Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
3,6 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.03.18, 11:02
Aktualisiert
23.03.18, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 6 zur Vorlage 885 / X.L.
S y s t e ms
G.-Nr.
SEI-0293/15
A.-Nr.
8113087027
Datum
29.02.2016
Zeichen
Ov
TÜV NORD Systems
GmbH & Co. KG
Bereich Energietechnik
Gruppe Immissionsschutz
Am Technologiepark 1
45307 Essen
Tel.: 0201/825-33 68
Fax: 0201/825-33 77
www.tuev-nord.de
Amtsgericht Hamburg
HRA 102137
Gutachten
Geräuschemissionen und –immissionen
der Sport- und Freizeitanlagen
am Bebauungsplangebiet G 14 in Nettersheim
Auftraggeber
Geschäftsführung
Rudolf Wieland (Sprecher)
Dr. Ralf Jung
Ulf Theike
TÜV®
Gemeinde Nettersheim
Krausstr. 2
53947 Nettersheim
Gewerbelärm
Betreff
Immissionsschutz - Lärm
Verkehrslärm
Fluglärm
Sport-/Freizeitlärm
Umfang
25 Seiten
davon 10 Seiten Anhang
Geräuschemissionen
Bau- und Raumakustik
Lärm am Arbeitsplatz
Gutachter
Dipl.-Phys.Ing Frank Overdick
Erschütterungen
Thermografie, Luftdichtheit
Olfaktometrie
Immissionsprognose
Umweltverträglichkeit
Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025
akkreditiertes Prüflaboratorium.
Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde
aufgeführten Prüfverfahren.
Das Labor ist darüberhinaus
bekanntgegebene Messstelle
nach § 29b BImSchG
Dieses Dokument wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt erstellt und unterliegt dem
Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet – sei es
vollständig oder auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers.
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Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016
Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche
Inhalt
S y s t e ms
Seite
1
Aufgabenstellung .................................................................................... 3
2
2.1
2.2
2.3
Beurteilungsgrundlagen .......................................................................... 3
Normen, Richtlinien, Erlasse und Verordnungen .................................... 3
Immissionsrichtwerte für Sportanlagen ................................................... 4
Nutzung der Sportanlagen ...................................................................... 6
3
3.1
3.2
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4
Geräuschemissionen .............................................................................. 7
Emissionskenngrößen ............................................................................ 7
Emissionsansätze................................................................................... 8
Kunstrasenplätze .................................................................................... 8
Tennisplätze ........................................................................................... 9
Erlebnisparcour .................................................................................... 10
Parkplatz .............................................................................................. 11
4
4.1
4.2
Geräuschimmissionen .......................................................................... 12
Ausbreitungsmodell .............................................................................. 12
Ergebnisse ........................................................................................... 13
5
Beurteilung ........................................................................................... 14
6
Lärmschutzmaßnahmen ....................................................................... 15
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Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016
Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche
1
S y s t e ms
Aufgabenstellung
Die Gemeinde Nettersheim hat uns beauftragt, die Geräusche von der mit
Kunstrasenplätzen nachgerüsteten Sportanlage in Nettersheim zu ermitteln und zu
beurteilen. Auf einer wenig genutzten Kleinspielfeldfläche soll ein Erlebnisparcour
„Woodcamp“ angelegt werden. Hier kann ein angelegter Hindernisparcour unter
Zuschauerbeteiligung absolviert werden.
Die Sportanlage verfügt über eine Tennisanlage mit 5 Außenplätzen sowie ein
Großspielfeld und ein Kleinspielfeld jeweils mit Kunstrasenbelag. Die derzeitige
Nutzung der Sportplätze kann Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Die Lage der
Sportanlage sowie der benachbarten Bebauung zeigen die Bilder 1 und 2 im Anhang.
2
Beurteilungsgrundlagen
2.1
Normen, Richtlinien, Erlasse und Verordnungen
Die Emissionsansätze der einzelnen Nutzungen werden folgender VDI-Richtlinie
entnommen:
[1]
VDI 3770, Ausgabe September 2012
Emissionskennwerte technischer Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen.
