Daten
Kommune
Kerpen
Größe
72 kB
Datum
01.03.2018
Erstellt
16.02.18, 13:17
Aktualisiert
16.02.18, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
Vorlagen-Nummer
Titel
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
080.15
Nachlass eines Kerpener
Bürgers
26.02.2015
TOP 08
Empfehlung, aus der Erbmasse der
Nachlassangelegenheit des Kerpener
Bürgers R. E. Schenk:
1.) 10.000 € als Fehlbetragsfinanzierung für
das Projekt "Erweiterung der Verteilstation der
Kerpener Tafel", Höhenweg 51-59, 50169
Horrem, der Kerpener Tafel zur Verfügung zu
stellen.
2.) Die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der
Mittel von bis zu 690.000 € an den 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. zur Herrichtung des
Kolpinghauses an der Kölner Str. im Stadtteil
Kerpen für soziale und karitative Zwecke im
Rahmen des Gemeinschaftsprojektes
"Kolping-Center-Kerpen" unter folgenden aufschiebenden Bedingungen:
-Die aufgeworfenen steuerlichen Fragestellungen (Anfall von Erbschaftssteuer beim Rh.Erft-Krs.) sind abschließend geklärt.
-Es liegt eine Sicherung der dauerhaften Nutzung des Gebäudes für soziale und karitative
Zwecke vor (Grunddienstbarkeit zu Lasten des
Kolpinghaus-Grundstücks).
-Die Gesamtfinanzierung des 'Kolpinghaus
Kerpen' e.V. für den kompletten und abschließenden Umbau des Kolpinghauses ist nachgewiesen.
-Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den
Kosten für den Umbau und den Betrieb des
Kolpinghauses ist –auch für die Zukunft- aus-
23
Die Umsetzung der empfohlenen
/beschlossenen Maßnahmen wird
zwischen der Kolpingstadt Kerpen und
dem Kolpinghaus Kerpen e. V.
abgestimmt.
Vorlagen-Nummer
Titel
-FortsetzungNachlass eines Kerpener
Bürgers
Sitzung am
TOP
26.02.2015
TOP 08
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
426.17
14.09.2017
TOP 02
Auf Anfrage von Herrn Scharping erläutert
Herr Erster Beigeordneter Canzler, dass noch
nicht alle Bedingungen der Nachlassangelegenheit erfüllt sind und somit noch keine Auszahlung erfolgt ist. Sobald neue Erkenntnisse
vorliegen, wird die Verwaltung darüber informieren.
713.17
18.01.2018
TOP 02
Frau Landscheidt teilt mit, dass nach aktuellem
Sachstand zwischenzeitlich zwei Raten aus
dem Erbe zur Auszahlung kamen.
418.16
Einrichtung eines Kinderund Jugendparlaments in der
Kolpingstadt Kerpen
24.11.2016
TOP 04
Die politischen Vertreter des JHA nehmen sich
ausdrücklich selbst in die Pflicht, die Kinder
und Jugendlichen sowohl in den weiterführenden Schulen, als auch in den Jugendzentren,
sowie die Mitglieder des Stadtjugendrings zur
Einrichtung eines Kinder- u.Jugendparlaments
in der Kolpingstadt Kerpen zu befragen.
Zur Planung einer gemeinsamen Vorgehensweise soll die Verwaltung zu einem Vorgespräch einladen.
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
23.3
Die Umsetzung erfolgt sukzessiv.
geschlossen (Sicherung durch Vertrag).
-Die Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit
dem 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. in Teilzahlungen je nach Baufortschritt.
-Im Erdgeschoss des Kolpinghauses sind in
Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen
neben dem Empfang 26 qm für den Seniorenbzw. den Behindertenbeirat freizuhalten.
Das Vorgespräch hat am 15.02.2017
stattgefunden
Vorlagen-Nummer
Titel
-FortsetzungEinrichtung eines Kinderund Jugendparlamentes . . . .
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
30.03.2017
TOP 01
Mitteilung des Ersten Beigeordneten Christian
Canzler (auf Anfrage der CDU-Fraktion), dass
seine Anfrage an die Stadt Bornheim hinsichtlich der Teilnahme an einer Sitzung des dortigen Jugendparlamentes noch aussteht.
Nachtrag der Schriftführung:
Nach Information der Stadt Bornheim findet die
nächste Sitzung des dortigen
Jugendparlamentes am 31.05.2017 um 18.00
Uhr statt. Zwecks Vorab- info an Bornheim
wurde gebeten, die Teilnahme der Verwaltung
anzuzeigen.
23.3
Eine Teilnahme an der Sitzung des
Jugendparlaments in Bornheim am
31.05.2017 war seitens der Kolpingstadt Kerpen aus terminlichen Gründen leider nicht möglich.
275.17
29.06.2017
TOP 1
Auf Anfrage der SPD-Fraktion sagt Herr Erster
Beigeordneter Canzler eine schnellstmögliche
Nachfrage bei der Stadt Bornheim zu, wann
dort die nächste Sitzung des Jugendparlamentes stattfindet, an der die Vertreter/innen
der Kolpingstadt Kerpen teilnehmen können.
426.17
14.09.2017
TOP 02
Die Ausschussvorsitzende erläutert eingehend
den Besuch des Jugendparlamentes (Jupa)
der Stadt Bornheim durch einzelne Vertreter
/innen des JHA der KSt.Kerpen am 07.09.’17.
Das Jupa wurde dabei durchaus als kompetent und insgesamt positiv wahrgenommen.
Die SPD-Fraktion bestätigt diesen Gesamteindruck. Die Verwaltung teilt mit, dass vereinbarungsgemäß probeweise eine Befragung
mit den Klassensprechern aller Jahrgänge ab
Kl. 5 der Willy-Brandt-Gesamtschule stattfinden soll. Der dafür entworfene Flyer “BeteiliGungsformen von Kindern und Jugendlichen
Eine entsprechende Abstimmung ist
seitens der Stadt Bornheim erst nach
Ende der Sommerferien möglich.
Vorlagen-Nummer
Titel
-FortsetzungEinrichtung eines Kinderund Jugendparlaments. . . .
710.17
Neubau Kita Mastenweg /
Sindorf
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
in der KSt.Kerpen“ liegt den Ausschussmitgliedern bereits im Entwurf vor. Die Mitglieder
23.3
des JHA regen an, die endgültige Druckversion
des Flyer-Entwurfs in der bestehenden Arbeitsgruppe abzustimmen. Hierzu erfolgt eine entsprechende Einladung durch die Verwaltung.
23.11.2017
TOP 02
Auf Nachfrage von Herrn Scharping teilt die
Verwaltung mit, dass der Arbeitskreis “Einrichtung eine Jupa“ zu einer weiteren Sitzung
am 14.12.2017 eingeladen wird, um gemeinsam die endgültige Druckversion des FlyerEntwurfs abzustimmen.
18.01.2018
TOP 09
Auf Nachfrage von Herrn Scharping erläutert
Herr Erster Beigeordneter Canzler die im Arbeitskreis abgestimmte Verfahrensweise. Danach soll probeweise eine Befragung von
Schülerinnen und Schülern der Willy-BrandtGesamtschule der Klasse 5 über die Klassensprecher erfolgen. Grundlage dafür ist der
entworfene Flyer “Beteiligungsformen von
Kindern und Jugendlichen in der KSt.Kerpen“.
Der JHA beschließt einstimmig die Umsetzung
der so im Arbeitskreis abgestimmten Verfahrensweise.
18.01.2018
TOP03
Der JHA empfiehlt den hier in der Entwurfsplanung vorgestellten Neubau der achtgruppigen Kindertageseinrichtung am Mastenweg
im Stadtteil Sindorf unter der Trägerschaft
der Johanniter-Unfallhilfee.V./Landesverband
NRW.
23.4
Die Empfehlung des JHA geht über
den HFA (23.01.2018) an den Stadtrat (30.01.2018)
Vorlagen-Nummer
Titel
-FortsetzungNeubau Kita Mastenweg /
Sindorf
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Des Weiteren empfiehlt der JHA die Bereitstellung der nachfolgenden freiwilligen Leistungen:
Zuschuss Trägeranteil i.H.v. 103 Prozent.
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 136.251 €
Zuschuss Miete i.H.v. der Differenz zur KiBizFörderung (8,47 € je anerkanntem qm) und
der tatsächlichen Miete (11,50 € je qm).
