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Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept - Suchräume der Kolpingstadt Kerpen; hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
409 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept - Suchräume der Kolpingstadt Kerpen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept - Suchräume der Kolpingstadt Kerpen;
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: TOP Drs.-Nr.: 724.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 27.02.2018 Stadtrat 13.03.2018 X 15.12.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kreisweites Gewerbeflächenentwicklungskonzept - Suchräume der Kolpingstadt Kerpen; hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr/der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt/beschließt, dass im Rahmen einer kommunalen Bauleitplanung innerhalb des Suchraumes „Sindorf – West“ zur Ortslage Sindorf ein Grünstreifen als Abstandsfläche eingeplant wird. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Mackeprang gez. Mackeprang NN gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 04.07.2017 u.a. beschlossen, den Suchraum 1 „Sindorf – West“ in der Abgrenzung gem. der beigefügten Skizze in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung einzubringen. Die Verwaltung hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die dargestellten Suchräume in der derzeitigen Bearbeitungsphase deutlich größer gefasst sind, als sie später bei einer Konkretisierung der Planung durch einen Bebauungsplan beansprucht werden. Die Suchraumfläche sollte als Abgrenzungsvorschlag für den in der Überarbeitung befindlichen Regionalplan dienen. Die „Suchräume“ beinhalten nicht nur mögliche gewerbliche Bauflächen, sondern ebenfalls die erforderlichen Flächen für Erschließungsflächen sowie Grün – und ggf. Ausgleichsflächen. Die planerische Ausgestaltung der zukünftigen Gewerbegebiete und deren Flächengrößen bleiben dem Rat der Kolpingstadt vorbehalten, der im Rahmen seiner kommunalen Planungshoheit das Planverfahren auf den Ebenen der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) und verbindlichen Bauleitplanung (BP) konkretisiert. Die SPD – Fraktion beantragt, dass ein Grünstreifen im nordöstlichen Teil des Suchraumes als Schutzstreifen zur Wohnbebauung vorgesehen wird und wünscht, dass dies bei den weiteren Planungen berücksichtigt wird. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Beschlussfassung durch den Rat der Kolpingstadt als bindende Festlegung für die weiteren Planungen der Kolpingstadt möglich. Eine Darstellung innerhalb des Suchraumes allerdings aus o.g. Gründen nicht erforderlich. Anlage:  Abgrenzung Suchraum „Sindorf – West“ Beschlussvorlage 724.17 Seite 2 Abgrenzung Suchraum 1 „Sindorf – West“, gem. Ratsbeschluss vom 04.07.2017 Beschlussvorlage 724.17 Seite 3