Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Aufrechterhaltung des Verzichts der Stadt Bedburg auf den Bau der L48n hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
189 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
27.03.18, 18:01
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Beschlussvorlage (Aufrechterhaltung des Verzichts der Stadt Bedburg auf den Bau der L48n
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.2018) Beschlussvorlage (Aufrechterhaltung des Verzichts der Stadt Bedburg auf den Bau der L48n
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.2018) Beschlussvorlage (Aufrechterhaltung des Verzichts der Stadt Bedburg auf den Bau der L48n
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.2018)

öffnen download melden Dateigröße: 189 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-41/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 10.04.2018 Betreff: Aufrechterhaltung des Verzichts der Stadt Bedburg auf den Bau der L48n hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.2018 Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 05.02.2018 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg den erklärten Verzicht der Stadt Bedburg auf den Wiederaufbau der L48n zwischen Kirchherten und Grevenbroich nur dann aufrecht zu erhalten, wenn sichergestellt wird, dass ein Teil der eingesparten Mittel zum Bau der L48n für den Ausbau der L279/L116 von der BAB-61Anschlussstelle Bedburg bis BAB-46-Anschlussstelle Grevenbroich eingesetzt wird, dabei soll ein Ausbaustandard analog zu jenem der B59 zwischen Rommerskirchen und Pulheim vorgesehen sein. Der andere Teil der eingesparten Mittel soll für die Ortsumgehung Kirchherten von der L48 bis zur L277 eingesetzt werden. Diese Antragsformulierung bedeutet im Umkehrschluss, dass, wenn die genannten Forderungen nicht sichergestellt werden können, die Stadt Bedburg ihre Verzichtserklärung zur Wiederherstellung der L48 als L48n widerrufen möge. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass für den im Jahre 2005 durch die Stadt Bedburg erklärten Verzicht (siehe Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung vom 01.02.2005, TOP 13) eine Kompensation in Form eines Ausbaus der L279 mit Fahrradweg zwischen Pütz und Millendorf eingefordert worden ist. Diese Beschlusslage ist vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 07.02.2012 nochmals einstimmig bekräftigt worden. Da dieser mehrfach geforderte und als alleinige Kompensation für die Verzichtserklärung der Stadt Bedburg deklarierte Ausbau der L 279 aktuell durch das Land NRW erfolgt, ist festzustellen, dass der hier in Rede stehende Antrag bedeuten würde, die ursprünglichen Kompensationsforderungen, welche aktuell faktisch umgesetzt werden, nochmals erheblich zu erweitern bzw. nach ihrer Erfüllung zu verändern. Es ist insoweit davon auszugehen, dass das Land NRW bzw. der Straßenbaulastträger und RWE auf den aktuellen Ausbau der L 279 und die seinerzeitige Forderung der Stadt Bedburg verweisen werden. Bezüglich der Forderung einer Ortsumgehung für Kirchherten ist festzustellen, dass im Rahmen ihrer Planungspriorisierung die Landesregierung im Jahr 2011 die Landesstraßen der Bedarfsplanstufe 1 festgelegt hat. Für die nachrangig in der Stufe 2 des Landesstraßenbedarfsplans eingestuften Projekte, zu denen auch der Neubau der Ortsumgehung Bedburg Kirchherten gehört, bedeutet dieses Vorgehen zwar keine endgültige Aufgabe der Planung. Bei diesen Maßnahmen ist die Planung jedoch bis auf Weiteres ruhend gestellt. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung eine alternative Lösung für die Beruhigung des Durchgangsverkehrs in Kirchherten erarbeitet, die – abhängig von der Empfehlung des AK Verkehr - in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.04.2018 erstmals beraten werden soll. Ob und inwieweit für den geforderten Ausbau des Straßenzuges L279 / L 116 eine realistische Umsetzungschance existiert, kann derzeit nicht seriös eingeschätzt werden. Faktisch ist diese Maßnahme bislang nicht im Landesstraßenbedarfsplan NRW enthalten, insoweit wäre dies eine komplett neu einzuplanende Maßnahme mit einem erheblichen Bedarf an Voruntersuchungen in Bezug auf Machbarkeit und der Nutzen-Kosten-Relation. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: keine Beschlussvorlage WP9-41/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 15.03.2018 Beschlussvorlage WP9-41/2018 ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Seite 3