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Beschlusstext (Förderung der Schulinfrastruktur hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
130 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.03.18, 09:26
Aktualisiert
26.03.18, 09:26
Beschlusstext (Förderung der Schulinfrastruktur
hier:	Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 20.03.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 6: Förderung der Schulinfrastruktur hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020 - Vorlage 884 /X.L. - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dieses Thema auch Gegenstand der Sitzung der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim am morgigen Tage sein werde und die finanzielle Anrechnung bei der Umlageberechnung der aus den beiden Förderprogrammen von der Gemeinde Nettersheim eingebrachten Mittel im Zuge der Sanierung des Gesamtschulgebäudes am Standort Nettersheim im Verband abgestimmt werden müsse. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Programmen „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule 2020“ für die Verbesserung der Schulinfrastruktur des Grundschulverbundes Nettersheim an den Standorten Zingsheim und Marmagen sowie des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim am Standort Nettersheim einzusetzen. Die Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Schulleitungen zu definieren und zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind auch die Maßnahmen aus den Einzelanträgen 2018 – Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) nochmals zu beleuchten und falls möglich nach Bedarf sowie zur Sicherstellung eines geordneten Baufortschritts förderunschädlich vorzuziehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja