Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung - Westlicher Bereich zwischen Eifelstraße und Lindenstraße hier: Vorberatung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahme und Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
08.05.2018
Erstellt
27.03.18, 18:01
Aktualisiert
14.06.18, 18:07
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung - Westlicher Bereich zwischen Eifelstraße und Lindenstraße
hier: Vorberatung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahme und Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusse) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung - Westlicher Bereich zwischen Eifelstraße und Lindenstraße
hier: Vorberatung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahme und Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusse)

öffnen download melden Dateigröße: 205 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9100/2017 2. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Stadtentwicklungsausschuss 04.07.2017 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2017 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 10.04.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung - Westlicher Bereich zwischen Eifelstraße und Lindenstraße hier: Vorberatung über die im Wege der Offenlage eingegangenen Stellungnahme und Empfehlung zur Fassung des Satzungsbeschlusse Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg a) die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3 BauGB zu bewerten und b) den „Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp, 8. Änderung - Westlicher Bereich zwischen Eifelstraße und Lindenstraße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt eine Anfrage zur Errichtung einer Doppelgarage in der Röntgenstraße 7 in Bedburg-Lipp vor. Diese ist jedoch nach derzeitigem Planungsrecht nicht zulässig, da der Bebauungsplan Nr. 9 / Lipp unter Nr. 5 der textlichen Festsetzung regelt, dass Garagen nur in begründeten Fällen die Baugrenzen um 2 Meter überschreiten dürfen, sofern die Verkehrsübersicht nicht behindert wird. Der Stadtentwicklungsausschuss fasste daraufhin am 4. Juli 2017 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes. Diese Festsetzung soll für das gesamte Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9 / Lipp dahingehend geändert werden, dass Garagen und überdachte Stellplätze auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind, sofern sie von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5 Meter hinter der öffentlichen Verkehrsfläche zurückliegen und bauordnungsrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Trägerbeteiligung fand zusammen mit der öffentlichen Auslegung vom 22. November 2017 bis 22. Dezember 2017 statt. Aufgrund der hier eingegangenen Stellungnahmen gab es keine wesentlichen Änderungen des Entwurfs der Bebauungsplanänderung. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Durch die Änderung werden die Baugrundstücke dieses Baugebietes flexibler bebaubar, was sich schließlich auch in der bedarfsgerechteren Nutzung des Baulandes auswirkt. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 20.03.2018 ----------------------------------Jens Tempelmann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-100/2017 2. Ergänzung Seite 2