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Mitteilungsvorlage (Erstellung eines Gutachtens zur Beurteilung der allgemeinen Bebaubarkeit des Zuckerfabrikgeländes hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.03.2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
27.03.18, 18:01
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Mitteilungsvorlage (Erstellung eines Gutachtens zur Beurteilung der allgemeinen Bebaubarkeit des Zuckerfabrikgeländes 
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.03.2018) Mitteilungsvorlage (Erstellung eines Gutachtens zur Beurteilung der allgemeinen Bebaubarkeit des Zuckerfabrikgeländes 
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.03.2018)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-49/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 10.04.2018 Betreff: Erstellung eines Gutachtens zur Beurteilung der allgemeinen Bebaubarkeit des Zuckerfabrikgeländes hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.03.2018 Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Mit dem genannten Antrag bittet die Fraktion um die Erarbeitung eines Gutachtens zur Bodenbzw. Baugrundbeschaffenheit des o.g. Areals, um zu Erkenntnissen zu gelangen, ob überhaupt und mit welchem Aufwand bzw. Risiko dieses Gelände zu bebauen ist. Aktuell liegen der Verwaltung die in dem Antrag genannten Vorgutachten vor. Für die Durchführung eines rechtssicheren Bauleitplanverfahrens sind die vorliegenden gutachterlichen Einschätzungen ausreichend. Vertiefende Untersuchungen sind erst zu einem späteren Zeitpunkt für jedes einzelne Bauvorhaben verpflichtend und individuell beizubringen. Ungeachtet dessen werden durch den Investor im Zuge der Geländefreiräumung und weiterer bauvorbereitender Maßnahmen aktuell bereits weitere Tiefensondierungen vorgenommen und untersucht. Damit sollen die Ergebnisse der Vorgutachten weiter verdichtet werden. Für weitere Ausführungen stehen den Mitgliedern des Ausschusses in der Sitzung ein Vertreter des Baugrundgutachterbüros Dr. Jung sowie zum allgemeinen Sachstand der Planung Herr Prof. Johannes Kister vom projektführenden Büro für Architektur und Stadtplanung ksg kister scheithauer gross zur Verfügung. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 21.03.2018 Mitteilungsvorlage WP9-49/2018 ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Seite 2