachstum
bei.
66000
65500
65000
64500
64000
63500
63000
62500
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Abbildung 9: Einwohnerzahlen der Kolpingstadt Kerpen 2009-2015 (Quelle: IT.NRW: Kommunalprofil
Kerpen, Stadt)
Erwerbstätige
Die Erwerbstätigenzahlen weisen im Landesvergleich, als auch im kreisweiten Vergleich,
sehr hohe Werte in Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Lagerei auf. Demgegenüber stehen
unterdurchschnittlich kleine Werte im produzierenden Gewerbe und sonstigen
Dienstleistungen.
Der wichtigste Erwerbsbereich sind Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Lagerei, der mit
40,9% am stärksten ausgeprägt ist. Sonstige Dienstleistungen liegen bei 33,9%, gefolgt von
dem produzierenden Gewerbe mit 23%. Schlusslicht bildet die Land- und Forstwirtschaft und
Fischerei mit 2,1%.
energielenker Beratungs GmbH
25
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 10: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Kerpen in 2015 in Prozent Quelle: IT.NRW (Stand 2017)
Verkehrssituation
Die verkehrliche Infrastruktur für den motorisierten Verkehr ist in der Kolpingstadt Kerpen
geprägt von einem guten Netz an klassifizierten Straßen. Das Rückgrat bilden die beiden
Bundesautobahnen A4 und A61, die sich im Autobahnkreuz Kerpen treffen und die über die
Anschlussstellen Elsdorf, Kerpen und Türnich an das örtliche Straßennetz angebunden sind.
Die Bundesstraßen B264 und B477 dienen vor allem als Ortsumgehungen und entlasten die
Ortslagen vom Durchgangsverkehr.
Das Straßennetz im Stadtgebiet Kerpen bietet insgesamt optimale Verbindungen zu den
Wirtschafts- und Oberzentren Köln, Düsseldorf, Aachen und Bonn.
Seit dem Jahr 2001 verfügt Kerpen über eine S-Bahnverbindung (Düren-Köln). Die
Haltepunkte Buir und Sindorf sowie der Bahnhof Horrem sind dabei wichtige Mobilstationen,
die eine komfortable Verknüpfung verschiedener Verkehrsarten ermöglicht.
Der Bahnhof in Horrem stellt mit dem ersten europäischen CO²-freien Bahnhofsgebäude,
einem ZOB mit acht Halteplätzen für Busse, mehr als 1000 P+R Parkplätze und einer
Radstation mit 420 Abstellplätzen den höchstfrequentierten und modernsten Bahnhof im
Rhein-Erft-Kreis dar.
energielenker Beratungs GmbH
26
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
In Horrem halten zudem die Regionalexpresslinien RE1 und RE9 mit Anbindungen nach
Aachen, Köln, Siegen und Dortmund sowie die Regionalbahn RB38 Richtung Köln bzw.
Bergheim und Bedburg.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wird im gesamten Rhein-Erft-Kreis von der
Kreisverwaltung als verantwortlicher Aufgabenträger organisiert. Insgesamt 17 Buslinien
sorgen vernetzt für ein gutes Angebot im Busverkehr. Komplettiert wird das Angebot von
einem Anrufsammeltaxi, welches die Lücken im Busangebot, vor allem in den
Abendstunden, schließt.
Seit dem Jahr 2012 ist die Kolpingstadt Kerpen Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fußgängerund fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise e.V. (AGFS) in NRW. Dies
verdeutlicht das Bestreben die Nahmobilität zu stärken und die Rahmenbedingungen für den
Rad- und Fußverkehr zu optimieren.
Bereits heute ist das Stadtgebiet an das landesweite Radwegnetz angebunden. Diverse
Themenrouten
(z.Bsp.
Erftradweg,
Bahnradweg,
Raderlebnisroute
Kerpen,
Wasserburgenroute, Tälerroute Neffelbach uvm.) ergänzen das gute Angebot an Radwegen
und Routen.
Für den Alltagsverkehr wurde in den letzten Jahren mit Umsetzung eines
Radverkehrskonzeptes die Infrastruktur optimiert. Die Markierung von Schutzstreifen, der
Bau neuer Radwegverbindungen abseits von Hauptverkehrsstraßen oder die Realisierung
neuer Abstellanlagen seien hier beispielhaft genannt.
Auf Grund der Herausforderungen im Verkehrssektor geht die Kolpingstadt Kerpen im
Maßnahmenkatalog dieses Konzeptes gezielt auf das Thema ein. Schwerpunkt ist hier die
Erstellung eines Mobilitätsprogramms unter Berücksichtigung des Klimaschutzkonzeptes.
Bereits realisierte Projekte in den Bereichen Klimaschutz und
erneuerbare Energien
Die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes ist für die Kolpingstadt Kerpen nicht der Beginn
eines klimaschonenden Handelns. So wurden und werden bereits viele Projekte und
Maßnahmen umgesetzt. Auf die hier gemachten Erfahrungen will die Kolpingstadt Kerpen
aufbauen und das bei den Akteuren auf dem Stadtgebiet vorhandene Know-How in weitere
Aktivitäten einfließen lassen. Einige Beispiele werden nachfolgend genannt.
energielenker Beratungs GmbH
27
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Tabelle 2: Auswahl bereits umgesetzter Klimaschutzprojekte in der Kolpingstadt Kerpen
Maßnahme
Hintergrund
Beschreibung
Teilnahme am
„european energy
award“
Energieeinsparung
und Reduzierung
der Emissionen
Seit vier Jahren hat Kerpen einen Klimaschutzbeauftragten
bestellt, der entsprechende Prozesse zur Minimierung der
Luftschadstoffbelastung einleitet. So nimmt Kerpen ebenfalls am
European Energy Award teil.
Umsetzung: Klimaschutzbeauftragter seit 2008, das
Zertifizierungsaudit wurde erfolgreich durch den TÜV Rheinland
am 14.12.2012 durchgeführt.
Die Auszeichnungsveranstaltung fand am 5.11.2013 in
Düsseldorf statt.
SWOT – Analyse
Unterstützung zur
Energieeinsparung
und Reduzierung
der Emissionen
Die Kolpingstadt Kerpen hat für eine energetisch nachhaltige
Stadtentwicklung eine SWOT – Analyse
(Stärken/Schwächen/Risiko/Chancen – Analyse) erarbeiten
lassen. Auf Basis der SWOT – Analyse wurde ein
Energiekonzept für die Kolpingstadt Kerpen erarbeitet.
Gründung der
Energiepartner Kerpen
GmbH
Nutzung des
Potentials an
regenerativen
Energiequellen
Gründung der Energiepartner Kerpen GmbH und Errichtung von
(Sonnenenergie) zur
8.500 Solarmodulen (17.000 m²) am Emissionsschutzwall
Vermeidung von
Hambachbahn/ Buir auf einer Länge von 2 km.
Emissionen durch
Verbrennung
fossiler
Energieträger
Energiekonzept
Die Kolpingstadt Kerpen hat bisher an einer Vielzahl
kommunaler Gebäude energieeffiziente Baumaßnahmen
durchgeführt. Außerdem ist die Stadt bestrebt, für jedes
Gebäude einen Energieausweis zu erstellen. Zu den
Nutzung des
Maßnahmen gehören der Einsatz von Blockheizkraftwerken und
Potentials an
von Luft-Wärmepumpen in jeweils vier Gebäuden, der Einsatz
regenerativen
von Pelletheizkesseln, der Einsatz von Regenwasser für die
Energiequellen
Toilettenspülung u.v.m. Bei vielen städtischen Gebäuden wurde
(Sonnenenergie) zur
das Wärmedämmungskonzept überarbeitet sowie Gebäude
Vermeidung von
nach modernstem Wissen renoviert und neu gedämmt. Ein
Emissionen durch
Energiebericht, der alljährlich erstellt wird, spiegelt den
Verbrennung
verbesserten Energiestandard der öffentlichen Liegenschaften
fossiler
wider. Des Weiteren wurde aufbauend auf den Ergebnissen der
Energieträger
SWOT-Analyse im Jahr 2014 ein Energiekonzept für die
Kolpingstadt Kerpen erarbeitet, welches Potentiale für den
Einsatz von Erneuerbaren Energien aufzeigt, um die Erreichung
der kommunalen Energie- und Klimaschutzziele zu
unterstützen.
Photovoltaikanlagen
Nutzung des
Potentials an
regenerativen
Energiequellen
(Sonnenenergie) zur
Vermeidung von
Emissionen durch
Verbrennung
fossiler
Energieträger
energielenker Beratungs GmbH
An zahlreichen städtischen Gebäuden wurden
Photovoltaikanlagen installiert, die durch die Produktion von
„sauberem Strom“ ebenfalls einen Beitrag zur Minderung der
Luftbelastung beitragen.
28
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Vermeidung von
verkehrsbedingten
Emissionen
Kerpen ist offizielles Mitglied der AGFS (Arbeitsgemeinschaft
fahrradfreundlicher Kreise, Städte und Gemeinden NRW e.V.).
Mit Umsetzung des Radverkehrskonzeptes Kerpen erhofft sich
die Stadt mittelfristig eine spürbare Verschiebung des ModalSplit in Richtung höherer Radverkehrsanteile zu Lasten des
motorisierten Individualverkehrs. Eine Vielzahl von Maßnahmen
aus dem Konzept sind bereits umgesetzt; derzeit wird das
Radverkehrskonzept fortgeschrieben. Es wird eine Erhöhung
des derzeitigen Radverkehrsanteils von 10% auf 25% erwartet.
Dies bewirkt nicht nur eine geringere CO2 -und
Feinstaubproduktion, sondern es wird auch Energie eingespart
und Lärm reduziert.
Vermeidung von
verkehrsbedingten
Emissionen
Der Bahnhof in Kerpen-Horrem wurde umstrukturiert, es
entstand eine Park & Ride-Anlage für 510 Pkws sowie eine
Fahrradstation zum Abstellen von 420 Rädern. Mit dem neuen
Bahnhofsgebäude in Kerpen-Horrem, ist Deutschlands erstes
klimaneutrales Bahnhofsgebäude entstanden.
Das Pilotprojekt „Grüner Bahnhof“ steht für eine neue
Generation von Bahnhofsgebäuden, die modernste ökologische
Standards mit hohem Kundenkomfort verbinden. Damit soll die
Umwelt durch reduzierte CO2-Emissionen entlastet und die
Zufriedenheit der Reisenden erhöht werden.
Das erste Projekt aus dem Programm Grüner Bahnhof umfasst
verschiedene Technologien mit dem Ziel, die Bahnhöfe der
Zukunft klimaneutral zu betreiben. Die Photovoltaikanlage
produziert im Jahresverlauf ca. 35.500 kWh Strom, eine
Geothermieanlage sorgt für die Heizung und Kühlung des
Gebäudes und Solarthermie für warmes Wasser.
Das begrünte Dach hilft den Wärmeinseleffekt zu verringern und
ermöglicht die Nutzung des Regenwassers im Inneren des
Gebäudes. Ein neues Beleuchtungskonzept kombiniert die
Nutzung von Tageslicht mit energiesparender LeuchtdiodenLichttechnik.
Große Fensterflächen sorgen für Transparenz und gute
Orientierung. Großzügige Oberlichter bringen Tageslicht ins
Gebäude. Damit entsteht beim Betrieb des Bahnhofs kein CO².
Aber schon beim Bau wird durch den Einsatz natürlicher,
nachhaltiger und regionaler Rohstoffe CO2 gespart. Das
Konzept „Grüner Bahnhof“ hat das Architekturbüro der DB
Station&Service AG entwickelt. Die Baukosten werden mit rund
3,35 Mio. Euro angegeben, darin enthalten ist eine EUFörderung in Höhe von 900.000 €.
Der Bahnhof Horrem ist mit circa 12.000 Pendlern pro Tag der
wichtigste Verteilerbahnhof des Rhein-Erft-Kreises.
Infrastruktur Bus Öffentlicher
Personennahverkehr
Attraktivierung des
Busverkehrs
Der Nahverkehrsplan sieht den Ausbau von barrierefreien
Haltestellen vor. Die so umgebauten Haltestellen sind
gleichzeitig auch attraktiver gestaltet, als alte Haltepunkte und
sollen damit dazu beitragen, Komfort und Sicherheitsgefühl
beim Busfahren zu erhöhen.
Zusätzlich ist die Einführung eines Nachtbusses geplant
Schulisches
Mobilitätsmanagement
Unterrichtsreihen
und Aktionen zum
klimafreundlichen
und sicheren
Schulweg
Die Stadt führt verschiedene Aktionen durch, um den
Schülerverkehr sicher und umweltgerecht zu gestalten. So gibt
es u.a. die Aktionen „Walking-Bus“ (Schulweg zu Fuß in einer
Gruppe), „Eltern-Taxi-freie-Zone“ (Aktion zur Verringerung des
PKW-Verkehrs an sensiblen Stellen vor den Schulen) und
„Verkehrszähmer“ (Schulverkehrs-Programm)
Fahrradfreundliche Stadt
Infrastruktur Bahn Öffentlicher
Personennahverkehr
energielenker Beratungs GmbH
29
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
4 Betroffenheit der Stadt Kerpen durch den Klimawandel
Neben dem Thema Klimaschutz stellt der Umgang der Kommunen mit den bereits
stattfindenden Folgen des Klimawandels eine zweite wichtige Säule im Bereich der
strategischen Ausrichtung von Städten und Gemeinden auf den Klimawandel dar. Allgemein
werden in NRW für die Zukunft Temperaturerhöhungen und Niederschlagsveränderungen
prognostiziert, die auch auf die Kolpingstadt Kerpen zutreffen können (vgl. Webseite LANUV
2018). Auch eine zunehmende Intensität und Häufigkeit von Extremwetterereignissen, wie
Starkregen, Stürme oder extreme Hitze werden vorhergesagt. Laut aktuellen Aussagen des
Deutschen Wetterdienstes sollte insbesondere das Thema Starkregen von Städten
angegangen werden, da „urbane Räume […] durch niederschlagsbedingte Fluten besonders
gefährdet“ (DWD 2016) sind.
Um die zu erwartenden Klimaänderungen in Kerpen besser einordnen zu können, werden
zunächst die wichtigsten zu erwartenden Klimaveränderungen übergeordnet für NRW und im
Vergleich dazu in Kerpen dargestellt.
Die Klimaveränderungen für NRW können wie folgt zusammengefasst werden (vgl. Webseite
Klimaatlas NRW): Für die Entwicklung der mittleren Lufttemperatur zeigen Auswertungen
der regionalen Klimaprojektionen einen zukünftigen Anstieg der Lufttemperaturen in ganz
Nordrhein-Westfalen an. Regionale Differenzierungen lassen sich dabei nicht feststellen. So
werden Zunahmen der Jahresmitteltemperatur von 0,8 K bis 1,7 K für die nahe Zukunft
projiziert, für die ferne Zukunft von 2,3 K bis 3,8 K. Die Steigerungen der Temperaturen fallen
für die Herbst- und Wintermonate etwas höher aus, für den Frühling etwas geringer (vgl.
Webseite Klimaatlas NRW).
Für Kerpen werden Änderungen der mittleren Lufttemperatur in naher Zukunft (20212050) bezogen auf die Jahre 1971-2000 mit Zunahmen zwischen 0,8 bis 1,7 K erwartet.
Wichtig vor dem Hintergrund von Klimaveränderungen sind des Weiteren besonders warme
oder kalte Perioden eines Jahres. Diese werden durch sogenannte Temperaturkenntage
charakterisiert: So wird die Summe aller Tage pro Jahr gebildet, an denen eine definierte
maximale Temperatur überschritten oder eine minimale Temperatur unterschritten wird.
Für Kerpen werden folgende Änderungen der Kenntage erwartet:
▪
Die zu erwartende Änderung der Anzahl der Eistage2 liegt in Kerpen bei -2,6 bis 13,9 Tage im Jahr in naher Zukunft (2021-2050).
▪
Die zu erwartende Änderung der Anzahl der Frosttage3 liegt in Kerpen bei -28,2
bis -9,4 Tagen im Jahr in naher Zukunft (2021-2050).
▪
Die zu erwartende Änderung der Anzahl der heißen Tage liegt in Kerpen bei
einer Zunahme von 0,2 bis 8,3 Tagen im Jahr in naher Zukunft (2021-2050).
Eistag bezeichnet einen Tag, an dem das Lufttemperaturmaximum unterhalb des Gefrierpunktes (→ unter 0°C)
liegt, d. h. dass durchgehend Frost herrscht (vgl. DWD 2016).
2
Die Anzahl der Eistage ist somit eine Teilmenge der Anzahl der Frosttage und beschreibt über die Anzahl der
Eistage sehr gut die Härte eines Winters (vgl. DWD 2016).
Frosttag ist ein Tag, an dem das Lufttemperaturminimum unterhalb des Gefrierpunktes (→ 0 °C) liegt (vgl. DWD
2016).
3
energielenker Beratungs GmbH
30
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
▪
Die zu erwartende Änderung der Anzahl der Sommertage liegt in Kerpen bei
einer Zunahme von 0,4 bis 14,5 Tagen im Jahr in naher Zukunft (2021-2050).
Für den Niederschlag zeigen die Projektionen für NRW im Jahresmittel Veränderungen
zwischen
-1 % und +8 % für die nahe Zukunft an. Für die ferne Zukunft wird eine etwas größere
Spannbreite der Veränderungen von -6 % bis +15 % ersichtlich. Auffällig ist insbesondere,
dass von deutlichen jahreszeitlichen Unterschieden ausgegangen werden kann: So sind im
Winter eher Zunahmen und im Sommer (ferne Zukunft) eine deutliche Abnahme der
Niederschlagsmenge zu erwarten (etwa -4 % bis -29 %).
Die zu erwartende Änderung der Niederschlagssumme liegt in Kerpen bei einer
Annahme von -1,7 % bis zu einer Zunahme von 9 % im gesamten Jahr in naher Zukunft
(2021-2050).
Sowohl projizierte Temperatur- als auch Niederschlagsentwicklung sind vor dem Hintergrund
vorhandener Modellunsicherheiten vorsichtig zu interpretieren. Die abgeleiteten Werte
stellen somit eher richtungsweisende Änderungen der klimatischen Verhältnisse in NRW und
Kerpen dar und sind mit zahlreichen Unsicherheiten verbunden. (vgl. Webseite LANUV NRW
2018).
Die prognostizierten Klimaveränderungen führen trotz bleibender Unsicherheiten über die
Ausmaße ihrer Folgen zu einer erhöhten Anfälligkeit in ganz NRW: Denn das Bundesland ist
mit seiner hohen Bevölkerungs- und Siedlungsdichte, einer sehr gut ausgebauten
Infrastruktur, einem hohen Industriebesatz und einer ausgeprägten Land- und Forstwirtschaft
sehr verletzlich gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels.
Mögliche Klimaanpassungsmaßnahmen für Kerpen
Für Kerpen bedeuten die oben aufgezeigten Klimaveränderungen, dass zum Beispiel,
Anstrengungen unternommen werden sollten, um die Umgebungstemperaturen in der Stadt
im Sommer möglichst niedrig zu halten. Zudem sollten im Hinblick auf mögliche
Starkregenereignisse Anpassungsmaßnahmen wie Retentionsbereiche oder die
Renaturierung von Fließgewässern umgesetzt werden.
Beschattung im öffentlichen Raum
Wichtige Wegeverbindungen im Stadtraum sollten deshalb in den Stadtteilen und zwischen
den Stadtteilen überwiegend verschattet sein. Vor dem Hintergrund des demografischen
Wandels soll es insbesondere für ältere Mitbürger möglich sein, an heißen Tagen
regelmäßig Schattenplätze aufsuchen zu können. Bei Neubau- oder Umbaumaßnahmen
sollten Verschattungsbereiche im öffentlichen Bereich direkt mitgedacht und geschaffen
werden. Dadurch wird insgesamt die Aufenthaltsqualität in innerstädtischen Bereichen
gestärkt.
Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts
Die Kapazität des Abwassersystems kann durch zukünftige Starkniederschläge an die
Grenzen der Leistungsfähigkeit gelangen. Darüber hinaus kann es notwendig werden,
Regenwasser wieder dem Landschaftswasserhaushalt zuzuführen und damit zur
Regeneration des Grundwassers beizutragen.
Auch im Stadtgebiet sollten Kapazitäten für die Zwischenspeicherung oder Versickerung von
Niederschlagswasser in Parkanlagen und in die Landschaftsgestaltung in Wohngebieten
energielenker Beratungs GmbH
31
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
entweder als offene Becken oder unterirdische Versickerungspackungen eingebaut werden,
da das Abwassersystem die zukünftig erwarteten Niederschlagsmengen in der Regel nicht
bewältigen kann. Niederschlagswasser muss in den Wohngebieten aufgefangen werden und
zeitverzögert versickert werden, statt über die Stadtentwässerung schnell abgeleitet zu
werden.
Und schließlich kann Verdunstung von Niederschlagwasser in den Wohngebieten
maßgeblich zu ihrer Kühlung beitragen. In Kerpen können Potenzialflächen ermittelt werden,
die für eine multifunktionale Flächennutzung in Frage kommen.
Entsiegelung jetzt befestigter Flächen oder Nutzung wasserdurchlässiger Befestigung kann
ein weiterer Weg zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes sein. Auch die
Entsiegelung überdimensionierter Verkehrsanlagen kann einen Beitrag zur Verbesserung
des Landschaftshaushaltes sein.
Reinigung und Kühlung des Straßenraumes
Zunehmende Trockenheit wird zugleich die Belastung der Luft mit Feinstäuben erhöhen, da
sie insbesondere durch Verkehr immer wieder aufgewirbelt werden und mehrfach eine
Gesundheitsgefahr darstellen. Regelmäßige Spülung der Straßenräume als Bestandteil der
Straßenreinigung kann diese Belastung reduzieren und zugleich zur Kühlung der Stadträume
bei hochsommerlichen Wetterlagen beitragen.
Pflanzung von wiederstandfähigeren Arten
Die Klimaveränderungen führen langfristig zu einer Veränderung der Vegetation. Dabei
belastet nicht nur die starke Hitze die heimische Vegetation, sondern auch die Ausbreitung
von Pilzen und Schädlingen, wie der Miniermotte, unter dem veränderten Klima. Beliebte
Straßenbäume wie Platanen und Eschen sind oft durch Pilzbefall belastet, der dazu führt,
dass ganze Äste abfallen und damit eine Gefahr für Menschen und Güter besteht. Zudem
nimmt der Pflegeaufwand für diese Gehölze zu.
Bei der Auswahl von Straßenbegleitgrün, aber auch anderen Neupflanzungen auf
öffentlichen Flächen ist daher die Auswahl der einzusetzenden Pflanzen hinsichtlich ihrer
Anpassungsfähigkeit und ihrer Empfindlichkeit gegenüber
Hitzeperioden und
Starkregenereignissen abzuwägen. Beispielsweise ist der Einsatz nicht heimischer Arten,
wie der Spanischen Eiche oder der Kobushi-Magnolie, zu überprüfen. Ggf. sind erste
Probepflanzungen dieser Arten im Stadtbild durchzuführen.
Kühlung durch Fassaden- und Dachbepflanzungen
Die Wirkung von Dach- und Fassadenbegrünung zur Klimatisierung der Gebäude, aber auch
als Rückhalteraum für Regenwasser ist grundsätzlich erwiesen. Durch eine abgestimmte
Begrünung der Gebäudeflächen lassen sich nicht nur Kosten für die Klimatisierung der
Gebäude einsparen, Rückhalteraum für Regenwasser für eine versetzte Ableitung in die
Vorfluter, beispielsweise bei Starkregenereignissen erreichen, sondern auch die
Aufenthaltsqualität steigern.
Um die Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen zu erproben, sollten Modellprojekte umgesetzt
werden. Zunächst bieten sich dazu kommunale Gebäude an, die eine hohe Frequentierung
haben, beispielsweise eine Schule oder ein Kindergarten. Da die Ausführungsform sehr
unterschiedlich gestaltet werden kann (extensiv/intensiv, vorgelagert/direkt am Gebäude)
sind möglichst unterschiedliche Ausführungsformen umzusetzen.
energielenker Beratungs GmbH
32
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Berücksichtigung von mehr Grün im Stadtbereich, Berücksichtigung von Frischluftschneisen
Vorhandene Grün- und Freiflächen in Kerpen gilt es hinsichtlich ihrer Wirkung auf das
Stadtklima zu bewerten, aufzuwerten und zu erhalten. So ist beispielsweise die bauliche
Freihaltung von Kalt- und Frischluftschneisen bzw. Abflussbahnen förderlich für das
Stadtklima.
Aber auch die Entwicklung von Grün- und Freiflächen in ihrer Funktion für das Stadtklima ist
gezielt voranzutreiben. So sind Brachflächen, die noch versiegelt sind entsprechend zu
entsiegeln und ggf. Überflutungsbereiche durch die Anpassung der Topographie
einzurichten. Dabei sind auch Mehrfachnutzungen der Flächen möglich. Ein
Überschwemmungsbereich in dem die Topographie angepasst wird, kann auch als
Spielfläche für Kinder und Jugendliche ausgestaltet werden.
Hochwasserschutz
Die Bezirksregierung Köln setzt als Genehmigungsbehörde für Maßnahmen im Bereich des
Hochwasserschutzes, die Ziele der europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie um
und legt die Überschwemmungsgebiete u. a. für Kerpen fest.
In den durch die Bezirksregierung festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist eine
Vielzahl von Vorhaben grundsätzlich verboten. Zu den verbotenen Aktivitäten gehören das
Ausweisen neuer Baugebiete, das Errichten oder Erweitern baulicher Anlagen oder das
langfristige Ablagern von Gegenständen, die fortgeschwemmt werden können oder den
Wasserabfluss behindern.
Ziel der Kolpingstadt Kerpen sollte es sein, auch die Flächen in unmittelbarer Nähe von
Überschwemmungsgebieten entweder von einer Bebauung frei zu halten, oder dort
entsprechende Maßnahmen (z. B. Erhöhung der Grundstücke und Straßen) zum
besonderen Schutz vor Hochwasser zu treffen.
Schaffung von Retentionsflächen
In stark versiegelten Siedlungsbereichen (z. B. Innenstadtbereichen) kommt es bei
Starkregenereignissen
vermehrt
zu
sogenannten
urbanen
Sturzfluten
(→
Niederschlagswasser fließt oberflächlich ab), da die Kanalisation das Niederschlagswasser
in dieser Menge oft nicht mehr aufnehmen kann.
Um die Widerstandsfähigkeit in der Kolpingstadt zu steigern und damit die Anfälligkeit
gegenüber Starkregenereignissen zu verringern, wird eine Maßnahme zum Umgang mit
extremen Regenereignissen vorgeschlagen: Derzeit wird die Strategie der multifunktionalen
Flächennutzung diskutiert. Dabei werden Flächen, die primär bspw. als Verkehrs- oder auch
als Grünflächen genutzt werden, zeitweise – nach einem Starkregenereignis – als
Retentionsfläche für Niederschlagswasser genutzt.
Im Rahmen dieser Maßnahme sollen anlassbezogen, d. h. innerhalb von anstehenden Umoder Neubaumaßnahmen, Potenzialflächen in Kerpen ermittelt werden, die für eine
multifunktionale Flächennutzung in Frage kommen.
Daneben sollen weitere Retentionsbecken auf dem Stadtgebiet gebaut werden. Als gutes
Beispiel geht das Retentionsbecken im Naturschutzgebiet Marienfeld voran. Weitere
Maßnahmen in diese Richtung können sich somit der Ausführung des Retentionsbeckens im
Naturschutzgebiet Marienfeld orientieren.
energielenker Beratungs GmbH
33
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Renaturierung von Erft, Neffelbach und deren Zuflussgewässer
Im Rahmen von Anpassungsmaßnahmen in Kerpen sollten der Abflussquerschnitt und die
Ufergestaltung (Abflachung der Uferbereiche) von begradigten Fließgewässern aufgehoben
werden. Um den Fließgewässern ihre natürlichen Retentionsbereiche zurück zu geben und
damit die Hochwassergefahr zu verringern, sollten in Kerpen Erft, Neffelbach und deren
Zuflussgewässer renaturiert werden. Hierzu wurde bereits seitens des Erftverbandes im
Rahmen der „Regionalen Kooperation KOE41 ein Umsetzungsfahrplan für den Neffelbach
(mit Wissersheimer Fließ) erarbeitet. Dieser beinhaltet Maßnahmen, die über das Jahr 2018
hinausgehen.
Des Weiteren werden derzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neugestaltung
der Erft geschaffen. Hier erhält die Erft auf den Flächen zwischen der Kleinen Erft und dem
Erftluftkanal in Höhe der Ortslagen Balkhausen und Gymnich einen neuen Verlauf. Der auf
Kerpener Gebiet derzeit noch in Funktion befindliche Kanal wird aufgegeben.
energielenker Beratungs GmbH
34
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
5 Energie- und CO2-Bilanz
Zur Bilanzierung wurde die internetbasierte Plattform ECOSPEED Region des Schweizer
Unternehmens ECOSPEED AG verwendet, die speziell zur Anwendung in Kommunen
entwickelt wurde. Bei dieser Plattform handelt es sich um ein Instrument zur Bilanzierung
des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen. Ziel des Systems ist zum einen die
Erhöhung der Transparenz energiepolitischer Maßnahmen und zum anderen, durch eine
einheitliche Bilanzierungsmethodik, einen hohen Grad an Vergleichbarkeit zu schaffen.
Zudem ermöglicht die Software durch die Nutzung von hinterlegten Datenbanken (mit
deutschen Durchschnittswerten) eine einfachere Handhabung der Datenerhebung.
In einem ersten Schritt wurden die Bilanzierungsmethodik und das Bilanzierungsprinzip
festgelegt. Die Startbilanz wurde auf Basis der regionalen Einwohnerzahlen und
Beschäftigtendaten nach Wirtschaftszweigen sowie der nationalen Durchschnittswerte des
Energieverbrauchs und der Emissionsfaktoren berechnet. Die durchschnittlichen Verbräuche
und Faktoren sind in der ECOSPEED Region-Datenbank für die Sektoren Haushalte,
Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD), Industrie und Verkehr hinterlegt. Die
Bilanzierung der kommunalen Emissionen erfolgt erst durch Eingabe tatsächlicher
Energieverbrauchswerte.
Die Ergebnisse der Startbilanz zeigen erste grobe Referenzwerte auf. Die Startbilanz stellt
die Verbräuche und Emissionen der Kolpingstadt Kerpen auf Basis bundesdeutscher
Durchschnittswerte dar.
Die Energieverbräuche und CO2-Emissionen der Endbilanz werden anschließend durch die
Eingabe der Energieverbräuche der Stadt bis zum Jahr 2016 berechnet. Dies setzt eine
Datenerhebung voraus.
Neben der Bilanzierungsmethodik und den Bilanzierungsprinzipien werden in den folgenden
Kapiteln die zur Berechnung verwendeten Faktoren sowie die Berechnungsmodelle der
verschiedenen Sektoren aufgeführt.
Bilanzierungsmethodik
Im Rahmen der Bilanzierung der Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen (THGEmissionen) auf dem Stadtgebiet, wird der vom Institut für Energie- und Umweltforschung
(ifeu) entwickelte „Bilanzierungs-Standard Kommunal“ (BISKO) angewandt. Leitgedanke des
vom BMUB geförderten Vorhabens ist die Entwicklung einer standardisierten Methodik,
welche die einheitliche Berechnung kommunaler THG-Emissionen ermöglicht und somit eine
Vergleichbarkeit der Bilanzergebnisse zwischen den Kommunen erlaubt. Weitere Kriterien
sind u.a. die Schaffung einer Konsistenz innerhalb der Methodik (um insbesondere
Doppelbilanzierungen zu vermeiden) sowie zu anderen Bilanzierungsebenen (regional,
national).4
4
Vgl. Empfehlungen zur Methodik der kommunalen Treibhausgasbilanzierung für den Energie- und
Verkehrssektor in Deutschland; ifeu Heidelberg, 2016.
energielenker Beratungs GmbH
35
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Unterschiede zu vorherigen Bilanzierungsmethoden
Hauptunterschiede zu vorherigen Methoden finden sich vor allem unter der Zielsetzung eine
konsistente und harmonisierte Bilanzierungsmethodik zu entwickeln, welche eine
Vergleichbarkeit der Bilanzen zwischen den Kommunen ermöglicht. So wird im Bereich der
Emissionsfaktoren auf national ermittelte Kennwerte verwiesen, um eine Vergleichbarkeit zu
gewährleisten (TREMOD5, Bundesstrommix). Ein weiterer Unterschied besteht in der
Einbeziehung weiterer Treibhausgase in die Berechnung der Emissionsfaktoren. So werden
neben Kohlenstoffdioxid (CO2) beispielsweise auch Methan (CH4) und Distickstoffmonoxide
(Lachgas oder N2O) miteinbezogen. Zudem findet eine Bewertung der Datengüte statt.
Grundlage dafür ist die Datenquelle. So wird zwischen Datengüte A (regionale Primärdaten),
B (Hochrechnung regionaler Primärdaten), C (regionale Kennwerte und Statistiken) und D
(bundesweite Kennzahlen) unterschieden.
Im Verkehrsbereich wurde zuvor auf die Anzahl registrierter Fahrzeuge zurückgegriffen.
Basierend darauf wurden mithilfe von Fahrzeugkilometern und nationalen Treibstoffmixen die
THG-Emissionen ermittelt. Dieses sogenannte Verursacherprinzip unterscheidet sich
deutlich gegenüber dem hier angewandten Territorialprinzip. Im Gebäude- und
Infrastrukturbereich wird zudem auf eine witterungsbereinigte Darstellung der
Verbrauchsdaten verzichtet. Es können zusätzlich nachrichtlich Nebenbilanzen unter
Berücksichtigung der Witterungsbereinigung, lokalen Faktoren und weiteren Spezifika
dargestellt werden, diese sind dann aber außerhalb des BISKO-Standards zu betrachten und
können beispielsweise für ein gezieltes Monitoring einzelner Sektoren oder Faktoren dienen
(z.B. lokaler Strommix).
Bilanzierungsprinzip der Energie- und THG-Bilanzierung im stationären Bereich
Unter BISKO wird zur Bilanzierung das Territorialprinzip angewandt. Diese auch als
endenergiebasierte Territorialbilanz bezeichnete Vorgehensweise, betrachtet alle im
Untersuchungsgebiet anfallenden Verbräuche auf Ebene der Endenergie, welche
anschließend den einzelnen Sektoren zugeordnet werden. Dabei wird empfohlen, von
witterungskorrigierten Daten Abstand zu nehmen und die tatsächlichen Verbräuche für die
Berechnung zu nutzen. Standardmäßig wird eine Unterteilung in die Bereiche Private
Haushalte, GHD, Industrie/Verarbeitendes Gewerbe, kommunale Einrichtungen und den
Verkehrsbereich angestrebt.
Anhand der ermittelten Verbräuche und energieträgerspezifischer Emissionsfaktoren (vgl.
Tabelle 3) werden anschließend die THG-Emissionen berechnet. Die THGEmissionsfaktoren beziehen neben den reinen CO2-Emissionen weitere Treibhausgase
(bspw. N2O und CH4) in Form von CO2-Äquivalenten (CO2e), inklusive energiebezogener
Vorketten [Life Cycle Analysis (LCA)], in die Berechnung mit ein. Das bedeutet, dass nur die
Vorketten energetischer Produkte, wie der Abbau und Transport von Energieträgern oder die
Bereitstellung von Energieumwandlungsanlagen, in die Bilanzierung einfließen. So genannte
graue Energie, wie beispielsweise der Energieaufwand von konsumierten Produkten sowie
Energie, die von den Bewohnern außerhalb der Stadtgrenzen verbraucht wird, findet keine
Berücksichtigung in der Bilanzierung. Die empfohlenen Emissionsfaktoren beruhen auf
Annahmen und Berechnungen des ifeu, GEMIS (Globales Emissions-Modell integrierter
Systeme), entwickelt vom Öko-Institut sowie auf Richtwerten des Umweltbundesamtes.
5
Transport Emission Model, Daten- und Rechenmodell: Energieverbrauch und Schadstoffemissionen des
motorisierten Verkehrs in Deutschland 1960-2030; ifeu Heidelberg, im Auftrag des Umweltbundesamtes; seit
1993.
energielenker Beratungs GmbH
36
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Zudem wird empfohlen, den Emissionsfaktor des Bundesstrommix heranzuziehen und auf
die Berechnung eines lokalen, bzw. regionalen Strommix zu verzichten.
Tabelle 3: CO2e-Emissionsfaktor inkl. Vorkette (LCA) BISKO (g/kWh)
Energieträger
[gCO2e/kWh]
Energieträger
[gCO2e/kWh]
Strom
620
Flüssiggas
267
Heizöl
320
Braunkohle
439
Erdgas
250
Steinkohle
444
Fernwärme
266
Heizstrom
620
Biomasse
27
Nahwärme
260
Umweltwärme
194
Sonnenkollektoren
25
Biogase
110
Benzin
314
Abfall
27
Diesel
325
Kerosin
322
Biodiesel + Biobenzin
149
Sonstige Erneuerbare
Sonstige konventionell
25
330
Bilanzierungsprinzip im Sektor Verkehr
Zur Erfassung des Verkehrs in kommunalen Treibhausgasbilanzen findet ebenfalls das
Prinzip der endenergiebasierten Territorialbilanz Anwendung. Diese umfasst sämtliche
motorisierten Verkehrsmittel im Personen- und Güterverkehr. Emissionen aus dem
Flugverkehr werden nach Anzahl der Starts und Landungen auf dem Territorium erfasst.
Generell kann der Verkehr in die Bereiche gut kommunal beeinflussbar und kaum kommunal
beeinflussbar unterteilt werden. Als gut kommunal beeinflussbar werden Binnen- und Quell/Zielverkehr im Straßenverkehr (MIV, LKW, LNF) sowie öffentlicher Personennahverkehr
(ÖPNV) (gering beeinflussbar) eingestuft. Emissionen aus dem Straßendurchgangsverkehr,
öffentlichen Personenfernverkehr (ÖPFV, Bahn, Reisebus, Flug) sowie aus dem Schienenund Binnenschiffsgüterverkehr werden als kaum kommunal beeinflussbar eingestuft. Durch
eine Einteilung in Straßenkategorien (innerorts, außerorts, Autobahn) kann der Verkehr
differenzierter betrachtet werden. So ist anzuraten, die weniger beeinflussbaren Verkehrsbzw. Straßenkategorien herauszurechnen, um realistische Handlungsempfehlungen für den
Verkehrsbereich zu definieren.
Harmonisierte und aktualisierte Emissionsfaktoren für den Verkehrsbereich stehen in
Deutschland durch das TREMOD-Modell zur Verfügung. Diese werden in Form von
nationalen
Kennwerten
differenziert
nach
Verkehrsmittel,
Energieträger
und
Straßenkategorie bereitgestellt. Wie bei den Emissionsfaktoren für den stationären Bereich,
werden diese in Form von CO2-Äquivalenten inklusive Vorkette berechnet. Eine
kommunenspezifische Anpassung der Emissionsfaktoren für den Bereich erfolgt demnach
nicht.
energielenker Beratungs GmbH
37
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Datenerhebung der Energieverbräuche
Die Endenergieverbräuche auf dem Gebiet der Kolpingstadt Kerpen sind in der Bilanz
differenziert nach Energieträgern erhoben worden. Die leitungsgebundenen Energieträger
Strom, Erdgas, Fernwärme und Umweltwärme (Wärmepumpen) sind in Zusammenarbeit mit
dem Netzbetreiber innogy auf dem Stadtgebiet erhoben worden. In die Berechnung sind die
netzseitigen Energieverbräuche eingeflossen, die auf dem Stadtgebiet angefallen sind.
Dadurch werden auch die Endenergieverbräuche erfasst, die im Netz des Energieversorgers
verteilt werden, aber die von anderen Energieversorgern vertrieben werden. Die
Einspeisemengen der regenerativen Stromproduktion basieren ebenfalls auf den Daten der
innogy.
Nicht-leitungsgebundene Energieträger werden in der Regel zur Erzeugung von
Wärmeenergie genutzt. Zu nicht-leitungsgebundenen Energieträgern im Sinne dieser
Betrachtung zählen Heizöl, Flüssiggas, Braun- und Steinkohle, Holz, Biogase, Abfall und
Sonnenkollektoren. Die Energieträger Heizöl, Flüssiggas, Braun- und Steinkohle sowie Holz
können auf Basis der Feuerstättenzählung der Bezirksschornsteinfeger errechnet werden.
Für die Bilanz der Kolpingstadt Kerpen standen diese bei der Erhebung jedoch nicht zur
Verfügung. Für die Berechnung der Energieverbräuche wurden daher auf Grundlage des
Zensus
2011 Gebäudeflächen
berechnet
und diese mit
durchschnittlichen
Wärmeverbräuchen in der Region hochgerechnet. Die Aufteilung der Energieträger erfolgte
dann über Bundesdurchschnittszahlen. Es bleibt zu hoffen, dass in NRW zukünftig eine
praktikable Lösung für die Erhebung dieser grundlegenden Daten erarbeitet wird.
Die Energieträger Abfall und Pflanzenöl sind nicht in die Bilanz eingeflossen, da auf dem
Stadtgebiet keine Nutzung stattfindet.
Die Wärme, die durch Solarthermieanlagen erzeugt und genutzt wird, wurde von der
EnergieAgentur.NRW auf Basis von geförderten Anlagen zur Verfügung gestellt.
Endenergieverbrauch und CO2e-Emissionen
Die tatsächlichen Energieverbräuche der Kolpingstadt Kerpen sind für die Bilanzjahre 2012
bis 2015 erfasst und bilanziert worden. Die Energieverbräuche werden auf Basis der
Endenergie und die CO2e-Emissionen auf Basis der Primärenergie anhand von LCAFaktoren (siehe Kapitel 5.1) beschrieben. Die Bilanz ist vor allem als Mittel der
Selbstkontrolle zu sehen. Die Entwicklung auf dem eigenen Stadtgebiet lässt sich damit gut
nachzeichnen. Ein interkommunaler Vergleich ist häufig nicht zielführend, da regionale und
strukturelle Unterschiede sehr hohen Einfluss auf die Energieverbräuche und Emissionen
von Kommunen haben.
Im Folgenden werden die Endenergieverbräuche und die CO2e-Emissionen der Kolpingstadt
Kerpen dargestellt. Hierbei erfolgt eine Betrachtung des gesamten Stadtgebietes und es wird
auf die einzelnen Sektoren eingegangen.
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38
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Endenergieverbrauch der Kolpingstadt Kerpen
Im Bilanzjahr 2015 sind auf dem Stadtgebiet Kerpen 1.989.056 MWh Endenergie verbraucht
worden. Dieser Wert enthält die anfallenden Verbräuche der Autobahnen, welche auf dem
Stadtgebiet verlaufen.
Abbildung 11: Endenergieverbrauch der Kolpingstadt Kerpen in MWh/a
Der Sektor Verkehr hat mit 54% die größten Anteile am Endenergieverbrauch im Jahr 2015.
Gefolgt von den Sektoren Haushalt und Wirtschaft mit 23% und 21%. Der
Endenergieverbrauch der kommunalen Liegenschaften nimmt lediglich einen Anteil von rund
2% am Endenergieverbrauch der Kolpingstadt ein.
Werden die autobahnanteiligen Verbräuche vom Gesamtendenergieverbrauch subtrahiert,
beziffert sich dieser auf 1.224.951 MWh. Die Abbildung 13 und Abbildung 12
veranschaulichen die Anteile der Sektoren am Endenergieverbrauch mit und ohne
autobahnanteilige Verbräuche.
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39
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
25%
23%
38%
2%
54%
21%
35%
2%
Verkehr
Kommune
Verkehr
Kommune
Wirtschaft
Haushalte
Wirtschaft
Haushalte
Abbildung 13: Anteil der Sektoren am
Endenergieverbrauch
mit
autobahnanteiligem Energieverbrauch in
2015
Abbildung 12: Anteil der Sektoren am
Endenergieverbrauch
ohne
autobahnanteiligem Energieverbrauch in
2015
Die autobahnbedingten Energieverbräuche nehmen einen Anteil von 38% am
Gesamtendenergieverbrauch der Kolpingstadt ein. Die Kolpingstadt Kerpen hat nur eine sehr
geringe bis gar keine Einflussnahme auf den Betrieb bestehender Bundesautobahnen auf
dem Stadtgebiet. Um ein realistischeres Bild der anteiligen Verbräuche der einzelnen
Sektoren zu erhalten, werden in den folgenden Berechnungen und Diagrammen des
Bilanzkapitels die autobahnanteiligen Verbräuche stellenweise nicht berücksichtigt.
Der Abbildung 13 folgend, ist somit dem Sektor Haushalte mit insgesamt 38% der größte
Anteil am Endenergieverbrauch im Jahr 2015 zuzuordnen. An zweiter Stelle folgt der Sektor
Wirtschaft mit 35%. Der Sektor Verkehr folgt an dritter Stelle mit einem Anteil von 25%. Die
Endenergieverbräuche der städtischen Liegenschaften nehmen lediglich einen Anteil von 2%
am Endenergieverbrauch der Kolpingstadt Kerpen ein.
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40
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Wird der Endenergieverbrauch der Kolpingstadt Kerpen hinsichtlich seiner Energieformen
betrachtet,
ergeben
sich
die
in
Abbildung 14 dargestellten Anteile.
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41
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 14: Aufteilung Endenergieverbrauch Kerpen nach Energieformen (ohne Autobahnanteil)
Es wird ersichtlich, dass der größte Anteil der verbrauchten Energieträger mit 52% von
Brennstoffen eingenommen wird. Danach folgen Strom mit einem Anteil von 24% und
Kraftstoffe (Benzin, Diesel, Kerosin, Biodiesel, Biobenzin) mit 23% am Endenergieverbrauch.
Endenergieverbrauch nach Energieträgern
Im Sektor Verkehr werden überwiegend Kraftstoffe wie Benzin und Diesel bilanziert. Der
Energieträgereinsatz zur Strom- und Wärmeversorgung von Gebäuden und Infrastruktur wird
nachfolgend detaillierter dargestellt. Die Gebäude und Infrastruktur umfassen die Sektoren
Wirtschaft (Industrie und GHD), Haushalte und Kommune.
In Kerpen summiert sich der Endenergieverbrauch von Gebäude und Infrastruktur im Jahr
2015 auf 918.614 MWh/a. Unten stehende Abbildung schlüsselt diesen Verbrauch nach
Energieträgern auf, so dass deutlich wird, welche Energieträger überwiegend in der
Kolpingstadt Kerpen zum Einsatz kommen. Im Unterschied zur vorherigen Darstellungsweise
werden hier nicht mehr die Energieverbräuche aus dem Verkehrssektor betrachtet, so dass
sich die prozentualen Anteile der übrigen Energieträger gegenüber dem
Gesamtenergieverbrauch verschieben.
Der Energieträger Strom hat im Jahr 2015 einen Anteil von circa 31% am
Endenergieverbrauch. Hieraus resultiert ein Brennstoffanteil von 69%. Als Brennstoff kommt
mit einem Anteil von 39% vorrangig Erdgas zum Einsatz, ein weiterer häufig eingesetzter
Energieträger ist Heizöl mit 23%. Nennenswert ist darüber hinaus Kohle mit einem Anteil von
6%.
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42
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 15: Endenergieverbrauch Gebäude / Infrastruktur nach Energieträgern
THG-Emissionen der Kolpingstadt Kerpen
Im Bilanzjahr 2015 sind mit dem autobahnanteiligem Emissionen 699.710 t CO2-Äquivalente
(CO2e oder Treibhausgase: THG) auf dem Stadtgebiet Kerpen ausgestoßen worden. In
Abbildung 16 werden die Treibhausgasemissionen in CO2-Äquivalenten nach Sektoren
aufgeteilt dargestellt.
Abbildung 16: THG-Emissionen Kolpingstadt Kerpen nach Sektoren
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43
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Im Jahr 2015 fällt der größte Anteil der THG-Emissionen mit 49% auf den Sektor Verkehr. Es
folgen die Sektoren Wirtschaft mit einem Anteil von 26% sowie Haushalte mit einem Anteil
von 24%. Durch die kommunalen Liegenschaften werden knapp 2% der THG-Emissionen
verursacht.
Werden auch hier die durch die Autobahn verursachten Emissionen nicht in der Bilanzierung
berücksichtigt, so belaufen sich die THG-Emissionen der Kolpingstadt Kerpen im Bilanzjahr
2015 auf 443.803 t CO2e. Hierbei ergeben sich die in Abbildung 18 prozentualen
Verteilungen der THG-Emissionen in der Kolpingstadt Kerpen:
Abbildung 17: Anteil der Sektoren an
den
THG-Emissionen
mit
autobahnanteiligen Emissionen in
2015
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Abbildung 18: Anteil der Sektoren an
den
THG-Emissionen
ohne
autobahnanteilige Emissionen in 2015
44
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Gegeüber den absoluten Werten in Abbildung 16 werden die sektorenspezifischen THGEmissionen in Tabelle 4 auf die Einwohner der Kolpingstadt Kerpen bezogen. Auch hier
werden im Sektor Verkehr die Emissionen der Autobahn einmal mit einberechnet und einmal
ohne dargestellt. Die THG-Emissionen pro Einwohner betragen 7,03 t (ohne Autobahn) bzw.
10,69 t (inkl. Autobahn) im Bilanzjahr 2015.
Tabelle 4: THG-Emissionen pro Einwohner
Jahr
Wirtschaft
Haushalte
Verkehr
Kommune
Gesamt
[t/(Ea)]
[t/(Ea)]
[t/(Ea)]
[t/(Ea)]
[t/(Ea)]
2012
3,15
2,85
5,12/ 1,48
0,19
11,31/ 7,67
2013
3,20
3,01
5,25/ 1,57
0,19
11,66/ 7,78
2014
2,87
2,57
5,29/ 1,57
0,17
10,90/ 7,18
2015
2,81
2,53
5,18/ 1,53
0,16
10,69/ 7,03
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45
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Mit einem THG-Ausstoß pro Einwohner von 7 t/a liegt die Kolpingstadt Kerpen unterhalb des
bundesweiten Durchschnitts von knapp 10 t/a, sowie deutlich unterhalb des NRW-Schnitts
von ca. 15 t/a (vergleiche Abbildung 19). Selbst unter Einbezug des überdurchschnittlich
hohen Anteils an Autobahnverkehr, liegt die Kolpingstadt Kerpen nur leicht über dem
Bundesschnitt.
Auf einen Vergleich der Kerpener THG-Emissionen mit den Ergebnissen der umliegenden
Kommunen im Rhein-Erft-Kreis wird an dieser Stelle verzichtet. Die Gründe hierfür liegen
zum einen im Datenschutz und zum anderen in der nicht bestehenden Vergleichbarkeit der
Ergebnisse. Die Bilanz der Kolpingstadt Kerpen wurde bereits nach der aktuellen BISKOMethodik berechnet und verfügt somit über eine andere Datengrundlage als andere
Bilanzen.
Abbildung 19: CO2-Emissionen pro Kopf in Deutschland und NRW
In Kerpen wird zwar primär der Energieträger Erdgas für die Wärmeversorgung eingesetzt,
allerdings ist auch ein hoher Anteil Heizöl in der Bilanz. Von allen fossilen Brennstoffen
verursacht Erdgas die geringste CO2e-Belastung. Positiv wirkt sich außerdem der Einsatz
von Fernwärme aus, der aufgrund der effizienten KWK-Technologie einen geringeren
Emissionsfaktor aufweist. Der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien und der Verzicht auf
Heizöl würde die Energie- und CO2e-Bilanz weiter positiv beeinflussen.
Genannte Einflussfaktoren lassen sich in Abbildung 20 erkennen. Dargestellt werden die aus
den Energieverbräuchen resultierenden CO2e-Emissionen nach Energieträgern für die
Gebäude und Infrastruktur.
Die THG-Emissionen der Gebäude und Infrastruktur betragen 360.181 t im Jahr 2015. In der
Auswertung wird die Relevanz des Energieträgers Strom sehr deutlich: Am
Endenergieverbrauch der Gebäude und Infrastruktur hat Strom einen Anteil von knapp 31%,
der Anteil an den hier anfallenden CO2e-Emissionen beträgt aber rund 48%. Ein
klimafreundlicherer Strom-Mix mit einem geringeren Emissionsfaktor würde sich reduzierend
auf die Höhe der THG-Emissionen aus dem Stromverbrauch auswirken.
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Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 20: THG-Emissionen Gebäude / Infrastruktur nach Energieträgern
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Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Regenerative Energien
Strom
Abbildung 21: EEG-Einspeisung auf dem Stadtgebiet Kerpen
Zur Ermittlung der Strommenge, die aus erneuerbaren Energien hervorgeht, wurden die
Einspeisedaten
nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genutzt.
Die
Erzeugungsstruktur gründet sich in 2015 mit einem Anteil von circa 61% zum Großteil auf
dem Energieträger Sonne. Innerhalb des betrachteten Zeitraums ist beim Photovoltaik-Strom
eine nahezu kontinuierlich steigende Tendenz zu erkennen. Nach einem Rückgang der
Stromproduktion durch Biomasse (Deponiegas) in den Jahren 2013 und 2014 ist die
Produktion 2015 wieder angestiegen.
Mit 22.390 MWh in 2015 wurden auf dem Stadtgebiet Kerpen 8% des anfallenden
Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gewonnen. Dieser Anteil wirkt sich im Rahmen
der CO2-Bilanzierung jedoch nicht auf den Emissionsfaktor für Strom aus, da der aufgeführte
Strom nach EEG vergütet wurde und somit dem nationalen Strom-Mix zugerechnet wird. Er
wird also bilanziell nicht direkt in Kerpen verbraucht, sondern im gesamten Bundesgebiet.
Wärme
Zur Bewertung der regenerativ erzeugten Wärmemenge lassen sich Daten für Solarthermie,
und Biomasse (beide auf Basis von bafa-Daten) sowie Umweltwärme (Daten
Energieversorger) verwenden. Umweltwärme stellt hierbei den größten Anteil an der
regenerativen Wärmeversorgung dar, mit 8.860 MWh macht der Energieträger 1,4% am
Brennstoffverbrauch aus. Der Energieträger Holz umfasst Pellet- und HolzhackschnitzelAnlagen, aber auch Kaminöfen und ist der zweitgrößte regenerative Wärmeerzeuger (0,2%).
Wird die regenerativ erzeugte Wärme dem Brennstoffverbrauch im Jahr 2015
gegenübergestellt, ergibt sich ein Anteil von 1,7%. Deutschlandweit trugen die erneuerbaren
Energien mit einem Anteil von rund 13% zur Wärmeversorgung bei.
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48
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Fazit
Der Endenergieverbrauch der Kolpingstadt Kerpen beträgt 1.224.951 MWh (ohne
Autobahnanteil) im Jahr 2015. Die Verteilung des Endenergieverbrauchs weist Unterschiede
zum bundesweiten Durchschnitt auf. Während der Sektor Wirtschaft im bundesweiten
Durchschnitt für circa 43% des Endenergieverbrauchs verantwortlich ist, nimmt dieser in
Kerpen einen Anteil von 35% ein. Dies begründet sich dadurch, dass kaum energieintensive
Betriebe auf dem Stadtgebiet vorhanden sind. Weiterhin liegt der Anteil des Sektors Verkehr
mit 25% knapp unterhalb des Bundesdurchschnitts von circa 29%. Dies resultiert daraus,
dass in der Betrachtung des Gesamtendenergieverbrauchs der Autobahnanteil nicht
berücksichtigt wird, da die Kolpingstadt Kerpen nur eine sehr geringe bis gar keine
Einflussnahme auf den Betrieb bestehender Bundesautobahnen auf dem Stadtgebiet hat.
Dies soll ein realistischeres Bild der anteiligen Verbräuche der einzelnen Sektoren
ermöglichen. Würden die Autobahnen mit in die Betrachtung einfließen, erhöht sich der
Anteil des Verkehrssektors am Gesamtendenergieverbrauch auf 50%. Dies spiegelt das
hohe Verkehrsaufkommen und die damit einhergehenden Problematiken, wie hohes
Verkehrsauskommen, Umwelt- und Feinstaubbelastung, etc. durch das innerstädtisch
verlaufende Autobahnkreuz wider.
Die Aufschlüsselung des Energieträgereinsatzes für die Gebäude und Infrastruktur (umfasst
die Sektoren Wirtschaft, Haushalte und Kommune) ergab für den Energieträger Strom im
Bilanzjahr 2015 einen Anteil von rund 31%. Daraus resultiert ein Brennstoffanteil von 69%.
Bei den Brennstoffen kommt vorrangig Erdgas (39%) zum Einsatz, was für ein gut
ausgebautes Erdgasnetz spricht. Allerdings scheint in einigen Bereichen durchaus noch
Ausbaupotenzial vorhanden zu sein, da Heizöl einen relativ hohen Anteil am EnergieträgerMix der Gebäude und Infrastruktur (23%) einnimmt.
Die aus dem Endenergieverbrauch der Kolpingstadt Kerpen resultierenden Emissionen
summieren sich im Bilanzjahr 2015 auf 443.803 t CO2-Äquivalente (ohne Autobahnanteil).
Die Anteile der Sektoren korrespondieren in etwa mit ihren Anteilen am
Endenergieverbrauch. Werden die CO2e-Emissionen auf die Einwohner bezogen, ergibt sich
ein Wert von 7 t/a. Damit liegt die Kolpingstadt Kerpen unter dem Bundesdurchschnitt von
knapp 10 t/a und somit auch deutlich unter dem NRW-Schnitt von knapp 15 t/a.
Die regenerative Stromproduktion auf dem Stadtgebiet nimmt verglichen mit dem
Stromverbrauch der Kolpingstadt Kerpen einen Anteil von 8% im Jahr 2015 ein. Die
Sonnenenergie steuert hierzu mit knapp 5% den größten Anteil bei. Die regenerative
Wärmeerzeugung mittels Holz, Solarthermie und Umweltwärme erreicht einen Anteil von
rund 2% am Brennstoffverbrauch der Kolpingstadt Kerpen im Jahr 2015. Damit liegt der
Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung deutlich unter dem Bundesschnitt von
ca. 32% (2016). Der Anteil am Brennstoffverbrauch liegt ebenfalls deutlich unter dem
bundesdeutschen Durchschnitt von 13%.
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49
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
6 Potenziale zu erneuerbaren Energien und Energieeinsparung
Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien spielen eine wichtige Rolle in der zukünftigen Energieversorgung. Im
Jahr 2015 betrug der Anteil erneuerbarer Energien rund 8% am Stromverbrauch. Auf Grundlage der Potenziale und Szenarien wurde die Entwicklung des Ausbaus der erneuerbaren
Energien in der Kolpingstadt Kerpen bis zum Jahr 2050 fortgeschrieben. Die wichtigsten
Energieträger für den zukünftigen Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor sind
Photovoltaik und Windkraft. Die Potenziale für die Errichtung von Erneuerbare-EnergienAnlagen wurden verschiedenen Quellen entnommen, die in den jeweiligen Kapiteln genannt
werden. Die Ergebnisse der Analyse werden in den nächsten Kapiteln vorgestellt. Nachfolgende Abbildung zeigt den Ausbaupfad von 8% im Jahr 2015 bis auf 45% im Jahr 2050.
Abbildung 22: Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien im Stromsektor
Sonnenenergie
Der Rhein-Erft-Kreis stellt für die kreisangehörigen Städte im Internet ein Solarpotenzialkataster zur Verfügung. Dieses lässt sich hinsichtlich der Potenziale für Solarthermie sowie
Photovoltaik auswerten. Dem Kataster sind für beide Energiequellen sehr hohe Potenziale
zu entnehmen. Nachfolgend wird beispielhaft ein Auszug aus dem Solarkataster dargestellt.
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50
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 23: Auszug aus dem Solarkataster für die Kolpingstadt Kerpen
Wie auf dem Auszug zu erkennen ist, bieten insbesondere die großen Gewerbeimmobilien,
aber auch die Vielzahl der Dachflächen der Eigenheime, in Kerpen ein hohes Flächenpotenzial für Photovoltaik.
In der Kolpingstadt Kerpen waren im Jahr 2015 insgesamt 688 Photovoltaik-Anlagen (PV
Anlagen) installiert (Angaben innogy).
Derzeit sind 7% des PV-Potenzials in der Kolpingstadt Kerpen ausgeschöpft (siehe
Abbildung 24; Stand 12/2016). Nach Angaben des Solarpotenzialkatasters verfügt die
Kolpingstadt Kerpen somit über ein weiteres
Potenzial von 204.643 kW an installierbarer
Leistung. Ebenso verhält es sich für die
Solarthermie. Hier wird zum Ende des Jahres
2016 lediglich 1% des verfügbaren Potenzials
genutzt. Zu diesem Zeitpunkt waren 257
Anlagen auf 2.535 m2 installiert. Das
Solarpotenzialkataster gibt an, dass weitere
Solarthermieanlagen auf 228.810 m2 freier
Dachfläche installierbar sind.
Abbildung 24: Anteil bereits installierter PVZur Abschätzung des Gesamtpotenzials auf Anlagen gemessen an den verfügbaren
Potenzialen
im
Rhein-Erft-Kreis
(Quelle:
Dachflächen
wird
zum
einen
eine http://solardachkataster-rek.de/)
Veröffentlichung
des
(LANUV,
2013)
herangezogen, zum anderen die Ergebnisse des Solardachkatasters des Rhein-Erft-Kreises.
Es wird hier ein Gesamtpotenzial für Photovoltaik auf Dachflächen von 167 GWh/a und für
Solarthermie von 18,8 GWh/a ausgewiesen. Diese Potenziale sind jedoch konkurrierend auf
den gleichen Flächen ausgewiesen.
In den letzten drei Jahren wurden durchschnittlich 40 Anlagen pro Jahr zugebaut.
Mit der Annahme, dass bis 2050 auf Einfamilienhäuser 92 Anlagen pro Jahr erbaut werden,
würden damit rund 3.786 zusätzliche Photovoltaikanlagen installiert. Dies entspräche einer
Nutzung von 25% des ausgewiesenen Potenzials (Trendszenario). Wenn bis 2050 auf Einfamilienhäuser 204 Anlagen pro Jahr erbaut werden, würden damit rund 7.697 zusätzliche
Photovoltaikanlagen installiert. Dies entspräche einer Nutzung von 50% des ausgewiesenen
Potenzials (Klimaschutzszenario).
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51
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Neben der Stromerzeugung ist die Sonnenenergie auch für die Warmwasserbereitung geeignet. Ein 4-Personen-Haushalt benötigt etwa 4-6 m² Kollektorfläche zur Deckung des
Warmwasserbedarfes außerhalb der Heizperiode (Mai bis September). Insgesamt können so
über das Jahr gesehen rd. 60% des Warmwasserbedarfes durch Solaranlagen abgedeckt
werden.
In sogenannten Kombi-Solaranlagen kann darüber hinaus neben der Warmwasserbereitung
auch Energie zum Heizen der Wohnfläche genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist eine
ausreichend große Dachfläche, da die Kollektorfläche ungefähr doppelt so groß sein muss
wie bei reinen Solaranlagen für die Warmwasserbereitung. Dies führt zu einer Flächenkonkurrenz mit Photovoltaikanlagen.
Ein Speicher im Keller sorgt dabei durch seine Pufferwirkung dafür, dass die Solarwärme
auch nutzbar ist, wenn die Sonne nicht scheint. Im Vergleich zu Anlagen, die lediglich der
Warmwasserbereitung dienen, ist das Speichervolumen bei Kombi-Anlagen zwei- bis dreimal
so groß. Zudem ist der Speicher im Gegensatz zu einfachen Anlagen zum überwiegenden
Teil mit Heizungswasser gefüllt.
Durch Kombi-Solaranlagen lassen sich rd. 25% des jährlichen Wärmeenergiebedarfs
decken. Eine zusätzliche herkömmliche Heizung ist in jedem Fall erforderlich. Die
Kombination von Solaranlage mit einem herkömmlichen Heizungssystem ist vom Fachmann
durchzuführen, da Solaranlage, bestehende Heizung und Wärmeenergiebedarf aufeinander
abgestimmt sein müssen, um eine optimale Effizienz zu erzielen.
Auch für die Nutzung von Solarthermie sind in der Kolpingstadt Kerpen hohe Potenziale
vorhanden, die ebenfalls über das Potenzialkataster eingesehen werden können (siehe
oben).
Für das Trendszenario wird von einem Zubau von 560 Anlagen á 2 m² bis zum Jahr 2050
ausgegangen (3.833 MWh). Grundlage für diese Annahme ist eine gleichbleibende
Sanierungsquote von 1% pro Jahr. Im Klimaschutzszenario hingegen wird von einer
steigenden Sanierungsquote auf 2,5% pro Jahr ausgegangen. Hier wird ein Zubau an
Solarthermieanlagen von 1.400 bis zum Jahr 2050 mit einem Ertrag von 9.582MWh
ausgegangen. Dies entspricht einer Ausnutzung des über das LANUV errechneten
Potenzials von 58%. Aufgrund der verfügbaren Flächen wird es bei diesem Ausbau nicht zu
einer Flächenkonkurrenz zwischen Photovoltaik und Solarthermie kommen.
Windenergie
Der Aufstellungsbeschluss der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen
für Windenergie-Anlagen“ wurde vom Rat der Kolpingstadt Kerpen im Jahr 2016 gefasst.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie die Offenlage werden in diesem Jahr durchgeführt.
Für die Ermittlung des Potenzials an Windenergieanlagen (WEA) wird für die Kolpingstadt
Kerpen die Analyse des Büros „döpel wind consult“ herangezogen.
Im Vorentwurf zur Potenzialstudie für Windenergiekonzentrationszonen wurde im Jahr 2017
das verfügbare Windpotential im Stadtgebiet Kerpen geprüft. Ungeachtet der allgemein zu
prüfenden Tabuzonen ergaben sich durch die Nähe zum Fliegerhorst Nörvenich sowie zum
Standort des Drehfunkfeuers besondere Restriktionen, so dass hier noch abschließende
Gespräche bezüglich der Bauhöhenbegrenzung mit den Fachdienststellen zu führen sind.
Ungeachtet dessen ergab die bisher vorliegende Entwurfsstudie für das Stadtgebiet Kerpen
drei Gunstflächen. Für die jeweiligen Windkonzentrationszonen werden derzeit
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52
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
unterschiedliche Windparklayouts geprüft. Für das Leitszenario wird davon ausgegangen,
dass ein Mindestabstand von 1.500 m zur nächsten Bebauung eingehalten wird. Unter
dieser Annahme sind in den drei Windvorranggebieten drei ggf. vier Windenergieanlagen zu
errichten, mit einem jährlichen Ertrag von 19.800 MWh. Im Klimaschutzszenario wird von
einer die Windkraftanlagen begünstigenden Abstandsregelung von 1.000 m ausgegangen.
Unter dieser Annahme erhöht sich das Potenzial für Windkraftanlagen deutlich. Im
Klimaschutzszenario können 13 Anlagen mit einem jährlichen Ertrag von rund 62.900 MWh
errichtet werden.
Offen ist derzeit noch, in wie weit eine parallel zur Autobahn A4 ausgewählte Fläche als
Vorrangzone ausgewiesen werden kann, da hier der Bereich des Tagebaus Hambach
tangiert wird.
Bei allen Vorteilen der Windenergie dürfen der Schutz der Menschen vor schädlichen
Umwelteinflüssen sowie die landschafts- und artenschutzrechtlichen Belange nicht
vernachlässigt werden. Während die Anforderungen bzgl. Lärm und Schattenwurf bei
Windenergieanlagen eindeutig in der Gesetzgebung geregelt sind, lassen andere
Prüfkriterien wie Abstand zu Wohngebäuden, bedrückende Wirkung oder Natur-und
Landschaftsschutz unterschiedliche Einschätzungen zu. All diese Punkte haben in den
letzten Jahren sowohl in der Kolpingstadt Kerpen, als auch im gesamten Bundesgebiet zu
zahlreichen und langwierigen Rechtsstreitigkeiten geführt. Teilweise liegen aufgrund dessen
zwischen Genehmigung und Bau oder endgültiger Ablehnung bis zu 5 Jahren. Die von den
Gerichten getroffenen Urteile müssen sowohl bei der Aufstellung der Flächennutzungspläne
durch die Kommune als auch bei der Entscheidung für oder gegen eine Anlage durch die
zuständige Genehmigungsbehörde berücksichtigt werden. Hier kommt hinzu, dass die
Beschlüsse der Verwaltungsgerichte zu einem Großteil zweitinstanzlich geprüft werden und
zum Teil keine Bestätigung durch die Oberverwaltungsgerichte finden.
Eine Möglichkeit zur Akzeptanzsteigerung ist die Errichtung von Bürgerwindanlagen. Bei
diesem Modell können sich Mitmenschen finanziell beteiligen und vom Ertrag profitieren. Bei
vielen Modellen wird dann zunächst den unmittelbar im Umfeld der Anlage Wohnenden ein
Vorrang zur Beteiligung eingeräumt. Wichtig hierbei ist jedoch, dass sich alle Betroffenen
mitgenommen fühlen und die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Kleinwindanlagen werden aufgrund der derzeit fehlenden Wirtschaftlichkeit und technischer
Probleme bei der Gebäudeintegration nicht berücksichtigt. Die Erträge, die hierdurch erzielt
werden könnten, sind vergleichsweise gering, weshalb eine Berücksichtigung keine
signifikanten Unterschiede am Gesamtpotenzial verursachen würde.
Biomasse
In der Kolpingstadt Kerpen sind bisher keine Anlagen zur Verstromung von Biogas installiert.
In Sindorf wird eine Anlage zur Biogaseinspeisung in das Erdgasnetz betrieben. In dieser
werden vor allem Maissilage, Zuckerrüben, Hühner- und Pferdemist zu Biogas vergoren.
Dieses wird getrocknet, entschwefelt, dann in der Aufbereitungsanlage zu Biomethan
veredelt und in das Erdgasnetz eingespeist. Die Verwendung des Biogases erfolgt durch die
Betreibergesellschaft außerhalb von Kerpen.6
Aufgrund nicht verfügbarer Flächen und der Förderkulisse wird kein Potenzial für die
Errichtung von weiteren Biogas-Anlagen ausgewiesen.
6
https://www.enercity-contracting.de/contracting/warum-enercity-contracting/referenzen/bioenergie-kerpensindorf/index.html
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Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Für die Nutzung von weiterer Biomasse zur Wärmebereitstellung wird im Zielszenario eine
Verdreizehnfachung des heutigen Wertes, auf 16.822 MWh, angesetzt (1.263 MWh in 2015).
Während sich der Anstieg im Bereich der privaten Haushalte moderat verhalten wird und um
ein Drittel auf 1.914 MWh steigen wird, ist der hohe Zuwachs vor allem im Sektor Wirtschaft
zu erwarten. Hier wird im Zielszenario davon ausgegangen, dass Anteile der jetzt genutzten
Kohle durch biogene feste Brennstoffe ersetzt werden. Hierbei werden die
Wirtschaftsbetriebe sich nicht an regional verfügbarem Potenzial im Rhein-Erft-Kreis
bedienen können, sondern überregional zukaufen.
Geothermie/Erdwärme
Unter http://www.geothermie.nrw.de/geothermie_basisversion/?lang=de lässt sich die Eignung einzelner Standorte für die Nutzung von Erdwärmekollektoren und -sonden ermitteln.
Erdwärmekollektoren (oberflächennah) sind in weiten Bereichen des Stadtgebietes mit einer
mittleren Ergiebigkeit einsetzbar (siehe nachfolgende Abbildung). Erdwärmekollektoren
zeichnen sich durch einen höheren Flächenbedarf als Erdwärmesonden aus, da erstere flach
unter der Oberfläche verlegt werden, während Sonden in die Tiefe gebaut werden und
dadurch geringeren Platzbedarf haben.
Abbildung 25: Geothermische Ergiebigkeit oberflächennaher Erdwärmekollektoren – Quelle: Geologischer
Dienst NRW
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Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Für die Erdwärmesonden zwischen 40 m und 100 m wird im gesamten Stadtgebiet keine
geothermische Ergiebigkeit ausgewiesen. Aufgrund des Tagebaus und der daraus
resultierenden Sümpfung wird das gesamte Gebiet als ungeeignet charakterisiert.
Abbildung 26: geothermische Ergiebigkeit von Erdwärmesonden (100 m Tiefe) – Quelle: Geologischer
Dienst NRW
Nach Einstellung des Tagebaus sind die Potenziale für Geothermie neu zu bewerten.
Generell gilt, Erdwärmesonden bieten sich vor allem für Gebäude mit höherem Wärmebedarf
an. Diese wären in Kerpen in den verdichteten Bereichen und Gewerbegebieten mit hoher
Eignung anzutreffen.
Weitere Nutzungseinschränkungen können sich durch Wasserschutzgebiete oder
hydrogeologisch kritische Bereiche ergeben. Das östliche Stadtgebiet wird als
wasserwirtschaftlich kritisch eigestuft. Hier bestehen hydrogeologisch kritische Bereiche für
Erdwärmesondern. Das Potenzial wird hierdurch weiter eingeschränkt.
Trotz dieser Umstände weist das LANUV ein technisches Potenzial von 150 GWh p.a. aus.
Dieser Einschätzung wird im Rahmen dieses Berichtes jedoch nicht gefolgt. Hierbei handelt
es sich um das theoretisch verfügbare Potenzial. Wie aber oben erläutert, ist dieses
aufgrund der geothermischen Ergiebigkeit in der Kolpingstadt Kerpen derzeit praktisch nicht
zu heben. Weiterhin weisen beispielsweise Erdwärmekollektoren einen hohen Flächenbedarf
auf.
An dieser Stelle wird davon ausgegangen, dass sich die in 2015 erzeugte Menge von knapp
9 GWh/a Verdreifacht (Zielszenario). Damit wird eine maximale Nutzung von knapp 36 GWh
p.a. angenommen. Hier wird vor allem darauf gesetzt, dass zunächst Wärmepumpen
angesetzt werden, die nicht auf Erdwärme basieren, wie beispielsweise Luft-LuftWärmepumpen.
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Abbildung 27: hydrogeologisch kritische Bereiche und Schutzgebiete im Stadtgebiet Kerpen – Quelle:
Geologischer Dienst NRW
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7 Suffizienz – Was können wir selber zum Klimaschutz beitragen?
Suffizienzbegriff
Der Begriff der Suffizienz findet in der Nachhaltigkeitsforschung seinen Ursprung. Er wird vor
allem vor dem Hintergrund einer Transformation des Energiesystems diskutiert. Geführt von
der Erkenntnis, dass eine nachhaltige Entwicklung in Industrieländern von einer absoluten
Reduktion der Ressourcenverbräuche abhängig ist, zielt die Diskussion vor allem auf
strategische Ansätze zur Reduktion der Primär- und Endenergieverbräuche ab.
Für ein nachhaltiges Energiesystem ist pro Kopf ein dauerhafter Leistungsbedarf an
Primärenergie von 2.000 Watt bei gleichbleibender Lebensqualität realistisch (vgl. Spreng &
Semadeni 2001: 2). Derzeit liegt Deutschland gemäß der nationalen Energiebilanz bei ca.
5.500 Watt und strebt an, den Primärenergieverbrauch bis 2050 um 50 %, den
Stromverbrauch um 25 % und den Endenergieverbrauch im Verkehrssektor um 40 % zu
reduzieren, um eben jene nachindustrielle 2.000-Watt-Gesellschaft anzustreben (vgl. ifeu
2015: 11). Ziel ist dabei eine langfristige absolute Reduktion der Energieverbräuche, um den
Ausbau erneuerbarer Energien nicht mit einem steigenden Energieverbrauch zu
konterkarieren.
Denn obwohl die Effizienz zahlreicher elektrischer Geräte in den letzten zwei Jahrzehnten
um den Faktor Zwei bis Drei gestiegen ist und der Anteil erneuerbarer Energien am
Stromverbrauch sukzessive zunimmt, ist weiterhin ein kontinuierlicher jährlicher Einsatz von
ca. 500 TWh Strom aus fossilen und nuklearen Energieträgern notwendig, um den
steigenden Energiebedarf zu decken. Auch im Gebäude- und Verkehrssektor wurde die
Energieeffizienz in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert; dies resultierte jedoch nicht
aus einer Reduktion der absoluten Energieverbräuche für Raumwärme und Verkehr (vgl.
Brischke 2013: 65). Werden somit die Entwicklungen der letzten zwei Jahrzehnte betrachtet,
dann lässt sich feststellen, dass Effizienzsteigerungen nicht zwangsläufig in einer absoluten
Reduktion des Energieverbrauchs münden, sondern häufig durch sog. Rebound-Effekte7
wieder aufgezehrt werden. Neben einer gesteigerten Effizienz bedarf es somit weiterer
strategischer Ansätze, um die oben genannten Ziele der Bundesregierung zu erreichen.
Es wird zunehmend hervorgehoben, dass es für absolute Umweltentlastungen einer
Reduktion des Ressourcenverbrauches bedarf, was einen Struktur-, Kultur- und
Lebenswandel impliziert. So können Effizienzsteigerungen und Suffizienz nicht getrennt
voneinander betrachtet, sondern müssen in einen Zusammenhang gebracht werden.
Verbesserungen der Technologien müssen demnach mit einer bewussten Einsparung von
Ressourcen
und
einem
gesellschaftlichen
Wertewandel
mit
einhergehender
gesellschaftlicher und individueller Verhaltensänderung verknüpft werden.
Die bewusste Einsparung von Ressourcen sowie eine damit einhergehende Veränderung
des persönlichen Verhaltens – wie die Änderung von Konsumentscheidungen,
Alltagsroutinen oder sozialen und kulturellen Praktiken – wird somit unter dem Begriff der
Suffizienz thematisiert. Das ÖKO-Institut definiert Suffizienz als „Änderungen von
Konsummustern, die helfen, innerhalb der ökologischen Tragfähigkeit der Erde zu bleiben,
7
Unter dem Begriff Rebound-Effekt wird das Phänomen verringerter theoretisch möglicher Einsparpotenziale
gefasst: Dies geht u. a. auf eine - trotz effizienzsteigernder Maßnahmen - Erhöhung des Energiekonsums der
Nutzer zurück (vgl. u.a. Maxwell et al. 2011).
energielenker Beratungs GmbH
57
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
wobei sich Nutzenaspekte des Konsums ändern“ (Fischer et al. 2013: 10). Diese Definition
nimmt hierbei Abstand von dem Gedanken, die Veränderungen von Konsummustern als
individuellen Verzicht („geringere Wohlfahrt“) bzw. als individuellen Gewinn
(„Entschleunigung“) zu interpretieren. Suffizienz ist möglich, auch ohne Einbußen bei den in
Deutschland üblichen Komfortstandards.
Zum Begriff Suffizienz lassen sich drei handlungsleitende Ansätze ausmachen, welche das
IFEU exemplarisch für die absolute Reduktion des Energieverbrauchs näher definiert hat:
Reduktion, Substitution und Anpassung. Unter Reduktion lässt sich die quantitative
Verringerung eines Nutzens, hier Techniknutzens, verstehen. Nach Identifikation des
tatsächlich benötigten Bedarfs wird der Technikgebrauch (weniger fernsehen) verringert oder
es werden bewusste Entscheidungen bei der Geräteausstattung (kleinerer Fernseher)
getroffen. Substitution hingegen thematisiert qualitative Veränderungen in Bezug auf soziale
Praktiken und Alltagsroutinen. Der Nutzen, der vorher mit einem hohen Aufwand an
technischer Energie bereitgestellt wurde, wird nun mit geringerem Aufwand an technischer
Energie betrieben (wie Wäscheleine statt Wäschetrockner oder frische Nahrung statt
Tiefkühlprodukte). Der Ansatz Anpassung spricht sich für eine Verringerung von Überfluss
bzw. unnötigem Energieverbrauch aus, also der gelieferten technischen Dienstleistung an
den angeforderten Techniknutzen (wie die Anpassung der Herdplatte an die Topfgröße) (vgl.
Brischke 2014a: 8).
Insgesamt sollte der Diskurs über Suffizienz verstärkt in die Gesellschaft und Wirtschaft
ausgedehnt werden. Eine gesellschaftliche Debatte über Lebensstile sowie eine
Wirtschaftsweise, die sich stärker an Suffizienz orientiert, ist unumgänglich. Es stellt sich
somit nicht die Frage, ob Suffizienz notwendig ist, sondern vielmehr die Frage nach dem
wie? Hier gilt es, Rahmenbedingungen und Strukturen zu schaffen, die gewährleisten, dass
durch individuelle Suffizienzentscheidungen – sowohl für diejenigen, die sie treffen, als auch
für diejenigen, die von ihnen betroffen sind – keine gesellschaftlichen, sozialen oder
kulturellen Nachteile entstehen (vgl. Brischke 2014b: 13).
Die Herausforderung der Politik besteht hierbei darin, den Gedanken der Suffizienz ohne Anspruch auf Verzicht zu kommunizieren. Es sollen vielmehr Optionen für die Umsetzung von
Suffzienzstrategien gefunden werden, um dem Einzelnen suffizientes Verhalten zu
ermöglichen. Während Effizienzstrategien oft breit akzeptiert werden – schließlich erfordern
sie keine wesentlichen Einschränkungen von Bedürfnissen und Gewohnheiten des
Verbrauchers und sparen über die Lebensdauer der Produkte in vielen Fällen Kosten ein –
sind Maßnahmen zur Suffizienz aufgrund ihres Bezuges zu Anpassungen des Konsum- und
Nutzungsverhaltens schwieriger zu vermitteln.
Suffizienz in der Praxis
Suffizienz wird kulturelle und gesellschaftsfähige Anschlussfähigkeit nur erreichen, wenn
suffiziente Alltagsroutinen, soziale Praktiken, Handlungsweisen und Lebensstile durch
Angebote, Strukturen und Rahmenbedingungen von außen flankiert werden. Die Kommune
kann hier – als direkte politische Ebene über den privaten Haushalten - als konkrete
Handlungsebene fungieren (vgl. Brischke et al. 2016: 42). Als konkreter Ort der
Alltagsgestaltung der Menschen werden viele Parameter suffizienten Verhaltens, wie die
Standortwahl der Wohnung oder die Wegelänge zur Arbeit, auf dieser räumlichen Ebene
bestimmt.
energielenker Beratungs GmbH
58
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Grundsätzlich gilt, dass Maßnahmen auf lokaler Ebene, die auf eine Veränderung von
Lebensstilen und Handlungen abzielen – vier Bereichen zugeordnet werden können:
ENABLE (ermöglichen) – ENGAGE (motivieren) – EXEMPLIFY (beispielhaft aufzeigen) –
ENCOURAGE (bestärken) (nach Defra 2005 in Leuser & Duscha & Brischke 2014: 20f.). Es
gilt, den Einzelnen dazu zu befähigen, suffizientes Verhalten umzusetzen. Als Beispiel für die
verschiedenen
Maßnahmentypen
werden
bei
Enable
Infrastrukturmaßnahmen,
beispielswiese die Schaffung von Radwegen oder die Unterstützung von Bürgerinitiativen
durch die Bereitstellung von Flächen und Räumen genannt. Maßnahmen im Bereich Engage
zielen darauf ab, Mitmenschen zu beteiligen und zu motivieren, beispielsweise durch
Kampagnen und Wettbewerbe. Exemplify soll durch das Aufzeigen von Best-PracticeBeispielen und Vorbildern sowie die ideelle Unterstützung von Modellprojekten bereits
gelebte Suffizienz erlebbar machen und so Alternativen zum bisherigen Lebensstil
aufzeigen. Encourage adressiert diejenigen, die weiterhin an nicht-suffizientem Handeln
festhalten und unterstützt jene, die sich bereits suffizient verhalten, beispielsweise durch
„progressive Stromtarife, restriktivere Parkraumbewirtschaftung oder City-Maut“ (Schmitt et
al. 2015: 43).
Suffizienz stellt sich grundsätzlich ein, wenn die suffizienten Verhaltensoptionen – also die
Entscheidung zum Kauf und die Nutzung von klimafreundlichen Produkten und
Dienstleistungen – freiwillig gewählt werden (vgl. Handbuch methodischer Grundfragen zur
Masterplanerstellung 2016: 15). Hierfür stehen der Politik drei grundlegende Ansätze und
ihre entsprechenden Instrumente zur Verfügung:
▪
Sensibilisierung, Information, Beratung, Motivation
▪
Schaffung und Förderung von Suffizienz begünstigenden Strukturen und
Rahmenbedingungen/ Beseitigung von Suffizienzhemmnissen und
negativen Treibern
▪
Begrenzung/ Erschwerung von Nicht-Suffizienz durch Strukturen und
ordnungsrechtliche Rahmenbedingungen
(vgl. Brischke et al. 2014a: 4).
Besonders im Bereich Mobilität sind bereits Ansätze zur Suffizienz zu finden, oft unter dem
Drei-satz Vermeiden – Verlagern – Verbessern von Mobilität. Durch eine präventive
Verkehrsvermeidung, beispielsweise durch eine Fokussierung auf das Leitbild einer
kompakten Stadt der kurzen Wege mit starken Stadtteilzentren und einer Grundversorgung
in den Nachbarschaften, kann ebenso Verkehr vermieden werden, wie durch
ordnungsrechtliche Eingriffe zur Parkraumbegrenzung bzw. autofreie Zonen, durch
Kampagnen zu autofreien Sonntagen oder der Ermöglichung virtueller Mobilität (Home
Office, Teleworking, E-Government, etc). Eine Verlagerung des Verkehrs zugunsten des
Rad- und Fußverkehrs bzw. der öffentlichen Verkehrsmittel kann ebenfalls gefördert werden,
indem beispielsweise der ÖPNV durch mehr Komfort oder den Ausbau der Strecken
attraktiver gestaltet wird. Ein Ausbau der Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr, BikeSharing-Angebot oder „Grüne Wellen“ für den Radverkehr können ebenfalls den Modal Split
zugunsten des Rad- und Fußverkehrs verlagern. Zusätzlich kann der motorisierte
Individualverkehr gehemmt werden, durch Maßnahmen wie Tempolimits. Eine Verbesserung
der Mobilität tritt ein, wenn beispielsweise ressourcenschonende und alternative Antriebe
gefördert werden. Es zeigt sich, dass bereits Maßnahmen umgesetzt werden, die nicht
zwangsläufig unter dem Schwerpunkt Suffizienz laufen, aber auch Strukturen bereitstellen,
die ein suffizientes Verhalten fördern.
energielenker Beratungs GmbH
59
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
„Nachhaltige Lebensstile und ein Hinterfragen des eigenen Konsums ist ein langfristiges
Unterfangen, bei dem die Kommune ihre Bürger begleiten kann“ (FH Aachen et al. 2016:
15). Im Rahmen der Suffizienzpolitik geht es darum, suffiziente Praktiken und
Nutzungsroutinen zu etablieren. Wie bereits oben erwähnt, spielt hierfür das Individuum und
die Ebene des Haushalts eine wichtige Rolle. Insbesondere die Handlungsfelder Planen,
Bauen, Sanieren sowie Ernährung, Konsum und Bildung sind hier angesiedelt. Die
Möglichkeiten für suffizientes Verhalten sind hier breit gefächert, wie die exemplarische
Darstellung der Bereiche Raumwärme und Informations- und Kommunikationstechnik in
Abbildung 20 erkennen lässt.
Abbildung 28: Energiesuffizienzspektrum für den Bereich Raumwärme sowie Informations- und
Kommunikationstechnik (Quelle: Brischke et al. 2016: 63 & 62).
Diese Alltagsroutinen lassen sich auf drei Ebenen erfassen. Zum einen auf Ebene der
Geräte, die durch entsprechendes Design suffiziente Praktiken und Nutzungsroutinen
ermöglichen können. Zum anderen auf Ebene der Haushalte. Hier werden Entscheidungen
zum Konsum und Gebrauch von Geräten getroffen. Weiterhin zeigt sich, dass
Dienstleistungen und Infrastrukturen einen wesentlichen Beitrag zu suffizienten Praktiken,
Alltagsroutinen und Lebensstilen leisten können.
Anhand der oben angeführten Beispiele zeigt sich deutlich das Prinzip der Reduktion –
Substitution – Anpassung. Neben der quantitativen Verringerung des Techniknutzens (durch
verringerten Technikgebrauch oder bewusste Entscheidungen bei Geräteausstattung), sind
ebenfalls qualitative Veränderungen von sozialen Praktiken und Alltagsroutinen angeführt
(wie die gemeinsame Nutzung von Gütern). Schlussendlich wird diese durch die bewusste
Anpassung des (Technik-) Gebrauchs an tatsächlichen Bedarf ergänzt (wie beispielsweise
flexible Grundrisse).
Ziel einer erfolgreichen Suffizienzpolitik ist es, den Rahmen für Angebot und Nachfrage nach
energie- und ressourcenintensiven Gütern und Dienstleistungen so zu gestalten, dass die
Nachfrage auf ein nachhaltiges Maß begrenzt wird. Sie setzt Strategien um, die dem
Einzelnen aufzeigen, ermöglichen, erleichtern und bestärken, im Sinne einer nachhaltigen
Entwicklung zu konsumieren und zu wirtschaften. Dies geschieht, indem entsprechende
Rahmenbedingungen in Form von Angeboten und Infrastrukturen geschaffen werden. Dies
kann in der Phase der Anschaffung von Gütern (suffiziente Entscheidungen beim Kaufen,
energielenker Beratungs GmbH
60
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Mieten oder Investieren von Elektrogeräten, Wohnungen, Autos oder Nahrung und deren
mögliche gemeinsame Nutzung) oder in der Phase der Nutzung von Gütern (wie der
täglichen Länge und Anzahl der Fahrten mit dem MIV, Wahl der Raumtemperatur, etc.)
erfolgen (s. o.). Hierzu können z. B. durchgeführt werden:
▪
Informationskampagnen / Aufklärungsarbeit zur Förderung der
Veränderung von Konsum-entscheidungen und Alltagshandeln (wie Licht
bewusst abschalten, Hände mit kaltem Wasser waschen, nachts die
Heizung abstellen oder suffizientes Lüftungsverhalten bzw. differenziertes
Heizverhalten)
▪
Anreize bzw. Änderungen der Angebotsseite, z. B. bei der
Mobilitätsinfrastruktur (wie Verringerung der Wegezahl durch
Wegekettenbildung, Erhöhung der Ausstattungsrate und
Nutzungsintensität von energieintensiven Verkehrsmitteln, wie CarSharing), bei der Reduzierung der individuellen Wohnfläche
(insbesondere bei sinkender Haushaltsgröße)
▪
Erhöhung der Kosten für bestimmte klimaschädliche Verhaltensweisen,
z. B. City-Maut für bestimmte Verkehrsträger
▪
Politische Entscheidungen zur Beeinflussung der (Standort-)Wahl von
Wohnraum (z.B. Auflage und/ oder Nutzung vorhandener Programme zur
Quartiersaufwertung, Maßnahmen im kommunalen Wohnungsbau)
▪
Sicherstellung der Nahversorgung, z. B. gemeinschaftliche
Fahrangeboten zu Versorgungseinrichtungen und Ärzten, rollende TanteEmma-Läden oder auch temporäre Arztsprechstunden im Bürgerhaus
▪
Bereitstellung sozialer und technischer Infrastruktur, beispielsweise Lage
und Anzahl der Schulen und Kindergärten, Nahverkehrspläne oder
Parkraumbewirtschaftung
▪
Kommunikation der Wiederentdeckung des Lokalen in einem
entsprechenden Leitbild (zur Steigerung der Nachfrage nach lokalen
Produkten und Dienstleistungen)
(vgl. FH Aachen et al. 2016: 14ff.).
Obige Auflistung veranschaulicht, dass insbesondere in den Bereichen Stromnachfrage,
Raum-wärmenachfrage und Verkehr durch suffiziente Verhaltensweisen der Energie- und
Ressourcen-verbrauch deutlich eingeschränkt werden kann. Dies verdeutlicht auch unten
stehende Beispiel-rechnung.
Beispielrechnung: Einfluss von Suffizienz im Haushalt im Bereich Energie
Unten stehende Abbildungen veranschaulichen die exemplarische Quantifizierung und
Wirksamkeit von Effizienz- und Suffizienzmaßnahmen auf Ebene der Haushalte. Hierzu
wurde ein Zwei-Personen-Haushalt modelliert, an dem exemplarisch aufzeigt wird, wie sich
energielenker Beratungs GmbH
61
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Energieeffizienzentscheidungen sowie zusätzliche Entscheidungen zur Suffizienz im
Energiebereich auf den Jahresstromverbrauch auswirken können. Auch wenn unten
angezeigte Ergebnisse sicherlich nicht verallgemeinerbar sind – weisen die technische
Ausganssituation, soziale Randbedingungen oder Komfortansprüche eine große Streubreite
auf – so lassen sich die Berechnungen als Orientierungshilfe nutzen, um aufzuzeigen, in
welcher Größenordnung die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen in Kombination mit
Suffizienzanstrengungen auftreten kann (vgl. Brischke 2014b: 15).
Abbildung 29: Beispiel eines Zwei-Personenhaushaltes: Annahmen zu Effizienz, Geräteausstattung und
Gerätegebrauch unter Suffizienzaspekten für die wichtigsten Stromanwendungen im Haushalt (Quelle:
Brischke 2014b: 14).
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62
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 30: Zwei-Personen-Haushalt: Jahresstromverbrauch nach Gerätegruppen für verschiedene
Einsparstrategien (Quelle: Brischke 2014b: 15).
Die obige Abbildung geht von einem jährlichen Stromverbrauch von 3.670 kWh eines
durchschnittlichen Zwei-Personen-Haushaltes aus. Durch Effizienzmaßnahmen, wie die
vollständige Ausstattung mit den derzeit effizientesten Geräten, sind Einsparungen im
Endenergieverbrauch von mindestens 25 % erreichbar. Dies ist möglich, ohne den
Techniknutzen – also Art, Größe und Funktion der Geräteausstattung – zu verändern, auch
bleibt der Gerätegebrauch gleich. Während bei der Geräteausstattung weitere 25 %
Einsparung durch Suffizienzentscheidungen möglich sind, ist vor allem im Gerätegebrauch
erhebliches Einsparpotenzial vorhanden. So sind hier bei der Umsetzung von
Suffizienzentscheidungen Reduzierungen des Stromverbrauchs von 60 % gegenüber der
reinen Effizienz-Variante zu erreichen. Werden somit alle Effizienz- und Suffizienzpotenziale
ausgeschöpft, kann der Stromverbrauch insgesamt um 80 % reduziert werden (vgl. Brischke
2014b: 14f.).
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63
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
8 Heutige und zukünftige Energiebedarfe privater Haushalte
Strombedarf privater Haushalte
Das nachfolgende Kapitel befasst sich mit der Analyse des aktuellen und zukünftigen
Strombedarfes privater Haushalte der Kolpingstadt Kerpen.
Ist-Stand Strombedarf
Durchschnittlich 25% des gesamten Stromverbrauchs einer Kommune entfallen auf den
privaten Haushaltsstrombedarf (vgl. AGEB 2014), in Kerpen beträgt der Wert des Sektors
der privaten Haushalte 34% im Jahr 2015. In diesem Sektor vollzieht sich durch steigende
Energieeffizienz der Geräte und durch sich stetig änderndes Nutzerverhalten ein Wandel,
der einen erheblichen dynamischen Einfluss auf den zukünftigen Energiebedarf haben kann.
Verantwortlich für Änderungen im Energieverbrauch der Haushalte ist sowohl die
demographische Entwicklung als auch das Konsumverhalten, welches sich unter anderem in
den Ausstattungsraten der Geräte wiederspiegelt. Des Weiteren spielt die
Effizienzsteigerung der jeweiligen Haushaltsgeräte eine wichtige Rolle.
Die hier angewandte Methodik basiert auf der Bottom-Up-Methodik zur Berechnung des
Gerätebestandes in der Kommune. Dabei wird aus der Zusammensetzung des
durchschnittlichen Gerätebestandes eines Haushaltes auf die Anzahl für das gesamte
Stadtgebiet hochgerechnet.
Als Grundlage der Haushaltsgrößen wurden kommunale Daten aus dem Jahr 2011 zugrunde
gelegt. Die Anzahl der Haushalte beläuft sich für die Kolpingstadt Kerpen auf 27.984 (vgl.
Zensus 2011).
Zur besseren Berechnung der Stromverbräuche der Haushalte ist es ratsam, aufgrund der
Vielzahl der verschiedenen Geräte diese zu Gerätegruppen zusammenzufassen. Hierbei
wurden zweckmäßig folgende Gerätegruppen eingeteilt:
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64
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Tabelle 5: Zusammenfassung der Geräte zu Gerätegruppen (Quelle: eigene Darstellung 2017).
Gerätegruppe
Beispiel
Bürogeräte
PC, Telefoniegeräte, IKT-Geräte, ISDN-Anlagen, Router
TV
TV, Beamer
Unterhaltungskleingeräte
Receiver, DVD-/Blue-Ray-/HDD-Player, Spiele-Konsolen
Kochen und Backen
Elektroherd, Backofen
Kühlen und Gefrieren
Kühlgeräte, Kühl- und Gefrierkombinationen, Gefriergeräte
Licht/ Beleuchtung
diverse Leuchtmittel
Wasserversorgung
Zirkulationspumpe Trinkwarmwasser
Waschen/ Trocknen/ Spülen
Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner, Waschtrockner
Haushaltskleingeräte
Haartrockner, Toaster, Kaffeemaschine, Bügeleisen
Berechnung des gegenwärtigen Stromverbrauches
Um die Anteile der Stromverbräuche der Geräte in der jeweiligen Gerätegruppe bestmöglich
abzubilden, wurden diese innerhalb der Gerätegruppe mit deren spezifischem Strombedarf
multipliziert, sodass der Anteil dieser am Gesamtstrombedarf gleichmäßig gewichtet ist. Die
Gerätegruppen wurden wiederum auf zwei Altersklassen aufgeteilt, sodass der Altersanteil
der Geräte und der daraus höhere Strombedarf berücksichtigt werden. Es wurden zwei
Altersklassen gewählt: „10 Jahre und älter“ und „Neugeräte bis 10 Jahre“. Zur Berechnung
des gesamten Stromverbrauchs der privaten Haushalte für die Kolpingstadt Kerpen wurden
die Ausstattungsraten sowie die spezifischen jährlichen Geräteverbräuche aus der Studie
“Identifikation, Quantifizierung und Systematisierung technischer und verhaltensbedingter
Stromeinsparpotenziale privater Haushalte“ (vgl. Bürger 2009) für Geräte der Altersklasse 10
Jahre und älter zugrunde gelegt.
Für die Altersklasse der Neugeräte bis 10 Jahre wurden die spezifischen Stromverbräuche
mit einem für die jeweilige Geräteklasse typischen Effizienzsteigerungsfaktor verrechnet, der
auf der Basis der Stromverbräuche der Online-Plattform Eco-Top-Ten8 zugrunde gelegt
wurde. Der Stromverbrauch zum Betrieb von heizungstechnischen Anlagen wird dem Sektor
Wärmeversorgung zugerechnet und hier nicht berücksichtigt.
Der aktuelle berechnete Strombedarf der privaten Haushalte beträgt somit für die
Kolpingstadt Kerpen insgesamt rund 73.022 MWh. Im Abgleich mit den tatsächlichen
Stromverbräuchen der Kolpingstadt Kerpen ergibt sich folgendes Bild: Aus der
Endenergiebilanz wird ersichtlich, dass der Sektor private Haushalte im Jahr 2015 rund
95.669 MWh9 Strom verbraucht hat (Stromverbrauch 2015 ist 24% über dem berechneten
8
Auf der Online-Plattform Eco-Top-Ten werden Produkte aufgrund ihrer Umwelt- und Sozialverträglichkeit
ausgezeichnet. Außerdem gibt es zahlreiche Informationen zu Stromverbräuchen und Energieeffizienzklassen
der Geräte.
9
Für die Vergleichswerte im Rahmen der Potenzialanalyse werden witterungsbereinigte Werte aus der
Endenergiebilanz verwendet. Daher kann es sein, dass die hier beschriebenen Werte leicht von denen der
Endenergiebilanz abweichen. Wobei dies beim Stromverbrauch nicht der Fall ist, da nur Energieträger, die zur
Wärmegewinnung eingesetzt werden, davon betroffen sind.
energielenker Beratungs GmbH
65
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Strombedarf). Dies ist darauf zurückzuführen das im Wert für den Stromverbrauch noch der
Verbrauch für die Warmwasseraufbereitung enthalten ist. Dieser macht durchschnittlich 12%
des haushaltsbezogenen Stromverbrauches aus (vgl. EnergieAgentur.NRW 2015). Zudem
hat das Nutzerverhalten eines jeden einzelnen ebenfalls Auswirkungen auf den
Stromverbrauch.
Zukünftiger Strombedarf
Berechnung der zeitlichen Fortschreibung
Zur Fortschreibung der Strombedarfe wird angenommen, dass die Geräte, welche in der
vergangenen Dekade als neu galten, in der nachfolgenden Dekade in die nächste
Altersgruppe eingefügt werden. Diese wird dann wiederum ersetzt durch Geräte mit höherer
Effizienz. Durch die jeweilige Anpassung des Effizienzsteigerungsfaktors kann so der
jeweilige spezifische Strombedarf für die kommenden Jahre errechnet werden. Dabei spielt
die Anzahl der mittleren Neubeschaffungen der Geräte eine wichtige Rolle, welche innerhalb
der Gerätegruppe aufgrund der verschiedenen Geräte gemittelt wurde.
Für den spezifischen, durchschnittlichen Haushaltsstrombedarf in der Kolpingstadt Kerpen
ergibt sich folgende Darstellung:
Abbildung 31: Spezifischer Haushaltsstrombedarf in kWh pro Jahr und Haushalt in Kerpen (Quelle:
eigene Berechnungen und Darstellung 2017).
Für das Jahr 2030 ergibt sich ein gesamter Haushaltsstrombedarf von rund 61.478 MWh,
was eine Reduzierung des Strombedarfs gegenüber der aktuellen Situation von etwa
11.500 MWh bedeutet. Der Haushaltsstrombedarf der privaten Haushalte liegt in 2050 bei
rund 52.381 MWh. Dies entspricht einer Einsparung von über 20.500 MWh gegenüber dem
Ausgangsjahr.
energielenker Beratungs GmbH
66
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 32: Gesamtstrombedarf Kolpingstadt Kerpen
Deutlich wird hier das mögliche Endenergieeinsparpotenzial durch die Effizienzsteigerung
der Geräte. Diese wird jedoch durch die Ausstattungsraten und das Nutzerverhalten
(Suffizienz) begrenzt.
Tabelle 6: Zusammenfassung Strombedarf privater Haushalte (Quelle: eigene Berechnungen und
Darstellung 2017).
Status quo
Status quo
Stromverbrauch
2015
Strombedarf
heute
[MWh/Jahr]
[MWh/Jahr]
95.669
73.022
EinsparStrombedarf
potenzial
bis
2050
2050
[MWh/Jahr]
[MWh/ Jahr]
Einsparpotenzial
bis
2050
(gegenüber 2015)
in %
20.500
28%
52.381
Einfluss des Nutzerverhaltens (Suffizienz)10
Eine rein technische Betrachtung führt stets zu einer starken Verminderung des
Haushaltsstrombedarfs. In der Realität zeigt sich jedoch oft, dass besonders effiziente
Geräte zu sogenannten Rebound-Effekten führen. Das bedeutet, dass mögliche
Stromeinsparungen durch neue Geräte, beispielsweise durch die stärkere Nutzung dieser
oder durch die Anschaffung von Zweitgeräten (Beispiel: der alte Kühlschrank wandert in den
Keller und wird dort weiterhin genutzt), begrenzt oder sogar vermindert werden (vgl.
Sonnberger 2014). Anderseits kann auch das Gegenteil eintreten, wobei energieintensive
Geräte weniger genutzt werden. Des Weiteren ist es bei einigen Geräten auch schlichtweg
nicht möglich, große Effizienzsteigerungen zu erzielen. Deshalb ist der Strombedarf in der
Zielvision für 2050 nicht um ein vielfaches geringer als in der Ausgangslage.
10
Sie hierzu ausführlich Kapitel 6.2
energielenker Beratungs GmbH
67
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Wärmebedarf privater Haushalte
Ein erhebliches THG-Einsparpotenzial ist im Bereich der Gebäudesanierung auszumachen.
Gemäß der Energie- und THG-Bilanz wird in Kerpen gut 23% der gesamten Endenergie, die
2015 auf dem Stadtgebiet verbraucht wurde (inkl. Verkehr), für den Wärmebedarf von
Wohngebäuden benötigt. Durch die energetische Sanierung des Gebäudebestands kann der
Endenergiebedarf und damit der THG-Ausstoß erheblich reduziert werden. Die nachfolgende
Abbildung stellt mögliche Einsparpotenziale von Gebäuden nach Baualtersklassen dar.
Abbildung 33: Verteilung des flächenbezogenen Endenergieverbrauchs heute und des Einsparpotenzials
in 2050 (Quelle: BMWi 2014).
Im nachfolgenden Kapitel wird der aktuelle und zukünftige Wärmebedarf der privaten
Haushalte in Kerpen analysiert. Die Analysen basieren auf Zensusdaten aus dem Jahr 2011.
Des Weiteren werden Angaben zu Gebäudetypen und deren spezifischen Energiebedarfen
aus der Deutschen Gebäudetypologie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU)
entnommen und auf die Kolpingstadt Kerpen übertragen.
Ist-Stand Heizwärmebedarf
Gebäudebestand
In der Kolpingstadt Kerpen belaufen sich die Gebäude mit Wohnraum auf 16.099 und die
Wohnungen auf 29.638 (Stand Mai 2011). Die nachfolgende Abbildung 34 gibt Auskunft über
die Verteilung der Baualtersklassen. Der Großteil der Gebäude (61,5%) entstand in der
Nachkriegszeit zwischen 1949 und 1978 und damit vor der ersten Wärmeschutzverordnung.
Ihr Heizenergiebedarf liegt in Kerpen bei über 69% des Gesamtheizenergiebedarfes (s.
Abbildung 35).
Im Vergleich zu NRW und auch zu Deutschland fällt jedoch auf, dass es in der Kolpingstadt
Kerpen einen höheren Anteil an Gebäuden gibt, die nach 2001 erbaut wurden. So liegt der
Anteil der Gebäude in der Kolpingstadt Kerpen, die ab 2001 erbaut wurden, mit 9,3% um
0,9% über dem Anteil von NRW. Dafür ist in der Kolpingstadt Kerpen der Anteil an
Gebäuden, die vor 1919 errichtet wurden mit 5,4% nur halb so hoch wie der
Landesdurchschnitt.
energielenker Beratungs GmbH
68
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 34: Baualtersklassen der Wohngebäude in der Kolpingstadt Kerpen im Vergleich zu NRW und
Deutschland (Quelle: eig. Darstellung auf Grundlage der Zensus-Daten 2011).
Bei der Betrachtung der Gebäudegrößen fällt auf, dass in der Kolpingstadt Kerpen
Einfamilienhäuser (EFH) mit 1-2 Wohneinheiten dominieren (etwa 88% der Wohngebäude),
während der Anteil an größeren Mehrfamilienhäusern mit sieben und mehr Wohneinheiten
nur bei knapp 4 % liegt. Kleinere Mehrfamilienhäuser machen in der Stadt einen Anteil von
etwa 8 % aus (vgl. Zensus-Daten 2011).
In der nachfolgenden Grafik ist der berechnete Ist-Nettoheizwärmebedarf für Wohngebäude
in Kerpen dargestellt. Grundlagen für die Berechnungen sind Zensus-Daten (2011) zu den
Gebäudetypen und Gebäudegrößen sowie Heizwärmebedarfe aus der Gebäudetypologie
Deutschland (vgl. IWU 2014).
Abbildung 35: Heizenergiedarf nach Baualtersklasse in % (Quelle: eig. Darstellung auf Grundlage der
Zensus-Daten 2011).
Die Berechnungen für den Ist-Nettoheizwärmebedarf ergeben etwa 408 GWh pro Jahr. Im
Abgleich mit den witterungsbereinigten Verbrauchswerten aus 2015 von 465 GWh pro Jahr
ergeben sich nur leichte Differenzen (ca. 12%). Dabei ist darauf hinzuweisen, dass dieser
Abgleich nur der Orientierung dient, um abzuschätzen, ob die berechneten Bedarfe die
energielenker Beratungs GmbH
69
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
richtige Tendenz aufweisen. So sind bei der Berechnung des Ist-Nettoheizwärmebedarfes
noch keine anlagenbezogene Verluste mit erfasst.
Zukünftiger Heizwärmebedarf
Der zukünftige Heizwärmebedarf der Wohngebäude in der Kolpingstadt Kerpen wird auf
Grundlage des berechneten Ist-Heizwärmebedarfes dargestellt und wurde ebenfalls mittels
Zensus-Daten (2011) zu den Gebäudetypen und Gebäudegrößen sowie Heizwärmebedarfen
aus der Gebäudetypologie Deutschland (vgl. IWU 2014) hochgerechnet.
Für die Berechnung des zukünftigen Heizwärmebedarfes werden jeweils drei Korridore für
zwei Sanierungsvarianten (konventionell und zukunftsweisend) angegeben. Die drei
Korridore definieren sich über folgende unterschiedliche Sanierungsraten:
Variante 1 – Sanierungsrate linear: Beschreibt das Ziel der Vollsanierung von 100% der
Gebäude bis zum Jahr 2050 und nimmt eine lineare Sanierungstätigkeit (→ Sanierungsquote
beträgt hier: 2,8% pro Jahr) an.
Variante 2 – Sanierungsrate linear: Legt die Annahme einer Sanierungsrate von 1,5% pro
Jahr zu Grunde. Damit wären im Jahr 2050 54% der Gebäude saniert. Diese Variante weist
damit die geringsten Einsparpotenziale auf.
Variante 3 – Sanierungsrate variabel: Beschreibt ebenfalls wie Variante 1 das Ziel der
Vollsanierung von 100 % der Gebäude bis zum Jahr 2050, nimmt aber eine variable,
gestaffelte Sanierungstätigkeit an, so dass die Sanierungsquoten von 0,8% pro Jahr bis zu
4,5% nach 2044 reichen.
Für den Wohngebäudebestand in der Kolpingstadt Kerpen ergeben sich daraus für die
Sanierungsvariante „konventionell“ folgende Einsparpotenziale:
Abbildung 36: Einsparpotenziale der Wohngebäude „konventionell“ saniert bis 2050 (Quelle: eig.
Darstellung und Berechnung 2017).
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Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 37: Entwicklung des Heizwärmebedarfes der Wohngebäude „konventionell“ saniert bis 2050
(Quelle: eig. Darstellung und Berechnung 2017).
Für die Sanierungsvariante „konventionell“ ergeben sich damit Einsparpotenziale bis 2050
von 31%.11
Des Weiteren ergeben sich für den Wohngebäudebestand in der Kolpingstadt Kerpen für die
Sanierungsvariante „zukunftsweisend“ folgende Einsparpotenziale:
Abbildung 38: Einsparpotenziale der Wohngebäude „zukunftsweisend“ saniert bis 2050 (Quelle: eig.
Darstellung und Berechnung 2017).
11
Wert ist bezogen auf den berechneten Wärmebedarf.
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71
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 39: Entwicklung des Heizwärmebedarfes der Wohngebäude „zukunftsweisend“ saniert bis
2050 (Quelle: eig. Darstellung und Berechnung 2017).
Für die Sanierungsvariante „zukunftsweisend“ ergeben sich damit Einsparpotenziale bis
2050 von knapp 73%.
Tabelle 7: Zusammenfassung Wärmebedarf privater Haushalte für die Sanierungsvariante „konventionell“
(Quelle: eigene Berechnungen und Darstellung 2017).
Status quo
Status quo
Wärmeverbrauc
h 2015
Wärmebedarf
heute
[MWh/Jahr]12
[MWh/Jahr]
465.368
408.234
Einsparpotenzial
bis 2050
[MWh/ Jahr]
Wärmebedarf
2050
[MWh/Jahr]
Einsparpotenzial
bis 2050
(gegenüber 2015)
in %
126.139
282.094
23%
Tabelle 8: Zusammenfassung Wärmebedarf privater Haushalte
„zukunftsweisend“ (Quelle: eigene Berechnungen und Darstellung 2017).
Status quo
Status quo
Wärmeverbrauc
h 2015
Wärmebedarf
heute
[MWh/Jahr]13
[MWh/Jahr]
465.368
408.234
für
die
Sanierungsvariante
Einsparpotenzial Wärmebedarf
bis
2050 2050
[MWh/ Jahr]
[MWh/Jahr]
Einsparpotenzial
bis
2050
(gegenüber 2015)
in %
296.044
73%
112.190
Ist-Situation Warmwasserbedarf
In der nachfolgenden Grafik ist der berechnete Ist-Warmwasserbedarf für Wohngebäude in
der Kolpingstadt Kerpen dargestellt. Grundlage für die Berechnungen sind Zensus-Daten
(2011) zu den Gebäudetypen und Gebäudegrößen sowie Warmwasserbedarfe aus der
Gebäudetypologie Deutschland (vgl. IWU 2014).
12
Wert ist witterungsbereinigt.
13
Wert ist witterungsbereinigt.
energielenker Beratungs GmbH
72
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 40: Aufteilung des Warmwasserbedarfs nach Baualtersklasse (BAK) (Quelle: eigene
Berechnungen und Darstellung 2017).
Die Berechnungen für den Ist-Warmwasserbedarf für das Ausgangsjahr ergeben etwa
24 GWh pro Jahr.
Zukünftiger Warmwasserbedarf
Der zukünftige Warmwasserbedarf der Wohngebäude in der Kolpingstadt Kerpen wird auf
Grundlage des berechneten Ist-Warmwasserbedarfs dargestellt und wurde ebenfalls mittels
der Zensus-Daten (2011) zu den Gebäudetypen und Gebäudegrößen sowie
Warmwasserbedarf aus der Gebäudetypologie Deutschland (vgl. IWU 2014) hochgerechnet.
Für die Berechnung des zukünftigen Warmwasserbedarfes werden jeweils drei Korridore für
zwei Sanierungsvarianten (konventionell und zukunftsweisend) angegeben. Die drei
Korridore definieren sich über folgende unterschiedliche Sanierungsvarianten:
Variante 1 Sanierungsrate linear: Beschreibt das Ziel der Vollsanierung von 100% der
Gebäude bis zum Jahr 2050 und nimmt eine lineare Sanierungstätigkeit (→ Sanierungsquote
beträgt hier: 2,8% pro Jahr) an.
Variante 2 Sanierungsrate linear: Legt die Annahme einer Sanierungsrate von 1,5% pro Jahr
zu Grunde. Damit wären im Jahr 2050 54% der Gebäude saniert. Diese Variante weist damit
die geringsten Einsparpotenziale auf.
Variante 3 Sanierungsrate variabel: Beschreibt ebenfalls wie Variante 1 das Ziel der
Vollsanierung von 100 % der Gebäude bis zum Jahr 2050, nimmt aber eine variable,
gestaffelte Sanierungstätigkeit an, so dass die Sanierungsquoten von 0,8% pro Jahr bis zu
4,5% nach 2040 reichen.
energielenker Beratungs GmbH
73
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Für den Wohngebäudebestand in Kerpen ergeben sich daraus für die Sanierungsvariante
„konventionell“ folgende Ergebnisse:
Tabelle 9: Zusammenfassung Warmwasserbedarf private Haushalte für die Sanierungsvariante
"konventionell" (Quelle: eigene Berechnungen und Darstellung 2017).
Status quo
Warmwasserbe
darf heute
Einsparpotenzial Warmwasserbe
Einsparpotenzial
bis
bis
2050 darf
2050
(gegenüber 2015) in %
[MWh/ Jahr]
[MWh/Jahr]
2050
[MWh/Jahr]
23.884
-7.353
31.237
Zuwachs von 31%
Für den Wohngebäudebestand in Kerpen ergeben sich daraus für die Sanierungsvariante
„zukunftsweisend“ folgende Einsparpotenziale:
Tabelle 10: Zusammenfassung Warmwasserbedarf private Haushalte für die Sanierungsvariante
"zukunftsweisend" (Quelle: eigene Berechnung und Darstellung 2017).
Status quo
Warmwasserbe
darf heute
Einsparpotenzi Warmwasserb
Einsparpotenzial bis 2050 (gegenüber
al bis 2050 edarf
2050
2015) in %
[MWh/ Jahr]
[MWh/Jahr]
[MWh/Jahr]
23.884
-10.719
34.603
Zuwachs von 45%
Beim Warmwasserbedarf stellt sich zukünftig kein Einsparpotenzial ein (vgl. Tabelle 9 und
Tabelle 10). Dies liegt zum einen daran, dass der zukünftige Warmwasserkomfort steigt, zum
anderen ist dies der Legionellen-Problematik geschuldet. Zudem soll zukünftig ein Teil des
Warmwasserverbrauchs von Waschmaschinen und Geschirrspülern nicht mehr über
Elektrogeräte, sondern durch das Warmwassersystem bereitgestellt werden.
energielenker Beratungs GmbH
74
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
9 Heutiger und zukünftiger Energiebedarf von Industrie und GHD
Im industriellen Bereich liegen die Einsparpotenziale vor allem im effizienteren Umgang mit
Prozesswärme (Brennstoffe) und mechanischer Energie (Strom), im Sektor Gewerbe,
Handel, Dienstleistungen (GHD-Sektor) wird ein großer Teil der Energie zur Bereitstellung
von Raumwärme sowie zur Beleuchtung und Kommunikation eingesetzt. Abbildung 41 zeigt
die unterschiedlichen Einsparpotenziale nach Querschnittstechnologien.
Abbildung 41: Energieeinsparpotenziale in der Wirtschaft nach Querschnittstechnologien (dena, 2014)
Zur Ermittlung der Energiebedarfe wurden die Beschäftigtenzahlen der Kolpingstadt Kerpen
nach Wirtschaftszweigen sowie für das produzierende Gewerbe nach Branchen (jeweils
IT.NRW) genutzt. Diese wurden mittels verschiedener Energieverbrauchskennwerte je
Beschäftigen (ISI, 2015 und Rhode, 2011) auf Energiebedarfe je Branche hochgerechnet.
Mit Hilfe dieser Hochrechnung lässt sich auch der Verwendungszweck sowie Energieträger
(Brennstoff oder Strom) bestimmen.
Die prozentualen Verteilungen der Bedarfe wurden danach mit den tatsächlich bestimmten
Energieträgerbedarfen aus der Energie- und THG-Bilanzierung abgeglichen. So konnten die
aus der Bilanz bekannten Gesamtbedarfe auf die einzelnen Branchen umgelegt und
Verwendungszwecken zugeordnet werden.
Die Verteilung auf einzelne Branchen wird an dieser Stelle nicht dargestellt, es werden nur
die Bedarfe nach Verwendungszweck und Energieträger (Brennstoff und Strom)
aufgegliedert.
Für die Ermittlung der Einsparpotenziale von Industrie und GHD wird auf eine Studie des
Institutes für Ressourceneffizienz und Energiestrategien zurückgegriffen. Diese weist in zwei
verschiedenen Szenarien Potenziale für die Entwicklung des Energiebedarfes in Industrie
sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistung aus.
Für die Berechnung werden folgende Größen verwendet:
Spezifischer Effizienzindex: Entwicklung der Energieeffizienz der
Technologie bzw. der Effizienzpotenziale im spezifischen Einsatzbereich
entsprechenden
Nutzungsintensitätsindex: Intensität des Einsatzes einer bestimmten Technologie bzw. eines
bestimmten Einsatzbereiches. Hier spiegelt sich in starkem Maße auch das Nutzerverhalten
oder die technische Entwicklung hin zu bestimmten Anwendungen wider.
Resultierender Energiebedarfsindex: Aus der Multiplikation von spezifischem Effizienzindex
und Nutzungsintensitätsindex ergibt sich der Energiebedarfsindex. Mit Hilfe dieses Wertes
energielenker Beratungs GmbH
75
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
lassen sich nun Energiebedarfe für zukünftige Anwendungen berechnen. Dies geschieht,
indem der heutige Energiebedarf mit dem resultierenden Energiebedarfsindex für 2050
multipliziert wird.
Nachfolgend werden die der Entwicklung der Bedarfe zugrunde liegenden Werte dargestellt.
Den zwei Szenarien „Trend“ und „Maximal“ wurden jeweils noch Varianten mit einem
angenommenen Wirtschaftswachstum von 10% bis 2050 zur Seite gestellt.
Wie zu erkennen ist, werden außer bei Prozesswärme und Warmwasser in sämtlichen
Bereichen hohe Effizienzgewinne angesetzt.
Im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) wird eine stark steigende
Nutzungsintensität prognostiziert. Die übrigen Bereiche werden in der Nutzung gleich bleiben
oder abnehmen.
Tabelle 11: Grundlagen zur Berechnung der Szenarien für die Wirtschaft
Grundlagendaten ambitioniertes Szenario
Prozesswärme
NutzungsEnergieSpezifischer
intensitätsbedarfsindex Effizienzindex
index in
in 2010
in 2050
2050
Resultierender + 10%
Energiebedarfs Wirtschafts-index in 2050 wachstum
100 %
Mech.
Energie
100 %
IKT
100 %
Kälteerzeuger
100 %
Klimakält
e
100 %
Beleuchtung
100 %
Warmwasser
100 %
Raumwärme
100 %
95 %
90 %
86 %
94 %
67 %
90 %
60 %
66 %
67 %
151 %
101 %
111 %
67 %
100 %
67 %
74 %
67 %
100 %
67 %
74 %
55 %
100 %
55 %
61 %
95 %
90 %
86 %
94 %
45 %
100 %
45 %
50 %
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76
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Grundlagendaten Trendszenario
Prozesswärme
NutzungsEnergieSpezifischer
intensitätsbedarfsindex Effizienzindex
index in
in 2010
in 2050
2050
Resultierender + 10%
Energiebedarfs Wirtschafts-index in 2050 wachstum
100 %
Mech.
Energie
100 %
IKT
100 %
Kälteerzeuger
100 %
Klimakält
e
100 %
Beleuchtung
100 %
Warmwasser
100 %
Raumwärme
100 %
95 %
90 %
86 %
94 %
80 %
90 %
72 %
79 %
67 %
151 %
101 %
111 %
75 %
100 %
75 %
83 %
75 %
100 %
75 %
83 %
55 %
100 %
55 %
61 %
95 %
100 %
95 %
105 %
60 %
100 %
45 %
66 %
Die oben dargestellten Parameter werden auf die Jahre 2015 bis 2050 in Dekadenschritten
hochgerechnet. Dabei wird vor allem für die letzte Dekade ein Technologiesprung
angenommen, der zu einer Beschleunigung der Energieeinsparungen führt. Nachfolgende
Abbildung zeigt die addierten Ergebnisse der Berechnungen für GHD und Industrie und
damit für den gesamten Wirtschaftssektor.
energielenker Beratungs GmbH
77
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 42: Entwicklung der Energiebedarfe von Industrie und Gewerbe in der Kolpingstadt Kerpen
Im ambitionierten Szenario ohne angesetztes Wirtschaftswachstum können bis zu 29%
Endenergie eingespart werden. Das Trendszenario führt zu Einsparungen von 23%. Wenn
10% Wirtschaftswachstum eingerechnet werden, steigt der Energiebedarf gegenüber den
Grundszenarien Trend- und Maximal jeweils um etwa 7%.
Die Potenziale können auch nach Anwendungsbereichen und Energieträger (Strom oder
Brennstoff) aufgeteilt dargestellt werden. Die folgende Abbildung zeigt die Strom- und
Brennstoffbedarfe nach Anwendungsbereichen für das Jahr 2015 sowie das Jahr 2050 in
den verschiedenen Szenarien.
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78
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 43: Strom- und Brennstoffbedarf nach Anwendungsbereichen 2015 und 2050
Es wird ersichtlich, dass in Kerpen auch im Wirtschaftssektor vor allem Einsparpotenziale im
Bereich der Prozess- und Raumwärme liegen. So können im ambitionierten Szenario
44 GWh Raumwärme eingespart werden.
Um die Potenziale zu heben, muss die Sanierungsquote stark gesteigert werden. Da hier
kein direkter Zugriff durch die Stadtverwaltung möglich ist, müssen die Eigentümer zur
Sanierung motiviert werden. Dies geht vor allem über Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit
oder die Ansprache von Akteuren (Handwerksbetriebe, Beratende, Immobilieneigentümer).
Ein weiterer Ansatzpunkt wäre die finanzielle Förderung von Sanierungsvorhaben. In diesem
Bereich sind jedoch eher Land (z.B. progres.NRW) oder Bund (über die KfW) tätig.
Insgesamt können über alle Anwendungsbereiche bis zu 43.000 MWh Strom eingespart
werden. Hierbei zeigen sich mit 22.000 MWh vor allem Einsparpotenziale im Bereich der
mechanischen Energie. Dies ist vor allem auf den Einsatz effizienter Technologien
zurückzuführen.
Effizienzsteigerung und Prozessoptimierung tragen zur Hebung der Potenziale abseits der
Raumwärme bei.
Die Schaffung von geeigneten Strukturen vor Ort kann durch die Kolpingstadt Kerpen
geleistet werden. Dazu zählen die Schaffung von Netzwerken, Austauschplattformen und
Beratungsangeboten sowie die Ansprache von und Kooperation mit Unternehmen. Beratung
zur Prozessoptimierung wird unter anderem durch das Land NRW angeboten, hier ist die
Effizienz-Agentur.NRW zu nennen.
Die Energieversorger der Kolpingstadt Kerpen können durch Kundenberatung, aber auch
durch Contracting-Angebote und durch die Schaffung von Infrastruktur (Erneuerbare
Energien-Anlagen, Netze, Energiespeicher und –umwandlung, wie PtG-Anlagen o.ä.)
Beiträge zu einer klimafreundlichen Wirtschaft leisten.
energielenker Beratungs GmbH
79
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Ein zusätzlicher Faktor für energieeffizientere Technologie und rationellen Energieeinsatz
können künftige Preissteigerungen für Energie und Rohstoffe sein. Dies wird jedoch
entweder über die Erhebung zusätzlicher bzw. die Anhebung von bestehenden
Energiesteuern erreicht oder über Angebot und Nachfrage bestimmt.
Über gesetzgeberische Aktivitäten ließen sich zudem Standards für Energieeffizienz
anheben. Für größere Energieverbraucher kann zudem ein Anstieg der Preise für
Emissionszertifikate Anreiz zum Einsatz effizienterer oder treibhausgasärmerer Prozesse
sein. Diese Mechanismen spielen jedoch auf Bundes- oder EU-Ebene eine Rolle.
Prozesswärmeversorgung
Ist-Stand und Entwicklung der Prozesswärmeversorgung
Laut Potenzialanalyse benötigt die Wirtschaft der Kolpingstadt Kerpen etwa 222 GWh/a
Prozesswärme. Dieser Stand wird auch im ambitionierten Szenario nicht wesentlich sinken
und in 2050 etwa 209 GWh/a betragen.
Alternative Versorgungsoptionen
Da bereits heute 50% der Prozesswärme über Erdgas bereitgestellt werden, kann dieses –
bei entsprechend gutem Emissionsfaktor – gegen synthetisches Gas aus Power-to-GasAnwendungen ausgetauscht werden. Im Rahmen dieses Berichtes wird nicht davon
ausgegangen, dass Power-to-Liquid-Erzeugnisse in größerem Rahmen für stationäre
Zwecke zur Verfügung stehen werden.
Hier gilt es, bereits heute entsprechende Pilotprojekte in die Wege zu leiten, um einen
möglichst hohen Anteil der benötigten Mengen auf dem Stadtgebiet produzieren zu können.
Dies wird vor allem auch unter der Prämisse gesehen, dass die gesteckten Ziele für einen
THG-armen Strommix auf Bundesebene nicht in vollem Maße erreicht werden.
energielenker Beratungs GmbH
80
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
10 Mobilitätsbedarf und –versorgung
Ist-Situation Verkehrsangebot und Mobilitätsverhalten
Die nachfolgende Abbildung zeigt die Fahrzeugbestände in der Kolpingstadt Kerpen: Diese
sind von 2008 bis 2015 um knapp 11% gestiegen. Zu begründen ist dies vor allem durch die
steigende Anzahl der Pkw.
Abbildung 44: Entwicklung der Fahrzeugbestände in der Kolpingstadt Kerpen im Vergleich 2008 zu 2015
(Quelle: Eigene Darstellung auf Datengrundlagen des Kraftfahrzeugbundesamtes 2007, 2015).
THG- und Energiebilanz 2015 für den Sektor Verkehr – Ist-Zustand14
Der Endenergieverbrauch des Verkehrssektors, bezogen auf den Straßenverkehr, betrug
1.032 GWh im Jahr 2015 (Autobahnanteil 764 GWh). Die fossilen Energieträger Diesel und
Benzin
machen
dabei
den
Hauptanteil
von
insgesamt
94%
aus.
Die
Treibhausgasemissionen des Sektors Verkehr betragen 322.598 t (inkl. Autobahnanteil).
Berechnungsgrundlagen
Für die nachfolgenden Potenzialberechnungen werden vorhandene Daten, wie
zurückgelegte Fahrzeugkilometer und der Endenergieverbrauch des Sektors Verkehr,
verwendet. Des Weiteren werden für die Verkehrsmengenentwicklung und die
Effizienzsteigerungen je Verkehrsmittel Faktoren aus der Studie „Klimaschutzszenario 2050“
(vgl. Öko-Institut et al. 2015: 223 ff) herangezogen.
Die Potenzialberechnungen erfolgen für ein Trend- und für ein ambitioniertes Szenario. Für
das Trendszenario werden die Faktoren aus dem „Aktuelle-Maßnahmen-Szenario“, für das
ambitionierte Szenario Faktoren aus dem „Klimaschutzszenario 95 (KS95)“ verwendet (vgl.
Öko-Institut et al. 2015: 223 ff).
14
Im Folgenden sind die Anteile der Autobahn stets in die Betrachtung der Potenziale und Szenarien
eingeschlossen.
energielenker Beratungs GmbH
81
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Randbedingungen „Aktuelle-Maßnahmen-Szenarios“
Zum besseren Verständnis werden nachfolgend die Randbedingungen des „AktuelleMaßnahmen-Szenarios“ für die landgebundenen Verkehrsmittel zusammengefasst.
Die Personenverkehrsnachfrage steigt in Summe bis 2050 im Aktuelle-MaßnahmenSzenario an und wird durch zwei Aspekte, bestimmt:
1. Die Kraftstoffpreise für Benzin und Diesel steigen nur in geringem Maße an (ca.
0,8% / a) → führt bei höherer Fahrzeugeffizienz und steigendem Wohlstand der
Bevölkerung zu einer verbilligten individuellen Mobilität.
2. Der Anteil an Personen mit einem Zugang zu einem Pkw nimmt zu, wodurch die
Möglichkeit zur Wahrnehmung des verbilligten individuellen Mobilitätsangebotes
steigt. → führt zum Anstieg der täglichen Fahrten mit dem Pkw bis 2050.
Für die Verkehrszwecke Freizeit und Beruf wird eine Zunahme der Fahrten mit Distanzen
unter 100 km angenommen. Dieser Effekt verlangsamt sich allerdings bis 2030 durch die
nachlassende Steigerungsrate und die sinkenden Einwohnerzahlen, bis er in 2050 nicht
mehr sichtbar ist (vgl. Öko-Institut et al. 2015: 223).
Randbedingungen „Klimaschutzszenario 95“
Das Klimaschutzszenario 95 beschreibt eine umfassendere Änderung des
Mobilitätsverhaltens jüngerer Menschen, die immer weniger einen eigenen Pkw besitzen und
stattdessen vermehrt multimodale Verkehrsangebote wie z.B. CarSharing-Angebote nutzen.
Damit ist auch die Erhöhung des intermodalen Verkehrsanteils verbunden, bei dem das
Fahrrad als Verkehrsmittel eine zentrale Rolle spielt. Es wird davon ausgegangen, dass
dieses Mobilitätsverhalten auch im weiteren Altersverlauf der Personen noch beibehalten
wird (vgl. Öko-Institut et al. 2015: 233).
Des Weiteren wurden für dieses Szenario veränderte Geschwindigkeiten, eine erhöhte
Auslastung der Pkw (erhöhte Besetzungsgrade) und die Verteuerung des motorisierten
Individualverkehrs angenommen. Dadurch geht die Personenverkehrsnachfrage gegenüber
dem „Aktuelle-Maßnahmen-Szenario“ zurück. Dabei bedeutet die abnehmende
Personenverkehrsnachfrage nicht gleichzeitig eine Mobilitätseinschränkung, denn es findet
eine Verkehrsverlagerung hin zum Fuß- und Radverkehr statt.
Der Endenergiebedarf im Verkehrssektor liegt im Klimaschutzszenario 95 deutlich unter den
Werten des „Aktuelle-Maßnahmen-Szenarios“. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf die
Veränderungen bei der Verkehrsnachfrage und die Elektrifizierung des Güterverkehrs (→
Oberleitungs-Lkw) (vgl. Öko-Institut et al. 2015: 233).
Bis zum Jahr 2030 ist die Reduktion des Endenergiebedarfes vor allem auf die
Effizienzsteigerung der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor im Personen- und Güterverkehr
und die Verlagerung von Gütertransporten auf die Schiene und die Reduktion des MIV
zurückzuführen. Die Elektrifizierung des Verkehrssektors findet größtenteils später, zwischen
2030 und 2050 statt (vgl. Öko-Institut et al. 2015: 236).
Potenzialberechnungen Sektor Verkehr für die Kolpingstadt Kerpen
Nachfolgend sind die Fahrleistungen für das Trend- und das ambitionierte Szenario bis 2050
berechnet worden. Daran schließen sich die Ergebnisse der Endenergiebedarfs- und
Potenzialberechnungen für den Sektor Verkehr an.
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82
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 45: Entwicklung der Fahrleistungen in der Kolpingstadt Kerpen bis 2050 in Millionen
Fahrzeugkilometern nach dem Trendszenario (Quelle: Eigene Berechnungen und Darstellung 2017). 15
Die Entwicklung der Fahrleistungen im Trendszenario zeigt eine leichte Zunahme der
Fahrleistungen im MIV und bei den Lkw sowie eine minimale Abnahme der Fahrleistung bei
den Bussen bis 2050.
Abbildung 46: Entwicklung der Fahrleistungen in der Kolpingstadt Kerpen bis 2050 in Millionen
Fahrzeugkilometern nach dem ambitionierten Szenario (Quelle: Eigene Berechnungen und Darstellung
2017).16
15
Hinweis: Die Fahrleistungen von LKW und leichten Nutzfahrzeugen sind fast identische und liegen daher im
Diagramm übereinander.
16
Hinweis: Die Fahrleistungen von LKW und leichten Nutzfahrzeugen sind fast identische und liegen daher im
Diagramm übereinander.
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83
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Die Entwicklung der Fahrleistungen im ambitionierten Szenario hingegen zeigt eine deutliche
Abnahme der Fahrleistungen im MIV und eine leichte Abnahme bei den Lkw und leichten
Nutzfahrzeugen sowie eine geringe Zunahme der Fahrleistung bei den Bussen bis 2050 (s.
Abbildung 46).
Abbildung 47: Entwicklung der Fahrleistungen in der Kolpingstadt Kerpen bis 2050 in Millionen
Fahrzeugkilometern nach Verbrennern und E-Fahrzeugen (Quelle: Eigene Berechnungen und Darstellung
2017).
Neben der Veränderung der Gesamtfahrleistung im Verkehrssektor, verschiebt sich auch der
Anteil der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zugunsten von Fahrzeugen mit elektrischem
Antrieb (s. Abbildung 47). Im ambitionierten Szenario ist zu erkennen, dass um 2040 die
Fahrleistung der E-Fahrzeuge die Fahrleistung der Verbrenner übertrifft. Für das
Trendszenario gilt dies nicht. Hier ist die Fahrleistung der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor
auch 2050 noch höher als die der E-Fahrzeuge.
Auf diesen Grundlagen werden nachfolgend die Endenergiebedarfe und Endenergieeinsparpotenziale für das Trend- und das ambitionierte Szenario berechnet.
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84
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 48: Entwicklung des Endenergiebedarfes für den Sektor Verkehr bis 2050 – Trend- und
ambitioniertes Szenario (Quelle: Eigene Berechnungen und Darstellung 2017).
Abbildung 49: Entwicklung des Einsparpotenzials für den Sektor Verkehr bis 2050 – Trend- und
ambitioniertes Szenario (Quelle: Eigene Berechnungen und Darstellung 2017).
Die Endenergiebedarfe sind bis 2050 im Trendszenario auf 64% und im ambitionierten
Szenario auf 29% zurückgegangen. Dadurch liegen die Einsparpotenziale bis 2050 im
Trendszenario bei 36% und im ambitionierten Szenario bei 71%.
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85
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11 Strategien und Szenarien der zukünftigen Energieversorgung
Möglichkeiten zukünftiger Raumwärmeversorgung
Im nachfolgenden werden mögliche zukünftige Wärmeversorgungsoptionen für die
Kolpingstadt Kerpen mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt.
Versorgungskonzept CO2-arme Raumwärme und Warmwasser
(Wärmewende)
Eine zentrale Bedeutung hat die Bereitstellung der Energie für Raumwärme und
Warmwasser, da derzeit ca. 35% des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland auf
diese entfallen. Das Energieversorgungssystem zur Bereitstellung dieser Energie ist daher
auch in Zukunft eine wichtige Herausforderung.
Zunächst stellt sich die Frage, in welchen Gebieten der Kommune die Wärmeversorgung
zentral oder dezentral erfolgen kann bzw. muss. Für die zentrale Lösung wird ein
Wärmenetz, für die dezentrale Wärmeversorgung eine Einzelgebäudeversorgung
angenommen. In der Kolpingstadt Kerpen sind bisher nur in einzelnen Städten und
Gemeinden Wärmenetze installiert, diese haben aber in den jeweiligen Kommunen
teilweise sehr hohe Anteile an der Wärmeversorgung.
Zentrale Wärmeversorgung: Wärmenetz
Bei einer möglichen zentralen Wärmeversorgung wird die benötigte Wärme der Gebäude
in einer Heizzentrale erzeugt oder durch Abwärme bereitgestellt und über ein Wärmenetz
an die Gebäude verteilt.
Es können einzelne Gebäude bis hin zu gesamten Ortsteilen über ein Wärmenetz versorgt
werden. Das Wärmenetz besteht aus erdverlegten Heizrohren, welche bis zum Heizraum
eines Gebäudes verlegt werden. Die Wärme wird über eine Hausübergabestation an das
vorhandene Heizungssystem im Gebäude angeschlossen. Ein Wärmeerzeuger innerhalb
des Gebäudes wird nicht mehr benötigt (vgl. Abbildung 50).
energielenker Beratungs GmbH
86
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 50: Nahwärmeanschluss im Wohngebäude
Für die Bereitstellung der Wärme werden standardmäßig Anlagen eingesetzt, welche
besonders günstig und umweltschonend Energie bereitstellen können. Die folgende
Auflistung zeigt mögliche Wärmequellen für ein Nahwärmenetz:
•
Günstige Abwärme
•
Holzheizkessel (Pellet oder Holzhackschnitzel)
•
Blockheizkraftwerk (BHKW), betrieben mit Erd-, Bio- oder Holzgas
•
Nutzung von Umweltwärme mittels Wärmepumpen (häufig Erdwärmepumpen)
•
Solarthermie mit Saisonalspeicher
Umweltwärme und Solarthermie
Nahwärmenetze auf Basis von Wärmepumpen und Solarthermie benötigen für eine
effiziente Umsetzung niedrige Heiztemperaturen und werden deshalb üblicherweise nur
bei neuen oder sanierten Gebäuden eingesetzt, die über Flächenheizungen verfügen.
Aufgrund der älteren Gebäudestruktur kommen diese Wärmeerzeuger derzeit noch nicht
in Frage. Für das Jahr 2050 könnte bei einem entsprechenden Umbau und einem
erhöhten
Dämmstandard
von
einer
effizienten
Nutzung
dieser
Wärmebereitstellungstechnik in bestimmten Bereichen der Kolpingstadt Kerpen
ausgegangen werden.
Kleinere, dezentrale Wärmenetzte, z.B. als Bürgergenossenschaften, werden künftig
vorrangig die vorhandenen Ölfeuerungsanlagen in kleineren Agglomerationen ersetzen.
energielenker Beratungs GmbH
87
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Blockheizkraftwerke
BHKWs sind aufgrund der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Strom die
effizientesten Grundlasterzeuger. Sofern kein sehr großer Stromabnehmer in direkter
Nähe zu den Wärmeverbrauchern existiert, wird der erzeugte Strom in das öffentliche
Stromnetz eingespeist. Wird das BHKW mit Erdgas betrieben, wird der eingespeiste Strom
mit dem mittleren Strombörsenpreis und dem KWK-Bonus des Kraft-WärmeKopplungsgesetzes (KWKG) vergütet. Bei einem Betrieb des BHKWs mit Biomethan (auf
Erdgasqualität aufbereitetes Biogas) wird der eingespeiste Strom derzeit nach dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet.
Aufgrund der sehr niedrigen Strompreise an der Börse und der begrenzten Laufzeit des
KWK-Bonus‘ auf 30.000 Stunden lassen sich Nahwärmenetze mit einem einfachen
Erdgas-betriebenen BHKW derzeit nicht wirtschaftlich darstellen. Hierfür wird ein großer
Stromabnehmer im Quartier benötigt.
Am 01.08.2014 trat das novellierte EEG (EEG 2014) in Kraft und veränderte die
Rahmenbedingungen für neue BHKWs, welche mit Biomethan betrieben werden. Das
EEG 2014 schränkt zurzeit durch die Streichung mehrerer Boni für Strom aus Biomethan
den Einsatz von Biomethan deutlich ein. Der Fokus liegt auf Biomethan aus Bioabfall.
Dezentrale Wärmeversorgung: Einzelgebäudelösungen
Im Gegensatz zu einer Wärmeversorgung über ein Wärmenetz muss für die Gebäude, in
denen sich ein Wärmenetz nicht wirtschaftlich umsetzen lässt, die Wärme dezentral in den
Gebäuden
direkt
bereitgestellt
werden.
Dabei
kommen
verschiedene
Wärmebereitstellungstechniken in Frage.
Entscheidend hierfür ist die Art der installierten oder zu installierenden Heizung im
Gebäude. Für Flächenheizungen, beispielsweise eine Fußbodenheizung, werden
niedrigere Temperaturen benötigt als für herkömmliche Heizkörper. Diese niedrigeren
Temperaturen werden durch sog. Wärmepumpen erreicht. Wärmepumpen werden
vorzugsweise elektrisch betrieben. Der Strom hierfür kann vorzugsweise von einer auf
dem Gebäude installierten Photovoltaik-Anlage gewonnen oder aus dem Stromnetz
bezogen werden.
Abbildung 51: Prinzip einer Wärmepumpe (Quelle: Hausladen 2011).
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Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Wichtig beim Einsatz von Wärmepumpen ist ferner, dass die Wärmepumpe stets mehr
Energie aus der Umwelt bezieht als Strom zu deren Gewinnung eingesetzt wird, damit sich
eine Wärmepumpe gegenüber einer klassischen Heizungsanlage wirtschaftlich darstellen
lässt. Mit der Jahresarbeitszahl (JAZ) wird die Effizienz einer Wärmepumpe beschrieben.
Dabei wird die pro Jahr abgegebene Wärme zur eingesetzten elektrischen Energie ins
Verhältnis gesetzt. Dabei sollte die Jahresarbeitszahl größer als 3 sein, da ansonsten das
Bereitstellen der Wärme durch einen einfachen Gaskessel günstiger wäre. Als
Wärmequellen für Wärmepumpen kommen beispielsweise Grundwasser, das Erdreich, die
Außenluft, Oberflächenwasser, Abwasser oder Abluftströme in Frage.
Aufgrund der Tatsache dass für Heizkörper die Vorlauftemperatur einer StandardWärmepumpe jedoch nicht ausreicht, kann entweder eine klassische Feuerungsanlage
oder eine Hochtemperatur-Wärmepumpe eingesetzt werden. Die Feuerungsanlagen
erzeugen dabei die Wärme durch Verbrennung von Brennstoffen wie Öl oder Gas.
Zeitgemäß ist dabei der Einsatz einer Brennwertanlage, wobei die im Wasserdampf der
Abgase genutzte Energie zusätzlich ausgenutzt wird.
Strukturen
zur
Raumwärmeversorgung
Einzelgebäudeversorgung
-
Entscheidung
Wärmenetz
oder
Die Frage für oder gegen ein Wärmenetz lässt sich im Wesentlichen aus der Struktur der
Wärmebedarfe ableiten. Diese Struktur ist die Basis für die Ermittlung von
Wärmeversorgungskonzepten. Bei Wärmenetzen handelt es sich um eine kostenintensive
Infrastruktur mit einer langen Lebensdauer, so dass für die Konzeptionierung eines
Wärmenetzes als Basis zunächst der gegenwärtige Wärmebedarf ermittelt werden muss.
Anschließend wird auch die zukünftig zu erwartende Situation geprüft.
Diese wird anhand des zukünftig zu erwartenden Wärmebedarfes, welcher wiederum von
mehreren Faktoren abhängt, geprüft. Für den künftigen Wärmebedarf spielen vor allem
Sanierungsfragen, neue Dämmstandards sowie eine räumliche Verdichtung und die
demographische Entwicklung eine große Rolle.
Um zu entscheiden, ob in 2050 ein Wärmenetz rentabel ist, sind zunächst mehrere
Schritte zu bearbeiten (s. nachfolgende Abbildung).
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Abbildung 52: Entscheidungsschema Raumwärmeversorgung von Gebäuden (Quelle: Eigene
Darstellung 2017).
Für eine erste Einschätzung der Realisierbarkeit bzw. der Wirtschaftlichkeit erfolgt
zunächst die Ermittlung der Wärmedichte bzw. die Feststellung, ob ein
Mindestwärmebedarf vorhanden ist. Die Wärmedichte beschreibt den jährlichen
Wärmebedarf je Hektar. Wärmedichten unter 150 MWh/ha*a sprechen in der Regel für
eine Einzelgebäudeversorgung, da Wärmenetze unterhalb dieser Marke nicht
wirtschaftlich betrieben werden können.
Verwendungskonzept zukünftig verfügbarer Brenn- und Kraftstoffe
Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes wurde für das Trend- und das ambitionierte
Szenario jeweils ein Verwendungskonzept für die zukünftigen Brenn- und Kraftstoffbedarfe
entwickelt.
Nachfolgend werden die angesetzten Berechnungsgrundlagen für die beiden Szenarien
zur besseren Übersicht zusammengefasst:
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Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Trendszenario – Annahmen
▪
Zukünftiger Endenergiebedarf privater Haushalte: Zugrundelegung des
zukünftigen Strombedarfs in 2050 und des Wärmebedarfes privater
Haushalte für die Sanierungsvariante „konventionell“ mit 1,5 %
Sanierungsquote und ohne Vollsanierung bis 2050
▪
Zukünftiger Endenergiebedarf GHD und Industrie: Zugrundelegung des
berechneten Trendszenarios mit gleichbleibender Wirtschaftsleistung
▪
Zukünftiger Endenergiebedarf Mobilität: Zugrundelegung des
Trendszenarios
Maximalszenario – Annahmen
▪
Zukünftiger Endenergiebedarf privater Haushalte: Zugrundelegung des
zukünftigen Strombedarfs in 2050 und des Wärmebedarfes privater
Haushalte für die Sanierungsvariante „zukunftsweisend“ mit variabler
Sanierungsquote bis 4,5 % und mit Vollsanierung bis 2050
▪
Zukünftiger Endenergiebedarf GHD und Industrie: Zugrundelegung des
berechneten Maximalszenarios mit gleichbleibender Wirtschaftsleistung
▪
Zukünftiger Endenergiebedarf Mobilität: Zugrundelegung des
Maximalszenarios
Die Verwendungskonzepte für die zukünftig verfügbaren Brennstoffe sind
sektorenübergreifend und umfassen die Brennstoffbedarfe der Sektoren Private
Haushalte, GHD und Industrie. In den nachfolgenden beiden Abbildungen ist die
Entwicklung des Brennstoffbedarfes nach Energieträgern bis 2050 für das Trend- und das
ambitionierte Szenario dargestellt. Bei den verwendeten Zahlen handelt es sich um
witterungskorrigierte Werte. Diese können nicht eins zu eins mit den Werten aus dem
Kapitel 4 Energie- und CO2-Bilanz verglichen werden, da dort, konform zur BISKOSystematik, alle Werte ohne Witterungskorrektur angegeben sind.
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Abbildung 53: Zukünftiger Brennstoffbedarf mit Wärmemix im Trendszenario (Quelle: Eigene
Berechnungen 2017 auf Grundlage witterungskorrigierter Bilanzdaten).
Im Trendszenario wird im Jahr 2050 deutlich weniger Heizöl als Brennstoff verwendet. Der
Anteil von Erdgas am Gesamtbrennstoffbedarf nimmt von 2015 bis 2050 nur leicht ab, da
er einen Teil des Heizölbedarfes abfängt. Der Biomasseanteil steigt bis 2030 an, da
dadurch ebenfalls ein Anteil des Heizöls abgefangen wird, nimmt aber danach wieder ab,
da Biomasse in Zukunft vermehrt stofflich genutzt wird. Zudem fallen bis 2030 Braunkohle
und bis 2040 Steinkohle als fossile Energieträger weg. Dafür nehmen ab 2030 die Anteile
an Umweltwärme und besonders synthetischem Methan zu. Erdgas bleibt im
Trendszenario mit 61% in 2050 stärkster Energieträger, da die Synthese von Methan aus
Strom mit dem im Trendszenario hinterlegten Strommix zu einem höheren Emissionsfaktor
als dem von Erdgas führt und damit keine Vorteile gegenüber dem Einsatz von Erdgas
bestehen.17
17
Der Emissionsfaktor von synthetischen Kraft- und Brennstoffen hängt von dem eingesetzten Strommix ab
Da etwa zwei kWh Strom für die Synthese von einer kWh Methan eingesetzt werden, hat synthetisches
Methan in etwa einen Emissionsfaktor, der doppelt so hoch wie der des eingesetzten Stromes ist. Damit liegt
der Emissionsfaktor bei 652 gCO2eq/kWh gegenüber 232 gCO2eq/kWh für Erdgas im Jahr 2050.
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Abbildung 54: Zukünftiger Brennstoffbedarf nach ambitioniertem
Berechnungen 2017 auf Grundlage witterungskorrigierter Bilanzdaten).
Szenario
(Quelle:
Eigene
Durch die höheren Effizienzgewinne in allen Sektoren fallen die Energiebedarfe deutlich
stärker als im Trendszenario. Bis 2030 fallen Flüssiggas sowie Braun- und Steinkohle als
fossile Energieträger weg. Bis 2050 werden keine fossilen Energieträger (Erdgas, Heizöl),
keine Biogase und nur ein geringer Anteil Biomasse eingesetzt. Daneben dienen Umwelt
und Fernwärme zu geringen Teilen als Energieträger. Knapp drei Viertel der gesamten
Energiemenge wird durch synthetisches Methan kompensiert. Daneben kommen bis 2050
vermehrt Sonnenkollektoren zum Einsatz.
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93
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Abbildung 55: Zukünftiger Brennstoffbedarf nach Zielszenario (Quelle: Eigene Berechnungen 2017 auf
Grundlage witterungskorrigierter Bilanzdaten).
Verglichen mit dem ambitionierten Szenario ist der Abfall des gesamten Energiebedarfes
im Zielszenario deutlich geringer. Die Endenergieträger Erdgas und Heizöl entfallen 2050
vollständig. Sie werden fast ausschließlich durch synthetisches Methan substituiert, das
2050, analog zum ambitionierten Szenario, etwa drei Viertel des Energiebedarfes deckt.
Durch den im Zielszenario hinterlegten Strommix mit einem geringeren Emissionsfaktor als
Erdgas ergeben sich für den Einsatz von synthetischem Methan Vorteile bezüglich der
THG-Emission. Daneben decken Fernwärme, die bis 2030 ausgebaut und dann konstant
genutzt wird, sowie Umweltwärme, mit einem leicht steigenden Anteil, den Energiebedarf
im Zielszenario.
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In den nachfolgenden beiden Abbildungen ist die Entwicklung des Kraftstoffbedarfes nach
Energieträgern bis 2050 für das Trend- und das ambitionierte Szenario dargestellt. Das
Trendszenario basiert auf der Trendszenario-Potenzialberechnung des Sektors Verkehr,
das ambitionierte Szenario auf den jeweiligen Potenzialberechnungen und den jeweils
damit verbundenen Annahmen (s. Kap. 9 dieses Berichtes).
Im Trendszenario nimmt der Endenergiebedarf im Verkehrssektor bis 2050 um etwa 36 %
ab. Bis 2050 haben die Energieträger Diesel und Benzin weiterhin den höchsten Anteil am
gesamten Endenergieverbrauch des Verkehrssektors. Der Stromanteil steigt erst ab 2030
nennenswert an und beträgt 8 % in 2050. Es wird davon ausgegangen, dass die THGMinderungen in erster Linie über Effizienzgewinne, Veränderungen der Fahrleistung und
verändertes Nutzerverhalten erfolgen.
Abbildung 56: Zukünftiger Kraftstoffbedarf nach Trendszenario (Quelle: Eigene Berechnungen 2017 auf
Grundlage witterungskorrigierter Bilanzdaten).
Im ambitionierten Szenario nimmt der Endenergiebedarf im Verkehrssektor um etwa 71%
ab. Im Gegensatz zum Trendszenario spielen Benzin und Diesel 2050 als Kraftstoffe nur
noch eine untergeordnete Rolle, da nun Strom als Kraftstoff mit einem Anteil von gut 69%
dominiert (s. Abbildung 57). Aber auch im ambitionierten Szenario steigt der Stromanteil
erst ab 2030 nennenswert an und nimmt 2040 bereits gut ein Drittel des Kraftstoffbedarfes
ein. Im ambitionierten Szenario wird davon ausgegangen, dass die THG-Minderungen
zwar auch über Effizienzgewinne, Veränderungen der Fahrleistung und verändertes
Nutzerverhalten erfolgen. Allerdings spielt hier zudem der Energieträgerwechsel hin zu
strombasierten Antrieben eine erhebliche Rolle.
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Abbildung 57: Zukünftiger Kraftstoffbedarf nach ambitioniertem
Berechnungen 2017 auf Grundlage witterungskorrigierter Bilanzdaten).
Szenario
(Quelle:
Eigene
Nutzungskonzept Biomassepotenzial
Im ambitionierten Szenario wird angestrebt, dass Biomasse und Biogase bis 2050 nur
noch in sehr geringem Maße als Brenn- oder Kraftstoffe zum Einsatz kommen, da diese
nun vermehrt stofflich genutzt werden (s. Abbildung 54). Biomasse und Biogas sollen vor
allem durch synthetisches Methan ersetzt werden. Dies kann aber nur aufgrund eines im
ambitionierten Szenario für 2050 sehr günstigen Emissionsfaktors für Strom erfolgen, der
voraussetzt, dass ein hoher Anteil des für die Erzeugung von synthetischem Methan
benötigten Stroms regenerativ erzeugt wird (s. hierzu Kapitel 10.2.2).
Im ambitionierten Szenario steigt der Biomassebedarf von 2015 bis 2030 an. Begründet ist
dies insbesondere durch die Substitution von Heizöl und Erdgas durch andere
Energieträger (u. a. Biomasse und Biogas) bis 2030. Dies dient der Überbrückung bis zur
flächendeckenden Verfügbarkeit synthetischer Brenn- und Kraftstoffe. Es wird
angenommen, dass der Ausbau der PtX-Technologie vor 2030 noch nicht weit genug
fortgeschritten ist, dass synthetisches Methan in einem so großen Umfang produziert
werden kann, als dass es den Wegfall von fossilen Energieträgern vollständig ausgleichen
könnte. Gleichzeitig ist der Emissionsfaktor durch den noch zu geringen Anteil
Erneuerbarer Energien am Strommix höher als der von Öl oder Erdgas.18 In 2030 wird
18
Der Emissionsfaktor von synthetischen Kraft- und Brennstoffen hängt von dem eingesetzten Strommix ab.
Da etwa zwei kWh Strom zur Synthese von einer kWh Methan aufgewendet werden müssen, ist der
Emissionsfaktor doppelt so hoch, wie der des eingesetzten Stromes. Wenn der eingesetzte Strom zu einem
hohen Anteil aus fossilen Quellen stammt, ist der Emissionsfaktor für synthetisches Methan höher als der von
bspw. Erdgas oder Heizöl. Synthetisches Gas ist erst klimafreundlicher als Erdgas, wenn der eingesetzte
Strom einen Emissionsfaktor von ca. 115 gCO2e/kWh hat.
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Biomasse zu gut zwei Dritteln vor allem für den Anwendungsbereich Prozesswärme im
Sektor Industrie eingesetzt. Bis 2050 wird die für Prozesswärme eingesetzte Biomasse
etwa zur Hälfte durch synthetisches Methan substituiert (s. o.).
Im Trendszenario wird bis 2050 weiterhin Biomasse eingesetzt, jedoch zu einem deutlich
geringeren Anteil. Der Anstieg des Biomasseanteils fällt im Vergleich zum ambitionierten
Szenario bis 2030 ähnlich stark aus, sinkt anschließend aber deutlich ab. Außerdem wird
im Trendszenario bis 2040 Heizöl als Energieträger eingesetzt und Erdgas weiterhin als
wichtigster Energieträger genutzt. Der Anteil von Biomasse liegt in 2050 etwa wieder bei
dem Wert von 2015 (s. Abbildung 53).
Strombedarf für synthetische Brennstoffe und Wärmebereitstellung
Der Strombedarf für die Herstellung von synthetischen Brenn- und Kraftstoffen steigt bis
zum Jahre 2050 stark an. Vor allem ab dem Jahr 2030 wächst der Strombedarf enorm, da
ab dort vermehrt auf den Einsatz von PtG-Anwendungen gesetzt wird und der Anteil an
Umweltwärme zunimmt.
Der Anstieg des Strombedarfes für die Herstellung von synthetischen Brenn- und
Kraftstoffen ist im Trendszenario wesentlich geringer als im Zielszenario. Denn hier beträgt
der Anteil an synthetischem Methan am gesamten Brennstoffbedarf nur rund 13% (→
Zielszenario: 74 %). Aufgrund des hohen Emissionsfaktors für Strom im Trendszenario
muss auf andere, emissionsärmere Brennstoffe zurückgegriffen werden.
Abbildung 58: Entwicklung des Strombedarfes für Power-to-X-Anwendungen in Kerpen (Quelle: Eigene
Berechnungen 2017 auf Grundlage witterungskorrigierter Bilanzdaten).
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Importbedarf und Exportverfügbarkeit von Strom und Brennstoffen
Strom
Um zu beurteilen, ob es sich bei der Kolpingstadt Kerpen um eine Überschuss- oder
Importregion handelt, werden nachfolgend die ermittelten EE-Potenziale mit den
Strombedarfen für 2050 abgeglichen.
Ohne die zuvor dargestellten Power-to-X-Anwendungen und ohne den Strombedarf für EMobilität beläuft sich der Strombedarf 2050 im Trendszenario auf 213 GWh und im
ambitionierten Szenario auf 207 GWh. Die Strombedarfe für die E-Mobilität belaufen sich
für das Trendszenario auf zusätzlich 20 GWh und für das ambitionierte Szenario auf
54 GWh in 2050. Das Zielszenario liegt mit einem Strombedarf, abzüglich E-Mobilität und
PtX-Anwendungen, von 219 GWh über den beiden anderen Szenarien. Der Strombedarf
für E-Mobilität entspricht dabei dem Bedarf des ambitionierten Szenarios.
Somit ist im Trendszenario, ohne die Berücksichtigung von eventuell im Stadtgebiet zu
installierenden PtG-Anlagen, von einem sinkenden, im ambitionierten Szenario von einem
leicht sinkenden Strombedarf auszugehen. Im Zielszenario dagegen steigt der
Strombedarf gegenüber dem heutigen Niveau leicht an (siehe folgende zwei Abbildungen).
Abbildung 59: Entwicklung des Strombedarfes im Trendszenario inklusive E-Mobilität und
Umweltwärme (Quelle: Eigene Abbildung)
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Abbildung 60: Entwicklung des Strombedarfes im ambitionierten Szenario inklusive E-Mobilität und
Umweltwärme (Quelle: Eigene Abbildung)
Abbildung 61: Entwicklung des Strombedarfes im Zielszenario inklusive E-Mobilität und Umweltwärme
(Quelle: Eigene Abbildung)
Die EE-Potenziale belaufen sich in 2050 im Trendszenario auf 1.146 GWh und im
ambitionierten Szenario auf 62 GWh. Für das Trendszenario entspricht dies einem Anteil
von 26% Erneuerbaren Energien am Strombedarf in der Kolpingstadt Kerpen für das Jahr
2050. Im Trendszenario bleibt die Kolpingstadt Kerpen also eine Bedarfsregion. Die
Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien am Strombedarf wird in nachfolgender
Abbildung dargestellt.
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Abbildung 62: Entwicklung des Anteils Erneuerbarer Energien am Strombedarf im Trendszenario
(Quelle: Eigene Abbildung)
Für das Zielszenario bedeuten die beschriebenen Entwicklungen einen Anteil von 45%
Erneuerbaren Energien am Strombedarf in der Kolpingstadt Kerpen im Jahr 2050. Auch im
Zielszenario bleibt die Kolpingstadt Kerpen demnach eine Bedarfsregion. Zu
berücksichtigen ist dabei, dass hier noch nicht der Strombedarf von möglichen PtGAnlagen in Kerpen einbezogen wird. Die Entwicklung des Anteils Erneuerbarer Energien
am Strombedarf wird in nachfolgender Abbildung dargestellt.
Abbildung 63: Entwicklung des Anteils Erneuerbarer Energien am Strombedarf im ambitionierten
Szenario (Quelle: Eigene Abbildung)
In Zukunft muss das Stromsystem nicht nur die Fluktuationen durch den klassischen
Stromverbrauch, sondern auch den zukünftig anzunehmenden Strombedarf für die
Sektoren Wärme und Verkehr ausgleichen können. Werden somit die benötigten
Strombedarfe für E-Mobilität, Umweltwärme und vor allem für Power-to-X-Anwendungen
hinzugezogen, zeigt sich, dass die Kolpingstadt Kerpen eine Importregion ist und bleibt.
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Fazit
Die Kolpingstadt Kerpen wird auch zukünftig einen großen Teil seines Energiebedarfes
aus Importen decken müssen. Dies gilt insbesondere für den Wärmesektor. Es ist jedoch
abzusehen, dass die Brennstoffbedarfe stark sinken werden und damit auch die
Importquote sinken wird. Für Strom gilt, dass zukünftig etwa 45 % des Bedarfes auf dem
Stadtgebiet produziert werden kann. Mittels Sektorenkopplung können außerdem Teile
des Energiebedarfes aus dem Verkehrssektor (E-Mobilität) und ein Teil des
Wärmebedarfes (Wärmepumpenstrom) gedeckt werden. Dies führt dazu, dass der Abfluss
von finanziellen Mitteln für Energieimporte zurückgehen und damit die lokale
Wertschöpfung gestärkt wird.
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12 Endenergie- und THG-Szenarien
In diesem Kapitel werden je drei Endenergiebedarfs- und THG-Szenarien als mögliche
zukünftige Entwicklungspfade für die Endenergieeinsparung und Reduktion der
Treibhausgase in Kerpen aufgezeigt. Die Szenarien beziehen dabei die in Kapitel 9
berechneten
Potenziale
zur
Nutzung
erneuerbarer
Energien
und
die
Endenergieeinsparpotenziale für die Sektoren private Haushalte, Verkehr sowie Industrie
und GHD mit ein.
Endenergieszenarien
Für die zukünftige Entwicklung des Endenergiebedarfes bis 2050 werden ein Trend-, ein
Ziel- und ein ambitioniertes Szenario berechnet. Die Szenarien zeigen die Entwicklung des
Endenergiebedarfes nach den Verwendungszwecken Strom, Wärme, Prozesswärme und
Mobilität in 10-Jahres-Schritten bis 2050 auf. Zusätzlich dazu werden jeweils für die
Bereiche Strom, Wärme und Mobilität die Endenergiebedarfe bis 2050 dargestellt.
Trendszenario
In der nachfolgenden Grafik ist die Entwicklung des Endenergiebedarfes von 2015 bis
2050 dargestellt. Die Einsparpotenziale stammen dabei aus den vorangegangenen
Potenzialanalysen (s. Annahmen in Kapitel 10.2). Es zeigt sich, dass bis 2030 insgesamt
11% und bis 2050 21% des Endenergiebedarfes bezogen auf das Bilanzjahr 2015
eingespart werden können. Im Vergleich zum Endenergieverbrauch 2015 beträgt das
Einsparpotenzial bis 2050 21%. Somit erreicht das Trendszenario nicht das Ziel von 40%
Endenergieeinsparung bis 2050.
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5%
Abbildung 64: Entwicklung des Endenergiebedarfes nach Verwendung im Trendszenario (Quelle:
Eigene Berechnungen und Darstellung 2017).
Ambitioniertes Szenario
In der nachfolgenden Grafik ist die Entwicklung des Endenergiebedarfes ausgehend vom
Basisjahr 2015 dargestellt. Die Einsparpotenziale stammen dabei aus den
vorangegangenen Potenzialanalysen (s. Annahmen in Kapital 10.2). Es zeigt sich, dass
bis 2030 insgesamt 21% und bis 2050 50% des Endenergiebedarfes bezogen auf das
Bilanzjahr 2015 eingespart werden können. Somit kann mit dem ambitionierten Szenario
das Ziel von 40% Endenergieeinsparung bis 2050 übertroffen werden.
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Abbildung 65: Entwicklung des Endenergiebedarfes nach Verwendung im ambitionierten Szenario
(Quelle: Eigene Berechnungen und Darstellung 2017).
Zielszenario
Für das Zielszenario ist die Entwicklung des Endenergiebedarfes ausgehend vom
Basisjahr 2015 in nachfolgender Grafik dargestellt. Die Einsparpotenziale stammen dabei
aus den vorangegangenen Potenzialanalysen (s. Annahmen in Kapital 10.2). Es zeigt sich,
dass bis 2030 insgesamt 18% und bis 2050 41% des Endenergiebedarfes bezogen auf
das Bilanzjahr 2015 eingespart werden können. Somit kann das Ziel von 40%
Endenergieeinsparung bis 2050 durch das Zielszenario erreicht werden. Das Ziel von 20%
Endenergieeinsparung bis 2030 wird dabei knapp verfehlt.
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-7 %
Abbildung 66: Entwicklung des Endenergiebedarfes nach Verwendung im Zielszenario (Quelle: Eigene
Berechnungen und Darstellung 2017).
Entwicklung der zukünftigen THG-Emissionen
In diesem Teil-Kapitel werden drei verschiedene Szenarien zur Entwicklung der THGEmissionen dargestellt. Das erste basiert auf dem Trendszenario zum
Endenergieverbrauch und stellt die Entwicklung der THG-Emissionen unter der Prämisse
dar, dass weniger zusätzliche Anstrengungen für den Klimaschutz unternommen werden
und der Einsatz der Energieträger ähnlich der heute vorherrschenden Struktur bleibt. Für
die Berechnung der Emissionen wird in 2050 ein LCA-Faktor von 307 g CO2e/kWh
angenommen, wie er vom ifeu und ÖKO-Institut für das Trendszenario angegeben wird.
Im dem darauf folgenden Teil-Kapitel werden die resultierenden THG-Emissionen
aufbauend auf dem ambitionierten Szenario berechnet. Es zeigt die resultierenden THGEmissionen bei hohen Anstrengungen zur Einsparung des Endenergiebedarfes. Für die
Berechnung der Emissionen, die durch importierten Strom im ambitionierten Szenario
verursacht werden, wird in 2050 ein LCA-Faktor von 30 g CO2e/kWh angenommen, wie er
vom ifeu und ÖKO-Institut angegeben wird.
Das dritte Kapitel widmet sich den THG-Emissionen, die aus dem Zielszenarios
resultieren. Dieses Szenario behandelt Anstrengungen, die zum Erreichen der gesetzten
Ziele notwendig und deren Durchführung angestrebt sind.
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Trendszenario THG-Emissionen
Dieses Szenario zur Entwicklung der THG-Emissionen basiert auf dem Trendszenario zur
Endenergieentwicklung.
Abbildung 67: Entwicklung der THG-Emissionen bis 2050 – Trendszenario (Quelle: Eigene Berechnung
und Darstellung).
Die THG-Emissionen sinken laut dem Trendszenario von 2015 um knapp 23% bis 2030
und um knapp 39% bis 2050. Das entspricht 6,8 t THG pro Einwohner und Jahr in 2030
und 5,2 t pro Einwohner und Jahr in 2050. Die Zielsetzung des Klimaschutzkonzeptes von
80% Einsparung von THG-Emissionen, bezogen auf das Jahr 2015, können damit nicht
erreicht werden.
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Ambitioniertes Szenario THG-Emissionen
Das ambitionierte Szenario zur Entwicklung der THG-Emissionen basiert auf dem
Ambitionierte Szenario Endenergie.
Abbildung 68: Entwicklung der THG-Emissionen bis 2050 – ambitioniertes Szenario (Quelle: Eigene
Berechnung und Darstellung).
Die THG-Emissionen sinken laut dem ambitionierten Szenario von 2015 um knapp 25%
bis 2030 und um 87% bis 2050. Das entspricht 5,1 t THG pro Einwohner und Jahr in 2030
und 0,9 t pro Einwohner und Jahr in 2050. Somit können die dargestellten Ziele
Klimaschutzkonzeptes durch das ambitionierte Szenario für 2050 übererfüllt werden.
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Zielszenario THG-Emissionen
Dieses Szenario zur Entwicklung der THG-Emissionen basiert auf dem Zielszenario zur
Endenergieentwicklung und berücksichtigt im Unterschied zu den beiden
vorangegangenen Szenarien das Wirtschaftswachstum.
Abbildung 69: Entwicklung der THG-Emissionen bis 2050 – Zielszenario (Quelle: Eigene Berechnung
und Darstellung).
Die THG-Emissionen sinken laut dem Zielszenario von 2015 um knapp 32% bis 2030 und
um 84% bis 2050. Das entspricht 4,6 t THG pro Einwohner und Jahr in 2030 und 1,1 t pro
Einwohner und Jahr in 2050. Somit können die dargestellten Ziele Klimaschutzkonzeptes
durch das Zielszenario für 2050 und 2030 erfüllt werden.
Fazit
Das Zielszenario zeigt, dass die Zielsetzungen des Klimaschutzkonzeptes in der
Kolpingstadt Kerpen erreichbar sind. Dazu ist das Zusammenwirken aller Beteiligten
gefragt. Der Einsatz der Bürgerschaft, vielfältiger Akteure auf lokaler Ebene,
entschlossenes Handeln in der Verwaltung und Weichenstellungen durch die
Kommunalpolitik sind entscheidend für das erfolgreiche Gelingen dieses Vorhabens. Die
Analysen und Darstellungen zeigen aber auch, dass die übergeordneten Ebenen (Kreis,
Land, Bund, EU) wichtige Weichensteller für grundlegende Prozesse sind, die die
Kommunen alleine nicht steuern können. Förderprogramme und gesetzliche Vorgaben
müssen dabei lokale Anstrengungen unterstützen.
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13 Klimaziele der Kolpingstadt Kerpen
Mit der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes stellt sich die Kolpingstadt
Kerpen den Herausforderungen des Klimawandels und damit einem großen
gesellschaftlichen Thema dieser Zeit. Vorrangiges Ziel ist die Reduzierung der THGEmissionen auf dem Gebiet der Kolpingstadt Kerpen. Zur Zielerreichung werden
vorhandene Maßnahmen gebündelt, Akteure in der Stadt für klimarelevante Projekte und
Maßnahmen zusammengeführt und neue Maßnahmen und Projekte entwickelt. Auf diese
Weise unterstützt die Kolpingstadt Kerpen nicht nur die Ziele der Bundesregierung und der
Landesregierung
NRW,
sondern
sie
stärkt
vorrangig
die
kommunalen
Klimaschutzaktivitäten und die regionale Wertschöpfung. Anzumerken ist, dass diese Ziele
als Mindestziele zu verstehen sind, deren Erreichung keineswegs den Endpunkt der
Bemühungen der Kolpingstadt Kerpen darstellt. Vielmehr ist die Erreichung eines
gesteckten Ziels als Ansporn für weitere Anstrengungen zu sehen. Daher ist die
Fortschreibung und gegebenenfalls Anpassung der Ziele in einem Zeitraum von fünf
Jahren zu empfehlen.
Bezug zum internationalen Zwei-Grad-Ziel sowie den Zielsetzungen
von Bund, Land NRW und Klima-Bündnis
Zwei-Grad-Ziel
Das Zwei-Grad-Ziel basiert unter anderem auf dem Dritten Sachstandsbericht des IPCC
und bildet den Kernpunkt der internationalen Klimapolitik. Die globale Erwärmung soll
demzufolge auf ein Niveau von weniger als zwei Grad gegenüber dem Niveau vor Beginn
der Industrialisierung begrenzt werden. Damit sollen die aus der Erderwärmung
resultierenden Klimafolgeschäden auf ein möglichst geringes Maß reduziert werden.
Zwischenzeitlich wurde dieses Ziel auf 1,5 Grad nach unten korrigiert.
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass noch höhere Einsparungen, als bislang angestrebt,
erreicht werden müssten.
Ziele der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030
um 55% und bis zum Jahr 2050 um 80% - 95% gegenüber dem Jahr 1990 zu senken.
Dies bedeutet umgerechnet je Einwohner und Jahr Emissionen von 2,6 t CO2 bis 0,65 t
CO2 (der Wert in 1990 lag bei ca. 13 t CO2 je Einwohner und Jahr). Der Anteil
erneuerbarer Energien an der Stromproduktion soll bis 2035 55% bis 60% erreichen und
2050 bei 80% liegen.
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Land NRW
Das Land NRW hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 25% und bis 2050 80% CO2Emissionen gegenüber 1990 einzusparen. Wenn von gleichbleibender Einwohnerzahl
ausgegangen wird, sinken die Emissionen damit von 17 t CO2 je Einwohner und Jahr auf
12,75 t in 2020 und 3,4 t in 2050.
Einschränkung der Vergleichbarkeit
Die genannten Zielsetzungen von Bund und Land beziehen sich auf das Basisjahr 1990
und sind daher, wie bereits erwähnt, nicht mit den prozentualen Einsparpotenzialen und –
zielen vergleichbar, die in den vorangegangenen Szenarien genannt werden.
Eine Bewertung von unterschiedlichen Zielsetzungen ist nicht zielführend, da jede
Gebietskörperschaft eigene Voraussetzungen und Potenziale hat. Vielmehr sollen
gesetzte Ziele dazu dienen, ein Benchmarking für die Zielerreichung der jeweiligen
Kommune zu ermöglichen. Der Abgleich des erreichten Zielerreichungsgrades mit den
gesteckten Zielen ermöglicht die strategische und operationelle Ausrichtung der
Klimaschutzpolitik. Er dient also weniger dem interkommunalen Benchmarking, sondern
vielmehr dem Benchmarking einer Kommune über mehrere Jahre hinweg.
Quantitative Ziele
Die hier aufgeführten Klimaschutzziele wurden auf Grundlage des Zielszenarios zum
Endenergieeinsatz (Kapitel 12.1.3) und der darauf basierenden Hochrechnung der THGEmissionen (Kapitel 12.2.3) entwickelt.
Quantitative Ziele der Kolpingstadt Kerpen
•
•
Reduktion der Treibhausgasemissionen auf dem Stadtgebiet um 30% bis
2030 und um 80% bis 2050 gegenüber 2016
Senkung des gesamten Endenergiebedarfs der Stadt um 20% bis 2030
und 40% bis 2050 gegenüber 2016
Qualitative Ziele
Neben quantitativen Zielen hat sich die Kolpingstadt Kerpen qualitative Ziele gesetzt, die
zur Erreichung der übergeordneten THG-Einsparziele beitragen. Diese qualitativen Ziele
stellen Leitgedanken dar, die bei der Umsetzung der Maßnahmen und allen weiteren
Aktivitäten der Stadt Berücksichtigung finden sollen. Für verschiedene Handlungsbereiche
wurden Ziele formuliert. So werden die Bemühungen in allen Bereichen der
Klimaschutzarbeit an klaren Maximen ausgerichtet. Darüber hinaus zeigen sie weitere
positive Aspekte auf, die durch die Verankerung des Klimaschutzes gefördert werden.
energielenker Beratungs GmbH
110
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Qualitative Ziele der Kolpingstadt Kerpen
•
Etablierung einer zentralen Anlaufstelle für Klimaschutzthemen
•
(Klimaschutzmanager)
Unterstützung des Paradigmenwechsels im Mobilitätssektor (Multimodalität)
und Förderung alternativer Mobilität
•
Bereitstellung
einer
Klimaschutzthemen
Internetplattform
(Vernetzung,
als
digitale
Kommunikation,
Anlaufstelle
für
Öffentlichkeitsarbeit,
Informationsbereitstellung)
•
Förderung von „Suffizienz“ in der Stadtgesellschaft durch Beratung,
Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung der Bürgerschaft
•
Etablierung von Klimaschutzthemen in Schulen
•
Stärkere Vernetzung von Unternehmen zum Thema Klimaschutz
•
Klimafreundliche Stadtverwaltung bis 2030
Mit Hilfe der festgelegten Ziele lassen sich die Klimaschutzaktivitäten fokussiert
voranbringen. Sie dienen als Orientierung, Motivation und Verpflichtung gleichermaßen
und zielen auf eine nachhaltige Gestaltung der Klimaschutzarbeit ab. Zur Zielerreichung
bedarf es der politischen Legitimation und Unterstützung der entsprechenden kommunalen
Entscheidungsorgane.
Einer der wichtigsten Faktoren für die Erreichung der gesteckten Ziele liegt in der
Motivation der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmer und weiterer wichtiger Akteure in der
Stadtgesellschaft. Sie sind die Hauptfaktoren, die das Gelingen fördern oder hemmen
können. Die Verantwortung zur Durchführung der Projekte und Maßnahmen muss dabei
auf möglichst viele Schultern verteilt werden, um eine effiziente Durchführung der
vielfältigen Projekte zeitnah zu ermöglichen. Die Koordination und Initiierung der
Aktivitäten sollte dabei möglichst durch eine zentrale Stelle geschehen.
Energiestadt Kerpen 2030
Um die Energie- und Klimaschutzstrategie der Kolpingstadt Kerpen langfristig auszulegen,
wird ein Zielhorizont 2030 definiert und verfolgt. Dieser basiert auf der detaillierten Analyse
des Energieverbrauchs und den ermittelten Effizienz- und Produktionspotenzialen. Das
Leitbild dient dabei als strategische Orientierungshilfe und sichert den Handlungsbedarf im
Zuge einer umsetzungsorientierten und nachhaltigen Stadtentwicklung.
Für die Erstellung der Vision „Energiestadt Kerpen 2030“ wurden alle aktuellen
Rahmenbedingungen, Prognosen sowie gewonnene Erkenntnisse berücksichtigt. Die
Vision baut infolgedessen auf die erarbeiteten strategischen Zielsetzungen des integrierten
Klimaschutzkonzeptes auf und verdeutlicht damit den Leitgedanken einer klimagerechten
Zukunft. Die Strategien basieren zudem auf den Stärken der Kolpingstadt und sollen diese
bis zum Jahr 2030 erhalten und weiterentwickeln.
energielenker Beratungs GmbH
111
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
In Anlehnung an die Voruntersuchungen wurden neben den zentralen Handlungsfeldern
(vgl. Kapitel 14), vier übergeordnete Handlungsbereiche Wohnen, Arbeiten, Mobilität und
Energie identifiziert. Dementsprechend werden im Folgenden die konkreten
Handlungsmaximen der Kolpingstadt Kerpen für die kommenden Jahre aufgezeigt.
