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Beschlusstext (TOP 25 - 6)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
3,6 MB
Datum
20.03.2018
Erstellt
23.03.18, 11:02
Aktualisiert
23.03.18, 11:02

Inhalt der Datei

Anlage 6 zur Vorlage 885 / X.L. S y s t e ms G.-Nr. SEI-0293/15 A.-Nr. 8113087027 Datum 29.02.2016 Zeichen Ov TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Bereich Energietechnik Gruppe Immissionsschutz Am Technologiepark 1 45307 Essen Tel.: 0201/825-33 68 Fax: 0201/825-33 77 www.tuev-nord.de Amtsgericht Hamburg HRA 102137 Gutachten Geräuschemissionen und –immissionen der Sport- und Freizeitanlagen am Bebauungsplangebiet G 14 in Nettersheim Auftraggeber Geschäftsführung Rudolf Wieland (Sprecher) Dr. Ralf Jung Ulf Theike TÜV® Gemeinde Nettersheim Krausstr. 2 53947 Nettersheim Gewerbelärm Betreff Immissionsschutz - Lärm Verkehrslärm Fluglärm Sport-/Freizeitlärm Umfang 25 Seiten davon 10 Seiten Anhang Geräuschemissionen Bau- und Raumakustik Lärm am Arbeitsplatz Gutachter Dipl.-Phys.Ing Frank Overdick Erschütterungen Thermografie, Luftdichtheit Olfaktometrie Immissionsprognose Umweltverträglichkeit Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. Das Labor ist darüberhinaus bekanntgegebene Messstelle nach § 29b BImSchG Dieses Dokument wurde im Rahmen des erteilten Auftrages für das oben genannte Projekt erstellt und unterliegt dem Urheberrecht. Jede anderweitige Verwendung, Mitteilung oder Weitergabe an Dritte sowie die Bereitstellung im Internet – sei es vollständig oder auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Urhebers. 15_0293g002.docx Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche Inhalt S y s t e ms Seite 1 Aufgabenstellung .................................................................................... 3 2 2.1 2.2 2.3 Beurteilungsgrundlagen .......................................................................... 3 Normen, Richtlinien, Erlasse und Verordnungen .................................... 3 Immissionsrichtwerte für Sportanlagen ................................................... 4 Nutzung der Sportanlagen ...................................................................... 6 3 3.1 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 Geräuschemissionen .............................................................................. 7 Emissionskenngrößen ............................................................................ 7 Emissionsansätze................................................................................... 8 Kunstrasenplätze .................................................................................... 8 Tennisplätze ........................................................................................... 9 Erlebnisparcour .................................................................................... 10 Parkplatz .............................................................................................. 11 4 4.1 4.2 Geräuschimmissionen .......................................................................... 12 Ausbreitungsmodell .............................................................................. 12 Ergebnisse ........................................................................................... 13 5 Beurteilung ........................................................................................... 14 6 Lärmschutzmaßnahmen ....................................................................... 