Die Schallausbreitungsrechnungen erfolgen nach
[2]
DIN ISO 9613-2, Ausgabe Oktober 1999
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien
Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren
[3]
VDI 2714, Ausgabe Januar 1988, Schallausbreitung im Freien
[4]
VDI 2720, Ausgabe März 1997, Schallschutz durch Abschirmung im Freien
mit dem Schallausbreitungsprogramm Cadna/A, Version 4.5.
Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen wird herangezogen
[5]
18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Sportanlagenlärmschutzverordnung - (18. BImSchV) vom 18.07.1991 BGBl. 1991, Teil I, S. 1588 .. 1596)
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2.2
S y s t e ms
Immissionsrichtwerte für Sportanlagen
In der 18. BImSchV wird der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkung durch Sporteinrichtungen konkretisiert. Es wird hier zwischen Lärmeinwirkungen an Werk- und
Sonntagen und während der Tages- und Nachtzeit sowie zusätzlicher Ruhezeiten unterschieden. Für die insgesamt neun Beurteilungszeiträume werden entsprechend der
Nutzung der angrenzenden Gebiete gestufte Richtwerte für eine erhebliche Belästigung
definiert, die vor allem während der Ruhezeiten von anderen Regelwerken abweichen.
Die folgende Aufstellung zeigt für die einzelnen Beurteilungszeiträume die Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit von der Nutzung:
Richtwerte Sportanlagen
nach der 18. BImSchV
werktags
Tageszeit
Ruhezeiten
sonn- und
feiertags
Nachtzeit
Tageszeit
Ruhezeiten
Nachtzeit
* lauteste Stunde
08 .. 20 Uhr
06 .. 08 Uhr
20 .. 22 Uhr
22 .. 06 Uhr
09 .. 13 Uhr
15 .. 20 Uhr
07 .. 09 Uhr
13 .. 15 Uhr
20 .. 22 Uhr
22 .. 07 Uhr
WR
dB(A)
50
45
45
35
WA
dB(A)
55
50
50
40
MI
dB(A)
60
55
55
45
TB
h
12
2
2
1*
50
45
45
45
35
55
50
50
50
40
60
55
55
55
45
9
2
2
2
1*
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen den Richtwert während der Tages- und
Ruhezeiten um nicht mehr als 30 dB(A) und während der Nachtzeit um nicht mehr als
20 dB(A) überschreiten.
Sportveranstaltungen gelten als selten, wenn sie höchstens an 18 Kalendertagen im
Jahr stattfinden. Bei diesen Veranstaltungen sind Überschreitungen der o.g. Richtwerte
bis zu 10 dB(A) zulässig, wenn alle verhältnismäßigen Maßnahmen zum Schallschutz
getroffen werden.
Bei der Ermittlung der Geräusche wird in Abschnitt 1.3.3 des Anhangs zur 18. BImSchV
unterschieden zwischen
technischen Geräuschen (z.B. Schiedsrichter- oder Trainerpfiffe, Balltreten, Auftreffen des Balles auf Tor- oder Ballfangzaun, Fanfaren, Rasseln, Lautsprecherdurchsagen usw.), bei denen die Impulshaltigkeit der Geräusche durch einen Impulszuschlage berücksichtigt wird und
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S y s t e ms
Geräuschen durch die unverstärkte menschliche Stimme (z.B. Zurufen von Trainern, Spielern und Zuschauern), bei denen eine mögliche Impulshaltigkeit keine Berücksichtigung findet.
Für Altanlagen, die vor 1990 genehmigt bzw. errichtet waren, soll nach § 5 Abs. 4 der
18. BImSchV die zuständige Behörde von einer Festsetzung der Betriebszeiten
absehen, wenn die Immissionsrichtwerte um weniger als 5 dB(A) überschritten werden.
