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Öffentliche Niederschrift (Gemeinderat)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
824 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.03.18, 09:26
Aktualisiert
26.03.18, 09:26

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) am Dienstag, 20.03.2018 im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung 18:00 Uhr Am Dienstag, 20.03.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt. Anwesend sind: Bürgermeister Pracht, Wilfried und die Ratsmitglieder Bannert, Roland Breitbach, Werner Falkenberg, Herbert Falkenberg, Josef Geißler, Ferdi Heinrichs, Ralf Hickert Christiane Hilger, Franz-Josef Joepen, Michael Kurth, Guido Mayer, Gerhard Müllenborn, Albert Pospig, Dirk Poth, Edwin Reuter, Karl Rosenbaum, Burkhard Schmidt, Bruno Schruff, Gertrud Zingsheim, Franz-Josef Außerdem sind anwesend Allgemeiner Vertreter Gemeindeamtsrätin Verwaltungsfachwirt Verwaltungsfachwirt Verwaltungsangestellte Crump, Norbert Glehn, Daniela Lambertz, Ernst Schell, Hans-Peter Züll, Andrea als Schriftführerin Entschuldigt fehlt das Ratsmitglied Ralf Schmitz. Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben. Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1 und 2): ERWEITERUNGEN A) Öffentliche Sitzung Zu Punkt 2: - Vorlage 879 /X.L. Z.1 - Zu Punkt 3: - Vorlage 880 /X.L. Z.1 - Zu Punkt 14: - Vorlage 900 /X.L. Z.1 - Zu Punkt 26: - Vorlage 886 /X.L. Z.1 - Zu Punkt 27: - Vorlage 887 /X.L. Z.1 - Punkt 45: Sanierung Außenfassade Kindergarten Tondorf - Vorlage 930 /X.L. - B) Nichtöffentliche Sitzung Zu Punkt 1.2: - Vorlage 904 /X.L. Z.1 - Zu Punkt 3.6: - Vorlage 864 /X.L. Z.19 - Zu Punkt 6.1: - Vorlage 911 /X.L. Z.1 - Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 2 Damit wird einstimmig nachstehende Tagesordnung festgesetzt: Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung Punkt 1: Partnerschaft Gemeinde Zutendaal - Eifelgemeinde Nettersheim hier: 30-jähriges Jubiläum - Vorlage 927 /X.L. - 11 Punkt 2: Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen - Vorlage 879 /X.L. und Z. 1 - 11 Punkt 3: Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen - Vorlage 880 /X.L. und Z. 1- 12 Punkt 4: Entsendung eines Delegierten in den Wasserverband Eifel-Rur - Vorlage 881 /X.L. - 12 Punkt 5: Pilotprojekt "Kommunales Open Government in NRW" - Vorlage 917 /X.L. - 12 Punkt 6: Förderung der Schulinfrastruktur hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020 - Vorlage 884 /X.L. - 12 Punkt 7: Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht - Vorlage 893 /X.L. - 13 Punkt 8: Kindergartenbedarfsplanung 2018/19 - Vorlage 894 /X.L. - 13 Punkt 9: Kindertageseinrichtungen hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund) - Vorlage 895 /X.L. - 14 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite Seite 3 Punkt10: Qualitätsentwicklung Kindertageseinrichtungen, Grundschulbetreuung und Familienzentrum hier: Gemeinsame Fachberatung - Vorlage 896 /X.L. - 14 Punkt11: Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Vorlage 897 /X.L. - 14 Punkt12: Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus/Offener Ganztag - Vorlage 912 /X.L. - 15 Punkt13: Modernisierung und Instandhaltung Turnhalle Zingsheim - Vorlage 899 /X.L. - 15 Punkt14: Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim - Vorlage 900 /X.L. und Z. 1- 15 Punkt15: Familienzentrum Nettersheim hier: Jahresprogramm 2018 - Vorlage 854 /X.L. Z.1 - 16 Punkt16: Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde - Vorlage 898 /X.L. - 16 Punkt17: Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.5 - 17 Punkt18: Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB); Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 508 /X.L. Z.3 und Z.4- 18 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 4 Punkt19: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. Z.2 - 25 Punkt20: Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan - Vorlage 763 /X.L. Z.2 - 25 Punkt21: Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.2 - 26 Punkt22: Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim; hier: Städtebauliches Konzept - Vorlage 803 /X.L. Z.4 - 26 Punkt23: 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 862 /X.L. Z.1 - 27 Punkt24: 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen; a) Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss - Vorlage 882 /X.L. - 28 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 5 Punkt25: 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Nettersheim, "Auf Graben"; a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) c) Feststellungsbeschluss - Vorlage 885 /X.L. - 29 Punkt26: 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Auf Graben"; a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB d) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017 - Vorlage 886 /X.L. und Z.1 - 30 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 6 Punkt27: Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017 - Vorlage 887 /X.L. und Z.1- 31 Punkt28: Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170 - Vorlage 889 /X.L. und Z.1- 32 Punkt29: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz hier: Dorfzentrum Pesch - Vorlage 901 /X.L. - 32 Punkt30: Integrierte ländliche Entwicklung hier: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf - Vorlage 902 /X.L. - 33 Punkt31: Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim - Vorlage 915 /X.L. - 33 Punkt32: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW - Vorlage 786 /X.L. Z.1 - 33 Punkt33: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018 2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019 - Vorlage 920 /X.L. - 34 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 7 Punkt34: Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf - Vorlage 831 /X.L. Z.1 - 34 Punkt35: Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme zum 31.12.2017 - Vorlage 908 /X.L. - 34 Punkt36: 1. Änderung Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim - Vorlage 892 /X.L. - 35 Punkt37: Fortschreibung der Gebührenbedarfsberechnung auf der Grundlage der 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 922 /X.L. - 35 Punkt38: 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) - Vorlage 751 /X.L. Z.1 - 35 Punkt39: Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen"; hier: Wärmeversorgung - Vorlage 873 /X.L. Z.2 - 36 Punkt40: Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 31.12.2017 - Vorlage 909 /X.L. - 36 Punkt41: Abwasserbeseitigungskonzept - Vorlage 905 /X.L. - 36 Punkt42: Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 31.12.2017 - Vorlage 910 /X.L. - 36 Punkt43: Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir - Vorlage 808 /X.L. Z.1 - 37 Punkt44: Dorfsaal Frohngau hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur Sanierung der Außenwand - Vorlage 928 /X.L. - 37 Punkt45: Sanierung