15 15_0293g002.docx Seite 2 von 25 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 1 S y s t e ms Aufgabenstellung Die Gemeinde Nettersheim hat uns beauftragt, die Geräusche von der mit Kunstrasenplätzen nachgerüsteten Sportanlage in Nettersheim zu ermitteln und zu beurteilen. Auf einer wenig genutzten Kleinspielfeldfläche soll ein Erlebnisparcour „Woodcamp“ angelegt werden. Hier kann ein angelegter Hindernisparcour unter Zuschauerbeteiligung absolviert werden. Die Sportanlage verfügt über eine Tennisanlage mit 5 Außenplätzen sowie ein Großspielfeld und ein Kleinspielfeld jeweils mit Kunstrasenbelag. Die derzeitige Nutzung der Sportplätze kann Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Die Lage der Sportanlage sowie der benachbarten Bebauung zeigen die Bilder 1 und 2 im Anhang. 2 Beurteilungsgrundlagen 2.1 Normen, Richtlinien, Erlasse und Verordnungen Die Emissionsansätze der einzelnen Nutzungen werden folgender VDI-Richtlinie entnommen: [1] VDI 3770, Ausgabe September 2012 Emissionskennwerte technischer Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen. Die Schallausbreitungsrechnungen erfolgen nach [2] DIN ISO 9613-2, Ausgabe Oktober 1999 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren [3] VDI 2714, Ausgabe Januar 1988, Schallausbreitung im Freien [4] VDI 2720, Ausgabe März 1997, Schallschutz durch Abschirmung im Freien mit dem Schallausbreitungsprogramm Cadna/A, Version 4.5. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen wird herangezogen [5] 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung - (18. BImSchV) vom 18.07.1991 BGBl. 1991, Teil I, S. 1588 .. 1596) 15_0293g002.docx Seite 3 von 25 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 2.2 S y s t e ms Immissionsrichtwerte für Sportanlagen In der 18. BImSchV wird der Begriff der schädlichen Umwelteinwirkung durch Sporteinrichtungen konkretisiert. Es wird hier zwischen Lärmeinwirkungen an Werk- und Sonntagen und während der Tages- und Nachtzeit sowie zusätzlicher Ruhezeiten unterschieden. Für die insgesamt neun Beurteilungszeiträume werden entsprechend der Nutzung der angrenzenden Gebiete gestufte Richtwerte für eine erhebliche Belästigung definiert, die vor allem während der Ruhezeiten von anderen Regelwerken abweichen. Die folgende Aufstellung zeigt für die einzelnen Beurteilungszeiträume die Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit von der Nutzung: Richtwerte Sportanlagen nach der 18. BImSchV werktags Tageszeit Ruhezeiten sonn- und feiertags Nachtzeit Tageszeit Ruhezeiten Nachtzeit * lauteste Stunde 08 .. 20 Uhr 06 .. 08 Uhr 20 .. 22 Uhr 22 .. 06 Uhr 09 .. 13 Uhr 15 .. 20 Uhr 07 .. 09 Uhr 13 .. 15 Uhr 20 .. 22 Uhr 22 .. 07 Uhr WR dB(A) 50 45 45 35 WA dB(A) 55 50 50 40 MI dB(A) 60 55 55 45 TB h 12 2 2 1* 50 45 45 45 35 55 50 50 50 40 60 55 55 55 45 9 2 2 2 1* Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen den Richtwert während der Tages- und Ruhezeiten um nicht mehr als 30 dB(A) und während der Nachtzeit um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Sportveranstaltungen gelten als selten, wenn sie höchstens an 18 Kalendertagen im Jahr stattfinden. Bei diesen Veranstaltungen sind Überschreitungen der o.g. Richtwerte bis zu 10 dB(A) zulässig, wenn alle verhältnismäßigen Maßnahmen zum Schallschutz getroffen werden. Bei der Ermittlung der Geräusche wird in Abschnitt 1.3.3 des Anhangs zur 18. BImSchV unterschieden zwischen  technischen Geräuschen (z.B. Schiedsrichter- oder Trainerpfiffe, Balltreten, Auftreffen des Balles auf