Energie in 2030
Die Kolpingstadt Kerpen hat im Jahr 2030 große Fortschritte auf dem Weg zu einer
klimaneutralen Kommune gemacht. Das Stadtgebiet ist durch eine hocheffiziente und
klimaverträgliche Energieversorgung geprägt. Durch die gesamtheitliche Betrachtung des
Stadtgebietes wurden energetische Senken sowie Quellen identifiziert und verwendet.
Die Ermittlung von Raumstrukturen für Windenergie und Photovoltaikanlagen sind
erfolgreich abgeschlossen und decken infolge der umgesetzten Projekte, den gesamten
Anteil des städtischen Strombedarfs. Des Weiteren erfolgte die Umgestaltung der
Agrarflächen zu einer repräsentativen „Energielandschaft“ mit Windkraft-, Photovoltaikund Biogas-Anlagen. Dies gelang u. a. durch die enge Verflechtung von Forschung,
Wirtschaft und Verwaltung, die durch gemeinsam entwickelte Innovationen zum Fortschritt
und zur Wertschöpfung in der Region beigetragen hat.
Anhand der Umsetzung von Photovoltaik-Lärmschutz-Schildern entlang der
Bundesautonahn 4, sowie der Realisierung von weiteren Windkraftanlagen, konnte eine
bedeutungsvolle Energietrasse entstehen. Neue Energiekonzepte sind demnach
wirkungsvoll im Bereich der A4 vorangekommen.
Da die Stadtverwaltung in der Vergangenheit zudem als wichtiger Initiator für die
Gründung von Bürgergesellschaften diente (vgl. Maßnahme E2), konnte in den
vergangenen Jahren der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen immer weiter verfolgt
werden.
Des Weiteren konnte durch die sektoralen übergreifenden Lösungsansätze ein hohes Maß
an fossiler und nuklearer Unabhängigkeit erreicht werden. So konnte durch die
Umwandlung des regenerativen erzeugten Stroms in thermische und chemische Energie
eine Kopplung der Sektoren Strom, Mobilität und Wärme erfolgen (z. B. im Bezirk
„Merzenicher Straße“ im Ortsteil „Buir“ und „Maximilianstraße“ im Ortsteil Türnich).
Durch eine stärkere Koordination und Kombination der Netze, besonders im Bereich der
Randgebiete des Braunkohletagebaus, konnte eine effiziente und umweltfreundliche
Versorgungsinfrastruktur entstehen. Diese konkreten Projektumgebungen für Photovoltaikund Winderzeugungsanlagen (z. B. Villerücken), konnten u. a. aus Konzepten für das
städtische Übertragungs-¬ und Verteilungsnetz ermittelt werden.
Die Kolpingstadt Kerpen hat sich vor allem durch die Initiierung von Leuchtturmprojekten
als Energiestadt Kerpen profiliert und hierbei den Wandel von einer fossilen, auf
Braunkohleförderung basierender Entwicklung, hin zu einer nachhaltigen, zukunftsfähigen
Stadt eingeleitet. Der Ausbau der Förderung und Nutzung regenerativer Energien hat
hierzu entschieden beigetragen. Neben der Windkraft und der Sonnenenergie wird auch
der Energieträger Sümpfungswasser genutzt. Die Nutzung des Sümpfungswassers des
angrenzenden Tagebaus ermöglicht eine Nahwärmeversorgung des Stadtteils Buir.
Langfristig soll bis zum Jahr 2040 in Kooperation mit weiteren Akteuren die Möglichkeit der
Nutzung von Wasserkraft im Tagebau Hambach eruiert werden. Nach Ende der
energielenker Beratungs GmbH
112
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Auskohlung besteht die Möglichkeit nach Flutung einen Ringwallspeicher bzw. ein
Pumpspeicherkraftwerk zu errichten, welches ein Vielfaches der aktuell in Deutschland
verfügbaren Pumpspeicherkapazität zur Verfügung stellen kann.
Wohnen in 2030
Im Jahr 2030 vollzieht Kerpen den nachhaltigen städtischen Umbau und gewährleistet die
Funktionsfähigkeit der Stadtstrukturen von morgen. Durch eine kompakte, flexible und
verdichtete Bauweise kann ein hoher Flächen- und Energieverbrauch vermieden werden.
Da die Stadt einen Orientierungsrahmen für die bauliche Dichte formuliert hat, konnten
durch das Wachstum nach innen und die Aktivierung von Flächen, neue Freiräume
gewonnen werden. Die neuen Grün- und Freiflächen werden als Erholungsorte sowie
klimatische Ausgleichsflächen erhalten und weiter qualifiziert.
Bei der Umsetzung des Zukunftskonzeptes setzt die Stadt weiterhin gezielt auf die
Mitwirkung unterschiedlicher Akteure. Mithilfe der Erstellung von energetischen
Quartierskonzepten, wird neben der technischen, wirtschaftlichen und energetischen
Untersuchung, ein besonderes Augenmerk auf die Einbeziehung und Aktivierung der
Bevölkerung im Stadtgebiet Kerpen gelegt. Regelmäßige Beteiligungsprozesse finden auf
dem Stadtgebiet großen Anklang, tragen sie doch zur Beteiligungskultur einer integrierten
Stadtentwicklung bei. Es gilt, die Kerpener als „Energi(e)schen Menschen“ wahrzunehmen
und durch die Bereitstellung von Information und der Schaffung von Möglichkeitsräumen,
dessen Teilhabe an der Weiterentwicklung Kerpens zur Energiestadt zu ermöglichen und
zu fördern.
Energie- und klimabezogene Umsetzungsmaßnahmen sind zudem feste Bestandteile im
Rahmen der Bauleitplanung. Dabei haben sich explizit ältere Wohnquartiere als eine
geeignete Analyse- und Handlungsebene für die Erarbeitung von energetischen
Quartierskonzepten herausgestellt. Durch die Aufstellung eines Konzeptes, konnte der
Einsatz eines begleitenden Sanierungsmanagers über das KfW-Programm „Energetische
Stadtsanierung 432“ in der Stadt Kerpen finanziert werden.
Im Jahr 2030 profitiert die Stadt Kerpen von der Konzeptaufstellung (vgl. Maßnahme S3),
da im Anschluss adäquate Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung unter energetischen,
städtebaulichen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und soziodemographischen
Rahmenbedingungen umgesetzt werden konnten. Die Entwicklungsmaßnahmen haben
dabei u. a. den Fokus auf innovative KWK-Techniken und Wärmenetze gelegt. Mittels
dieser Realisierungen, konnte sich die Stadt Kerpen als zukunftsfähiger und
energieunabhängiger Standort etablieren.
Der Standort mit den meisten Entwicklungspotenzialen, ergab sich dabei u. a. aus dem
Bezirk „Maastricher Straße“ im Stadtteil Mödraht. Das Quartier hat sich mittels der
zahlreichen Umsetzungsmaßnahmen zu einem attraktiven und modernen Wohnstandort
entwickelt.
Orientiert am Ziel, den städtischen Endenergiebedarf um 20 % zu reduzieren, wurden
ergänzend zu den heutigen Fördermöglichkeiten, innovative Lösungen für private
Eigentümer und Mieter offensiv kommuniziert und angewendet. Bis zum Jahr 2030 wurde
u. a. die energetische Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes explizit durch die
Stadtwerke Kerpen als wichtigen Initiator geprägt. Die Stadtwerke installierten dabei u. a.
energielenker Beratungs GmbH
113
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
in allen geeigneten Wohngebäuden, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben
und Wirtschaftlichkeit, ein intelligentes Energiemanagementsystem (u. a. Smart Metering,
DigitalStrom). Die einzelnen Stadtteile entwickelten sich hierbei zu sog. „Energiezellen“, in
dem das einzelne Haus bzw. die Nachbarschaft Erzeuger und Speicher von Energie
darstellt.
Arbeiten in 2030
Der gezielte Ausbau einer umweltfreundlichen Verkehrsinfrastruktur führte dazu, dass sich
die Kolpingstadt Kerpen zu einem attraktiven Arbeitsort weiterentwickeln konnte. Die
langfristige Steuerung der Stadtentwicklung wurde hinzukommend durch eine
aktive Flächenvorsorge und ein strategisches Flächenmanagement sichergestellt.
Die Unternehmen wurden durch attraktive Anreizsysteme zum energieeffizienten Bauen
und Versorgen motiviert. Besonders die örtlichen Industrieunternehmen decken ihren
erforderlichen Wärmebedarf mittels Solarthermie und Blockheizkraftwerken. Zudem
verfügen 20 % der Unternehmen im Kerpener Stadtgebiet über ein
Energiemanagementsystem.
Durch den vermehrten Einsatz innovativer Technologien konnte der kommunale
Energiebedarf der Sektors Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie erheblich
sinken. Stadtweit dienen dabei Gewerbegebiete als leistungsfähige Speicherbatterien (z.
B. Gewerbegebiet Türnich III und IV). Auch der Einsatz von synthetischem Methan im
Prozesswärmebedarf führt zu einem starken Rückgang der Verwendung fossiler
Energieträger.
Anhand der Aufstellung weiterer Handlungskonzepte, konnten im Gewerbesektor die
Potenziale für mögliche Sektorenkopplungen erhoben und in den darauffolgenden Jahren
umgesetzt werden. Dieser auf Zukunftsfähigkeit ausgerichtete Ansatz hat ökonomische
Vorteile für die regionale Wirtschaft erbracht und konnte unterdessen auch die
Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger steigern.
Die gesamten kommunalen Neubauten übertreffen dabei deutlich die energetisch
gesetzlichen Mindeststandards auf dem Stadtgebiet. Dies bedeutet in der Konsequenz
eine Reduzierung des städtischen Endenergieverbrauchs.
Mobilität in 2030
Das Mobilitätsangebot in der Kolpingstadt Kerpen ist im Jahr 2030 geprägt durch ein auf
individuelle Bedürfnisse angepasstes, ganzheitliches Verkehrskonzept, das die Attraktivität
des öffentlichen Personennahverkehrs in den Vordergrund rückt. Das Stadtgebiet ist dabei
durch eine multimodale, klimafreundliche und gesunde Mobilität geprägt. Es konnte in den
letzten Jahren eine immer stärker werdende Vernetzung zwischen den einzelnen
Verkehrsmitteln (inter- und multimodale Mobilität) entstehen.
Anhand der Ergebnisse eines immer fortschreibenden Nahmobilitätsrahmenplans konnten
zudem optimierte Maßnahmen in Bezug auf die zukünftigen Fahrzeugtechnologien in
Kerpen abgeleitet werden. Fossil betriebene Kraftfahrzeuge sind im Stadtgebiet nur noch
gering aufzufinden, da die Weiterentwicklung der Elektromobilität immer mehr in den
energielenker Beratungs GmbH
114
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Fokus gerückt ist. Der Stadtraum ist dabei umfassend mit E-Ladestationen ausgestattet.
Die Stadt Kerpen hat sich nach einer erfolgreichen Bewerbung des Aufrufs H2-Mobility
und der Errichtung der hierdurch geförderten H2-Tankstelle am Standort des
Autobahnkreuz Kerpen, im direkten Umfeld des Gewerbegebietes EuroParc, durch einen
weiteren Ausbau im Bereich der Wasserstofftechnologie weiter profilieren können – vor
allem die Nutzung des Wasserstoffantriebs im Bereich des ÖPNV trägt hierzu
entscheidend bei. Zahlreiche nachhaltige und postfossile Mobilitätsformen haben somit
das Stadtgebiet ergänzend vorangebracht.
Durch die stetige Qualitätssteigerung und Erweiterung des stadtweiten Fahrrad- und
Fußwegenetzes, veränderte sich der Modal Split zu Gunsten des Umweltverbunds (vgl.
Maßnahme M1). Ein realisierter Radschnellweg nach Köln entlastet dabei zunehmend den
Pendlerverkehr auf den Verkehrsstraßen (vgl. Maßnahme M6).
Durch die räumliche und qualitative Anpassung der öffentlichen Infrastruktur rund um das
Thema Mobilität, hat sich Kerpen infolgedessen nicht allein auf den Klimawandel, sondern
auch auf den demografischen Wandel aktiv vorbereitet. Eine intelligente Vernetzung
ermöglicht über Smartphone-Applikationen einen noch schnelleren und komfortableren
Umstieg vom Busverkehr auf weitere Fahrzeuge.
Die Kolpingstadt Kerpen hat sich im Jahr 2030 zu einer verlässlichen Energieregion
etabliert. Die kommunale Verwaltung, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft forcieren die
Entwicklung Kerpens gemeinsam und verantwortungsvoll. Mit dem Leitbild „Energiestadt
Kerpen 2030“ und dessen konsequenter Umsetzung hat die Stadt Kerpen eine Grundlage
geschaffen, um den Einwohnerinnen und Einwohnern auch in den nächsten Jahrzehnten
ein hohes Maß an Lebensqualitäten zu bieten.
energielenker Beratungs GmbH
115
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
14 Maßnahmenkatalog
In der Kolpingstadt Kerpen wird Klimaschutz als Querschnittsaufgabe verstanden, um
möglichst vielfältige Handlungsfelder abzudecken. Somit wurde auch die Erstellung des
Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes handlungsfeldübergreifend angegangen.
Handlungsleitende Zielsetzung ist diesbezüglich die Erstellung eines praxisnahen
Maßnahmenkatalogs. Dieser Katalog verfolgt die Prämisse, konkrete, klimarelevante und
richtungsweisende kommunale Projekte für das Klimaschutzmanagement zu formulieren.
Der Maßnahmenkatalog gliedert sich in die folgenden Handlungsfelder:
Nutzung erneuerbarer Energien
Klimagerechte Stadtentwicklung
Private Haushalte
Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
Klimafreundliche Mobilität
Die Ergebnisse des partizipativen Prozesses, in Ergänzung mit internen
Abstimmungsgesprächen zwischen Beratungsbüro und der Verwaltung sowie der
Lenkungsgruppe, münden in dem Maßnahmenkatalog für die Kolpingstadt Kerpen.
Nachfolgend wird der Maßnahmenkatalog des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der
Kolpingstadt Kerpen dargestellt und den Handlungsfeldern zugeordnet. Eine Beschreibung
der Maßnahmen in Form von Datenblättern folgt in den Kapiteln 13.1 bis 13.5. Insgesamt
sind 23 Maßnahmen in den Maßnahmenkatalog aufgenommen worden.
energielenker Beratungs GmbH
116
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Maßnahmenkatalog der Kolpingstadt Kerpen
E2
Projekt: Anmietung von Dachflächen durch Stadtwerke zur
Erzeugung von PV-Strom
Initiierung von Bürgerbeteiligungsmodellen
Handlungsfeld 1:
E3
Errichtung von Windkraftanlagen entlang der A4
Nutzung erneuerbarer
E4
Förderung der Sektorenkopplung
Energien
E5
Gründung von Energiegemeinschaften in Form von MiniNahwärmenetzen
Prüfung des Potenziales für Tiefengeothermielösung
E1
E6
E7
S1
Handlungsfeld 2:
Klimagerechte
S2
Stadtentwicklung
S3
H1
Handlungsfeld 3:
Private Haushalte
Handlungsfeld 4:
Öffentlichkeitsarbeit und
Bildung
H3
Ö1
Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz
Ö2
Kampagne für klimafreundliche Mobilität
Ö3
Gründung einer Klima-AG an Schulen zur Kooperation mit
der Stadtverwaltung
Aufbau eines Klimaschutznetzwerks
M5
Ausbau und Instandhaltung des Radwegenetzes /
Fahrradfreundliche Gestaltung zentraler Knotenpunkte
Etablierung der Stadtverwaltung als Vorbild im Bereich
klimafreundliche Mobilität
Neubau der Europaschule unter verkehrsvermeidenden
Gesichtspunkte
Aufstellung eines Mobilitätsprogramms unter
Berücksichtigung des Klimaschutzkonzeptes
Querung A4 für Fahrradfahrer in Kerpen-Sindorf
M6
Radschnellverbindung Kerpen - Köln
M1
M2
Handlungsfeld 5:
Mobilität
Umsetzung von energetischen Leuchtturmprojekten im
Stadtteil Buir: Nutzung der Abwärme des TagebauSümpfungswassers zur Wärmeversorgung und Integration
von klimafreundlicher Mobilität
Erstellung eines energetischen Quartierskonzepts für ein
Modellquartier
Kampagne zur Bewerbung von Warmwasserkollektoren
Kampagne zur Nutzung des bestehenden
Solarpotenzialkatasters und Erweiterung um
Garagendächer
Informationskampagne für Immobilienbesitzer / Bauherren
H2
Ö4
Klimafreundliche
Prüfung des Einsatzes von Speichertechnologien und
Initiierung von Pilotprojekten
Pilotprojekt: Entwicklung einer "Mustersiedlung"
M3
M4
Maßnahmenbeschreibung
Die im Rahmen des partizipativen Prozesses gesammelten Ideen und Projektvorschläge
wurden in Absprache mit der Lenkungsgruppe zu konkreten Maßnahmen verdichtet und
priorisiert. Die im Maßnahmenkatalog aufgeführten Projekte sollen bevorzugt und
möglichst zeitnah umgesetzt werden. Die Hintergründe der Priorisierung der Maßnahmen
sind hierbei vielseitig. Vorrangig wurde darauf geachtet, dass die einzelnen
Handlungsfelder mit den jeweiligen Maßnahmen vertreten sind sowie die Klimaziele durch
die Maßnahmen unterstützt werden. Weitere Faktoren waren die Handlungsmöglichkeiten
des Klimaschutzmanagements, der Beitrag zur THG-Reduzierung, Wirtschaftlichkeit,
energielenker Beratungs GmbH
117
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Umsetzungswahrscheinlichkeit, Netzwerkbildung, Regionale Wertschöpfung und
Öffentlichkeitswirksamkeit der Maßnahme. Zusammenfassend handelt es sich um
Maßnahmen, die zukünftig große Erfolge im Hinblick auf die Klimaschutzziele der
Kolpingstadt Kerpen versprechen.
Es wird erwartet, dass die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs erheblich zur Erreichung
der im Konzept beschriebenen Klimaschutzziele beitragen wird. Zum einen haben diese
Maßnahmen direkte (und indirekte) Energie- und THG-Einspareffekte, zum anderen
schaffen sie Voraussetzungen für die weitere Initiierung von Energieeinspar- und
Effizienzmaßnahmen sowie zum Ausbau der erneuerbaren Energien.
Im Rahmen der Maßnahmensteckbriefe wird auch auf die Investitionskosten und
laufenden Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen eingegangen. Dabei hängt die
Genauigkeit dieser Angaben vom Charakter der jeweiligen Maßnahme ab. Handelt es sich
beispielsweise um Potenzialstudien, deren zeitlicher und personeller Aufwand begrenzt ist,
lassen sich die Kosten in ihrer Größenordnung beziffern. Ein Großteil der aufgeführten
Maßnahmen ist in seiner Ausgestaltung jedoch sehr variabel. Als Beispiel ist der Ausbau
von Beratungsangeboten zu nennen. Die Realisierung dieser Maßnahmen hängt von
unterschiedlichen Faktoren ab und die Kosten variieren je nach Art und Umfang der
Maßnahmenumsetzung deutlich. Vor diesem Hintergrund wird bei Maßnahmen, deren
Kostenumfang nicht vorhersehbar ist, auf weitere Annahmen verzichtet.
Die Angabe der Laufzeit bzw. Dauer der Umsetzung erfolgt durch die Einordnung in
definierte Zeiträume. Dabei wird von der Laufzeit die Initiierung, Testphase (bei Bedarf)
und einmalige Durchführung der Maßnahmen umfasst. Es wird unterschieden zwischen
Maßnahmen, die kurz-, mittel- oder langfristig umsetzbar sind. Für die Umsetzungsphasen
der ausgewählten Maßnahmen wird größtenteils von einem kurz- bis mittelfristigen
Zeitraum ausgegangen. Dies unter dem Vorbehalt, dass sowohl ausreichend
Personalkapazität, als auch finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Folgende Abbildung
70 zeigt, welche Zeiträume für die Maßnahmen im Konzept angesetzt wurden.
Abbildung 70: Definition Laufzeit im Klimaschutzkonzept (Quelle: eigene Darstellung 2017)
energielenker Beratungs GmbH
118
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Handlungsfeld 1: Nutzung erneuerbarer Energien
Projekt: Anmietung von Dachflächen durch Stadtwerke zur Erzeugung von
PV-Strom
E1
➢ Handlungsfeld: Erneuerbare Energien
Zielgruppe: Stadtverwaltung, Stadtwerke, private Haushalte, Unternehmen
Zielsetzung / Fokus: Steigerung der regenerativen Stromerzeugung auf dem Stadtgebiet;
sukzessiver Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf dem Stadtgebiet
Beschreibung
Großflächige Gebäude, wie Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser, bieten die größten
Potenziale zur Errichtung von Photovoltaikanlagen in der Kolpingstadt Kerpen. Häufig sind hier
Eigentum und Nutzung nicht in einer Hand, da es sich in der Regel um Mietobjekte handelt.
Demnach müssten geeignete Wege gefunden werden, um Photovoltaikanlagen auf den
entsprechenden Dachflächen betreiben zu können.
Als besondere Chance zur Förderung des Ausbaus von Erneuerbaren-Energie-Anlagen, werden die
in Planung befindlichen Stadtwerke Kerpen gesehen. Die Maßnahme verfolgt daher das Ziel, den
Anteil der regenerativen Stromerzeugung auf dem Stadtgebiet durch Solarenergie zu erhöhen und
dementsprechend eine Anmietung von potenziellen Dachflächen durch die Stadtwerke zu initiieren.
Durch die Maßnahme soll eine zukünftige Einspeisung mit erneuerbar produziertem Strom in das
öffentliche Netzt gesichert werden. Entsprechende Speichertechnologien können die volatil
erzeugenden PV-Anlagen ergänzen und würden zukünftig eine optimale Auslastung der Anlagen
sichern. Auch kann so seitens der Stadtwerke der Direktverbrauch favorisiert werden und potenzielle
Überschüsse im Anschluss weitergegeben werden.
Arbeitsschritte
1. Erhebung potenzieller Dachflächen
2. Gezielte Ansprache der Stadtwerke
3. Anmietung potenzieller Dachflächen durch die Stadtwerke Kerpen
4. Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen
5. Feedback / Controlling
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ Stadtwerke Kerpen
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ Eigenmittel der Stadt
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
II. Quartal 2019
9. Monate
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: ca. 0,5 Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 1.500 €
Einspareffekte hoch, wenn der
fossile Anteil an Strom und
Wärmeproduktion substituiert wird
(abhängig von der
Umsetzungsintensivität)
energielenker Beratungs GmbH
119
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
E2
Initiierung von Bürgerbeteiligungsmodellen
➢ Handlungsfeld: Erneuerbare Energien
Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger
Zielsetzung / Fokus: Steigerung des zivilgesellschaftlichen Engagements in Bezug auf erneuerbare
Energien
Beschreibung
Erneuerbare Energien bieten der Bevölkerung auf dem Stadtgebiet gute Möglichkeiten, sich an
Finanzierung, Planung und Bau entsprechender Anlagen zu beteiligen. Diese Strategie der
Bürgerbeteiligung trägt im Hinblick auf die Energieversorgung auch dazu bei, die Akzeptanz für die
Energiewende in der Bevölkerung zu festigen.
Vor diesem Hintergrund sollte die Aufstellung von möglichen Finanzierungsmodellen sowie die
Zusammenarbeit mit den lokalen Stadtwerken und Banken erfolgen. Im Rahmen dieser Maßnahme
sollten der Bevölkerung zudem verschiedene Kooperationsformen und Finanzierungsansätze
vorgestellt werden, die mit konkreten Umsetzungsbeispielen aus der Praxis einhergehen.
Nach der Ansprache und Beratung möglicher Akteure sollte in einem nächsten Schritt überprüft
werden, ob diese Projekte in Form von Beteiligungsmodellen umgesetzt werden können.
Für die mögliche Initiierung von Beteiligungsmodellen, weisen besonders Neubaugebiete für
zukünftige Wohnstandorte ein hohes Potenzial auf. Innerhalb des Stadtgebiets Kerpen sind
diesbezüglich die Neubaugebiete Merzenicher Straße (OT Buir) und Maximilianstraße (OT Türnich)
zu nennen.
Zudem erfolgte ein Ausbau von Photovoltaik-Anlagen entlang des neuen Immissionsschutzwalls im
Stadtteil Buir. Auch aus dieser Maßnahmenumsetzung könnte ein wesentlicher Grundstein für ein
potenzielles Bürgerbeteiligungsmodell gebildet werden.
Weitere potenzielle Einzelmaßnahmen für ein Bürgerbeteiligungsmodell bieten die Maßnahmen E1
und E 3.
Arbeitsschritte
Erhebung von geplanten/bestehenden Erneuerbaren-Energien-Projekten auf dem Stadtgebiet
Erarbeitung möglicher Kooperationsformen und Finanzierungsmöglichkeiten
Ansprache und Beratung möglicher Akteure
4. Bei geeigneten Projekten: Schaffung der Möglichkeit zur Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürgern
5. Evaluation/Controlling
1.
2.
3.
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtwerke
▪ Bürgerinnen und Bürger
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ Eigenmittel der Stadt
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
III. Quartal 2019
12 Monate
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: ca. 0,5 Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 800€
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme;
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120
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Errichtung von Windkraftanlagen entlang der A4
E3
➢ Handlungsfeld: Erneuerbare Energien
Zielgruppe: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
Zielsetzung / Fokus: Steigerung der regenerativen Energieerzeugung
Beschreibung
Um den Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch signifikant zu steigern, wurden in der
Vergangenheit u. a. mehrere Windvorranggebiete im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Jedoch
ergaben sich daraus Schwierigkeiten bei der Errichtung von Windkraftanlagen aufgrund des
Radarbereichs des südlich in Nörvenich gelegenen Militär-Flugplatzes. Demnach sind die Gebiete
südlich der Bundesautobahn 4 mit Konfliktpotenzial einzustufen, nördlich der Autobahn bestehen
diese Anforderungen bzgl. des Radarbereichs nicht. Da im nördlichen Bereich der A4 auf der Höhe
des Stadtteils Buir bereits entlang der Autobahn Photovoltaik-Anlagen installiert wurden, soll im Zuge
dieser Maßnahme zusätzlich die Errichtung von Windkraftanlagen in dem vorgestellten Bereich
erfolgen.
Diese aufgrund der Bundesautobahn bereits vorbelasteten Flächen, sind bei der Ausweisung von
zusätzlichen Potenzialflächen für Windenergie demnach prioritär zu prüfen. Die Prüfung sollte bei
einer möglichen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in einigen Jahren, unter
Berücksichtigung der dann geltenden rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zum
Thema Windkraft, erfolgen.
Weiterhin soll in Bezug auf Maßnahme E 2 überprüft werden, inwieweit diese zukünftigen Anlagen
über Bürgerbeteiligungsmodelle errichtet werden können, um auch die Bevölkerung vor Ort in die
regional generierte Wertschöpfung mit einzubeziehen.
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Überprüfung des nördlichen Bereichs der A4 auf Windenergieanlagen
Ansprache von Akteuren und Betreibern
Berücksichtigung von Bürgerbelangen
Festlegung von Finanzierungs- und Beteiligungsmodellen
Planungsphase
Ausbau Windenergieanlagen
Feedback / Controlling
▪
Verantwortung / Akteure
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
energielenker Beratungs GmbH
▪
▪
▪
▪
Investoren / Kreditinstitute
Stadtverwaltung
Bürgerenergiegenossenschaften
Energieversorger/ Anlagenbetreiber
Fachplaner
▪ Finanzierung über Anlagenbetreiber bzw.
Bürgerenergiegenossenschaft
121
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
IV. Quartal 2020
18 Monate
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: ca. 1Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 1.000€
Windkraftanlage: ca. 75.000€
Bis zu 21.600 t CO2e bei
Ausschöpfung des Potenzials
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Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
E4
Förderung der Sektorenkopplung
➢ Handlungsfeld: Erneuerbare Energien
Zielgruppe: Stadtverwaltung, private Haushalte, Unternehmen
Zielsetzung / Fokus: Erhöhung des EE-Anteils aller Sektoren durch Speicherung und Umwandlung
überschüssigen Stroms zur Wärmebereitstellung und Mobilität
Beschreibung
Die Klimaschutzziele der Kolpingstadt Kerpen erfordern die Stärkung von Förderungen und weiteren
Innovationen. Diesbezüglich wird eine sektorenübergreifende Handlungsstrategie benötigt.
Während im Stromsektor mit Wind- und Solar-strom große Potenziale kostengünstig zu heben sind,
gilt dies für Heizstoffe nur noch teilweise (begrenzte Potenziale bei Biomasse) und für Kraftstoffe nur
sehr gering (Biokraftstoffe). Die Konsequenz hieraus ist der verstärkte Einsatz von regenerativ
erzeugtem Strom in den Sektoren Wärme und Verkehr. In diesem Kontext wird von einer
Sektorenkopplung gesprochen.
Die Sektorenkopplung ist in den Anwendungsbereichen der elektrisch betriebenen Wärmepumpe
(Wärmesektor) sowie der E-Mobilität (Verkehrssektor) bereits ein Marktstandard. Weitere
Technologien befinden sich aktuell in der Markteinführung bzw. sind bereits als Pilotprojekte existent.
Über die Umwandlung und Speicherung von Strom ergibt sich demnach die Möglichkeit zur
Sektorenkopplung. Im Zuge dieser Maßnahme sollen die Sektoren Strom, Mobilität und Wärme im
Stadtgebiet Kerpen miteinander verknüpft und gefördert werden. Dabei kann dieser innovative
Baustein besonders in die Neubaugebiete „Merzenicher Straße“ im Ortsteil Buir und
„Maximilianstraße“ im Ortsteil Türnich integriert werden. Infolgedessen könnte Strom zukünftig zum
Betrieb von E-Fahrzeugen dienen, diese wiederum können als sekundäre Speicher von elektrischer
Energie dienen. Die Umwandlung von Strom in Wärme oder chemische Energie (über Elektrolyse)
wiederum ermöglicht dann die Kopplung von Strom- und Wärmesektor.
Weitere potenzielle Sektorenkopplungen bieten ggf. die Maßnahmen E1 und E2.
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
Betrachtung möglicher Sektorenkopplungen auf dem Stadtgebiet
Findung von Finanzierungsmöglichkeiten/ Investoren
Begleitung bei der Integration von Sektorenkopplungen z. B. in Neubaugebiete
Controlling und Feedback
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ Investoren / Kreditinstitute
▪ Bürgerenergiegenossenschaften
▪ Energieversorger/ Anlagenbetreiber
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ Eigenmittel der Stadt
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Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
I. Quartal 2021
9 Monate
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: ca. 0,5 Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 1.000€
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme;
Die Umsetzung ist jedoch
Voraussetzung für einen
großvolumigen Ausbau von
Erneuerbaren Energien
energielenker Beratungs GmbH
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Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Gründung von Energiegemeinschaften in Form von Mini-Nahwärmenetzen
E5
➢ Handlungsfeld: Erneuerbare Energien
Zielgruppe: Private Haushalte
Zielsetzung / Fokus: Förderung einer effizienteren und klimafreundlicheren Energieversorgung
Beschreibung
Dem Aufgabenfeld dezentrale und intelligente Versorgung kommt eine stetig wachsende Bedeutung
zu. Der Ausbau der Nah- und Fernwärme, insbesondere in Form von effizienten Kraft-WärmeKopplungs-Anlagen (KWK), trägt zur Energieeffizienzsteigerung bei. Dieses gilt sowohl für die
öffentliche und dezentrale KWK auf fossiler Brennstoffbasis, als auch für die Bereitstellung von
Nahwärme aus regenerativen Energien.
Im Zuge dieser Maßnahme soll die Gründung einer Energiegemeinschaft in Form von MiniNahwärmenetzen initiiert werden. Nach der aktiven Ansprache der Bevölkerung seitens der
Stadtverwaltung, soll ein geeigneter Standort für die Umsetzung eines kleinen Nahwärmenetzes
ermittelt werden. In Kooperation mit den interessierten Bürgerinnen und Bürger soll im Anschluss die
Gründung der geplanten Energiegemeinschaft erfolgen.
Im Rahmen der Maßnahme könnten u. a. wenige Straßenzüge in Kerpen durch gemeinschaftlich
finanzierte Erzeugungsanlagen an z. B. ein Blockheizkraftwerk angeschlossen werden. Weitere
Möglichkeiten bilden sich aus der Planungsstrategie innerhalb der Bauleitplanung. Dabei sollen bei
der Planung von Bebauungsgebieten von Anfang an intelligente Stromnetze (Smart-Grids) mit
berücksichtig werden.
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
5.
Ansprache von Bürgerinnen und Bürger/Unternehmen
Ermittlung eines geeigneten Standortes für ein kleines Nahwärmenetz
Gründung einer Energiegemeinschaft
Begleitung des Planungs- und Umsetzungsprozesses
Öffentlichkeitsarbeit und Feedback
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ Externe Dienstleister
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ Eigenmittel der Stadt
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
IV. Quartal 2019
2 Jahre
Kurz - Mittelfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: ca. 0,5Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 1.000€
Wenn ein erstes Nahwärmenetz mit
50 Wohngebäuden (á 3 Personen)
auf Basis von Erneuerbaren
Energien betrieben wird, können
bis zu 300 t THG pro Jahr
eingespart werden. Dieser Wert ist
je Wärmenetz anzusetzen
energielenker Beratungs GmbH
125
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
E6
Prüfung des Potenziales für Tiefengeothermie
➢ Handlungsfeld: Erneuerbare Energien
Zielgruppe: Stadtverwaltung
Zielsetzung / Fokus: Förderung einer effizienteren und klimafreundlicheren Energieversorgung
Beschreibung
Geothermie ist eine erneuerbare Energieressource, die eine importunabhängige Energieversorgung
dezentral und langfristig sicherstellen kann. Die Nutzung aus der Tiefengeothermie bildet demnach
eine gute Möglichkeit zur Gewinnung erneuerbarer Wärme. Bei geeigneten Standorten ist zudem
eine Stromgewinnung möglich. Zusätzlich werden geothermische Anlagen zur Stromerzeugung
durch die Bundesregierung mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert.
In der Vergangenheit ging die Kolpingstadt Kerpen bereits mit gutem Beispiel voran und nutzte die
zur Verfügung gestellte Erdwärme für eine Turnhalle im Stadtteil Buir. Durch die Verwendung dieser
Energiequelle kann die Turnhalle seitdem mittels sauberer Energie geheizt und gekühlt werden.
Die sorgfältige Planung erfordert u. a. qualifizierte Genehmigungen, die einen sicheren und
dauerhaften Betrieb ermöglichen. Für eine weitere Umsetzung der Technologie müssen im Vorfeld
potenzielle Auswirkungen und Rahmenbedingungen untersucht werden. Im Rahmen dieser
Maßnahme soll demnach eine Potenzialanalyse im Hinblick auf die Anwendung von
Tiefengeothermielösung innerhalb des Stadtgebiets Kerpen erarbeitet werden.
Arbeitsschritte
1. Aufstellung einer Potenzialanalyse für Tiefengeothermie
2. Auswertung der Ergebnisse
3. Contolling
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ Externes Ingenieurbüro
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
I. Quartal 2019
9 Monate
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: ca. 0,25Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 200€
Annahme: Tiefengeothermieanlage
(500kW thermisch) und 4.500
Volllaststunden:
200 t/a, wenn Strom mit 600 g/kWh
eingesetzt und Erdgas ersetzt wird.
Bei Einsatz von Ökostrom zum
Betrieb der Anlage erhöht sich das
Einsparpotenzial auf 400 t/a.
energielenker Beratungs GmbH
126
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Prüfung des Einsatzes von Speichertechnologien und Initiierung von
Pilotprojekten
E7
➢ Handlungsfeld: Erneuerbare Energien
Zielgruppe: Stadtverwaltung, private Haushalte, Unternehmen
Zielsetzung / Fokus: Erhöhung des EE-Anteils aller Sektoren durch Stromspeicherung
Beschreibung
Langfristig wird es aufgrund eines immer weiter ansteigenden Anteils volatiler erneuerbarer Energien
zwingend notwendig sein, Flexibilität bei der Nutzung von Überschussstrom zu erlangen.
Beispielsweise setzen so genannte Power-to-Gas Anlagen elektrische Energie in Wasserstoff um.
Dieser kann wiederum zu synthetischem Methan oder flüssigen Treibstoffen (Power-to-Liquid)
umgewandelt werden. So kann überschüssige elektrische Energie beispielsweise im Gasnetz
gespeichert werden.
In Kooperation mit Anlagenbetreibern und Energieversorgungsunternehmen kann ein Pilotprojekt
initiiert werden, welches das Ziel verfolgt, eine Systemlösung zur Stromspeicherung mit höchstem
Nutzungsgrad aufzubauen und eine effiziente Langfristspeicherung von regenerativ erzeugtem
Strom zu ermöglichen. Die Stadtverwaltung Kerpen wird hierbei einen Beitrag zur Forschungs- und
Entwicklungsarbeit im Bereich Stromspeichertechnologien leisten.
Im Zuge dieser Maßnahme soll eine Prüfung des Einsatzes von Pumpspeichern sowie weiteren
Speicherlösungen verfolgt werden. Dabei ist die Mitbetrachtung vorhandener Pilotprojekte und
Rahmenplanungen des Landes erforderlich. Des Weiteren sollten innerhalb des Planungsprozesses
mögliche Quartiersspeicher und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen für die Stromerzeugung
mitberücksichtigt werden. Letztlich sollte ein Konzept für das Stadtgebiet erstellt werden, das die
verschiedenen Technologien sinnvoll in die bestehende Infrastruktur einbindet. Bei der Analyse sollte
demnach auch auf Erkenntnisse von bestehenden Anlagen zurückgegriffen werden, um die
entscheidenden Kriterien für die Standortwahl zu bestimmen.
Für die Konzepterstellung soll ein Antrag auf Förderung über die nationale Klimaschutzinitiative
gestellt werden. In diesem Förderprojekt gilt es, Schwerpunktbereiche für den zukünftigen Ausbau
von regenerativen
Energien und gleichzeitig geeignete Standorte
für alternative
Speichertechnologien zu identifizieren.
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
5.
Erfassung der Einsatzmöglichkeiten neuer Speichertechnologien
Kontaktaufnahme mit beteiligten Akteuren / Beratungsangebot über mögliche Speichersysteme
Festlegung möglicher Förderung / Unterstützung
Projektbegleitung
Feedback / Controlling
Verantwortung / Akteure
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
energielenker Beratungs GmbH
▪ Stadtverwaltung
▪ Bürgerinnen und Bürger
▪ Energieversorger
▪ Energieberater
▪ Unternehmen
▪ Anlagenbetreiber bzw.
Energieversorgungsunternehmen
▪ BMUB Klimaschutzinitiative:
Öffentlichkeitsarbeit
127
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
I. Quartal 2020
6 Monate
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Speicheranlagen: ca. 10.000€
Personal: 0,5 Tage/Woche
Je nach installiertem
Speichersystem bis zu 600 Gramm
je KWh regenerativ erzeugten
Stroms
energielenker Beratungs GmbH
128
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Handlungsfeld 2: Klimagerechte Stadtentwicklung
Pilotprojekt: Entwicklung einer Mustersiedlung
S1
➢ Handlungsfeld: Klimagerechte Stadtentwicklung
Zielgruppe: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Bauherren und Architektinnen und Architekten
Zielsetzung / Fokus: Erhöhung Energieeffizienz und Anteil erneuerbarer Energien in
Neubaugebieten; Initiierung eines Vorzeigeprojektes
Beschreibung
Um die Senkung des Energieverbrauches und somit auch die Reduzierung der THG-Ausstoßes auf
dem Stadtgebiet zu begünstigen, ist die Berücksichtigung von klimagerechter Planung und
Maßnahmen bereits in den frühen Planungsphasen der Stadtentwicklung und der Bauleitplanung
unabdingbar.
Die vorgesehene Bebauungsdichte in Neubaugebieten beeinflusst z. B. über die mögliche
Kompaktheit der Baukörper das AV-Verhältnis (Oberfläche zu Volumen) und somit die Größe der
Flächen, die eine Wärmedämmung erfordern. Eine größere Dichte erleichtert eine energiesparende
Erschließung, sowohl beim Bau der Straßen als auch in der Wirtschaftlichkeit von Angeboten des
ÖPNV´s. Soweit eine alternative Energieversorgung z. B. durch ein Nahwärmenetzwerk o. ä. möglich
ist, sind Flächen für Energiezentrale und Leitungsnetz vorzusehen. Für die Nutzung von passiver
und aktiver Sonnenenergie im Neubaugebiet, wären zudem Vorgaben und Festsetzungen zu den
Dachneigungen und Gebäudeausrichtungen ausschlaggebend. Auch könnten festgelegte Standards
zum Bereich kleinklimatisch wirksamer Dach- und Fassadenbegrünungen in Neubaugebieten
erarbeitet werden.
Die Kolpingstadt Kerpen berücksichtigt bereits energieeffiziente Maßnahmen bei der Planung von
Neubauvorhaben. Um auch in Zukunft die Energieeffizienz in den Vorhaben zu gewährleisten, soll
die Initiierung eines Vorzeigeprojektes erfolgen. Die Mustersiedlung könnte neben der Nutzung von
erneuerbaren Energien auch innovative Mobilitätsstrategien beinhalten. So könnte bei der
Erschließung von Neubaugebieten auch die Errichtung von Mobilitätsstationen (Car-Sharing)
erfolgen.
Als Mustersiedlungsstandort würden die sich in Planung befindlichen Neubaugebiete „Merzenicher
Straße“ (Ortsteil Buir) oder „Maximilianstraße (Ortsteil Türnich) anbieten. Die klimarelevanten
Vorzeigemaßnahmen könnten darin etabliert werden und müssten zudem parallel in der
Öffentlichkeit beworben werden. Die Siedlung soll letztlich auch als Vorzeigeprojekt für weitere
Eigentümer und Bauherren zu einer klimafreundlichen Bauweise motivieren.
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Bildung einer Arbeitsgruppe
Festlegung der Rahmenbedingungen der Zukunftssiedlung
Findung eines geeigneten Neubaugebiets
Erstellung eines Konzeptentwurfs und Investorensuche
Planung und Umsetzung
Bewerbung
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ Architektinnen und Architekten und Bauherren
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ Eigenmittel der Stadt
Zeitplanung und Bewertung
energielenker Beratungs GmbH
129
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
I. Quartal 2019
12 bis 18 Monate;
Danach dauerhaft zu Etablieren
Mittelfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: ca. 1 Tag/Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 600 €/Jahr
Zulässige THG-Emissionen beim
Neubau (Abhängigkeit vom
Gebäudetyp) liegen bei ca. 50 –
60 % unter den Werten für
Referenzgebäude. Hierzu kommt
noch die Eigenstromproduktion &
E-Mobilität der Neubausiedlungen
energielenker Beratungs GmbH
130
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Umsetzung von energetischen Leuchtturmprojekten im Stadtteil Buir:
Nutzung der Abwärme des Tagebau-Sümpfungswassers zur
Wärmeversorgung und Integration von klimafreundlicher Mobilität
S2
➢ Handlungsfeld: Klimagerechte Stadtentwicklung
Zielgruppe: Stadtverwaltung
Zielsetzung / Fokus: klimafreundliche Nuzung lokaler Wärmequellen; Steigerung des Anteils
Radfahrerinnen und Radfahrer
Beschreibung
Im Rahmen dieser Maßnahme soll das Ziel verfolgt werden, energetische Leuchtturmprojekte im
angrenzenden Ortsteil Buir zu etablieren. Dabei könnte auch die oben vorgestellte Wärmegewinnung
des Tagebau-Sümpfungswasser in ein Fernwärmenetz der Kolpingstadt Kerpen geleitet werden.
Ein weiterer Vorschlag wäre, die Integration von klimafreundlicher Mobilität, z. B. in Form von
Mobilstationen, im Ortsteil Buir zu ermöglichen. Auch so könnte die Kolpingstadt Kerpen weitere
Investitionen in zukunftsfähige Energie-Lösungen leisten und würde letztlich zu einem umwelt- und
klimafreundlichen Handeln beitragen.
Arbeitsschritte
1. Ansprache der Energieversorger
2. Wärmeversorgungskonzept mit Tagebau-Sümpfungswasser
3. Integration von klimafreundlicher Mobilität
4. Controlling/Feedback
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ RWE Power AG
▪ Stadtwerke Kerpen
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ Eigenmittel der Stadt
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
III. Quartal 2019
3 Jahre;
Mittelfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: ca. 0,5 Tag/Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 1.000 €/Jahr
Konzepterstellung: ca. 8.000€
Bei der Versorgung von 500
Haushalten á 3 Personen:
3.000 t/a
Erstellung eines energetischen Quartierskonzepts für ein Modellquartier
S3
➢ Handlungsfeld: Klimagerechte Stadtentwicklung
Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger
Zielsetzung
/
Fokus:
Ableitung
energielenker Beratungs GmbH
von
Umsetzungsstrategien
für
eine
energieeffiziente
131
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Quartiersentwicklung
Beschreibung
Die KfW fördert im Rahmen des KfW-Programmes 432 die Erstellung von integrierten energetischen
Quartierkonzepten und die Einstellung eines Sanierungsmanagers zur späteren Umsetzung des
Konzeptes. Im Rahmen eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes werden Anforderungen
an energetische Gebäudesanierungen, effiziente Energieversorgungssysteme und der Ausbau
regenerativer
Energien
mit
demografischen,
ökonomischen,
städtebaulichen
und
wohnungswirtschaftlichen Belangen verknüpft.
