Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
824 kB
Datum
20.03.2018
Erstellt
26.03.18, 09:26
Aktualisiert
26.03.18, 09:26
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NIEDERSCHRIFT
über die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim
(X. Legislaturperiode) am Dienstag, 20.03.2018
im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim
Beginn der Sitzung:
17:00 Uhr
Ende der Sitzung
18:00 Uhr
Am Dienstag, 20.03.2018, findet im Holzkompetenzzentrum in Nettersheim die 20.
Sitzung des Rates der Gemeinde Nettersheim (X. Legislaturperiode) statt.
Anwesend sind:
Bürgermeister
Pracht, Wilfried
und die Ratsmitglieder
Bannert, Roland
Breitbach, Werner
Falkenberg, Herbert
Falkenberg, Josef
Geißler, Ferdi
Heinrichs, Ralf
Hickert Christiane
Hilger, Franz-Josef
Joepen, Michael
Kurth, Guido
Mayer, Gerhard
Müllenborn, Albert
Pospig, Dirk
Poth, Edwin
Reuter, Karl
Rosenbaum, Burkhard
Schmidt, Bruno
Schruff, Gertrud
Zingsheim, Franz-Josef
Außerdem sind anwesend
Allgemeiner Vertreter
Gemeindeamtsrätin
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsfachwirt
Verwaltungsangestellte
Crump, Norbert
Glehn, Daniela
Lambertz, Ernst
Schell, Hans-Peter
Züll, Andrea als Schriftführerin
Entschuldigt fehlt das Ratsmitglied Ralf Schmitz.
Bürgermeister Pracht begrüßt die Anwesenden und stellt die frist- und formgerechte
Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Bedenken gegen die
Ordnungsmäßigkeit der Einladung werden nicht erhoben.
Auf Vorschlag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat einstimmig folgende
Änderungen zur Tagesordnung (Nachträge 1 und 2):
ERWEITERUNGEN
A)
Öffentliche Sitzung
Zu Punkt 2:
- Vorlage 879 /X.L. Z.1 -
Zu Punkt 3:
- Vorlage 880 /X.L. Z.1 -
Zu Punkt 14:
- Vorlage 900 /X.L. Z.1 -
Zu Punkt 26:
- Vorlage 886 /X.L. Z.1 -
Zu Punkt 27:
- Vorlage 887 /X.L. Z.1 -
Punkt 45:
Sanierung Außenfassade Kindergarten Tondorf
- Vorlage 930 /X.L. -
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Zu Punkt 1.2:
- Vorlage 904 /X.L. Z.1 -
Zu Punkt 3.6:
- Vorlage 864 /X.L. Z.19 -
Zu Punkt 6.1:
- Vorlage 911 /X.L. Z.1 -
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 2
Damit wird
einstimmig
nachstehende Tagesordnung festgesetzt:
Tagesordnung
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt 1:
Partnerschaft Gemeinde Zutendaal - Eifelgemeinde
Nettersheim
hier: 30-jähriges Jubiläum
- Vorlage 927 /X.L. -
11
Punkt 2:
Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre
2019 - 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und
Hilfsschöffen
- Vorlage 879 /X.L. und Z. 1 -
11
Punkt 3:
Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre
2019 - 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen
- Vorlage 880 /X.L. und Z. 1-
12
Punkt 4:
Entsendung eines Delegierten in den Wasserverband
Eifel-Rur
- Vorlage 881 /X.L. -
12
Punkt 5:
Pilotprojekt "Kommunales Open Government in NRW"
- Vorlage 917 /X.L. -
12
Punkt 6:
Förderung der Schulinfrastruktur
hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute
Schule 2020
- Vorlage 884 /X.L. -
12
Punkt 7:
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 893 /X.L. -
13
Punkt 8:
Kindergartenbedarfsplanung 2018/19
- Vorlage 894 /X.L. -
13
Punkt 9:
Kindertageseinrichtungen
hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen
und den Mittagsmahlzeiten (betr. auch
Grundschulverbund)
- Vorlage 895 /X.L. -
14
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite
Seite 3
Punkt10:
Qualitätsentwicklung Kindertageseinrichtungen,
Grundschulbetreuung und Familienzentrum
hier: Gemeinsame Fachberatung
- Vorlage 896 /X.L. -
14
Punkt11:
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Vorlage 897 /X.L. -
14
Punkt12:
Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde
Nettersheim
hier: Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus/Offener
Ganztag
- Vorlage 912 /X.L. -
15
Punkt13:
Modernisierung und Instandhaltung Turnhalle Zingsheim
- Vorlage 899 /X.L. -
15
Punkt14:
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim
und Nettersheim
- Vorlage 900 /X.L. und Z. 1-
15
Punkt15:
Familienzentrum Nettersheim
hier: Jahresprogramm 2018
- Vorlage 854 /X.L. Z.1 -
16
Punkt16:
Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
- Vorlage 898 /X.L. -
16
Punkt17:
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.5 -
17
Punkt18:
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes
Pastorat", Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b
Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
der vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB sowie der der Gemeinde bekannten
umweltbezogenen Informationen aus der
artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 508 /X.L. Z.3 und Z.4-
18
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 4
Punkt19:
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.2 -
25
Punkt20:
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
- Vorlage 763 /X.L. Z.2 -
25
Punkt21:
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die
Orte Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie
Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.2 -
26
Punkt22:
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim;
hier: Städtebauliches Konzept
- Vorlage 803 /X.L. Z.4 -
26
Punkt23:
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes
Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit
Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und
den vorgetragenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 862 /X.L. Z.1 -
27
Punkt24:
53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die
Ortslage Marmagen, Die Acht Morgen;
a)
Beratung und Beschlussfassung über
Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung
mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2
BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) sowie der nach Einschätzung
der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2
BauGB
b)
Feststellungsbeschluss
- Vorlage 882 /X.L. -
28
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 5
Punkt25:
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Eifelgemeinde Nettersheim für den Ort Nettersheim, "Auf
Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung
und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und
Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
c) Feststellungsbeschluss
- Vorlage 885 /X.L. -
29
Punkt26:
5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich "Auf Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen zum Planentwurf mit Begründung
und Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Nachbarkommunen im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und
Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
d) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
- Vorlage 886 /X.L. und Z.1 -
30
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 6
Punkt27:
Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die
Acht Morgen;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den
benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB), der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
- Vorlage 887 /X.L. und Z.1-
31
Punkt28:
Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im
Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim,
Flur 14 Nr. 170
- Vorlage 889 /X.L. und Z.1-
32
Punkt29:
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
hier: Dorfzentrum Pesch
- Vorlage 901 /X.L. -
32
Punkt30:
Integrierte ländliche Entwicklung
hier: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 902 /X.L. -
33
Punkt31:
Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben
hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus
Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim
- Vorlage 915 /X.L. -
33
Punkt32:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5
Landesjagdgesetz NRW
- Vorlage 786 /X.L. Z.1 -
33
Punkt33:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne
1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018
2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019
- Vorlage 920 /X.L. -
34
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 7
Punkt34:
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der
forstlichen Betreuung
hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf
- Vorlage 831 /X.L. Z.1 -
34
Punkt35:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme zum 31.12.2017
- Vorlage 908 /X.L. -
34
Punkt36:
1. Änderung Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim
- Vorlage 892 /X.L. -
35
Punkt37:
Fortschreibung der Gebührenbedarfsberechnung auf der
