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Beschlusstext (Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
91 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.03.18, 09:26
Aktualisiert
26.03.18, 09:26
Beschlusstext (Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 20.03.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim. Punkt 28: Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170 - Vorlage 889 /X.L. - Punkt28.1: Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170 - Vorlage 889 /X.L. Z.1 - Beschluss: Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Nutzung der Halle zur Lagerung für Getränkeflaschen in einen Sanitär- und Heizungsbetrieb mit Betreiberwohnung das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB erst dann zu erteilen, wenn seitens der angrenzenden immissionsschutzträchtigen Betriebe keine Bedenken gegen die Betreiberwohnung erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kreisbauamt Euskirchen aufzufordern, eine Beteiligung dieser Betriebe durchzuführen und der Gemeinde die Stellungnahmen vorzulegen. Danach ist eine erneute Beratung zum Bauantrag vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja