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Beschlussvorlage (Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
423 kB
Datum
10.04.2018
Erstellt
27.03.18, 18:01
Aktualisiert
27.03.18, 18:01
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Inhalt der Datei

Anlage A) – Abwägungsliste – Bebauungsplan Nr. BP Nr. 9 Lipp, 8. Änderung lfd.Nr. Verfasser d. Stellungnahme Stellungnahme 1. Bundesamt für Infrastruktur, Im o. g. Verfahren gibt die Bundeswehr in gleichbleibender Sach- und Rechtslage folgende Umweltschutz und DienstleisStellungnahme ab: Gegen die im Betreff genannte Maßnahme hat die Bundeswehr keine Betungen, Bonn, 14.11.2017 denken bzw. keine Einwände. Abwägung Wird zur Kenntnis genommen. 2. Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, Bonn, 20.11.2017 Da kein Wald betroffen ist, bestehen von Seiten Wald und Holz NRW keine Bedenken gegen o.g. Planungen. Wird zur Kenntnis genommen. 3. Stadt Bedburg, FD 3, Bedburg, 15.11.2017 Als Anlage erhalten Sie die Stellungnahme des KBD für die von Ihnen beantragte Fläche. Der hier ausgesprochenen Empfehlung schließe ich mich voll umfänglich an. Wird zur Kenntnis genommen. 4. Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf, 14.11.2017 Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Wird zur Kenntnis genommen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Wird zur Kenntnis genommen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. Wird zur Kenntnis genommen. 5. Erftverband, Bergheim, 17.11.2017 Leitungen, Messstellen und Anlagen des Erftverbandes sind derzeit durch die v. g. Maßnahme nicht betroffen. Daher bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. Wird zur Kenntnis genommen. 6. Thyssengas GmbH, Dortmund, 17.11.2017 Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen Wird zur Kenntnis genommen. 7. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Euskirchen, 29.11.2017 Die Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet die Zulässigkeit zum Bau von Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Gegen diese Änderung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Wird zur Kenntnis genommen. temp780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 9 Lipp, 8. Änderung\04_Offenlage\Abwägungsliste BP 9 Lipp 8. Änderung.docx 8. 9. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 27.11.2017 Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 01.12.02017 Zu den bergbaulichen Verhältnissen erhalten Sie folgende Hinweise: Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 43“ im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Wird zur Kenntnis genommen. Der Planungsbereich ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2015 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.42.63-2001-1-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle. Wird zur Kenntnis genommen. Folgendes sollte berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Wird zur Kenntnis genommen. Eine Berücksichtigung der genannten Bodenverhältnisse bei einzelnen Bauvorhaben erfolgt im Zuge der Baugenehmigungsverfahren. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich, zu zukünftigen Planungen sowie zu Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen bezüglich bergbaulicher Einwirkungen eine Anfrage an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Wird zur Kenntnis genommen. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Neu- oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Wird zur Kenntnis genommen. Wir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbereich befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Bitte beachten Sie die beigefügte Kabelschutzanweisung. Sollten aus Ihrer Sicht Änderungen am Bestandsnetz der Unitymedia NRW GmbH notwendig werden, bitten wir um schnellstmögliche Kontaktaufnahme. Wird zur Kenntnis genommen. Es wird keine Notwendigkeit zur Änderung des Bestandsnetzes der Unitymedia NRW GmbH gesehen. Wird zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass die Unitymedia NRW GmbH erforderliche Umverlegungen ihrer vorhandenen Telkommunikationslinien (TK-Linien) temp780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 9 Lipp, 8. Änderung\04_Offenlage\Abwägungsliste BP 9 Lipp 8. Änderung.docx grundsätzlich durch ein von ihr beauftragtes Tiefbauunternehmen auf eigene Kosten bewirkt (§ 72 Absatz 3 Telekommunikationsgesetz (TKG), unabhängig davon, ob der Wegebaulastträger bereits Tiefbauunternehmen in