Grundlage der 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018
für den Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 922 /X.L. -
35
Punkt38:
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
- Vorlage 751 /X.L. Z.1 -
35
Punkt39:
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen";
hier: Wärmeversorgung
- Vorlage 873 /X.L. Z.2 -
36
Punkt40:
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 31.12.2017
- Vorlage 909 /X.L. -
36
Punkt41:
Abwasserbeseitigungskonzept
- Vorlage 905 /X.L. -
36
Punkt42:
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 31.12.2017
- Vorlage 910 /X.L. -
36
Punkt43:
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern
Zingsheim, Tondorf und Buir
- Vorlage 808 /X.L. Z.1 -
37
Punkt44:
Dorfsaal Frohngau
hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur
Sanierung der
Außenwand
- Vorlage 928 /X.L. -
37
Punkt45:
Sanierung Außenfassade Kindergarten Tondorf
- Vorlage 930 /X.L. -
37
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 8
Punkt46:
Mitteilungen und Informationen
38
B)
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt 1:
Auftragsvergaben
39
1.1
Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 der
drei Eigenbetriebe Abwasser, Biowärme
Nettersheim und Gemeindewasserwerk
- Vorlage 891 /X.L. -
39
1.2
Erschließung Baugebiet "Die Acht Morgen" in
Marmagen
- Vorlage 904 /X.L. und Z.1-
39
Seite
Punkt 2:
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
hier: Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges
(MTF) für die Löschgruppe Zingsheim
- Vorlage 924 /X.L. -
40
Punkt 3:
Grundstücksangelegenheiten
40
3.1
Veräußerung von Grundstücken in
Erschließungsgebieten
Gemarkung Nettersheim, Flur 15, Nr. 501
- Vorlage 864 /X.L. Z.15 -
40
3.2
Veräußerung von Grundstücken in
Erschließungsgebieten
Gemarkung Zingsheim Flur 17, Nr. 123
- Vorlage 864 /X.L. Z.16 -
40
3.3
Veräußerung von Grundstücken in
Erschließungsgebieten
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 431
- Vorlage 864 /X.L. Z.17 -
41
3.4
Veräußerung von Grundstücken in
Erschließungsgebieten
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 450
- Vorlage 864 /X.L. Z.18 -
41
3.5
Veräußerung einer Teilfläche des Grundstückes
Gemarkung Tondorf, Flur 4 Nr. 133
- Vorlage 877 /X.L. -
41
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 9
3.6
Veräußerung Grundstück Gemarkung
Nettersheim, Flur 8 Nr. 201
- Vorlage 914 /X.L. -
42
3.7
Veräußerung von Grundstücken in
Erschließungsgebieten
Gemarkung Nettersheim Flur 15, Nr. 508
- Vorlage 864 /X.L. Z.19 -
42
3.8
Grundstücksarrondierung durch Flächentausch
- Vorlage 923 /X.L. -
42
Punkt 4:
Städtebauliches Entwicklungskonzept Rathausumfeld
hier: Grundstücksangelegenheit Gemarkung Zingsheim,
Flur 8 Nr. 51
- Vorlage 906 /X.L. -
43
Punkt 5:
Städtebauliches Entwicklungskonzept
Dorfgemeinschaftshaus Zingsheim
hier: Entwicklung der Außenflächen
- Vorlage 907 /X.L. -
43
Punkt 6:
Vertragsangelegenheiten
44
6.1
Erschließung des Grundstückes Gemarkung
Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 911 /X.L. und Z.1 -
44
6.2
Erschließung Baugebiet G14 Nettersheim,
Teilbereiche "Brotkiste" und "Auf Graben" Nahwärmeversorgungsnetz
- Vorlage 878 /X.L. Z.1 -
45
Punkt 7:
Personalangelegenheiten
- Vorlage 918 /X.L. -
45
Punkt 8:
Stundungsangelegenheiten
- Vorlage 890 /X.L. -
46
Punkt 9:
Mitteilungen und Informationen
46
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 10
A)
Öffentliche Sitzung
Punkt
1:
Partnerschaft Gemeinde Zutendaal - Eifelgemeinde Nettersheim
hier: 30-jähriges Jubiläum
- Vorlage 927 /X.L. -
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zum 30-jährigen Jubiläum der Partnerschaft der
Gemeinden Zutendaal und Nettersheim das Partnerschaftstreffen in Nettersheim und
auch den Besuch in Zutendaal zu organisieren.
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die für die Durchführung der
Feierlichkeiten erforderlichen finanziellen Mittel im Haushalt 2018 überplanmäßig
bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
2:
einstimmig ja
Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen
- Vorlage 879 /X.L. und Z. 1-
Beschluss:
In die Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Strafkammern
des Landgerichtes Aachen bzw. beim Schöffengericht Schleiden werden folgende
Personen aufgenommen:
a) Hauptschöffen bei den Strafkammern des Landgerichtes Aachen
-
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Herr
Roland Huppertz
Frank Marks
Hanjo Mauel
Albert Müllenborn
Christian Müller
Karl-Josef Nelles
Edwin Poth
Ralf Schreiber
Gerhard Stentrup
b) Hilfsschöffen beim Schöffengericht Schleiden
-
Frau Daniela Gutsche
Herr Bernd Kehr
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 11
Punkt
3:
Vorbereitung der Schöffenwahlen für die Geschäftsjahre 2019 2023
hier: Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen
- Vorlage 880 /X.L. und Z. 1 -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die eingegangenen Bewerbungen für die
Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Wahl von Jugendschöffen und die Ausführungen
zum Wahlverfahren zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
4:
einstimmig ja
Entsendung eines Delegierten in den Wasserverband Eifel-Rur
- Vorlage 881 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt, als Vertreter der Gemeinde Nettersheim Ratsmitglied Ferdi Geißler
zum Delegierten der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur
vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
5:
einstimmig ja
Pilotprojekt "Kommunales Open Government in NRW"
- Vorlage 917 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Portal www.politik-bei-uns.de im Rahmen des
Open Government in NRW zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
6:
einstimmig ja
Förderung der Schulinfrastruktur
hier: Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und Gute Schule
2020
- Vorlage 884 /X.L. -
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dieses Thema auch Gegenstand der Sitzung
der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim am
morgigen Tage sein werde und die finanzielle Anrechnung bei der Umlageberechnung
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 12
der aus den beiden Förderprogrammen von der Gemeinde Nettersheim eingebrachten
Mittel im Zuge der Sanierung des Gesamtschulgebäudes am Standort Nettersheim im
Verband abgestimmt werden müsse.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die zur Verfügung stehenden Mittel aus den Programmen
„Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2“ und „NRW:BANK Gute Schule
2020“ für die Verbesserung der Schulinfrastruktur des Grundschulverbundes
Nettersheim an den Standorten Zingsheim und Marmagen sowie
des
Schulzweckverbandes
Blankenheim-Nettersheim
am
Standort
Nettersheim
einzusetzen.
Die Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Schulleitungen zu definieren und zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Hierbei sind auch die Maßnahmen aus den Einzelanträgen 2018 – Interkommunales
Entwicklungskonzept Blankenheim-Nettersheim (Städtebau) nochmals zu beleuchten
und falls möglich nach Bedarf sowie zur Sicherstellung eines geordneten
Baufortschritts förderunschädlich vorzuziehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
7:
einstimmig ja
Schulzweckverband Blankenheim-Nettersheim
hier: Sachstandsbericht
- Vorlage 893 /X.L. -
Der Bürgermeister informiert, dass die Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim
zwischenzeitlich 105 Anmeldungen für den Anmeldejahrgang des Schuljahres
2018/2019
verzeichnen
könne.
Hierzu
würden
in
der
morgigen
Verbandsversammlungssitzung weitere Informationen erfolgen.
Beschluss:
Der
Gemeinderat
nimmt
den
Sachstandsbericht
Blankenheim-Nettersheim zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt
8:
zum
Schulzweckverband
einstimmig ja
Kindergartenbedarfsplanung 2018/19
- Vorlage 894 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung, die Betriebserlaubnis für die Kindertagesstätte
Zingsheim für eine weitere Gruppe für Kinder von 2-6 Jahren ab August 2018 beim
Landesjugendamt zu beantragen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 13
Abstimmungsergebnis:
Punkt
9:
einstimmig ja
Kindertageseinrichtungen
hier: Gewährung von Zuschüssen zu den Elternbeiträgen und
den Mittagsmahlzeiten (betr. auch Grundschulverbund)
- Vorlage 895 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, den Unterschiedsbetrag zwischen der
25-Stunden-Buchung und der 35-Stunden-Buchung für das Kindergartenjahr 2018/19
zu bezuschussen.
