Daten
Kommune
Kerpen
Größe
144 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
16.02.18, 13:17
Aktualisiert
16.02.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23/23.3
Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften
Bearbeitung: Thomas Kümpel
TOP
Drs.-Nr.: 81.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
31.01.2018
Bemerkungen
01.03.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kinder- und Jugendförderplan, Teil IV – Präventionsplan
hier: Präventionsbericht 2017
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Präventionsbericht 2017 zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Kümpel
gez. Schürheck
gez. Landscheidt
gez. Canzler
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) ist der gesetzliche Unterbau für die §§ 11 – 14
SGB VIII. Ein wesentliches Merkmal des KJFöG ist die Verpflichtung gem. § 15 Abs. 4 zur
Erstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes. Der Präventionsplan ist Teil IV des
Kinder- und Jugendförderplanes der Kolpingstadt Kerpen. Der Präventionsbericht ist als das
dazugehörige Berichtswesen unmittelbar an den Präventionsplan angedockt. Er vereinigt die
Jahresberichte zu Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendschutz.
Beschlussvorlage 81.18
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