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Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
185 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.03.18, 09:26
Aktualisiert
26.03.18, 09:26
Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB) Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 20.03.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 23: 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 862 /X.L. Z.1 - Beschluss: Es wird beschlossen: 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die nachfolgend dargestellten Abwägungen getroffen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst: Lfd.Nr. Öffentlichkeit/ Behörde, Träger öffentlicher Belange Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen Abwägung der Verwaltung Beschlussempfehlung 1 Gemeinde Schreiben 28.12.2017 Dahlem, vom Die Bauleitplanung kann als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten. Kenntnis nehmen 2 Gemeinde Blankenheim, Schreiben vom 29.12.2017 Belange der Gemeinde Blankenheim sind nicht betroffen Kenntnis nehmen 3 Kreis-EnergieVersorgung, Schreiben 15.01.2018 Keine Bedenken Kenntnis nehmen 4 Kreis Schreiben 31.01.2018 Kall, vom Euskirchen, vom Keine grundsätzlichen Bedenken. Anregung der Untere Naturschutzbehörde: Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit der Untere Naturschutzbehörde noch keine differenzieren Angaben zu den erforderlichen Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen vorliegen, die sich im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes ergeben haben. Die Kompensationsmaßnahmen sind verbindlicher Bestandteil der Festsetzungen des Bebauungsplanes. Diese Angaben sind der Untere Naturschutzbehörde zeitnah zur Abstimmung nachzureichen. Abwägung der Verwaltung: Der Unteren Naturschutzbehörde wurde der im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, im Jahre 2003 erstellte ökologische Fachbeitrag nochmals zur Verfügung gestellt. Bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 2, Zingsheim, Altes Pastorat, wird eine Grünfläche mit einer Größe von 13 qm künftig als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen, um eine Anbindung an das künftige Bebauungsplangebiet L 6A zu erreichen. Ein zusätzlicher ökologischer Ausgleich wird nicht für notwendig erachtet. Es wird vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5 e-regio, Schreiben 05.02.2018 Euskirchen, vom Keine Bedenken Kenntnis nehmen. Kenntnis nehmen 2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat mit Begründung (Anlagen 1 und 2) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 mit Begründung ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 2