Tor- oder Ballfangzaun, Fanfaren, Rasseln, Lautsprecherdurchsagen usw.), bei denen die Impulshaltigkeit der Geräusche durch einen Impulszuschlage berücksichtigt wird und 15_0293g002.docx Seite 4 von 25 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche  S y s t e ms Geräuschen durch die unverstärkte menschliche Stimme (z.B. Zurufen von Trainern, Spielern und Zuschauern), bei denen eine mögliche Impulshaltigkeit keine Berücksichtigung findet. Für Altanlagen, die vor 1990 genehmigt bzw. errichtet waren, soll nach § 5 Abs. 4 der 18. BImSchV die zuständige Behörde von einer Festsetzung der Betriebszeiten absehen, wenn die Immissionsrichtwerte um weniger als 5 dB(A) überschritten werden. Diese Privilegierung bestehender Sportanlagen erfolgt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, des Bestandsschutzes und im Interesse einer sinnvollen Auslastung der Sportanlage. Bei Genehmigungsfreien Veränderungen bleibt dieser Altanlagenbonus im Rahmen des anlagentypischen genehmigten Nutzungsspektrums bestehen. Bei genehmigungsbedürftigen Veränderungsmaßnahmen entfällt der Altanlagenbonus nicht generell, hier ist der konkrete Einzelfall zu betrachten. Beispielsweise führen Umbauten der Platzoberflächen (Kunstrasen) usw. allgemein nicht zum Verlust des Altanlagenbonus. Aber auch Nutzungsausweitungen lassen den Altanlagenbonus grundsätzlich nicht entfallen, sofern es sich nicht um umfangreiche Baumaßnahmen handelt, die einer Neuerrichtung gleichkommen. Bei § 5 Abs. 4 der 18. BImSchV handelt es sich um eine Soll-Regelung, so dass auch bei privilegierten Altanlagen durchaus die Anordnung technischer, baulicher und organisatorischer Maßnahmen möglich ist, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet wird. 15_0293g002.docx Seite 5 von 25 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 2.3 S y s t e ms Nutzung der Sportanlagen Die derzeitige Nutzung der Sportplätze kann Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Danach sind maximal folgende Nutzungszeiten in den einzelnen Beurteilungszeiträumen vorgesehen: Werktags Sonntags Für Kleinspielfeld Großspielfeld 3 h Training 3 h Training abendliche Ruhezeit - 1 h Training Tageszeit - 4 h Spielbetrieb mittägliche Ruhezeit - 2 h Spielbetrieb (II. oder III. Mannschaft) Tageszeit die Tennisanlage wird im Rahmen einer Maximalwertabschätzung eine kontinuierliche Nutzung aller Plätze im Zeitraum von 8 .. 22 Uhr berücksichtigt. Für den Erlebnisparcour wird ebenfalls eine Nutzung zur Tageszeit und innerhalb der Ruhezeiten in Ansatz gebracht. 15_0293g002.docx Seite 6 von 25 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 3 Geräuschemissionen 3.1 Emissionskenngrößen S y s t e ms Die Emissionen von Quellen im Freien werden im Allgemeinen durch Schallleistungspegel LWA nach DIN 45635 beschrieben, die sich nach folgenden Beziehungen berechnen: LWA = LAFm + 10 · log ( S / 1 m2 ) bzw. bei halbkugelförmiger Ausbreitung LWA = LAFm + 20 · log ( sm / 1 m ) + 8 mit LAFm S sm mittl. Schalldruckpegel auf Hüllfläche oder in definiertem Abstand Größe der Hüllfläche mittlerer Abstand des Messpunktes zur Quelle. Bei Linienquellen (z.B. definierte Fahrwege) kann zur Beschreibung der Emissionen der längenbezogene Schallleistungspegel LWA’ = LWA - 10 · lg ( l /l0) mit LWA l Schallleistungspegel Länge der Linienquelle ( l0 = 1 m) und bei Flächenquellen (z.B. Sport- oder Arbeitsflächen) der flächenbezogene Schallleistungspegel LWA“ = LWA - 10 · lg ( S / S0) mit LWA S Schallleistungspegel 2 Größe der schallabstrahlenden Fläche ( S0 = 1 m ) herangezogen werden. 