Das Angebot der Mittagsverpflegung in den Kindertageseinrichtungen und in den
Grundschulen wird für das Kindergartenjahr bzw. Schuljahr 2018/19 mit einem Betrag
in Höhe von 1,50 Euro pro Essen bezuschusst.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 10:
einstimmig ja
Qualitätsentwicklung Kindertageseinrichtungen,
Grundschulbetreuung und Familienzentrum
hier: Gemeinsame Fachberatung
- Vorlage 896 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat hält eine pädagogische und sozialpädagogische Fachberatung im
Rahmen der Qualitätsentwicklung für sich verändernde Betreuungsbedarfe und
Anforderungen im Kindergartenbereich, der Übermittagsbetreuung in den
Grundschulen wie auch für Aktivitäten über das Familienzentrum für erforderlich und
beauftragt die Verwaltung, entsprechendes Fachpersonal einzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 11:
einstimmig ja
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Vorlage 897 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die positiven Entwicklungen zur Kriminalitätsentwicklung in
der Gemeinde sowie die laufenden Aktivitäten zur Gewährleistung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 14
Punkt 12:
Betreuungsangebote Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus/Offener
Ganztag
- Vorlage 912 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis
und beschließt, die Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn
plus“ an den Grundschulstandorten zunächst im Schuljahr 2018/19 fortzuführen. Die
Verwaltung wird beauftragt, für das Schuljahr 2019/20 die Überführung in eine
„Offene Ganztagsschule“ (OGS) vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 13:
einstimmig ja
Modernisierung und Instandhaltung Turnhalle Zingsheim
- Vorlage 899 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, in der Turnhalle Zingsheim im Rahmen des
interkommunalen Entwicklungskonzeptes (Städtebau) notwendige Modernisierungsund
Instandhaltungsmaßnahmen
durchzuführen.
Die
hierfür
erforderlichen
Auftragsvergaben sind im Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den
jeweils Billigstbietenden zu vergeben. Notwendiger zusätzlicher Finanzbedarf für die
Realisierung des 1. Bauabschnittes ist nach Bedarf überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 14:
einstimmig ja
Erweiterung der Kindertageseinrichtungen in Zingsheim und
Nettersheim
- Vorlage 900 /X.L. und Z.1 -
Der Bürgermeister berichtet, dass zwischenzeitlich ein Abstimmungsgespräch bzgl.
des
alternativen
Planungskonzeptes
im
Gebäudebestand
des
bisherigen
Hauptschulgebäudes für die Erweiterung des Kindergartens in Nettersheim mit dem
Jugendamt des Kreises Euskirchen stattgefunden habe. Dies mit dem Ergebnis, dass
dieser Alternative weiter nachgegangen werden könne, jedoch eine diesbezügliche
weitere Abstimmung mit dem Landesjugendamt und eine entsprechende Information
im Kreistag erfolgen müsse.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Kindertageseinrichtung in Zingsheim auf der
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 15
Grundlage der der Vorlage beigefügten Entwurfsplanung zu erweitern.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, das der Zusatzvorlage beigefügte alternative
Planungskonzept für die
Erweiterung
des
Kindergartens
in Nettersheim
(Inanspruchnahme von Räumlichkeiten im Schulzentrum) mit dem Landesjugendamt
und dem Jugendamt des Kreises Euskirchen zu besprechen.
Sofern hierzu die Zustimmung erteilt wird, ist der gestellte Förderantrag zu
modifizieren und auf dieser Grundlage das Bauantragsverfahren einzuleiten.
Nach Vorlage der Baugenehmigung sind die notwendigen Auftragsvergaben im
Rahmen der vorgeschriebenen Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu
vergeben.
Zusätzlicher Finanzbedarf ist entsprechend der zu erwartenden Förderung nach Bedarf
überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 15:
einstimmig ja
Familienzentrum Nettersheim
hier: Jahresprogramm 2018
- Vorlage 854 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt
die Verwaltung, das Programm des Familienzentrums entsprechend umzusetzen und
bedarfsgerecht zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 16:
einstimmig ja
Sozial- und Flüchtlingssituation in der Gemeinde
- Vorlage 898 /X.L. -
Der Bürgermeister erklärt, dass entsprechend den aktuellen Gesprächsergebnissen
einer Facharbeitsgruppe des Kreises unter Beteiligung der Kommunen am 15.03.2018
die Rücknahme der Delegation der an die Kommunen übertragenen Aufgabenbereiche
aus dem Bereich Soziales dem Kreistag zur Beschlussfassung vorgelegt werden solle.
Sollte der Kreistag dem zustimmen, so werde die Leistungsgewährung im Bereich SGB
XII und Grundsicherung zukünftig über den Kreis erfolgen. Bis zum
Umstellungsstichtag
seien
gegebenenfalls
weitergehende
vorübergehende
Zusammenschlüsse von Kommunen in der Leistungsabwicklung im Rahmen öffentlichrechtlicher Dienstvereinbarungen denkbar. Über die weitere Entwicklung in der
Angelegenheit werde der Rat in der kommenden Sitzungsphase informiert.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 16
Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht zur Sozial- und Flüchtlingssituation zur Kenntnis und
begrüßt die daraus abgeleiteten Strategien und Maßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 17:
einstimmig ja
Breitbandversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Maßnahmen im Gemeindegebiet Nettersheim
- Vorlage 436 /X.L. Z.5 -
Ratsmitglied Zingsheim erkundigt sich bzgl. des Planungsstandes für die Anbindung
des Ortes Roderath an die Breitbandversorgung. Er fragt nach, ob bei den
anstehenden Tiefbaumaßnahmen im Bereich der K34 in Frohngau ggf. auch ein
Leerrohr für eine Glasfaseranbindung der Ortslage Roderath mit berücksichtigt werden
könnte, um eine möglichst zeitnahe Anbindung zu gewährleisten.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Ortslage Roderath im Förderprogramm
des Kreises Euskirchen zur Breitbandversorgung berücksichtigt sei und die Gemeinde
dies auch als vorrangig dargestellt habe. Eigentlich hätten alle Maßnahmen bis Ende
2018 beendet sein sollen, bislang sei aber die Maßnahmenumsetzung ins Stocken
geraten. Dies sei laut Kreis darin begründet, dass im Rahmen des
Ausschreibungsverfahrens langfristige Aufklärungsgespräche mit den jeweiligen
Anbietern erforderlich seien. Wer letztendlich den Zuschlag erhalte, sei derzeit noch
völlig ungewiss. Daher sei auch abschließend noch nicht bekannt, von wo aus der
Anschluss für den Ort Roderath letztlich erfolgen werde.
Sollte bis zur Durchführung der Maßnahme in Frohngau noch kein konkreter Anbieter
bekannt sein, werde die Gemeinde vorsorglich ein Leerrohr mit verlegen. Da die
Baumaßnahme sich jedoch auf mehrere Teilabschnitte beziehe, werde die Verlegung
bis zum Ortsausgang Frohngau letztlich einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
Abschließend weist der Bürgermeister darauf hin, dass es neben Roderath auch in
anderen Orten trotz Glasfaseranbindung noch unterversorgte Bereiche gebe, die
ebenfalls über das Förderprojekt des Kreises eine Verbesserung erfahren sollen.
Beschluss:
Der Rat nimmt den Sachstand zur Umsetzung des Förderprojektes des Kreises
Euskirchen zur Breitbandversorgung innerhalb des Gemeindegebietes Nettersheim zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 17
Punkt 18:
Aufstellung des Bebauungsplanes L 6-A, "Altes Pastorat",
Zingsheim, im Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und der vorgetragenen Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB sowie der der Gemeinde bekannten
umweltbezogenen Informationen aus der artenschutzrechtlichen
Prüfung, Stufe 1
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 508 /X.L. Z.3 und Z. 4-
Beschluss:
Es wird beschlossen,
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, mit
Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie den der Gemeinde
bekannten
umweltbezogenen
Informationen,
insbesondere
aus
der
artenschutzrechtlichen Prüfung, Stufe 1, werden die nachfolgend dargestellten
Abwägungen vorgenommen und die in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst.
Lfd.
-Nr.
