Daten
Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
27.03.18, 18:01
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9100/2017 2. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
04.07.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
28.09.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
10.04.2018
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung - Westlicher Bereich zwischen Eifelstraße und
Lindenstraße
hier: Vorberatung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahme und
Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusse
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
a)
die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3
BauGB zu bewerten und
b)
den „Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung - Westlicher Bereich zwischen
Eifelstraße und Lindenstraße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Verwaltung liegt eine Anfrage zur Errichtung einer Doppelgarage in der
Röntgenstraße 7 in Bedburg-Lipp vor. Diese ist jedoch nach derzeitigem Planungsrecht
nicht zulässig, da der Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp unter Nr. 5 der textlichen Festsetzung
regelt, dass Garagen nur in begründeten Fällen die Baugrenzen um 2 Meter überschreiten
dürfen,
sofern
die
Verkehrsübersicht
nicht
behindert
wird.
Der
Stadtentwicklungsausschuss fasste daraufhin am 4. Juli 2017 den Aufstellungsbeschluss
zur Änderung des Bebauungsplanes.
Diese Festsetzung soll für das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9 / Lipp
dahingehend geändert werden, dass Garagen und überdachte Stellplätze auch außerhalb
der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind, sofern sie von ihrer Zufahrtsseite
mindestens 5 Meter hinter der öffentlichen Verkehrsfläche zurückliegen und
bauordnungsrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Die Trägerbeteiligung fand zusammen mit der öffentlichen Auslegung vom 22. November
2017 bis 22. Dezember 2017 statt. Aufgrund der hier eingegangenen Stellungnahmen gab
es keine wesentlichen Änderungen des Entwurfs der Bebauungsplanänderung.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Durch die Änderung werden die Baugrundstücke dieses Baugebietes flexibler bebaubar, was sich schließlich auch in
der bedarfsgerechteren Nutzung des Baulandes auswirkt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 20.03.2018
----------------------------------Jens Tempelmann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-100/2017 2. Ergänzung
Seite 2