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich rd. 53.000 €
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
.
Die Landesregierung hat eine Überarbeitung
der gesetzlichen Grundlage zur Refinanzierung
der Betriebskosten in Aussicht gestellt. Sofern
sich hieraus eine Veränderung der Bezuschussung ergibt, bleibt eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 1 Enthaltung (B‘90/Grüne)
Die vollständige Beantwortung des unmittelbar
vor der Sitzung gestellten Antrags der Fraktion
B‘90/Grüne vom 17.01.2018 (Tischvorlage /
Nachtrag III) erfolgt mit dem gebotenen Aufwand und wird schriftlich nachgereicht.
709.17
Neubau Kita Horrem /
Sandweg
18.01.2018
TOP 04
Der JHA empfiehlt den hier vorgestellten Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte
im Stadtteil Horrem /Sandweg unter der Trägerschaft der Fröbel GmbH.
Des Weiteren empfiehlt der JHA für die Dauer
Der Laufzeit des Mietvertrages über 30 Jahre
Die Bereitstellung der nachfolgenden freiwilligen Leistungen:
Die Empfehlung des JHA geht über
den HFA (23.01.2018) an den Stadtrat (30.01.2018)
Vorlagen-Nummer
Titel
-FortsetzungNeubau Kita Horrem /
Sandweg
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
Zuschuss Trägeranteil i.H.v. sechs Prozent.
In der Zeit vom 01. August 2018 bis 31. Dezember 2018 23.670 €.
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 56.807 €
Zuschuss Miete i.H. der Differenz zur KiBizFörderung (8,47 € je anerkanntem qm) und der
tatsächlichen Miete (11,90 € je qm).
In der Zeit vom 01. August 2018 bis 31. Dezember 2018 22.208 €.
Ab dem 01. Januar 2019 jährlich 53.300 €.
Die Landesregierung hat eine Überarbeitung
der gesetzlichen Grundlage zur Refinanzierung
der Betriebskosten in Aussicht gestellt. Sofern
sich hieraus eine Veränderung der Bezuschussung ergibt, bleibt eine Überprüfung der freiwilligen Leistungen vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei 1 Enthaltung (B‘90/Grüne)
Die vollständige Beantwortung des unmittelbar
vor der Sitzung gestellten Antrags der Fraktion
B‘90/Grüne vom 17.01.2018 (Tischvorlage /
Nachtrag III) erfolgt mit dem gebotenen Aufwand und wird schriftlich nachgereicht.
695.17
Bedarfsplan Kindertagesbetreuung
18.01.2018
TOP 05
Der JHA empfiehlt einstimmig den Bedarfsplan
Kindertagesbetreuung U3 und Ü3 bis Eintritt
der Schulpflicht sowie die Kindpauschalen für
das Kita-Jahr 2018/2019.
Die Empfehlung des JHA geht an den
Stadtrat (30.01.2018)
Vorlagen-Nummer
Titel
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
660.17
Camp for future;
hier: Antrag der Fraktion
B‘90/Grüne
18.01.2018
TOP 10
Herr Scharping schließt sich dem vorliegenden
Antrag der Fraktion B‘90/Grüne an und beantragt, dass sich der JHA dem entsprechend mit
dieser Angelegenheit befasst, ggf. im Rahmen
einer gemeinsamen Sondersitzung mit dem
Umweltausschuss.
23
Die Empfehlung des JHA geht an den
Umweltausschuss (20.02.2018)
Das zentrale Anliegen der am “Camp for
future“ beteiligten Gruppierungen ist der Klimaschutz. Insofern sieht die CDU-Fraktion keine
Zuständigkeit des JHA und beantragt die
Verweisung des vorliegenden Antrages der
Fraktion B‘90/Grüne an den Umweltausschuss.
Der weiterreichende Antrag der CDU-Fraktion
wird zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
3 Ja-Stimmen (3/CDU)
4 Nein-Stimmen (3/SPD, 1 B‘90/Grüne)
6 Enthaltungen (1/CDU, 5/Freie Träger der
Jugendhilfe
Bevor die Angelegenheit somit erneut im JHA
beraten wird, soll der Umweltausschuss darüber befinden, ob eine gemeinsame Sondersitzung gewünscht wird.