Diese Privilegierung bestehender Sportanlagen erfolgt aus Gründen der
Verhältnismäßigkeit, des Bestandsschutzes und im Interesse einer sinnvollen
Auslastung der Sportanlage. Bei Genehmigungsfreien Veränderungen bleibt dieser
Altanlagenbonus im Rahmen des anlagentypischen genehmigten Nutzungsspektrums
bestehen. Bei genehmigungsbedürftigen Veränderungsmaßnahmen entfällt der
Altanlagenbonus nicht generell, hier ist der konkrete Einzelfall zu betrachten.
Beispielsweise führen Umbauten der Platzoberflächen (Kunstrasen) usw. allgemein
nicht zum Verlust des Altanlagenbonus. Aber auch Nutzungsausweitungen lassen den
Altanlagenbonus grundsätzlich nicht entfallen, sofern es sich nicht um umfangreiche
Baumaßnahmen handelt, die einer Neuerrichtung gleichkommen.
Bei § 5 Abs. 4 der 18. BImSchV handelt es sich um eine Soll-Regelung, so dass auch
bei privilegierten Altanlagen durchaus die Anordnung technischer, baulicher und
organisatorischer Maßnahmen möglich ist, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
beachtet wird.
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2.3
S y s t e ms
Nutzung der Sportanlagen
Die derzeitige Nutzung der Sportplätze kann Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.
Danach sind maximal folgende Nutzungszeiten in den einzelnen Beurteilungszeiträumen vorgesehen:
Werktags
Sonntags
Für
Kleinspielfeld
Großspielfeld
3 h Training
3 h Training
abendliche Ruhezeit
-
1 h Training
Tageszeit
-
4 h Spielbetrieb
mittägliche Ruhezeit
-
2 h Spielbetrieb
(II. oder III. Mannschaft)
Tageszeit
die Tennisanlage wird im
Rahmen einer
Maximalwertabschätzung
eine
kontinuierliche Nutzung aller Plätze im Zeitraum von 8 .. 22 Uhr berücksichtigt.
Für den Erlebnisparcour wird ebenfalls eine Nutzung zur Tageszeit und innerhalb der
Ruhezeiten in Ansatz gebracht.
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3
Geräuschemissionen
3.1
Emissionskenngrößen
S y s t e ms
Die Emissionen von Quellen im Freien werden im Allgemeinen durch Schallleistungspegel LWA nach DIN 45635 beschrieben, die sich nach folgenden Beziehungen berechnen:
LWA
= LAFm + 10 · log ( S / 1 m2 )
bzw. bei halbkugelförmiger Ausbreitung
LWA
= LAFm + 20 · log ( sm / 1 m ) + 8
mit
LAFm
S
sm
mittl. Schalldruckpegel auf Hüllfläche oder in definiertem Abstand
Größe der Hüllfläche
mittlerer Abstand des Messpunktes zur Quelle.
Bei Linienquellen (z.B. definierte Fahrwege) kann zur Beschreibung der Emissionen
der längenbezogene Schallleistungspegel
LWA’
= LWA - 10 · lg ( l /l0)
mit
LWA
l
Schallleistungspegel
Länge der Linienquelle ( l0 = 1 m)
und bei Flächenquellen (z.B. Sport- oder Arbeitsflächen) der flächenbezogene Schallleistungspegel
LWA“
= LWA - 10 · lg ( S / S0)
mit
LWA
S
Schallleistungspegel
2
Größe der schallabstrahlenden Fläche ( S0 = 1 m )
herangezogen werden.
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3.2
S y s t e ms
Emissionsansätze
3.2.1 Kunstrasenplätze
Zu den Geräuschen beim Fußballspiel können die Aussagen in der VDI 3770
herangezogen werden. Wesentliche Geräuschquellen bei Fußballspielen sind
die Zurufe der Spieler untereinander sowie einzelne Ballschläge
die Pfiffe von Schiedsrichter bzw. Trainer
die Beifalls- oder Unmutsäußerungen von Zuschauern.