15_0293g002.docx Seite 7 von 25 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 3.2 S y s t e ms Emissionsansätze 3.2.1 Kunstrasenplätze Zu den Geräuschen beim Fußballspiel können die Aussagen in der VDI 3770 herangezogen werden. Wesentliche Geräuschquellen bei Fußballspielen sind    die Zurufe der Spieler untereinander sowie einzelne Ballschläge die Pfiffe von Schiedsrichter bzw. Trainer die Beifalls- oder Unmutsäußerungen von Zuschauern. Die Emissionspegel beim Fußballspiel sind im Wesentlichen von der Anzahl der Zuschauer n abhängig. Für die einzelnen Geräuschanteile werden die folgenden Beziehungen zur Bestimmung der Schallleistungspegel genannt: Schiedsrichterpfiffe Mittelwerte LWA = 73,0 + 20 lg ( 1 + n ) LWA = 98,5 + 3 lg ( 1 + n ) Maximalwert LWAFmax = 118 dB für n  30 für n > 30 Spieler Mittelwert Zuschauer Mittelwert LWA = 94 dB(A) LWA,T = 80 + 10 lg (n ) für n  500 LWA,T = 80 + 8 · 10-5 · n + 10 lg ( n ) für n > 500 Für Trainingsbetriebszeiten werden 10 Zuschauer je Platz zugrunde gelegt. Diese Ansätze wurden entsprechend der Vorgaben der 18. BImSchV nach dem Taktmaximalpegelverfahren für Ballschläge und Schiedsrichterpfiffe und nach dem energieäquivalenten Mittelungsverfahren für die Geräusche der unverstärkten menschlichen Stimme bestimmt. Die folgende Aufstellung zeigt die Schallleistungspegel, die sich für die o.g. Quellen bei Spielen mit unterschiedlicher Zuschaueranzahl berechnen: Zuschaueranzahl Training (10 Zuschauer) 50 100 Spieler dB(A) 94,0 94,0 94,0 Schallleistungspegel LWA Pfiffe Zuschauer dB(A) dB(A) 93,8 90,0 103,6 97,0 104,5 100,0 Gesamt dB(A) 97,7 104,8 106,1 Im vorliegenden Fall gehen wir für Meisterschaftsspiele der 2. und 3. Mannschaft sowie 15_0293g002.docx Seite 8 von 25 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche S y s t e ms der Jugendmannschaften im Mittel von 50 Zuschauern aus. Für Spiele der 1. Mannschaft berücksichtigen wir 100 Zuschauer. Die an Feiertagen und in der saisonfreien Zeit stattfindenden Turniere, Freundschaftsspiele usw. werden im Rahmen der Regelung für seltene Ereignisse im Folgenden aufgrund der deutlich höheren Immissionsrichtwerte nicht berücksichtigt. 3.2.2 Tennisplätze Die Geräuschemissionen beim Tennisspiel werden durch die impulshaltigen Geräusche beim Ballschlag bestimmt, die durch Schalleistungspegel LWAT,max = 95 dB(A) LWAT,max = 93 dB(A) während des Ballwechsels und im Mittel über verschiedene Spiele beschrieben werden können. Aufgrund der Impulshaltigkeit erfolgt die Ermittlung der Geräuschemissionen nach dem Taktmaximalpegelverfahren mit einer Taktdauer von 5 s. Am Immissionsort stellen sich daher die Geräusche als eine zeitliche Folge von Schallimpulsen dar, die umso dichter ist, je mehr Plätze belegt sind. Eine energetische Addition der Schalleistungen erfolgt bei mehreren Schlägen in einem Takt nicht, da nur der Schlag mit dem größten Immissionspegel den Taktmaximalpegel bestimmt. Dies ist in der Regel der Schlag am Aufschlagpunkt, der dem Immissionsort am nächsten gelegen ist. Daher werden in der Sportanlagenlärmstudie aufgrund von Messungen an mehreren Tennisanlagen den zehn nächstgelegenen Aufschlagpunkten im Mittel über ein Spiel folgende Schalleistungspegel LWATm zugeordnet: Aufschlagpunkt LWATm Aufschlagpunkt LWATm dB(A) dB(A) 1 89,8 6 82,0 2 88,2 7 80,5 3 86,7 8 78,9 4 85,1 9 77,4 5 83,6 10 75,8 Die Zuordnung der Schallleistungspegel zu den jeweils maßgeblichen Aufschlagpunkten erfolgt innerhalb des Schallausbreitungsprogramms. 