Daten
Kommune
Kerpen
Größe
324 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: 16.1 Rachel Hennecken
TOP
Drs.-Nr.: 114.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
27.02.2018
Stadtrat
13.03.2018
X
15.02.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Qualifizierung von Investorenprojekten - Erftland Neu Bottenbroich, Horremer Straße
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Des Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/und der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
Die Verwaltung zu beauftragen auf der Grundlage der Empfehlungen aus der
Qualifizierung des Konzeptes den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan in einer
der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr/Stadtrat
vorzubereiten.
Entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Projektentwickler zur
Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen vorzubereiten.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Gez. Hennecken
Gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Gez. Spürck
Gez. Nimtz
Beschlussvorlage 114.18
Seite 2
Begründung:
Der Stadtrat hat am 19.12.2017 auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr
den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Kenntnis genommen
und die Verwaltung beauftragt eine Qualifizierung des Projektes durchzuführen.
Außerdem hat der Rat beschlossen, dass der Vorhabenträger die Realisierung von öffentlichgefördertem sozialem Wohnungsbau in seinem Konzept berücksichtigt.
Mit Schreiben vom 01.02.2018 (Anlage 1) hat die ERFTLAND der Kolpingstadt Kerpen mitgeteilt,
dass 50% der geplanten Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen erstellt werden.
Anlagen
Schreiben der ERFTLAND vom 01.02.2018
Qualifizierung der Planung
Beschlussvorlage 114.18
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Beschlussvorlage 114.18
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