Außenfassade Kindergarten Tondorf - Vorlage 930 /X.L. - 37 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 8 Punkt46: Mitteilungen und Informationen 38 B) Nichtöffentliche Sitzung Punkt 1: Auftragsvergaben 39 1.1 Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 der drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme Nettersheim und Gemeindewasserwerk - Vorlage 891 /X.L. - 39 1.2 Erschließung Baugebiet "Die Acht Morgen" in Marmagen - Vorlage 904 /X.L. und Z.1- 39 Seite Punkt 2: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses hier: Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) für die Löschgruppe Zingsheim - Vorlage 924 /X.L. - 40 Punkt 3: Grundstücksangelegenheiten 40 3.1 Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten Gemarkung Nettersheim, Flur 15, Nr. 501 - Vorlage 864 /X.L. Z.15 - 40 3.2 Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 123 - Vorlage 864 /X.L. Z.16 - 40 3.3 Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 431 - Vorlage 864 /X.L. Z.17 - 41 3.4 Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 450 - Vorlage 864 /X.L. Z.18 - 41 3.5 Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 133 - Vorlage 877 /X.L. - 41 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 9 3.6 Veräußerung Grundstück Gemarkung Nettersheim, Flur 8 Nr. 201 - Vorlage 914 /X.L. - 42 3.7 Veräußerung von Grundstücken in Erschließungsgebieten Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 508 - Vorlage 864 /X.L. Z.19 - 42 3.8 Grundstücksarrondierung durch Flächentausch - Vorlage 923 /X.L. - 42 Punkt 4: Städtebauliches Entwicklungskonzept Rathausumfeld hier: Grundstücksangelegenheit Gemarkung Zingsheim, Flur 8 Nr. 51 - Vorlage 906 /X.L. - 43 Punkt 5: Städtebauliches Entwicklungskonzept Dorfgemeinschaftshaus Zingsheim hier: Entwicklung der Außenflächen - Vorlage 907 /X.L. - 43 Punkt 6: Vertragsangelegenheiten 44 6.1 Erschließung des Grundstückes Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 911 /X.L. und Z.1 - 44 6.2 Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim, Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" Nahwärmeversorgungsnetz - Vorlage 878 /X.L. Z.1 - 45 Punkt 7: Personalangelegenheiten - Vorlage 918 /X.L. - 45 Punkt 8: Stundungsangelegenheiten - Vorlage 890 /X.L. - 46 Punkt 9: Mitteilungen und Informationen 46 Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 10 A) Öffentliche Sitzung Punkt 1: Partnerschaft Gemeinde Zutendaal - Eifelgemeinde Nettersheim hier: 30-jähriges Jubiläum - Vorlage 927 /X.L. - Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, zum 30-jährigen Jubiläum der Partnerschaft der Gemeinden Zutendaal und Nettersheim das Partnerschaftstreffen in Nettersheim und auch den Besuch in Zutendaal zu organisieren. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die für die Durchführung der Feierlichkeiten erforderlichen finanziellen Mittel im Haushalt 2018 überplanmäßig bereit zu stellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 2: einstimmig ja Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 2023 hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen - Vorlage 879 /X.L. und Z. 1- Beschluss: In die Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Strafkammern des Landgerichtes Aachen bzw. beim Schöffengericht Schleiden werden folgende Personen aufgenommen: a) Hauptschöffen bei den Strafkammern des Landgerichtes Aachen - Herr Herr Herr Herr Herr Herr Herr Herr Herr Roland Huppertz Frank Marks Hanjo Mauel Albert Müllenborn Christian Müller Karl-Josef Nelles Edwin Poth Ralf Schreiber Gerhard Stentrup b) Hilfsschöffen beim Schöffengericht Schleiden - Frau Daniela Gutsche Herr Bernd Kehr Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 11 Punkt 3: Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 2023 hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen - Vorlage 880 /X.L. und Z. 1 - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die eingegangenen Bewerbungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Wahl von Jugendschöffen und die Ausführungen zum Wahlverfahren zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 4: einstimmig ja Entsendung eines Delegierten in den Wasserverband Eifel-Rur - Vorlage 881 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt, als Vertreter der Gemeinde Nettersheim Ratsmitglied Ferdi Geißler zum Delegierten der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur vorzuschlagen. Abstimmungsergebnis: Punkt 5: einstimmig ja Pilotprojekt "Kommunales Open Government in NRW" - Vorlage 917 /X.L. - Beschluss: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Portal www.politik-bei-uns.de im Rahmen des Open Government in NRW zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 6: einstimmig ja Förderung der Schulinfrastruktur hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule 2020 - Vorlage 884 /X.L. - Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dieses Thema auch Gegenstand der Sitzung der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim am morgigen Tage sein werde und die finanzielle Anrechnung bei der Umlageberechnung Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 12 der aus den beiden Förderprogrammen von der Gemeinde Nettersheim eingebrachten Mittel im Zuge der Sanierung des Gesamtschulgebäudes am Standort Nettersheim im Verband abgestimmt werden müsse. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Programmen „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule 2020“ für die Verbesserung der Schulinfrastruktur des Grundschulverbundes Nettersheim an den Standorten Zingsheim und Marmagen sowie des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim am Standort Nettersheim einzusetzen. Die Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Schulleitungen zu definieren und zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind auch die Maßnahmen aus den Einzelanträgen 2018 – Interkommunales Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) nochmals zu beleuchten und falls möglich nach Bedarf sowie zur Sicherstellung eines geordneten Baufortschritts förderunschädlich vorzuziehen. Abstimmungsergebnis: Punkt 7: einstimmig ja Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim hier: Sachstandsbericht - Vorlage 893 /X.L. - Der Bürgermeister informiert, dass die Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim zwischenzeitlich 105 Anmeldungen für den Anmeldejahrgang des Schuljahres 2018/2019 verzeichnen könne. Hierzu würden in der morgigen Verbandsversammlungssitzung weitere Informationen erfolgen. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht Blankenheim-Nettersheim zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 8: zum Schulzweckverband einstimmig ja Kindergartenbedarfsplanung 2018/19 - Vorlage 894 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte Zingsheim für eine weitere Gruppe für Kinder von 2-6 Jahren ab August 2018 beim Landesjugendamt zu beantragen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 13 Abstimmungsergebnis: Punkt 9: einstimmig ja Kindertageseinrichtungen hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund) - Vorlage 895 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, den Unterschiedsbetrag zwischen der 25-Stunden-Buchung und der 35-Stunden-Buchung für das Kindergartenjahr 2018/19 zu bezuschussen. Das Angebot der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und in den Grundschulen wird für das Kindergartenjahr bzw. Schuljahr 2018/19 mit einem Betrag in Höhe von 1,50 Euro pro Essen bezuschusst. Abstimmungsergebnis: Punkt 10: einstimmig ja Qualitätsentwicklung Kindertageseinrichtungen, Grundschulbetreuung und Familienzentrum hier: Gemeinsame Fachberatung - Vorlage 896 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat hält eine pädagogische und sozialpädagogische Fachberatung im Rahmen der Qualitätsentwicklung für sich verändernde Betreuungsbedarfe und Anforderungen im Kindergartenbereich, der Übermittagsbetreuung in den Grundschulen wie auch für Aktivitäten über das Familienzentrum für erforderlich und beauftragt die Verwaltung, entsprechendes Fachpersonal einzusetzen. Abstimmungsergebnis: Punkt 11: einstimmig ja Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Vorlage 897 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die positiven Entwicklungen zur Kriminalitätsentwicklung in der Gemeinde sowie die laufenden Aktivitäten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 14 Punkt 12: Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim hier: Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus/Offener Ganztag - Vorlage 912 /X.L. - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ an den Grundschulstandorten zunächst im Schuljahr 2018/19 fortzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Schuljahr 2019/20 die Überführung in eine „Offene Ganztagsschule“ (OGS) vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: Punkt 13: einstimmig ja Modernisierung und Instandhaltung Turnhalle Zingsheim - Vorlage 899 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, in der Turnhalle Zingsheim im Rahmen des interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) notwendige Modernisierungsund Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Notwendiger zusätzlicher Finanzbedarf für die Realisierung des 1. Bauabschnittes ist nach Bedarf überplanmäßig bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 14: einstimmig ja Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und Nettersheim - Vorlage 900 /X.L. und Z.1 - Der Bürgermeister berichtet, dass zwischenzeitlich ein Abstimmungsgespräch bzgl. des alternativen Planungskonzeptes im Gebäudebestand des bisherigen Hauptschulgebäudes für die Erweiterung des Kindergartens in Nettersheim mit dem Jugendamt des Kreises Euskirchen stattgefunden habe. Dies mit dem Ergebnis, dass dieser Alternative weiter nachgegangen werden könne, jedoch eine diesbezügliche weitere Abstimmung mit dem Landesjugendamt und eine entsprechende Information im Kreistag erfolgen müsse. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Kindertageseinrichtung in Zingsheim auf der Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 15 Grundlage der der Vorlage beigefügten Entwurfsplanung zu erweitern. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, das der Zusatzvorlage beigefügte alternative Planungskonzept für die Erweiterung des Kindergartens in Nettersheim (Inanspruchnahme von Räumlichkeiten im Schulzentrum) mit dem Landesjugendamt und dem Jugendamt des Kreises Euskirchen zu besprechen. Sofern hierzu die Zustimmung erteilt wird, ist der gestellte Förderantrag zu modifizieren und auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten. Nach Vorlage der Baugenehmigung sind die notwendigen Auftragsvergaben im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Zusätzlicher Finanzbedarf ist entsprechend der zu erwartenden Förderung nach Bedarf überplanmäßig bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: Punkt 15: einstimmig ja Familienzentrum Nettersheim hier: Jahresprogramm 2018 - Vorlage 854 /X.L. Z.1 - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung, das Programm des Familienzentrums entsprechend umzusetzen und bedarfsgerecht zu entwickeln. Abstimmungsergebnis: Punkt 16: einstimmig ja Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde - Vorlage 898 /X.L. - Der Bürgermeister erklärt, dass entsprechend den aktuellen Gesprächsergebnissen einer Facharbeitsgruppe des Kreises unter Beteiligung der Kommunen am 15.03.2018 die Rücknahme der Delegation der an die Kommunen übertragenen Aufgabenbereiche aus dem Bereich Soziales dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden solle. Sollte der Kreistag dem zustimmen, so werde die Leistungsgewährung im Bereich SGB XII und Grundsicherung zukünftig über den Kreis erfolgen. Bis zum Umstellungsstichtag seien gegebenenfalls weitergehende vorübergehende Zusammenschlüsse von Kommunen in der Leistungsabwicklung im Rahmen öffentlichrechtlicher Dienstvereinbarungen denkbar. Über die weitere Entwicklung in der Angelegenheit werde der Rat in der kommenden Sitzungsphase informiert. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 16 Beschluss: Der Rat nimmt den Bericht zur Sozial- und Flüchtlingssituation zur Kenntnis und begrüßt die daraus abgeleiteten Strategien und Maßnahmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 17: einstimmig ja Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim - Vorlage 436 /X.L. Z.5 - Ratsmitglied Zingsheim erkundigt sich bzgl. des Planungsstandes für die Anbindung des Ortes Roderath an die Breitbandversorgung. Er fragt nach, ob bei den anstehenden Tiefbaumaßnahmen im Bereich der K34 in Frohngau ggf. auch ein Leerrohr für eine Glasfaseranbindung der Ortslage Roderath mit berücksichtigt werden könnte, um eine möglichst zeitnahe Anbindung zu gewährleisten. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Ortslage Roderath im Förderprogramm des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung berücksichtigt sei und die Gemeinde dies auch als vorrangig dargestellt habe. Eigentlich hätten alle Maßnahmen bis Ende 2018 beendet sein sollen, bislang sei aber die Maßnahmenumsetzung ins Stocken geraten. Dies sei laut Kreis darin begründet, dass im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens langfristige Aufklärungsgespräche mit den jeweiligen Anbietern erforderlich seien. Wer letztendlich den Zuschlag erhalte, sei derzeit noch völlig ungewiss. Daher sei auch abschließend noch nicht bekannt, von wo aus der Anschluss für den Ort Roderath letztlich erfolgen werde. Sollte bis zur Durchführung der Maßnahme in Frohngau noch kein konkreter Anbieter bekannt sein, werde die Gemeinde vorsorglich ein Leerrohr mit verlegen. Da die Baumaßnahme sich jedoch auf mehrere Teilabschnitte beziehe, werde die Verlegung bis zum Ortsausgang Frohngau letztlich einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Abschließend weist der Bürgermeister darauf hin, dass es neben Roderath auch in anderen Orten trotz Glasfaseranbindung noch unterversorgte Bereiche gebe, die ebenfalls über das Förderprojekt des Kreises eine Verbesserung erfahren sollen. Beschluss: Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung des Förderprojektes des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 17 Punkt 18: Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB); Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 508 /X.L. Z.3 und Z. 4- Beschluss: Es wird beschlossen, 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den der Gemeinde bekannten umweltbezogenen Informationen, insbesondere aus der artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1, werden die nachfolgend dargestellten Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst. Lfd. -Nr. Öffentlichkeit/ Behörde, Träger öffentlicher Belange Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen Abwägung der Verwaltung 1 Bürger Zingsheim, Gespräch 16.01.2018 Bei künftiger Bebauung der Grundstücke mit einem Einfamilienwohnhaus ist eine optimale Nutzung des Dachgeschosses bei Festlegung einer Traufhöhe von 3,50 m nicht gewährleistet. aus vom Abwägung der Verwaltung: Der Anregung wird stattgegeben. Die Festsetzung der Traufhöhe wird von 3,50 m auf 4,50 m angehoben. 2 Landesbetrieb Straßenbau.NRW, Schreiben vom 18.01.2018 Beschlussempfehlung In der Plandarstellung sowie den textlichen Festsetzungen ist eine Veränderung der Traufhöhe von 3,50 m auf 4,50 m vorzunehmen. Keine Bedenken, sofern keine neue Anbindung an die L 115 vorgesehen ist und kein Schleichverkehr über den vorhandenen Wirtschaftsweg im Nordwesten an die L 115 entstehen. Abwägung der Verwaltung: Die Erschließungsstraße „Altes Pastorat“ endet rd. 22 vor der L 115. Getrennt wird das Baugebiet durch einen privaten Grundstücksstreifen. Der Eigentümer dieses Grundstückes nutzt diesen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Kenntnis nehmen Seite 18 Grundstücksstreifen als wegemäßige Anbindung zu seiner nördlich des Baugebietes befindlichen Weidefläche. Seine damit verbundene und genehmigte Ausfahrt auf die L 115 ist durch eine Toranlage geschlossen. Es wird empfohlen, den diesbezüglichen Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen gegen Verkehrsemissionen der L 115 bzw. A 1, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauen mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Evtl. notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde Nettersheim Abwägung der Verwaltung: Die Anforderungen der in den Wohngebäuden erforderlichen Fenster der Schallschutzklasse 2 gem. VDI 2719 werden durch die heutzutage bereits aus Energieeinspargründen vorzusehenden Fenster eingehalten. Des Weiteren ist entlang der westlichen Grenze des Grundstückes Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 128 im Bereich des Bebauungsplangebietes ein kleiner Schutzwall vorhanden, der zusätzlich den Verkehrslärm minimiert. Der Hinweis ist damit ausreichend untersucht und ist daher zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnis nehmen. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs.1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen/der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Abwägung der Verwaltung: § 9, Abs. 1, Ziff. 24 BauGB behandelt die von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen und ihre Nuzung, die Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädliche Umelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des BundesImmissionsschutzge-setzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorkehrungen, Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Seite 19 einschl. von Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche, wobei die Vorgaben des Immissionsschutzrechts unberührt bleiben. Im Bebauungsplangebiet L 6-A kann ein Schutzabstand nicht festgesetzt werden, weil durch die Abgrenzung des Geltungsbereiches zur L 115 hin der erforderliche Schutzabstand bereits erreicht wird. Aufgrund dessen ist mit schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BundesImmsissionsschutzgesetzes nach menschlichem Ermessen nicht zu rechnen, so dass weitere Schutzmaßnahmen im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden müssen. Es wird daher vorgeschlagen, den Hinweis des Landesbetriebs Straßenbau.NRW zur Kenntnis zu nehmen. Die Art, Größe und Farbe sowie der Standort von Werbeanlagen sind im Bebauungsplan nicht festgeschrieben. Im Bebauungsplantext ist deshalb darauf hinzuweisen, dass Werbeanlagen innerhalb der Werbeverbotszone und mit Wirkung zur L 115 ausgeschlossen sind. Der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung bedürfen Werbeanlagen innerhalb der Anbaubeschränkungszone (§ 28 i. V. m. § 25 StrWG). Grundsätzlich sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außenwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn nicht errichtet werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoreszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden. Evtl. Beleuchtung ist zur Landstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder anderweitig abgelenkt werden. Die Forderungen hinsichtlich der Werbeanlagen gilt auch für die Dauer der Bauzeiten innerhalb des Bebauungsplangebietes. Die Forderung zurückgewiesen. wird Abwägung der Verwaltung: In den textlichen Festsetzungen ist bei „B“ – Hinweise unter Nr. 9 die Zulässigkeit der Werbeanlagen innerhalb des Bebauungsplangebietes L 6-A entsprechend den Vorgaben des Landesbetriebs Straßenbau.NRW Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 20 aufgenommen, so dass empfohlen wird, die Forderung zurück zu weisen. 3 4 5 LVR, Dezernat Gebäudeund Liegenschaftsmanag ement, Umwelt, Energie, RBB, Schreiben vom 19.01.2018 Bezirksregierung Köln, Dezernat 25 Verkehrsdezernat-, Schreiben vom 22.01.2018 Es liegt keine Betroffenheit vor, Bedenken werden nicht geäußert. Diese Stellungnahme gilt nicht für das Rheinische Amt für Denkmalpflege und das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege. Kenntnis nehmen Keine Bedenken Kenntnis nehmen Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitig ungsdienst, Schreiben vom 22.01.2018 Luftbilder aus den Jahren 1939 bis 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittel kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Abwägung der Verwaltung: In den textlichen Festsetzungen ist bei „B“ – Hinweise, Nr. 3, ein entsprechender Hinweis aufgenommen, so dass angeregt wird, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. 6 PLEdoc GmbH, Essen, Schreiben vom 05.02.2018 Kenntnis nehmen. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtplan markierte Bereich. Dort dargestellte Leitungsverläufe dienen nur zur groben Übersicht. Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereiches bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Von uns verwaltete Versorgungsanlagen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber sind von der geplanten Maßnahme nicht betroffen: - Open Grid Europe GmbH, Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Schwaig bei Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 21 Erdgastransportleitungsgesellschaft mbh & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbh & Co. KG, Straelen - Vital GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungsreinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Kenntnis nehmen. Abwägung der Verwaltung: Der von der PLEdoc vorgelegte Übersichtsplan weist keine Leitungsverläufe im Bebauungsplangebiet L 6-A auf, so dass vorgeschlagen wird, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 7 Bezirksregierung Köln, Dezernat 54 Gewässerentwicklun g und Hochwasserschutz, Schreiben vom 24.01.2018 Eine Betroffenheit ist nicht erkennbar. 8 Geologischer Dienst NRW, Krefeld, Schreiben vom 29.01.2018 Aus ingenieurgeologischer Sicht empfehle ich, die Baugrundeigenschaften, insbesondere im Hinblick auf die Tragfähigkeit und Setzungsverhalten, objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. Das Plangebiet befindet sich über devonzeitlichem verkarstungsfähigen Festgestein, und zwar im Übergangsbereich von Kalksandsteinen der Unteren Nohn-Schichte und Oberen Nohn-Schichten (Schluffgestein, Sandstein, Kalkstein) sowie Lauch- und Heisdorf-Schichten/Kalkstein. Die Deckschichten bilden flachgründige Böden aus Hochflächenlehm und Solifluktionsbildungen mit Gesteinszersatz. Diese Böden sind zur Niederschlagswasserversickerung ungeeignet. Bei Baugrunduntersuchung und bei Gründungsarbeiten sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Unterirdische Hohlräume sind nicht auszuschließen. 2. Die den Karstkluftgrundwasserleiter schützenden Deckschichten sind Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Kenntnis nehmen Seite 22 innerhalb des Plangebietes unterschiedlich mächtig. 3. Der Kluftgrundwasserleiter ist sehr verschmutzungsempfindlich: Bei den Borund Bauarbeiten sind Verunreinigungen des Karstkluftgrundwasserleiters auszuschließen (Grundwasserschutz). 4. Bei Borarbeiten im Karstgrundwasserleiter kommt nur Trinkwasser als Spülmittel in Frage. Abwägung der Verwaltung: Die Bodenbeschaffenheit wurde im Rahmen der Aufstellung des angrenzenden Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im Jahre 2003 gutachterlich untersucht. Dabei wurden die gleichen Bodenverhältnisse festgestellt, wie dies auch der Geologische Dienst NRW jetzt erwähnt. Im Ergebnis wurde seinerzeit festgehalten, dass eine Versickerungsfähigkeit nicht gewährleistet werden kann und empfohlen, hierauf zu verzichten. Es ist davon auszugehen, dass die Schichtenfolge aus dem Bebauungsplangebiet L 6 in das angrenzende Bebauungsplangebiet L 6-A weiterführt. Vorgesehen ist die Entwässerung des Plangebietes L 6-A im Mischsystem, das aus dem Bebauungsplangebiet L 6 weitergeführt wird. Eine Baugrunduntersuchung für das Bebauungsplangebiet L 6-A wurde nicht vorgenommen. Es wird daher vorgeschlagen, in die textlichen Festsetzungen unter „Hinweise“ eine Empfehlung zur Baugrunduntersuchung unter den vom Geologischen Dienst NRW dargestellten Aspekten aufzunehmen. 9 Gemeinde Dahlem, Schreiben vom 30.01.2018 Die Bauleitplanung kann als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten. 10 e-regio, Schreiben vom 08.02.2018 Keine Bedenken. Innerhalb des dargestellten Planbereichs sind Leitungsanlagen der e-regio zur ErdgasVersorgung nicht vorhanden. Im Zuge der weiteren Entwicklung des Planbereiches kann das Erdgas-Versorgungsnetz – den Bedürfnissen entsprechend – von der bestehenden Versorgungsanlage in der Straße „Altes Pastorat“ aus, erweitert werden. Hinweise für die Versorgungsleitungen: Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Verlegung In die textlichen Festsetzungen ist eine Empfehlung zur Baugrunduntersuchung unter den Aspekten des Geologischen Dienstes NRW aufzunehmen. Kenntnis nehmen der Seite 23 Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu vermeiden empfehlen wir, die Versorgungsleitungen gebündelt in den Nebenanlagen (Gehweg, Parkstreifen o.ä.) unterzubringen. Die Breite dieser Nebenanlagen ist so zu dimensionieren, dass die geforderten Sicherheitsabstände der Versorgungsleitungen untereinander eingehalten werden können. Als Richtmaß sollte hier eine Mindestbreite von 1,50 m für Gas-, Wasser-, Stromund Kommunikationsleitungen gelten. Hinweis zu Baumstandorten/Bepflanzungen: Wir weisen darauf hin, dass eventuell geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Es gilt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen zum Schutz von Verund Entsorgungsleitungen vor dynamischen und statischen Belastungen durch Baumwurzeln. Der Präventivschutz reicht von der Baumart-Auswahl bis zu sinnvollen und wirksamen technischen Schutzmaßnahmen. Zu den kritischen Baumarten zählen nach derzeitigem Kenntnisstand: Ahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Pappel, Platane und Blauzeder. Wir bitten, dies bei der Aufstellung der Pflanzliste entsprechend zu berücksichtigen. Kenntnis nehmen. Abwägung der Verwaltung: Ein entsprechender Hinweis zur Gasversorgung wurde bereits unter Nr. 4.1.2 der Begründung aufgenommen, so dass dieser bei der weiterführenden Erschließungsplanung Berücksichtigung findet. Des Weiteren sind alle Ver- und Entsorgungsanlagen ausschließlich im öffentlichen Verkehrsbereich vorgesehen. Die auf den Grundstücken Nr. 124 – 126 im rückwärtigen Bereich vorhandene Abwasserleitung ist durch entsprechenden Schutzabstand im Bebauungsplan L 6-A dargestellt. Darüber hinaus wurde in den textlichen Festsetzungen unter Nr. 2.2 ein entsprechender Hinweis bei Bepflanzungsmaßnahmen aufgenommen. Es wird vorgeschlagen, die Hinweise den Versorgungsleitungen und zu den Baumstandorten/Bepflanzungen zur Kenntnis zu nehmen. 11 Bezirksregierung Keine Bedenken. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Planungen bzw. Kenntnis nehmen Seite 24 Köln, Dezernat 33, Schreiben vom 06.02.2018 Maßnahmen sind nicht vorgesehen. im Planungsbereich 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat (Anlage 1) mit Begründung (Anlage 2) wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 3. Der Bebauungsplan L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Punkt 19: einstimmig ja Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 - Vorlage 578 /X.L. Z.2 - Beschluss: Es wird beschlossen, zum Bauvorhaben auf Erneuerung der Dachkonstruktion, energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und Umnutzung des vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen unter der Maßgabe, dass a) bis zur Bezugsfertigstellung die im Rahmen des erforderlichen Erschließungsvertrages zu verlegenden Verund Entsorgungsleitungen, Betriebsanlagen und Übergabestationen betriebsbereit nutzbar sind und b) die zu beteiligenden Bauvorhaben erheben Abstimmungsergebnis: Punkt 20: Fachbehörden keine Bedenken gegen das geplante einstimmig ja Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan - Vorlage 763 /X.L. Z.2 - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, dass der in der letzten Sitzung vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes den Anregungen, Bedenken und Hinweisen der Fachbehörde angepasst und zur Beschlussfassung bis zum Jahresende vorgelegt wird. Ungeachtet dessen ist das im Entwurf beschriebene Fahrzeugkonzept auf Empfehlung der Fachbehörde in die Umsetzung zu bringen. Neben der bereits erfolgten Beschaffung des Mannschaftstransportwagens ist die Beschaffung eines HLF 20 für die Löschgruppe Zingsheim schnellstmöglich zu realisieren. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 25 Abstimmungsergebnis: Punkt 21: einstimmig ja Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim; Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) - Vorlage 764 /X.L. Z.2 - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten Marmagen, Nettersheim und Zingsheim aus dem Interkommunalen Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren: Lfd.Nr. Objekt 1 Engelgauer Weg Nettersheim Weidenstraße Zingsheim 2 3 Maßnahme Petrusstraße Zingsheim 5, 22, 3, Abstimmungsergebnis: Punkt 22: Gesamtkosten der Maßnahme, € Neugestaltung der Hausvorund Hoffläche Überarbeitung und Neuanstrich sowie Anstrich der Fachwerkund Bruchsteinfassade Reinigung und Neuanstrich der Fassade inkl. Fenster, Haustüre und Garagentor Fördersumme, € 13.934,90 € 3.000,00 € 1.302,00 € 651,00 € 2.560,33 € 1.280,00 € einstimmig ja Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim; hier: Städtebauliches Konzept - Vorlage 803 /X.L. Z.4 - Beschluss: Der Rat beschließt, zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie Bau eines Mehrfamilienwohnhauses für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in Nettersheim in Abstimmung mit dem beabsichtigten Investor eine Bauvoranfrage beim Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen einzureichen, damit bereits frühzeitig baurechtliche Fragen mit den zu beteiligenden Fachbehörden des Kreises abgestimmt bzw. positiv beschieden werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 26 Punkt 23: 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB); a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB - Vorlage 862 /X.L. Z.1 - Beschluss: Es wird beschlossen: 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die nachfolgend dargestellten Abwägungen getroffen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst: Lfd.Nr. Öffentlichkeit/ Behörde, Träger öffentlicher Belange Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen Abwägung der Verwaltung Beschlussempfehlung 1 Gemeinde Schreiben 28.12.2017 Dahlem, vom Die Bauleitplanung kann als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten. Kenntnis nehmen 2 Gemeinde Blankenheim, Schreiben vom 29.12.2017 Belange der Gemeinde Blankenheim sind nicht betroffen Kenntnis nehmen 3 Kreis-EnergieVersorgung, Schreiben 15.01.2018 Keine Bedenken Kenntnis nehmen 4 Kreis Schreiben 31.01.2018 Kall, vom Euskirchen, vom Keine grundsätzlichen Bedenken. Anregung der Untere Naturschutzbehörde: Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit der Untere Naturschutzbehörde noch keine differenzieren Angaben zu den erforderlichen Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen vorliegen, die sich im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes ergeben haben. Die Kompensationsmaßnahmen sind verbindlicher Bestandteil der Festsetzungen des Bebauungsplanes. Diese Angaben sind der Untere Naturschutzbehörde zeitnah zur Abstimmung nachzureichen. Abwägung der Verwaltung: Der Unteren Naturschutzbehörde wurde der im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, im Jahre 2003 erstellte ökologische Fachbeitrag nochmals zur Verfügung gestellt. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Kenntnis nehmen. Seite 27 Bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 2, Zingsheim, Altes Pastorat, wird eine Grünfläche mit einer Größe von 13 qm künftig als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen, um eine Anbindung an das künftige Bebauungsplangebiet L 6A zu erreichen. Ein zusätzlicher ökologischer Ausgleich wird nicht für notwendig erachtet. Es wird vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5 e-regio, Schreiben 05.02.2018 Euskirchen, vom Keine Bedenken Kenntnis nehmen 2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat mit Begründung (Anlagen 1 und 2) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. 3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 mit Begründung ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Punkt 24: einstimmig ja 53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen; a) Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB b) Feststellungsbeschluss - Vorlage 882 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen: 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die in der beigefügten Anlage 1 dargestellten Abwägungen vorgenommen und die Beschlussempfehlungen beschlossen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 28 2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 53. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3), zum geotechnischen Bericht vom 15.06.2017 (Anlage 4), zur Artenschutzprüfung, Stufe 1 – ASP I vom 10.03.2017 (Anlage 5), der vertiefenden Artenschutzprüfung – ASP II vom 23.06.2017 (Anlage 6) sowie zum Gutachten „Geräuschimmissionen – und -immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 7) gefasst. Abstimmungsergebnis: Punkt 25: einstimmig ja 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Nettersheim, "Auf Graben"; a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) c) Feststellungsbeschluss - Vorlage 885 /X.L. - Beschluss: Es wird beschlossen: 1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die in der beigefügten Anlage 1 dargestellten Abwägungen und die Beschlussempfehlungen zu beschließen. 2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) und Umweltbericht (Anlage 4), zur Artenschutzrechtlichen Prüfung vom 03.07.2017 (Anlage 5), zum Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen der Sportund Freizeitanlagen vom 29.02.2016 (Anlage 6), zum Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 7) sowie zum Geotechnischen Bericht vom 05.03.2017 (Anlage 8) gefasst. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 29 Punkt 26: 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich "Auf Graben"; a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB d) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017 - Vorlage 886 /X.L. und Z. 1- Beschluss: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14 Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, werden die im beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die dort in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst. b) Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, (Anlage 2) mit textlicher Festsetzung (Anlage 3), Begründung (Anlage 4) und Umweltbericht (Anlage 5) mit seinen Anlagen der Artenschutzrechtlichen Prüfung vom 03.07.2017 (Anlage 6), des landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 7), dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen der Sportund Freizeitanlagen vom 29.02.2016 (Anlage 8), dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 9) sowie dem Geotechnischen Bericht vom 05.03.2017 (Anlage 10) werden als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen. c) Der Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 30 d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, vom 05.09.2017 wird hiermit aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Punkt 27: einstimmig ja Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen; Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017 - Vorlage 887 /X.L. und Z. 1- Beschluss: Es wird beschlossen: a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, werden die im beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die dort in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst. b) Der Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, (Anlage 2) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3) mit seinen Anlagen der Artenschutzprüfung, Stufe 1 (ASP I) vom 10.03.2017 (Anlage 4), der vertiefenden Artenschutzprüfung (ASP II) vom 23.06.2017 (Anlage 5), des landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 6), des geotechnischen Berichts vom 15.06.2017 (Anlage 7), dem Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017 (Anlage 8) sowie dem 1. Nachtrag zum Lärmgutachten vom 10.04.2017 (Anlage 9) werden als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen. c) Der Beschluss des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, ist gem. § Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 31 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, vom 05.09.2017 wird hiermit aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Punkt 28: einstimmig ja Bauangelegenheit; Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14 Nr. 170 - Vorlage 889 /X.L. und Z.1 - Beschluss: Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Nutzung der Halle zur Lagerung für Getränkeflaschen in einen Sanitär- und Heizungsbetrieb mit Betreiberwohnung das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB erst dann zu erteilen, wenn seitens der angrenzenden immissionsschutzträchtigen Betriebe keine Bedenken gegen die Betreiberwohnung erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Kreisbauamt Euskirchen aufzufordern, eine Beteiligung dieser Betriebe durchzuführen und der Gemeinde die Stellungnahmen vorzulegen. Danach ist eine erneute Beratung zum Bauantrag vorzunehmen. Abstimmungsergebnis: Punkt 29: einstimmig ja Kommunalinvestitionsförderungsgesetz hier: Dorfzentrum Pesch - Vorlage 901 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage des in der Begründung zur Vorlage beschriebenen Nutzungskonzeptes für die Entwicklung der Alten Schule Pesch (Jakob Kneip Str. 30) zum Dorfzentrum das Bauantragsverfahren einzuleiten. Zur Finanzierung des Materialkostenanteils für den 1. Bauabschnitt (Küche, Pausenhalle und Sanitäreinrichtungen Erdgeschoss) in Höhe von rund 25.000,00 Euro sind Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 1) ohne Rückzahlungsverpflichtung zur Verfügung zu stellen. Die notwendigen Auftragsvergaben sind im Rahmen der Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Abstimmungsergebnis: vorgeschriebenen einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 32 Punkt 30: Integrierte ländliche Entwicklung hier: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf - Vorlage 902 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für die Sanierung, Modernisierung und Weiterentwicklung des Dorfsaales Tondorf im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung eine Förderung in Höhe von 193.591,05 Euro zur Verfügung gestellt wird. Die Maßnahmengewerke, die der Heimatverein Tondorf nicht in Eigenleistung realisieren kann, sind im Rahmen beschränkter Ausschreibungen an den Billigstbietenden zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 31: einstimmig ja Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim - Vorlage 915 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den laufenden Bauvorhaben Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim und Generationenplatz Zingsheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt - wie in der Begründung zur Vorlage dargestellt – weiter vorzugehen. Abstimmungsergebnis: Punkt 32: einstimmig ja Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW - Vorlage 786 /X.L. Z.1 - Beschluss: Der Rat nimmt die Ausführungen zum Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig ja Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 33 Punkt 33: Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes hier: Rotwildabschusspläne 1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018 2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019 - Vorlage 920 /X.L. - Beschluss: 1. Sachstandbericht Jagdjahr 2017/18 Der Rat nimmt die Ausführungen zur Rotwildstrecke 2017/18 zustimmend zur Kenntnis. 2. Beantragung Jagdjahr 2018/19 Der Rat beschließt, dass das Einvernehmen des Eigentümers bzw. Verpächters im Abschussplan 2018/19 hergestellt ist, wenn beim Kahlwild (Alttier/Schmaltier/Kälber) der Jagdausübungsberechtigte mindestens den im Jagdjahr 2017/18 festgesetzten Kahlwildabschuss beantragt hat. Abstimmungsergebnis: Punkt 34: einstimmig ja Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen Betreuung hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf - Vorlage 831 /X.L. Z.1 - Beschluss: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführung zur Kartell- und beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis. Er beschließt die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die ab dem 01.06.2018 anfallenden Holzmengen eigenständig vermarktet werden. Er beauftragt die Verwaltung, die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim, wenn gewünscht, bei der Erarbeitung eines Holzvermarktungskonzeptes fachlich- und verwaltungstechnisch zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: Punkt 35: einstimmig ja Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme zum 31.12.2017 - Vorlage 908 /X.L. - Beschluss: Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Biowärme mit der Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 - vorbehaltlich von Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 34 Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 - wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 36: einstimmig ja 