15_0293g002.docx Seite 9 von 25 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche S y s t e ms Die Geräusche von Zuschauern spielen - mit Ausnahme seltener Veranstaltungen neben denen der Ballwechsel keine wesentliche Rolle. Im Sinne einer Maximalwertbetrachtung wird von einem kontinuierlichen Betrieb während der Tageszeit und der Ruhezeiten am Abend bzw. Sonntagmittag ausgegangen. 3.2.3 Erlebnisparcour Detaillierte schalltechnische Angaben zu derartigen Anlagen liegen uns nicht vor. Die Emissionsansätze werden daher in Anlehnung an die Richtlinie VDI 3770 abgeschätzt. Darin werden für Kommunikationsgeräusche von Personen auf Sport- und Freizeitanlagen folgende Schallleistungspegel genannt: Art der Quelle Sprechen normal Sprechen gehoben Sprechen sehr laut Rufen normal Rufen laut Rufen sehr laut Schreien normal Schreien laut Schreien sehr laut Klatschen normal Klatschen sehr laut Kinderschreien Schallleistungspegel in dB(A) Mittelwert LWAeq Maximalwert LWAFmax 65 67 70 73 75 80 86 90 95 100 105 110 89 92 87 108 115 90 95 Die angegebenen Werte beziehen sich bei der Sprachäußerung auf die Zeitdauer T der Äußerung mit energieäquivalenter Mittelung. Für die Erlebnisparcour-Anlage gehen wir von einer laut schreienden Person, zehn laut rufenden und fünfzig gleichzeitig laut sprechenden Personen aus. Damit ergeben sich folgende Schallleistungspegel LWA: Schreien laut (1x) Rufen laut (10x) Sprechen sehr laut (50x) LWA = 105 dB(A) + 10 . log (1) . LWA = 90 dB(A) + 10 log (10) LWA = 75 dB(A) + 10 . log (50) = 105,0 dB(A) = 100,0 dB(A) = 92,0 dB(A) Der energieäquivalente Summenpegel von 106,4 dB(A) entspricht etwa dem Ansatz eines Fußballspiel-Meisterschaftsspiels mit 100 Zuschauern. 15_0293g002.docx Seite 10 von 25 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche S y s t e ms 3.2.4 Parkplatz Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird für den Parkplatz von einer Bewegung pro Stellplatz und Stunde bei ca. 50 Stellplätzen ausgegangen. Gemäß Formel 11a der Parkplatzlärmstudie berechnet sich im vorliegenden Fall der Schallleistungspegel LWA der Parkplätze nach der Beziehung: LWA = 63 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 lg ( B · N ) [dB(A)] mit KPA KI KD KStrO N B Zuschlag in Abhängigkeit von der Parkplatzart Zuschlag für die Impulshaltigkeit bei mehr als 10 Stellplätzen: 2,5 lg (B - 9) dB(A) bis zu 10 Stellplätzen: 0 dB(A) Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche (2,5 dB(A) für Wassergebundene Decken) Bewegungshäufigkeit – Bewegungen pro Stellplatz und Stunde Anzahl der Stellplätze Nach Tabelle 34 der Parkplatzlärmstudie sind im vorliegenden Fall folgende Zuschläge zu erteilen: Zuschlag für die Parkplatzart Zuschlag für die Impulshaltigkeit Besucherparkplätze KPA = 0 dB(A) KI = 4 dB(A) Damit errechnet sich folgender Schallleistungspegel: LWA = 63 + 0 + 4 + 4 + 2,5 + 10 lg (1,0 · 50) = 90,5 dB(A) In den Emissionsansätzen enthalten sind die Geräusche durch Parksuchverkehr sowie die Geräusche beim Ein- und Ausparken inkl. Rangieren und Türenschlagen. In der Schallausbreitungsrechnung wird die Parkplatzfläche auf dem Gelände als Flächenquelle mit einer Höhe von 0,5 m über Boden angesetzt. 