Für ein derartiges Vorhaben bietet sich ein Siedlungsbereich mit einer schwerpunktmäßigen
Bautätigkeit der 1960er Jahre an. Die Maastricher Straße im Stadtteil Mödraht würde sich dabei
aufgrund des alten Wohnungsbestands für die Erarbeitung eines Konzeptes anbieten.
Für den Bereich der Maastricher Straße wurde in der Vergangenheit bereits ein integriertes
Stadtentwicklungskonzept erarbeitet. Auf dieser Grundlage könnten energetische Schwerpunkte und
Maßnahmen im Hinblick auf die Bestandsgebäude im Untersuchungsgebiet effektiv entwickelt
werden. Durch die ermittelten Maßnahmen soll die energetische Sanierung/Modernisierung im
Bestand vorangetrieben werden.
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
5.
Antragsstellung KfW-Förderung
Konzepterstellung unter Einbindung aller relevanter Akteure
Beantragung eines Sanierungsmanagers
Sanierungsmanager zur Koordinierung der Konzeptumsetzung
Controlling / Feedback
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ Immobilieneigentümer/innen
▪ Externes Ingenieurbüro
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ KFW-Förderprogramm 432
▪ BMUB Klimaschutzinitiative
(Klimaschutzmanager)
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
III. Quartal 2019
12 Monate für Konzepterstellung,
danach Umsetzung
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: 1 Tag/Woche Kosten zur
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 500 €
Konzepterstellung; ca. 70.000 €
Einsparung nur durch eine
Konzeptumsetzung zu erreichen,
ca. 60 t/a
energielenker Beratungs GmbH
132
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Handlungsfeld 3: Private Haushalte
H1
Kampagne zur Bewerbung von Warmwasserkollektoren
➢ Handlungsfeld: Private Haushalte
Zielgruppe: Private Haushalte, Wohnungsbaugesellschaften
Zielsetzung / Fokus: Einsparung von THG-Emissionen auf dem Stadtgebiet, Nutzungssteigerung von
Warmwasserkollektoren im privaten Gebäudesektor
Beschreibung
Warmwasser-Kollektoren sind technische Anlagen, welche sich das Prinzip der Solarthermie zunutze
machen. Eine solarthermische Anlage zur Warmwasserbereitung kann schon mit kleiner
Kollektorfläche gute Erträge in privaten Haushalten erzielen. Im Vergleich zu einer
Warmwasserbereitung durch herkömmliche mit Gas, Strom oder Öl betriebene Systeme, können
Warmwasser-Kollektoren die Energiekosten um etwa 60 % senken.
Um zukünftig den Öl-, Gas- und Stromverbrauch auf dem Stadtgebiet Kerpen zu reduzieren, soll eine
Kampagne zur Bewerbung von Warmwasserkollektoren umgesetzt werden. In Kooperation mit den
Stadtwerken, der örtlichen Energieberatung und Fachhandwerksbetrieben, soll eine Kampagne zur
Nutzung von Warmwasserkollektoren durchgeführt werden. Dies könnte in Form einer
Informationsveranstaltung oder der Bereitstellung von Informationsmaterialien erfolgen.
Ziel der Maßnahme ist es, über die Errichtung von Warmwasserkollektoren auf geeigneten privaten
Gebäudedächern zu informieren. Im Rahmen der Kampagne, sollen der Bevölkerung die potenzielle
Wärmegewinnung sowie Preise und Finanzierungsmöglichkeiten vermittelt werden.
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Bildung einer Arbeitsgruppe mit ggf. externen Akteuren/innen
Konzeption der Kampagne und den einzelnen Bausteinen
Planung der Öffentlichkeitsarbeit und Bereitstellung der Materialien
Zielgruppenspezifische Bewerbung der Kampagne
Durchführung der Kampagne
Feedback und Controlling
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ Externe Dienstleister/innen
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ Eigenmittel der Stadt;
▪ BMUB Klimaschutzinitiative:
Öffentlichkeitsarbeit
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
I. Quartal 2021
3 Monate;
Danach ggf. wiederholen
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: 0,5 Tage / Woche
Öffentlichkeitsarbeit: 2.000 €
Bei Installation von 100 Anlagen
zur Warmwasserbereitung (2m²):
17,5 t/a
energielenker Beratungs GmbH
133
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Kampagne zur Nutzung des bestehenden Solarpotenzialkatasters und
Erweiterung um Garagendächer
H2
➢ Handlungsfeld: Private Haushalte
Zielgruppe: Private Hausbesitzende, Wohnungsgesellschaften und Bürgerinnen und Bürger
Zielsetzung / Fokus: Ausbau von PV-Anlagen im Stadtgebiet zur Eigenstromversorgung
Beschreibung
Neben dem bereits verfolgten Ausbau von PV-Anlagen auf Unternehmensdächern und den Dächern
kommunaler Liegenschaften, soll weiterhin der Ausbau auf Dächern privater Häuser unterstützt
werden. Die Hauseigentümer sollen dabei über den Nutzen von PV-Anlagen im Rahmen einer
Informationskampagne informiert werden.
Ziel der Maßnahme ist, in Kooperation mit den Stadtwerken, der Energieberatung der
Verbraucherzentrale
NRW
sowie
eventuell
lokalen
Banken,
Solarfirmen
und
Fachhandwerksbetrieben eine Informationsveranstaltung zu planen, um über die Errichtung von
Photovoltaik auf geeigneten privaten Gebäudedächern sowie Garagendächern zu informieren.
Im Rahmen der Kampagne sollten hierbei Information zur Eigenbedarfsnutzung sowie
Finanzierungsmöglichkeiten von besonderer Bedeutung sein. Des Weiteren soll über das
Solardachkataster des Rhein-Erft-Kreises verstärkt informiert werden.
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
5.
Bildung einer Arbeitsgruppe mit ggf. externen Akteuren
Konzeption der Kampagne und den einzelnen Bausteinen
Planung der Öffentlichkeitsarbeit und Bereitstellung der Materialien hierzu
Durchführung der Kampagne
Feedback und Controlling
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ Externe Akteure
▪ Kreditinstitute
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ BMUB Klimaschutzinitiative: Öffentlichkeitsarbeit
▪ Sponsoring von Informationsmaterialien (von der
Verbraucherzentrale etc.)
▪ Eigenmittel der Stadt
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
II. Quartal 2019
9 Monate
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: 0,5 Tage / Woche
Öffenltichkeitsarbeit: 1.000 €
Kampagne: 1.500€
Je kWh erzeugtem Strom werden
ca. 532 g CO2e eingespart
energielenker Beratungs GmbH
134
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
H3
Informationskampagne für Immobilienbesitzer
➢ Handlungsfeld: Private Haushalte
Zielgruppe: Immobilienbesitzer/innen, Bauherren
Zielsetzung / Fokus: Steigerung der Sanierungsrate im Sektor private Haushalte auf dem Stadtgebiet
Beschreibung
Um Hemmnisse und Informationsdefizite bei privaten Gebäudeeigentümern und Bauherren im
Bereich der energetischen Sanierung abzubauen, soll eine innovative und ansprechende
Informationskampagne zum Themenfeld energetische Gebäudesanierung entwickelt und umgesetzt
werden. Hierbei soll es insbesondere um die Verbreitung von geringinvestiven
Sanierungsmaßnahmen gehen, die jeder Immobilienbesitzende selbst umsetzen kann.
Beispiele für eine mögliche Kampagne wären:
▪ Aktion „Tag des sanierten Gebäudes“, bei dem private Gebäudeeigentümer ihr
Gebäude für die Öffentlichkeit zugänglich machen und Interessierten ihre
persönlichen Erfahrungen schildern
▪ Aktion „Tag der offenen Baustelle“, bei dem Bürgerinnen und Bürger, die derzeit
sanieren ihre Baustelle für die Öffentlichkeit zugänglich machen
▪ Thermographie-Aktion in der Kolpingstadt Kerpen mit kostengünstiger
Initialberatung
Die Informationskampagne sollte sich verschiedenster Kommunikationswege bedienen, um über
einen längeren Zeitraum das Thema kontinuierlich bei der Bevölkerung in Kerpen präsent zu halten.
Bestandteil der Kampagne können neben regelmäßigen Informationsveranstaltungen zu konkreten
Themen auch die Bereitstellung von Informationsbroschüren zum Thema energiesparende
Umsetzungsmaßnahmen sein.
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Definition von Themenfeldern und Kommunikationswegen
Recherche und Kontaktaufnahme mit potenziellen Akteuren
Erarbeitung der Themen und Entwicklung von Konzepten für die jeweilige Aktion
Bewerbung der geplanten Aktion
Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
Feedback/Controlling
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ Energieberatung
▪ Immobilieneigentümer/innen
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ Klimaschutzinitiative: Öffentlichkeitsarbeit
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
II. Quartal 2020
9 Monate
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: ca. 0,5 Tage/Woche
Kampagnen: ca. je 6.000 €
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme;
Über spätere Umsetzung von
Sanierungsmaßnahmen
energielenker Beratungs GmbH
135
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Handlungsfeld 4: Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz
Ö1
➢ Handlungsfeld: Öffentlichkeitsarbeit
Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Touristen
Zielsetzung / Fokus: Sensibilisierung und Motivierung zum Thema Klimaschutz
Beschreibung
Der Transfer von Wissen und Informationen stellt die Grundlage einer erfolgreichen
Klimaschutzarbeit dar. Obwohl die Kolpingstadt Kerpen bereits eine aktive und vielseitige
Öffentlichkeitsarbeit
zum
Thema
Klimaschutzschutz
aufweist,
bestehen
hier
noch
Optimierungsmöglichkeiten.
Um das Thema Klimaschutz nachhaltig in der Bevölkerung zu verankern und eine
Wissensvermittlung über die Fortschritte, aktuelle Handlungsschritte und Klimaschutzaktivitäten im
Stadtgebiet zu ermöglichen, sind regelmäßige Veröffentlichungen sowie Veranstaltungen
ausschlaggebend. Diese sollten möglichst über viele unterschiedliche Kommunikationskanäle
stattfinden, um eine zielgruppenspezifische Ansprache zu ermöglichen.
Im Rahmen dieser Maßnahme soll ein Leitfaden entwickelt werden, mit dem die regelmäßige und
zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit sichergestellt wird. Hierbei sollen folgende
Einzelmaßnahmen bzw. Anforderungen erfüllt werden:
▪
▪
▪
Veröffentlichung regelmäßigen Pressemitteilungen an den lokalen Presseverteiler
Erstellung und Auslage von Flyern und Broschüren im Rathaus
Einrichtung einer Ideenbörse zum Thema Klimaschutz sowie „Klik-leicht gemacht“
auf der Webseite der Stadt
▪ Etablierung eines Accounts bei Instagram mit regelmäßigen Updates
▪ Etablierung eines Accounts bei Twitter mit regelmäßigen Updates
▪ Einrichtung eines Klimaschutzpreises für Klimaaktivitäten im Stadtgebiet
▪ Erstellung einer (Online-) Karte mit den Klimaaktivitäten und Best-PracticeBeispielen im Stadtgebiet
▪ Planung von Aktionstagen mit Nutzung der bestehenden Festen und Aktionen in
den Ortsteilen
Arbeitsschritte
1. Gründung einer Arbeitsgruppe
2. Entwicklung eines Systems zur dauerhaften, zielorientierten und themenspezifischen
Öffentlichkeitsarbeit
3. Umsetzung
4. Kontinuierliche Weiterentwicklung
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ Externe Dienstleister
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ Eigenmittel der Kolpingstadt Kerpen
▪ BMUB Klimaschutzinitiative:
Öffentlichkeitsarbeit
energielenker Beratungs GmbH
136
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
I. Quartal 2019
Dauerhaft zu etablieren
Langfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: 0,25 Tage / Woche
Öffentlichkeitsarbeit: 1.000 €
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme
energielenker Beratungs GmbH
137
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Ö2
Kampagne für klimafreundliche Mobilität
➢ Handlungsfeld: Öffentlichkeitsarbeit
Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger
Zielsetzung / Fokus: Sensibilisierung und Motivierung für klimagerechte Mobilität; Senkung der
verkehrserzeugten THG-Emission
Beschreibung
Der Wissens- und Informationstransfer ist essentiell für eine erfolgreiche Klimaschutzarbeit. Um ein
Bewusstsein für eine klimafreundliche Mobilität zu generieren, sollen Aktionen und Projekte zu
unterschiedlichen Mobilitätsthemen durchgeführt werden. Diese sollen eine Wissensgrundlage
schaffen, Informationen übermitteln, motivieren sowie bestehenden Hemmnissen und Ängsten
entgegenwirken.
Im Zuge dieser Maßnahme soll eine Kampagne entwickelt werden in der unterschiedliche Aktionen
und Projekte identifiziert und umgesetzt werden. Hierbei sollen unter anderem die folgenden
Einzelmaßnahmen umgesetzt werden:
▪
▪
▪
▪
▪
Durchführung von regelmäßigen Aktionen zur Steigerung des Radverkehrs
Durchführung eines Aktionstages "Tag-des-E-Autos"
Ausbau der Aktion Stadtradeln
Ansprache neuer Zielgruppen
Durchführung einer Kampagne zur Veranschaulichung von CO 2-Verbräuchen einzelner
Verkehrsmittel,
▪ Durchführung eines „Brötchen-Wettbewerbs",
▪ Veröffentlichung von Testimonials für S-Bahn-, Bus-, Rad- und Fußverkehr,
▪ Einführung eines Kampagnentages „in die Stadt ohne mein Auto“
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
Bildung einer Arbeitsgruppe
Erarbeitung eines Maßnahmenprogramms
Durchführung der Kampagne mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit
Evaluierung der Kampagne
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ AGFS
▪ Externe Akteure
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ Eigenmittel der Stadt
▪ BMUB Klimaschutzinitiative:
Öffentlichkeitsarbeit
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
IV. Quartal 2019
12 Monate
Langfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Konzepterstellung: 500€
Personalkosten: 0,5 Tage/Woche
Öffentlichkeitsarbeit: 1.000€
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme
energielenker Beratungs GmbH
138
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Gründung einer Klima-AG an Schulen zur Kooperation mit der
Stadtverwaltung
Ö3
➢ Handlungsfeld: Öffentlichkeitsarbeit
Zielgruppe: Kinder und Jugendliche, Lehrende und Erziehende
Zielsetzung / Fokus: Sensibilisierung und Motivierung von Kindern und Jugendlichen für das Thema
Klimaschutz
Beschreibung
Es ist eine Bildungsaufgabe, Schülerinnen und Schülern ein Verantwortungsbewusstsein und
Selbstwirksamkeitsempfinden für den Klimaschutz zu vermitteln. Dabei sollen die Schülerinnen und
Schülern möglichst früh für das Thema Klimaschutz sensibilisiert werden. Um ein Bewusstsein für
das Thema Klimaschutz nachhaltig zu generieren, sollen Klimaschutzthemen in Schulen integriert
werden.
Im Rahmen dieser Maßnahme soll eine Arbeitsgruppe „Klima-AG“ gegründet werden in der
Mitarbeitende der Stadtverwaltung, Lehrkräfte sowie die Schulleitungen, pädagogische Fachkräfte,
interessierte Eltern sowie weitere Akteure gemeinsam das Thema Klimaschutz in den Schulen
gemeinsam Verstetigen. Aufgabe dieser Klima-AG ist, neben der Planung und Durchführung von
Projekten, die Entwicklung eines Konzeptes zur Implementierung des Themas Klimaschutz in den
Alltagshandel der Schulen.
In diesem Zuge sollen Ausflüge, Spiele und Exkursionen verschiedener Themen zum Bereich
Klimaschutz geplant und durchgeführt werden. Diese sollen eine Wissensgrundlage schaffen und
Informationen altersgerecht an die Kinder und Jugendliche weitergeben. Potenzielle Beispiele hierfür
sind:
▪ Aktion "Bike-to-School"-Day (auch denkbar Ausbau Bike-to-work-Tage)
▪ Initiierung eines Projektausflugs zum Energiekompetenzzentrum Horrem
▪ Initiierung eines Wettbewerbs zum Thema Klimaschutz in den Kerpener Schulen
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Ansprache der Schulen und aller Akteure;
Bildung einer Arbeitsgruppe;
Planung eines ersten AG-Treffens;
Durchführung des Treffens;
Erarbeitung von gem. Zielen, Projekten und des Konzeptes;
Feedback und Controlling
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ Externe Akteure (Energie-Kompetenz-Zentrum
usw.)
▪ Regionale Akteure (Vereine, Eltern, usw.)
▪ Lehrkörper (Schulen)
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
Eigenmittel der Kolpingstadt Kerpen
Ggf. Sponsoren für Aktionen
energielenker Beratungs GmbH
139
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
III. Quartal 2019
9 Monate;
Dann dauerhaft zu etablieren
Mittelfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: 1 Tage / Woche
Ggf. Finanzierung von Aktionen
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme
energielenker Beratungs GmbH
140
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Ö4
Aufbau eines Klimaschutznetzwerks
➢ Handlungsfeld: Öffentlichkeitsarbeit
Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen
Zielsetzung / Fokus: Vernetzung zentraler Akteure im Stadtgebiet; Wissensaustausch und
Projektinitiierung; Erhöhte Aufmerksamkeit durch gemeinsame Außendarstellung
Beschreibung
Um den Wissenstransfer im Stadtgebiet und die Mitarbeit und Akzeptanz bezüglich Klimaschutz
sicherzustellen und die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen und Projekte aus dem integrierten
Klimaschutzkonzept zu gewährleisten, soll ein Klimaschutznetzwerk gebildet werden.
Das Netzwerk soll die Kommunikation und Koordination der Maßnahmenumsetzung erleichtern und
eine langfristige Entwicklung der Klimaschutzarbeit gewährleisten. Wichtig sind dabei regelmäßige
Treffen der Akteure sowie jährlich durchgeführte Klimakonferenzen. Das Netzwerk soll das Ziel
verfolgen, durch positive Maßnahmen und Aktivitäten, das Thema Klimaschutz zu vermitteln und
Multiplikatoren zu werben. Ifolgedessen soll eine möglichst große, heterogene Teilnehmerzahl aus
allen Gesellschaftsbereichen erreicht werden.
Die Gewinnung weiterer Multiplikatoren ist, gerade zu Beginn der Umsetzungsphase, eines der
wichtigsten Anliegen des Netzwerkes. So soll unter anderem im Netzwerk der „Arbeitskreises
Energie“ verstärkt eingebunden werden. Zudem sollen „Klimaschutzbeauftragte“ in den Ortsteilen
benannt/gefunden und in das Netzwerk integriert werden, um die einzelnen Ortsteile in die
Klimaschutzarbeit mit einzubinden. Zukünftig sind hier auch vermehrt Projekte in den einzelnen
Ortsteilen durchzuführen.
Grundsätzlich wird mit dem Klimaschutznetzwerk zum einen der Know-How-Transfer und das
„Wir-Gefühl“ im Stadtgebiet unterstützt sowie zum anderen eine Identifikation mit dem Thema
Klimawandel/Klimaschutz gebildet. Zugleich bildet das Netzwerk eine Plattform zur
Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung der Klimaschutzaktivitäten der Kolpingstadt Kerpen
gebildet.
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
5.
Ansprache bestehender Akteure
Durchführung eines ersten Netzwerktreffens
Veröffentlichung des Netzwerkes mittels Presseartikel und Webseitenauftritt
Ausbau des Netzwerkes durch die Unterstützung erster Aktionen, Projekte oder Maßnahmen
Weiterführung und Controlling
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ Externe und regionale Akteure
▪ Arbeitskreis Energie
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ BMUB Klimaschutzinitiative:
Öffentlichkeitsarbeit
▪ Eigenmittel der Stadt
energielenker Beratungs GmbH
141
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
I. Quartal 2019
Dauerhalft zu etablieren
Langfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: 0,5 Tage / Woche
Öffentlichkeitsarbeit: 1.000 € /Jahr
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme
energielenker Beratungs GmbH
142
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Handlungsfeld 5: Klimafreundliche Mobilität
Ausbau und Instandhaltung des Radwegenetzes / Fahrradfreundliche
Gestaltung zentraler Knotenpunkte
M1
➢ Handlungsfeld: Klimafreundliche Mobilität
Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger, Pendelde und Touristen
Zielsetzung / Fokus: Reduktion der verkehrsinduzierten THG-Emissionen durch Verbesserung und
Ausbau der Infrastruktur; Veränderungen des Modal Split zu Gunsten des Fuß- und Fahrradverkehrs
Beschreibung
Der Ausbau und die Instandhaltung der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur ist ein wesentlicher
Baustein zur Attraktivierung des Fuß- und Radverkehrs sowie der Förderung der Alltagsmobilität mit
dem Fahrrad.
Um die Infrastruktur der Radwege zu optimieren und für die Zukunft sicherzustellen, sollen im
städtischen Raum verschiedene Neubau- und Instandhaltungsmaßnahmen geprüft und ggf.
durchgeführt werden:
-
Optimierung und Ergänzung zu einem flächendeckenden und erkennbaren Fahrradwegenetz
Optimierung der Radwege in Wohn- und Neubaugebieten
Optimierung und Erstellen von (Schnell-) Radwegen zwischen den Ortsteilen
Instandhaltungen und Pflege der Radwege
Übergeordnetes Ziel ist somit die Förderung des Radverkehrs durch attraktive, sichere und
nachhaltige Infrastrukturen. Dies soll eine Senkung des motorisierten Individualverkehrs zur Folge
haben.
Diese Maßnahme steht mit der Maßnahme M 4 in Verbindung.
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
5.
Bildung einer Arbeitsgruppe
Identifizierung der Schwachstellen
Optimierungsplan sowie Finanzierungsplan entwickeln
Kontinuierliches Durchführen der Einzelmaßnahmen
Feedback und Controlling
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ ADFC
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ Eigenmittel der Stadt
▪ BMUB Klimaschutzinitiative: Investive
Maßnahmen (50 % Förderung)
▪ Förderrichtlinie Nahmobilität des Landes NRW
(FöRi Nah)(bis zu 80% Förderung)
energielenker Beratungs GmbH
143
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
II. Quartal 2019
9 Monate;
Danach dauerhaft umzusetzen
Mittelfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Je nach Einzelmaßnahme zu
definieren
Personal: 0,25 Tage / Woche
Ca. 3 kg THG-Einsparung je
vermiedene innerstädtische
Autofahrt von 10 km ;
Annahme: 100 Menschen fahren
10 km pro Woche mit dem Rad
anstatt mit dem Pkw ca.
53.000 km im Jahr THGEinsparung von ca. 16 t pro Jahr
energielenker Beratungs GmbH
144
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Etablierung der Stadtverwaltung als Vorbild im Bereich klimafreundliche
Mobilität
M2
➢ Handlungsfeld: Klimafreundliche Mobilität
Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger
Zielsetzung / Fokus: Durch vorbildliches Handeln Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zum
„mitmachen“ animieren und das Interesse wecken / Als gutes Beispiel vorangehen
Beschreibung
Die Stadt ist in der Klimaschutzarbeit aufgefordert eine Vorbildfunktion zu übernehmen, um
Bürgerinnen und Bürger und andere Akteure zur Umsetzung von eigenen Klimaschutzmaßnahmen
zu gewinnen. Setzt sich die Stadtverwaltung aktiv für den Klimaschutz ein, werden die Bürgerinnen
und Bürger, Vereine, Gewerbetreibenden und Unternehmen ihren guten Beispielen folgen.
Die Mobilitätsbranche hat sich bereits in den letzten Jahren verändert. Für die nahe Zukunft wird ein
zunehmender, technischer Fortschritt sowie Verhaltensänderungen im Mobilitätsbereich
prognostiziert. Um als Vorbild voran zu gehen, sollte die Stadtverwaltung sukzessive auf
klimafreundliche Mobilität umgestellt werden.
Die Ausstellung von Jobtickets ist eine Variante, die Verkehrsteilnehmer/innen weg vom
Individualverkehr, hin zum Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel zu bewegen. Das Interesse an
dem Angebot sollte über eine Umfrage ermittelt werden.
Mobilitätsberatungen können positiven Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl der Bürgerinnen und
Bürger nehmen. Durch das Anbieten einer Beratungsstelle sowie kostenloser Beratung kann
interessierten Personen eine idealerweise, nachhaltigere Alternative zu deren bisherigen
Mobilitätsnutzung aufgezeigt werden.
Mitfahrervermittlung ist eine weitere klimafreundliche Umsetzungsmaßnahme und meint die
Organisation und das Angebot eines Mitfahrernetzwerkes in der Verwaltung, bei dem
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter festgelegten Regeln Fahrgemeinschaften organisieren
können. Dies kann z. B. in Form von Pendler-Apps erfolgen. Besonders relevant für erfolgreiche
Mitfahrzentralen ist die Neutralität des Angebotes, so dass die Nutzung des Angebotes auf einem
guten Vertrauensverhältnis basiert und der Sicherheitsaspekt grundsätzlich beachtet wird. Daher ist
im besten Fall die Internetseite der Stadtverwaltung als Plattform für die Mitfahrzentrale zu nutzen.
Im späteren Verlauf gilt es zudem, das Angebot ausrechend zu kommunizieren und zu bewerben.
Hierbei können die regionalen Radiosender und Zeitungen wichtige Akteur darstellen.
Gleichzeitig soll bei einer nötigen Erneuerung oder Ersatzbeschaffung eine Fuhrparkumstellung,
wenn möglich, auf CO2-arme-Mobilität stattfinden. Hierbei kann sowohl die direkte Umstellung auf EFahrzeuge sowie Erdgas-Fahrzeuge in Betracht gezogen werden.
Zusammen bringen die Projekte neben den Einsparungen an THG-Emissionen auch eine
Verringerung an Benzinkosten mit sich. Zudem wirkt die Kolpingstadt Kerpen damit als Vorbild für die
Bevölkerung und verkleinert die Hemmschwelle zur Umstellung auf E-Autos in anderen Sektoren.
Diese Maßnahme steht mit der Maßnahme M 4 in Verbindung.
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
5.
Bildung einer Arbeitsgruppe „Mobilität“
Berater(-duo) ernennen
Beratungs-und Angebotsportfolio zur Ausarbeitung erstellen
Analyse der Angebotsnutzung
Feedback und Controlling
Verantwortung / Akteure
energielenker Beratungs GmbH
▪ Stadtverwaltung
145
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
▪ ÖPNV-Betriebe
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪
Eigenmittel der Stadt
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
I. Quartal 2019
6 Monate;
Danach dauerhaft zu etablieren
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: ca. 0,25 Tage/Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 500€
Jobticket: ca. 25.000€/Monat
Ca. 3 kg THG-Einsparung je
vermiedene innerstädtische
Autofahrt von 10 km
energielenker Beratungs GmbH
146
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Neubau der Europaschule unter verkehrsvermeidenden Gesichtspunkten
M3
➢ Handlungsfeld: Klimafreundliche Mobilität
Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonal, Angestellte
Zielsetzung / Fokus: Ziel ist eine erhöhte Verkehrsvermeidung in unmittelbarer Umgebung der
Europaschule
Beschreibung
Bei der Planung des Neubaus der Europaschule sollen in der unmittelbaren Umgebung
verkehrsvermeidende Eigenschaften der Infrastruktur berücksichtigt werden. Dies kann realisiert
werden durch eine Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs hin zur Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel sowie der Attraktivierung des Fuß- und Radverkehrs.
Die Motivation zum Fuß- bzw. Radverkehr kann durch eine erhöhte Sicherheit der entsprechenden
Wege und durch eine bewusste Entscheidung gegen die Vereinfachung des Individualverkehrs
entstehen. Es wird daher empfohlen, die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu erhöhen,
„Zebrastreifen“ vor der Schule anzulegen und andererseits die Parkmöglichkeiten für Autos relativ
klein zu dimensionieren.
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
5.
Identifizierung der geeigneten verkehrsvermeidenden Eigenschaften
Integration der verkehrsvermeidenden Eigenschaften in die Bebauungspläne
Begleitung bei der Umsetzung der Baumaßnahmen
Vorher-/Nachher Analyse in Bezug auf das Verkehrsaufkommen
Feedback der Betroffenen einholen
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ Bauherr, Planungsbüro, etc.
▪ Europaschule
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪
Eigenmittel der Stadt
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
II. Quartal 2020
12 Monate;
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personal: ca. 0,25 Tage/Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 1.000€
Ca. 3 kg THG-Einsparung je
vermiedene innerstädtische
Autofahrt von 10 km ;
energielenker Beratungs GmbH
147
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Aufstellung eines Mobilitätsprogramms
Klimaschutzkonzeptes
unter
Berücksichtigung
des
M4
➢ Handlungsfeld: Klimafreundliche Mobilität
Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger, Pendler und Touristen
Zielsetzung / Fokus: Sensibilisierung für klimagerechte Mobilität; Klimafreundliche Gestaltung der
zukünftigen Verkehrspolitik; Stärkung der Nahmobilität; Schaffung und Vernetzung attraktiver und
alternativer Verkehrsmittel; Senkung der verkehrserzeugten THG-Emission
Beschreibung
Die Kolpingstadt Kerpen ist dabei, sich einem Wandel zu stellen. Die Veränderungen sollen durch
eine angepasste Stadtentwicklung begleitet werden. Parallel sollen für Wirtschaft und Bürgerschaft
zukunftsfähige, das Klima schonende Mobilitätsangebote geschaffen werden.
In einem durch die Kölner P.3 Agentur moderierten kooperativen Prozess, wurde Ende 2017 für die
Kolpingstadt Kerpen eine verkehrliche Zukunftsperspektive in Form eines Mobilitätsleitbildes
erarbeitet. Das hier entstehende „Mobilitätsprogramm“ soll dabei die verschiedenen Aspekte der
Nahmobilität ganzheitlich betrachten und vertiefen.
Im Rahmen dieser Maßnahme soll das Handlungsfeld „Klimafreundliche Mobilität“ mit dem
Mobilitätsprogramm synchronisiert werden, um anschließend als Grundlage zur Erarbeitung des
konkreten Mobilitätsprogramms zu dienen.
Insbesondere sollen folgende Einzelmaßnahmen verknüpft bzw. in das Mobilitätsprogramm
aufgenommen werden:
▪
▪
▪
▪
Erlassung einer Fahrradabstellplatzsatzung zur Festlegung von Geltungsbereichen, Gestaltung,
Größe, Anzahl, etc. von Abstellplätzen
Etablierung von Fahrradstationen, an denen auch ein Fahrradverleih / Bike-Sharing möglich ist
Etablierung neuer Verfahrenskonzepte zugunsten des ÖPNVs sowie der Fahrradnutzung und
Einschränkung des MIVs
Prüfung der Möglichkeiten zur Umverteilung des Verkehrsverbunds zugunsten des
Umweltverbundes
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
Bildung einer Arbeitsgruppe
Synchronisierung der Maßnahmen
Entwicklung des Leitbildes „Mobilitätsprogramm“
Stetige Umsetzung der verknüpften Maßnahmen
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ AGFS
▪ Weitere Akteure des Mobilitätsprogramms
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ BMUB Klimaschutzinitiative: Investive
Maßnahmen (50 % Förderung)
▪ Förderrichtlinie Nahmobilität des Landes NRW
(FöRi Nah)(bis zu 80% Förderung)
▪ BMUB Klimaschutzinitiative (50 % Förderung)
▪ Externe Dienstleister
▪ Eigenmittel der Stadt
energielenker Beratungs GmbH
148
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
I. Quartal 2019
6 Monate
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Leitbilderstellung: 500€
Personalkosten 0,5 Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: 1.000€
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme
energielenker Beratungs GmbH
149
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
M5
Querung A4 für Fahrradfahrer in Kerpen-Sindorf
➢ Handlungsfeld: Klimafreundliche Mobilität
Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger
Zielsetzung / Fokus: Förderung und Stärkung des Fahrradverkehrsanteils
Beschreibung
Im Zuge des Beteiligungsprozesses wurde u. a. eine Bürgerveranstaltung zum Handlungsfeld
„Mobilität“ durchgeführt. Im Rahmen der Veranstaltung wurden unterschiedliche Hinweise zu
Ausbau- und Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der Radwegeinfrastruktur zusammengetragen.
Um den Fahrradverkehrsanteil in der Kolpingstadt Kerpen zu stärken, soll im Rahmen dieser
Maßnahme die Umsetzung einer Querung für den Radverkehr über die Bundesautobahn 4 erfolgen.
Die Umsetzung des Fahrradstreifens ist im Ortsteil Kerpen-Sindorf (Erfttalstraße) vorgesehen, da die
bereits vorhandene Querung aktuell vom motorisierten Individualverkehr und Fußverkehr genutzt
werden kann.
In einem ersten Schritt sollte die vorgesehene Querung auf der Erfttalstraße, auf eine potenzielle
Erweiterung des Fahrradweges überprüft werden. Die Umsetzung der Maßnahme verfolgt dabei das
Ziel, kürzere Verbindungen zwischen den Stadtteilen zu schaffen und infolgedessen den Anteil des
städtischen Fahrradverkehrsanteils zu steigern.
Arbeitsschritte
1. Überprüfung der Querung der A4 auf eine Radwegerweiterung
2. Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahme
3. Feedback/Controlling
Verantwortung / Akteure
▪ Stadtverwaltung
▪ Externe Dienstleistende
▪ Straßenbaulastträger, etc.
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ Eigenmittel der Stadt
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
II. Quartal 2019
9 Monate
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personalkosten 0,5 Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: 1.000€
Pro 10 km Strecke werden 3 kg
CO2e eingespart
energielenker Beratungs GmbH
150
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
M6
Radschnellverbindung Kerpen - Köln
➢ Handlungsfeld: Klimafreundliche Mobilität
Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger
Zielsetzung / Fokus: Förderung und Stärkung des Fahrradverkehrsanteils
Beschreibung
Radschnellwege sind eine gute Möglichkeit, um hochwertige Radverkehrsverbindungen zu schaffen,
die Wohn- und Gewerbegebiete oder auch verschiedene Stadtzentren miteinander verknüpfen. Die
Umsetzung von Radschnellwegen erfordert Geradlinigkeit, eine optimale Oberflächenbeschaffenheit
sowie großzügige Radwegbreiten. So kann letztlich durch wenig Energieaufwand, eine gleich
bleibende Fahrgeschwindigkeit erzielt werden.
In der Stadt Köln laufen bereits Planungen für einen Radschnellweg zwischen der Universität Köln
und der Stadt Frechen. Zurzeit werden ersten Baumaßnahmen für den geplanten Radschnellweg
vorgestellt.
Um auch den stark frequentierten Verkehr pendelnder Personen zwischen den Städten Köln und
Kerpen zu entlasten, soll im Zuge dieser Maßnahme überprüft werden, ob eine
Radschnellverbindung zwischen den beiden Städten umsetzbar wäre.
Dies erfordert die Überprüfung der Gegebenheiten vor Ort sowie die Kooperation mit der
Stadtverwaltung Köln.
Arbeitsschritte
1.
2.
3.
4.
5.
Abstimmung mit der Stadtverwaltung Köln
Konzeptionierung
Auswahl der ersten Baumaßnahmen
Durchführung der Baumaßnahmen
Controlling
▪ Stadtverwaltung
Verantwortung / Akteure
▪ Straßenbaulastträger
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
▪ Eigenmittel der Stadt
Zeitplanung und Bewertung
Maßnahmenbeginn
Laufzeit
Fristigkeit
II. Quartal 2020
18 Monate
Kurzfristig
Umsetzungskosten
THG-Einsparpotenzial
Priorität
Personalkosten 0,5 Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: 1.000€
Pro 10 km Strecke werden 3 kg
CO2e eingespart
energielenker Beratungs GmbH
151
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
15 Verstetigungsstrategie
Netzwerk Klimaschutzakteure
Dem schrittweisen Ausbau der Kooperation mit den örtlichen Akteuren ist eine
zielgruppenorientierte Ansprache voranzustellen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass durch
den unterschiedlichen Beratungsbedarf das Zusammenfassen von Akteuren zu Gruppen
sinnvoll und zielführend ist (DIFU 2011, S. 167).
Die Ziele zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung sowie zum Einsatz
regenerativer Energieträger werden nur im Zusammenspiel der einzelnen Akteure erreichbar
sein. Das konkrete Handeln verteilt sich auf den Schultern verschiedener Zielgruppen. Eine
Auswahl relevanter Akteure zeigt die unten stehende Abbildung.
Abbildung 71: Akteursnetzwerk (DIFU 2011)
Die Partizipationsaktivitäten zur Akteursansprache sind vielschichtig. Insbesondere die
folgenden Zielgruppen unterliegen einer besonderen Fokussierung:
•
•
•
•
•
Wohnungswirtschaft
Private Hauseigentümer
Industrie und Gewerbe
Verbraucher
Jugendliche / Schülerinnen und Schüler
Die Vernetzung der Akteure untereinander ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ihre
Partizipation. Durch die Transparenz zwischen allen Mitwirkenden können Innovationen
angeregt und gegenseitiges Verständnis bei Umsetzungsproblemen geweckt werden.
energielenker Beratungs GmbH
152
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Neben der klassischen zielgruppenorientierten Ansprache der Akteure ist es wichtig, dass
die Stadtverwaltung Kerpen als Gesamtkoordinator und Vermittler auch innerhalb der
eigenen Strukturen gut vernetzt ist. Die verschiedenen Bereiche, Ämter sowie städtischen
Gesellschaften müssen untereinander in stärkerem Maße im Austausch stehen und
kommunizieren.
Auf dem Stadtgebiet Kerpen gibt es bereits heute eine Vielzahl vorhandener
Akteursnetzwerke, die Berührungspunkte mit den Themen Energie und Klimaschutz haben.
U.a. handelt es sich dabei um:
•
•
•
•
•
Innogy
Rhein-Erft-Kreis
ADFC
VCD
Verbraucherzentrale
Auf dem Stadtgebiet Kerpen gibt es somit bereits heute eine Vielzahl vorhandener
Akteursnetzwerke, die Berührungspunkte mit den Themen Energie und Klimaschutz haben
und auf die im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes verstärkt zurückgegriffen
werden soll. Es besteht mit den existierenden Strukturen nicht nur ein großes Know-How im
Bereich Klimaschutz, Steigerung der Energieeffizienz und Ausbau der erneuerbaren
Energien, sondern auch die Möglichkeit, über die Realisierung einzelner Projekte,
Ressourcen zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen.
Die Akteure des bestehenden Akteursnetzwerks dienen somit auch als Multiplikatoren und
Ideengeber. In dieser Funktion sollen sie das Thema Klimaschutz weiter in ihre Netzwerke
tragen und über diese bereits bestehenden Netzwerkstrukturen eine jeweils
zielgruppenspezifische Ansprache ihrer Netzwerkmitglieder ermöglichen (siehe folgende
Abbildung 72).
Abbildung 72: Struktur der Netzwerkarbeit
energielenker Beratungs GmbH
153
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Klimaschutzmanagement
Um die Vielzahl der Projektvorschläge strukturiert bearbeiten, umsetzen und
öffentlichkeitswirksam darstellen zu können, ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in
der Verwaltung sinnvoll. Da die bisherigen Aufgaben durch die Angestellten der Stadt
parallel zu ihren Kerntätigkeiten wahrgenommen werden, ist eine Realisierung der
zahlreichen Projekte nur durch die Einstellung eines Klimaschutzmanagers / einer
Klimaschutzmanagerin und die zusätzliche Verteilung von Aufgaben auf die jeweiligen
Fachbereiche möglich. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass das
Klimaschutzkonzept umsetzungsfähig ist.
Der Einsatz des Klimaschutzmanagements als beratende Begleitung für die Umsetzung
eines Klimaschutzkonzeptes, wird im Rahmen der Klimaschutzinitiative des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert.
Das Klimaschutzmanagement soll einen Teil der Maßnahmen federführend umsetzen, ein
weiteres Maßnahmenbündel wird von ihm angestoßen (insbesondere außerhalb des
Zuständigkeitsbereiches der Stadt) und ein verbleibender Teil konzeptionell initiiert und in
der Umsetzungsphase begleitet. Das Klimaschutzmanagement ist dabei nicht für das
gesamte Maßnahmenpaket des Klimaschutzkonzeptes verantwortlich, sondern wird in der
Verschiedenartigkeit seiner jeweiligen Funktion in den Projekten ausgewählte Maßnahmen
initiieren und koordinieren. Es wird unterstützend tätig sein, Projekte und Termine
moderieren, die Zielsetzungen des Konzeptes kontrollieren sowie beraten und vernetzen.
Empfehlenswert ist es, parallel zum Klimaschutzmanagement und in enger Zusammenarbeit
mit diesem auch weitere Angestellte der Stadtverwaltung mit den Inhalten des
Klimaschutzkonzeptes und der Umsetzung der Maßnahmen zu betrauen. Nur so kann eine
Kontinuität der Klimaschutzaktivitäten der Kolpingstadt Kerpen auch über den
Förderzeitraum von zunächst drei Jahren hinaus gewährleistet werden.
Die einzelnen Wirkungsbereiche sind in nachfolgender Grafik abgebildet.
Abbildung 73: Rolle des Klimaschutzmanagements bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
Die Förderung für die personelle Unterstützung umfasst im Regelfall 65% der entstehenden
Personalkosten für drei Jahre. Kommunen, die nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen,
können unter gewissen Voraussetzungen eine erhöhte Förderquote von bis zu 90% erhalten
(z.B. Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung genehmigt wurde oder welche
energielenker Beratungs GmbH
154
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
länderspezifische Hilfsprogramme in Anspruch nehmen). Die Möglichkeit der CoFinanzierung des Eigenanteils des Klimaschutzmanagers durch Dritte ist möglich. Eine
Verlängerung der Förderung um weitere zwei Jahre ist auf Antrag möglich
(Anschlussvorhaben). Für das Anschlussvorhaben gilt eine Förderquote von 40% bis 56%, je
nach Haushaltslage der Kommune.
In den ersten 18 Monaten des Bewilligungszeitraums der Förderung einer Stelle für
Klimaschutzmanagement, bzw. in den ersten 18 Monaten des Anschlussvorhabens, kann
einmalig die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme beantragt werden.
Diese muss Teil des der Förderung der Klimaschutzmanagerstelle zugrunde liegenden
Klimaschutzkonzeptes sein und ein direktes Treibhausgasminderungspotenzial von
mindestens 70% aufweisen. Die Förderung ist auf 50% des Investitionsvolumens bis zu einer
Höhe von maximal 200.000 € begrenzt.
Zu berücksichtigen ist, dass das Klimaschutzmanagement spätestens drei Jahre nach
Fertigstellung des Klimaschutzkonzeptes eingestellt werden muss und bis dahin
Maßnahmen aus dem Konzept umgesetzt werden müssen. Es empfiehlt sich allerdings eine
zeitnahe Einstellung des Klimaschutzmanagers, um den begonnenen Prozess nicht
einschlafen zu lassen.
Neben den Personalkosten wird auch ein Budget für Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von
20.000 € mit gleicher Förderquote unterstützt.19
Um dem Klimaschutzmanagement ein möglichst hohes Gewicht in der Verwaltung zu
verleihen, sollte es mit möglichst vielen Kompetenzen ausgestattet werden.
Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Bezogen auf die Akteursgruppen existiert eine unterschiedliche Einbindungsintensität
(Abbildung 74). Von der Information und Motivation über die Beteiligung bis hin zur
Kooperation mit unterschiedlichen Akteuren kann die Öffentlichkeitsarbeit und
Akteursbeteiligung reichen (DIFU 2011, S. 133). Je nachdem, welche Einbindungsintensität
angestrebt wird, können verschiedene Methoden für den Beteiligungsprozess herangezogen
werden.
19
Siehe hierzu: Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 22.06.2016: Merkblatt Förderung einer Stelle
für Klimaschutzmanagement
energielenker Beratungs GmbH
155
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 74: Einbindungsintensität in der Öffentlichkeitsarbeit (DIFU 2011)
Die
wissenschaftlich
erklärbaren
Zusammenhänge
von
Klimaschutz
und
Verbraucherverhalten sind vielen Menschen nicht hinreichend bekannt. Hieraus folgt, dass
dem Einzelnen oft nicht bewusst ist, wie das eigene Handeln den Klimawandel beeinflusst.
Um ein entsprechendes Bewusstsein und klimafreundliches Verhalten zu fördern, ist daher
eine intensive und vor allem transparente Kommunikation mit allen lokalen Akteuren
notwendig.
Öffentlichkeitsarbeit stellt in der Kolpingstadt Kerpen ein themenübergreifendes
Handlungsfeld dar. Jedes bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes betrachtete Thema
bedarf einer eigenen Systematik und einzelnen individuellen Kommunikationsmedien, da die
verschiedenen Handlungsfelder für unterschiedliche Zielgruppen von Relevanz sind und sich
unterschiedlicher Informationsquellen bedienen. Eine Nutzung der entsprechenden
Informationsquellen hinsichtlich der jeweiligen Zielgruppe ist hier somit unumgänglich.