Die Emissionspegel beim Fußballspiel sind im Wesentlichen von der Anzahl der Zuschauer n abhängig. Für die einzelnen Geräuschanteile werden die folgenden
Beziehungen zur Bestimmung der Schallleistungspegel genannt:
Schiedsrichterpfiffe
Mittelwerte
LWA = 73,0 + 20 lg ( 1 + n )
LWA = 98,5 + 3 lg ( 1 + n )
Maximalwert LWAFmax = 118 dB
für n 30
für n > 30
Spieler
Mittelwert
Zuschauer
Mittelwert
LWA = 94 dB(A)
LWA,T = 80 + 10 lg (n )
für n 500
LWA,T = 80 + 8 · 10-5 · n + 10 lg ( n ) für n > 500
Für Trainingsbetriebszeiten werden 10 Zuschauer je Platz zugrunde gelegt.
Diese Ansätze wurden entsprechend der Vorgaben der 18. BImSchV nach dem Taktmaximalpegelverfahren für Ballschläge und Schiedsrichterpfiffe und nach dem energieäquivalenten Mittelungsverfahren für die Geräusche der unverstärkten menschlichen
Stimme bestimmt.
Die folgende Aufstellung zeigt die Schallleistungspegel, die sich für die o.g. Quellen bei
Spielen mit unterschiedlicher Zuschaueranzahl berechnen:
Zuschaueranzahl
Training (10 Zuschauer)
50
100
Spieler
dB(A)
94,0
94,0
94,0
Schallleistungspegel LWA
Pfiffe
Zuschauer
dB(A)
dB(A)
93,8
90,0
103,6
97,0
104,5
100,0
Gesamt
dB(A)
97,7
104,8
106,1
Im vorliegenden Fall gehen wir für Meisterschaftsspiele der 2. und 3. Mannschaft sowie
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S y s t e ms
der Jugendmannschaften im Mittel von 50 Zuschauern aus. Für Spiele der
1. Mannschaft berücksichtigen wir 100 Zuschauer.
Die an Feiertagen und in der saisonfreien Zeit stattfindenden Turniere, Freundschaftsspiele usw. werden im Rahmen der Regelung für seltene Ereignisse im Folgenden
aufgrund der deutlich höheren Immissionsrichtwerte nicht berücksichtigt.
3.2.2 Tennisplätze
Die Geräuschemissionen beim Tennisspiel werden durch die impulshaltigen Geräusche
beim Ballschlag bestimmt, die durch Schalleistungspegel
LWAT,max = 95 dB(A)
LWAT,max = 93 dB(A)
während des Ballwechsels und
im Mittel über verschiedene Spiele
beschrieben werden können.
Aufgrund der Impulshaltigkeit erfolgt die Ermittlung der Geräuschemissionen nach dem
Taktmaximalpegelverfahren mit einer Taktdauer von 5 s. Am Immissionsort stellen sich
daher die Geräusche als eine zeitliche Folge von Schallimpulsen dar, die umso dichter
ist, je mehr Plätze belegt sind. Eine energetische Addition der Schalleistungen erfolgt
bei mehreren Schlägen in einem Takt nicht, da nur der Schlag mit dem größten
Immissionspegel den Taktmaximalpegel bestimmt. Dies ist in der Regel der Schlag am
Aufschlagpunkt, der dem Immissionsort am nächsten gelegen ist.
Daher werden in der Sportanlagenlärmstudie aufgrund von Messungen an mehreren
Tennisanlagen den zehn nächstgelegenen Aufschlagpunkten im Mittel über ein Spiel
folgende Schalleistungspegel LWATm zugeordnet:
Aufschlagpunkt
LWATm
Aufschlagpunkt
LWATm
dB(A)
dB(A)
1
89,8
6
82,0
2
88,2
7
80,5
3
86,7
8
78,9
4
85,1
9
77,4
5
83,6
10
75,8
Die Zuordnung der Schallleistungspegel zu den jeweils maßgeblichen Aufschlagpunkten erfolgt innerhalb des Schallausbreitungsprogramms.