Öffentlichkeit/
Behörde,
Träger
öffentlicher
Belange
Vorgebrachte
Stellungnahme,
Bedenken, Anregungen
Abwägung der Verwaltung
1
Bürger
Zingsheim,
Gespräch
16.01.2018
Bei künftiger Bebauung der Grundstücke
mit einem Einfamilienwohnhaus ist eine
optimale Nutzung des Dachgeschosses
bei Festlegung einer Traufhöhe von 3,50
m nicht gewährleistet.
aus
vom
Abwägung der Verwaltung:
Der Anregung wird stattgegeben. Die
Festsetzung der Traufhöhe wird von 3,50
m auf 4,50 m angehoben.
2
Landesbetrieb
Straßenbau.NRW,
Schreiben
vom
18.01.2018
Beschlussempfehlung
In der Plandarstellung
sowie den textlichen
Festsetzungen ist eine
Veränderung
der
Traufhöhe von 3,50 m
auf
4,50
m
vorzunehmen.
Keine Bedenken, sofern keine neue
Anbindung an die L 115 vorgesehen ist
und kein Schleichverkehr über den
vorhandenen
Wirtschaftsweg
im
Nordwesten an die L 115 entstehen.
Abwägung der Verwaltung:
Die Erschließungsstraße „Altes Pastorat“
endet rd. 22 vor der L 115. Getrennt wird
das Baugebiet durch einen privaten
Grundstücksstreifen.
Der
Eigentümer
dieses
Grundstückes
nutzt
diesen
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Kenntnis nehmen
Seite 18
Grundstücksstreifen
als
wegemäßige
Anbindung
zu
seiner
nördlich des
Baugebietes befindlichen Weidefläche.
Seine damit verbundene und genehmigte
Ausfahrt auf die L 115 ist durch eine
Toranlage
geschlossen.
Es
wird
empfohlen, den diesbezüglichen Hinweis
zur Kenntnis zu nehmen.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen
gegenüber der Straßenbauverwaltung
keine rechtlichen Ansprüche auf aktive
und/oder
passive
Schutzmaßnahmen
gegen Verkehrsemissionen der L 115
bzw. A 1, auch künftig nicht. Dabei weise
ich auch darauf hin, dass bei Hochbauen
mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Evtl.
notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten
der Gemeinde Nettersheim
Abwägung der Verwaltung:
Die
Anforderungen
der
in
den
Wohngebäuden erforderlichen Fenster der
Schallschutzklasse 2 gem. VDI 2719
werden durch die heutzutage bereits aus
Energieeinspargründen
vorzusehenden
Fenster eingehalten.
Des Weiteren ist entlang der westlichen
Grenze des Grundstückes Gemarkung
Zingsheim, Flur 17 Nr. 128 im Bereich
des Bebauungsplangebietes ein kleiner
Schutzwall vorhanden, der zusätzlich den
Verkehrslärm minimiert.
Der Hinweis ist damit ausreichend
untersucht und ist daher zur Kenntnis zu
nehmen.
Kenntnis nehmen.
Im
Bebauungsplan
ist
zeichnerisch
und/oder
textlich
auf
die
Verkehrsemissionen
(Staub,
Lärm,
Abgase) der angrenzenden oder in der
Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9
Abs.1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige
Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten
der Kommunen/der Vorhabenträger und
nicht
zu
Lasten
der
Straßenbauverwaltung.
Abwägung der Verwaltung:
§ 9, Abs. 1, Ziff. 24 BauGB behandelt die
von
der
Bebauung
freizuhaltenden
Schutzflächen und ihre Nuzung, die
Flächen für besondere Anlagen und
Vorkehrungen zum Schutz vor schädliche
Umelteinwirkungen
und
sonstigen
Gefahren
im
Sinne
des
BundesImmissionsschutzge-setzes sowie die zum
Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur
Vermeidung oder Minderung solcher
Einwirkungen zu treffenden baulichen und
sonstigen
technischen
Vorkehrungen,
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Der Hinweis wird zur
Kenntnis genommen.
Seite 19
einschl. von Maßnahmen zum Schutz vor
schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche, wobei die Vorgaben des
Immissionsschutzrechts
unberührt
bleiben.
Im Bebauungsplangebiet L 6-A kann ein
Schutzabstand nicht festgesetzt werden,
weil
durch
die
Abgrenzung
des
Geltungsbereiches zur L 115 hin der
erforderliche
Schutzabstand
bereits
erreicht wird. Aufgrund dessen ist mit
schädlichen
Umwelteinwirkungen
im
Sinne
des
BundesImmsissionsschutzgesetzes
nach
menschlichem
Ermessen
nicht
zu
rechnen,
so
dass
weitere
Schutzmaßnahmen im Bebauungsplan
nicht festgesetzt werden müssen. Es wird
daher vorgeschlagen, den Hinweis des
Landesbetriebs
Straßenbau.NRW
zur
Kenntnis zu nehmen.
Die Art, Größe und Farbe sowie der
Standort von Werbeanlagen sind im
Bebauungsplan nicht festgeschrieben. Im
Bebauungsplantext ist deshalb darauf
hinzuweisen,
dass
Werbeanlagen
innerhalb der Werbeverbotszone und mit
Wirkung zur L 115 ausgeschlossen sind.
Der
gesonderten
Zustimmung
der
Straßenbauverwaltung
bedürfen
Werbeanlagen
innerhalb
der
Anbaubeschränkungszone (§ 28 i. V. m. §
25
StrWG).
Grundsätzlich
sind
Werbeanlagen nur an der Stätte der
Leistung und nur bis zur jeweiligen
Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der
Außenwerbung dürfen bis zu einer
Entfernung von 20 m, gemessen vom
äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr
bestimmten Fahrbahn nicht errichtet
werden.
Werbeanlagen mit retroreflektierender
bzw. fluoreszierender Wirkung dürfen
nicht
verwendet
werden.
Evtl.
Beleuchtung ist zur Landstraße hin so
abzuschirmen,
dass
die
Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder
anderweitig abgelenkt werden.
Die
Forderungen
hinsichtlich
der
Werbeanlagen gilt auch für die Dauer der
Bauzeiten
innerhalb
des
Bebauungsplangebietes.
Die
Forderung
zurückgewiesen.
wird
Abwägung der Verwaltung:
In den textlichen Festsetzungen ist bei
„B“ – Hinweise unter Nr. 9 die
Zulässigkeit der Werbeanlagen innerhalb
des
Bebauungsplangebietes
L
6-A
entsprechend
den
Vorgaben
des
Landesbetriebs
Straßenbau.NRW
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 20
aufgenommen, so dass empfohlen wird,
die Forderung zurück zu weisen.
3
4
5
LVR,
Dezernat
Gebäudeund
Liegenschaftsmanag
ement,
Umwelt,
Energie,
RBB,
Schreiben
vom
19.01.2018
Bezirksregierung
Köln, Dezernat 25 Verkehrsdezernat-,
Schreiben
vom
22.01.2018
Es liegt keine Betroffenheit vor, Bedenken
werden nicht geäußert.
Diese Stellungnahme gilt nicht für das
Rheinische Amt für Denkmalpflege und
das
Rheinische
Amt
für
Bodendenkmalpflege.
Kenntnis nehmen
Keine Bedenken
Kenntnis nehmen
Bezirksregierung
Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitig
ungsdienst,
Schreiben
vom
22.01.2018
Luftbilder aus den Jahren 1939 bis 1945
und andere historische Unterlagen liefern
keine Hinweise auf das Vorhandensein
von
Kampfmitteln
im
beantragten
Bereich. Daher ist eine Überprüfung des
beantragten Bereichs auf Kampfmittel
nicht erforderlich. Eine Garantie auf
Kampfmittel
kann
gleichwohl
nicht
gewährt werden. Sofern Kampfmittel
gefunden werden, sind die Bauarbeiten
sofort einzustellen und die zuständige
Ordnungsbehörde
oder
eine
Polizeidienststelle
unverzüglich
zu
verständigen.
Abwägung der Verwaltung:
In den textlichen Festsetzungen ist bei
„B“ – Hinweise, Nr. 3, ein entsprechender
Hinweis aufgenommen, so dass angeregt
wird, die Stellungnahme zur Kenntnis zu
nehmen.
