Daten
Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: 16.1 Rachel Hennecken
TOP
Drs.-Nr.: 113.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
27.02.2018
Stadtrat
13.03.2018
X
15.02.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich
des Sandwegs in Kerpen-Horrem
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Den Antrag des Eigentümers auf Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Kenntnis zu
nehmen.
Die Verwaltung zu beauftragen, eine Qualifizierung (fachliche Bewertung) des Projektes
durchzuführen.
Die Verwaltung zu beauftragen, die Qualifizierung in einer der nächsten Sitzungen dem
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr zur Vorberatung und dem Rat der Kolpingstadt
Kerpen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Gez. Hennecken
Gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Gez. Spürck
Gez. Nimtz
Beschlussvorlage 113.18
Seite 2
Begründung:
Die RWE Power AG beabsichtigt auf dem ca. 2,2 ha großen Gebiet südlich des Sandwegs in
Kerpen-Horrem ein Wohnbaugebiet zu entwickeln. Der sogenannte „Quellenpark“ soll Flächen für
ca. 39 Ein- und Zweifamilienhäuser bieten.
Zur Umsetzung dieser Planung wurde mit Schreiben vom 25.01.2018 ein Antrag auf Aufstellung
eines Bebauungsplanes durch die RWE Power AG, die überwiegender Grundstückseigentümer in
dem betreffenden Bereich ist, gestellt.
Bereits nach § 34 BauGB genehmigt sind ein Kindergarten und ein Mehrfamilienhaus, auf der
Fläche südlich des Sandwegs und westlich der Glück-auf-Straße, diese Bereiche befinden sich
innerhalb des Plangebietes.
Beschlussvorlage 113.18
Seite 3