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Die Geräusche von Zuschauern spielen - mit Ausnahme seltener Veranstaltungen neben denen der Ballwechsel keine wesentliche Rolle.
Im Sinne einer Maximalwertbetrachtung wird von einem kontinuierlichen Betrieb
während der Tageszeit und der Ruhezeiten am Abend bzw. Sonntagmittag
ausgegangen.
3.2.3 Erlebnisparcour
Detaillierte schalltechnische Angaben zu derartigen Anlagen liegen uns nicht vor. Die
Emissionsansätze werden daher in Anlehnung an die Richtlinie VDI 3770 abgeschätzt.
Darin werden für Kommunikationsgeräusche von Personen auf Sport- und
Freizeitanlagen folgende Schallleistungspegel genannt:
Art der Quelle
Sprechen normal
Sprechen gehoben
Sprechen sehr laut
Rufen normal
Rufen laut
Rufen sehr laut
Schreien normal
Schreien laut
Schreien sehr laut
Klatschen normal
Klatschen sehr laut
Kinderschreien
Schallleistungspegel in dB(A)
Mittelwert LWAeq
Maximalwert LWAFmax
65
67
70
73
75
80
86
90
95
100
105
110
89
92
87
108
115
90
95
Die angegebenen Werte beziehen sich bei der Sprachäußerung auf die Zeitdauer T der
Äußerung mit energieäquivalenter Mittelung. Für die Erlebnisparcour-Anlage gehen wir
von einer laut schreienden Person, zehn laut rufenden und fünfzig gleichzeitig laut
sprechenden Personen aus. Damit ergeben sich folgende Schallleistungspegel LWA:
Schreien laut (1x)
Rufen laut (10x)
Sprechen sehr laut (50x)
LWA = 105 dB(A) + 10 . log (1)
.
LWA = 90 dB(A) + 10 log (10)
LWA = 75 dB(A) + 10 . log (50)
= 105,0 dB(A)
= 100,0 dB(A)
= 92,0 dB(A)
Der energieäquivalente Summenpegel von 106,4 dB(A) entspricht etwa dem Ansatz
eines Fußballspiel-Meisterschaftsspiels mit 100 Zuschauern.
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S y s t e ms
3.2.4 Parkplatz
Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird für den Parkplatz von einer Bewegung
pro Stellplatz und Stunde bei ca. 50 Stellplätzen ausgegangen.
Gemäß Formel 11a der Parkplatzlärmstudie berechnet sich im vorliegenden Fall der
Schallleistungspegel LWA der Parkplätze nach der Beziehung:
LWA = 63 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 lg ( B · N ) [dB(A)]
mit
KPA
KI
KD
KStrO
N
B
Zuschlag in Abhängigkeit von der Parkplatzart
Zuschlag für die Impulshaltigkeit
bei mehr als 10 Stellplätzen: 2,5 lg (B - 9) dB(A)
bis zu 10 Stellplätzen: 0 dB(A)
Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche (2,5 dB(A) für
Wassergebundene Decken)
Bewegungshäufigkeit – Bewegungen pro Stellplatz und
Stunde
Anzahl der Stellplätze
Nach Tabelle 34 der Parkplatzlärmstudie sind im vorliegenden Fall folgende Zuschläge
zu erteilen:
Zuschlag für die Parkplatzart
Zuschlag für die Impulshaltigkeit
Besucherparkplätze
KPA = 0 dB(A)
KI = 4 dB(A)
Damit errechnet sich folgender Schallleistungspegel:
LWA = 63 + 0 + 4 + 4 + 2,5 + 10 lg (1,0 · 50)
= 90,5 dB(A)
In den Emissionsansätzen enthalten sind die Geräusche durch Parksuchverkehr sowie
die Geräusche beim Ein- und Ausparken inkl. Rangieren und Türenschlagen. In der
Schallausbreitungsrechnung wird die Parkplatzfläche auf dem Gelände als
Flächenquelle mit einer Höhe von 0,5 m über Boden angesetzt.