15_0293g002.docx Seite 11 von 25 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 4 Geräuschimmissionen 4.1 Ausbreitungsmodell S y s t e ms Die Immissionsberechnung für die einzelnen Quellen erfolgt gemäß DIN ISO 9613-2 nach der Beziehung LAT (DW) = LWA + Dc - Adiv - Agr - Aatm - Abar mit LAT(DW) LWA Dc A Adiv Agr Aatm Abar Immissionsanteil einer Quelle bei Mitwind Schallleistungspegel Richtwirkungskorrektur Dämpfung aufgrund .. .. geometrischer Ausbreitung .. des Bodeneffektes .. von Luftabsorption .. von Abschirmung Die Immissionsanteile der einzelnen Quellen werden getrennt für jeden Bezugspunkt berechnet und anschließend nach folgender Beziehung energetisch addiert:  m 0,1L (DW )  L AT (DW )  10  lg 10 AT,i  i1  mit LAT,i i, m Immissionsanteil einer Quelle i Index bzw. Anzahl der berücksichtigten Quellen. Die Ausbreitungsrechnung wurde mit Hilfe des Schalllausbreitungsprogramms CADNA/A, Version 4.5, in einem 1 m-Raster für das gesamte Plangebiet durchgeführt. Das Rechenmodell entspricht weitgehend dem Rechenmodell von VDI 2714 / VDI 2720. Die Lage von Quellen, Hindernissen und Aufpunkten wurde digitalisiert. Die abschirmende Wirkung der vorhandenen Gebäude wurde in der Schallausbreitungsrechnung berücksichtigt. Die Abstände zwischen Quellen und Aufpunkten sowie zwischen Quellen und Hindernissen wurden anhand der eingegebenen Geometrie vom Programm selbsttätig ermittelt. 15_0293g002.docx Seite 12 von 25 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 4.2 S y s t e ms Ergebnisse Die Ausbreitungsberechnungen wurde in einem 1 m Raster und einer Aufpunkthöhe von 5 m über Boden (Obergeschoss) für die umliegende Bebauung durchgeführt. Die so berechneten Mittelungspegel entsprechen den Beurteilungspegeln nach 18. BImSchV. Aus den Rasterberechnungen werden im Schallausbreitungsprogramm farbige Lärmkarten erzeugt. Die Darstellung der Flächen gleichen Schalldruckpegels erfolgt mit einer Stufung von 5 dB(A). Die Farbgebung wurde dabei soweit wie möglich den Vorgaben der DIN 18005, Teil 2 angepasst: Immissionspegel 35 .. 40 dB(A) 40 .. 45 dB(A) 45 .. 50 dB(A) 50 .. 55 dB(A) 55 .. 60 dB(A) 60 .. 65 dB(A) 65 .. 70 dB(A) Farbe gelbgrün türkisgrün schwefelgelb braunbeige pastellorange verkehrsrot rubinrot Bild 3 im Anhang zeigt die flächenhafte Darstellung der Beurteilungspegel für den kritischen Beurteilungszeitraum in der mittäglichen Ruhezeit an Sonntagen. Die Bilder 4 bis 7 im Anhang zeigen die flächenhaften Darstellungen der Beurteilungspegel für die einzelnen Beurteilungszeiten ohne die Geräuschemissionen der Erlebnisparcour-Anlage: Bild 4 Bild 5 Bild 6 Bild 7 15_0293g002.docx Werktag, Tageszeit Werktag, abendliche Ruhezeit Sonntag, Tageszeit Sonntag, mittägliche Ruhezeit. Seite 13 von 25 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 5 S y s t e ms Beurteilung Die Darstellung der Beurteilungspegel unter Berücksichtigung der ErlebnisparcourAnlage in Bild 3 im Anhang zeigt, dass die Immissionsrichtwerte für Ruhezeiten um bis zu 15 dB(A) an den benachbarten Wohnhäusern überschritten werden. Die erforderliche Pegelminderung von mindestens 15 dB(A) zu allen Seiten der Anlage lässt sich durch Lärmschutzwände oder –wälle in städtebaulich vertretbarer Höhe nicht realisieren. Für die geplante Anlage sollte daher ein geeigneter Standort an anderer Stelle gesucht werden. Wie eine überschlägige Schallausbreitungsrechnung zeigt, sollte der Standort mindestens 170 m Abstand zum nächsten Wohngebiet entfernt liegen. Die Bilder 4 bis 7 im Anhang zeigen die Beurteilungspegel der Sportanlagen für die relevanten Zeiträume ohne die Geräuschemissionen des Erlebnis-Parcours. Danach ist an Werktagen zur Tageszeit (Immissionsrichtwert für WA-Gebiete: 55 dB(A)) und in den Ruhezeiten (Immissionsrichtwert für WA-Gebiete: 50 dB(A)) sowie an Sonntagen