o. g. Vorhaben – insbesondere im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung - beauftragt hat. Hierfür ist die Einräumung eines Bauzeitfensters notwendig, das der Wegebaulastträger und/oder sein beauftragtes Tiefbauunternehmen bzw. Planungsbüro bei der Planung des o. g. Vorhabens zu berücksichtigen und auf Antrag der Unitymedia NRW GmbH ihr zu gewähren und mit ihr abzustimmen hat. Ordnungsgemäß erfolgte Baubeschreibungen bzw. Erläuterungen zur Ausschreibung des Wegebaulastträgers berücksichtigen derartige Verzögerungen, sodass Bauunternehmen und Planungsbüros damit zu rechnen haben. Hierdurch entstehende Kosten und Ausführungszeitverlängerungen sowie Behinderungen müssen deshalb bereits vorab bei der Einheitspreisbestimmung und der Festlegung der Ausführungszeiten vom Bauunternehmen bzw. Planungsbüro berücksichtigt werden. Insofern weist die Unitymedia NRW GmbH vorsorglich jede Kostenübernehme für geltend gemachte Baustillstandzeiten sowie andere Schadenersatz- und Erstattungskosten infolge eines erforderlichen Bauzeitfensters für die Umverlegung ihrer TK-Linien zurück. Vor Baubeginn sind aktuelle Planunterlagen vom ausführenden Tiefbauunternehmen anzufordern. Unsere kostenlose Unitymedia Planauskunft ist erreichbar via Internet über die Seite http://www.unitymedia.de/geschäftskunden/service/planauskunft.html. Dort kann man sich einmalig registrieren lassen und Planauskünfte einholen. 10. IHK zu Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Bergheim, 06.12.2017 Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln bestehen hinsichtlich der 8. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 / Lipp – westlicher Bereich zwischen Eifelstraße und Lindenstraße – keine Anregungen oder Bedenken. Wird zur Kenntnis genommen. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Unterlagen sehen wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Belange der gewerblichen Wirtschaft nicht berührt. Wird zur Kenntnis genommen. 11. Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde St. Ursula Lipp, Bedburg, 12.12.2017 Wir, der Kirchenvorstand Bedburg-Lipp, sind mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9/Lipp, welchen Sie mit Schreiben vom 7.11.2017 vorstellen, einverstanden. Wird zur Kenntnis genommen. 12. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld, Krefeld, 15.12.2017 Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Betrieb und die Unterhaltung der in ca. 600 m westlich des Plangebietes verlaufenden Autobahn A 61, Abschnitt 18 zuständig. Grundsätzliche Bedenken gegen die geänderte Festsetzung „Garagen und überdachte Stellplätze (Wort fehlt in Originalschreiben) sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig…….“ Bestehen seitens der Autobahnniederlassung Krefeld nicht. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich. Wird zur Kenntnis genommen. 13. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange werden folgende Anregungen und temp780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 9 Lipp, 8. Änderung\04_Offenlage\Abwägungsliste BP 9 Lipp 8. Änderung.docx 20.12.2017 Bedenken geäußert: Wasserwirtschaft Zum o. g. Vorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Wird zur Kenntnis genommen. Den folgenden Punkt bitte ich jedoch zu berücksichtigen: Bedachungen mit unbeschichtetem Metall sind nicht zulässig. Die Forderung resultiert aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die vorschreibt, dass jedes Gewässer den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential erreichen muss. Hierzu gehört auch das Grundwasser. Bei Bedachungen mit beschichtetem Metall, ist die Unversehrtheit der Beschichtung nach 20 Jahren nachzuweisen. Der Hinweis wird in den textlichen Festsetzungen aufgenommen. Amt für Straßenbau und Verkehr Gegen den Bebauungsplan bestehen aus meiner Sicht als Straßenbaulastträger keine Bedenken. Wird zur Kenntnis genommen. Wird zur Kenntnis genommen. Ich weise darauf hin, dass das betroffene Gebiet lärmtechnisch vorbelastet ist. Aus dem Bebauungsplan heraus, bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzeinrichtungen durch Verkehr der K 37, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg/der Vorhabenträger. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken geäußert. temp780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\_BEBAUUNGSPLÄNE BP\Gem. LIPP\LIPP\BP 9 Lipp, 8. Änderung\04_Offenlage\Abwägungsliste BP 9 Lipp 8. Änderung.docx Wird zur Kenntnis genommen.