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4
Geräuschimmissionen
4.1
Ausbreitungsmodell
S y s t e ms
Die Immissionsberechnung für die einzelnen Quellen erfolgt gemäß DIN ISO 9613-2
nach der Beziehung
LAT (DW) = LWA + Dc - Adiv - Agr - Aatm - Abar
mit
LAT(DW)
LWA
Dc
A
Adiv
Agr
Aatm
Abar
Immissionsanteil einer Quelle bei Mitwind
Schallleistungspegel
Richtwirkungskorrektur
Dämpfung aufgrund ..
.. geometrischer Ausbreitung
.. des Bodeneffektes
.. von Luftabsorption
.. von Abschirmung
Die Immissionsanteile der einzelnen Quellen werden getrennt für jeden Bezugspunkt
berechnet und anschließend nach folgender Beziehung energetisch addiert:
m 0,1L (DW )
L AT (DW ) 10 lg 10 AT,i
i1
mit
LAT,i
i, m
Immissionsanteil einer Quelle i
Index bzw. Anzahl der berücksichtigten Quellen.
Die Ausbreitungsrechnung wurde mit Hilfe des Schalllausbreitungsprogramms
CADNA/A, Version 4.5, in einem 1 m-Raster für das gesamte Plangebiet durchgeführt.
Das Rechenmodell entspricht weitgehend dem Rechenmodell von VDI 2714 /
VDI 2720.
Die Lage von Quellen, Hindernissen und Aufpunkten wurde digitalisiert. Die
abschirmende Wirkung der vorhandenen Gebäude wurde in der Schallausbreitungsrechnung berücksichtigt. Die Abstände zwischen Quellen und Aufpunkten sowie zwischen Quellen und Hindernissen wurden anhand der eingegebenen Geometrie vom
Programm selbsttätig ermittelt.
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4.2
S y s t e ms
Ergebnisse
Die Ausbreitungsberechnungen wurde in einem 1 m Raster und einer Aufpunkthöhe
von 5 m über Boden (Obergeschoss) für die umliegende Bebauung durchgeführt. Die
so berechneten Mittelungspegel entsprechen den Beurteilungspegeln nach
18. BImSchV. Aus den Rasterberechnungen werden im Schallausbreitungsprogramm
farbige Lärmkarten erzeugt. Die Darstellung der Flächen gleichen Schalldruckpegels
erfolgt mit einer Stufung von 5 dB(A). Die Farbgebung wurde dabei soweit wie möglich
den Vorgaben der DIN 18005, Teil 2 angepasst:
Immissionspegel
35 .. 40 dB(A)
40 .. 45 dB(A)
45 .. 50 dB(A)
50 .. 55 dB(A)
55 .. 60 dB(A)
60 .. 65 dB(A)
65 .. 70 dB(A)
Farbe
gelbgrün
türkisgrün
schwefelgelb
braunbeige
pastellorange
verkehrsrot
rubinrot
Bild 3 im Anhang zeigt die flächenhafte Darstellung der Beurteilungspegel für den
kritischen Beurteilungszeitraum in der mittäglichen Ruhezeit an Sonntagen.
Die Bilder 4 bis 7 im Anhang zeigen die flächenhaften Darstellungen der Beurteilungspegel für die einzelnen Beurteilungszeiten ohne die Geräuschemissionen der
Erlebnisparcour-Anlage:
Bild 4
Bild 5
Bild 6
Bild 7
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Werktag, Tageszeit
Werktag, abendliche Ruhezeit
Sonntag, Tageszeit
Sonntag, mittägliche Ruhezeit.
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5
S y s t e ms
Beurteilung
Die Darstellung der Beurteilungspegel unter Berücksichtigung der ErlebnisparcourAnlage in Bild 3 im Anhang zeigt, dass die Immissionsrichtwerte für Ruhezeiten um bis
zu 15 dB(A) an den benachbarten Wohnhäusern überschritten werden. Die
erforderliche Pegelminderung von mindestens 15 dB(A) zu allen Seiten der Anlage lässt
sich durch Lärmschutzwände oder –wälle in städtebaulich vertretbarer Höhe nicht
realisieren. Für die geplante Anlage sollte daher ein geeigneter Standort an anderer
Stelle gesucht werden. Wie eine überschlägige Schallausbreitungsrechnung zeigt,
sollte der Standort mindestens 170 m Abstand zum nächsten Wohngebiet entfernt
liegen.
