Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
338 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.03.18, 09:26
Aktualisiert
26.03.18, 09:26
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Beschluss
aus der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 20.03.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 18:
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat",
Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten
umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen
Prüfung, Stufe 1
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 508 /X.L. Z.3 -
Beschluss:
Es wird beschlossen,
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, mit
Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den der Gemeinde
bekannten
umweltbezogenen
Informationen,
insbesondere
aus
der
artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1, werden die nachfolgend dargestellten
Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
Lfd.
-Nr.
Öffentlichkeit/
Behörde,
Träger
öffentlicher
Belange
Vorgebrachte
Stellungnahme,
Bedenken, Anregungen
Abwägung der Verwaltung
1
Bürger
Zingsheim,
Gespräch
16.01.2018
Bei künftiger Bebauung der Grundstücke
mit einem Einfamilienwohnhaus ist eine
optimale Nutzung des Dachgeschosses
bei Festlegung einer Traufhöhe von 3,50
m nicht gewährleistet.
aus
vom
Abwägung der Verwaltung:
Der Anregung wird stattgegeben. Die
Festsetzung der Traufhöhe wird von 3,50
m auf 4,50 m angehoben.
Beschlussempfehlung
In der Plandarstellung
sowie den textlichen
Festsetzungen ist eine
Veränderung
der
Traufhöhe von 3,50 m
auf
4,50
m
vorzunehmen.
2
Landesbetrieb
Straßenbau.NRW,
Schreiben
vom
18.01.2018
Keine Bedenken, sofern keine neue
Anbindung an die L 115 vorgesehen ist
und kein Schleichverkehr über den
vorhandenen
Wirtschaftsweg
im
Nordwesten an die L 115 entstehen.
Abwägung der Verwaltung:
Die Erschließungsstraße „Altes Pastorat“
endet rd. 22 vor der L 115. Getrennt wird
das Baugebiet durch einen privaten
Grundstücksstreifen.
Der
Eigentümer
dieses
Grundstückes
nutzt
diesen
Grundstücksstreifen
als
wegemäßige
Anbindung
zu
seiner
nördlich des
Baugebietes befindlichen Weidefläche.
Seine damit verbundene und genehmigte
Ausfahrt auf die L 115 ist durch eine
Toranlage
geschlossen.
Es
wird
empfohlen, den diesbezüglichen Hinweis
zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnis nehmen
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen
gegenüber der Straßenbauverwaltung
keine rechtlichen Ansprüche auf aktive
und/oder
passive
Schutzmaßnahmen
gegen Verkehrsemissionen der L 115
bzw. A 1, auch künftig nicht. Dabei weise
ich auch darauf hin, dass bei Hochbauen
mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Evtl.
notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten
der Gemeinde Nettersheim
Abwägung der Verwaltung:
Die
Anforderungen
der
in
den
Wohngebäuden erforderlichen Fenster der
Schallschutzklasse 2 gem. VDI 2719
werden durch die heutzutage bereits aus
Energieeinspargründen
vorzusehenden
Fenster eingehalten.
Des Weiteren ist entlang der westlichen
Grenze des Grundstückes Gemarkung
Zingsheim, Flur 17 Nr. 128 im Bereich
des Bebauungsplangebietes ein kleiner
Schutzwall vorhanden, der zusätzlich den
Verkehrslärm minimiert.
Der Hinweis ist damit ausreichend
untersucht und ist daher zur Kenntnis zu
nehmen.
Kenntnis nehmen.
Im
Bebauungsplan
ist
zeichnerisch
und/oder
textlich
auf
die
Verkehrsemissionen
(Staub,
Lärm,
Abgase) der angrenzenden oder in der
Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9
Abs.1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige
Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 2
der Kommunen/der Vorhabenträger und
nicht
zu
Lasten
der
Straßenbauverwaltung.
Abwägung der Verwaltung:
§ 9, Abs. 1, Ziff. 24 BauGB behandelt die
von
der
Bebauung
freizuhaltenden
Schutzflächen und ihre Nuzung, die
Flächen für besondere Anlagen und
Vorkehrungen zum Schutz vor schädliche
Umelteinwirkungen
und
sonstigen
Gefahren
im
Sinne
des
BundesImmissionsschutzge-setzes sowie die zum
Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur
Vermeidung oder Minderung solcher
Einwirkungen zu treffenden baulichen und
sonstigen
technischen
Vorkehrungen,
einschl. von Maßnahmen zum Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche, wobei die Vorgaben des
Immissionsschutzrechts
unberührt
bleiben.
Im Bebauungsplangebiet L 6-A kann ein
Schutzabstand nicht festgesetzt werden,
weil
durch
die
Abgrenzung
des
Geltungsbereiches zur L 115 hin der
erforderliche
Schutzabstand
bereits
erreicht wird. Aufgrund dessen ist mit
schädlichen
Umwelteinwirkungen
im
Sinne
des
BundesImmsissionsschutzgesetzes
nach
menschlichem
Ermessen
nicht
zu
rechnen,
so
dass
weitere
Schutzmaßnahmen im Bebauungsplan
nicht festgesetzt werden müssen. Es wird
daher vorgeschlagen, den Hinweis des
Landesbetriebs
Straßenbau.NRW
zur
Kenntnis zu nehmen.
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Die Art, Größe und Farbe sowie der
Standort von Werbeanlagen sind im
Bebauungsplan nicht festgeschrieben. Im
Bebauungsplantext ist deshalb darauf
hinzuweisen,
dass
Werbeanlagen
innerhalb der Werbeverbotszone und mit
Wirkung zur L 115 ausgeschlossen sind.
Der
gesonderten
Zustimmung
der
Straßenbauverwaltung
bedürfen
Werbeanlagen
innerhalb
der
Anbaubeschränkungszone (§ 28 i. V. m. §
25
StrWG).
Grundsätzlich
sind
Werbeanlagen nur an der Stätte der
Leistung und nur bis zur jeweiligen
Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der
Außenwerbung dürfen bis zu einer
Entfernung von 20 m, gemessen vom
äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr
bestimmten Fahrbahn nicht errichtet
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
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werden.
Werbeanlagen mit retroreflektierender
bzw. fluoreszierender Wirkung dürfen
nicht
verwendet
werden.
Evtl.
Beleuchtung ist zur Landstraße hin so
abzuschirmen,
dass
die
Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder
anderweitig abgelenkt werden.
Die
Forderungen
hinsichtlich
der
Werbeanlagen gilt auch für die Dauer der
Bauzeiten
innerhalb
des
Bebauungsplangebietes.
Die
Forderung
zurückgewiesen.
wird
Abwägung der Verwaltung:
In den textlichen Festsetzungen ist bei
„B“ – Hinweise unter Nr. 9 die
Zulässigkeit der Werbeanlagen innerhalb
des
Bebauungsplangebietes
L
6-A
entsprechend
den
Vorgaben
des
Landesbetriebs
Straßenbau.NRW
aufgenommen, so dass empfohlen wird,
die Forderung zurück zu weisen.
3
4
5
LVR,
Dezernat
Gebäudeund
Liegenschaftsmanag
ement,
Umwelt,
Energie,
RBB,
Schreiben
vom
19.01.2018
Bezirksregierung
Köln, Dezernat 25 Verkehrsdezernat-,
Schreiben
vom
22.01.2018
Es liegt keine Betroffenheit vor, Bedenken
werden nicht geäußert.
Diese Stellungnahme gilt nicht für das
Rheinische Amt für Denkmalpflege und
das
Rheinische
Amt
für
Bodendenkmalpflege.
Kenntnis nehmen
Keine Bedenken
Kenntnis nehmen
Bezirksregierung
Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitig
ungsdienst,
Schreiben
vom
22.01.2018
Luftbilder aus den Jahren 1939 bis 1945
und andere historische Unterlagen liefern
keine Hinweise auf das Vorhandensein
von
Kampfmitteln
im
beantragten
Bereich. Daher ist eine Überprüfung des
beantragten Bereichs auf Kampfmittel
nicht erforderlich. Eine Garantie auf
Kampfmittel
kann
gleichwohl
nicht
gewährt werden. Sofern Kampfmittel
gefunden werden, sind die Bauarbeiten
sofort einzustellen und die zuständige
Ordnungsbehörde
oder
eine
Polizeidienststelle
unverzüglich
zu
verständigen.
Abwägung der Verwaltung:
In den textlichen Festsetzungen ist bei
„B“ – Hinweise, Nr. 3, ein entsprechender
Hinweis aufgenommen, so dass angeregt
wird, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Kenntnis nehmen.
