Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
185 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.03.18, 09:26
Aktualisiert
26.03.18, 09:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
aus der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 20.03.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim.
Punkt 23:
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes
Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 862 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Es wird beschlossen:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6,
Zingsheim, Altes Pastorat, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
2 BauGB werden die nachfolgend dargestellten Abwägungen getroffen und die in
Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst:
Lfd.Nr.
Öffentlichkeit/
Behörde,
Träger
öffentlicher Belange
Vorgebrachte Stellungnahme,
Bedenken, Anregungen
Abwägung der Verwaltung
Beschlussempfehlung
1
Gemeinde
Schreiben
28.12.2017
Dahlem,
vom
Die Bauleitplanung kann als mit der
Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten.
Kenntnis nehmen
2
Gemeinde Blankenheim,
Schreiben
vom
29.12.2017
Belange der Gemeinde Blankenheim
sind nicht betroffen
Kenntnis nehmen
3
Kreis-EnergieVersorgung,
Schreiben
15.01.2018
Keine Bedenken
Kenntnis nehmen
4
Kreis
Schreiben
31.01.2018
Kall,
vom
Euskirchen,
vom
Keine grundsätzlichen Bedenken.
Anregung
der
Untere
Naturschutzbehörde:
Es wird darauf hingewiesen, dass
derzeit der Untere Naturschutzbehörde
noch keine differenzieren Angaben zu
den erforderlichen Ausgleichsflächen
und Ausgleichsmaßnahmen vorliegen,
die sich im Zuge der Aufstellung des
Bebauungsplanes ergeben haben. Die
Kompensationsmaßnahmen
sind
verbindlicher
Bestandteil
der
Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Diese Angaben sind der Untere
Naturschutzbehörde
zeitnah
zur
Abstimmung nachzureichen.
Abwägung der Verwaltung:
Der Unteren Naturschutzbehörde wurde
der im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, im
Jahre
2003
erstellte
ökologische
Fachbeitrag nochmals zur Verfügung
gestellt.
Bei
der
2.
Änderung
des
Bebauungsplanes L 2, Zingsheim, Altes
Pastorat, wird eine Grünfläche mit
einer Größe von 13 qm künftig als
öffentliche
Verkehrsfläche
ausgewiesen, um eine Anbindung an
das künftige Bebauungsplangebiet L 6A zu erreichen. Ein zusätzlicher
ökologischer Ausgleich wird nicht für
notwendig
erachtet.
Es
wird
vorgeschlagen,
den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
5
e-regio,
Schreiben
05.02.2018
Euskirchen,
vom
Keine Bedenken
Kenntnis nehmen.
Kenntnis nehmen
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat
mit Begründung (Anlagen 1 und 2) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen.
3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 mit Begründung ist gem. § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
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