Die Bilder 4 bis 7 im Anhang zeigen die Beurteilungspegel der Sportanlagen für die
relevanten Zeiträume ohne die Geräuschemissionen des Erlebnis-Parcours. Danach ist
an Werktagen zur Tageszeit (Immissionsrichtwert für WA-Gebiete: 55 dB(A)) und in den
Ruhezeiten (Immissionsrichtwert für WA-Gebiete: 50 dB(A)) sowie an Sonntagen zur
Tageszeit (Immissionsrichtwert für WA-Gebiete: 55 dB(A)) nicht mit Richtwertüberschreitungen zu rechnen.
Innerhalb der mittäglichen Ruhezeit an Sonntagen sind jedoch Richtwertüberschreitungen zu erwarten. Bild 7 im Anhang zeigt, dass an der Baugrenze im
benachbarten Bebauungsplangebiet G 14 der Immissionsrichtwert für Ruhezeiten in
allgemeinen Wohngebeiten von 50 dB(A) um bis zu 7 dB(A) überschritten wird. Auch
unter Ausnutzung des Altanlagenbonus werden damit Lärmschutzmaßnahmen
erforderlich.
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Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche
6
S y s t e ms
Lärmschutzmaßnahmen
Für den Fall, dass auf einen Spielbetrieb in der mittäglichen Ruhezeit an Sonntagen
nicht verzichtet werden kann, wurden ergänzende Schallausbreitungsrechnungen mit
einer ca. 120 m langen und 1,8 m über Gelände hohen Lärmschutzwand an der oberen
Böschungskante durchgeführt. Diese Wandhöhe wurde als aus städtebaulicher Sicht
maximal vertretbare Höhe vorgegeben.
Die Lage dieser Wand sowie die berechneten Beurteilungspegel für eine Aufpunkthöhe
von 3,0 m über Gelände zeigt Bild 8 im Anhang. Das Schalldämm-Maß R’w dieser Wand
sollte mindestens 25 dB betragen. Dieses Dämm-Maß lässt sich bereits mit einer
geschlossenen Holzkonstruktion (Dicke ≥ 25 mm) erzielen. Die Aufpunkthöhe von 3,0 m
über Gelände ergab sich aus sukzessiv erhöhten Rasterberechnungen als maximal
mögliche Höhe, um den Immissionsrichtwert an den Baugrenzen im Bebauungsplangebiet innerhalb der mittäglichen Ruhezeit an Sonntagen um weniger als 5 dB(A) zu
überschreiten. Unter Ausnutzung des Altanlagenbonus könnte damit der Spielbetrieb
auch in der Ruhezeit an Sonntagen zugelassen werden. Diese Höhe sollte als maximal
zulässige Höhe für die Fensteroberkanten von schutzbedürftigen Raumen (Wohn- und
Schlafräume) für die Erdgeschosse der Ostfassaden der geplanten Gebäude auf den
Baugrundstücke auf Höhe des Sportplatzes festgesetzt werden.
Bild 9 im Anhang zeigt die flächenhafte Darstellung der Beurteilungspegel für 5 m über
Boden (Obergeschoss). Darin sind die Baugrundstücke markiert, bei denen auf Fenster
im Obergeschoss der Ostfassaden verzichtet werden sollte (architektonische
Selbsthilfe). Fenster zu Funktionsräumen (Bad, Diele, Abstellräume) sind jedoch
möglich.
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Dipl.-Phys.Ing Frank Overdick
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Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche
Tabelle 1:
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Nutzungszeiten der Fußballfelder
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Bild 1:
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Übersichtsplan
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Bild 2: Sportanlagen
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