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Beschlussvorlage (Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept der Kolpingstadt Kerpen Vorstellung des Konzeptes)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
122 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Beschlussvorlage (Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept der Kolpingstadt Kerpen
Vorstellung des Konzeptes) Beschlussvorlage (Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept der Kolpingstadt Kerpen
Vorstellung des Konzeptes) Beschlussvorlage (Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept der Kolpingstadt Kerpen
Vorstellung des Konzeptes) Beschlussvorlage (Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept der Kolpingstadt Kerpen
Vorstellung des Konzeptes)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Herr Höhne TOP Drs.-Nr.: 105.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 27.02.2018 Stadtrat 13.03.2018 X 13.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept der Kolpingstadt Kerpen Vorstellung des Konzeptes X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt:   das in der Anlage beigefügte Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes sowie dem Aufbau eines KlimaschutzControllings zu beauftragen Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez: Höhne gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz  das die Umsetzung der im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen Maßnahmen vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und der notwendigen Beschlüsse der Fachausschüsse erfolgt  die Verwaltung zu beauftragen, einen Förderantrag für die Installierung einer Stelle eines/er Klimaschutzmanagers/in im Klimaschutzmanagement beim Projektträger Jülich (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) zu stellen. Beschlussvorlage 105.18 Seite 2 Begründung: Integriertes Energie und Klimaschutzkonzept Nach entsprechender Förderzusage (Zuwendung 91%) durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit, Projektträger wurde die Erarbeitung des „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes“ im Dezember 2017 an das Büro „energielenker“ vergeben. Die Bürger der Kolpingstadt Kerpen hatten die Gelegenheit den Prozess durch die Teilnahme an der Auftaktveranstaltung, den durchgeführten Workshops (incl. Schülerworkshop) zu begleiten. Des Weiteren fanden sowohl ein verwaltungsinterner Workshop sowie eine Teilnahme an der vom Rhein-Erft-Kreis seitens der Wirtschaftsförderung durchgeführten Veranstaltung „reload2030“ statt. Die Teilnahme erfolgte gemeinsam mit den Städten Pulheim und Hürth mit dem Thema: Energie- und Klimainnovationen in Hürth, Kerpen & Pulheim. In den Workshops wurden folgende Handlungsfelder bearbeitet: Nutzung erneuerbarer Energien Klimagerechte Stadtentwicklung Private Haushalte Öffentlichkeitsarbeit Klimafreundliche Mobilität sowie Schülerworkshop: Kerpen im Jahr 2050/es hat „Klik“ gemacht; wie können Jugendliche für den Klimaschutz sensibilisiert und motiviert werden? Alle Präsentationen / Protokolle sind im Internet auf der Startseite der Kolpingstadt Kerpen unter Klimaschutzkonzept einsehbar. Zudem wurde ein Flyer „Klik“ als Plakat entwickelt, auf dem die jeweiligen Workshop-Termine genannt wurden. Der Flyer sowie das „reload2030“ Plakat hängen für die Dauer der Sitzung aus. Die Abschlussveranstaltung zum Integriertem Energie- und Klimaschutzkonzeptes ist im April vorgesehen. Die aus Politik und Verwaltung gebildete Lenkungsgruppe hat den Erarbeitungsprozess begleitet. In der letzten Lenkungsgruppensitzung wurden die Maßnahmen - Optionen, die die Kerpener Bürger in den jeweiligen Workshops aufgeführt hatten (78 Vorschläge), konkretisiert und durch das Büro anhand einer den Mitgliedern der Lenkungsgruppe zur Verfügung gestellten Matrix, bewertet, erläutert und priorisiert. Nach Änderung des Maßnahmenkatalogs wurden unter Mitwirkung des Lenkungskreises 24 Maßnahmensteckbriefe in das Konzept aufgenommen. Es wurde im Lenkungskreis beschlossen, das „Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept“ in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung- und Verkehr am 27.02.2018 vorzustellen und dem Stadtrat zu empfehlen, dieses zu beschließen. Sollten sich noch Änderungen ergeben, sollen diese nach Möglichkeit bis zur Ratssitzung im März eingearbeitet bzw. der Rat ggf. in der darauffolgenden Sitzung beschließen. Beschlussvorlage 105.18 Seite 3 Das Konzept ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Das Büro wird in der Sitzung zum Klimaschutzkonzept berichten. Klimaschutzmanager/in Um das erarbeitete Klimaschutzkonzept und die hiermit vorgeschlagenen Maßnahmen auch zur Ausführung und Umsetzung gelangen zu lassen, hat der Fördergeber die Option ermöglicht, im Rahmen des Klimaschutzmanagements einen Klimaschutzmanager/ eine Klimaschutzmanagerin für die Dauer von zunächst drei Jahren zu beantragen. Nur hiermit kann die Umsetzung des Konzeptes sichergestellt werden, da bedingt durch fehlende freie Kapazitäten mit eigenem Verwaltungspersonal keine Umsetzung möglich ist. Das Klimaschutzmanagement soll einen Teil der Maßnahmen federführend umsetzen, ein weiteres Maßnahmenbündel wird von ihm angestoßen (insbesondere außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kolpingstadt) und ein verbleibender Teil konzeptionell initiiert und in der Umsetzungsphase begleitet. Das Klimaschutzmanagement ist dabei nicht für das gesamte Maßnahmenpaket des Klimaschutzkonzeptes verantwortlich, sondern wird in der Verschiedenartigkeit seiner jeweiligen Funktion in den Projekten ausgewählte Maßnahmen initiieren und koordinieren. Es wird unterstützend tätig sein, Projekte und Termine moderieren, die Zielsetzungen des Konzeptes kontrollieren sowie beraten und vernetzen. Art, Umfang und Höhe einer Förderung: Das Klimaschutzkonzept dient als Grundlage zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers/ einer Klimaschutzmanagerin Voraussetzung: Beschluss zur Umsetzung des Konzeptes und zum Aufbau eines KlimaschutzControllings (z.B. Überprüfung der CO2 Bilanz) durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen Bewilligung: drei Jahre mit Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre Aufgabe: Integration von Klimaschutzaspekten in Verwaltungsabläufe und in der Kommune Förderung je nach Haushaltslage: 60% – 90%, bei Haushaltssicherung: 90% Bewilligungszeitraum/incl. Ausschreibung: ca. 5- 6 Mon. (Antragstellung bei PTJ) Öffentlichkeitsarbeit: 20.000,-€ Zuschuss Investive Projekte/ Sondermaßnahmen (50% Förderung, max. 200.000,-€) Nachweis von 70% CO2 Einsparung der ausgewählten Sondermaßnahme Möglichkeit der Prozessunterstützung durch sachkundige Dritte (5Tage/a) Entsprechender Mitteilung zufolge sollen sich die Förderbedingungen zum Ende des Jahres 2018 ändern, weitere Informationen liegen derzeit jedoch noch nicht vor. Sofern das Klimaschutzkonzept vom Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossen wird, besteht die Option einen Förderantrag auf Einstellung eines Klimaschutzmanagers zu beantragen. In den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises sind bisher zwei Klimaschutzmanager eingestellt sowie zwei Stellen derzeit geplant. Beschlussvorlage 105.18 Seite 4