1. Änderung Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim - Vorlage 892 /X.L. - Beschluss: Der Rat beschließt die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 892 beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Punkt 37: einstimmig ja Fortschreibung der Gebührenbedarfsberechnung auf der Grundlage der 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim - Vorlage 922 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat bestätigt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der Fassung des Beschlusses vom 12.12.2017, da sich durch die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 keine Veränderungen im Erfolgsplan für das Jahr 2018 und damit auch keine gebührenwirksamen Auswirkungen ergeben haben. Abstimmungsergebnis: Punkt 38: einstimmig ja 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) - Vorlage 751 /X.L. Z.1 - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die 4. Änderung der Satzung über die Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) in der beigefügten Fassung. Gleichzeitig beschließt der Rat, die 4. Änderung der Fernwärmeabgabesatzung ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 einstimmig ja Seite 35 Punkt 39: Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen"; hier: Wärmeversorgung - Vorlage 873 /X.L. Z.2 - Beschluss: Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass durch die e-regio, Euskirchen, im Rahmen der Erschließung des Baugebietes F 7, Marmagen, eine Gasleitungsverlegung erfolgt. Abstimmungsergebnis: Punkt 40: einstimmig ja Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 31.12.2017 - Vorlage 909 /X.L. - Beschluss: Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Abwasser mit der Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 - vorbehaltlich von Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 - wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 41: einstimmig ja Abwasserbeseitigungskonzept - Vorlage 905 /X.L. - Beschluss: Der Rat nimmt den Sachstand zur 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2016 – 2021 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Punkt 42: einstimmig ja Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 31.12.2017 - Vorlage 910 /X.L. - Beschluss: Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Gemeindewasserwerkes mit der Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 – vorbehaltlich von Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 36 Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 – wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: Punkt 43: einstimmig ja Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir - Vorlage 808 /X.L. Z.1 - Der Bürgermeister informiert über das zwischenzeitlich mit dem Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen geführte Gespräch. Hier habe man dahingehend eine Lösung gefunden, dass die Gemeinde ähnlich wie beim Abwasserbeseitigungskonzept einen Maßnahmenkatalog zur Durchführung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen an den Hochbehältern für die kommenden fünf Jahre erstellen solle. Es sei beabsichtigt, diesen Maßnahmenkatalog in der nächsten Fachausschusssitzung vorzustellen. Beschluss: Der Rat beschließt, auf der Grundlage des Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen die Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir Maßnahmenkatalogs in den nächsten fünf Jahren Abstimmungsergebnis: Punkt 44: Abstimmungsgespräches mit dem Verbesserungsmaßnahmen an den im Rahmen eines aufzustellenden durchzuführen. einstimmig ja Dorfsaal Frohngau hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur Sanierung der Außenwand - Vorlage 928 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, der Vereinsgemeinschaft Frohngau bei der dringend notwendigen Sanierung der Außenwand des Dorfsaales eine nicht rückzahlbare Unterstützung in einem Wert in Höhe von 10.000,00 Euro zur Finanzierung des Materialkostenanteils und des notwendigen Einsatzes einer Fachfirma zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Punkt 45: einstimmig ja Sanierung Außenfassade Kindergarten Tondorf - Vorlage 930 /X.L. - Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Sanierung der Außenfassade (einschließlich Fenster Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 37 und Türen) des Kindergartens in Tondorf beschränkt auszuschreiben und den Auftrag an den Billigstbietenden zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Punkt 46: einstimmig ja Mitteilungen und Informationen a) Integrierte Kommunale Entwicklungskonzepte (IKEK) bzw. Dorfinnenentwicklungskonzepte Auf Nachfrage von Ratsmitglied Zingsheim erläutert der Bürgermeister, dass zwischenzeitlich im Rahmen des integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes in allen Orten Bürgerversammlungen und Ortsbegehungen stattgefunden hätten. Im Land sei allerdings seit dem Regierungswechsel eine Aufgabenverlagerung vom Umweltministerium ins Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung erfolgt, was zu Verzögerungen bei den Maßnahmen führe. Weiterhin sei aufgrund des hohen Bundesanteils in den Fördermitteln und des noch nicht verabschiedeten Bundeshaushaltes realistisch kaum noch mit einer Freigabe der Fördermittel in diesem Jahr zu rechnen, so dass sich die Umsetzungen ins Jahr 2019 hinausschieben würden. b) Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse Zum kritischen Einwand von Ratsmitglied Mayer bezüglich der Ausschreibung im Gemeindeblatt für Geringfügigkeitsbeschäftigungen bei der Gemeinde teilt der Bürgermeister mit, dass in dem mit dem Haushalt verabschiedeten Stellenplan insgesamt 124 reguläre Stellen enthalten seien. Weiterhin seien aber auch z.B. im Rahmen der Grünflächenpflege geringfügige Beschäftigungsverhältnisse notwendig. Eine Vielzahl Menschen sei gerne bereit, sich für einige Stunden an Aufgaben des Gemeinwesens zu beteiligen. Vielfach handele es sich auch um Rentner, die nicht an einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis interessiert seien. Auch die zahlreichen Programme des Familienzentrums seien ohne derartige Kräfte nicht umsetzbar. Ergänzend wolle er darauf hinweisen, dass die Gemeinde sehr engagiert sei, jungen Menschen eine Chance auf Berufsorientierung im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes oder Freiwilligen Sozialen Jahres zu bieten. c) Eventuelle Rücknahme der Delegation der an die Kommunen übertragenen Aufgabenbereiche aus dem Bereich Soziales Auf Nachfrage von Ratsmitglied Hilger, teilt der Bürgermeister mit, dass eine eventuelle Rücknahme der vom Kreis an die Gemeinde delegierten Aufgaben im Bereich Soziales nur marginal Auswirkungen auf den hiesigen Stellenplan habe. Dies betreffe in Anbetracht der in Rede stehenden Leistungsfälle nur in etwa eine halbe Stelle. gez. Pracht ____________________ gez. Züll ____________________ Bürgermeister Schriftführerin Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018 Seite 38