6
PLEdoc
GmbH,
Essen,
Schreiben
vom 05.02.2018
Kenntnis nehmen.
Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im
Übersichtplan markierte Bereich. Dort
dargestellte Leitungsverläufe dienen nur
zur groben Übersicht.
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
Projektbereiches bedarf immer einer
erneuten Abstimmung mit uns.
Von uns verwaltete Versorgungsanlagen
der
nachstehend
aufgeführten
Eigentümer bzw. Betreiber sind von der
geplanten Maßnahme nicht betroffen:
- Open Grid Europe GmbH, Essen
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN),
Schwaig bei Nürnberg
- Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft
mbH
(MEGAL), Essen
- Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft
mbH (METG), Essen
- Nordrheinische
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 21
Erdgastransportleitungsgesellschaft
mbh & Co. KG (NETG), Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
- GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher
Gasversorgungsunternehmen mbh & Co. KG,
Straelen
- Vital GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich
auf die Versorgungsreinrichtungen der
hier
aufgelisteten
Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu
Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei
den jeweiligen Versorgungsunternehmen
bzw.
Konzerngesellschaften
oder
Regionalcentern gesondert einzuholen.
Kenntnis nehmen.
Abwägung der Verwaltung:
Der
von
der
PLEdoc
vorgelegte
Übersichtsplan
weist
keine
Leitungsverläufe im Bebauungsplangebiet
L 6-A auf, so dass vorgeschlagen wird,
den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
7
Bezirksregierung
Köln, Dezernat 54 Gewässerentwicklun
g
und
Hochwasserschutz,
Schreiben
vom
24.01.2018
Eine Betroffenheit ist nicht erkennbar.
8
Geologischer Dienst
NRW,
Krefeld,
Schreiben
vom
29.01.2018
Aus ingenieurgeologischer Sicht empfehle
ich,
die
Baugrundeigenschaften,
insbesondere
im
Hinblick
auf
die
Tragfähigkeit
und
Setzungsverhalten,
objektbezogen zu untersuchen und zu
bewerten.
Das Plangebiet befindet sich über
devonzeitlichem
verkarstungsfähigen
Festgestein,
und
zwar
im
Übergangsbereich von Kalksandsteinen
der Unteren Nohn-Schichte und Oberen
Nohn-Schichten
(Schluffgestein,
Sandstein, Kalkstein) sowie Lauch- und
Heisdorf-Schichten/Kalkstein.
Die
Deckschichten bilden flachgründige Böden
aus
Hochflächenlehm
und
Solifluktionsbildungen
mit
Gesteinszersatz. Diese Böden sind zur
Niederschlagswasserversickerung
ungeeignet.
Bei
Baugrunduntersuchung
und
bei
Gründungsarbeiten sind folgende Aspekte
zu berücksichtigen:
1. Unterirdische Hohlräume sind nicht
auszuschließen.
2. Die den Karstkluftgrundwasserleiter
schützenden
Deckschichten
sind
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Kenntnis nehmen
Seite 22
innerhalb
des
Plangebietes
unterschiedlich mächtig.
3. Der Kluftgrundwasserleiter ist sehr
verschmutzungsempfindlich: Bei den
Borund
Bauarbeiten
sind
Verunreinigungen
des
Karstkluftgrundwasserleiters
auszuschließen (Grundwasserschutz).
4. Bei
Borarbeiten
im
Karstgrundwasserleiter kommt nur
Trinkwasser als Spülmittel in Frage.
Abwägung der Verwaltung:
Die
Bodenbeschaffenheit
wurde
im
Rahmen
der
Aufstellung
des
angrenzenden Bebauungsplanes L 6,
Zingsheim, Altes Pastorat, im Jahre 2003
gutachterlich untersucht. Dabei wurden
die
gleichen
Bodenverhältnisse
festgestellt,
wie
dies
auch
der
Geologische Dienst NRW jetzt erwähnt.
Im
Ergebnis
wurde
seinerzeit
festgehalten,
dass
eine
Versickerungsfähigkeit nicht gewährleistet
werden kann und empfohlen, hierauf zu
verzichten.
Es ist davon auszugehen, dass die
Schichtenfolge
aus
dem
Bebauungsplangebiet
L
6
in
das
angrenzende Bebauungsplangebiet L 6-A
weiterführt.
Vorgesehen
ist
die
Entwässerung des Plangebietes L 6-A im
Mischsystem,
das
aus
dem
Bebauungsplangebiet L 6 weitergeführt
wird.
Eine Baugrunduntersuchung für das
Bebauungsplangebiet L 6-A wurde nicht
vorgenommen.
Es
wird
daher
vorgeschlagen,
in
die
textlichen
Festsetzungen unter „Hinweise“ eine
Empfehlung zur Baugrunduntersuchung
unter den vom Geologischen Dienst NRW
dargestellten Aspekten aufzunehmen.
9
Gemeinde Dahlem,
Schreiben
vom
30.01.2018
Die Bauleitplanung kann als mit der
Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten.
10
e-regio,
Schreiben
vom 08.02.2018
Keine
Bedenken.
Innerhalb
des
dargestellten
Planbereichs
sind
Leitungsanlagen der e-regio zur ErdgasVersorgung nicht vorhanden. Im Zuge der
weiteren Entwicklung des Planbereiches
kann das Erdgas-Versorgungsnetz – den
Bedürfnissen entsprechend – von der
bestehenden Versorgungsanlage in der
Straße „Altes Pastorat“ aus, erweitert
werden.
Hinweise
für
die
Versorgungsleitungen:
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Verlegung
In
die
textlichen
Festsetzungen ist eine
Empfehlung
zur
Baugrunduntersuchung
unter den Aspekten des
Geologischen Dienstes
NRW aufzunehmen.
Kenntnis nehmen
der
Seite 23
Um spätere Aufbrüche in Fahrbahnen zu
vermeiden
empfehlen
wir,
die
Versorgungsleitungen gebündelt in den
Nebenanlagen
(Gehweg,
Parkstreifen
o.ä.) unterzubringen. Die Breite dieser
Nebenanlagen ist so zu dimensionieren,
dass die geforderten Sicherheitsabstände
der Versorgungsleitungen untereinander
eingehalten werden können. Als Richtmaß
sollte hier eine Mindestbreite von 1,50 m
für
Gas-,
Wasser-,
Stromund
Kommunikationsleitungen gelten.
Hinweis
zu
Baumstandorten/Bepflanzungen:
Wir weisen darauf hin, dass eventuell
geplante
Ausgleichsmaßnahmen,
insbesondere
das
Anpflanzen
von
Bäumen, grundsätzlich außerhalb von
Leitungstrassen anzustreben sind.
Es gilt, Präventivmaßnahmen zu ergreifen
zum
Schutz
von
Verund
Entsorgungsleitungen vor dynamischen
und
statischen
Belastungen
durch
Baumwurzeln. Der Präventivschutz reicht
von
der
Baumart-Auswahl
bis
zu
sinnvollen und wirksamen technischen
Schutzmaßnahmen. Zu den kritischen
Baumarten zählen nach derzeitigem
Kenntnisstand:
Ahorn,
Götterbaum,
Rosskastanie,
Pappel,
Platane
und
Blauzeder. Wir bitten, dies bei der
Aufstellung der Pflanzliste entsprechend
zu berücksichtigen.
Kenntnis nehmen.
Abwägung der Verwaltung:
Ein
entsprechender
Hinweis
zur
Gasversorgung wurde bereits unter Nr.
4.1.2 der Begründung aufgenommen, so
dass dieser bei der weiterführenden
Erschließungsplanung
Berücksichtigung
findet.
Des Weiteren sind alle Ver- und
Entsorgungsanlagen ausschließlich im
öffentlichen Verkehrsbereich vorgesehen.
Die auf den Grundstücken Nr. 124 – 126
im rückwärtigen Bereich vorhandene
Abwasserleitung
ist
durch
entsprechenden
Schutzabstand
im
Bebauungsplan L 6-A dargestellt. Darüber
hinaus
wurde
in
den
textlichen
Festsetzungen
unter
Nr.