Dabei wird die Öffentlichkeitsarbeit in der Stadt vor allem die Sensibilisierung der
Bürgerinnen und Bürger als Schwerpunkt haben. Diese kann mit Beratungsangeboten und
Informationen auf der Homepage der Stadt sowie in persönlichen Beratungsgesprächen
durch Angestellte der Stadtverwaltung bzw. dem Klimaschutzmanagement verbunden
werden.
Die Öffentlichkeitsarbeit verfolgt dabei einerseits das Ziel, Bürgerinnen und Bürger in die
Lage zu versetzen, eigene Maßnahmen umzusetzen und dazu zu motivieren, andererseits
muss auf Sensibilisierung und Akzeptanzsteigerung gegenüber Klimaschutzmaßnahmen,
wie beispielsweise Erneuerbaren-Energien-Anlagen, hingearbeitet werden.
Methodisch steht der Kolpingstadt Kerpen eine Vielzahl von Instrumenten zur Verfügung, die
bereits eingesetzt werden, um Projekte und Projektinformationen sowie weitere
öffentlichkeitswirksame Informationen zu kommunizieren. Informationen werden über
Printprodukte und andere Medien bereitgestellt. Zielgruppenspezifische Veranstaltungen und
Aktionen werden durchgeführt und Beratungsangebote zu verschiedenen Themen
angeboten (u.a. Veranstaltungen für Unternehmen über die Wirtschaftsförderung,
Energieberatung der Verbraucherzentrale). Die wesentlichen Kommunikationsmedien und
Produkte in der Kolpingstadt Kerpen stellen sich wie folgt dar:
Die Stadtverwaltung verfügt über eine öffentlichkeitswirksame Internetseite (http://www.stadtkerpen.de/), worüber Aktivitäten auf dem Stadtgebiet sowie viele relevante Informationen
und Hintergrundinformationen zu diversen Themen, wie dem Umwelt- und Klimaschutz
energielenker Beratungs GmbH
156
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
abrufbar sind und kommuniziert werden (beispielsweise zu den Themen Energiesparen,
regenerative Energien, Fördermöglichkeiten). Die Informationsvermittlung über die Webseite
der Kolpingstadt Kerpen bietet Potenziale diese auszubauen, insbesondere im Hinblick auf
das zukünftige Klimaschutzmanagement, bei dem Projekte und Maßnahmen
zusammenlaufen werden. So kann der Internetauftritt zukünftig zusätzlich zu den bereits
bestehenden Tipps zum Klimaschutz in Kerpen um zusätzliche Informationen zu Projekten
aus dem Klimaschutzkonzept erweitert werden.
Des Weiteren werden durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Kolpingstadt Kerpen
die presserelevanten Projekte und Informationen über die lokalen Tageszeitungen und Anzeigenblätter kommuniziert.
Eine stärkere Einbindung der Themen des Umwelt- und Klimaschutzes in die
Marketingstrategien für die Kolpingstadt Kerpen seitens der Stadtwerbung und
Öffentlichkeitsarbeit ist empfehlenswert. Hierfür bieten sich beispielsweise die Zeitungen
Rheinische Anzeigenblätter, Rhein-Erft Rundschau oder der Kölner Stadtanzeiger/ Kölnische
Rundschau an. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Klimaschutzthemen über kostenlose
Werbezeitungen, wie die Werbepost Anzeigenblatt oder die Sonntagspost zu bewerben.
Zudem kann mit dem lokalen Radiosender Radio Erft kooperiert werden.
Viele Maßnahmen des Maßnahmenkatalogs gehen auf das Thema Öffentlichkeitsarbeit ein
und verfolgen die Verstärkung der Informationsbereitstellung und der Kommunikation mit
Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Kommunen und lokalen Akteuren zum
Klimaschutz.
Besonders der Schwerpunkt „Öffentlichkeitsarbeit“ enthält Maßnahmen zur Sensibilisierung,
Beratung und Motivation der Akteure im Stadtgebiet. Hier sind Maßnahmen mit Aktionen,
Veranstaltungen und Wettbewerben verortet, die jeweils zielgruppenspezifische Angebote im
Bereich Öffentlichkeitsarbeit bieten.
Nachstehend sollen aber auch wesentliche Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit erläutert
werden, die für eine erfolgreiche und zielorientierte Umsetzung des Maßnahmenpaketes im
Klimaschutzkonzept notwendig sind und übergeordnet zu allen Maßnahmen in der
Umsetzungsphase Anwendung finden sollen.
➢ Schaffung von Klimaschutznetzwerken (siehe u.a. Maßnahmen Ö3 und Ö4)
Die im Rahmen der Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes veranstalteten
Workshops haben bereits gezeigt, dass seitens örtlicher Akteure durchaus Interesse besteht,
die Klimaschutzarbeit in der Kolpingstadt Kerpen weiter zu unterstützen. Dieses Interesse
der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollte als einer der ersten Schritte wieder
aufgenommen, sie direkt angesprochen und als Teilnehmer der einzelnen Netzwerke
gewonnen werden. Durch den Aufbau von Netzwerken können Synergien genutzt,
Teilnehmer voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen. Den Klimaschutz in der
Kolpingstadt Kerpen zu verankern, wird nicht nur Aufgabe der Verwaltung sein. Klimaschutz
ist eine Gemeinschaftsleistung aller Menschen in der Region und kann nur auf diesem Wege
erfolgreich gelebt und umgesetzt werden.
➢ Aufbau eines Informations- und Beratungsangebotes (siehe u.a. Maßnahme Ö1)
Eine transparente Kommunikation im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes hilft, Vertrauen
aufzubauen und zu halten. Informieren – sensibilisieren – zum Handeln motivieren, das
muss der grundsätzliche Leitsatz sein. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Bürgerschaft und
energielenker Beratungs GmbH
157
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
lokale Akteure über die Notwendigkeit des Klimaschutzes aufzuklären und
Handlungsmöglichkeiten einschließlich finanzieller Einspareffekte aufzuzeigen. Es wird
erwartet, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie weitere Akteure durch Verbesserung ihres
Wissensstandes über wirksamen und wirtschaftlichen Klimaschutz stärker zu eigenen
Maßnahmen angeregt werden.
Die Kolpingstadt Kerpen sollte immer über den aktuellsten Stand regionaler und
überregionaler Informations- und Beratungsangebote verfügen und einen Überblick über
diese Angebote publizieren. Für diesen Zweck lässt sich insbesondere ein eigener
Internetauftritt der Stadt nutzen. Diesen gilt es um zusätzliche Informationen zu ergänzen,
stetig zu aktualisieren und an neue Rahmenbedingungen anzupassen, wie beispielsweise
das Angebot auch mehrsprachig zu erweitern.
➢ Motivieren und überzeugen (siehe u.a. Maßnahmen Ö1)
Es ist notwendig, die Öffentlichkeit anzusprechen, Betroffenheit zu generieren und sie zu
einem klimafreundlichen Handeln zu bewegen. Die Betroffenheit muss durch entsprechende
Maßnahmen und qualifizierte, zielgruppenbezogene Öffentlichkeitsarbeit hergestellt werden.
Darüber hinaus sollen Hemmnisse zur Maßnahmenumsetzung abgebaut werden.
➢ Aktive Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe u.a. Maßnahmen Ö2 und Ö3)
Die Bürgerinnen und Bürger sind eine der wichtigsten Akteursgruppen, deren Mitwirkung für
die Erreichung der festgelegten Klimaschutzziele unabdingbar ist. Durch bewussteren
Umgang mit Ressourcen und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen können sie einen
wesentlichen Beitrag leisten. Dennoch muss trotz vorhandenem Umweltbewusstsein häufig
noch die Bereitschaft zum aktiven Handeln entstehen. Eine intensive Einbindung der
Bürgerinnen und Bürger, verbunden mit Informations- und Beratungsangeboten, soll
motivieren und die Handlungsbereitschaft erhöhen.
➢ Außendarstellung der Stadt (siehe u.a. Maßnahmen S1, S3)
Eine zentrale Rolle in der Öffentlichkeitsarbeit und Klimaschutzkommunikation spielt die
Vorbildfunktion der Kolpingstadt Kerpen. Laufende und umgesetzte Klimaschutzmaßnahmen
und erreichte Erfolge der Stadt sind ebenfalls im Rahmen des Internetauftritts und durch
Pressemitteilungen zu publizieren. Bestehende Strukturen in der Verwaltung im Hinblick auf
den Klimaschutz, Verantwortlichkeiten wie auch Abstimmungsprozesse sind neu zu
bewerten und auf die Ziele des Klimaschutzkonzeptes anzupassen. Auf diese Weise kann
die Kolpingstadt Kerpen als Vorbild in Sachen Klimaschutz vorangehen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine allgemeine maßnahmenbezogene Zusammenstellung
zu Inhalten und Akteuren für eine offensivere Öffentlichkeitsarbeit in der Umsetzungsphase
des Klimaschutzkonzeptes der Kolpingstadt Kerpen.
energielenker Beratungs GmbH
158
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Zielgruppe
Maßnahme
Pressearbeit
Inhalt
Pressemitteilungen
(über aktuelle
Klimaschutzprojekte,
Veranstaltungen,
realisierte
Maßnahmen, etc.)
Akteure
Stadtverwaltung,
Stadtwerke,
örtliche / regionale
Presse
●
●
●
●
●
●
●
●
Auslobung von
Wettbewerben
Stadtverwaltung,
Stadtwerke,
Produkthersteller,
Schulen / Lehrende,
Verbraucherzentrale
●
●
●
Nutzung bestehender
Angebote
öffentliche
Institutionen
●
●
●
zielgruppen-,
branchen-,
themenspezifisch
Fachleute,
Referenten,
Stadtverwaltung,
Kreditinstitute,
Verbraucherzentrale,
EnergieAgentur.NRW,
Stadtwerke
●
●
●
Pressetermine zu
aktuellen Themen
Kampagnen
Informationsveranstaltungen
Gewerbe
Private
Öffentlichkeit
/
Schulen
Haushalte
allgemein
Industrie
Status quo
Klimaschutz in Kerpen
●
Internetauftritt
Informationen wie
Pressemitteilungen,
Allg. und spezielle
Informationen,
Verlinkungen,
Downloads
Stadtverwaltung,
öffentliche
Institutionen, ggf.
regionale Fachleute
●
●
●
Anlaufstelle /
Beratungsstelle
Informations- und
Koordinationsbüro in
der Stadtverwaltung,
Einrichtung von
Sprechzeiten
Klimaschutzmanager
●
●
●
Beratungsangebot
flächiges Angebot
sowie
zielgruppenspezifische
Energieberatung
Fachleute,
Verbraucherzentrale,
Stadtwerke,
Handwerk,
Kreditinstitute
●
●
●
Informationsmaterial
Beschaffung und
Bereitstellung von
Informationsmaterial
(insb. Broschüren und
Infoblätter zu den
einschlägigen
Themen)
Klimaschutzmanager,
Stadtwerke,
öffentliche
Institutionen,
Kreditinstitute,
Verbraucherzentrale,
Energieberater
●
●
●
●
Erziehungs- und
Bildungsangebote
Durchführung bzw.
Initiierung von
Projekten in Schulen
sowie weiteren
Bildungseinrichtungen
Stadtverwaltung,
Lehrende, öffentliche
Institutionen,
Hochschulen,
Fachleute,
Referenten
●
●
energielenker Beratungs GmbH
●
159
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Regionale Wertschöpfung
Volkswirtschaftliche Effekte
Im Rahmen dieser Bewertung werden volkswirtschaftliche Effekte, welche sich direkt und
indirekt aus den Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes ergeben, abgeschätzt.
Im Wesentlichen erfolgen die Abschätzungen anhand von zu erwartenden Investitionen,
Energiekosteneinsparungen und den sich daraus ergebenden Steigerungen in der
Produktivität in Unternehmen. Die Nutzung freiwerdender Finanzmittel für weitere
Investitionen, insbesondere im unternehmerischen und privaten Bereich ist ebenfalls
Bestandteil der Abschätzungen. Die Finanzierungskosten der Nachfrage nach weiteren
Wirtschaftsgütern stehen diesen zunächst gegenüber.
Der überwiegende Teil der THG-Minderungsmaßnahmen lässt sich auch wirtschaftlich
darstellen. Durch die Umsetzung der energiesparenden Maßnahmen wird auch die regionale
Wertschöpfung gesteigert, denn Finanzmittel, die andernfalls in die Energieförderländer
fließen würden, werden regional investiert. Bei steigenden Energiepreisen werden diese
Effekte noch positiver ausfallen.
Im Rahmen dieser Betrachtung wurden zu erwartende (prognostizierte) Preissteigerungen
nicht berücksichtigt. Somit kann die nachfolgende Ergebnisdarstellung als eher konservativ
und als niedrigstes zu erwartendes Ergebnis angesehen werden.
Effekte aus Klimaschutzkonzepten
Grundsätzlich sind bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Integrierten
Klimaschutzkonzeptes nachfolgend ausgeführte allgemeine volkswirtschaftliche Effekte zu
benennen:
▪
Investitionen in Sanierungsprojekte und erneuerbare Energien schaffen erhöhte
Produktions- und Beschäftigungszahlen
▪
Energiekostenminderungen werden für Kapitaldienste bei energetischen Investitionen
genutzt
▪
Verlagerungseffekte in der Wertschöpfung (z. B. in der Vergangenheit importierte
Energiemengen sind durch Akteure auf dem Stadtgebiet zu gewährleisten, wodurch
die Finanzmittel nicht aus der Region abfließen)
▪
Arbeitsmarkteffekte in den Sektoren Handwerk, Dienstleistung, Gewerbe und
Industrie
▪
Sekundäre Effekte (freie Finanzmittel werden anderweitig genutzt)
▪
Innovationsschub aus Optimierungen durch Anwendung und Einsatz von Technik
und Medium
Die Zeitpunkte, an denen sich die Effekte einstellen, sind sehr unterschiedlich. Kurzfristig
erfolgt die direkte Investition in entsprechende Optimierungsmaßnahmen (Handwerk,
Dienstleistungen, Gewerbe und Industrie), mittel- bis langfristig werden sich die weiteren
Effekte (z. B. freiwerdende Finanzmittel nach entsprechenden Amortisationszeiten)
einstellen.
energielenker Beratungs GmbH
160
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Durch die gebäudebezogenen Maßnahmen und die erhöhte Nachfrage sind direkte
Beschäftigungseffekte in der Wirtschaft der Region [vor allem bei kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU)] zu erwarten. Hier vor allem durch Sanierungsmaßnahmen an
Gebäuden.
Im verarbeitenden Gewerbe werden sich durch effizientere Prozesse, Anlagen und
Maschinen Wertschöpfungseffekte einstellen. Geringere Energie- und Stoffeinsätze führen
zu einer besseren Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Weitere sekundäre Effekte
erfolgen über den gesamten Wirtschaftssektor.
Auch werden durch die Reduzierung von THG-Emissionen volkswirtschaftliche Kosten
reduziert, die die Allgemeinheit aufgrund der Folgen des Klimawandels und der damit
verbundenen negativen Umweltauswirkungen zu tragen hätte. Hier sind sowohl direkte (z.B.
Hochwasserschutz) aber auch indirekte Maßnahmen (z. B. erhöhte Krankenkassen- sowie
Versicherungskosten) zu berücksichtigen.
Regionale Wertschöpfungseffekte
Aus den vorgestellten Maßnahmen sowie den ermittelten Potenzialen sind wirtschaftliche
Effekte (inklusive Substitution) in Höhe von 217 Mio. € bis zum Jahr 2030 zu erwarten. Das
entspricht einem durchschnittlichen Wert von 14 Mio. € pro Jahr.
Diese Klimaschutzinvestitionen kommen bei der Umsetzung aller Maßnahmen zum Tragen
und gliedern sich in:
▪
Energiekostenreduzierungen (dieser Effekt wird nur für ein Jahr eingestellt, da eine
Verpuffung durch Rebound Effekte (erhöhte Effizienz erzeugt vermehrte Nutzung und
Konsum), Preissteigerungen sowie Kapitalkosten zu erwarten ist),
▪
den damit zu erwartenden Wertschöpfungen sowie
▪
Investitionskosten, welche kurzfristig anzusetzen sind
▪
Investitionen in und Erträge aus Erneuerbare-Energien-Anlagen
▪
Verbesserung der Haushaltssituation der Kommune (Steuern, Beteiligung an EEAnlagen…)
Weitere positive Effekte sind durch die beschriebenen Sekundäreffekte (freiwerdende
Finanzmittel) zu erwarten, insbesondere sobald sich die Investitionen amortisiert haben.
Aus den direkten Beschäftigungseffekten und den Zuflüssen aus freiwerdenden
Finanzmitteln ergeben sich mögliche Arbeitsmarkteffekte. Diese von der Nachfrage
abhängigen Konjunkturanstöße werden primär aus den Maßnahmeninvestitionen der
regionalen Handwerksbetriebe und Dienstleister angestoßen und sekundär auf alle
Wirtschaftsbereiche erweitert.
Eine Erweiterung des Maßnahmenplans bzw. der als Potenzial dargestellten
Handlungsfelder in Anlehnung an die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung würde die
Effekte entsprechend erhöhen.
Regionale Wertschöpfung aus Erneuerbaren Energien
Der Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen trägt deutlich zur Wertschöpfung bei und
wird daher in diesem Kapitel gesondert aufgeführt.
energielenker Beratungs GmbH
161
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Eine Berechnungsmethode der kommunalen Wertschöpfung durch erneuerbare Energien
wurde im Rahmen einer Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsförderung (IÖW) in
Kooperation mit dem Zentrum für erneuerbare Energien (ZEE) entwickelt. Wie die Abbildung
75 zeigt, definiert das IÖW die kommunale Wertschöpfung als Summe aus den erzielten
Unternehmensgewinnen, dem verdienten Nettoeinkommen sowie den Steuereinnahmen der
Kommune.
Abbildung 75: Definition kommunale Wertschöpfung (Quelle: IÖW 2010).
Um die kommunale Wertschöpfung zu errechnen, sind von der gesamten globalen
Wertschöpfung durch EE-Anlagen und den zugehörigen Produktionsanlagen die aus dem
Ausland stammenden Vorleistungen und Rohstoffe abzuziehen. Als Ergebnis resultiert die
Wertschöpfung, die dem nationalen Bezugsraum zuzurechnen ist. Diese wird aus direkten
und indirekten Bestandteilen der Wertschöpfung sowie Wertschöpfungen aus Vorleistungen
gebildet. Zwar sind die indirekten und die nicht direkt zurechenbaren Bestandteile der
nationalen Wertschöpfung nicht unbedeutend, werden aber aufgrund der schlechten
Bestimmbarkeit und einer für die Zielgruppen ungeeigneteren Vermittelbarkeit abgegrenzt.
Damit aus den direkt zurechenbaren Wertschöpfungsschritten auf nationaler Ebene die
kommunale Wertschöpfung abgeleitet werden kann, müssen noch die Steuern und Abgaben
auf Landesebene gesondert betrachtet werden (Abbildung 76). Aus methodischen Gründen
werden Aktivitäten, die sich nicht direkt den EE-Wertschöpfungsketten anteilig zurechnen
lassen, nicht berücksichtigt.
energielenker Beratungs GmbH
162
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Abbildung 76: Wertschöpfungseffekte erneuerbarer Energien (Quelle: IÖW 2010)
Um die wirtschaftliche Bedeutung der erneuerbaren Energien zu verdeutlichen, wurde für
ausgewählte EE-Anlagen in der Kolpingstadt Kerpen die jährliche kommunale
Wertschöpfung auf Basis der IÖW-Studie analysiert.20 Erzeugungsanlagen, die nicht als EEAnlagen gemeldet wurden, können nicht berücksichtigt werden. Ebenso werden besonders
standortabhängige und individuelle Erzeugungsanlagen (z.B. Tiefengeothermie oder
Grubengasnutzung) nicht in die Berechnungen einbezogen, da in der Studie keine
grundsätzlich geeignete Berechnungsmethode beschrieben werden konnte. Die Studie stellt
für verschiedenen Anlagetypen (Wind, Photovoltaik, Biomasse,…) errechnete
Schlüsselwerte in €/kW zur Verfügung. Anhand dieses Schlüssels und der in der Kommune
installierten elektrischen Leistung, kann die gesamte kommunale Wertschöpfung des
jeweiligen Anlagentyps abgeschätzt werden.
Die Wertschöpfung in €/kW stellt somit eine Abschätzung der maximal möglichen
Wertschöpfung dar, die in der Kolpingstadt Kerpen erreicht werden kann. Dies setzt
voraus, dass alle Wertschöpfungsschritte, wie der Betrieb der Anlagen oder deren Wartung
von Unternehmen vor Ort durchgeführt werden bzw. die Betreiber der Anlagen auch vor Ort
ansässig sind. In der Realität ist dies so i.d.R. nicht vorzufinden.
Die ermittelten kommunalen Wertschöpfungseffekte für den Hohenlohekreis sind somit als
Richtwert für die theoretisch maximal mögliche Höhe anzusehen. Die angegebene ermittelte
Wertschöpfung bezieht jährliche Effekte aus dem Betrieb der Anlagen ein. Effekte aus
Planung und Installation der Anlagen sind nicht enthalten. Im Nachfolgenden wird die
kommunale Wertschöpfung aus erneuerbaren Energien für Windkraft, Solarthermie und
Photovoltaikanlagen dargestellt.
Bis zum Ende des Jahres 2015 speisten in der Kolpingstadt Kerpen insgesamt 688
Photovoltaikanlagen in das Stromnetz ein. Die IÖW-Studie unterteilt die
20
Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Studie des IÖW auf das Basisjahr 2011 und die Datenlage zur
installierten Leistung der EE-Anlagen auf das Jahr 2015 bezieht.
energielenker Beratungs GmbH
163
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Photovoltaikanlagen in Kleinanlagen unter 30 kW el und Großanlagen über 30 kW el
installierter Leistung. Aufgrund der summierten Datenlagen wird ein Mischwert der beiden
Leistungsgrößen herangezogen. Zudem wird angenommen, dass es sich bei allen Anlagen
um Dachanlagen statt Freiflächenanlagen handelt.
Weiterhin wurden im Jahr 2015 876 MWh Wärme aus solarthermischen Kollektoren erzeugt.
Im Jahr 2015 waren zudem 4 Windkraftanlagen mit einer Menge von 5.841 MWh gemeldet.
Basierend auf den installierten Erneuerbare-Energie-Anlagen auf dem Stadtgebiet der
Kolpingstadt Kerpen im Jahr 2015 konnte eine maximale Wertschöpfung von 2 Mio. Euro
errechnet werden.
Tabelle 12: Wertschöpfungseffekte erneuerbarer Energien in der Kolpingstadt Kerpen im Jahr 2015
Maximal mögliche kommunale Wertschöpfung ausgewählter erneuerbarer Energien in der
Kolpingstadt Kerpen
Installierte
Leistung*
Anlagentyp
Photovoltaik
Mischwert aus Klein
und Großanlagen (<30
kWel und > 30 kWel)
[kW]
[€/kW]
[€]
14.949
116,5
1.741.559
Solarthermie
Windkraft
Maximal mögliche Wertschöpfungseffekte pro
Jahr**
30
Bei 2,5 MWAnlage
Summe
4.600
60
276.000
2.017.559
** auf Grundlage der IÖW-Studie
Controlling
Im Rahmen der Aufstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes wurden Maßnahmen
ausgearbeitet, die in der anschließenden Umsetzung auf dem Gebiet der Kolpingstadt
Kerpen ein hohes Maß an Energieeffizienzsteigerung und CO2e-Emissionsreduzierung
bewirken werden.
Das Controlling umfasst die Ergebniskontrolle der durchgeführten Maßnahmen unter
Berücksichtigung der festgestellten Potenziale und Klimaschutzziele der Kolpingstadt
Kerpen. Neben der Feststellung des Fortschritts in den Projekten und Maßnahmen ist eine
Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten innerhalb der Kolpingstadt Kerpen sinnvoll. Dies
bedeutet, dass realisierte Projekte bewertet und analysiert werden und ggfs. erneut
aufgelegt, verlängert oder um weitere Projekte ergänzt werden. Dabei wird es auch immer
wieder darum gehen, der Kommunikation und Zusammenarbeit der Projektbeteiligten neue
Impulse zu geben. Um den Gesamtfortschritt beurteilen zu können, empfiehlt es sich, in
regelmäßigen Abständen (ca. alle zwei Jahre) eine Prozessevaluierung durchzuführen.
Dabei sollten nachstehende Fragen gestellt werden, die den Prozessfortschritt qualitativ
bewerten:
Netzwerke: Sind neue Partnerschaften zwischen Akteuren entstanden? Welche Intensität
und Qualität haben diese? Wie kann die Zusammenarbeit weiter verbessert werden?
energielenker Beratungs GmbH
164
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Ergebnis umgesetzter Projekte: Ergaben sich Win-Win-Situationen, d.h. haben
verschiedene Partner von dem Projekt profitiert? Was war ausschlaggebend für den Erfolg
oder Misserfolg von Projekten? Gab es Schwierigkeiten und wie wurden sie gemeistert?
Auswirkungen umgesetzter Projekte: Wurden Nachfolgeinvestitionen ausgelöst? In
welcher Höhe? Wurden Arbeitsplätze geschaffen?
Umsetzung und Entscheidungsprozesse: Ist der Umsetzungsprozess effizient und
transparent? Können die Arbeitsstrukturen verbessert werden? Wo besteht ein höherer
Beratungsbedarf?
Beteiligung und Einbindung regionaler Akteure: Sind alle relevanten Akteure in
ausreichendem Maße eingebunden? Besteht eine breite Beteiligung der Bevölkerung?
Erfolgt eine ausreichende Aktivierung und Motivierung der Bevölkerung? Konnten weitere
(ehrenamtliche) Akteure hinzugewonnen werden?
Zielerreichung: Wie sind die Fortschritte bei der Erreichung der Klimaschutzziele? Befinden
sich Projekte aus verschiedenen Handlungsfeldern bzw. Zielbereichen in der Umsetzung?
Wo besteht Nachholbedarf?
Konzept-Anpassung: Gibt es Trends, die eine Veränderung der Klimaschutzstrategie
erfordern? Haben sich Rahmenbedingungen geändert, so dass Anpassungen vorgenommen
werden müssen?
Gesamtcontrolling / Erfolgskontrolle der Klimaschutzarbeit
•
Energie- und THG-Bilanz
Eine Fortschreibung der Energie- und THG-Bilanz kann als quantitative Bewertung
angesehen werden, in der die langfristigen Energie- und THG-Reduktionen erfasst
und bewertet werden. Eine Fortschreibung wird hier in einem Zeitraum von drei bis
fünf Jahren empfohlen, da dieses Instrument nur sehr träge reagiert und gleichzeitig
keine oder nur sehr geringe Rückschlüsse auf die genauen Gründe der
Veränderung zulässt. Dennoch können mit Hilfe der Bilanz und der dafür zu
erhebenden Daten Entwicklungstrends für die gesamte Stadt oder einzelne
Sektoren wiedergegeben werden, die auf andere Weise nicht erfasst werden
können.
•
Gebäudesanierung
Befragungen der Wohnungsbauunternehmen können erste Erkenntnisse zu
Sanierungen liefern. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Erhebung von
Sanierungsförderungen durch die KfW anzustreben.
Wenn in Zukunft wieder bei den Schornsteinfegern Daten erhoben werden können,
kann über diese in einer Zeitreihe die Entwicklung der Altersklassen der
Feuerungsanlagen und damit die Sanierung von Heizungsanlagen nachverfolgt
werden.
•
Erhebung von installierter Leistung und erzeugter elektrischer Arbeit
Über den Netzbetreiber sind jährlich einerseits die installierten Anlagen je
Anlagengröße und Energieträger zu erheben (z. B. <10 kWp / >10 kWp) und
energielenker Beratungs GmbH
165
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
andererseits die jährlichen Einspeisemengen. Da jedoch zukünftig immer weniger
Energie in das Netz eingespeist und stattdessen vor Ort verbraucht wird, werden die
Angaben des Netzbetreibers im Laufe der Jahre immer weniger die tatsächliche
Energieerzeugung abbilden können. Daher bieten sich zwei Möglichkeiten an.
1. Berechnung der erzeugten Energiemenge anhand von installierter Leistung und
durchschnittlichen jährlichen Volllaststunden.
2. Befragung der Anlagenbetreiber. Diese Möglichkeit ist sehr zeitaufwändig und
gleichzeitig besteht die Gefahr, dass keine Daten eingeholt werden können, weil
die Anlagenbetreiber nicht kooperieren oder keine Daten zur Verfügung stehen.
Allgemeine Indikatoren für jede Maßnahme
Im Rahmen des Controllings sind für viele Maßnahmen teilweise gleichlautende
Indikatoren anzusetzen, die im Folgenden genannt werden. Die Herleitung dieser
Indikatoren ist jedoch auf unterschiedliche Weise zu gewährleisten. Diese wird
nachfolgend je Maßnahme dargestellt.
•
CO2e-Einsparung pro Jahr [tCO2e/a]
Dieser Indikator ist nicht zwingend für jede Maßnahme ermittelbar, da Maßnahmen
teilweise nur mittelbaren Einfluss auf die CO2e-Emissionen haben.
•
CO2-Einsparung pro 1.000 eingesetzten € und Jahr [tCO2e/1.000€*a]
Für eine quantitative Bewertung werden die Finanzmittel (Eigen- und Fördermittel) für die
Umsetzung von Projekten sowie ggfs. für Nachfolgeinvestitionen dargestellt und in Bezug
zur Zielerreichung gesetzt.
•
Erreichung von Meilensteinen
Die Erreichung eines Meilensteins ist z. B. die Erreichung einer bestimmten Zielmarke
(z.B. 100 zusätzlich installierte Anlagen unter 10 kWp, 150 durchgeführte Beratungen).
Diese Zielmarke kann zusätzlich mit einem bestimmten Zeitpunkt verknüpft werden, um
verbindliche Ziele zu setzen. In diesem Fall bilden die jeweiligen Zieldaten ein zeitliches
Raster für die Evaluation.
Die nachfolgende Tabelle zeigt Kriterien auf, anhand derer das Controlling bzw. die Projektund Prozessevaluierung durchgeführt werden kann. Weitere Indikatoren können nach
Notwendigkeit oder aus gemachten Erfahrungen heraus ergänzt werden.
energielenker Beratungs GmbH
166
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Tabelle 13: Kriterien zur Messbarkeit der einzelnen Maßnahmen
HF
Nr.
Nutzung erneuerbarer Energien
Instrument / Basis
▪
Initiierung von Bürgerbeteiligungsmodellen
▪
E3
Errichtung von Windkraftanlagen entlang der
A4
▪
E4
Förderung der Sektorenkopplung
▪
Anzahl nutzbarere Möglichkeiten
E5
Gründung von Energiegemeinschaften in
Form von Mini-Nahwärmenetzen
▪
Anzahl der Anschlüsse
E6
Prüfung des Potenziales für
Tiefengeothermielösung
▪
Potenzialmenge
Prüfung des Einsatzes von
Speichertechnologien und Initiierung von
Pilotprojekten
Pilotprojekt: Entwicklung einer
"Mustersiedlung"
Umsetzung von energetischen
Leuchtturmprojekten im Stadtteil Buir:
Nutzung der Abwärme des TagebauSümpfungswassers zur Wärmeversorgung
und Integration von klimafreundlicher
Mobilität
Erstellung eines energetischen
Quartierskonzepts für ein Modellquartier
▪
Anzahl der Möglichkeiten
Anzahl von Pilotprojekten
▪
Konzept
▪
Anzahl der Einzelprojekte
▪
Konzept
▪
Anzahl von Leuchtturmprojekten
▪
Konzept
▪
▪
Quartierskonzept
Energiebilanz
Kampagne zur Bewerbung von
Warmwasserkollektoren
▪
Anzahl untersuchter Gebäude
Anzahl umgesetzter Sanierungsmöglichkeiten
Anzahl der Interessierten
Anzahl weitergegebene Informationen
▪
Projektdokumentation
E2
E7
S1
Klimagerechte
Stadtentwicklung
Messgröße/ Indikator
Projekt: Anmietung von Dachflächen durch
Stadtwerke zur Erzeugung von PV-Strom
E1
S2
S3
Priva
te
Haus
halte
Maßnahme
H1
energielenker Beratungs GmbH
Anzahl nutzbarer Dachflächen
Installierte PV-Anlagen
Eingespeiste Strommenge
Anzahl geeigneter Dachflächen
Anzahl durchgeführter Beratungen
Anzahl realisierter Bürgersolaranlagen
Anzahl der Anlagen
Eingespeiste Strommenge
▪
Projektdokumentation
Energiebilanz
▪
Beratungsprotokolle
Projektdokumentation
▪
Projektdokumentation
Energiebilanz
▪
Konzept
▪
Konzept
Energiebilanz
Konzept
Energiebilanz
▪
167
Öffentlichkeitsarbeit
und Bildung
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Kampagne zur Nutzung des bestehenden
Solarpotenzialkatasters und Erweiterung um
Garagendächer
▪
H2
H3
Informationskampagne für
Immobilienbesitzer / Bauherren
▪
Ö1
Ö2
Ö3
Klimafreundliche Mobilität
M2
M3
M4
M5
M6
▪
Projektdokumentation
Energiebilanz
▪
Projektdokumentation
▪
Abgerufene Informationen
Anzahl Clicks bei
Internetbeiträgen
Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema
Klimaschutz
▪
Anzahl der veröffentlichten Beiträge (Presse,
Homepage, etc.)
Kampagne für klimafreundliche Mobilität
▪
Anzahl von Einzelprojekten innerhalb der
Kampagne
▪
Kampagnenkonzept
▪
Anzahl der Teilnehmenden
▪
Protokolle der Klima-AG
▪
Anzahl der Teilnehmenden
▪
Protokolle des Netzwerkes
▪
Anzahl der Einzelmaßnahmen an zentralen
Knotenpunkten
Erweiterung des Radwegenetzes
Neu angeschlossene Punkte im Radwegenetz
▪
Radwegekonzept
▪
Anzahl der Einzelprojekte
▪
Projektdokumentation
▪
Fertigstellung des Bauvorhabens
▪
Baupläne
▪
Umsetzung des Mobilitätsprogramms
▪
Konzept
▪
Fertigstellung der Querung
▪
Radwegekonzept
▪
Fertigstellung der Radschnellverbindung
▪
Radwegekonzept
Gründung einer Klima-AG an Schulen zur
Kooperation mit der Stadtverwaltung
Aufbau eines Klimaschutznetzwerks
Ö4
M1
Anzahl nutzbarer Garagenflächen
Installierte PV-Anlagen
Eingespeiste Strommenge
Anzahl der Interessierten
Anzahl weitergegebene Informationen
Ausbau und Instandhaltung des
Radwegenetzes / Fahrradfreundliche
Gestaltung zentraler Knotenpunkte
Etablierung der Stadtverwaltung als Vorbild
im Bereich klimafreundliche Mobilität
Neubau der Europaschule unter
verkehrsvermeidenden Gesichtspunkte
Aufstellung eines Mobilitätsprogramms unter
Berücksichtigung des Klimaschutzkonzeptes
Querung A4 für Fahrradfahrer in KerpenSindorf
Radschnellverbindung Kerpen - Köln
energielenker Beratungs GmbH
168
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Klimaschutzfahrplan
Der nachfolgende Klimaschutzfahrplan führt die einzelnen umzusetzenden Maßnahmen auf
und stellt somit eine grobe Zeitschiene der zukünftigen Klimaarbeit der Akteure in der
Kolpingstadt Kerpen dar. Neben der Initiierung und Umsetzung dieser Maßnahmen ist die
laufende Öffentlichkeitsarbeit und das Controlling der Klimaschutzaktivitäten wesentlicher
Bestandteil der Aufgaben der Stadtverwaltung. Der Klimaschutzfahrplan schlägt einen
Zeitraum für die Projektumsetzung vor, wobei finanzielle Aspekte, wie die Budgetierung in
den jeweiligen Haushaltsjahren der Kolpingstadt Kerpen, keine Berücksichtigung finden
konnten.
Der nachfolgend dargestellte Klimaschutzfahrplan umfasst die ersten Jahre, in denen die
Maßnahmen des Konzeptes auf den Weg der Umsetzung gebracht werden sollen.
Anzumerken ist, dass die Projekte die Klimaschutzarbeit der nächsten Jahre und Jahrzehnte
mitgestalten sollen und daraus resultierend ein großer Teil der Projekte den dargestellten
Zeitraum überschreitet. Der Klimaschutzfahrplan ist als Empfehlung für die nächsten Jahre
zu sehen, wann welche Projekte angestoßen werden könnten. Die nähere Betrachtung der
umfangreichen Maßnahmen und die im Klimaschutzfahrplan vorgesehenen Aufgaben
zeigen, dass die Chancen für eine erfolgreiche Umsetzung des vorliegenden Konzeptes mit
einer zusätzlichen Vollzeitstelle gesteigert werden müssen (Klimaschutzmanager).
Der Klimaschutzfahrplan enthält die Dauer der Maßnahmenumsetzung sowie die der
Verstetigungsphase, in der die initiierte Maßnahme fortgeführt wird.
Zusätzlich wird die mögliche Beteiligung des Klimaschutzmanagements an den Maßnahmen
angegeben.
energielenker Beratungs GmbH
169
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Tabelle 14: Klimaschutzfahrplan
HF
Nr.
Titel der Maßnahme
Beteiligte Akteure
Projektbeteiligung durch
Klimaschutzmanagement
Koordinierung
Um -setzung
2019
2020
2021
Investitionskosten [€]
2022
THG-Einsparungen [kg]
Arbeitsschritte
I
Netzw erk
II
III
IV
I
II
III
IV
I
II
III
IV
I
II
III
IV
einm alig
jährlich
gesam t
einm alig
jährlich
gesam t
Erhebung potenzieller Dachflächen
Gezielte Ansprache der Stadtwerke
E1
Anmietung von Dachflächen
durch Stadtwerke zur
Erzeugung von PV-Strom
Stadtverwaltung
Stadtwerke Kerpen
x
x
Anmietung potenzieller Dachflächen durch die Stadtwerke
Kerpen
Personal: ca. 0,5 Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 1.500 €
Einspareffekte hoch, wenn der
fossiler Anteil an Strom und
Wärmeproduktion substituiert
wird
Personal: ca. 0,5 Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 800€
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme;
Personal: ca. 1Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 1.000€
Windkraftanlage: ca. 75.000€
Bis zu 21.600 t CO2e bei
Ausschöpfung des Potenzials
Personal: ca. 0,5 Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 1.000€
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme
Personal: ca. 0,5Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 1.000€
n.b.
Personal: ca. 0,25Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 200€
n.b.
Speicheranlagen: ca. 10.000€
Personal: 0,5 Tage/Woche
Je nach installiertem
Speichersystem bis zu 700
Gramm je KWh regenerativ
erzeugten Stroms
Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen
Feedback / Controlling
Erhebung von geplanten/bestehenden Erneuerbaren-EnergienProjekten auf dem Stadtgebiet
E2
Initiierung von
Bürgerbeteiligungsmodellen
Stadtwerke
Bürgerinnen und Bürger
Erarbeitung möglicher Kooperationsformen und
Finanzierungsmöglichkeiten
X
X
Ansprache und Beratung möglicher Akteure
Bei geeigneten Projekten: Schaffung der Möglichkeit zur
Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
Evaluaion/Controlling
Überprüfung des nördlichen Bereichs der A4 auf
Windenergieanlagen
Erneuerbare Energien
Ansprache von Akteuren und Betreibern
E3
Errichtung von
Windkraftanlagen entlang der
A4
Investoren / Kreditinstitute
Stadtverwaltung
Bürgerenergiegenossenschaften
Energieversorger/
Anlagenbetreiber
Fachplaner
Berücksichtigung von Bürgerbelangen
X
X
Festlegung von Finanzierungs- und Beteiligungsmodellen
Planungsphase
Ausbau Windenergieanlagen
Feedback / Controlling
E4
Förderung der
Sektorenkopplung
Stadtverwaltung
Investoren / Kreditinstitute
Bürgerenergiegenossenschaften
Energieversorger/
Anlagenbetreiber
Betrachtung möglicher Sektorenkopplungen auf dem Stadtgebiet
Findung von Finanzierungsmöglichkeiten/ Investoren
x
x
Begleitung bei der Integration von Seltorenkopplungen z. B. in
Neubaugebiete
Controlling und Feedback
Ansprache von Bürgerinnen und Bürger/Unternehmen
Gründung von
Stadtverwaltung
E5 Energiegemeinschaften in Form
Externe Dienstleister
von Mini-Nahwärmenetzen
Ermittlung eines geeigneten Standortes für ein kleines
Nahwärmenetz
x
X
Gründung einer Energiegemeinschaft
Begleitung des Planungs- und Umsetzungsprozesses
Öffentlichkeitsarbeit und Feedback
Aufstellung einer Potenzialanalyse für Tiefengeothermie
E6
Prüfung des Potenziales für
Tiefengeothermie
Stadtverwaltung
Externes Ingenieurbüro
x
X
Auswertung der Ergebnisse
Contolling
Erfassung der Einsatzmöglichkeiten neuer Speichertechnologien
E7
Prüfung des Einsatzes von
Speichertechnologien und
Initiierung von Pilotprojekten
Stadtverwaltung
Bürgerinnen und Bürger
Energieversorger
Energieberater
Unternehmen
x
x
Kontaktaufnahme mit beteiligten Akteuren / Beratungsangebot
über mögliche Speichersysteme
Festlegung möglicher Förderung / Unterstützung
Projektbegleitung
energielenker Beratungs GmbH
170
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
HF
Nr.
Titel der Maßnahme
Beteiligte Akteure
Projektbeteiligung durch
Klimaschutzmanagement
Koordinierung
Um -setzung
2019
2020
2021
Investitionskosten [€]
2022
THG-Einsparungen [kg]
Arbeitsschritte
I
Netzw erk
II
III
IV
I
II
III
IV
I
II
III
IV
I
II
III
IV
einm alig
jährlich
gesam t
einm alig
jährlich
gesam t
Bildung einer Arbeitsgruppe
Personal: ca. 1 Tag/Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 600 €/Jahr
Zulässige THG-Emissionen
beim Neubau (Abhängigkeit
vom Gebäudetyp) liegen bei
ca. 50 – 60 % unter den
Werten für Referenzgebäude.
Hierzu kommt noch die
Eigenstromproduktion & EMobilität der Neubausiedlungen
Personal: ca. 0,5 Tag/Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 1.000 €/Jahr
Konzepterstellung: ca. 8.000€
n.b.
Personal: 1 Tag/Woche Kosten zur
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 500 €
Konzepterstellung; ca. 70.000 €
Einsparung nur durch eine
Konzeptumsetzung zu
erreichen, ca. 60.000 kg CO2e
pro Jahr
Klimagerechte Stadtentwicklung
Festlegung der Rahmenbedingungen der Zukunftssiedlung
S1
Stadtverwaltung
Pilotprojekt: Entwicklung einer Architektinnen und Architekten und
Mustersiedlung
Bauherren
Findung eines geeigneten Neubaugebiets
X
Erstellung eines Konzeptentwurfs und Investorensuche
Planung und Umsetzung
Bewerbung
S2
Umsetzung von energetischen
Leuchtturmprojekten im
Stadtverwaltung
Stadtteil Buir: Nutzung der
RWE Power AG
Abwärme des TagebauStadtwerke Kerpen
Sümpfungswassers zur
Wärmeversorgung und
Integration von
klimafreundlicher Mobilität
Ansprache der Energieversorger
Wärmeversorgungskonzept mit Tagebau-Sümpfungswasser
X
Integration von klimafreundlicher Mobilität
Controlling/Feedback
Antragsstellung KfW-Förderung
Konzepterstellung unter Einbindung aller relevanter Akteure
S3
Erstellung eines energetischen Stadtverwaltung
Quartierskonzepts für ein
Immobilieneigentümer/innen
Modellquartier
Externes Ingenieurbüro
x
Beantragung eines Sanierungsmanagers
Sanierungsmanager zur Koordinierung der Konzeptumsetzung
Controlling / Feedback
energielenker Beratungs GmbH
171
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
HF
Nr.
