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Beschlussvorlage (Anlage 1: Qualifizierung des Investorenprojektes der Erftland)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
449 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Beschlussvorlage (Anlage 1: Qualifizierung des Investorenprojektes der Erftland) Beschlussvorlage (Anlage 1: Qualifizierung des Investorenprojektes der Erftland) Beschlussvorlage (Anlage 1: Qualifizierung des Investorenprojektes der Erftland)

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Inhalt der Datei

Anlage 1: Qualifizierung des Investorenprojektes der Erftland Seite 1 von 3 Qualifizierung des Investorenkonzeptes Bezeichnung Horremer Straße, Erftland Lage: Horrem Größe: 3300 qm Wohneinheiten ca. 28 Wohnformen: 28 teils barrierefreie Zwei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen Planungsrecht: Für den Planungsbereich nördlich der Horremer Straße gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Dort gilt für Planungen zur Zeit § 34 BauGB. Im Bereich südlich der Horremer Straße gilt der rechtskräftige Bebauungsplan von 1981 TÜ 180 „Eichen-/Buchenweg“. Festgesetzt ist dort ein reines Wohngebiet mit zweigeschossiger offener Bauweise mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,8 Sonstiges: Unmittelbar südlich und östlich an das Plangebiet im Süden der Horremer Straße angrenzend sind Flächen für die Forstwirtschaft und ein Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Konzeptdarstellung: Konzeptbeschreibung: Das Kozept sieht zwei Riegelbebauungen südlich und nördlich der Horremer Straße vor. Geplant sind jeweils zwei Vollgeschosse plus Staffelgeschoss. Geplant sind insgesamt 28 Wohneinheiten, bestehend aus Zwei- bis Vier-Zimmerwohnungen, die teilweise barrierefrei angelegt sind. Dadurch wird eine Anlage 1: Qualifizierung des Investorenprojektes der Erftland Seite 2 von 3 Durchmischung der Bewohnerstruktur angestrebt, um der Nachfrage nach Wohnraum in Horrem für verschiedene Klientel gerecht zu werden. Die Gebäudehöhen sollen sich an der vorhanden Wohnbebauung orientieren, die sowohl aus 1,5 geschossigen Einfamilienhäusern besteht, aber auch aus 2,5 geschossigen Mehrfamilienhäusern. Die erforderlichen Stellplätze werden mit einem Stellplatz pro Wohneinheit auf dem Grundstück nachgewiesen. Durch einen Versprung innerhalb der Gebäuderiegel, wird die Bebauung aufgelockert und passt sich somit besser in die überwiegend durch Einzel- und Doppelhäuser geprägte Wohnbebauung ein. Gleichzeitig wird die Riegelform und die bisherige Torsituation zum Wald hin erhalten. Städtebauliche Bewertung: Auf Grund der sehr guten verkehrlichen Anbindung und des infrastrukturellen Angebots, gibt es im Stadtteil Horrem eine sehr hohe Nachfrage an Wohnraum. Die vorhandene Bebauung stellt sich anhand der heutigen Wohnraumnutzung als mindergenutzte Baufläche dar. Durch den Rückbau der Bestandsgebäude und den Neubau von nachfrageorientierter Wohnbebauung in Mehrfamilienhäusern erfolgen eine Nachverdichtung des Innenbereichs und ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden. Durch das Angebot von Eigentumswohnungen soll der Nachfrage nach Wohneigentum Rechnung getragen werden. Außerdem sind mindestens 50 % der geplanten Wohnungen für den öffentlichgeförderten Wohnungsbau vorgesehen. Infrastruktur: Interessant für Familien mit Kindern ist das gute Angebot an Schulen im Stadtteil Kerpen-Horrem. In unmittelbarer Nähe zum Plangebiet gibt es eine Grundschule und einen Kindergarten in einem 300 m Radius und weiterführende Schulen in einem 1 km Radius. Die nächstgelegene Bushaltestelle befindet sich in 200 m Entfernung, welche von drei Buslinien angefahren wird, und die Ziele Bahnhof Horrem, Bahnhof Buir und Frechen anfahren. Anlage 1: Qualifizierung des Investorenprojektes der Erftland Seite 3 von 3 Erschließung Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Horremer Straße. Der ruhende Verkehr wird auf dem eigenen Grundstück auf einem privaten Stellplatz pro Wohneinheit verwirklicht. Weitere öffentliche Parkmöglichkeiten für z.B. Besucherverkehr stehen entlang der Horremer Straße zur Verfügung. Empfehlung der Verwaltung: Auf Grund der hohen Nachfrage nach Wohnraum und insbesondere auch nach gefördertem Wohnungsbau, empfiehlt die Verwaltung die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan an der Horremer Straße.