Daten
Kommune
Kerpen
Größe
409 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung:
TOP
Drs.-Nr.: 724.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
27.02.2018
Stadtrat
13.03.2018
X
15.12.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept - Suchräume der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr/der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt/beschließt, dass im Rahmen einer
kommunalen Bauleitplanung innerhalb des Suchraumes „Sindorf – West“ zur Ortslage Sindorf ein
Grünstreifen als Abstandsfläche eingeplant wird.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Mackeprang
gez. Mackeprang
NN
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 04.07.2017 u.a. beschlossen, den
Suchraum 1 „Sindorf – West“ in der Abgrenzung gem. der beigefügten Skizze in das regionale
„Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke
der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung einzubringen.
Die Verwaltung hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die dargestellten Suchräume in der
derzeitigen Bearbeitungsphase deutlich größer gefasst sind, als sie später bei einer
Konkretisierung der Planung durch einen Bebauungsplan beansprucht werden.
Die Suchraumfläche sollte als Abgrenzungsvorschlag für den in der Überarbeitung befindlichen
Regionalplan dienen. Die „Suchräume“ beinhalten nicht nur mögliche gewerbliche Bauflächen,
sondern ebenfalls die erforderlichen Flächen für Erschließungsflächen sowie Grün – und ggf.
Ausgleichsflächen.
Die planerische Ausgestaltung der zukünftigen Gewerbegebiete und deren Flächengrößen bleiben
dem Rat der Kolpingstadt vorbehalten, der im Rahmen seiner kommunalen Planungshoheit das
Planverfahren auf den Ebenen der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) und verbindlichen
Bauleitplanung (BP) konkretisiert.
Die SPD – Fraktion beantragt, dass ein Grünstreifen im nordöstlichen Teil des Suchraumes als
Schutzstreifen zur Wohnbebauung vorgesehen wird und wünscht, dass dies bei den weiteren
Planungen berücksichtigt wird.
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Beschlussfassung durch den Rat der Kolpingstadt als bindende
Festlegung für die weiteren Planungen der Kolpingstadt möglich. Eine Darstellung innerhalb des
Suchraumes allerdings aus o.g. Gründen nicht erforderlich.
Anlage:
Abgrenzung Suchraum „Sindorf – West“
Beschlussvorlage 724.17
Seite 2
Abgrenzung Suchraum 1 „Sindorf – West“, gem. Ratsbeschluss vom 04.07.2017
Beschlussvorlage 724.17
Seite 3