Daten
Kommune
Bedburg
Größe
189 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
27.03.18, 18:01
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-41/2018
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
10.04.2018
Betreff:
Aufrechterhaltung des Verzichts der Stadt Bedburg auf den Bau der L48n
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.2018
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 05.02.2018 beantragt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg den
erklärten Verzicht der Stadt Bedburg auf den Wiederaufbau der L48n zwischen Kirchherten und
Grevenbroich nur dann aufrecht zu erhalten, wenn sichergestellt wird, dass ein Teil der
eingesparten Mittel zum Bau der L48n für den Ausbau der L279/L116 von der BAB-61Anschlussstelle Bedburg bis BAB-46-Anschlussstelle Grevenbroich eingesetzt wird, dabei soll ein
Ausbaustandard analog zu jenem der B59 zwischen Rommerskirchen und Pulheim vorgesehen
sein. Der andere Teil der eingesparten Mittel soll für die Ortsumgehung Kirchherten von der L48
bis zur L277 eingesetzt werden.
Diese Antragsformulierung bedeutet im Umkehrschluss, dass, wenn die genannten Forderungen
nicht sichergestellt werden können, die Stadt Bedburg ihre Verzichtserklärung zur
Wiederherstellung der L48 als L48n widerrufen möge. In diesem Zusammenhang ist darauf
hinzuweisen, dass für den im Jahre 2005 durch die Stadt Bedburg erklärten Verzicht (siehe
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung vom 01.02.2005, TOP 13) eine Kompensation in
Form eines Ausbaus der L279 mit Fahrradweg zwischen Pütz und Millendorf eingefordert worden
ist. Diese Beschlusslage ist vom Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg in seiner Sitzung
am 07.02.2012 nochmals einstimmig bekräftigt worden.
Da dieser mehrfach geforderte und als alleinige Kompensation für die Verzichtserklärung der
Stadt Bedburg deklarierte Ausbau der L 279 aktuell durch das Land NRW erfolgt, ist festzustellen,
dass der hier in Rede stehende Antrag bedeuten würde, die ursprünglichen
Kompensationsforderungen, welche aktuell faktisch umgesetzt werden, nochmals erheblich zu
erweitern bzw. nach ihrer Erfüllung zu verändern. Es ist insoweit davon auszugehen, dass das
Land NRW bzw. der Straßenbaulastträger und RWE auf den aktuellen Ausbau der L 279 und die
seinerzeitige Forderung der Stadt Bedburg verweisen werden.
Bezüglich der Forderung einer Ortsumgehung für Kirchherten ist festzustellen, dass im Rahmen
ihrer Planungspriorisierung die Landesregierung im Jahr 2011 die Landesstraßen der
Bedarfsplanstufe 1 festgelegt hat. Für die nachrangig in der Stufe 2 des
Landesstraßenbedarfsplans eingestuften Projekte, zu denen auch der Neubau der Ortsumgehung
Bedburg Kirchherten gehört, bedeutet dieses Vorgehen zwar keine endgültige Aufgabe der
Planung. Bei diesen Maßnahmen ist die Planung jedoch bis auf Weiteres ruhend gestellt. Aus
diesem Grunde hat die Verwaltung eine alternative Lösung für die Beruhigung des
Durchgangsverkehrs in Kirchherten erarbeitet, die – abhängig von der Empfehlung des AK
Verkehr - in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 10.04.2018 erstmals beraten
werden soll.
Ob und inwieweit für den geforderten Ausbau des Straßenzuges L279 / L 116 eine realistische
Umsetzungschance existiert, kann derzeit nicht seriös eingeschätzt werden. Faktisch ist diese
Maßnahme bislang nicht im Landesstraßenbedarfsplan NRW enthalten, insoweit wäre dies eine
komplett neu einzuplanende Maßnahme mit einem erheblichen Bedarf an Voruntersuchungen in
Bezug auf Machbarkeit und der Nutzen-Kosten-Relation.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
keine
Beschlussvorlage WP9-41/2018
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 15.03.2018
Beschlussvorlage WP9-41/2018
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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