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Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten - Erftland Neu Bottenbroich, Horremer Straße)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
324 kB
Datum
13.03.2018
Erstellt
16.02.18, 14:30
Aktualisiert
16.02.18, 14:30
Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten - Erftland Neu Bottenbroich, Horremer Straße) Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten - Erftland Neu Bottenbroich, Horremer Straße) Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten - Erftland Neu Bottenbroich, Horremer Straße) Beschlussvorlage (Qualifizierung von Investorenprojekten - Erftland Neu Bottenbroich, Horremer Straße)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: 16.1 Rachel Hennecken TOP Drs.-Nr.: 114.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 27.02.2018 Stadtrat 13.03.2018 X 15.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Qualifizierung von Investorenprojekten - Erftland Neu Bottenbroich, Horremer Straße X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Des Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/und der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt:  Die Verwaltung zu beauftragen auf der Grundlage der Empfehlungen aus der Qualifizierung des Konzeptes den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr/Stadtrat vorzubereiten.  Entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Projektentwickler zur Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen vorzubereiten. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Gez. Hennecken Gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent Gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Gez. Spürck Gez. Nimtz Beschlussvorlage 114.18 Seite 2 Begründung: Der Stadtrat hat am 19.12.2017 auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt eine Qualifizierung des Projektes durchzuführen. Außerdem hat der Rat beschlossen, dass der Vorhabenträger die Realisierung von öffentlichgefördertem sozialem Wohnungsbau in seinem Konzept berücksichtigt. Mit Schreiben vom 01.02.2018 (Anlage 1) hat die ERFTLAND der Kolpingstadt Kerpen mitgeteilt, dass 50% der geplanten Wohnungen als öffentlich geförderte Wohnungen erstellt werden. Anlagen  Schreiben der ERFTLAND vom 01.02.2018  Qualifizierung der Planung Beschlussvorlage 114.18 Seite 3 Beschlussvorlage 114.18 Seite 4