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Beschlussvorlage (Verdeckte Armut - Verzicht von Leistungsberechtigten auf Grundsicherung für Arbeitssuchende; hier: Anfrage der Fraktion UWG/DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
28.02.2018
Erstellt
16.02.18, 13:17
Aktualisiert
16.02.18, 13:17
Beschlussvorlage (Verdeckte Armut - Verzicht von Leistungsberechtigten auf Grundsicherung für Arbeitssuchende;
hier: Anfrage der Fraktion UWG/DIE LINKE) Beschlussvorlage (Verdeckte Armut - Verzicht von Leistungsberechtigten auf Grundsicherung für Arbeitssuchende;
hier: Anfrage der Fraktion UWG/DIE LINKE) Beschlussvorlage (Verdeckte Armut - Verzicht von Leistungsberechtigten auf Grundsicherung für Arbeitssuchende;
hier: Anfrage der Fraktion UWG/DIE LINKE)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.1 Senioren|Menschen mit Behinderungen|Soziale Hilfen Bearbeitung: Hans Arnold Maus TOP Drs.-Nr.: 45.18 Datum : Beratungsfolge Termin Sozialausschuss X 07.02.2018 Bemerkungen 28.02.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Verdeckte Armut - Verzicht von Leistungsberechtigten auf Grundsicherung für Arbeitssuchende; hier: Anfrage der Fraktion UWG/DIE LINKE X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Maus Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Als Anlage ist die Anfrage der Fraktion UWG/DIE LINKE beigefügt. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Leistungsgewährende Stelle ist in diesem Fall das Jobcenter Rhein-Erft, das sich in gemeinsamer Trägerschaft der Agentur für Arbeit Brühl und des Rhein-Erft-Kreises befindet. Insofern macht es Sinn eine entsprechende Anfrage bezogen auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende an den Ausschuss für Soziales, Inklusion und Generation des Rhein-Erft-Kreises zu stellen, da von Seiten der Verwaltung eine Beantwortung nicht möglich ist. Im Hinblick auf die Gewährung von Grundsicherung im Alter werden an dieser Stelle nochmals die vielfältigen Maßnahmen beschrieben, um verdeckter Altersarmut in der Kolpingstadt Kerpen entgegen zu wirken. Zuerst ist hier die Öffentlichkeitsarbeit zu nennen. Neben den Informationen auf der Website der Kolpingstadt werden Anspruchsvoraussetzungen in der Broschüre „Perspektive Alter“, aber auch z.B. im „Seniorenbrief“ des Seniorenbeirates oder der „Lupe“ des Kerpener Netzwerks 55plus veröffentlicht. Weiterhin werden im Rahmen von Netzwerkarbeit soziale Vereine und Verbände, wie z.B. Kirchen, Tafeln oder Betreuungsvereine über die Grundsicherung im Alter informiert. Dies hat sich als erfolgreich erwiesen, da die Vereine und Verbände mögliche Antragsteller besser motivieren können, ihren Leistungsanspruch überprüfen zu lassen und bei der Antragstellung unterstützen können. Dagegen haben sich reine Informationsveranstaltungen für Bürger zum Thema Grundsicherung im Alter als wenig erfolgreich erwiesen, da sich nur die Wenigsten öffentlich als mögliche Anspruchsberechtigte offenbaren möchten. Wesentliche Voraussetzung, um verdeckter Altersarmut entgegenzuwirken sind aber auch kompetente, einfühlsame und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine niedrigschwellige Antragstellung ermöglichen. Wichtig für die älteren Menschen ist, dass ihr „Fall“ einem festen Sachbearbeiter zugeordnet ist, man also ein „Gesicht“ erhält und der ältere Mensch nicht den Eindruck hat, als „Nummer“ oder „Fall“ gesehen zu werden. Der Gesetzgeber hat deshalb in § 6 des SGB XII –im Gegensatz zum SGB II– ein Fachkräftegebot verankert, wonach zur Durchführung der Aufgaben der Grundsicherung Personen zu beschäftigen sind, die sich hierfür nach ihrer Persönlichkeit eignen und in der Regel entweder eine ihren Aufgaben entsprechende Ausbildung erhalten haben oder über vergleichbare Erfahrungen verfügen. Weiterhin ist eine angemessene fachliche Fortbildung insbesondere im Bereich von Beratung und Unterstützung sicherzustellen. Hintergrund sind die vielfältigen Problemlagen der Antragsteller. Die Gewährung der reinen finanziellen Hilfe zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes ist nur ein Baustein der Leistungsgewährung. Oftmals ergeben sich zusätzlich Fragen zur Sicherstellung von Pflege, der Unterstützung im Haushalt, der Sicherstellung der Mobilität und Teilhabe an der Gesellschaft oder aber zu einer rechtlichen Betreuung. Dies alles erfolgt in der Erkenntnis einer mehr oder weniger aussichtslosen Lage, denn mit der Gewährung von Grundsicherung wird für viele erst klar, mit wie wenig Geld sie –in der Regel bis an ihr Lebensende– ihren Lebensunterhalt sicherstellen müssen. Dies führt häufig dazu, dass sich Leistungsempfänger aus dem gesellschaftlichen Leben zurückziehen, mit der Folge der Vereinsamung. Hier ist es Aufgabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen zu wirken, indem versucht wird, passgenau neue Kontakte zum Beispiel zu Netzwerkern des Kerpener Netzwerks 55plus, Mitgliedern und Helfern des Senioren- oder Behindertenbeirates oder mit Vereinen anzubahnen. Diese Kontakte sind für das Selbstwertgefühl vieler älterer Menschen enorm wichtig und auch für die Kolpingstadt als Gemeinwesen ist ein engagierter älterer Mensch von großem Wert. Zusätzlich müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Art Lotsenfunktion die älteren Menschen auch in anderen Lebenslagen unterstützen. Beispielsweise befinden sich Krankenkassen, Rententräger, Vermieter und Stromlieferanten, aber auch die erwachsenen Kinder, der Arzt Beschlussvorlage 45.18 Seite 2 oder die Apotheke häufig nicht mehr vor Ort. Die telefonische oder schriftliche Klärung Ihrer Angelegenheiten fällt aber vielen älteren Menschen schwer. Oft ist dann die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter der Grundsicherungsstelle die „letzte Rettung“, um eine –nicht gewünschte– rechtliche Betreuung zu vermeiden. Die verwaltungsseitige Zusammenfassung der Themen Pflege, Betreuung; Grundsicherung im Alter, Senioren-/Behindertenarbeit und Förderung von bürgerschaftlichen Engagement in einer Abteilung begünstigt die vorgenannte Herangehensweise an die Problematik der verdeckten Altersarmut. Beschlussvorlage 45.18 Seite 3