2.2
ein
entsprechender
Hinweis
bei
Bepflanzungsmaßnahmen aufgenommen.
Es wird vorgeschlagen, die Hinweise den
Versorgungsleitungen
und
zu
den
Baumstandorten/Bepflanzungen
zur
Kenntnis zu nehmen.
11
Bezirksregierung
Keine
Bedenken.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Planungen
bzw.
Kenntnis nehmen
Seite 24
Köln, Dezernat 33,
Schreiben
vom
06.02.2018
Maßnahmen sind
nicht vorgesehen.
im
Planungsbereich
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat (Anlage 1) mit
Begründung (Anlage 2) wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
3. Der Bebauungsplan L 6-A, Zingsheim, Altes Pastorat, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 19:
einstimmig ja
Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64
- Vorlage 578 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Es wird beschlossen, zum Bauvorhaben auf Erneuerung der Dachkonstruktion,
energetische Sanierung der Außenfassade sowie Erneuerung und Umnutzung des
vorhandenen Viehunterstandes in einen Unterstand für land- und forstwirtschaftliche
Fahrzeuge auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 8 Nr. 64 das gemeindliche
Einvernehmen zu erteilen unter der Maßgabe, dass
a) bis
zur
Bezugsfertigstellung
die
im
Rahmen
des
erforderlichen
Erschließungsvertrages
zu
verlegenden
Verund
Entsorgungsleitungen,
Betriebsanlagen und Übergabestationen betriebsbereit nutzbar sind und
b) die zu beteiligenden
Bauvorhaben erheben
Abstimmungsergebnis:
Punkt 20:
Fachbehörden
keine
Bedenken
gegen
das
geplante
einstimmig ja
Fortschreibung Brandschutzbedarfsplan
- Vorlage 763 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, dass der in der letzten Sitzung
vorgelegte Entwurf zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes den
Anregungen, Bedenken und Hinweisen der Fachbehörde angepasst und zur
Beschlussfassung bis zum Jahresende vorgelegt wird. Ungeachtet dessen ist das im
Entwurf beschriebene Fahrzeugkonzept auf Empfehlung der Fachbehörde in die
Umsetzung
zu
bringen.
Neben
der
bereits
erfolgten
Beschaffung
des
Mannschaftstransportwagens ist die Beschaffung eines HLF 20 für die Löschgruppe
Zingsheim schnellstmöglich zu realisieren.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 25
Abstimmungsergebnis:
Punkt 21:
einstimmig ja
Interkommunales Entwicklungskonzept (IEK) für die Orte
Marmagen, Nettersheim und Zingsheim;
Förderung zur Neugestaltung von Fassaden sowie Hausvor- und
Hofflächen (Fassadenprogramm)
- Vorlage 764 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, folgende Zuwendungen zur Neugestaltung von Fassaden
sowie Hausvor- und Hofflächen (Fassadenprogramm) in den Sanierungsgebieten
Marmagen,
Nettersheim
und
Zingsheim
aus
dem
Interkommunalen
Entwicklungskonzept (IEK) zu gewähren:
Lfd.Nr.
Objekt
1
Engelgauer
Weg
Nettersheim
Weidenstraße
Zingsheim
2
3
Maßnahme
Petrusstraße
Zingsheim
5,
22,
3,
Abstimmungsergebnis:
Punkt 22:
Gesamtkosten
der Maßnahme,
€
Neugestaltung der Hausvorund Hoffläche
Überarbeitung und Neuanstrich
sowie Anstrich der Fachwerkund Bruchsteinfassade
Reinigung und Neuanstrich der
Fassade inkl. Fenster, Haustüre
und Garagentor
Fördersumme,
€
13.934,90 €
3.000,00 €
1.302,00 €
651,00 €
2.560,33 €
1.280,00 €
einstimmig ja
Wohnen und Leben im Alter in Nettersheim;
hier: Städtebauliches Konzept
- Vorlage 803 /X.L. Z.4 -
Beschluss:
Der Rat beschließt, zur Realisierung einer Seniorenresidenz sowie Bau eines
Mehrfamilienwohnhauses für „Wohnen zu Zweit“ im Bereich der Rosenthalstraße in
Nettersheim in Abstimmung mit dem beabsichtigten Investor eine Bauvoranfrage
beim Bauordnungsamt des Kreises Euskirchen einzureichen, damit bereits frühzeitig
baurechtliche Fragen mit den zu beteiligenden Fachbehörden des Kreises abgestimmt
bzw. positiv beschieden werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 26
Punkt 23:
2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes
Pastorat, im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB);
a) Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und den vorgetragenen Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Vorlage 862 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Es wird beschlossen:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6,
Zingsheim, Altes Pastorat, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
2 BauGB werden die nachfolgend dargestellten Abwägungen getroffen und die in
Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse gefasst:
Lfd.Nr.
Öffentlichkeit/
Behörde,
Träger
öffentlicher Belange
Vorgebrachte Stellungnahme,
Bedenken, Anregungen
Abwägung der Verwaltung
Beschlussempfehlung
1
Gemeinde
Schreiben
28.12.2017
Dahlem,
vom
Die Bauleitplanung kann als mit der
Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten.
Kenntnis nehmen
2
Gemeinde Blankenheim,
Schreiben
vom
29.12.2017
Belange der Gemeinde Blankenheim
sind nicht betroffen
Kenntnis nehmen
3
Kreis-EnergieVersorgung,
Schreiben
15.01.2018
Keine Bedenken
Kenntnis nehmen
4
Kreis
Schreiben
31.01.2018
Kall,
vom
Euskirchen,
vom
Keine grundsätzlichen Bedenken.
Anregung
der
Untere
Naturschutzbehörde:
Es wird darauf hingewiesen, dass
derzeit der Untere Naturschutzbehörde
noch keine differenzieren Angaben zu
den erforderlichen Ausgleichsflächen
und Ausgleichsmaßnahmen vorliegen,
die sich im Zuge der Aufstellung des
Bebauungsplanes ergeben haben. Die
Kompensationsmaßnahmen
sind
verbindlicher
Bestandteil
der
Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Diese Angaben sind der Untere
Naturschutzbehörde
zeitnah
zur
Abstimmung nachzureichen.
Abwägung der Verwaltung:
Der Unteren Naturschutzbehörde wurde
der im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, im
Jahre
2003
erstellte
ökologische
Fachbeitrag nochmals zur Verfügung
gestellt.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Kenntnis nehmen.
Seite 27
Bei
der
2.
Änderung
des
Bebauungsplanes L 2, Zingsheim, Altes
Pastorat, wird eine Grünfläche mit
einer Größe von 13 qm künftig als
öffentliche
Verkehrsfläche
ausgewiesen, um eine Anbindung an
das künftige Bebauungsplangebiet L 6A zu erreichen. Ein zusätzlicher
ökologischer Ausgleich wird nicht für
notwendig
erachtet.
Es
wird
vorgeschlagen,
den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
5
e-regio,
Schreiben
05.02.2018
Euskirchen,
vom
Keine Bedenken
Kenntnis nehmen
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat
mit Begründung (Anlagen 1 und 2) wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen.
3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes L 6 mit Begründung ist gem. § 10 Abs. 3
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 24:
einstimmig ja
53. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage
Marmagen, Die Acht Morgen;
a)
Beratung und Beschlussfassung über Stellungnahmen im
Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung
mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und
Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2
BauGB
b)
Feststellungsbeschluss
- Vorlage 882 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung
der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §
3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Abstimmung mit den benachbarten
Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes
mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der nach
Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die in der beigefügten Anlage 1
dargestellten Abwägungen vorgenommen und die Beschlussempfehlungen
beschlossen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 28
2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 53. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3),
zum geotechnischen Bericht vom 15.06.2017 (Anlage 4), zur Artenschutzprüfung,
Stufe 1 – ASP I vom 10.03.2017 (Anlage 5), der vertiefenden Artenschutzprüfung
– ASP II vom 23.06.2017 (Anlage 6) sowie zum Gutachten „Geräuschimmissionen
– und -immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr vom 27.03.2017
(Anlage 7) gefasst.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 25:
einstimmig ja
54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Eifelgemeinde
Nettersheim für den Ort Nettersheim, "Auf Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum
Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
c) Feststellungsbeschluss
- Vorlage 885 /X.L. -
Beschluss:
Es wird beschlossen:
1. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen im Rahmen
der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der
Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 4
Abs. 2 BauGB werden die in der beigefügten Anlage 1 dargestellten
Abwägungen und die Beschlussempfehlungen zu beschließen.
