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Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan, Teil II – Freizeitstättenplan hier: Wirksamkeitsdialog 2017)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
145 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
16.02.18, 13:17
Aktualisiert
16.02.18, 13:17
Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan, Teil II – Freizeitstättenplan
hier: Wirksamkeitsdialog 2017) Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan, Teil II – Freizeitstättenplan
hier: Wirksamkeitsdialog 2017)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23/23.3 Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeitung: Thomas Kümpel TOP Drs.-Nr.: 96.18 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 06.02.2018 Bemerkungen 01.03.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kinder- und Jugendförderplan, Teil II – Freizeitstättenplan hier: Wirksamkeitsdialog 2017 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Verwendungsberichte der Jugendzentren im Rahmen des Wirksamkeitsdialoges 2017 zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung (stv.) Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Kümpel gez. Kümpel gez. Landscheidt gez. Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) ist der gesetzliche Unterbau für die §§ 11 – 14 SGB VIII. Ein wesentliches Merkmal des KJFöG ist die Verpflichtung gem. § 15 Abs. 4 zur Erstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes. Der Freizeitstättenplan ist Teil II des Kinder- und Jugendförderplanes der Kolpingstadt Kerpen. Der Wirksamkeitsdialog ist als das dazugehörige Berichtswesen unmittelbar an den Freizeitstättenplan angedockt. Er vereinigt die Jahresberichte der acht Jugendzentren im Stadtgebiet Kerpen. Beschlussvorlage 96.18 Seite 2