Titel der Maßnahme
Beteiligte Akteure
Projektbeteiligung durch
Klimaschutzmanagement
Koordinierung
Um -setzung
2019
2020
2021
Investitionskosten [€]
2022
THG-Einsparungen [kg]
Arbeitsschritte
I
Netzw erk
II
III
IV
I
II
III
IV
I
II
III
IV
I
II
III
IV
einm alig
jährlich
gesam t
einm alig
jährlich
gesam t
Bildung einer Arbeitsgruppe mit ggf. externen Akteuren/innen
Konzeption der Kampagne und den einzelnen Bausteinen
H1
Kampagne zur Bewerbung von Stadtverwaltung
Warmwasserkollektoren
Externe Dienstleister/innen
x
Planung der Öffentlichkeitsarbeit und Bereitstellung der
Materialien
Zielgruppenspezifische Bewerbung der Kampagne
Personal: 0,5 Tage / Woche
Öffentlichkeitsarbeit: 2.000 €
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme
Personal: 0,5 Tage / Woche
Öffenltichkeitsarbeit: 1.000 €
Kampagne: 1.500€
Je kWh erzeugtem Strom
werden ca. 532 g CO2e
eingespart
Personal: ca. 0,5 Tage/Woche
Kampagnen: ca. je 6.000 €
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme;
Über spätere Umsetzung von
Sanierungsmaßnahmen
Durchführung der Kampagne
Private Haushalte
Feedback und Controlling
Bildung einer Arbeitsgruppe mit ggf. externen Akteuren
Konzeption der Kampagne und den einzelnen Bausteinen
Kampagne zur Nutzung des
Stadtverwaltung
bestehenden
H2
Externe Akteure
Solarpotenzialkatasters und
Kreditinstitute
Erweiterung um Garagendächer
x
Planung der Öffentlichkeitsarbeit und Bereitstellung der
Materialien hierzu
Durchführung der Kampagne
Feedback und Controlling
Definition von Themenfeldern und Kommunikationswegen
Recherche und Kontaktaufnahme mit potenziellen Akteuren
H3
Informationskampagne für
Immobilienbesitzer
Stadtverwaltung
Energieberatung
Immobilieneigentümer/innen
x
x
Erarbeitung der Themen und Entwicklung von Konzepten für die
jeweilige Aktion
Bewerbung der geplanten Aktion
Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
Feedback/Controlling
energielenker Beratungs GmbH
172
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Projektbeteiligung durch
Klimaschutzmanagement
HF
Nr.
Titel der Maßnahme
2019
Beteiligte Akteure
2020
2021
Investitionskosten [€]
2022
THG-Einsparungen [kg]
Arbeitsschritte
Koordinierung
Um -setzung
Netzw erk
I
II
III
IV
I
II
III
IV
I
II
III
IV
I
II
III
IV
einm alig
jährlich
gesam t
einm alig
jährlich
gesam t
Gründung einer Arbeitsgruppe
Ö1
Ausbau der
Öffentlichkeitsarbeit zum
Thema Klimaschutz
Stadtverwaltung
Externe Dienstleister
X
X
Entwicklung eines Systems zur dauerhaften, zielorientierten und
themenspezifischen Öffentlichkeitsarbeit
Personal: 0,25 Tage / Woche
Öffentlichkeitsarbeit: 1.000 €
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme
Konzepterstellung: 500€
Personalkosten: 0,5 Tage/Woche
Öffentlichkeitsarbeit: 1.000€
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme
Personal: 1 Tage / Woche
Ggf. Finanzierung von Aktionen
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme
Personal: 0,5 Tage / Woche
Öffentlichkeitsarbeit: 1.000 € /Jahr
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme
Umsetzung
Kontinuierliche Weiterentwicklung
Bildung einer Arbeitsgruppe
Öffentlichkeitsarbeit
Ö2
Stadtverwaltung
Kampagne für klimafreundliche
AGFS
Mobilität
Externe Akteure
Erarbeitung eines Maßnahmenprogramms
x
x
Durchführung der Kampagne mit begleitender Öffentlichkeitsarbeit
Evaluierung der Kampagne
Ansprache der Schulen und aller Akteure;
Ö3
Gründung einer Klima-AG an
Schulen zur Kooperation mit
der Stadtverwaltung
Stadtverwaltung
Externe Akteure (EnergieKompetenz-Zentrum usw.)
Regionale Akteure (Vereine, Eltern,
usw.)
Lehrkörper (Schulen)
Bildung einer Arbeitsgruppe;
Planung eines ersten AG-Treffens;
x
x
Durchführung des Treffens;
Erarbeitung von gem. Zielen, Projekten und des Konzeptes;
Feedback und Controlling
Ansprache bestehender Akteure
Durchführung eines ersten Netzwerktreffen
Ö4
Aufbau eines
Klimaschutznetzwerks
Stadtverwaltung
Externe und regionale Akteure
Arbeitskreis Energie
X
X
Veröffentlichung des Netzwerkes mittels Presseartikel und
Webseitenauftritt
Ausbau des Netzwerkes durch die Unterstützung erster Aktionen,
Projekte oder Maßnahmen
Weiterführung und Controlling
energielenker Beratungs GmbH
173
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
HF
Nr.
Titel der Maßnahme
Beteiligte Akteure
Projektbeteiligung durch
Klimaschutzmanagement
Koordinierung
Um -setzung
2019
2020
2021
Investitionskosten [€]
2022
I
Netzw erk
II
III
IV
I
II
III
IV
I
II
III
IV
I
II
III
IV
einm alig
jährlich
gesam t
Bildung einer Arbeitsgruppe
Identifizierung der Schwachstellen
Ausbau und Instandhaltung des
Radwegenetzes /
Stadtverwaltung
M1
Fahrradfreundliche Gestaltung ADFC
zentraler Knotenpunkte
x
THG-Einsparungen [kg]
Arbeitsschritte
Optimierungsplan sowie Finanzierungsplan entwickeln
Je nach Einzelmaßnahme zu
definieren
Personal: 0,25 Tage / Woche
einm alig
jährlich
gesam t
Ca. 3 kg THG-Einsparung je
vermiedene innerstädtische
Autofahrt von 10 km ;
Annahme: 100 Bürger fahren
10 km pro Woche mit dem Rad
Kontinuierliches Durchführen der Einzelmaßnahmen
Einsparung von ca. 16 t pro
Jahr
Feedback und Controlling
Bildung einer Arbeitsgruppe „Mobilität“
M2
Berater(-duo) ernennen
Etablierung der
Stadtverwaltung als Vorbild im Stadtverwaltung
Bereich klimafreundliche
ÖPNV-Betriebe
Mobilität
X
Beratungs-und Angebotsportfolio zur Ausarbeitung erstellen
Personal: ca. 0,25 Tage/Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 500€
Jobticket: ca. 25.000€/Monat
Ca. 3 kg THG-Einsparung je
vermiedene innerstädtische
Autofahrt von 10 km ;
Personal: ca. 0,25 Tage/Woche
Öffentlichkeitsarbeit: ca. 1.000€
Ca. 3 kg THG-Einsparung je
vermiedene innerstädtische
Autofahrt von 10 km ;
Leitbilderstellung: 500€
Personalkosten 0,5 Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: 1.000€
Nicht quantifizierbar;
Organisatorische Maßnahme
Personalkosten 0,5 Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: 1.000€
Pro 10 km Strecke werden 3 kg
CO2e eingespart
Personalkosten 0,5 Tage /Woche
Öffentlichkeitsarbeit: 1.000€
Pro 10 km Strecke werden 3 kg
CO2e eingespart
Analyse der Angebotsnutzung
Klimafreundliche Mobilität
Feedback und Controlling
Identifizierung der geeignteten verkehrsvermeidenden
Eigenschaften
M3
Integration der verkehrsvermeidenden Eigenschaften in die
Bebauungspläne
Neubau der Europaschule unter Stadtverwaltung
verkehrsvermeidenden
Bauherr, Planungsbüro, etc.
Gesichtspunkten
Europaschule
x
Begleitung bei der Umsetzung der Baumaßnahmen
Vorher-/Nachher Analyse in Bezug auf das Verkehrsaufkommen
Feedback der Betroffenen einholen
Bildung einer Arbeitsgruppe
M4
Aufstellung eines
Mobilitätsprogramms unter
Berücksichtigung des
Klimaschutzkonzeptes
Stadtverwaltung
AGFS
Weitere Akteure des
Mobilitätsprogramms
Synchronisierung der Maßnahmen
x
x
Entwicklung des Leitbildes „Mobilitätsprogramm“
Stetige Umsetzung der verknüpften Maßnahmen
Überprüfung der Querung der A4 auf eine Radwegerweiterung
M5
Stadtverwaltung
Querung A4 für Fahrradfahrer
Externe Dienstleistende
in Kerpen-Sindorf
Straßenbaulastträger, etc.
X
Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahme
Feedback/Controlling
Abstimmung mit der Stadtverwaltung Köln
Konzeptionierung
Radschnellverbindung Kerpen - Stadtverwaltung
M6
Köln
Straßenbaulastträger
X
Auswahl der ersten Baumaßnahmen
Durchführung der Baumaßnahmen
Controlling
energielenker Beratungs GmbH
174
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Anhang: Klimaschutz- und Energiepolitische
Rahmenbedingungen
Das 21. Jahrhundert ist geprägt durch den Anstieg der globalen Erderwärmung sowie der
Treibhausgasemissionen (THG). Die internationale und nationale politische Agenda wird
bestimmt durch den Ansatz, Lösungen für diese zentralen Herausforderungen zu
definieren. Auch die wissenschaftliche Debatte ist geprägt durch die Themen Klimawandel,
Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und wird bestimmt durch sich verstetigenden
Fakten zum Klimawandel sowie technische und soziale Innovationen in den Bereichen
Mitigation21 und Adaption22.
Auch die energie- und klimapolitischen Ziele der Kolpingstadt Kerpen leiten sich aus den
internationalen sowie den nationalen Zielen des Bundes und den Zielen des Landes NRW
ab, bzw. berücksichtigen diese. Daher werden diese nachfolgend erläutert, um die
energie- und klimapolitischen Ziele der Stadt einzubetten.
Internationale und nationale energie- und klimapolitische
Zielsetzungen
Der weltweite Anstieg der CO2-Emissionen beläuft sich laut der Internationalen
Energieagentur auf 32,2 Gt für das Jahr 2014. Seit dem ersten Treffen der
Vertragsstaatenkonferenz
(Conference
of
the
Parties – COP)
der
UNKlimarahmenkonvention 1995 in Berlin, sind die THG-Emissionen um mehr als 25%
angestiegen. So hat sich auch die atmosphärische Konzentration der Gase sukzessive
erhöht (IEA 2015). Bei unveränderten Rahmenbedingungen prognostiziert der
Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) eine Erhöhung der globalen
Durchschnittstemperatur von 1,8 – 4 Grad Celsius, je nach weiterem Anstieg der THGEmissionen. Um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 2 Grad Celsius
gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu beschränken, bedarf es somit einer
substanziellen Reduktion der globalen THG-Emissionen und eine voranschreitende
Entkopplung des THG-Ausstoßes vom weltweiten Wirtschaftswachstum.
Das Globale 2 Grad-Ziel und 2-Tonnen-Ziel
Schon 1997 wurden durch das Kyoto-Protokoll erstmals verbindliche Ziele für den
weltweiten Klimaschutz beschlossen. Mit dem Abkommen von Paris ist seit dem 4.11.2016
ein Nachfolgevertrag in Kraft getreten, der zukünftig den globalen Rahmen für die
Klimaschutzpolitik setzen wird.
21
Als Mitigation oder Schadensminderung bezeichnet das IPCC alle Maßnahmen, welche zu einer Reduktion
der Treibhausgasemissionen führen (z.B. Erhöhung der Energieeffizienz, Förderung erneuerbarer
Energieträger) oder die Aufnahme von CO2 durch so genannte Senken fördern (z.B. Aufforstungen).
22
Als Anpassung bezeichnet das IPCC Initiativen und Maßnahmen, um die Empfindlichkeit natürlicher und
menschlicher Systeme gegenüber tatsächlichen oder erwarteten Auswirkungen der Klimaänderung zu
verringern. Dazu gehören z.B. die Erhöhung von Fluss- und Küstendeichen, der Einsatz von Pflanzen, die
besser mit Temperaturschocks umgehen können usw.
energielenker Beratungs GmbH
175
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Kernbestandteil des Abkommens von Paris ist es, den globalen Anstieg der Temperatur im
Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf weniger als 2 Grad zu begrenzen und idealer
Weise unter 1,5 Grad zu bleiben.
Als Konsequenz des 2-Grad-Zieles wurde formuliert, dass die Pro-Kopf-Emissionen der
klimaschädlichen THG im globalen Durchschnitt zum Ende des Jahrhunderts 2 Tonnen
keinesfalls überschreiten dürfen. Industrieländer müssen dieses Ziel bis zur
Jahrhundertmitte erreichen. Das 1,5-Grad-Ziel würde noch weitaus höhere
Einschränkungen bedeuten. Bedeutende strukturelle Änderungen der THG-Emissionen
müssten dafür ab spätestens 2020 stattfinden.
Klimapolitische Ziele der EU
Auch die Europäische Union (EU) hat sich zu klima- und energiepolitischen Zielen
bekannt. Bereits 2002 hat sich die EU im Kyoto-Protokoll dazu verpflichtet, die sechs
wichtigsten THG im Zeitraum 2008 – 2012 um 8% gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu
senken. Auch in der zweiten Verpflichtungsperiode (2012 – 2020) setzt sich die EU das
Ziel einer Reduktion der THG-Emissionen um 20% zum Referenzjahr 1990, bei
gleichzeitiger Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch
auf 20% und einer Erhöhung der Energieeffizienz auf ebenfalls diesen Prozentsatz. Über
die Legislativ-Instrumente Emissionshandels-Richtlinie, Erneuerbare-Energien-Richtlinie
und Effizienz-Richtlinie sollen oben genannte Ziele erreicht werden (BMWi 2015).
Der weiter in die Zukunft blickende EU-2030-Klima- und Energierahmen aus dem Jahr
2014 baut auf dem geltenden 2020 Rahmen auf, bekräftigt die darin enthaltenen 20-20-20
Ziele und definiert Zielsetzungen der EU bis zum Jahr 2030. Hierbei hat diese festgelegt,
den Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch bis 2030 auf mindestens 27%
zu steigern. Zudem wurde im Rahmen des neuen Energieeffizienzziels festgelegt, dass bis
zum Jahre 2030 der Energieverbrauch um ebenfalls mindestens 27% gesenkt werden soll.
Abschließend besagen die Zielsetzungen zu den THG-Emissionen innerhalb der EU, dass
diese bis zum Jahre 2030 um mindestens 40% gegenüber 1990 reduziert werden sollen
und bis zum Jahre 2050 um 80 – 95% gegenüber 1990 zu mindern sind. Deutschland als
der größte Treibhausgas-Emittent der EU, wird zur Erreichung der EU-Klimaschutz-Ziele
einen maßgeblichen Beitrag leisten müssen (vgl. BMUB 2014: 6).
Ziele der Bundesregierung
Die Bundesrepublik Deutschland setzt sich ein erstes Etappenziel mit der Reduktion der
THG-Emissionen um mindestens 40% bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Referenzjahr
1990; danach verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Reduktion der Emissionen um
55% bis 2030 und um 80 – 95% bis zum Jahr 2050 (BMUB 2014).
Mit den Reduktionszielen der Treibhausgas-Emissionen gehen weitere Ziele zum Ausbau
erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz einher. So soll sich der
Anteil erneuerbarer Energien an der Stromproduktion auf 40 – 45% im Jahr 2025 und in
den Jahren 2035 und 2050 auf 55 – 60% bzw. 80% erhöhen. Die Novelle des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus dem Jahr 2014 (siehe unten), soll der Unterstützung
dieses ambitionierten Zieles dienen. Die Energieeffizienz bzw. die Verringerung des
Primärenergieverbrauchs um 20% bis 2020 und um 50% bis 2050 ist ein weiterer
energielenker Beratungs GmbH
176
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Meilenstein der bundespolitischen Zielsetzungen im Bereich Klimaschutz. Die
Bundesregierung verfolgt somit die im Energiekonzept 2010 eingeleitete und 2011 durch
den festgelegten Atomausstieg bekräftigte Energiewende konstant weiter.
Während aktuelle Daten einen Anstieg des Anteils von erneuerbaren Energien auf 30%
(2015) und eine daraus resultierende Reduktion der THG-Emissionen um 146 Mio. t
(2013) konstatieren, gehen Projektionen unter Einbezug eines jährlichen
Wirtschaftswachstums von 1,4% davon aus, dass das 40-Prozent-Reduktionsziel der
Bundesregierung mit derzeitigen Anstrengungen nicht haltbar ist und ein Reduktionswert
von 33% erreichbar scheint. Obwohl im Jahr 2013 ein Ausstoß von 951 Mt THGEmissionen errechnet wurde, aus dem sich eine Reduktion von 23,8% gegenüber 1990
ergibt, fehlen zur Schließung der 7-Prozent-Lücke Reduktionen von rund 85 Mio. t CO2Äquivalenten (BMUB 2014a).
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ ins
Leben gerufen. Das ressortübergreifende Programm bündelt ein umfassendes
Maßnahmenpaket
zur
Erreichung
des
2020-Meilensteins
und
definiert
Minderungspotenziale in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Haushalte und
Verkehr. Im „Aktionsplan“ werden folgende Maßnahmen definiert:
-
Anspruchsvolle Reform des Emissionshandels auf EU-Ebene
Maßnahmen zur Erreichung des Stromeinsparziels (unter Berücksichtigung des
NAPE, siehe unten, sowie die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie)
Kontinuierlicher, naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien
Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung
Ab- bzw. Umbau der fossilen Stromerzeugung (BMUB 2014b)
Aufbauend auf dem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“, hat das Bundeskabinett am 14.
November 2016 den Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Während der „Aktionsplan“ die
kurzfristigen Ziele bis 2020 in den Blick nimmt, soll der „Klimaschutzplan“ die langfristigen
Ziele der Bundesrepublik in den Fokus rücken, die eine Reduktion der THG-Emissionen
um 80 - 95% gegenüber 1990 vorsehen. Hierfür wird ein Programm erarbeitet, welches
Maßnahmen definiert, die zum Erreichen der weiteren Reduktionsschritte beitragen.
Wie bereits oben erörtert, setzt sich die Bundesregierung ebenfalls das Ziel der
Verringerung des Energieverbrauchs durch Energieeffizienzanstrengungen. Um das Ziel
der Reduktion des Primärenergiebedarfs um 20% bis 2020 und um 50% bis 2050 zu
erreichen, wurde der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) entwickelt. NAPE
richtet sich an Energieeffizienzanstrengungen in den Sektoren Industrie, Gewerbe und
private Verbraucher. Die übergeordneten Zielvorstellungen des NAPE sind:
a) Fortschritt der Energieeffizienz im Gebäudebereich
b) Etablierung der Energieeffizienz als Rendite- und Geschäftsmodell
c) Steigerung der Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz
(BMUB 2014b: 36).
Die Maßnahmen des NAPE sollen einen signifikanten Beitrag zur Reduktion der THGEmissionen leisten, indem bis zum Jahr 2020 weitere 25 bis 30 Mio. t CO2-Äquivalente
eingespart werden. So sollen vor allem Sofortmaßnahmen wie die Einführung eines
wettbewerblichen Ausschreibungsmodells für Energieeffizienz, die Förderung von
Contracting-Möglichkeiten, die Weiterentwicklung der KfW-Energieeffizienzprogramme,
energielenker Beratungs GmbH
177
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
branchenspezifische Energieeffizienznetzwerke oder das Pilotprogramm Einsparzähler die
THG-Reduktionsziele der Bundesregierung unterstützen. Langfristig soll die sich derzeit in
Erarbeitung befindende Energieeffizienzstrategie für Gebäude die Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Energiedienstleister, neue Finanzierungskonzepte sowie die
Verbesserung von Beratungen für die Durchführung der Effizienzmaßnahmen weitere
Emissionsminderungen bewirken (BMWi 2014a). So kommt im NAPE vor allem dem
Gebäudebereich eine entscheidende Bedeutung zu. Die Maßnahmen erstrecken sich
hierbei von Informationsangeboten über finanzielle Anreize hin zu ordnungsrechtlichen
Vorgaben, wie beispielsweise Energieaudits für Unternehmen die keine kleinen oder
mittelständischen Unternehmen (KMU) sind.
Tabelle 15:
Zusammenfassung der Strategien der deutschen Klimaschutzpolitik
Reduktion
THG-Emissionen
Reduktion der THG-Emissionen um 40% bis 2020 und um 80 - 95% bis
2050 (Referenzjahr 1990).
Ausbau EE
Erhöhung des Anteils EE am Endenergieverbrauch im Jahr 2020 auf
mindestens 18% und 60% im Jahr 2050. Bei Strom soll sich der Anteil
der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch von 20% (2011) auf
mindestens 35% im Jahr 2020, 50% im Jahr 2030, 65% im Jahr 2040
und 80 % im Jahr 2050 erhöhen.
Energieeffizienz
Zum Vergleichsjahr 2008 soll der Primärenergieverbrauch bis 2020 um
20% gesenkt werden; bis zum Jahr 2050 wird eine weitere Reduzierung
auf 50% angestrebt. Dieses Vorhaben setzt eine Steigerung der
Energieproduktivität um 2,1% p/a voraus.
Gebäudesanierung
Die Sanierungsrate für Gebäude soll von derzeit 1% auf 2% des
gesamten Gebäudebestandes pro Jahr verdoppelt werden. Der
Primärenergiebedarf von Gebäuden soll bis 2050 um 80% sinken.
Verkehr
Im Verkehrssektor wird die Reduzierung des Endenergieverbrauchs um
10% bis 2020 und um weitere 40% bis 2050 angestrebt (Referenzjahr
ist hier 2005).
Abfallwirtschaft
Reduzierungspotentiale werden hier v.a. in der Verbesserung der
Energieeffizienz hinsichtlich der energetischen Verwertung gesehen
sowie in der verstärkten energetischen Nutzung von Bioabfällen.
Quelle:
eigene
Darstellung,
nach
http://www.bmub.bund.de/themen/klima-energie/
klimaschutz/nationale-klimapolitik/klimapolitik-der-bundesregierung/?type=98
Das Klimaschutzgesetz in NRW
Nordrhein-Westfalen kommt in Bezug auf die Energiewende und den Schutz des Klimas
eine Schlüsselrolle zu. So wird in dem Bundesland rund ein Drittel der gesamten
deutschen Energie produziert. Da der vorherrschende Energieträger derzeit jedoch auf
Braun- bzw. Steinkohle basiert, spiegelt sich dies auch in den THG-Emissionen wider, die
ebenfalls ein Drittel am Bundesdurchschnitt ausmachen. Um hier deutliche Reduktionen
erzielen zu können, geht die Landesregierung mit gutem Beispiel voran und hat bereits
2011 ambitionierte Reduktionsziele formuliert. So sollen die THG-Emissionen um 25% bis
zum Jahr 2020 und um 80% bis zum Jahr 2050 reduziert werden. Wenn von einer
gleichbleibenden Einwohnerzahl ausgegangen wird, sinken die Emissionen damit von
derzeit 17 t CO2 je Einwohner und Jahr auf 12,75 t in 2020 und 3,4 t in 2050. Um diese
energielenker Beratungs GmbH
178
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Ziele auch gesetzlich zu verankern und den Klimaschutz im Land NRW voranzutreiben,
hat die Landesregierung 2013 das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes beschlossen.
Die Klimaschutzziele werden somit auf eine rechtliche Grundlage gestellt, die durch einen
verlässlichen und verbindlichen Rahmen Planungssicherheit im Land NRW ermöglicht. Die
konkreten Ziele lauten wie folgt:
(1) Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen soll bis
zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80
Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden.
(2) Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen werden der Steigerung des
Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Energieeinsparung
und dem Ausbau erneuerbarer Energien besondere Bedeutung beigemessen.
(3) Die negativen Auswirkungen des Klimawandels sind durch die Erarbeitung und
Umsetzung von sektorspezifischen und auf die jeweilige Region abgestimmten
Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen (vgl. Klimaschutzgesetz NRW §3).
Im Klimaschutzgesetz selbst sind keine konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung
definiert. Vielmehr dient der Klimaschutzplan, der in einem Dialog- und
Beteiligungsverfahren erarbeitet und im Juni 2015 gebilligt wurde, der
Umsetzungsorientierung. Der Plan enthält 154 Klimaschutzmaßnahmen sowie 70
Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Ein Handlungsschwerpunkt des Klimaschutzplans ist der Ausbau erneuerbarer Energien.
Bis zum Jahr 2025 sollen 30% des Stroms in NRW aus regenerativen Energien gewonnen
werden. In diesem Zuge sollen 100 neue Klimagenossenschaften entstehen sowie die
Anzahl der Solardächer verdoppelt werden. Auch die Förderung von Speichertechnologien
und intelligenten Systemlösungen zur Flexibilisierung des Strommarktes ist ein
wesentliches Element des Plans. Neben dem Ausbau der KWK auf 25% bis 2020, soll vor
allem der Gebäudebereich und die darin enthaltenen Effizienzpotentiale verstärkt forciert
werden. Zusätzlich werden Maßnahmen in den Sektoren Verkehr (bspw. Modellversuch
emissionsfreie Innenstadt), Landwirtschaft (Bspw. Förderung des Ökolandbaus),
Haushalte
(bspw.
Beratungsangebote
zu
energieeffizienten
Geräten)
und
Landesverwaltung
(klimaneutrale
Landesverwaltung
bis
2030)
thematisiert
(Klimaschutzplan NRW 2015a).
Wie bereits oben angesprochen definiert der Klimaschutzplan auch explizit Maßnahmen
zur Klimawandelanpassung und bereitet damit präventiv und systematisch die Folgen des
Klimawandels vor. Denn bereits heute kommt es beispielsweise häufiger zu
Starkregenereignissen oder schweren Stürmen in NRW. So werden die Folgeschäden, die
durch den Klimawandel entstehen, für NRW auf ca. 70 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050
geschätzt (Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen 2015b). Aufbauend auf der bereits
2009 initiierten Studie zu möglichen Klimaänderungen in NRW und daraus resultierenden
Anpassungsstrategien, wurden im Klimaschutzplan 16 Handlungsfelder identifiziert, denen
60 Maßnahmen zugeordnet wurden. Diese sollen dabei helfen, die Vulnerabilität NRWs
gegenüber Auswirkungen des Klimawandels zu reduzieren. Die Handlungsfelder setzen
sich u.a. aus den Themenfeldern Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz,
Katastrophenschutz, Stadtentwicklung, Wald- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft,
energielenker Beratungs GmbH
179
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Industrie- und Gewerbe, menschliche Gesundheit
(Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen 2015a).
sowie
Tourismus
zusammen
Rechtliche Grundlagen bei Klimaschutz und Klimaanpassung
Bis zum Jahr 2022 will Deutschland aus der Nutzung der Kernenergie aussteigen und
forciert neben Maßnahmen zur Energieeffizienz den Ausbau von regenerativen Energien.
Bei der Umsetzung der Energiewende fällt den Kommunen eine ebenso essentielle
Schlüsselrolle zu wie im Klimaschutz. Sie sind wichtige Akteure im MehrebenenEntscheidungsgeflecht,
vor
allem
in
ihrer
Rolle
bei
Planungsund
Genehmigungsverfahren, als Energieverbraucher, aber auch –lieferanten sowie wegen
ihrer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern. Der kommunale Beitrag zum Klimaschutz
wird allerdings durch eine Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen beeinflusst. So
bestehen die Herausforderungen auf kommunaler Ebene vor allem in der Koordination der
Zusammenarbeit staatlicher und nicht-staatlicher Akteure sowie der Gewährleistung der
Versorgungs-, Planungs- und Investitionssicherheit. Zudem kommt der kommunalen
Ebene eine Vorbildfunktion im Bereich erneuerbare Energien und Umweltschutz zu, die
beispielsweise in der Sanierung des eigenen Gebäudebestandes liegt oder das
Nutzerverhalten der Verwaltungsangestellte anspricht. Die Informations- und
Aufklärungsfunktion liegt ebenfalls in den Händen der Kommunen, um Bürgerinnen und
Bürger für den Klimaschutz zu begeistern und zu motivieren. Diese kommunalen
Herausforderungen sind in oben angeführte umweltpolitische Rahmenbedingungen
eingebunden, deren zugrundeliegenden rechtlichen Grundlagen sind aufgrund der
Komplexität und Vernetzung und der regelmäßigen Anpassung an neue Bedingungen
allerdings nur schwer zu überblicken. So sind in den vergangenen Jahren zahlreiche
Gesetze und Verordnungen beschlossen und novelliert worden. Die für die kommunale
Ebene relevantesten sollen an dieser Stelle kurz näher erörtert werden.
Rechtliche Grundlagen
Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG):
Das EEG hat die Förderung und den Ausbau der erneuerbaren Energien zum Ziel. Das
Gesetz vom 21. Juli 2014 regelt die vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung und
Vergütung von Strom produziert aus Quellen erneuerbarer Energie. Es enthält in §1 Abs. 2
eine relative Zielvorgabe für EE mit einem Anteil von 40% - 45% am Stromverbrauch im
Jahr 2025, 55% - 60% in 2035 und schließlich mindestens 80% im Jahr 2050. Am 22.
Dezember 2016 ist das EEG in einer erneuten Novellierung in Kraft getreten und verfolgt
das Ziel, den Kostenanstieg zu bremsen und den Ausbau planvoll zu steuern. Hierfür
wurden in § 4 jeweils technologiespezifische Ausbaukorridore gesetzlich festgelegt:
-
PV: jährlicher Zubau von 2.500 MW
Wind onshore: jährlicher Zubau von 2.800 MW in den Jahren 2017 bis 2019 und
2.900 MW ab 2020
Wind offshore: jährlicher Zubau von 6.500 MW bis 2020 und 15.000 MW bis 2030
Biomasse: jährlicher Zubau von 150 MW in den Jahren 2017 bis 2019 und 200 MW
in den Jahren 2020 bis 2022
Geothermie / Wasserkraft: keine Maßnahmen zur Mengensteuerung
energielenker Beratungs GmbH
180
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Der erzeugte Strom soll zunehmend in die Direktvermarktung gehen. So ist für Anlagen
über 500 kW die Direktvermarktung verpflichtend vorgeschrieben; seit 2016 gilt diese
Regelung für alle Anlagen ab 100 kW. Für kleinere Anlagen gilt weiterhin die garantierte
Einspeisevergütung mit einer Laufzeit von 20 Jahren zzgl. des Inbetriebnahmejahres
(anteilig).
Des Weiteren wird in § 61 EEG festgelegt, dass künftig bei Neuanlagen auch für selbst
erzeugten und verbrauchten Strom die EEG- Umlage zu entrichten ist (ab 10 KW el bzw.
über der Produktion von 10.000 kWh/Jahr ist pro Kilowattstunde die Umlage zu
entrichten).
Biomasseverordnung (BiomasseV):
Die BiomasseV aus dem Jahr 2001 – und letztmalig 2016 novelliert – bezieht sich auf den
Anwendungsbereich des EEG und regelt die Erzeugung von Strom aus Biomasse. Die
BiomasseV gibt vor, welche Stoffe als Biomasse anerkannt sind und welche technischen
Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des EEG fallen,
also für welche Stoffe eine zusätzliche einsatzstoffbezogene Vergütung in Anspruch
genommen werden kann. Zudem gibt die Verordnung Auskunft darüber, welche
Umweltanforderungen bei der Stromerzeugung aus Biomassen einzuhalten sind, um
Umweltverschmutzung zu vermindern bzw. zu vermeiden.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG):
Das EEWärmeG dient dem Ziel des verstärkten Einsatzes von erneuerbaren Energien in
der Wärmeerzeugung. Das Gesetz vom 07. August 2008 (letztmalig novelliert am 20.
Oktober 2015) verpflichtet Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden und eine
Nutzfläche von 50 m² überschreiten, ab Januar 2009 anteilig erneuerbare Energien für ihre
Wärme- bzw. Kälteversorgung zu nutzen. Genutzt werden können alle Formen von
erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Der Anteil variiert hier je nach Energiequelle
– so beträgt der Anteil solarer Strahlungsenergie mind. 15%, gasförmiger Biomasse mind.
30%, flüssige / feste Biomasse, Geothermie und Umweltwärme mind. 50%. So kann den
unterschiedlichen örtlichen Bedingungen Rechnung getragen werden und eine Auswahl
der jeweils günstigsten Alternative sichergestellt werden. Die Nutzungspflicht gilt seit der
Novellierung 2011 nicht nur für Neubauten, sondern auch für bestehende öffentliche
Gebäude, die grundlegend renoviert werden23.
Das EEWärmeG setzt sich das Ziel, den Anteil der EE am Endenergieverbrauch für
Wärme bis 2020 auf 14% zu erhöhen. Hierbei sind hocheffiziente KWK sowie Fernwärme
als Ersatzmaßnahmen nach § 7 anerkannt, um der Verpflichtung des Einsatzes EE beim
Neubau von Gebäuden nachzukommen. Das EEWärmeG unterstützt somit gezielt den
Ausbau von Wärmenetzen und sieht vor, dass Kommunen den Anschluss und die Nutzung
eines solchen Wärmenetzes im Interesse des Klimaschutzes vorschreiben können,
insofern sie das Landesrecht hierfür autorisiert. Dies gilt z.B. für das Land NRW.
Begleitend unterstützt die Bundesregierung die Nutzung erneuerbarer Energien im
Wärmemarkt durch das Marktanreizprogramm (MAP).
23
Als grundlegend renovierte öffentliche Gebäude werden im EEWärmeG öffentliche Bestandsbauten
bezeichnet, wenn innerhalb von zwei Jahren ein Heizkessel ausgetauscht oder die Heizanlage auf einen
anderen fossilen Energieträger umgestellt wird und wenn zudem in diesem Zeitraum mehr als 20 Prozent der
Gebäudehüllfläche renoviert werden.
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181
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Energieeinsparverordnung (EnEV):
Die Verordnung trat am 01. Februar 2002 erstmalig in Kraft, die letzte Novellierung erfolgte
im Jahr 2015. Sie fasst die ehemalige Heizungsanlagenverordnung sowie die
Wärmeschutzverordnung zu einer gemeinsamen Verordnung zusammen und schreibt
bautechnische Standardanforderungen für Wohn-, Büro- und teilweise Betriebsgebäude
vor. Ziel der Verordnung ist der energieeffiziente Betrieb der Gebäude; die EnEV gibt
hierbei bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch
eines Gebäudes / Bauprojektes vor. Die Novellierung zielt v.a. auf den Austausch alter
Heizsysteme sowie auf eine Verschärfung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf
für Neubauten ab. Vor allem die Änderung der DIN V 18599 zur energetischen Bewertung
von Gebäuden und die Einführung des Berechnungsverfahrens EnEV easy stellen
wertvolle praxisrelevante Instrumente dar. EnEV easy ist hierbei ein Instrument, um die
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an energiesparendes Bauen nachzuweisen. So
werden beispielsweise die Faktoren Anlagentechnik und baulicher Wärmeschutz in der
Gesamtbilanz eines Gebäudes kombiniert und können sich so gegeneinander
ausgleichen.
Für
Neubauten
gilt
als
Bemessungsmaßstab
der
jährliche
Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem Referenzgebäude gleicher Geometrie und
technischer Eigenschaften. Ab dem 01. Januar 2016 wurden die energetischen
Anforderungen an den Neubau einmalig um 25% angehoben.
Zudem schreibt die EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) vor, dass alle nach dem
31. Dezember 2018 gebauten öffentlichen Gebäude, die von Behörden als Eigentümer
genutzt werden, als Niedrigstenergiegebäude24 errichtet werden müssen. Ab dem Januar
2021 sind dann alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiehäuser zu errichten.
Städte und Gemeinden können in der Entwicklung neuer Siedlungen anstreben, dass
deren Gebäude die Anforderungen der EnEV übertreffen, wie beispielsweise Bauvorhaben
im Passivhausstandard.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG):
Das KWKG ist 2002 in Kraft getreten und regelt die Erhaltung, die Modernisierung und den
Ausbau der KWK. Da die KWK eine hohe Primärenergieausnutzung bis zu 90% besitzt,
wird
sie
als
besonders
bedeutsame
Maßnahme
zur
Reduktion
der
Treibhausgasemissionen gesehen. Sie kann hierbei eine zentrale Struktur aufweisen und
ganze Stadtteile oder industrielle Verbraucher versorgen oder in Form kleinerer KWKAnlagen (meist BHKWs) in kleineren Netzverbünden oder Insellösungen zur
Wärmeversorgung eingesetzt werden. Deklariertes Ziel ist die Erhöhung des Anteils der
KWK an der Stromerzeugung auf 25% bis zum Jahr 2020. Das Gesetz regelt hierbei die
Abnahme und Vergütung von KWK-Strom und gibt über die Vorrangverpflichtung für
Netzbetreiber vor, hocheffiziente KWK-Anlagen (nach Richtlinie 2004/8/EG des
24
Niedrigstenergiehäuser sind Gebäude, die die Anforderungen für ein KfW-Effizienzhaus 55 nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 erfüllen oder noch energieeffizienter sind. Gebäude, die vor dem Jahr
2009 saniert wurden, werden als Niedrigstenergiehäuser bezeichnet, wenn der spezifische
Jahresprimärenergiebedarf bei maximal 40 kWh/(m2a) liegt und der Transmissionswärmeverlust auf maximal
0,28 W/(m2K) begrenzt wird. (Quelle: https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/aktivitaeten/cohereno/definitionniedrigstenergiehaus/)
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Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Europäischen Parlaments und des Rates vom Februar 2004) verpflichtend vorrangig an ihr
Netz anzuschließen und zu verteilen.
Die Novellierung im Jahr 2015 strebte eine Verlängerung der Förderung von KWKAnlagen an und schaffte dadurch prinzipiell Planungssicherheit. Positiv ist hier die
Förderung von Kälte- und Wärmenetzen sowie von Speichern hervorzuheben, die Anreize
für die Entstehung von Systemverbünden ermöglichen. Zudem bedingte die novellierte
Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 KW el von 2015 durch eine verbesserte
Basisförderung den Ausbau im Mini bzw. Mikro-KWK-Bereich. Das aktuelle KWKG 2016,
welches am 01.01.2017 in Kraft getreten ist, dient der Erhöhung der Nettostromerzeugung
aus KWK-Anlagen auf 110 TWh bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 TWH bis zum Jahr
2020. Größte Neuerung ist einerseits die Einführung von Ausschreibungen für das
Segment 1 bis 50 MW; das Ausschreibungsdesign wird sich am EEG 2017 orientieren.
Andererseits wird die Privilegierung der stromkostenintensiven Unternehmen beu den
Förderkosten des KWKG an die europäischen Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien
angepasst. Zu diesem Zweck wird die besondere Ausgleichregelung des EEG 2017 auf
das KWKG übertragen.
Der Anschluss bzw. die Benutzung einer Nah- oder Fernwärmeversorgung kann auf
Grundlage des KWKG im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden. Es können allerdings
Festsetzungen getroffen werden, welche einen Anschluss an eine solche Versorgung
unterstützen bzw. hierfür die Voraussetzungen schaffen, bspw. durch die Festsetzung von
Leitungsrechten auf privaten Grundstücken zugunsten der Versorgungsträger und der zu
versorgenden Grundstücke (§9 Abs. 1. Nr. 21 BauGB). §16 des EEWärmeG ermächtigt
Gemeinden und Gemeindeverbände zudem, einen Anschluss- bzw. Benutzungszwang an
ein Netz der öffentlichen Nah- oder Fernwärme zum Zwecke des Klima- und
Ressourcenschutzes zu rechtfertigen.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
Das EnWG trat 2005 in Kraft und regelt die leitungsgebundene Elektrizitäts- und
Gasversorgung. Zum einen soll die Versorgungssicherheit gewährleistet werden, zum
anderen der Wettbewerb bei der leitungsgebundenen Energieversorgung gefördert
werden, bspw. durch einen verbesserten Zugang zu den Transportnetzen auf der vor- und
nachgelagerten Marktstufe oder günstigeren Entgelten für die Netznutzung. In seiner
letztmals 2016 novellierten Fassung verfolgt das EnWG das Ziel der Versorgung der
Allgemeinheit mit möglichst sicherer, preisgünstiger, verbraucherfreundlicher, effizienter
und umweltverträglicher leitungsgebundener Energie. Das Gesetz spezifiziert hierbei den
Begriff der Umweltverträglichkeit in § 3 weiter und konstatiert „dass die Energieversorgung
den Erfordernissen eines nachhaltigen, insbesondere rationellen und sparsamen
Umgangs mit Energie genügt, eine schonende und dauerhafte Nutzung von Ressourcen
gewährleistet ist und die Umwelt möglichst wenig belastet wird, der Nutzung von KraftWärme-Kopplung und erneuerbaren Energien kommt dabei besondere Bedeutung zu“.
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Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in Städten
und Gemeinden
Die BauGB-Novelle vom Juli 2011 wurde durch das Gesetz zur Förderung des
Klimaschutzes bei der Entwicklung in Städten und Gemeinden ergänzt. Ziel ist die
Stärkung des Klimaschutzes und der Innenentwicklung im Bauplanungsrecht. Vor allem
verfolgt das Gesetz das Ziel, Voraussetzungen auf kommunaler Ebene zu schaffen, die
den Handlungsspielraum der Kommunen verbessern und eine Durchsetzung des
Energiekonzeptes der Bundesregierung fördern. Wesentliche Neuregelungen bzw.
Klarstellungen beinhalten:25
Tabelle 16:
Zusammenfassung Verankerung Klimaschutz im BauGB
BauGB
Abs. 5
Explizite Betonung der Bedeutung der Bauleitplanung für den globalen Klimaschutz
durch die Festschreibung klimapolitischer Grundsätze. Unter anderem wird
Klimaanpassung zu den städtebaulichen Leitsätzen und Pflichtaufgaben gezählt.
§1
Diese Aufwertung wird durch §1 Abs. 6 Nr. 7 unterstützt. Hier wird vor allem die
Nutzung erneuerbarer Energien und Steigerung der Energieeffizienz betont.
BauGB §5
Abs. 2 Nr. 2
Die Darstellungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan wurden zugunsten von
Anlagen / Einrichtungen / Maßnahmen ergänzt, die dem Klimawandel
entgegenwirken bzw. die Anpassung an diesen unterstützen. So lassen sich von der
Kommune beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzepte / städtebauliche
Planungen im Sinne des §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB – die auch besondere
Klimaschutz- oder Energiekonzepte beinhalten können – besser im
Flächennutzungsplan verankern.
BauGB §9
Abs. 1 (insb.
Nr. 12 / 23b)
Präzisierung des Festsetzungskatalogs zur Schaffung von (baulichen)
Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energien – hier vor allem zur
Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte
aus erneuerbaren Energien oder KWK. So kann das städtebauliche Konzept einer
klimafreundlichen, energieeffizienten und luftaustauschbegünstigenden Bebauung
auch grundstücksbezogen bzw. quartiersbezogen umgesetzt werden.
BauGB §11
Abs. 1 Nr. 4/
5
Präzisierung der Regelungsmöglichkeiten in städtebaulichen Verträgen, wie die
Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen und
zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme /
Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung oder gestalterische
Anforderungen mit dem Ziel der energetischen Optimierung. Auch die (passive)
Nutzung von Solarenergieanlagen ist hierbei ein möglicher Gegenstand eines
solchen städtebaulichen Vertrags.
BauBG §35
Abs. 1
Regelung der Zulässigkeiten von Bauvorhaben im Außenbereich. Vor allem Anlagen
zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach- und Außenwandflächen
zulässigerweise genutzter Gebäuden erhalten eine privilegierte Zulässigkeit
(insofern sie sich dem Gebäude baulich unterordnen).
BauGB §171
a
Ausdrückliche Erweiterung des Anwendungsbereichs von Stadtumbaumaßnahmen.
Diese sollen insbesondere den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und
der Klimaanpassung dienen.
BauGB §248
Planungsrechtliche Absicherung nachträglicher Maßnahmen an bestehenden
Quelle: Deutscher Städtetag (2011): Positionspapier „Klimagerechte und
Stadtentwicklung“. S.8f. & DifU (2011): Klimaschutz in Kommunen. Praxisleitfaden. S. 34ff.
25
energielenker Beratungs GmbH
energieeffiziente
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Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
(neu)
Gebäuden zum Zwecke der Energieeinsparung. So sind in diesen Fällen
geringfügige Abweichungen vom festgesetzten Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der überbaubaren zulässig, soweit dies mit nachbarlichen Interessen
und baukulturellen Belangen vereinbar ist.
BauGB §249
(neu)
Sonderregelung für die Berücksichtigung der Windenergie, insb. des Repowerings
im Flächennutzungs- sowie Bebauungsplan. So lassen Änderungen und
Ergänzungen in einem Flächennutzungsplan / Bebauungsplan schon bestehende
Ausweisungen für Windenergie und deren Rechtswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3
S. 3 BauGB (Planvorbehalt bzw. Konzentrationszonen) unberührt. Abs. 2 versetzt
die Kommunen in die Lage, den Bau von im Bebauungsplan festgesetzten
Windenergieanlagen durch Festsetzung mit der Stilllegung bzw. dem Rückbau
anderer im Bebauungsplan bezeichneter Windenergieanlagen zu kombinieren.
Die Neufassung des BauGB dient dem aktiven Vorantreiben lokaler Konzepte zur Nutzung
erneuerbarer Energien und zum Klimaschutz durch die Verankerung im
Flächennutzungsplan. Vor allem die Änderungen § 1 Abs. 5 BauGB erhöhen die
Bedeutung des Klimaschutzes im Rahmen der Bauleitplanung. Die Erweiterung des § 5
Abs. 2 Nr. 2 BauGB erlaubt den Kommunen, lokale Klimaschutz- und Energiekonzepte
bereits im Flächennutzungsplan anzuführen und somit rechtlich zu verankern. Die
Erweiterung der Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan stärkt ebenfalls die
Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen. § 249 BauGB erhöht weiterhin den
Gestaltungsspielraum der Kommunen und unterstützt zeitgleich die Rechtssicherheit zur
Schaffung zusätzlicher planungsrechtlicher Grundlagen für die Windenergie.
energielenker Beratungs GmbH
185
Integriertes Klimaschutzkonzept Kolpingstadt Kerpen
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