2. Des Weiteren wird der Feststellungsbeschluss zur 54. Änderung des
Flächennutzungsplanes (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) und
Umweltbericht (Anlage 4), zur Artenschutzrechtlichen Prüfung vom 03.07.2017
(Anlage 5), zum Gutachten Geräuschemissionen und -immissionen der Sportund Freizeitanlagen vom 29.02.2016 (Anlage 6), zum Gutachten
Geräuschemissionen und -immissionen durch Straßenverkehr vom 27.03.2017
(Anlage 7) sowie zum Geotechnischen Bericht vom 05.03.2017 (Anlage 8)
gefasst.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 29
Punkt 26:
5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich "Auf Graben";
a) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen zum
Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB)
b) Beratung und Beschlussfassung über eingegangene
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbarkommunen im
Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
d) Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
- Vorlage 886 /X.L. und Z. 1-
Beschluss:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit
den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs.
2 BauGB, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes G 14 Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, werden die im
beigefügten Schriftsatz (Anlage 1) empfohlenen Abwägungen vorgenommen
und die dort in Spalte 4 dargestellten Beschlüsse gefasst.
b) Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich „Auf Graben“, (Anlage 2) mit textlicher Festsetzung (Anlage 3),
Begründung (Anlage 4) und Umweltbericht (Anlage 5) mit seinen Anlagen der
Artenschutzrechtlichen
Prüfung
vom
03.07.2017
(Anlage
6),
des
landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 7), dem
Gutachten
Geräuschemissionen
und
-immissionen
der
Sportund
Freizeitanlagen
vom
29.02.2016
(Anlage
8),
dem
Gutachten
Geräuschemissionen und -immissionen durch Straßenverkehr vom 27.03.2017
(Anlage 9) sowie dem Geotechnischen Bericht vom 05.03.2017 (Anlage 10)
werden als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
c) Der Beschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes G 14, Nettersheim,
Teilbereich „Auf Graben“, ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 30
d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes G
14, Nettersheim, Teilbereich „Auf Graben“, vom 05.09.2017 wird hiermit
aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 27:
einstimmig ja
Aufstellung des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht
Morgen;
Beratung und Beschlussfassung über vorgetragene
Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der
Abstimmung mit den benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2
BauGB, der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes mit
Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §
4 Abs. 2 BauGB sowie den nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 05.09.2017
- Vorlage 887 /X.L. und Z. 1-
Beschluss:
Es wird beschlossen:
a) Zu den vorgetragenen Stellungnahmen im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung
der der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), der Abstimmung mit den
benachbarten Kommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung des
Planentwurfes mit Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB), der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes F 7,
Marmagen, Die Acht Morgen, werden die im beigefügten Schriftsatz (Anlage 1)
empfohlenen Abwägungen vorgenommen und die dort in Spalte 4 dargestellten
Beschlüsse gefasst.
b) Der Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, (Anlage 2)
mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 3) mit seinen Anlagen der
Artenschutzprüfung, Stufe 1 (ASP I) vom 10.03.2017 (Anlage 4), der vertiefenden
Artenschutzprüfung
(ASP
II)
vom
23.06.2017
(Anlage
5),
des
landschaftspflegerischen Begleitplans vom 13.07.2017 (Anlage 6), des
geotechnischen Berichts vom 15.06.2017 (Anlage 7), dem Gutachten
Geräuschemissionen und -immissionen durch Sportanlagen und Straßenverkehr
vom 27.03.2017 (Anlage 8) sowie dem 1. Nachtrag zum Lärmgutachten vom
10.04.2017 (Anlage 9) werden als Satzung gem. § 10 BauGB beschlossen.
c) Der Beschluss des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die Acht Morgen, ist gem. §
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 31
10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
d) Der Satzungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes F 7, Marmagen, Die
Acht Morgen, vom 05.09.2017 wird hiermit aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 28:
einstimmig ja
Bauangelegenheit;
Neugenehmigung einer Betriebsleiterwohnung im
Gewerbegebiet Zingsheim-Süd, Gemarkung Zingsheim, Flur 14
Nr. 170
- Vorlage 889 /X.L. und Z.1 -
Beschluss:
Es wird beschlossen, zum Bauantrag auf Nutzung der Halle zur Lagerung für
Getränkeflaschen in einen Sanitär- und Heizungsbetrieb mit Betreiberwohnung das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB erst dann zu erteilen, wenn
seitens der angrenzenden immissionsschutzträchtigen Betriebe keine Bedenken gegen
die Betreiberwohnung erhoben werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Kreisbauamt Euskirchen aufzufordern, eine Beteiligung dieser Betriebe durchzuführen
und der Gemeinde die Stellungnahmen vorzulegen. Danach ist eine erneute Beratung
zum Bauantrag vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 29:
einstimmig ja
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
hier: Dorfzentrum Pesch
- Vorlage 901 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage des in der Begründung zur Vorlage
beschriebenen Nutzungskonzeptes für die Entwicklung der Alten Schule Pesch (Jakob
Kneip Str. 30) zum Dorfzentrum das Bauantragsverfahren einzuleiten.
Zur Finanzierung des Materialkostenanteils für den 1. Bauabschnitt (Küche,
Pausenhalle und Sanitäreinrichtungen Erdgeschoss) in Höhe von rund 25.000,00 Euro
sind Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Kapitel 1) ohne
Rückzahlungsverpflichtung zur Verfügung zu stellen.
Die notwendigen Auftragsvergaben sind im Rahmen der
Vergabeverfahren an den jeweils Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
vorgeschriebenen
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 32
Punkt 30:
Integrierte ländliche Entwicklung
hier: Entwicklungskonzept Dorfsaal Tondorf
- Vorlage 902 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass für die Sanierung,
Modernisierung und Weiterentwicklung des Dorfsaales Tondorf im Rahmen der
integrierten ländlichen Entwicklung eine Förderung in Höhe von 193.591,05 Euro zur
Verfügung gestellt wird. Die Maßnahmengewerke, die der Heimatverein Tondorf nicht
in Eigenleistung realisieren kann, sind im Rahmen beschränkter Ausschreibungen an
den Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 31:
einstimmig ja
Entwicklungsstand laufender Bauvorhaben
hier: Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus
Zingsheim, Generationenplatz Zingsheim
- Vorlage 915 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu den laufenden Bauvorhaben
Kloster Nettersheim, Turnhalle Marmagen, Rathaus Zingsheim und Generationenplatz
Zingsheim zustimmend zur Kenntnis und beschließt - wie in der Begründung zur
Vorlage dargestellt – weiter vorzugehen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 32:
einstimmig ja
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5 Landesjagdgesetz NRW
- Vorlage 786 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ausführungen zum Verbissgutachten nach § 22 Abs. 5
Landesjagdgesetz NRW zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig ja
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 33
Punkt 33:
Jagdliche Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
hier: Rotwildabschusspläne
1. Sachstandsbericht Jagdjahr 2017/2018
2. Beantragung Jagdjahr 2018/2019
- Vorlage 920 /X.L. -
Beschluss:
1.
Sachstandbericht Jagdjahr 2017/18
Der Rat nimmt die Ausführungen zur Rotwildstrecke 2017/18 zustimmend zur
Kenntnis.
2.
Beantragung Jagdjahr 2018/19
Der Rat beschließt, dass das Einvernehmen des Eigentümers bzw. Verpächters im
Abschussplan 2018/19 hergestellt ist, wenn beim Kahlwild (Alttier/Schmaltier/Kälber)
der Jagdausübungsberechtigte mindestens den im Jagdjahr 2017/18 festgesetzten
Kahlwildabschuss beantragt hat.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 34:
einstimmig ja
Kartell- und beihilferechtliche Problematik in der forstlichen
Betreuung
hier: Betriebsleitervertrag und Holzverkauf
- Vorlage 831 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführung zur Kartell- und
beihilferechtlichen Problematik in der forstlichen Betreuung zur Kenntnis.
