Daten
Kommune
Kerpen
Größe
122 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Herr Höhne
TOP
Drs.-Nr.: 105.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
27.02.2018
Stadtrat
13.03.2018
X
13.02.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept der Kolpingstadt Kerpen
Vorstellung des Konzeptes
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
das in der Anlage beigefügte Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept
die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes sowie dem Aufbau eines KlimaschutzControllings zu beauftragen
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez:
Höhne
gez.
Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez.
Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez.
Spürck
gez.
Nimtz
das die Umsetzung der im Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen
Maßnahmen vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und der
notwendigen Beschlüsse der Fachausschüsse erfolgt
die Verwaltung zu beauftragen, einen Förderantrag für die Installierung einer Stelle
eines/er Klimaschutzmanagers/in im Klimaschutzmanagement beim Projektträger Jülich
(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit) zu stellen.
Beschlussvorlage 105.18
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Begründung:
Integriertes Energie und Klimaschutzkonzept
Nach entsprechender Förderzusage (Zuwendung 91%) durch das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit, Projektträger wurde die Erarbeitung des „Integrierten
Energie- und Klimaschutzkonzeptes“ im Dezember 2017 an das Büro „energielenker“ vergeben.
Die Bürger der Kolpingstadt Kerpen hatten die Gelegenheit den Prozess durch die Teilnahme an
der Auftaktveranstaltung, den durchgeführten Workshops (incl. Schülerworkshop) zu begleiten.
Des Weiteren fanden sowohl ein verwaltungsinterner Workshop sowie eine Teilnahme an der vom
Rhein-Erft-Kreis seitens der Wirtschaftsförderung durchgeführten Veranstaltung „reload2030“
statt. Die Teilnahme erfolgte gemeinsam mit den Städten Pulheim und Hürth mit dem Thema:
Energie- und Klimainnovationen in Hürth, Kerpen & Pulheim.
In den Workshops wurden folgende Handlungsfelder bearbeitet:
Nutzung erneuerbarer Energien
Klimagerechte Stadtentwicklung
Private Haushalte
Öffentlichkeitsarbeit
Klimafreundliche Mobilität
sowie
Schülerworkshop: Kerpen im Jahr 2050/es hat „Klik“ gemacht; wie können Jugendliche für den
Klimaschutz sensibilisiert und motiviert werden?
Alle Präsentationen / Protokolle sind im Internet auf der Startseite der Kolpingstadt Kerpen unter
Klimaschutzkonzept einsehbar.
Zudem wurde ein Flyer „Klik“ als Plakat entwickelt, auf dem die jeweiligen Workshop-Termine
genannt wurden.
Der Flyer sowie das „reload2030“ Plakat hängen für die Dauer der Sitzung aus.
Die Abschlussveranstaltung zum Integriertem Energie- und Klimaschutzkonzeptes ist im April
vorgesehen.
Die aus Politik und Verwaltung gebildete Lenkungsgruppe hat den Erarbeitungsprozess begleitet.
In der letzten Lenkungsgruppensitzung wurden die Maßnahmen - Optionen, die die Kerpener
Bürger in den jeweiligen Workshops aufgeführt hatten (78 Vorschläge), konkretisiert und durch
das Büro anhand einer den Mitgliedern der Lenkungsgruppe zur Verfügung gestellten Matrix,
bewertet, erläutert und priorisiert.
Nach Änderung des Maßnahmenkatalogs wurden unter Mitwirkung des Lenkungskreises 24
Maßnahmensteckbriefe in das Konzept aufgenommen.
Es wurde im Lenkungskreis beschlossen, das „Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept“ in
der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung- und Verkehr am 27.02.2018 vorzustellen und dem
Stadtrat zu empfehlen, dieses zu beschließen. Sollten sich noch Änderungen ergeben, sollen
diese nach Möglichkeit bis zur Ratssitzung im März eingearbeitet bzw. der Rat ggf. in der
darauffolgenden Sitzung beschließen.
Beschlussvorlage 105.18
Seite 3
Das Konzept ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Das Büro wird in der Sitzung zum
Klimaschutzkonzept berichten.
Klimaschutzmanager/in
Um das erarbeitete Klimaschutzkonzept und die hiermit vorgeschlagenen Maßnahmen auch zur
Ausführung und Umsetzung gelangen zu lassen, hat der Fördergeber die Option ermöglicht, im
Rahmen des Klimaschutzmanagements einen Klimaschutzmanager/ eine Klimaschutzmanagerin
für die Dauer von zunächst drei Jahren zu beantragen. Nur hiermit kann die Umsetzung des
Konzeptes sichergestellt werden, da bedingt durch fehlende freie Kapazitäten mit eigenem
Verwaltungspersonal keine Umsetzung möglich ist.
Das Klimaschutzmanagement soll einen Teil der Maßnahmen federführend umsetzen, ein
weiteres Maßnahmenbündel wird von ihm angestoßen (insbesondere außerhalb des
Zuständigkeitsbereiches der Kolpingstadt) und ein verbleibender Teil konzeptionell initiiert und in
der Umsetzungsphase begleitet. Das Klimaschutzmanagement ist dabei nicht für das gesamte
Maßnahmenpaket des Klimaschutzkonzeptes verantwortlich, sondern wird in der
Verschiedenartigkeit seiner jeweiligen Funktion in den Projekten ausgewählte Maßnahmen
initiieren und koordinieren. Es wird unterstützend tätig sein, Projekte und Termine moderieren, die
Zielsetzungen des Konzeptes kontrollieren sowie beraten und vernetzen.
Art, Umfang und Höhe einer Förderung:
Das Klimaschutzkonzept dient als Grundlage zur Einstellung eines Klimaschutzmanagers/ einer
Klimaschutzmanagerin
Voraussetzung: Beschluss zur Umsetzung des Konzeptes und zum Aufbau eines KlimaschutzControllings (z.B. Überprüfung der CO2 Bilanz) durch den Rat der Kolpingstadt Kerpen
Bewilligung: drei Jahre mit Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre
Aufgabe: Integration von Klimaschutzaspekten in Verwaltungsabläufe und in der Kommune
Förderung je nach Haushaltslage: 60% – 90%, bei Haushaltssicherung: 90%
Bewilligungszeitraum/incl. Ausschreibung: ca. 5- 6 Mon. (Antragstellung bei PTJ)
Öffentlichkeitsarbeit: 20.000,-€ Zuschuss
Investive Projekte/ Sondermaßnahmen (50% Förderung, max. 200.000,-€)
Nachweis von 70% CO2 Einsparung der ausgewählten Sondermaßnahme
Möglichkeit der Prozessunterstützung durch sachkundige Dritte (5Tage/a)
Entsprechender Mitteilung zufolge sollen sich die Förderbedingungen zum Ende des Jahres 2018
ändern, weitere Informationen liegen derzeit jedoch noch nicht vor.
Sofern das Klimaschutzkonzept vom Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossen wird, besteht die
Option einen Förderantrag auf Einstellung eines Klimaschutzmanagers zu beantragen.
In den Kommunen des Rhein-Erft-Kreises sind bisher zwei Klimaschutzmanager eingestellt sowie
zwei Stellen derzeit geplant.
Beschlussvorlage 105.18
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