Seite 4
6
PLEdoc
GmbH,
Essen,
Schreiben
vom 05.02.2018
Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im
Übersichtplan markierte Bereich. Dort
dargestellte Leitungsverläufe dienen nur
zur groben Übersicht.
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
Projektbereiches bedarf immer einer
erneuten Abstimmung mit uns.
Von uns verwaltete Versorgungsanlagen
der
nachstehend
aufgeführten
Eigentümer bzw. Betreiber sind von der
geplanten Maßnahme nicht betroffen:
- Open Grid Europe GmbH, Essen
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Schwaig bei Nürnberg
- Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft
mbH
(MEGAL), Essen
- Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft
mbH (METG), Essen
- Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft
mbh & Co. KG (NETG), Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
- GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbh & Co. KG,
Straelen
- Vital GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich
auf die Versorgungsreinrichtungen der
hier
aufgelisteten
Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu
Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei
den jeweiligen Versorgungsunternehmen
bzw.
Konzerngesellschaften
oder
Regionalcentern gesondert einzuholen.
Kenntnis nehmen.
Abwägung der Verwaltung:
Der
von
der
PLEdoc
vorgelegte
Übersichtsplan
weist
keine
Leitungsverläufe im Bebauungsplangebiet
L 6-A auf, so dass vorgeschlagen wird,
den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
7
Bezirksregierung
Köln, Dezernat 54 Gewässerentwicklun
g
und
Hochwasserschutz,
Schreiben
vom
24.01.2018
Eine Betroffenheit ist nicht erkennbar.
8
Geologischer Dienst
NRW,
Krefeld,
Aus ingenieurgeologischer Sicht empfehle
ich,
die
Baugrundeigenschaften,
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Kenntnis nehmen
Seite 5
Schreiben
29.01.2018
vom
insbesondere
im
Hinblick
auf
die
Tragfähigkeit
und
Setzungsverhalten,
objektbezogen zu untersuchen und zu
bewerten.
Das Plangebiet befindet sich über
devonzeitlichem
verkarstungsfähigen
Festgestein,
und
zwar
im
Übergangsbereich von Kalksandsteinen
der Unteren Nohn-Schichte und Oberen
Nohn-Schichten
(Schluffgestein,
Sandstein, Kalkstein) sowie Lauch- und
Heisdorf-Schichten/Kalkstein.
Die
Deckschichten bilden flachgründige Böden
aus
Hochflächenlehm
und
Solifluktionsbildungen
mit
Gesteinszersatz. Diese Böden sind zur
Niederschlagswasserversickerung
ungeeignet.
Bei
Baugrunduntersuchung
und
bei
Gründungsarbeiten sind folgende Aspekte
zu berücksichtigen:
1. Unterirdische Hohlräume sind nicht
auszuschließen.
2. Die den Karstkluftgrundwasserleiter
schützenden
Deckschichten
sind
innerhalb
des
Plangebietes
unterschiedlich mächtig.
3. Der Kluftgrundwasserleiter ist sehr
verschmutzungsempfindlich: Bei den
Borund
Bauarbeiten
sind
Verunreinigungen
des
Karstkluftgrundwasserleiters
auszuschließen (Grundwasserschutz).
4. Bei
Borarbeiten
im
Karstgrundwasserleiter kommt nur
Trinkwasser als Spülmittel in Frage.
Abwägung der Verwaltung:
Die
Bodenbeschaffenheit
wurde
im
Rahmen
der
Aufstellung
des
angrenzenden Bebauungsplanes L 6,
Zingsheim, Altes Pastorat, im Jahre 2003
gutachterlich untersucht. Dabei wurden
die
gleichen
Bodenverhältnisse
festgestellt,
wie
dies
auch
der
Geologische Dienst NRW jetzt erwähnt.
Im
Ergebnis
wurde
seinerzeit
festgehalten,
dass
eine
Versickerungsfähigkeit nicht gewährleistet
werden kann und empfohlen, hierauf zu
verzichten.
Es ist davon auszugehen, dass die
Schichtenfolge
aus
dem
Bebauungsplangebiet
L
6
in
das
angrenzende Bebauungsplangebiet L 6-A
weiterführt.
Vorgesehen
ist
die
Entwässerung des Plangebietes L 6-A im
Mischsystem,
das
aus
dem
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
In
die
textlichen
Festsetzungen ist eine
Empfehlung
zur
Baugrunduntersuchung
unter den Aspekten des
Geologischen Dienstes
NRW aufzunehmen.
Seite 6
Bebauungsplangebiet L 6 weitergeführt
wird.
Eine Baugrunduntersuchung für das
Bebauungsplangebiet L 6-A wurde nicht
vorgenommen.
Es
wird
daher
vorgeschlagen,
in
die
textlichen
Festsetzungen unter „Hinweise“ eine
Empfehlung zur Baugrunduntersuchung
unter den vom Geologischen Dienst NRW
dargestellten Aspekten aufzunehmen.
9
Gemeinde Dahlem,
Schreiben
vom
30.01.2018
Die Bauleitplanung kann als mit der
Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten.
10
e-regio,
Schreiben
vom 08.02.2018
Keine
Bedenken.
Innerhalb
des
dargestellten
Planbereichs
sind
Leitungsanlagen der e-regio zur ErdgasVersorgung nicht vorhanden. Im Zuge der
weiteren Entwicklung des Planbereiches
kann das Erdgas-Versorgungsnetz – den
Bedürfnissen entsprechend – von der
bestehenden Versorgungsanlage in der
Straße „Altes Pastorat“ aus, erweitert
werden.
Kenntnis nehmen
Hinweise
für
die
Verlegung
der
Versorgungsleitungen:
Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu
vermeiden
empfehlen
wir,
die
Versorgungsleitungen gebündelt in den
Nebenanlagen
(Gehweg,
Parkstreifen
o.ä.) unterzubringen. Die Breite dieser
Nebenanlagen ist so zu dimensionieren,
dass die geforderten Sicherheitsabstände
der Versorgungsleitungen untereinander
eingehalten werden können. Als Richtmaß
sollte hier eine Mindestbreite von 1,50 m
für
Gas-,
Wasser-,
Stromund
Kommunikationsleitungen gelten.
Hinweis
zu
Baumstandorten/Bepflanzungen:
Wir weisen darauf hin, dass eventuell
geplante
Ausgleichsmaßnahmen,
insbesondere
das
Anpflanzen
von
Bäumen, grundsätzlich außerhalb von
Leitungstrassen anzustreben sind.
Es gilt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen
zum
Schutz
von
Verund
Entsorgungsleitungen vor dynamischen
und
statischen
Belastungen
durch
Baumwurzeln. Der Präventivschutz reicht
von
der
Baumart-Auswahl
bis
zu
sinnvollen und wirksamen technischen
Schutzmaßnahmen. Zu den kritischen
Baumarten zählen nach derzeitigem
Kenntnisstand:
Ahorn,
Götterbaum,
Rosskastanie,
Pappel,
Platane
und
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 7
Blauzeder. Wir bitten, dies bei der
Aufstellung der Pflanzliste entsprechend
zu berücksichtigen.
Kenntnis nehmen.
Abwägung der Verwaltung:
Ein
entsprechender
Hinweis
zur
Gasversorgung wurde bereits unter Nr.
4.1.2 der Begründung aufgenommen, so
dass dieser bei der weiterführenden
Erschließungsplanung
Berücksichtigung
findet.
Des Weiteren sind alle Ver- und
Entsorgungsanlagen ausschließlich im
öffentlichen Verkehrsbereich vorgesehen.
Die auf den Grundstücken Nr. 124 – 126
im rückwärtigen Bereich vorhandene
Abwasserleitung
ist
durch
entsprechenden
Schutzabstand
im
Bebauungsplan L 6-A dargestellt. Darüber
hinaus
wurde
in
den
textlichen
Festsetzungen
unter
Nr.
2.2
ein
entsprechender
Hinweis
bei
Bepflanzungsmaßnahmen aufgenommen.
Es wird vorgeschlagen, die Hinweise den
Versorgungsleitungen
und
zu
den
Baumstandorten/Bepflanzungen
zur
Kenntnis zu nehmen.
11
Bezirksregierung
Köln, Dezernat 33,
Schreiben
vom
06.02.2018
Keine
Bedenken.
Planungen
bzw.
Maßnahmen sind im Planungsbereich
nicht vorgesehen.
Kenntnis nehmen
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat (Anlage 1) mit
Begründung (Anlage 2) wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
3. Der Bebauungsplan L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 8