Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
16.02.18, 13:17
Aktualisiert
16.02.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23/23.3
Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften
Bearbeitung: Thomas Kümpel
TOP
Drs.-Nr.: 51.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
24.01.2018
Bemerkungen
01.03.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Verwendungsbericht Kinder- und Jugendarbeit 2017 des Internationalen Zentrums Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Verwendungsbericht Kinder- und Jugendarbeit 2017 des
Internationalen Zentrums Kerpen zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Kümpel
gez. Schürheck
gez. Landscheidt
gez. Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Abstimmungsgemäß erfolgt der Betrieb des städtisch geförderten Einrichtungsteiles des
Internationalen Zentrums der Arbeiterwohlfahrt in Kerpen seit April 2011 (vgl. V 132.11) in
Anlehnung an die Vorgaben des Freizeitstättenplanes Kerpen. Das Berichtswesen ist somit analog
zu den Verwendungsberichten des Wirksamkeitsdialoges innerhalb der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit im Stadtgebiet Kerpen aufgebaut. Für die Inhalte der Verwendungsberichte sind die
jeweiligen Träger – hier der AWO-Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e. V. – verantwortlich.
Beschlussvorlage 51.18
Seite 2