Er beschließt die Verwaltung zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass die ab dem
01.06.2018 anfallenden Holzmengen eigenständig vermarktet werden.
Er beauftragt die Verwaltung, die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim, wenn
gewünscht, bei der Erarbeitung eines Holzvermarktungskonzeptes fachlich- und
verwaltungstechnisch zu unterstützen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 35:
einstimmig ja
Zwischenbericht Eigenbetrieb Biowärme zum 31.12.2017
- Vorlage 908 /X.L. -
Beschluss:
Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Biowärme mit der
Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 - vorbehaltlich von
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 34
Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 - wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 36:
einstimmig ja
1. Änderung Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim
- Vorlage 892 /X.L. -
Beschluss:
Der Rat beschließt die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der der Vorlage 892
beigefügten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 37:
einstimmig ja
Fortschreibung der Gebührenbedarfsberechnung auf der
Grundlage der 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 für den
Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
- Vorlage 922 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat bestätigt die Gebührenbedarfsberechnung des Eigenbetriebes
Biowärme Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2018 in der Fassung des Beschlusses
vom 12.12.2017, da sich durch die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes 2018 keine
Veränderungen im Erfolgsplan für das Jahr 2018 und damit auch keine
gebührenwirksamen Auswirkungen ergeben haben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 38:
einstimmig ja
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim
(Fernwärmeabgabesatzung)
- Vorlage 751 /X.L. Z.1 -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die 4. Änderung der Satzung über die
Fernwärmeversorgung in der Gemeinde Nettersheim (Fernwärmeabgabesatzung) in
der beigefügten Fassung. Gleichzeitig beschließt der Rat, die 4. Änderung der
Fernwärmeabgabesatzung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
einstimmig ja
Seite 35
Punkt 39:
Erschließung Baugebiet F7 Marmagen "Die Acht Morgen";
hier: Wärmeversorgung
- Vorlage 873 /X.L. Z.2 -
Beschluss:
Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass durch die e-regio, Euskirchen, im
Rahmen der Erschließung des Baugebietes F 7, Marmagen, eine Gasleitungsverlegung
erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 40:
einstimmig ja
Zwischenbericht Eigenbetrieb Abwasser zum 31.12.2017
- Vorlage 909 /X.L. -
Beschluss:
Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Abwasser mit der
Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 - vorbehaltlich von
Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 - wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 41:
einstimmig ja
Abwasserbeseitigungskonzept
- Vorlage 905 /X.L. -
Beschluss:
Der
Rat
nimmt
den
Sachstand
zur
5.
Fortschreibung
des
Abwasserbeseitigungskonzeptes für den Zeitraum 2016 – 2021 zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 42:
einstimmig ja
Zwischenbericht Gemeindewasserwerk zum 31.12.2017
- Vorlage 910 /X.L. -
Beschluss:
Der Quartalszwischenbericht zum 31.12.2017 des Gemeindewasserwerkes mit der
Darstellung des vorläufigen Jahresergebnisses zum 31.12.2017 – vorbehaltlich von
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 36
Änderungen im Zuge der Erstellung der Jahresrechnung 2017 – wird zur Kenntnis
genommen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 43:
einstimmig ja
Verbesserungsmaßnahmen an den Hochbehältern Zingsheim,
Tondorf und Buir
- Vorlage 808 /X.L. Z.1 -
Der Bürgermeister informiert über das zwischenzeitlich mit dem Gesundheitsamt des
Kreises Euskirchen geführte Gespräch. Hier habe man dahingehend eine Lösung
gefunden, dass die Gemeinde ähnlich wie beim Abwasserbeseitigungskonzept einen
Maßnahmenkatalog zur Durchführung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen an
den Hochbehältern für die kommenden fünf Jahre erstellen solle. Es sei beabsichtigt,
diesen Maßnahmenkatalog in der nächsten Fachausschusssitzung vorzustellen.
Beschluss:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des
Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen die
Hochbehältern Zingsheim, Tondorf und Buir
Maßnahmenkatalogs in den nächsten fünf Jahren
Abstimmungsergebnis:
Punkt 44:
Abstimmungsgespräches mit dem
Verbesserungsmaßnahmen an den
im Rahmen eines aufzustellenden
durchzuführen.
einstimmig ja
Dorfsaal Frohngau
hier: Zuschuss an die Vereinsgemeinschaft Frohngau zur
Sanierung der Außenwand
- Vorlage 928 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, der Vereinsgemeinschaft Frohngau bei der dringend
notwendigen Sanierung der Außenwand des Dorfsaales eine nicht rückzahlbare
Unterstützung in einem Wert in Höhe von 10.000,00 Euro zur Finanzierung des
Materialkostenanteils und des notwendigen Einsatzes einer Fachfirma zu gewähren.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 45:
einstimmig ja
Sanierung Außenfassade Kindergarten Tondorf
- Vorlage 930 /X.L. -
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Sanierung der Außenfassade (einschließlich Fenster
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 37
und Türen) des Kindergartens in Tondorf beschränkt auszuschreiben und den Auftrag
an den Billigstbietenden zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 46:
einstimmig ja
Mitteilungen und Informationen
a)
Integrierte
Kommunale
Entwicklungskonzepte
(IKEK)
bzw.
Dorfinnenentwicklungskonzepte
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Zingsheim erläutert der Bürgermeister, dass
zwischenzeitlich im Rahmen des integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes in
allen Orten Bürgerversammlungen und Ortsbegehungen stattgefunden hätten. Im
Land sei allerdings seit dem Regierungswechsel eine Aufgabenverlagerung vom
Umweltministerium ins Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
erfolgt, was zu Verzögerungen bei den Maßnahmen führe. Weiterhin sei aufgrund des
hohen Bundesanteils in den Fördermitteln und des noch nicht verabschiedeten
Bundeshaushaltes realistisch kaum noch mit einer Freigabe der Fördermittel in diesem
Jahr zu rechnen, so dass sich die Umsetzungen ins Jahr 2019 hinausschieben würden.
b) Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
Zum kritischen Einwand von Ratsmitglied Mayer bezüglich der Ausschreibung im
Gemeindeblatt für Geringfügigkeitsbeschäftigungen bei der Gemeinde teilt der
Bürgermeister mit, dass in dem mit dem Haushalt verabschiedeten Stellenplan
insgesamt 124 reguläre Stellen enthalten seien. Weiterhin seien aber auch z.B. im
Rahmen der Grünflächenpflege geringfügige Beschäftigungsverhältnisse notwendig.
Eine Vielzahl Menschen sei gerne bereit, sich für einige Stunden an Aufgaben des
Gemeinwesens zu beteiligen. Vielfach handele es sich auch um Rentner, die nicht an
einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis interessiert seien. Auch
die zahlreichen Programme des Familienzentrums seien ohne derartige Kräfte nicht
umsetzbar. Ergänzend wolle er darauf hinweisen, dass die Gemeinde sehr engagiert
sei, jungen Menschen eine Chance auf Berufsorientierung im Rahmen eines
Bundesfreiwilligendienstes oder Freiwilligen Sozialen Jahres zu bieten.
c) Eventuelle Rücknahme der Delegation der an die Kommunen übertragenen
Aufgabenbereiche aus dem Bereich Soziales
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Hilger, teilt der Bürgermeister mit, dass eine
eventuelle Rücknahme der vom Kreis an die Gemeinde delegierten Aufgaben im
Bereich Soziales nur marginal Auswirkungen auf den hiesigen Stellenplan habe. Dies
betreffe in Anbetracht der in Rede stehenden Leistungsfälle nur in etwa eine halbe
Stelle.
gez. Pracht
____________________
gez. Züll
____________________
Bürgermeister
Schriftführerin
Niederschrift der Sitzung des Rates vom 20.03.2018
Seite 38