zur Tageszeit (Immissionsrichtwert für WA-Gebiete: 55 dB(A)) nicht mit Richtwertüberschreitungen zu rechnen. Innerhalb der mittäglichen Ruhezeit an Sonntagen sind jedoch Richtwertüberschreitungen zu erwarten. Bild 7 im Anhang zeigt, dass an der Baugrenze im benachbarten Bebauungsplangebiet G 14 der Immissionsrichtwert für Ruhezeiten in allgemeinen Wohngebeiten von 50 dB(A) um bis zu 7 dB(A) überschritten wird. Auch unter Ausnutzung des Altanlagenbonus werden damit Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. 15_0293g002.docx Seite 14 von 25 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 6 S y s t e ms Lärmschutzmaßnahmen Für den Fall, dass auf einen Spielbetrieb in der mittäglichen Ruhezeit an Sonntagen nicht verzichtet werden kann, wurden ergänzende Schallausbreitungsrechnungen mit einer ca. 120 m langen und 1,8 m über Gelände hohen Lärmschutzwand an der oberen Böschungskante durchgeführt. Diese Wandhöhe wurde als aus städtebaulicher Sicht maximal vertretbare Höhe vorgegeben. Die Lage dieser Wand sowie die berechneten Beurteilungspegel für eine Aufpunkthöhe von 3,0 m über Gelände zeigt Bild 8 im Anhang. Das Schalldämm-Maß R’w dieser Wand sollte mindestens 25 dB betragen. Dieses Dämm-Maß lässt sich bereits mit einer geschlossenen Holzkonstruktion (Dicke ≥ 25 mm) erzielen. Die Aufpunkthöhe von 3,0 m über Gelände ergab sich aus sukzessiv erhöhten Rasterberechnungen als maximal mögliche Höhe, um den Immissionsrichtwert an den Baugrenzen im Bebauungsplangebiet innerhalb der mittäglichen Ruhezeit an Sonntagen um weniger als 5 dB(A) zu überschreiten. Unter Ausnutzung des Altanlagenbonus könnte damit der Spielbetrieb auch in der Ruhezeit an Sonntagen zugelassen werden. Diese Höhe sollte als maximal zulässige Höhe für die Fensteroberkanten von schutzbedürftigen Raumen (Wohn- und Schlafräume) für die Erdgeschosse der Ostfassaden der geplanten Gebäude auf den Baugrundstücke auf Höhe des Sportplatzes festgesetzt werden. Bild 9 im Anhang zeigt die flächenhafte Darstellung der Beurteilungspegel für 5 m über Boden (Obergeschoss). Darin sind die Baugrundstücke markiert, bei denen auf Fenster im Obergeschoss der Ostfassaden verzichtet werden sollte (architektonische Selbsthilfe). Fenster zu Funktionsräumen (Bad, Diele, Abstellräume) sind jedoch möglich. Für den Inhalt Dipl.-Phys.Ing Frank Overdick 15_0293g002.docx Seite 15 von 25 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche Tabelle 1: S y s t e ms Nutzungszeiten der Fußballfelder 15_0293g002.docx Anlage Seite 1 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche Bild 1: S y s t e ms Übersichtsplan 15_0293g002.docx Anlage Seite 2 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche S y s t e ms Bild 2: Sportanlagen 15_0293g002.docx Anlage Seite 3 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 15_0293g002.docx S y s t e ms Anlage Seite 4 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 15_0293g002.docx S y s t e ms Anlage Seite 5 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 15_0293g002.docx S y s t e ms Anlage Seite 6 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 15_0293g002.docx S y s t e ms Anlage Seite 7 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 15_0293g002.docx S y s t e ms Anlage Seite 8 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 15_0293g002.docx S y s t e ms Anlage Seite 9 Gutachten SEI-0293/15 vom 29.02.2016 Sportanlage am Bebauungsplan G 14 in Nettersheim - Geräusche 15_0293g002.docx S y s t e ms Anlage Seite 10