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Beschlussvorlage (Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Sandwegs in Kerpen-Horrem)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Beschlussvorlage (Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Sandwegs in Kerpen-Horrem) Beschlussvorlage (Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Sandwegs in Kerpen-Horrem) Beschlussvorlage (Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Sandwegs in Kerpen-Horrem)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: 16.1 Rachel Hennecken TOP Drs.-Nr.: 113.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 27.02.2018 Stadtrat 13.03.2018 X 15.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich des Sandwegs in Kerpen-Horrem X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf:    Den Antrag des Eigentümers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung zu beauftragen, eine Qualifizierung (fachliche Bewertung) des Projektes durchzuführen. Die Verwaltung zu beauftragen, die Qualifizierung in einer der nächsten Sitzungen dem Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zur Vorberatung und dem Rat der Kolpingstadt Kerpen zur Beschlussfassung vorzulegen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Gez. Hennecken Gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent Gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Gez. Spürck Gez. Nimtz Beschlussvorlage 113.18 Seite 2 Begründung: Die RWE Power AG beabsichtigt auf dem ca. 2,2 ha großen Gebiet südlich des Sandwegs in Kerpen-Horrem ein Wohnbaugebiet zu entwickeln. Der sogenannte „Quellenpark“ soll Flächen für ca. 39 Ein- und Zweifamilienhäuser bieten. Zur Umsetzung dieser Planung wurde mit Schreiben vom 25.01.2018 ein Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die RWE Power AG, die überwiegender Grundstückseigentümer in dem betreffenden Bereich ist, gestellt. Bereits nach § 34 BauGB genehmigt sind ein Kindergarten und ein Mehrfamilienhaus, auf der Fläche südlich des Sandwegs und westlich der Glück-auf-Straße, diese Bereiche befinden sich innerhalb des Plangebietes. Beschlussvorlage 113.18 Seite 3